Im Juli hieß es noch, der Entwurf zur Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes solle noch im September beraten werden. Jetzt scheint es so, dass der Entwurf bis auf weiteres wieder in der Schublade verschwinden soll – nicht zuletzt aufgrund massenweiser Proteste. Konkret hat der Entwurf für Empörung gesorgt, weil er zulässt, dass
– zukünftige Arbeitgebende über ihre BewerberInnen in sozialen Netzwerken recherchieren dürfen
– offene Videoüberwachung anlasslos und unbefristet stattfinden darf
– Daten, die nicht legitimiert erhoben worden sind, nach „Einwilligung“ der ArbeitnehmerInnen doch erhoben werden dürfen.
– Arbeitnehmende kein Recht haben, sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.
Betriebsrätinnen und Betriebsräte, Gewerkschaften, Beschäftigte und Politiker und Politikerinnen fordern deshalb:
– Einwilligungen im Arbeitsverhältnis müssen nachweisbar freiwillig und ohne Druck erfolgt sein.
– Keine Beobachtung und Überwachung von Beschäftigten mittels Video- oder Tonaufnahmen, Ausnahmen sind nur streng begrenzt zuzulassen.
Weitere Informationen und die umfassenden Forderungen gibt es auf:
http://recht.verdi.de/beschaeftigtendatenschutz