Staat – Recht = Mafia : Über das korrupte politische Unrecht System in Deutschland

 

Als Beamte sind Staatsanwälte – anders als Richter – weisungsgebunden
()§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz) und unterliegen uneingeschränkt der
Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§ 144 GVG) (§ 147 GVG).

Damit ist die Einflussmöglichkeit auf die Staatsanwaltschaften und Staatsanwälte
gegeben, zumal die Weisungsgebenden nicht an die Schriftform gebunden sind.

Ein Weisungsbeispiel berichtete die Süddeutsche
Zeitung im Zusammenhang mit dem Fall Mollath.

Zum Inhalt des Videos :

Über den Einfluss der Politik auf Staatsanwaltschaft und Rechtsprechung. Über ein
korruptes politisches Unrechts-System, das jegliche rechtsstaatlichen Grundsätze
über Bord geworfen und dem Profit und Vorteil einiger weniger untergeordnet hat.

Frei.Wild – Hab keine Angst

Anmerkung :

Das hat was ! 😉

Zwangspsychiatrie ist auch in der BRD Verwaltung gängige Praxis:

Der Fall Mollath

Staatliches Gewaltmonopol : Es ist das allergefährlichste überhaupt

Richterhammer und Österr. Fahne

Dass es nach den Erfahrungen mit dem nationalsozialistischen oder dem stalinistischen
Gewaltmonopol noch immer Leute gibt, die dem Gewaltmonopol das Wort reden, ist erschreckend.

Es heißt dann jeweils, ohne staatliches Gewaltmonopol gelte doch nur das Recht des Stärkeren,
beispielsweise des stärksten Mafia-Clans. Nur: Was die National- und was die Sowjetsozialisten
verbrochen haben, haben alle Mafiabosse der Welt zusammen nicht im Entferntesten zustande gebracht.

Man könnte auch sagen: Der Teufel, den der Staat an die Wand malt,
um sein eigenes Gewaltmonopol zu rechtfertigen, ist er selbst.

Es versucht sich typischerweise dadurch zu rechtfertigen, dass es einen starken und
durchsetzbaren Schutz braucht, wenn der eine vom anderen, speziell der Schwächere vom
Stärkeren angegriffen, verletzt oder bestohlen wird. Das tönt ja nicht unvernünftig.

Doch was, wenn sich einer gegen die Angriffe, Verletzungen
oder Diebstähle seitens des Staates wehren will ?

An wen wendet er sich? Ja wohl kaum an eben diesen Staat! – Doch genau das ist dessen Antwort:

Ich selbst, der Staat, bin dazu berufen, den Streit zwischen mir selbst und dir zu beurteilen.

Ich, eine der beiden Streitparteien, bin gleichzeitig der Richter!

Das kann ja gar nicht sein, werden Sie nun denken. Aber genau so ist es, tagein und tagaus
werden in unserer so rechtsstaatlichen Schweiz Hunderte von verwaltungsrechtlichen Verfahren
auf diese Weise durchgeführt, durch Richter in eigener Sache.

Da hilft auch das Zauberwort „Gewaltentrennung“ nicht.

Die Richter sind auf der Payroll einer der Parteien, gekaufte Richter.

Wer würde sich einem privaten Schiedsgericht anvertrauen,
das von der „Justizabteilung“ der Gegenpartei gestellt wird ?

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : EF Magazin

Freistaat Bayern schickt Mollath saftige Rechnung für 7 Jahre Miete und psychologische Betreuung

Mollath

München, Bayreuth (dpo) – Der Freistaat Bayern hat Gustl Mollath eine saftige
Rechnung über insgesamt 282.813 Euro und 30 Cent geschickt. Da er sich die
letzten siebeneinhalb Jahre unrechtmäßig in bayerischen psychiatrischen Einrichtungen
aufgehalten hatte, muss er nun wohl für Kost und Logis sowie für die auf seinen
eigenen Wunsch abgebrochene medizinische Behandlung aufkommen.

Auf Anfrage des Postillon bestätigte ein Sprecher der Bayerischen Staatskanzlei den Vorgang:

“Es ist korrekt, dass Mollath diese Summe zahlen muss. Es darf nämlich nicht sein, dass der
bayerische Steuerzahler dafür aufkommt, dass sich dieser Mann über siebeneinhalb Jahre
durchfüttern und therapieren lassen hat, ohne dass dafür ein tatsächlicher Grund bestanden hätte.

Natürlich zahlt der Staat, wenn jemand wirklich psychisch krank ist, aber das scheint bei Mollath
eben nicht der Fall gewesen zu sein, wie das jüngste Urteil des Nürnberger Oberlandesgerichts zeigt.”

Die Rechnung über knapp 300.000 Euro resultiere aus den berechneten monatlichen
Durchschnittskosten (3142,37 Euro) für Miete, Essen und Trinken sowie psychologische
Betreuung in den Bezirkskrankenhäusern Straubing und Bayreuth. Auch der von Mollath in
Anspruch genommene Personenschutz durch Wachpersonal sei in der Summe enthalten.

Glück für Mollath: Hätte er eine Medikamentation nicht stets strikt abgelehnt,
hätte die Rechnung noch deutlich höher ausfallen können.

Mollath muss die 282.813,30 Euro nun bis spätestens 23. September bezahlen.

Andernfalls drohen ihm Pfändung und Beugehaft.

Gefunden bei : Der Postillon

PS :

Es handelt sich hier um Satire.

Allerdings ist dem BRD Behördenapparat so eine Aktion durchaus zuzutrauen.

Der Fall Mollath : Verteidigung will gegen Ex-Frau vorgehen

gustl.mollath

Hat die Ex-Frau von Gustl Mollath die Habe ihres damaligen Mannes rechtswidrig aus
dem Haus geräumt? Ja, meint Mollaths Verteidiger Gerhard Strate. In einer aktuellen
Erklärung geht der Hamburger Strafverteidiger scharf mit Petra M. ins Gericht und
schreibt ihr eine „bösartige Kaltblütigkeit“ zu.

Strate geht davon aus, dass Petra M. die Habe von Mollath noch vor der Versteigerung
des Hauses im Dezember 2007 entwendet habe. Er verweist außerdem darauf, dass
Mollath seine Frau im Juni 2008 wegen der ihm abhandenen gekommen Habe auf
Auskunft und Schadensersatz verklagt hat.

Die schriftliche Korrespondenz zwischen dem damaligen Rechtsvertreter von Mollath,
Rechtsanwalt Christoph Edel, Petra M. und dem Amtsgericht Nürnberg hat Strate auf
seiner Webseite veröffentlicht. Edels Kanzlei meinte gegenüber Telepolis, der
Rechtsanwalt werde sich derzeit nicht zu dem Fall äußern, da ihn Mollath nicht
von der Schweigepflicht entbunden habe.

Aus der Korrespondenz wird ersichtlich, dass Mollath auch vom Amtsgericht Nürnberg
keine Hilfe erhalten hat. Mollaths Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe hat
der zuständige Richter aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten abgewiesen.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Telepolis

Der Fall Mollath : Psychiatrie – Die Inquisition der Neuzeit

Gustl Mollath ist frei.

Was bleibt ist ein Justizskandal !!!

Aufmachen – Sie sind verhaftet – Sie haben die Wahrheit gesagt.

Der Fall Mollath : Brechmittel des Tages – Beate Merk

Zitat Beate Merk , CSU , zur Wideraufnahme des Verfahrens gegen Gustl Mollath :

Die Justiz hat nun Gelegenheit, in einem weiteren öffentlichen Verfahren zu klären,
ob Herr Mollath zu recht untergebracht ist oder nicht – und damit auch die Zweifel
[auszuräumen], die viele Menschen an dieser Entscheidung haben.

Zur Erinnerung an den Einwohner Alzheims… so klang die gleiche… ähm…
Frau Justizministerin Beate Merk noch im November letzten Jahres :

Übrigens :

Diese Staatsanwaltschaft , von der Frau Merk da faselt , ist politisch weisungsgebunden.

Gustl Mollath ist Frei !!!

gustl.mollath

Paukenschlag aus Nürnberg :

Der seit über 7 Jahren in der Forensischen Psychiatrie in Bayreuth untergebrachte Gustl Mollath
kommt frei. Das Oberlandesgericht in Nürnberg (OLG) hat entschieden, dass den Beschwerden der
Verteidigung auf die Entscheidung des Landgerichts Regensburg vom 24. Juli stattgegeben wird.

Die Strafkammer in Regensburg hatte die Wiederaufnahmeanträge, die die Verteidiger von
Gustl Mollath, aber auch die Staatsanwaltschaft Regensburg eingereicht hatte, verworfen.

Das OLG hat nun den Beschluss aus Regensburg mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit,
so heißt es in der Entscheidung des OLG, fallen auch „die Grundlage für die Vollstreckung
der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ weg.

Mit anderen Worten: Mollath kommt frei.

Außerdem wird in dem Beschluss klargestellt, dass es sich bei dem dubiosen Attest,
das die angebliche Körperverletzung von Gustl Mollath an seiner Frau dokumentieren soll,
um eine unechte Urkunde handelt.

Update :

Gustl Mollath ist frei. Nachdem der 56-Jährige mehr als sieben Jahre zwangsweise in
der Psychiatrie saß, ordnete das OLG Nürnberg eine Wiederaufnahme des Verfahrens an.
Grund ist ein missverständlich unterzeichnetes Gutachten.

Mollaths Unterstützer wollen nun auf Entschädigung klagen.

Quellen :

Telepolis
Spiegel

Generalbundesanwalt ergreift Partei für Gustl Mollath

gustl.mollath

Die Chancen von Gustl Mollath auf eine baldige Freilassung stehen gut.
Denn kurz vor der Entscheidung in Karlsruhe hat nun auch
Generalbundesanwalt Range der bayerischen Justiz schwere Fehler bescheinigt

Gustl Mollath sitzt seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der forensischen Psychiatrie.
Nun erhält er Unterstützung von Generalbundesanwalt Harald Range, der den Unterbringungsbeschluss
des Oberlandesgerichtes (OLG) Bamberg für „unzureichend“ erklärt hat.

In einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht sagt Range, das OLG habe „nicht
ausreichend belegt und konkretisiert“, warum von Mollath angeblich weiter Gefahr ausgehe.

So sei etwa der Umstand, dass Mollath eine Therapie und die Einnahme von Medikamenten
ablehne, noch kein Beleg für seine anhaltende Gefährlichkeit, zitiert die SZ aus der
25-seitigen Stellungnahme des Generalbundesanwalts.

Mollath, der Schwarzgeldvorwürfe gegen die Hypo-Vereinsbank erhoben hatte, sitzt seit 2006 in
der Psychiatrie. Im schuldunfähigen Zustand soll er seine Ehefrau verprügelt und die Autoreifen
von Widersachern zerstochen haben. Seine Unterbringung wurde jährlich vom Landgericht Bayreuth
und am 26. August 2011 auch vom OLG Bamberg bestätigt. Gegen diese Entscheidungen hat nun
auch der Generalbundesanwalt erhebliche Einwände geäußert.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Deutsche Wirtschafts Nachrichten