
Dass es nach den Erfahrungen mit dem nationalsozialistischen oder dem stalinistischen
Gewaltmonopol noch immer Leute gibt, die dem Gewaltmonopol das Wort reden, ist erschreckend.
Es heißt dann jeweils, ohne staatliches Gewaltmonopol gelte doch nur das Recht des Stärkeren,
beispielsweise des stärksten Mafia-Clans. Nur: Was die National- und was die Sowjetsozialisten
verbrochen haben, haben alle Mafiabosse der Welt zusammen nicht im Entferntesten zustande gebracht.
Man könnte auch sagen: Der Teufel, den der Staat an die Wand malt,
um sein eigenes Gewaltmonopol zu rechtfertigen, ist er selbst.
Es versucht sich typischerweise dadurch zu rechtfertigen, dass es einen starken und
durchsetzbaren Schutz braucht, wenn der eine vom anderen, speziell der Schwächere vom
Stärkeren angegriffen, verletzt oder bestohlen wird. Das tönt ja nicht unvernünftig.
Doch was, wenn sich einer gegen die Angriffe, Verletzungen
oder Diebstähle seitens des Staates wehren will ?
An wen wendet er sich? Ja wohl kaum an eben diesen Staat! – Doch genau das ist dessen Antwort:
Ich selbst, der Staat, bin dazu berufen, den Streit zwischen mir selbst und dir zu beurteilen.
Ich, eine der beiden Streitparteien, bin gleichzeitig der Richter!
Das kann ja gar nicht sein, werden Sie nun denken. Aber genau so ist es, tagein und tagaus
werden in unserer so rechtsstaatlichen Schweiz Hunderte von verwaltungsrechtlichen Verfahren
auf diese Weise durchgeführt, durch Richter in eigener Sache.
Da hilft auch das Zauberwort „Gewaltentrennung“ nicht.
Die Richter sind auf der Payroll einer der Parteien, gekaufte Richter.
Wer würde sich einem privaten Schiedsgericht anvertrauen,
das von der „Justizabteilung“ der Gegenpartei gestellt wird ?
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