
BERLIN. Der Bundesrechnungshof hat die Planung und Umsetzung der Energiewende scharf kritisiert. „Die Bundesregierung hat bislang keinen hinreichenden Überblick über die Auswirkungen der Energiewende auf den Bundeshaushalt“, heißt es in einem bislang unveröffentlichten Entwurf eines Berichtes des Rechnungshofes zur Energiewende. Dem Papier zufolge, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, laufen die Planungen für die Energiewende völlig unkoordiniert ab. „Ein valider Überblick über die Maßnahmen zur Energiewende fehlt.“
Nach Angaben des Bundesrechnungshofes sei das Finanzministerium nicht in der Lage gewesen, der Behörde eine zusammenfassende Aufstellung der Kosten der Energiewende vorzulegen, obwohl der Bundeshaushalt durch sie jährlich im zweistelligen Milliardenbereich belastet werde. Die Prüfer wurden statt dessen an die einzelnen Ministerien verwiesen.
Auch über die Einnahmen im Zusammenhang mit der Energiewende hat die Bundesregierung offenbar keine Kenntnisse. Zu Steuereinnahmen nach dem Energie- und Stromsteuergesetz sowie zu Umsatzsteuereinnahmen auf energiebezogene Umsätze habe das Finanzministerium keine Angaben machen können, heißt es in dem Bericht. Fragen nach Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt und nach Steuersubventionen für die Energiewende konnten vom Ministerium nicht beantwortet werden.
Energiekonzepte von Bund und Ländern widersprechen sich
In dem Papier attestiert die Behörde der Energiewende zudem „konzeptionelle und organisatorische Mängel von den strategischen Zielen bis hinunter zu Einzelmaßnahmen“. So seien zwei der drei obersten Ziele der Energiewende, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit, bislang nicht definiert. Eine Definition gebe es allein für die Umweltverträglichkeit.
Hinzu komme, daß die Energiekonzepte von Bund und Ländern teilweise im Widerspruch zueinander stünden, beklagen die Prüfer. Die Länder hätten zum Teil ganz andere Vorstellungen von der Energiewende als der Bund. Auch die Bundesministerien arbeiteten laut den Ermittlungen mehrfach gegeneinander.
Da ein Überblick über die Maßnahmen zur Energiewende fehle, hätten die Ministerien mittlerweile externe Beratungsfirmen und Gutachter beauftragt, um zu ermitteln, welche Schritte die Bundesverwaltung bisher eingeleitet habe und welchen Erfolg diese hatten. Dabei würden von verschiedenen Ministerien beauftragte Gutachter gleiche Sachverhalte untersuchen.