Verhöhnung der Bürger: Parteien zweigen illegal Steuergelder für Wahlkampf ab

Die im Bundestag vertretenen Parteien haben illegal Gelder aus der Staatskasse entwendet. Alle Parteien haben Mitarbeiter aus dem Bundestag für den Wahlkampf eingesetzt, obwohl dies ausdrücklich verboten ist. Diese Parteien verachten den Bürger und lassen sich sogar die kleine Show, die man Wahl nennt, durch einen rechtswidrigen Griff in die Taschen der Steuerzahler finanzieren. Eine Kontrolle ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

 

Diese Dame und Herren hätten es eigentlich in der Hand, dem fortgesetzten Rechtsbruch der missbräuchlichen Verwendung von Steuergelden im Wahlkampf ein Ende zu bereiten. Sie tun es nicht - und fügen damit der Demokratie in Deutschland schweren Schaden zu. (Fotos: dpa)

Diese Dame und Herren hätten es eigentlich in der Hand, dem fortgesetzten Rechtsbruch der missbräuchlichen Verwendung von Steuergelden im Wahlkampf ein Ende zu bereiten. Sie tun es nicht – und fügen damit der Demokratie in Deutschland schweren Schaden zu. (Fotos: dpa)

Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben im Bundestags-Wahlkampf illegal Gelder der Steuerzahler verwendet, obwohl dies ein eindeutiger Rechts- und Verfassungsbruch ist.

Das Magazin „Report Mainz“ deckte auf, dass CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke in einem bemerkenswerten Gleichklang der Unverschämtheit Parlaments-Mitarbeiter für den Wahlkampf eingesetzt haben. Jedem Abgeordneten stehen 20.000 Euro monatlich zu, damit er seine Parlamentsarbeit verrichten kann. Wie der Verfassungsrechtler Hans-Herbert von Arnim feststellt, dürfen diese Mitarbeiter ausdrücklich nur für die Arbeit im Deutschen Bundestag eingesetzt werden. Der Einsatz für andere Zwecke, insbesondere für Partei-Zwecke, sei, so von Arnim, ein glatter Rechts- und Verfassungsbruch.

Es liegt der Tatbestand der illegalen Parteien-Finanzierung vor – und das ist einem Wahljahr, in dem sich die Parteien bereits durch Trickserei eine Gesamtsumme von 154 Millionen Euro aus der Staatskasse genehmigt haben (mehr hier).

Die Partei der Vernunft (PdV), die ebenfalls für den Bundestag kandidiert, hat bei der Staatsanwaltschaft Koblenz Strafanzeige eingereicht. Die Partei der Vernunft fordert eine sofortige Aufklärung von allen Abgeordneten über den Einsatz der vom Bundestag finanzierten Mitarbeiter der Wahlkreisbüros. Der Chef der PdV, Johannes Roßmanith, sagte: „In Deutschland werden Jahr für Jahr Milliarden an Steuergeldern zweckentfremdet. Wir sehen darin den spiegelbildlichen Vorgang zur Steuerhinterziehung. Und dieser wird in Deutschland schließlich massiv geahndet.“

In der Sendung hat das Team des SWR die Abgeordneten der verschiedenen Parteien begleitet: Martin Burkert (SPD), Steffen Bilger (CDU), Bettina Herlitzius (Die Grünen; sie kommt in dem Beitrag interessanterweise nicht vor, aber ihr Mitarbeiter Jonas Paul. Er sagt: Ehrenamtliche Überstunden macht er im Job keine. Er ist jedoch gleichzeitig als Grüner Lokal-Politiker in Aachen tätig – wann eigentlich und doch nicht etwa auch auf Kosten der Steuerzahler?); Pascal Kober (FDP: „Machen Sie die Kamera aus! Kein Ton ist freigegeben, kein Bild ist freigegeben!“); Steffen Bockkahn (Die Linke).

Das Ergebnis: Die Bundestags-Abgeordneten aus allen Parteien – CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke – setzten die hauptamtlichen Mitarbeiter für den Wahlkampf ein – und verstoßen damit gegen das Grundgesetz und das Abgeordneten-Gesetz.

Der Jurist von Arnim sieht das als einen Skandal an. Doch der fast noch größere Skandal besteht daran, dass diese illegale Parteienfinanzierung im Zustand der völligen „völlige Kontroll-Losigkeit“ stattfinde. Der Bundestag verweigere sogar dem Bundesrechnungshof die Herausgabe der Zahlen über den Missbrauch der Steuergelder.

Die Bundestags-Abgeordneten agieren zunehmend jenseits der Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Erst kürzlich hat der Berliner Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Abgeordneten von niemandem kontrolliert werden dürfen, weil dies die Ausübung des „freien Mandats“ gefährde (hier).

Eine solche Rechtsmeinung mag durch den Buchstaben des Gesetzes gedeckt sein. Dem Geist einer Demokratie entspricht sie nicht.

Die Beschäftigung von Staatsangestellten für den Wahlkampf von Parteien ist vor allem aus Gründen des gerechten Wettbewerbs für alle Parteien unzulässig: Denn neue Parteien, die noch keine Abgeordneten im Bundestag haben, können nicht einfach in die Staatskasse greifen, um sich einen Vorteil zu verschaffen.

Die Praxis zeigt, dass die Abgeordneten offenbar flächendeckend jeden Sinn für Recht und Gesetz verloren haben. Sie bedienen sich an den Geldern der Steuerzahler und entwickeln immer mehr einen hermetisch abgeriegelten Staat im Staat. Sie machen sich selbst Gesetze, die sie dann knallhart brechen – weil sie sich einfach weigern, eine Kontrolle zu akzeptieren.

Damit aber wird deutlich, dass die Bundestagsabgeordneten im großen Stil gegen die Gesetze verstoßen.

Wenn die Moral bereits derart verkommen ist, dann kann man auch nicht erwarten, dass die Abgeordneten sich sonst an Gesetze halten.

Man fragt sich unwillkürlich: Was berechtigt diese Leute eigentlich, Gesetze zu erlassen, die für die anderen Bürger gelten sollen? Und was verpflichtet die Bürger, Gesetze zu befolgen, die von Gesetzesbrechern beschlossen wurden?

Verstehen diese Abgeordneten nicht, dass sie damit den Keim zur Zerstörung der Demokratie legen?

In heuchlerischer Weise haben alle Parteien stets die Steuerhinterzieher gebrandmarkt. Mit nicht viel weniger Pathos haben diese Parteien Banken und Finanz-Institutionen attackiert, weil die Banken sich fortwährend über Gesetze hinwegsetzen.

Doch wer soll diesen Leuten glauben?

Der Wahlkampf war geprägt von Nichtigkeiten: Das Duell der Phrasen-Drescher (hier), Steinbrücks Stinkefinger (hier), und parallel zum Wahlkampf wird der Sündenbock Christian Wulff geschlachtet, dessen Vergehen im Vergleich zu dem Millionen-Schaden, den die Parteien im Wahlkampf angerichtet haben, eine Petitesse ist.

Die Parteien haben versucht, sich in der Kulisse einer Show zu verstecken – um nicht über das wichtigste Thema Deutschlands im Jahr 2013 sprechen zu müssen: der milliardenschweren Euro-Rettung, die in den kommenden Jahren auf die Deutschen zukommt.

Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt hat in einem Interview mit der Bild-Zeitung gesagt:

„Was in diesem Wahlkampf zu kurz kommt: Die Zukunft der Europäischen Union und unserer gemeinsamen Währungsgruppe aus 17 Staaten ist höchst zweifelhaft. Spätestens im Laufe des Jahres 2014 werden wir Deutschen – vor allem wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage in Griechenland, in Portugal und in anderen Ländern Südeuropas – von allen Seiten zur Kasse gebeten. Und das, obwohl Frau Merkel das Volk darauf eingestimmt hat, dass wir nicht zahlen werden. Das ist eine sehr unerfreuliche Situation und viele werden das nicht gerne hören. Aber es wird sich schon in wenigen Monaten herausstellen, dass es die Wahrheit ist.“

Kann man von Gesetzesbrechern die Wahrheit erwarten? Kann man von Leuten, die schamlos und offenbar massiv in die Staats-Kasse greifen, um sich ihren eigenen Job zu sichern, erwarten, dass sie eine ehrliche Politik machen?

Der Schaden, der dem Steuerzahler durch den illegalen Wahlkampf aller Parteien entstanden ist, wird vom SWR auf mindestens 15 Millionen Euro geschätzt. Vermutlich liegt der Schaden jedoch viel höher.

Der Schaden, der den Deutschen durch die einfallslose Euro-Rettung entstehen wird, wird in die Milliarden gehen.

70 Prozent der Bundestagsabgeordneten antworten auf die Frage, ob es strenge Strafen wie etwa Bussgelder für den Fall der Steuerverschwendung geben soll, mit Nein. Nur 16 Prozent sagen ja, 14 Prozent haben keine Meinung. (Quelle: DWN-Umfrage unter 218 Abgeordneten von allen im Bundestag vertretenen Parteien)

70 Prozent der Bundestagsabgeordneten antworten auf die Frage, ob es strenge Strafen wie etwa Bussgelder für den Fall der Steuerverschwendung geben soll, mit Nein. Nur 16 Prozent sagen ja, 14 Prozent haben keine Meinung. (Quelle: DWN-Umfrage unter 218 Abgeordneten von allen im Bundestag vertretenen Parteien)

Man kann angesichts der jüngste Erkenntnisse nicht anders als zu glauben, dass es diesen Politikern nicht um das Volk geht. Es geht ihnen darum, dass sie keiner geregelten Arbeit nachgehen wollen, sondern jeder für sich sein kleines, griechisches Geschäftsmodell entwickelt hat: Wir leben auf Kosten der anderen, notabene der Steuerzahler, und alle vier Jahre veranstalten wir eine Show, die wir Wahl nennen. Und selbst für diese rein egoistische Show wird dem Steuerzahler das Geld aus der Tasche gezogen, ohne dass man dagegen etwas machen könnte.

Am Ende werden wir den Steuerzahlern dann sagen: Wir haben über unsere Verhältnisse gelebt.

Wir!

Eine Umfrage der DWN hat ergeben, dass die im Bundestag vertretenen Parteien in einem Punkt geschlossen sind wie früher das Brandenburger Tor in der Mauer: Es darf keine strengen Strafen für Steuerverschwendung geben (mehr dazu im Magazin der DWN – hier).

Die Begründung: Wir haben schon genug Strafen.

Und schließlich kontrollieren wir uns selbst.

Wer sollte da misstrauisch werden?

Die Parteien betrachten das mühsam erarbeitete Geld der Steuerzahler als ihr Eigentum, als einen Tribut, den der Pöbel zu leisten hat, damit die Politiker in Sitzungen, bei Weinverkostungen und im Bierzelt die jovialen Kasper geben können. Sie fahren mit den schwarzen Dienst-Limousinen zu Veranstaltungen, die kein Mensch braucht. Sie informieren sich nicht in mühevoller Nachtarbeit über die Komplexität, die sie selbst erfunden haben. Sie bilden sich keine eigene Meinung, keine Courage und keinen Anstand.

Bei allen wichtigen Entscheidungen – wie dem ESM oder den Milliarden-Verschwendungen der Euro-Rettung – gebärden sie sich wie blökendes Stimmvieh und machen einfach, was ihnen die Fraktions-Führer, diese Oberzuchtmeister der Uniformität, einhämmern.

Das ist natürlich ein angenehmes Leben. Jede Verkäuferin, die einen Schoko-Riegel stiehlt, wird gefeuert. Jeder Angestellte, der Privatvergnügen auf Firmenkosten abrechnet, wird gefeuert. Jeder Steuersünder, der erwischt wird, muss mit harten Strafen rechnen.

Doch die Politiker der etablierten Parteien, die am Sonntag zur Wahl für den Deutschen Bundestag stehen, verhalten sich wie Hehler-Banden, organisierte Kriminelle oder Finanz-Gauner, deren schärfste Waffen das Kleingedruckte und die Gutgläubigkeit der Kunden sind.

Mit dieser Parteien-Oligarchie ist kein Staat zu machen. Diese Ladendiebe der Demokratie zerstören das System, dem sie ihren privilegierten Status verdanken. Sie sind die größte Gefahr für die Demokratie in Deutschland: Die immer noch beste Gesellschafts-Ordnung der Welt wird von jenen ausgehöhlt, die nicht mehr dem Staat dienen, sondern am Geld der Steuerzahler verdienen wollen.

Wie sagten die Autoren Matthias Weik und Marc Friedrich im Interview: „Es wundert uns sehr, dass nicht Millionen Menschen auf der Straße sind und dagegen protestieren“ (hier).

 

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/21/verhoehnung-der-buerger-parteien-zweigen-illegal-steuergelder-fuer-wahlkampf-ab/

Wir wundern uns nicht.

Angela Merkel sagt nicht die Wahrheit über die deutsche Souveränität

Bei einer Veranstaltung in Stuttgart hat Bundeskanzlerin Merkel gesagt, mit der Aufhebung einer Vereinbarung zum G10 Gesetz sei volle Souveränität Deutschlands wiederhergestellt. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Wegen der Nato-Mitgliedschaft und der bis heute geltenden Ausrufung des Bündnis-Falls nach dem 11. September 2001 ist die Souveränität Deutschlands unverändert eingeschränkt. Die „verbal note“, mit der die Bundeskanzlerin versuchte, die Wogen wegen des NSA-Skandals zu glätten, ist völlig unerheblich. Der Fall ist ein Muster für die Unehrlichkeit in der Politik.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (hier mit Ronald Profalla, bei der Kabinetts-Sitzung im Kanzleramt in Berlin) sagte: Deutschland ist eigentlich souverän - doch das stimmt nicht, und die Kanzlerin müsste es wissen. (Foto: DWN/Laurence Chaperon)

Bundeskanzlerin Angela Merkel (hier mit Ronald Profalla, bei der Kabinetts-Sitzung im Kanzleramt in Berlin) sagte: Deutschland ist eigentlich souverän – doch das stimmt nicht, und die Kanzlerin müsste es wissen. (Foto: DWN/Laurence Chaperon)

Ist Deutschland souverän?

Es ist erstaunlich, dass man sich diese Frage heute noch stellen muss.

Kann oder will Bundeskanzlerin Angela Merkel auf diese Frage eine Antwort geben?

In Stuttgart hat die Kanzlerin vergangene Woche dazu Stellung bezogen.

Das Ergebnis ist ernüchternd.

Der Anlass für diese Debatte: Im Zuge des NSA-Spionage-Skandals war der Bundesregierung ein Gesetz in Erinnerung gekommen, welches die rechtliche Grundlage für das völlig freie Schalten der amerikanischen Geheimdienste regelt.

Im sogenannten G10 Gesetz wird den Amerikanern das Recht eingeräumt, alle Fernmeldeaktivitäten in Deutschland anzuzapfen. Demnach hat Deutschland weitgehende Rechte an seiner Souveränität abgetreten.

In einer Diskussion in Stuttgart wurde Merkel am 21. August 2013 gefragt, ob denn nun die deutsche Souveränität existiere oder nicht.

Merkels Antworten (siehe Video am Ende des Artikels, ab 1:01:44) waren gewohnt schwammig. In diesem Fall hat die Bundeskanzlerin jedoch schlicht nicht die Wahrheit gesagt. Ob wissentlich oder unwissentlich tut im Grund nichts zur Sache.

Denn die Bundeskanzlerin sollte in einer so wesentlichen Frage wie der Souveränität ihres Landes die Gesetze kennen.

Merkel sagte, dass die deutsche Souveränität „eigentlich“ mit dem Zwei-Plus-Vier-Abkommen zur deutschen Wiedervereinigung hergestellt worden sei. Nach dem Auftreten von Edward Snowden „haben wir jetzt festgestellt“, dass es noch spezielle Absprachen mit den Alliierten gab. Hier habe man Absprachen gefunden, „die darauf hingedeutet haben, dass in bestimmten Fällen die, sag ich mal, Souveränität unseres Geheimdienstes nicht voll gewährleistet wäre“.

Merkel:

„Wir haben jetzt die ganzen Diskussionen um die Zusammenarbeit der Dienste genutzt, um diese alten 68er-Vereinbarungen mit Frankreich, Großbritannien und den USA zu beenden – ganz formell durch Verbalnoten-Austausch.“

Merkel wörtlich:

Damit ist auch in diesem letzten Bereich unsere Souveränität hergestellt. Und ich glaube, damit haben wir eigentlich das Problem gelöst.“

Wenn das wirklich stimmt, dann wäre die Souveränität Deutschlands in ihrer Bedeutung weit unter der Krümmung von Gurken oder der Fischerei-Quote mit den Färöer-Inseln anzusiedeln. Während über diese Probleme monate-, ja jahrelang verhandelt und gefeilscht wird, soll die deutsche Souveränität also dadurch „hergestellt“ werden, dass die Bundesregierung wegen eines US-Whistleblowers ein altes Gesetz findet, dass sie dann aufhebt, indem sie den Amerikanern in einer „verbal note“ mitteilt, dass Deutschland nun eben wieder souverän sei.

Tatsache ist jedoch, dass Merkel die Wähler hier bewusst in die Irre führt.

Denn bei dem sogenannten G10 Gesetz handelt es sich, wie der Freiburger Historiker Josef Foschepoth bereits am 2. August in einem Interview erklärte, um eine „Ausführungsbestimmungsvereinbarung“ zu einem Gesetz.

Die Grundlage dieser Bestimmung ist der Artikel 3, Absatz 2 des „Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut“ vom 3. August 1959.

In dem Abkommen heißt es:

Die in Absatz (1) vorgesehene Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere

(a) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie den Schutz des Vermögens der Bundesrepublik, der Entsendestaaten und der Truppen, namentlich auf die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten, die für diese Zwecke von Bedeutung sind; (b) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie auf den Schutz des Vermögens von Deutschen, Mitgliedern der Truppen und der zivilen Gefolge und Angehörigen sowie von Staatsangehörigen der Entsendestaaten, die nicht zu diesem Personenkreis gehören.

Foschepoth erklärt, dass das Weiterbestehen dieses Artikels nichts anderes bedeute, als dass die Überwachungsmaßnahmen, die in Deutschland von den Amerikanern weiterhin durchgeführt werden, auf vollständig legale Weise erfolgen.

Im Artikel 60 des Abkommens ist unter anderem festgelegt, dass die von den amerikanischen Truppen errichteten „Fernmeldeanlagen“ „an die öffentlichen Fernmeldenetze der Bundesrepublik angeschlossen werden“ können.

Das bedeutet: Die Amerikaner können bis zum heutigen Tage völlig legal alle Telefongespräche in Deutschland anzapfen. Was sie damit machen, unterliegt keiner Kontrolle – schon gar nicht der durch den Souverän und seinen Vertreter, den Deutschen Bundestag.

Es ist anzunehmen, dass diese eigentlich für den Schutz der in Deutschland stationierten Truppen gedachten Möglichkeiten längst dem Internet-Zeitalter angepasst sind. Es ist anzunehmen, dass die Amerikaner, in Weiterentwicklung des Artikel 60, auch längst das Recht haben, deutsche Server anzuzapfen.

Erfahren werden die Bürger das nie – denn alle Vereinbarungen sind Vereinbarungen im Rahmen eines Militärbündnisses und daher streng geheim.

Foschepoth sagt, dass es „weitere Vereinbarungen zwischen den Alliierten gibt, die wir nicht kennen.“ Diese würden die Möglichkeiten der Überwachung im Internet einbeziehen. Der Historiker geht davon aus, dass es dazu Gesetze gibt – von denen die Deutschen eben nichts wissen. Denn im luftleeren Raum hätten die Geheimdienste nicht agiert und würden es auch heute nicht tun: „Ohne rechtliche Grundlage, so ist das jedenfalls die Erfahrung von 60 Jahren Geschichte Bundesrepublik Deutschland, ist das nie gemacht worden.“

Rechtliche Grundlage heißt: Die Bundesregierung hat über Jahrzehnte Vereinbarungen getroffen, mit denen sie Teile der deutsche Souveränität aufgibt.

Dass der Bürger, den eine solche Aufgabe seiner Rechte ja doch interessieren könnte, davon nichts erfahren hat, liegt in der Natur des militärisch-nachrichtendienstlichen Komplexes. Foschepoth verweist in diesem Zusammenhang auf das Nato-Zusatzabkommen: „Da steht auch drin, dass alle Informationen strengstens geheimgehalten werden müssen.“

Zu diesem Zusatzabkommen gibt es noch weitere rechtliche Grundlagen, die die deutsche Souveränität einschränken.

Foschepoth:

„Es gibt noch eine weitere Dokumentation, ein weiteres wichtiges Dokument. Das ist eine Note vom 27. Mai 1968 aus dem Auswärtigen Amt, wo nachdrücklich den Alliierten bescheinigt wird, dass sie unabhängig von Nato-Recht, von dieser Zusatzvereinbarung zum Nato-Truppenstatut oder auch eines Notstandes in der Bundesrepublik berechtigt sind, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung der Streitkräfte die angemessenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Gefahr zu beseitigen. Und das ist diese typische Klausel, die immer verwendet wird, wenn nachrichtendienstliche Tätigkeit gemeint ist.“

Diese Regelung hat nach dem 11. September 2001 ihre Bedeutung voll entfaltet.

Denn nach dem Anschlag auf das World Trade Center wurde von Präsident George W. Bush der Nato-Bündnisfall ausgelöst und der Krieg gegen den Terror erklärt.

Auch das geschah auf rechtlicher Grundlage, wenngleich auch diesmal wieder „streng geheim“.

Die Zeitschrift German Foreign Policy schreibt:

„Völlig ungeklärt ist nach wie vor die Rolle einer ebenfalls streng geheim gehaltenen NATO-Vereinbarung vom 4. Oktober 2001. Der Schweizer Liberale und ehemalige Sonderermittler des Europarats Dick Marty hat mehrmals darauf hingewiesen, dass das Kriegsbündnis unmittelbar nach der offiziellen Ausrufung des Bündnisfalls an diesem Tag eine Geheimsitzung abhielt, auf der die Geheimdienste, geführt von der CIA, faktisch freie Hand im “Anti-Terror-Krieg” erhielten – die Verschleppung von Verdächtigen mutmaßlich inklusive. Der Bündnisfall ist, wie der Deutsche Bundestag zuletzt am 13. Dezember 2012 bestätigte, weiterhin in Kraft.“

Es kann angenommen werden, dass Angela Merkel das alles weiß. Denn sowohl bei den Nato-Abkommen als auch beim Krieg gegen den Terror handelt es sich ja nicht um irgendwelche untergeordneten Verwaltungsvorschriften über die Größe von Briefmarken oder Steckdosen.

Es ist bemerkenswert, welche Dimension der Desinformation die Bundesregierung in dieser existentiell wichtigen Frage betreibt: Bei der PK in der Bundespressekonferenz Anfang Juli war dies mit Händen zu greifen, als die Journalisten eine verblüffende Auswahl von Nichtigkeiten, Halbwahrheiten und ehrlicher Ahnungslosigkeit präsentiert erhielten (zum Nachlesen bei der Bundesregierung).

In jedem Fall ist die deutsche Souveränität massiv beschränkt – und bleibt es auch. Es gibt Gesetze dafür, die die Einschränkung der nationalen Rechte der Deutschen legitimieren. An eine Änderung dieser Gesetze ist nicht gedacht, im Gegenteil: Diesen rechtlich verbindlichen Regelungen haftet der substanzielle Mangel an, dass sie grundsätzlich geheim sind. Die Bürger erfahren also nicht einmal, in welchem Ausmaß ihre Souveränität bereits verkauft und verraten wurde. Sie können sich auch nicht rechtmäßig verhalten. Denn die Amerikaner haben mit dem Krieg gegen den Terror ihre eigenen Gesetze erlassen, die über diese Vereinbarungen auch in Deutschland gelten. Den Deutschen wurden diese Gesetze jedoch nicht bekanntgemacht, weil es für militärische Gesetze keine Regeln zur ordnungsgemäßen Bekanntmachung gibt.

Dass die Bundeskanzlerin das alles nicht weiß, ist äußerst unwahrscheinlich.

Viel wahrscheinlicher ist, dass die Abgabe der deutschen Souveränität durch die Anti-Terror-Maßnahmen bereits so weit fortgeschritten ist, dass man eigentlich davon sprechen kann, dass die Deutschen im Zustand des immerwährenden Kriegsrechts leben. Gregor Gysi hat es Besatzungsrecht genannt und dessen Aufhebung gefordert.

In diesem Umfeld eine Bundestagswahl abzuhalten hat schon fast folkloristischen Charakter.

Die Handlungsspielräume der deutschen Parlamentarier sind offenkundig marginal.

Die politische Wirkung der Wahl ist weitgehend unerheblich. Die Abkehr vieler Deutschen von der Politik kann unter der Rubrik „Weisheit des Volkes“ verbucht werden: Es herrschen andere, und nicht das Volk.

Das Volk kann froh sein, wenn es wenigstes erahnt, welche Gesetze in diesem Land gelten.

Jedenfalls wissen wir jetzt, dass mit Angela Merkel eine Politikerin für das Amt des Bundeskanzlers kandidiert, die die eigenen Bürger über die wesentlichste Frage der Nation – nämlich die der Souveränität der Nation – in die Irre führt, anlügt oder aber für dumm verkauft.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/08/30/angela-merkel-sagt-nicht-die-wahrheit-ueber-die-deutsche-souveraenitaet/

Öffentl. Erklärung von Richter a. D. Dieter Reicherter

Zitat Staatsanwaltschaft Stuttgart durchsucht Wohnung eines pensionierten Kollegen!

Liebe Freundinnen und Freunde der Bürgerrechte,

der SPIEGEL wird in seiner Ausgabe vom kommenden Montag, 16.7.2012, über eine Aktion der Stuttgarter Ermittlungsbehörden berichten.

Vorabbericht verfügbar unter

www.spiegel.de/spiegel/vorab/stuttgart-21-hausdurchsuchung-bei-pensioniertem-richter-a-844401.html

Bisher weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat sich in einem 100–Seelen–Dorf im Schwäbischen Wald folgendes zugetragen:

Auf Grund eines Beschlusses des Amtsgerichts Stuttgart durchsuchten Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeikräfte mein Haus und beschlagnahmten zwei Computer sowie schriftliche Unterlagen.

Anlass für die Aktion war, dass ich mich am 24.2.2012 aus Sorge um die Missachtung der Bürgerrechte durch Sicherheitsorgane des Landes Baden – Württemberg und des Bundes an die Öffentlichkeit gewandt und darauf hingewiesen hatte, dass die neue grün – rote Landesregierung die Praxis der alten Regierung fortführt, im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 friedliche Bürgerinnen und Bürger unter Einschaltung des Verfassungsschutzes zu bespitzeln und in sogenannten Gefährdungslagebildern zu erfassen. Selbst Gottesdienste, aber auch Aktionen von Befürwortern des Projekts, werden samt den Daten der Veranstalter als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufgelistet.

Die näheren Einzelheiten können Sie aus dem beigefügten Schreiben vom 24.2.2012 (siehe unten) entnehmen. Wie schon bei der Abfassung dieses Schreibens bin ich weiterhin der Auffassung, die Polizei, der Verfassungsschutz und andere Sicherheitsdienste hätten Wichtigeres zu tun als friedliche Bürgerinnen und Bürger, seien sie nun für oder gegen ein Bahnprojekt, auszuspionieren. Angesichts der jüngsten Erkenntnisse zur Arbeit der Verfassungsschutz -behörden habe ich massive Zweifel daran, dass bei der im Rahmenbefehl angeordneten Bespitzelung alle Rechtsnormen beachtet werden.

Als ehemaliger Staatsanwalt und Richter im Ruhestand (zuletzt Vorsitzender einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart) bin ich am 30.9.2010 (sogenannter Schwarzer Donnerstag) Zeuge eines völlig überzogenen Polizeieinsatzes im Stuttgarter Schlossgarten  und dabei als Unbeteiligter auf einer Wiese inmitten einer friedlichen Menge Opfer eines Wasserwerferangriffs geworden. Meine damaligen Beobachtungen habe ich mit Hilfe zahlreicher Medien öffentlich gemacht. Dies hat dazu geführt, dass sich außer den Medien auch zahlreiche Betroffene sowie kritische Bürgerinnen und Bürger bei mir gemeldet und mir vertrauliche Berichte und Informationen überlassen haben. Seit Ende 2010 arbeite ich in verschiedenen Gruppen mit, um insbesondere eine Aufklärung der Geschehnisse des 30.9.2010 zu erreichen. Aus dieser Entwicklung ergab sich auch meine Sorge um die Beeinträchtigung der Bürgerrechte durch den Rahmenbefehl des Landespolizeipräsidenten.

Die Staatsanwaltschaft benötigte lediglich vier Monate, um aus meinem von ihr am 25.2.2012 auf der Website www.bei-abriss-aufstand.de entdeckten Schreiben den Verdacht abzuleiten, ein Amtsträger habe unbefugt an mich ein Geheimnis offenbart und dadurch wichtige Interessen gefährdet. Sie nahm an, sie könne dazu bei mir Beweismittel finden. Mir selbst werden keine Straftaten vorgeworfen, vielmehr bin ich Zeuge.

Die Durchsuchung bei mir erfolgte nicht in den Tagen nach dem Erlass des richterlichen Beschlusses, sondern erst zu einem Zeitpunkt, als den Strafverfolgungsbehörden bekannt war, dass meine Mutter unmittelbar davor verstorben war, ich mich für mehrere Tage wegen einer nicht aufschiebbaren Reise im Ausland aufhielt und am Tag nach meiner Rückkehr die Beisetzung stattfinden sollte. Meine Nachbarn wurden zu meiner Person ausgefragt und – wie sie berichten – wurde ihnen wahrheitswidrig erklärt, ich sei verschollen.

Obwohl die Durchsuchungskräfte wussten, dass sie sich an meine Tochter wenden konnten, deren Telefonnummer ihnen bekannt war, warteten sie deren Rückruf nicht ab, sondern erzwangen von Bekannten die Herausgabe meines Schlüssels mit der Drohung, andernfalls gewaltsam in mein Haus einzudringen. Als Legitimation diente eine Visitenkarte mit der Aufschrift „Dezernat 3.5 Amtsdelikte und Korruption“ mit der vorhersehbaren Folge, dass in meinem Ort der Verdacht entstand, ich hätte etwas mit Korruption zu tun. Dass jemand im Besitz eines Schlüssels war, war offenbar deswegen bekannt, weil ich im Nov 2010 bei einer Vernehmung durch die Kriminalpolizei als Geschädigter in einem völlig anderen Verfahren Angaben zu den Schlüsselverhältnissen gemacht hatte.

Nr. 11 a der Richtlinien für das Straf – und Bußgeldverfahren lautet:

„Durchsuchung und Beschlagnahme stellen erhebliche Eingriffe in die Rechte des Betroffenen dar und bedürfen daher im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einer sorgfältigen Abwägung.“

§ 106 der Strafprozessordnung schreibt vor:

„Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zuzuziehen.“

Eine nähere Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen fand offenbar nicht statt.

Obwohl keinerlei Eile bestand, wurde nicht meine Rückkehr von der Reise abgewartet, um mir eine freiwillige Herausgabe der gesuchten Beweismittel anzubieten (sogenannte Abwendungsbefugnis). Ebenso wenig wurde meiner Tochter Gelegenheit gegeben, an der Durchsuchung teilzunehmen, und auch einer anderen Person meines Vertrauens wurde dies nicht ermöglicht.

Die Durchsuchung fand somit ohne jegliche Kontrollmöglichkeit statt. Was die Durchsuchungskräfte während der etwa zweistündigen Aktion im Haus unternommen haben, ist ungeklärt. Jedenfalls lässt sich anhand der Spuren feststellen, dass auch vertrauliche ärztliche Unterlagen meiner noch nicht bestatteten Mutter, schriftliche Unterlagen meiner vor einem Jahr verstorbenen Schwester und persönliche Schriftstücke aus meinem Dienst beim Landgericht Stuttgart gesichtet wurden. Insbesondere aber wurden Unterlagen über meine Tätigkeiten beim Bürgertribunal zum 30.9., bei der Initiative 30.9., bei den Juristen zu Stuttgart 21 sowie Schriftwechsel mit Abgeordneten, anderen Mandatsträgern und Journalisten sowie vertrauliche Zeugenaussagen durchgesehen.

Schließlich wurden auch zwei Computer mitgenommen, die zahlreiche Dateien über Kontakte mit den vorgenannten Gruppen sowie mit Betroffenen des 30.9. und anderer polizeilicher Aktionen enthielten. Auch wurde eine „Klarsichthülle mit Dokumenten“ beschlagnahmt.

Bis heute weiß ich nicht, um welche Dokumente es sich handelt. Meine Schreiben an Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie meine vor zwei Wochen eingereichte Beschwerde blieben unbeantwortet. Ebenso wenig habe ich eine Niederschrift über die Durchsuchung bekommen, sodass ich noch nicht einmal weiß, welche Personen in meinem Haus waren.

Die beiden Computer habe ich zwar zurück erhalten. Was jedoch in der Zwischenzeit mit ihnen geschehen ist, weiß ich nicht. Zu befürchten ist, dass sämtliche gespeicherte Daten, darunter auch solche meiner Tochter und meiner verstorbenen Schwester, ausgespäht werden oder schon wurden. Ob darüber hinaus gegen mich Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden/wurden, wie dies der zitierte Rahmenbefehl nahe legt, weiß ich auch nicht.

Zu derartigen Befürchtungen hat Herr Oberstaatsanwalt Häußler in einem Aktenvermerk vom 9.11.2010, der sich in einer mich nicht betreffenden Akte (gegen den als „Prügelglatze bekannt gewordenen Polizeibeamten) befand, folgendes niedergelegt:

„Bei mir ist der Eindruck entstanden, dass Herr Reicherter eine Wahnvorstellung entwickelt hat.“

Wegen Verdachts auf Datenschutzverstöße durch den Herrn Oberstaatsanwalt hatte ich mich kurz vor der Durchsuchungsaktion an den Herrn Landesbeauftragten für den Datenschutz gewandt.

Die Durchsuchung beeinträchtigt mich immer noch erheblich. Das Gefühl, dass Fremde in meinen persönlichsten Bereich eingedrungen sind und mein Leben unkontrolliert ausgeschnüffelt haben, hat sich festgesetzt. Während meiner beruflichen Tätigkeit haben mir immer wieder Opfer von Straftaten diese schwerwiegende Folge geschildert. Zwar weiß ich, dass keine Strauchdiebe in mein Haus eingedrungen sind, sondern Durchsuchungskräfte mit richterlicher Erlaubnis, doch ändert dies an den psychischen Folgen nichts.

Es tut mir leid, dass zahlreiche Menschen, die mir Dinge anvertraut haben, in diesen Strudel hinein gezogen werden.

Wer einen Missbrauch seiner Daten befürchtet, könnte sich wenden an:

Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145, 70190 Stuttgart, Telefon 0711-921-4416

zum Aktenzeichen 5 UJs 1639/12

Polizeipräsidium Stuttgart, Dezernat 3.5, Hauptstätter Str. 112, 70178 Stuttgart, Telefon 0711-8990-6304 zum Aktenzeichen ST/0327159/2012

Innenminister Gall, Innenministerium BW, Dorotheenstr. 6, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 231-4

Justizminister Stickelberger, Justizministerium BW, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-279-0

Landesbeauftragter für den Datenschutz BW, Königstr. 10 a, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-615541-0

Die bei mir durchgeführten Maßnahmen halte ich für um so erstaunlicher als gerade in der letzten Zeit laufend geheime Unterlagen veröffentlicht werden, beispielsweise zur EnBW – Affäre, ohne dass dies die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hätte.

Sofern Zweck der Durchsuchungs – und Beschlagnahmeaktion gewesen sein sollte, mich einzuschüchtern und von meiner Arbeit abzuhalten, möchte ich klarstellen, dass dies nicht gelingen wird. Im Gegenteil werde ich erst recht nachfragen, warum gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten, der inzwischen der Untreue verdächtig ist, nicht wegen einer möglichen Verantwortung für den 30.9. ermittelt wird, warum gegen Verantwortliche des Projekts Stuttgart 21 nicht wegen des Verdachts zahlreicher Gesetzesverstöße bis hin zur Täuschung des Landtags ermittelt wird und warum nicht aufgedeckt wird, welche Eingriffe in Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern in Befolgung des Rahmenbefehls erfolgt sind. Auch werde ich weiter nachfragen, ob im Untersuchungsausschuss des Landtags zum 30.9. die Wahrheit vertuscht wurde und wer dafür verantwortlich ist.

Immerhin hatte der damalige Innenminister Rech als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags behauptet, dass eine Beobachtung von Projektgegnern nur hinsichtlich extremistischer Aktivitäten erfolge, welche Aussage sich mit dem damals geltenden 1. Rahmenbefehl offensichtlich nicht in Einklang bringen lässt.

gez. Dieter Reicherter Zitatende

Hier noch das Schreiben um das es ging vom 24.02.12

 

 

 

http://schaeferweltweit.wordpress.com/2012/07/15/offentl-erklarung-von-richter-a-d-dieter-reicherter/