Und das Orginal Video :
Und das Orginal Video :
Deutsche und britische Soldaten im Niemandsland am 26.Dezember 1914
Der Spot für das Weihnachtsgeschäft, den die britische Supermarktkette
Sainsbury’s in diesem Jahr produzieren ließ, hat für Diskussionen gesorgt.
Denn die kurze Filmsequenz zeigt einen britischen Soldaten in der Uniform
des Ersten Weltkriegs – Jim –, der einem deutschen Soldaten – Otto – ein
Päckchen Schokolade schenkt.
Im Hintergrund hört man die Briten „Silent Night“ intonieren und die
Deutschen „Stille Nacht“, und die Frage, der sich die Unternehmensführung
stellen mußte, lautete, ob man die Erinnerung an den Weihnachtsfrieden
von 1914 nutzen dürfe, um Geschäfte zu machen.
Sainsbury’s war rasch mit der Antwort zur Stelle, daß der Erlös für
den Verkauf der Schokolade an die Royal British League und die Familien
von Veteranen gehe, und damit war die Sache erledigt.
Jedenfalls insofern, als es keinen Skandal gab, nur einen weiteren Beweis dafür,
wie tief „Christmas Truce“ im britischen Kollektivgedächtnis verankert ist.
Unter dem Begriff versteht man jene spontane Waffenruhe, die an einigen
Abschnitten der Westfront, vor allem in Flandern, am 24. Dezember 1914
„von unten“ ausgerufen wurde.
Beteiligt waren auch belgische und französische Einheiten, aber in erster
Linie Deutsche und Briten. Die Initiative ging offenbar von deutscher Seite
aus, was sich auch aus der Tatsache erklärt, daß hier englische Sprachkenntnisse
verbreiteter waren als deutsche Sprachkenntnisse unter Briten.
Folgt man den zeitgenössischen Berichten, fing alles damit an, daß die Deutschen
Weihnachtslieder sangen und ihre Gegner in Rufweite aufforderten, nicht zu schießen.
Danach sangen die Briten und man begann Laternen, Kerzen
und kleine Christbäume auf die Grabenränder zu setzen.
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Junge Freiheit
Seit dem Beginn der Weimarer Republik befinden wir uns im Niedergang.
Ein Zitat von 1924 beschreibt diesen Prozeß bestens, den wir seit dem erleben.
Trotz aller Hirnwäsche:
„…Wer die Erzählungen der Opas hörte, die vom Krieg erzählten, kann schon, entgegen der Meinung der Historiker, zu der Überzeugung kommen das Stalin einen Angriff auf Deutschland plante. Bis heute waren die Wehrmachtssoldaten doch von der Masse der Soldaten, besonders der vielen Panzer, Flugzeuge und Geschütze der roten Armee nahe der Grenze zu Polen, überrascht. Es waren zwar am Anfang veraltete Modelle, aber fast alle Panzer hatten stärkere Kanonen als die schwachen 3,7 cm Panzerkanonen der Deutschen. Viele meinten damals, wenn die Russen zuerst gekommen wären, hätte die WH die nicht aufhalten können…
…denn keineswegs nur Deutschland hatte den Krieg verloren, sondern ganz Europa hatte ihn am 8. Mai 1945 verloren. Denn seitdem haben sich die USA als raumfremde Großmacht in Europa stationiert und positioniert und beeinflussen auf manigfache Weise das Leben aller europäischer Staaten, und das zu ihrem und nicht zu deren Vorteil. Die Russen hingegen haben sich als raumnahe Großmacht 1989/90 immerhin aus Mitteldeutschland zurückgezogen, wohingegen die USA ohne rechtmäßige Bergündung außer dem imperialistischen Recht des Stärkeren immer noch Deutschland (und Europa) besetzt halten. Irgendwelche französischen Atom-Uboote ändern nicht das geringste daran…
…Fakt ist, daß es ohne die englische Kriegserklärung an das Deutsche Reich und ohne die Angriffsabsicht Stalins auf Europa nie den Präventivschlag gegen die UdSSR gegeben hätte. Nur: Was mußte sich die Weltmacht Großbritannien in den lokalen deutsch-polnischen Konflikt einmischen, wir Deutschen haben ja auch nie gegen England Krieg geführt, weil diese mit den Iren oder Schotten im Zwist lebten. Weltkriege entstehen nur, wenn sich Weltmächte in lokal zu lösende Konflikte einmischen und diese dadurch zu Großkriegen aufschaukeln….
…Beide Weltkriege waren für das deutsch-russische Verhälntis sehr untypisch. Der erste Weltkrieg wurde durch serbische Separatisten und ein komplexes Bündnissystem ausgelöst – dennoch verbreiten auch heute noch zahlreiche Quellen die Lüge von der deutschen Kriegsschuld. Das Ende des 1. WK war durch die Mißachtung der Selbstbestimmung Deutschlands und Österreichs, durch die Zerschlagung des Kaiserreichs und den Betrug beim Versailler Vertrag (man hatte zuerst Wilsons 14 Punkte Programm versprochen) gekennzeichnet. Dies ermöglichte es Hitler erst an die Macht zu kommen. Nach Ende des kalten Kriegs hat Russland alle seine Streitkräfte aus Deutschland abgezogen. Die US-Besatzer sind noch immer hier, und mit ihnen auch ihre Atombomben…
…Verdrängte Geschichte „Stalin … habe er einen Nichtangriffspakt mit Deutschland eher befürwortet, als gemeinsame Sache mit Großbritannien und Frankreich zu machen.“ Warum erfährt man heute nichts mehr von den britisch-französischen Verhandlungen mit der SU in den Augusttagen 1939.. Etwa, weil man dorthin mit dem Schiff reiste und keine Vollmachten für einen Vertragsabschluss hatte. Eindeutig einseitige Beurteilung….
…Im Artikel wird richtig geschrieben, dass der zweite Weltkrieg eine Folge des Endes des ersten Weltkrieges war. Unerwähnt bleibt aber, dass Deutschland auch diesen ersten Weltkrieg vom Zaun gebrochen hat…“
Sofort pariert: „…Da sind Sie allerdings der Propaganda gewisser Teile von Presse und Gesellschaft auf den Leim gegangen. Längstens steht es in der seriösen(!) Geschichtsschreibung fest, daß die Mär von der Alleinschuld Deutschlands am WK1 eine glatte Lüge ist, kolportiert von links, um dem Volk einen weiteren Schuldkomplex einzureden. Für tiefere Erklärungen reicht der Platz hier nicht, aber Sie können sich anhand frei zugänglicher Quellen auch selbst und unabhängig informieren…
…Wie definiert man „Präventivkrieg“? Ein Gegner, dessen gesamte militärische Präsenz „am Zaun“ des Nachbarn steht, der kann kaum als unwissend und friedliebend angesehen werden. Wie lange kann eine solche Militärpräsenz aufrecht erhalten werden? Wohl kaum bis zum Sommer des Jahres 42 oder 43. Also ergibt sich schon aus sachlogischen Gründen, dass die sowjetischen Truppen nicht zum Spass an der deutsch-russichen Grenze standen. Wären die Sowjets nicht überzeugt gewesen, noch vor den Deutschen losschlagen zu können, dann hätten sie dieses Risiko nicht auf sich nehmen können, ihre Truppen so auf dem Präsentierteller zu haben. Logische FolgerungL: Stalin hat sich um cirka drei bis vier Wochen verkalkuliert….
…Selbst die Russen haben heute zugegeben, das Hitler einem sowjetischen Angriff um ca 2-3 Wochen zuvorgekommen ist. In Ostpreußen ist die Wehrmacht praktisch in den sowjetischen Aufmarsch geplatzt und hat die Armee völlig überrascht. Die riesigen Gefangenenzahlen zu Beginn des Ostfeldzuges sind nicht der Überraschung geschuldet, sondern der Tatsache, daß die Sowjets noch nicht voll ausgerüstet waren….
…Geschichte wird immer vom Sieger geschrieben Die ganze Wahrheit kennt niemand – nicht einmal Militärhistoriker. Wer weiß schon wirklich alles ganz genau ? Wieviele Dokumente wurden vernichtet oder werden immer noch unter Verschluß gehalten ? Eines sei dennoch angemerkt : Die Legendenbildung von Stalingrad bröckelt so langsam. Stalingrad war keinesfalls der ominöse Wendepunkt des gesamten WK2. Eine vollkommene Überbewertung…
… Tatsache ist aber auch, dass Stalin bereits Pläne hatte Europa zu überrollen. Hitler ist im nur zuvorgekommen. Soviel zum „Überfall“ auf Russland…“
Muster für Steuererstattung – 2012
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Antrag auf Erstattung seit 1990
Steuernummer:
Antrag auf Erstattung unrechtmäßig erhobener Steuern:
a.) Grund- undEinkommenssteuern 1990 bis heute
b.) Gewerbesteuern 1990 bis heute nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich
c.) alle durch Indirekte Steuern von uns vereinnahmten Gelder
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle hiermit den Antrag, alle seit 1990 an Sie gezahlten Steuern verzinst zu erstatten.
Begründung: Vgl. keine gesetzliche Steuerpflicht: 55274/301 BVerfG aus 1955
Keine Justizgewährleistung durch Stillstand der Rechtspflege nach §245 ZPO, kein Recht auf Steuern ohne Pflichterfüllung des effektiv-garantierten Rechtsschutzes für Steuerzahler. Das Rückbehaltungsrecht ergibt sich aus §395 BGB gegen den Staat. Mit den erhobenen Steuern im Staat werden Menschenrechtsverletzungen gegen den Bürger begangen. Menschenrechtsverletzungen sind permanent-fortgesetzte Straftaten im Amt.
Steuern sind Fördermittel, die dem Schenkungsrecht unterliegen. Ein Schenkungsrecht ist keine Schenkungspflicht. Werden meine vorstaatlichen Menschenrechte nicht praktiziert, habe ich keine Veranlassung, einem Unrechtsystem etwas schenken zu sollen, wenn diese Schenkungen der Förderung von Kriminalität in Deutschland dienen! Die Staatsangehörigen sind sogar verpflichtet, die Steuern nicht zu zahlen, wenn sie wissen, daß damit die Kriminalität gefördert wird. Sonst billigt der Steuerzahler belohnend Straftaten im Amt (Menschenrechtsverletzungen) und macht sich selbst strafbar.
Die Vorschriften nach § 126 BGB, § 317 ZPO und § 275 StPO wurden nicht beachtet, was mehrfach gerügt worden war.
In der Veröffentlichung vom 23.08.2007 wurde der Stillstand der Rechtspflege nach §245 ZPO (brd-matrix.de/2007_08_23_§245 20ZPO 20Insolvenz 20BRD-GmbH 20Hk-MR 20BRD-Urteile 20nichtig.pdf) über Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bereits nachgewiesen.
Die Selbstverwaltung hat das Recht, Steuern zurückzubehalten, solange die Bundesrepublik den effektiv-garantierten Rechtsschutz aufgrund der Besatzung nicht gewähren kann, aus dem UNRECHT und somit Menschenrechtsverletzungen in Folge entstehen. Der Staat kann nur dann Rechte aus Steuern einfordern, wenn er auch die Garantien an den Steuerpflichtigen erfüllen kann. Die Bundesrepublik haftet für alle Schäden in allen Bereichen und Ländern als Teil und Gesamtschuldner, sowie die Länder für den Bund im Rückgriff.
Jeder Steuerzahler haftet danach auch für die Regierungskriminalität, wenn Steuerzahler damit die Straftaten im Amt billigend und selbst unter einem Zwang fördern, denn Untätigkeit und Unterlassung der Steuerzahlung zur Förderung der Regierungskriminalität oder Unwissenheit schützt nicht vor Strafe oder Haftung.
Der steuerzahlende Bürger wird mehrfach und mehrdimensional vom Staat abgezogen, wenn der Staat den Staatsvertrag des Friedens und der Freiheit für den Bürger nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann.
Als Bürger des fortbestehenden Staates Deutsches Reich mussten wir entsetzt feststellen, daß die Personen aus den „Finanzbehörden“ (also Sie), letztlich seit 1990 unberechtigt Steuern von uns gefordert haben, um unter Missachtung aller gesetzlichen Regeln einen Raub zu legalisieren, um zu Unrecht geforderte Gelder für Kriegshandlungen zu verwenden.
So sieht die rechtliche Betrachtung nach der in Deutschland geltenden Rechtsordnung, wie folgt aus:
1949 – 1976 galt die RAO (Reichsabgabenordnung), ein Gesetz des Deutschen Reiches. Dieses Gesetz konnte und durfte von der „Zentralverwaltung für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet“ (Art 133 GG) nicht zur Anwendung gebracht werden, da die RAO nur in Verbindung mit Art 84 Reichsverfassung gültig ist.
Dies im Besonderen, da die RAO ihren Geltungsbereich aus dieser Reichsverfassung bezieht. Damit entfällt für die Bundesrepublik in Deutschland jede Möglichkeit, unter Verwendung der RAO Gelder von den Bürgern in Anspruch zu nehmen. 1977 bis heute gilt nicht die „BRD“ – AO. Ein Werk ohne jeglichen Geltungsbereich ist damit aus Gründen der Rechtsicherheit (Art 20 GG) r e c h t s u n g ü l t i g.
Daher ist unsere Forderung auf Rückzahlung der durch juristische Trickmanipulation geraubten Gelder der Bürger in vollem Umfang zu erfüllen. Dies betrifft sowohl alle durch direkte Steuern eingezogenen Gelder, als auch alle durch p o t e n t i e r t e Steuern widerrechtlich vereinnahmten Gelder, Gebührenfestsetzungen und rechtswidrige Pfändungen.
Es gibt Offenkundigkeiten nach §291 ZPO aus dem Grundgesetz, die eine weitere Kommentierung nicht benötigen. Es wird dafür auf das Grundgesetz verwiesen, das nicht von, sondern für die Bundesrepublik Deutschland geschaffen worden ist. So ist in Art. 65 GG niedergeschrieben, daß die „Regierung“ nur ein Geschäft ist. Die Bundesminister haben keinen „Regierungsbereich“, sondern einen Geschäftsbereich. Der Bundeskanzler leitet auch keine „Regierung“, sondern ein Geschäft und der Bundespräsident genehmigt die Geschäftsordnung und nicht die „Regierungsordnung“ unter Besatzungsrecht nach Art. 120, wonach Besatzungskosten bezahlt werden.
Die Bundesrepublik ist also kein souveräner Staat, sondern nach Art. 133 GG eine vereinigte deutsche „Wirtschafts- und Verwaltungseinheit“, wo die Bürger keine Staatsbürger, sondern nur Personal sind (Personalausweis). Dies ergibt sich aus dem Art. 146 GG. Die Bundesrepublik hat kein eigenes Staatsvolk, keinen Staatsgrund, kein eigenes Staatsbürgerschaftsgesetz, keinen Friedensvertrag und auch keine vom (fehlenden eigenem) Volk gewählte Verfassung.
(2Bvf1/73, BVerfGE 36, 1):„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist, das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt “verankert” (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für “Deutschland als Ganzes” tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).”
Hieraus ergibt sich, daß die Bundesrepublik von 1949 auch kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein kann. An dieser Ordnung änderte sich auch 1990 mit dem Überleitungsvertrag nichts, weil es auch zu diesem Zeitpunkt keine Volksabstimmung über die Einsetzung einer gesamtdeutschen Verfassung gab oder geben sollte. Deswegen sind in der Bundesrepublik Menschenrechtsverletzungen keine Straftaten nach dem Strafgesetzbuch.
Inzwischen sind Banken, Arbeitsämter, Gemeinden und Städte (Frankfurt, München…) privatisiert worden. Die Arbeitslosen heißen Kunden und müssen vor den Sozialgerichten gegen eine private Körperschaft klagen. Einen Staat Deutsch gibt es nicht. Das Deutsche Recht ist in Deutschland auch nicht abgeschafft, sondern die in Deutschland geltende Recht(s)ordnung (vgl. § 11 StGB) Das Deutsche Recht ist in Deutschland ohne gesetzeskonforme Richter jedoch nur willkürlich erreichbar, weil es aufgrund der Besatzung in Deutschland keine ordentlichen Staatsgerichte mehr gibt. (§15 GVG Staatsgerichte sind erloschen)
Es ist nach negativem Verlauf mit Fortsetzung von Menschenrechtsverletzungen nunmehr davon auszugehen, daß Ihre Mitarbeiter die Geschichte Deutschlands, die Gesetze und ihre Dienstvorschriften nicht kennen, ihre Befugnisse gegen exterritoriale Bürger überschreiten, womit sie Existenzen der Bürger, die Grundordnung der Bundesrepublik und die Staatssicherheit gefährden.
Ausdrücklicher Hinweis: Sie tragen für die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderungen hinsichtlich der Haftungsfolgen die volle persönliche Verantwortung gem. §§ 179,823,826,830,839 BGB:
§ 63 BBG Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3) Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 bis 5 entsprechend.
Die Rückerstattung der von Ihnen seit 1990 unrechtmäßig eingeforderten Steuern und Gebühren hat durch bestätigten Bankverrechnungsscheck an den Ihnen bekannten Empfangsbevollmächtigten zu erfolgen. Für die Abwicklung der Erstattung ist gem. §§ 179,823,826,830,839 BGB die gesetzliche Frist von 21 Tagen geboten. Weiterungen bleiben bei Fristversäumnis vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
…
___________________
Antrag auf Steuererstattung-2012
Dank geht an den ZDS – DZfMR e.V.
Der ZDS – DZfMR e.V. ist als Menschenrechtsorganisation ein Dachverband in Deutschland zur Wahrung der Rechte, insbesondere der Grundrechte. Wir sind als Wächter über die Menschenrechte keine Rechtsschutzversicherung, keine Rechtsanwälte und dürfen darum auch keinen Rechtsrat erteilen.
Indem der ZDS – DZfMR e. V. Betroffene darüber aufklärt, wie sie sich bei ihrem Widerstand gegen erlittenes Unrecht innerhalb der Grenzen des Erlaubten verhalten können, wollen wir Menschenrechtsverletzungen in Folge vorbeugen, um sie zu beenden.
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden eine Reihe von Gesetzen durch Volksabstimmungen dem Willen des Deutschen Volkes gemäß legitimiert. Durch das Gesetz vom 14. Juli 1933 war die Befragung des Volkes durch den Führer geregelt worden. Es sollte festgestellt werden, ob es einer von der Reichsregierung getroffenen oder beabsichtigten Maßnahme zustimmt oder nicht. Abstimmen konnten alle Männer und Frauen, die das Reichstagswahlrecht hatten. Das Instrument der Volksabstimmung sollte zudem das zwischen Führer und Volk bestehende Vertrauensverhältnis bei wichtigen politischen Entscheidungen sichtbaren Ausdruck geben. Die jeweiligen Fragestellungen waren allgemein verständlich abgefaßt und konnten von den Stimmberechtigten in der Regel mit „Ja“ oder „Nein“ entschieden werden.
Herausragende Beispiele waren die Volksabstimmung zum Anschluß Österreichs und das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches zum sogenannten Führererlaß. Das weitgehend unbewaffnete Deutsche Reich war 1933 nicht bereit, Gewalt als Mittel internationaler Streitigkeiten weiterhin zu akzeptieren. Die Reichsregierung beschloß daher am 14. Oktober 1933 aus dem Völkerbund und der Abrüstungskonferenz auszutreten. Dieser Austritt wurde vom Deutschen Volk durch eine Volksabstimmung am 12. November 1933 mit überwältigenden 95,1 % bestätigt.
Im März 1939 war es in Memelland Volksabstimmung ob sie sich das Dritte Reich anschließen sollten. Mehr als 90% stimmten ja!
Am 13. Januar 1935 stimmten die Saarländer für Anschluß an das Dritte Reich
Da die Wahlberechtigten auch dagegen stimmen konnten wird dieses Ergebnis in der BRD „Geschichtsschreibung“ gern verschwiegen.
Wortlaut des Wahlscheines zum Völkerbundaustritt von 1933
Aufruf der Reichsregierung an das deutsche Volk
14. Oktober 1933
Die deutsche Reichsregierung und das deutsche Volk sind sich einig in dem Willen, eine Politik des Friedens, der Verantwortung und der Verständigung zu betreiben als Grundlage aller Entschlüsse und jeden Handelns.
Die deutsche Reichsregierung und das deutsche Volk lehnen daher die Gewalt als ein untaugliches Mittel zur Behebung bestehender Differenzen innerhalb der bestehenden Staatengemeinschaft ab. Die deutsche Reichsregierung und das deutsche Volk erneuern das Bekenntnis, jeder tatsächlichen Abrüstung der Welt freudigst zuzustimmen mit der Versicherung der Bereitwilligkeit, auch das letzte deutsche Maschinengewehr zu zerstören und den letzten Mann aus dem Heere zu entlassen, insofern sich die anderen Völker zu gleichem entschließen.
Die deutsche Reichsregierung und das deutsche Volk verbinden sich in dem aufrichtigen Wunsch, mit den anderen Nationen einschließlich aller früheren Gegner im Sinne der Überwindung der Kriegspsychose und zur endlichen Wiederherstellung eines aufrichtigen Verhältnisses untereinander, alle vorliegenden Fragen leidenschaftslos auf dem Wege von Verhandlungen prüfen und lösen zu wollen.
Die deutsche Reichsregierung und das deutsche Volk erklären sich daher auch jederzeit bereit, durch den Abschluß kontinentaler Nichtangriffspakte auf längste Sicht den Frieden Europas sicherzustellen, seiner wirtschaftlichen Wohlfahrt zu dienen und am allgemeinen kulturellen Neuaufbau teilzunehmen.
Die deutsche Reichsregierung und das deutsche Volk sind erfüllt von der gleichen Ehrauffassung, daß die Zubilligung der Gleichberechtigung Deutschlands die unumgängliche moralische und sachliche Voraussetzung für jede Teilnahme unseres Volkes und seiner Regierung an internationalen Einrichtungen und Verträgen ist. Die deutsche Reichsregierung und das deutsche Volk sind daher eins in dem Beschluß, die Abrüstungskonferenz zu verlassen und aus dem Völkerbunde auszuscheiden, bis diese wirkliche Gleichberechtigung unserem Volke nicht mehr vorenthalten wird.
Die deutsche Reichsregierung und das deutsche Volk sind entschlossen, lieber jede Not, jede Verfolgung und jegliche Drangsal auf sich zu nehmen, als künftighin Verträge zu unterzeichnen, die für jeden Ehrenmann und für jedes ehrliebende Volk unannehmbar sein müssen, in ihren Folgen aber nur zu einer Verewigung der Not und des Elends des Versailler Vertragszustandes und damit zum Zusammenbruch der zivilisierten Staatengemeinschaft führen würden. Die deutsche Reichsregierung und das deutsche Volk haben nicht den Willen, an irgendeinem Rüstungswettlauf anderer Nationen teilzunehmen; sie fordern nur jenes Maß an Sicherheit, das der Nation die Ruhe und Freiheit der friedlichen Arbeit garantiert. Die deutsche Reichsregierung und das deutsche Volk sind gewillt, diese berechtigten Forderungen der deutschen Nation auf dem Wege von Verhandlungen und durch Verträge sicherzustellen.
Die Reichsregierung richtet an das deutsche Volk die Frage: Billigt das deutsche Volk die ihm hier vorgelegte Politik seiner Reichsregierung, und ist es bereit, diese als den Ausdruck seiner eigenen Auffassung und seines eigenen Willens zu erklären und sich feierlich zu ihr zu bekennen ?
(JA)………………………(NEIN)
1. Das Deutsche Reich besteht nach wie vor.
2. Die BRD und die Republik Österreich sind nicht Teile des Deutschen Reiches. Vielmehr sind ihre Gebiete Teile des Gebietes des Deutschen Reiches, ebenso wie die deutschen Ostgebiete, das Sudetenland, Südmähren und die Südsteiermark.
3. Die BRD und die Republik Österreich sind Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Damit sind sie an die Statuten der V.N. gebunden. Insbesondere haben sie die Feindstaatenklauseln der V.N. zu befolgen, die Artikel 54 und 107 der Statuten der V.N.
4. Die Vereinten Nationen sind ein gegen das Deutsche Reich gegründetes Bündnis. Damit sind alle ihre Mitglieder Feinde des Deutschen Reichs, und das Deutsche Reich ist ihr Feind.
5. Die BRD ist ein Nicht-Staat. Die BRD ist ein Scheinstaat. Die BRD ist ein Unrechtsstaat, und all das trifft auch für Österreich zu. Insbesondere aber ist die BRD als Mitglied der V.N. Feindstaat des Deutschen Reiches.
6. Die BRD kann keinen Friedensvertrag schließen, denn sie wurde erst nach dem Ende des Krieges gegründet. Einen Friedensvertrag kann nur das Deutsche Reich schließen.
7. Die BRD konnte und kann keine Staatsverträge mit fremden Staaten schließen, denn ihr Land ist von den Kriegssiegern (Kriegsgegnern) besetzt. Alle Staatsverträge, die sie je schloß, sind deshalb null und nichtig. Es ist zu prüfen, ob das auch für Österreich gilt.
8. Sowohl nach internationalem Recht wie nach dem Völkerrecht und auch wegen der hierin beschriebenen Rechtsbrüche der BRD ist das Deutsche Volk nicht frei. Sein Land ist besetzt. Es hat keine legitimierte Staatsführung.
9. Im Sinne des griechischen Fremdwortes „Demokratie“ (=Volksherrschaft) ist die BRD keine Demokratie, denn das Volk ist entmachtet. Die Macht in der BRD liegt in den Händen fremder Staaten und Einrichtungen.
Komplett unter: http://www.vho.org/D/Deutschland/df1200.html#Feindstaat
Komplett unter: http://www.vho.org/D/Deutschland/df1200.html#Feindstaat
1. Das Deutsche Reich besteht nach wie vor.
2. Die BRD und die Republik Österreich sind nicht Teile des Deutschen Reiches. Vielmehr sind ihre Gebiete Teile des Gebietes des Deutschen Reiches, ebenso wie die deutschen Ostgebiete, das Sudetenland, Südmähren und die Südsteiermark.
3. Die BRD und die Republik Österreich sind Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Damit sind sie an die Statuten der V.N. gebunden. Insbesondere haben sie die Feindstaatenklauseln der V.N. zu befolgen, die Artikel 54 und 107 der Statuten der V.N.
4. Die Vereinten Nationen sind ein gegen das Deutsche Reich gegründetes Bündnis. Damit sind alle ihre Mitglieder Feinde des Deutschen Reichs, und das Deutsche Reich ist ihr Feind.
5. Die BRD ist ein Nicht-Staat. Die BRD ist ein Scheinstaat. Die BRD ist ein Unrechtsstaat, und all das trifft auch für Österreich zu. Insbesondere aber ist die BRD als Mitglied der V.N. Feindstaat des Deutschen Reiches.
6. Die BRD kann keinen Friedensvertrag schließen, denn sie wurde erst nach dem Ende des Krieges gegründet. Einen Friedensvertrag kann nur das Deutsche Reich schließen.
7. Die BRD konnte und kann keine Staatsverträge mit fremden Staaten schließen, denn ihr Land ist von den Kriegssiegern (Kriegsgegnern) besetzt. Alle Staatsverträge, die sie je schloß, sind deshalb null und nichtig. Es ist zu prüfen, ob das auch für Österreich gilt.
8. Sowohl nach internationalem Recht wie nach dem Völkerrecht und auch wegen der hierin beschriebenen Rechtsbrüche der BRD ist das Deutsche Volk nicht frei. Sein Land ist besetzt. Es hat keine legitimierte Staatsführung.
9. Im Sinne des griechischen Fremdwortes „Demokratie“ (=Volksherrschaft) ist die BRD keine Demokratie, denn das Volk ist entmachtet. Die Macht in der BRD liegt in den Händen fremder Staaten und Einrichtungen.
DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
IST DEM DEUTSCHEN VOLKE EIN FEINDSTAAT.
Originalartikel unter: http://autarkes-rattelsdorf.blogspot.de/2012/08/valdai-international-russland-und-die.html
Sehr guter Kommentar gefunden unter: http://terragermania.wordpress.com/2012/08/31/russland-und-die-westmachte-arbeiten-hand-in-hand-valdai-international/
„… Putin/ Russland ist keine Opposition zum Westen. Es gibt nur Eine, und das ist die Nation, die schon seit Jahrhunderten als Bollwerk gegen die Illuminaten fungiert: Deutschland, das Deutsche Volk, das Deutsche Reich. Bzw. die Kräfte, die sich aus der Absetzbewegung gebildet haben.
Die große Vorbereitung der Illuminaten auf die Zerstörung Deutschlands wurde 1913, mit der Gründung der FED abgeschlossen.
Seit 1914 besteht ein offener Konflikt, der von gelegentlichen Waffenruhen unterbrochen wurde. Nach 1945 begann dann das, was alle Welt als “Kalten Krieg” betrachtet hat. Das war genauso wie jetzt auch, ein Schauspiel zweier Protagonisten, die hinter der Bühne Blutsbrüder waren und noch immer sind.
Die UdSSR wurde bereits 1941 besiegt! Viktor Suworow legt das in seinen Büchern eindrucksvoll dar.
Es war nach dem Angriff der Deutschen Wehrmacht auf Stalins Armee nur noch eine Frage der Zeit, bis der Rote Riese umfallen würde. Ohne den anderen “Protagonisten” aus dem Westen, ware der Rote Riese schon 1942/43 gefallen und wurde nur noch bis 1990, künstlich am leben gehalten, so gut es eben möglich war.
Valentin Falin, der letzte Botschafter der UdSSR in der BRD sagte es 1990 nur zu deutlich: Die Übermacht des Deutschen Reiches war zu groß, wir mussten kapitulieren.
Es ist wichtig die letzte Rede A. Hitlers zu studieren, und sich zu fragen was er da sagte. Seine Worte/ Reden waren nie leere Worthülsenwie man sie heute immer wieder zu hören bekommt. Hitler sagte anfang 1945… “In diesem Krieg, gibt es weder Sieger noch Besiegte, es gibt nur Tote und Überlebende…”
Daher spielt es auch keine Rolle, ob die Roten Söldner Berlin erobert haben, und das Deutsche Mutterland total besetzt wurde.
Hitler sagte weiter, und das ist hier allgemein bekannt… “das letzte Batallion wird ein Deutsches sein”.
Was 1913 mit der Gründung der FED, mit einem verbrecherischen Geldsystem begann, wird mit der Zerstörung dieses Systemes aufhören zu existieren…“
Ralph Fröhner,
Dipl.-Betriebswirt cand. rer. pol.
Sachverständiger für Internat. Beziehungen
Zahnschwermetalle
Bitterstraße 8
50769 Köln
Tel. 0221-9782231
Fax 0221-9782232
Autobahnpolizeihauptwache Hagen
Hoheleye 3
58093 Hagen
Tel. 02304-6622/Fax 67447
Kurt.Jakob@arnsberg-br.polizei.nrw.de
Köln, den 29.7.2003
Sehr geehrter Herr Kurt Jakob und Herr Thomas Schmitz sowie die vier trotz Legitimatiosaufforderung meinerseits bisher unbekannt gebliebenen Personen der sog. Polizei Streifenwagenbesatzungen der KFZ‘s mit dem Kennzeichen HSK-7214 und HSK-7260, die am 18.5.2003 ab 20.00 Uhr sog. Polizei-Dienst hatten.
Es geht um den Vorfall vom 18.5.2003 ca .20.50 Uhr bis 21.50 Uhr auf dem Autobahnrastplatz Hagen-Nord.
Ich erkläre dazu als Deutscher Reichsbürger, tätig ohne Auftrag für das Deutsche Reich:
An dem regnerischen Sonntag, den 18.5.2003 ca.20.50 Uhr sah sich die sog. polizeiliche Streifenwagenbesatzung mit dem Kennzeichen HSK-7214 auf dem Autobahn-Rastplatz Hagen-Nordgenötigt, mich zum Vorzeigen meines Führerscheins und meiner KFZ-Papiere im Rahmen einer angeblichen allgemeinen Verkehrskontrolle zu veranlassen. Ich fragte nach dem Grund der Kontrolle und das ich aufgrund der geltenden Rechtslage in Deutschland mit der Begründung für die Kontrolle nicht einverstanden bin.
Freundlicherweise übergab ich dem sog. Streifenwagenpolizist trotzdem den im meinem Eigentum befindlichen Reichsführerschein und meine KFZ-Papiere. Er meinte, daß er solche Papiere nicht kennen würde und zog sich zur Überprüfung in den Streifenwagen zurück.
Nach einigen Minuten kam er mit seinem Kollegen zurück und meinte, diese Papiere wären ungültig. Ich sagte zu ihm, das dies seine individuelle Privatmeinung ist und er sich wohl über die völkerrechtlichen Grundlagen und Gesetze in Deutschland und über die Folgen seiner Tätigkeit nicht im Klaren ist. Da ich gerade aus Berlin kam erklärte ich ihm, das ich für die Erklärungen der Verhältnisse mehrere Stunden bräuchte und da ich diese Zeit Sonntagabend leider nicht mehr hätte, nannte ihm aber freundlicherweise die Internetseiten www.der-Reichskanzler.de und www.Friedensvertrag-jetzt.de wo er sich über die Rechtsgrundlagen erkundigen könne. Als er mir erklärte, das er hier auf der Autobahn kein Internet hat, kam ein zweiter Polizeigroßraumwagen VW-Caravan Kfz-Kennzeichen HSK-7260 mit zwei mittelalten Polizisten und die übernahmen das weitere Geschehen.
Einer dieser neuen Polizisten fragte mich nach gültigen Papieren nach der STVO, worauf ich ihm erklärte, daß die BRD-STVO seit spätestens Oktober 1990 so nicht mehr gültig ist und er gültige Papiere von mir in Händen hält. Ich erklärte ihm auch, daß ich mit diesem Personalausweis Deutsches Reich meinen PKW bei der Zulassungsstelle in Köln wieder anmelden konnte. Er könne sich gerne bei der Bereichsleiterin Frau Siebenmorgen in sog. Straßenverkehrsamt Köln erkundigen. Die Dame wird sich sicher noch gut an mich erinnern, denn nach dem sie sich mit ihrem Amtsleiter 10 min. beraten hat, was zu tun ist, meinte sie dann, das man der Meinung wäre, diese Dokumente wären alle ungültig. Dies wollte ich dann sofort schriftlich haben, bekam das aber von ihr ausdrücklich nur mündlich gesagt und mein KFZ dann aber sofort zugelassen mit angeblich ungültigen Papieren.
Da dieser sog. Polizist das Sonntag nicht überprüfen konnte, meinte er, ich würde mir meine Gesetze wohl selber machen gerade wie es mir so paßt und ich doch viel zu jung wäre, um einen Führerschein aus dem untergegangen Dritten Reich zu besitzen. Ich erklärte ihm, das dies seine unmaßgebliche Privatmeinung sei und eine Beleidigung mir und dem Deutschen Volk gegenüber ist und das sog. Polizisten doch Staatskunde-Vorlesungen und Weiterbildungen erhalten würden und er da wohl absichtlich falsch informiert wird oder selbst absichtlich falsch informiert, denn sonst wüßte er doch, daß das BundesVerfassungsGericht Karlsruhe am 31.7.1973 (Bd 36, S.1-15,16-37; Bestätigung am 21.10.1987: (Bd.77, S.137,150,154,160,167) einstimmig und wunschgemäß urteilte; das Deutsche Reich (vgl BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 2, 266 (277); 3,288 (319f);5,85 (126); 6,309, 336, 363) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit.
Dann wollte diese Person wissen, wo ich den Führerschein gemacht hätte. Ich antwortete wahrheitsgemäß mit Geseke bei Lippstadt/Kreis Soest am 4.7.1981. Mehrere Minuten später kam er und sein Kollege und sagten, daß ich dort nicht gemeldet sei. Dazu sagte ich, das dies ja wohl nicht sein kann und ich sehr genau weiß, wann und wo ich meine Führerscheinprüfung gemacht habe und ihre Dateneingabe fehlerhaft ist, da mein damaliger bis heute gleich gebliebener Hauptwohnsitz Köln natürlich nicht identisch mit meinem Schul- und Prüfungsort Geseke/Eringerfeld ist und ihre Frage lautete nur, wo ich den Führerschein gemacht hätte und nicht gefragt wurde, wo ich wohnsitzmäßig gemeldet bin. Aber selbst die Frage nach dem Wohnsitz konnten sie sofort klären, wenn sie einfach die Daten aus dem sog. BRD KFZ-Schein übernehmen würden, weil dort steht mein gemeldeter Privatwohnsitz Köln für mein Privatfahrzeug vorne groß drauf und ich bitte nun nochmals darum, das mir alle bisher beteiligten Personen ihre sog. Dienstnummern mitteilen, weil ich würde hier von Betrug oder einer Fernsehaufzeichnung für ‘‘Verstehen Sie Spaß“ bzw. ‘‘Versteckte Kamera“ ausgehen.
Davon ablenkend versuchte mir dieser sog. Polizist zu erklären, daß auf meinen KFZ-Kennzeichen auf dem Europa Sternenkranz links im blauen Feld Aufkleber drauf sind und daß ich damit eine Urkundenfälschung begangen hätte. Ich fragte dann nur, was ihn so sicher macht, daß ich diese Aufkleber dort aufgeklebt habe und das mein KFZ-Kennzeichen genau so wenig eine Fälschung ist wie die KFZ-Kennzeichen des US-Hochkommissariats in Europa bzw. Deutschland/Stuttgart mit HK-(CS-527) oder mit AD-(HM-532) als Anfangsbuchstaben und dem Nato Stern-Kreis-Symbol im linken blauen Kennzeichenfeld. Für das US-Hochkommissariat mit seinen Fahrzeugen hat die deutsche Polizei keinerlei Kompetenzen.
Dann kam ein dritter Polizeiwagen Opel-Omega Limousine und stellte sich quer vor mein Auto und der zweite Wagen stellte sich dicht hinter mich und aus dem Opel stiegen zwei mit Schwarzen Lederjacken bekleidete Personen, deren Namen Kurt Jakob(Polizeihauptkommissar) und Thomas Schmitz(Polizeikommissar) ich aus den mir später überreichten Visitenkarten entnehmen konnte.
Herr Kurt Jakob begann wieder mit der Fragerei nach gültigen BRD-Papieren, worauf ich antwortete, daß ich nur die bekannten und gültigen Papiere bei mir habe und andere noch zu hause habe. Dann kam Thomas Schmitz und begann mein Auto von vorne und hinten zu fotografieren, was gegen meinen ausdrücklichen Willen geschah.
Zur Festtellung meiner Personalien müsse Herr Kurt Jakob nun mein Auto/Kofferraum durchsuchen, was ich ebenfalls ablehnte und ich dies als eine mit einem Hausfriedensbruch vergleichbare Handlung und Besitzeigentumsstörung ansehe, dies aber ohne Augenzeugen und gegen mittlerweile sechs anwesende Polizisten ohne gewaltige Eskalation nicht verhindern kann. Auch von der von Herrn Kurt Jakob ausgesprochenen, und von mir nach dem bisher erlebten als Drohung empfundenen, erkennungsdienstlichen Behandlung und Personalienfeststellung in der Polizeistelle in Hagen geleitet, gab ich als der Klügere situationsangepaßt nach.
Der erste Aktenordner, den Herr Kurt Jakob öffnete, beinhaltete das Strafgesetzbuch und die Strafprozeßordnung in der Fassung von 1948 und führte zu seiner Frage, was ich denn damit wolle, worauf ich ihn daran erinnerte, das ich doch aus Berlin komme, welche Rechtslage gilt und ich mit diesen Unterlagen seine unrechtmäßigen Tätigkeiten sowie die seiner Kollegen und das gesamte vorgefallene Geschehen zur Anzeige bringen werde.
Wenig später fand er dann meinen Roten Reisepaß und meinen zu Hause geglaubten rosa Führerschein von 1991/96 „Modell der Europäischen Gemeinschaft“ (Begriff Modell lt. Duden: Muster, Vorbild, Typ; Entwurf) Ist das nur alles eine Muster-Testsimulation bis zum Tag X; Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich als der (Un)bekannten Macht ?
Auf meinem Reisepaß konnte er meine wahrheitsgetreu gemachten Personalienangaben und auf dem rosa Führerschein alle meine Angaben dazu bestätigt sehen. Dabei ist dieser Reisepaß aber am 11.9.1993 bereits abgelaufen und in der linken unteren Ecke durch abschneiden deutlich ungültig gemacht worden. Aber bei der bisher gezeigten Nicht-Qualität der sog. Polizisten war das ja wohl auch nicht mehr wichtig.
Kurze Zeit später wurden dann meine Papiere Reichspersonalausweis und Reichsführerschein einbehalten, was ich auch energisch ablehnte, worauf diese Papiere dann Beschlagnahmt wurden und nach 3 Tagen diese Sache nach vermeintlich geltendem BRD-Recht dem zuständigen Amtsgericht vorgelegt werden soll. So die Information von Herrn Kurt Jakob nach Aushändigung des blauen Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokolls, wonach Gefahr im Verzuge plus Verdächtigung wegen §§ 2,21 STVG und KennzeichenV und Verbotene Gegenstände als Grund angegeben, aber mit nichts begründet oder belegt werden. Das blaue Protokoll mußte ich gezwungenermaßen unterschreiben ohne Anerkennung der erloschenen BRD-Gesetzgebung, denn sonst hätte ich ja keinerlei Nachweiß über mein widerrechtlich beschlagnahmtes Eigentum und der mir entstanden großen seelischen Schäden infolge der massiven Einschüchterungs- und Machtdemonstration der sechs sog. Polizisten sowie durch die zusätzliche Negierung des existenten Deutschen Reiches, was auch als terroristische Handlung gegen die Interessen der USA nach Alliierter UN-Okkupationslogik bezüglich des Deutschen Reiches und des Friedensvertrages gesehen werden kann, mit den entsprechend bekannten Kriegsfolgen für den Schurkenstaat BRD und seine handelnden Terroristen.
Abschließend habe ich Herrn Kurt Jakob letztmalig um die Namen und Dienstnummern aller beteiligten Personen und ihrer Dienstnummern gebeten, was mit dem Verweis auf das blaue Papier abgelehnt wurde. Auch erklärte ich ihm, das sie wohl sehr viel Angst haben müßten vor dem relativ geheimen Deutschen Reich, da sie im Regen und Sonntagabend sechs Polizisten eine Stunde von 20.50 bis 21.50 Uhr benötigen, um sich nur mit mir als ‘‘Gefahr im Verzuge“ und imaginären ‘‘Verbotenen Gegenständen‘‘ zu befassen und das sie sich an diese Sache auch deswegen noch erinnern werden. Aber dafür werden ja auch genügend Steuern von den Bürgern des Deutschen Reiches durch die BRD als das ausführende Kriegs-, Besatzungs- und Wiedergutmachungsorgan der Alliierten Okkupationsmächte erpreßt. Ihre Angst ist für mich verständlich, weil die Reichsdeutschen Freunde zeichnen ja viel Beweismaterial auf. (Literaturtip Hans Altmann: Eine Deutsche Legende)
Bitte erklären Sie mir genau, auf welcher Basis Sie Durchsuchungen und Sicherstellungen und dazugehörige Protokolle, Befragungen, Fotos, Radarfotos, Anhörungen, Bußgeldbescheide ausstellen und sog. Gerichts- und Kostenbescheide sowie Vollstreckungs- und Pfändungsmaßnahmen gegen Bürger des bundesverfassungsgerichtlich (2BvF1/7.1973, 2BvR373/83 v.21.10.1987 BverfGE Bd.77S.137 ff.) festgestellten und existierenden Deutschen Reiches durchführen. Sie haben auf alles hier Geschriebene zu antworten unter genauer Angabe der Fundstellen; Ihr Schweigen gilt jetzt und später nicht als Entschuldigung.
Das Deutsche Volk und damit Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt gemäß Art. 116 GG in Verbindung mit §1 RuSTAG bezogen auf die Gebietsgrenzen des Deutschen Reich vom 31.12.1937.
Demnach darf/muß das GG nicht für Ausländer gelten, würde aber auch gleichzeitig in Ostpreußen bzw. in Teilen von Polen und Litauen/Rußland für Bewohner gelten. Die Nichtentstehung der Verfassung und der Sinn des Transitabkommen Kaliningrad/Königsberg mit Moskau – beides gehört zu Rußland – wird so klar.
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) wurde 2001 in das unverfänglichere Staatsangehörigkeits-gesetz umbenannt und diente genau wie die heimlich-stille Entfernung der Reichsgesetzblätter 1944/45 bis 1949, die das gültige Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz(RuStAG) wiederholen, aus Bibliotheken dazu, um Spuren zu verwischen. Aber das RuStAG ist ein Gesetz des Staates Deutsches Reich, es regelt nur die Staatsangehörigkeit Deutsches Reich, die vermeintlichen „Staatsangehörigkeiten“ der DDR und BRD kennt das Gesetz nicht. Sollte die Staatsbürgerschaft oder der Staat Deutsches Reich erloschen sein oder die Staatsbürgerschaft Bundesrepublik Deutschland je existiert haben, so haben Sie mir den Nachweiß zu führen.
Auf unstrittigen Antrag von Franz-Josef Strauß und mit dessen verdecktem Mandat der (und Rechtsbeistand durch die) Colonia Dignidad (Villa Baviera/Chile gegr.1961) als bekannteste landwirtschaftl. Versorgungs-Basis (die Basis/ das Fundament bedeutet in arabisch El Quaida/El Kaida) des seit 1945 geheimen expandierenden SS-Geheim-Staates (Zentrum Neu Berlin/Neu-Schwabenland/Ostantarktis; siehe Bundesanzeiger 5.8.1952 Nr.149 und Antarktisvertrag 4.10.91) urteilte das BundesVerfassungsGericht Karlsruhe am 31.7.1973 (Bd 36, S.1-15,16-37; Bestätigung am 21.10.1987: (Bd.77, S.137,150,154,160,167) einstimmig und wunschgemäß, daß das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen sei, sondern fortbestehe! Hier S.15-16:
„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Es wird daran festgehalten das Deutsche Reich (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 2, 266 (277); 3,288 (319f); 5,85 (126); 6,309, 336, 363) besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“ ……
Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anbelangt, nicht das ganze Deutschland unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts “Deutschland“ (Deutsches Reich) ….. und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich) …… anerkennt.
Diese Entscheidung hat Gesetzeskraft
Fundstelle:
BVerfGE 36, 1-37 (LT1-9) BGBl I 1973, 1058 NJW 1973, 1539-1545 (LT) BayVBl 1973, 490-493 (LT) ROW 1973, 226-236 (LT) JZ 1973, 588-594 (LT) DÖV 1973, 606-612 (LT) DVBl 1973, 685-692 (LT)
Deutschland Archiv 1973, 1163-1180 (LT)
MDR 1973, 826-826 (L)
Diese Entscheidung wird zitiert von:
BVerfG 1979-03-01 1 BvR 532/77 &, BVerfGE 50, 290 Vergleiche
BVerwG 1982-11-30 1 C 72/78 Vergleiche
BFH 1983-09-27 II R 178/79 Vergleiche
BayObLG München 1975-07-30 AllgReg 32/75 Vergleiche
BVerfG 1983-08-04 2 BvR 1118/83 &, NJW &, 1984, 39 Vergleiche
BVerfG 1987-09-07 2 BvQ 16/87 &, NJW &, 1987, 3245 Vergleiche
BVerfG 1987-10-21 2 BvR 373/83 &, BVerfGE &, 77, 137 Vergleiche
BVerfG 1973-06-04 2 BvQ 1/73 Vergleiche
BVerfG 1973-06-18 2 BvQ 1/73 Vergleiche
BVerfG 1990-09-18 2 BvE 2/90 Vergleiche
BVerfG 1990-09-05 2 BvR 1150/90 Vergleiche
BVerfG 1990-11-02 2 BvR 1266/90 Vergleiche
BFH 1992-03-25 I B 98/91 Vergleiche
BezirksG Dresden 1992-03-03 1 K 23/91 (FG) Vergleiche
FG Leipzig 1992-08-07 1 V 2/92 (FG) Vergleiche
BVerfG 1979-03-01 1 BvR 532/77 Vergleiche
BVerfG 1993-12-22 2 BvR 2632/93 Vergleiche
BVerfG 1996-04-18 1 BvR 1452/90 Vergleiche
JZ 1973, 594, Oppermann, Thomas (Anmerkung)
DVBl 1973, 657, Kimminich, Otto (Entscheidungsbesprechung)
Deutschland Archiv 1974, 140, Völkel, Walter (Entscheidungsbesprechung)
JZ 1975, 233, Wilke, Peter (Entscheidungsbesprechung)
XX, Fünf Jahre Grundvertragsurteil des Bundesverfassungsgerichts, 1979
ZRP 1973, 257, Schuppert, Gunnar Folke (Entscheidungsbesprechung)
DÖV 1973, 581, Scheuner, Ulrich (Entscheidungsbesprechung)
DÖV 1974, 337, Podlech, Adalbert (Entscheidungsbesprechung)
JR 1974, 182, Schröder, Meinhard (Entscheidungsbesprechung)
NJW 1973, 2265, Lewald, Walter (Entscheidungsbesprechung)
Der Staat 13, 335 (1974), Hoffmann-Riem, Wolfgang
XX, Der Grundlagenvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht, 1976
Fritzsche, Robert, Funktion und Bestand der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Grundvertragsurteil, 1981
Mansel, Heinz-Peter, NJW, 1986, 625
Bernhardt, Rudolf, JuS, 1986, 839
Herrmann, Hans-Georg, Jura, 1986, 562
ZRP 1989, 366-367, Arndt, Claus
Und so versteht man auch, daß der US-Sicherheitsberater Brzesinski öffentlich unwidersprochen verkündigt hatte, daß die BRD ein freiwillges Protektorat der USA unter dessen unbefristeter Besatzung sei. Das Deutsche Reich existiert nach wie vor und die heutigen Regierungen Polens, Österreichs und der Bundesrepublik Deutschland sind nur Ersatzregierungen, bis es entweder zu einem Friedensvertrag durch die Reichsführung (und nicht den Bundeskanzler) kommt oder das Deutsche Reich wieder volle Gültigkeit erhält (siehe dazu Schulatlas 1973)
Da das Reichsgesetz über dem der Bundesrepublik steht (Reichsrecht bricht Bundesrecht), konnte die reichsdeutsche Kolonie „Colonia Dignidad“ in Chile dreimal Herrn H.D.Genscher, „als Vaterlandsveräter“ zur „unerwünschten Person im Deutschen Reich“ erklären und ihn bzw. seine Gesandten des Feldes verweisen, da seine Amtskraft im Deutschen Reich ungültig ist.
Zweck dieser Informationen ist, Ihnen in absehbarer Zukunft vor dem Reichsgericht (ähnlich dem Nürnberger IMT im Schwurgerichtssaal 600 von 1946) in gegen Sie möglicherweise stattfindenden Strafverfahren wegen Landes- und Hochverrats Ihre Einlassungen zu widerlegen, daß Sie sich des Ihnen vorgeworfenen Verrats am Deutschen Volk durch die Negation und Verhinderung der Existenz des Deutschen Reiches und dessen Staatsbürgerschaft nicht bewußt gewesen seien und nur auf Anweisung von oben gehandelt hätten. (vergl. DDR-Mauerschützen Prozesse, denn Dummheit schützt vor Strafe nicht und niemand geht ungewarnt in sein Verderben)
Es ist schon bedenklich, mit wie wenig Fachwissen bezüglich der aktuellen Rechtslage und des geltenden Berlinstatus Sie Ihr Amt bekleiden. Ich bin jedoch gegen die Berechnung eines Stundenlohns von 120,00 € bereit, Sie im Folgenden mit der aktuellen Rechtslage erneut vertraut zu machen, falls Sie der Meinung sind, in der Rheinprovinz oder Westfalen gilt die Gesetzgebung der erloschenen Bundesrepublik Deutschland nach 1990 weiter und das auch noch im Konflikt zur vorübergehenden Alliierten Militärgesetzgebung.
Am 17. Juli 1990 bei den 4+2-Verhandlungen in Paris hat der US-Außenminister James Baker dem BRD-Außenminister Hans-Dietrich Genscher gemäß des den USA obliegenden Vorbehaltsrechts mitgeteilt, daß Artikel 23 GG a.F. und die Präambel (Wiedervereinigungsgebot) per 18. Juli 1990 0.00 h gestrichen sind.
Gleichzeitig hat auch der UdSSR-Außenminister Eduard Schewardnadse dem DDR-Außenminister Markus Meckel mitgeteilt, daß die völkerrechtlich unanerkannt gebliebene DDR per 18. Juli 1990 aufhört, zu existieren.
An beiden vorstehenden Vorgängen war weiterhin der polnische Außenminister Skubiszewski anwesend.
Nach diesem Zeitpunkt war kein Bundestag und keine Volkskammer mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.
Ich benenne als Zeugen :
James Baker und John C. Kornblum (1996-2001 US-Botschafter in Berlin); Ladung an US Botschaft Berlin-Mitte.
Hans-Dietrich Genscher, (Präsident DGAP, DDR-Westspionagechef?); ladungsfähige Anschrift über das Gericht
Eduard Schewardnadse, zu laden über die Botschaft der Republik Georgien, Berlin/Bonn.
Herr Skubiszewski, zu laden über die Botschaft der Republik Polen, Berlin.
Nach dem 18. Juli 1990 war kein Bundestag mehr berechtigt, völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.
Die Streichung des Artikel 23 GG wurde im Einigungsvertrag vom 31.8.1990 bzw. durch Inkrafttretung des sog. Einigungsvertrages (BGBL.1990 II S.1360 Art.4 II) am 29.9.1990 wiederholt. Es sind also aufgelöste DDR-Bezirke bzw. am 22.7.1990 völkerrechtlich unwirksam durch die zuvor aufgelöste Volkskammer entstandene neue Bundesländer-Ost dem aufgelösten Provisorium Bundesrepublik Deutschland nach dem am 18.7.1990 und 29.9.1990 aufgehobenen Artikel 23 GG zum 3.10 1990 beigetreten, wobei die erloschene DDR-Rechtskraft erst am 14.10.1990 eintrat. Mir und Völkerrechtlern ist klar, daß ein vereinigtes Deutschland so nicht be- oder entsteht. Und wie soll dann Brandenburg wirksam der erloschenen Bundesrepublik Deutschland beigetreten sein und dann deren erloschene Gesetze anwenden?
Das Sozialgericht BERLIN (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.5.1992 festgestellt, daß der sogenannte „Einigungsvertrag“ vom 31. August 1990 (BGBl.1990,Teil II,Seite 890) ungültigist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.7.1990 aufgelöst worden ist.
Ich verweise auch auf II Protokollerklärung zum Einigungsvertrag (BGBL.1990 II S.906):
Beide Vertragsparteien sind sich einig, daß die Festlegung des Vertrages unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehnden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit getroffen werden.
Wenn man den Geltungsbereich des Grundgesetzes (Art.23) aufhebt, dann gilt der territoriale Geltungsbereich des besatzungsrechtlichen Provisoriums Bundesrepublik Deutschland als erloschen, womit alle darauf basierenden und sich darauf berufenden Gesetze ebenfalls erloschen sind.
Im UN-Hauptgebäude in New York ist auf der aktuellen Weltkarte Deutschland in den Grenzen von 1937 abgebildet und nicht die kleinere, vereinte Bundesrepublik Deutschland von 1990. Auch sind im UN-Logo die Erdteile abgebildet, nur der Erdteil Antarktis/Südpol mit Neuschwabenland fehlt und gehört nicht zur UN. Warum?
Laut Deklaration Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung (=völkerrechtliche Verträge/Regelungen zu dessen Anerkennung Artikel 25 GG verpflichtet) ist ein Grundgesetz (=GG) ein Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit. Deshalb benötigt ein GG auch die zwingende Definition wo es gelten wird, d.h. einen Geltungsbereich (= Art. 23 alte Fassung, Präambel). Der Charakter dieser Provisorien wird anerkannt in Artikel 146 GG: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ So hat auch Carlo Schmid (SPD) im September 1948 vor dem Parlamentarischen Rat verkündet: „Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes ….. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.“ Eben, das besetzte Deutschland hatte nur zuzustimmen und hat bis heute keinem Grundgesetz, das aber als gültige Verfassung umgelogen wird und durch das sog. Bundesverfassungsgericht eine Verfassung suggerieren soll, zugestimmt oder eine Verfassung beschlossen.
Dann wird häufig erklärt, das Grundgesetz und die BRD seien auch ohne gültigen Friedensvertrag, der nach dem Deutschlandvertrag (BGBL.II 1955 S.309) notwendig ist, und trotz Artikel 53+107 UN-Charta (Feindstaatenklausel wonach sich Deutschland noch immer im Kriegszustand mit 43 Staaten und geltendem Besatzungsrecht befindet), völkerrechtlich souverän. Zusätzlich verweisen Verwaltungsbeamte auf den Zwei-plus-Vier Vertrag vom 12.9.1990 (BGBL.1990 II S.1318-1327), wonach die Vier Besatzungssiegermächte sowie ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes an Bedeutung verlieren und als beendet bzw. ausgesetzt erklärt werden. Hierzu Art. 8 S.1324: „Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation oder Annahme…Die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinigte Deutschland“.
Ein vereinigtes Deutschland gibt es aber nicht, da der Beitritt BRD-DDR, wie festgestellt, nicht rechtmäßig ist. Ich verweise hier auf die am 1.10.1990 in New York unterzeichnete Erklärung der Vier Siegermächte (4+2) bezüglich der Aussetzung ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten für Deutschland als Ganzes vom 12.9.90, die von der BRD und DDR durch Unterzeichnung zur Kenntnis genommen wurde. Die Vier Mächte erklären, daß die Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes, damit zusammenhängende vierseitige Vereinbarungen, Beschlüsse, Praktiken und Tätigkeiten aller entsprechenden Vier-Mächte-Einrichtungen mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands bis zum Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland ausgesetzt wird.
Dieser Vertrag ist mit der Erklärung völkerrechtlich am 15.3.1991 (BGBL.II S.587) in Kraft getreten und ist so zu verstehen, das die Bundesrepublik Deutschland die Oder-Neiße-Grenze anzuerkennen hat und auf die völkerrechtlich garantierten Grenzen des Deutschen Reich vom 31.12.1937 (2+4Vertrag Art.1 I-III+Alliierte Berliner Erklärung 5.6.1945), sowie auf dessen gesamtes Eigentum zu verzichten hat.
So wird auch die Völkerrechtliche Proklamation vom 19.10.1994 über die Ausweitung des Deutschen Küstenmeeres (BGBL.I 1994 S.1366) und die Proklamation vom 25.11.1994 über die Errichtung einer ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland in der Nord- und Ostsee (BGBL.II 1994 S.3769, 3771) sehr verständlich. Es heißt da: „Die Modalitäten der Anwendung des Artikels 5 Abs. 2 des Vertrages v. 22.5.1989 zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen über die Abgrenzung der Seegebiete in der Oderbucht bleiben einer späteren Regelungen nach Konsultationen mit der Republik Polen vorbehalten“. Spätere Regelung mit Polen und durch wen? Das kann nur heißen, Verschiebung der Odergrenze nach Ostpreußen auf den Völkerrechtlichen Grenzstand v. 31.12.1937, geregelt in einem Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich, denn sonst würde in diesem völkerrechtlichen Vertrag von 1994! die Bundesrepublik Deutschland als souveräner und legitimierter Verhandlungspartner auch, so wie in anderen Verträgen, angegeben. Wozu muß 1994 auf spätere Regelungen unter Nennung der erloschenen DDR bzw. unter Weglassung des Verhandlungspartners mit Polen verwiesen werden, und warum ist das 2003 immer noch nicht durch die angeblich souveräne Besatzungsrepublik Deutschland geregelt?
Der Zwei-plus-Vier Vertrag mit der Erklärung vom 1.10.1990 (BGBL.II 1990 S.1331) läßt mehrere Deutungen zu.
Die Vier Mächte Rechte waren nur für den Zeitraum 3.10.1990 bis 15.3.1991 beendet bzw. ausgesetzt,
die Rechte waren wegen der nicht erfolgten Vereinigung Deutschlands (s.o.Art.23 GG a.F.) nie ausgesetzt,
und die Beendung der Vier Mächte Rechte wird erst durch die noch kommende völkerrechtliche Wiedervereinigung Deutschlands (Deutsches Reich 31.12.1937) erreicht. Der Vier-plus-Zwei Vertrag von Moskau (12.9.1990, BGBL. 1990 II S. 1318-27) ist nicht ratifiziert und somit außer Kraft.
Das ergibt sich auch aus dem von der BRD, den Beamten und abhängigen Kreisen bewußt nicht erwähnten Übereinkommen mit den Drei Westsiegermächten (USA,F,GB) zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin v. 25.9.1990. Das steht im BundesGesetzBLatt II 1990 S. 1274 ff Artikel 2+4;
In Kraft getreten BGBL. II 3.1.1994 S.26, 40-45 (zugestimmt: Bundespräsident Weizsäcker, B-Kanzler Kohl, B-Minister für Auswärtiges Kinkel, Justiz Leutheusser-Schnarrenberger, Finanzen Waigel, Verteidigung Rühe);
Geändert BGBL. II 28.9.1994 S. 2596 (zugestimmt B-Präsident Herzog, B-Kanzler Kohl, B-Minister f. Auswärtiges Kinkel, Inneres Kanther, Justiz Leutheusser-Schnarrenberger, Finanzen Waigel, Wirtschaft Rexrodt, Arbeit Blüm, Verteidigung Rühe, Gesundheit Seehofer, Verkehr Wissmann, Umwelt Töpfer, Post Bötsch, Bauwesen Schwaetzer;
Geändert BGBL II 23.11.1994 S. 3714-3719 (zugestimmt durch B-Päsident Herzog, B-Kanzler Kohl, B-Minister für Auswärtiges Kinkel, Justiz Leutheusser-Schnarrenberger, Finanzen Waigel, Verteidigung Rühe)
Hierzu Artikel 2: „…Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungs- maßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.“ Berlin war Sitz des Alliierten Kontrollrates, der für ganz Deutschland die Gesetzgebung erließ und genehmigte.
Weiter Artikel 4: „Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die Alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verpflichtungen, der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.“
Dann heißt es in der Präambel Abs. 6: „….Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren.“
In obigen Artikeln 2 und 4, im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12.5.1949, im Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantura zur Verfassung von Berlin BK/O (29.August 1950) 75, BK/O 1951/10 (BGBL. II 1950 S. 433, 455, 501) im sog. Deutschlandvertrag vom 26.5.1952 (BGBL. II 1955 S. 305) und im Vier-Mächte-Abkommen (II bezügl. Berlin) vom 3.9.1971 wird die deutsche Souveränität(die nicht existiert) in Bezug auf Berlin wiederholt festgelegt; „Die Westmächte erklären, daß die Westsektoren Berlins so wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden.“
Damit sind Bürger von BERLIN (in Ost und West) keine Bürger der „Bundesrepublik Deutschland“ !!!
Und bei dieser völkerrechtlichen Sachlage ist Berlin Hauptstadt, fragt sich nur wovon ….. Und was in der Reichshauptstadt gilt, gilt auch für die Bürger im gesamten Reich.
Weiter sind am 28. September 1990 Vereinbarungen zum Vertrag über die Beziehungen zwischen der BRD und den Drei Mächten = Deutschlandvertrag (BGBL. II 1955 S. 305) sowie zum Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen = Überleitungsvertrag (BGBL. II 1955 S. 405) in Kraft getreten. (BGBL. II 1990 S. 1386, Bundesminister des Auswärtigen im Auftrag Dr. Eitel und Dr. Lautenschlager)
Nach Nr.1 (BGBL. II 1990 S. 1387) wird der Deutschlandvertrag (1955 II S. 305) ausgesetzt, suspendiert und tritt außer Kraft, wenn der Zwei plus Vier Vertrag von Moskau vom 12.9.1990 (BGBL. II 1990 S. 1318) in Kraft tritt. Da aber der Moskauer Vertrag nicht in Kraft ist, gilt der Deutschlandvertrag (BGBL. II 1955 S. 306 Art. 2) bezüglich der Drei Mächte und ihrer ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer abschließenden friedensvertraglichen Regelung (n. BGBL. II 1955 S. 309 Art. 7) weiter fort.
Nach Nr.2 (BGBL. II 1990 S. 1387) wird der Überleitungsvertrag (BGBL. II 1955 S. 405-469) gleichzeitig mit dem Deutschlandvertrag suspendiert und tritt außer Kraft.
Unabhängig von der Geltung oder Nichtgeltung des Moskauer- und Deutschlandvertrages bleiben nach Nr.3 (BGBL. II 1990 S. 1387) viele Bestimmungen des Überleitungsvertrags (BGBL. II 1955 S. 405-469) jedoch weiter in Kraft. Es heißt in Artikel 2 Überleitungsvertrag (BGBL.II 1955 S.407): „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung den selben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“
Nach Nr.4b (BGBL. II 1990 S. 1388) in Verbindung mit Art. 11 Überleitungsvertrag (BGBL. II 1955 S. 409+417) ist der BRD-Regierung das Fortbestehen der I.G. Farbenindustrie (BASF, BAYER, HOECHST usw.) A.G. in Liquidation bewußt und sie bemüht sich nach Art. 11 die Ziele Abwicklung, Entflechtung und Liquidation zu erreichen. BASF und HOECHST gehören heute unter anderen Namen zu französischen Konzernen, genau wie die ostdeutschen Leuna-Werke seit 1992 durch H.Kohl+Mitterand zu ELF-Aquitain/Frankreich gehören. Es ist klar, daß all diese von den Drei Westsiegern und den Vier Siegermächten geschickt geschlossenen Mehrfach-Verträge keine öffentliche Erwähnung finden. Deutschland wird von den Alliierten und der EU fremdbestimmt und erpreßt.
Übrigens liegt mir folgende Mitteilung des Regierungsdirektors Findeisen der bayrischen Staatsregierung vom 21.8.2002 vor: „Die von den Alliierten erlassenen Gesetze und Verordnungen sind aufgrund der Regelungen im Überleitungsvertrag von 1952, der eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Alliierten darstellt, weitestgehend nach wie vor in Kraft. Dies wurde auch in den Verträgen, die zur Deutschen Wiedervereinigung mit den Siegermächten geschlossen wurden, bestätigt.“ Auch ein Gutachten zur Deutschen Rechtslage des Staats- und Völkerrechtlers Prof. Dr. Bracht liegt mir vor. Auf die Recherche-Anfrage des Magazin 2000 bezüglich der Deutschen Rechtslage, Deutsches Reich und Verträgen heißt es bei der US-Botschaft in Berlin: „No comment…“
Alle Regierungsvertreter, alle Verwaltungsbehörden und Städte der Bundesrepublik Deutschland mit mehr als 40.000 Einwohnern 1990 sind per Einschreiben-Rückschein über die von mir beschriebenen Sachverhalte und die möglichen Rechtsfolgen bei weiterem Festhalten am Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches von der Kommissarische Reichsregierung, dem Generalbevoll-mächtigten für den verfassungsrechtlich besonderen Status von Berlin aufgeklärt worden! Jeder weiß davon.
Fragen Sie doch einfach ihren Vorgesetzten, die Bundesgrenzschutzzentrale Berlin, das Innenministerium oder bei Risiken und Nebenwirkungen fragen sie ihren Landtags- oder Bundestagsabgeordneten oder Minister, ob und wie die geschilderten Zusammenhänge auch in Bezug auf Neu Berlin/Neu-Schwabenland/Ostantarktis (siehe Bundesanzeiger 5.8.1952 Nr. 149 und Antarktisvertrag 4.10.91) sind.
Da alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Besatzungsbehörden in oder in Bezug auf Berlin nach deutschem Recht in Kraft bleiben lt. Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin v. 25.9.1990 (BGBL II 1990 S. 1274 ff Artikel 2+4; BGBL. II 3.1.1994 S. 26, 40-45) gelten die SHAEF-Gesetze Militärregierung-Deutschland wie z.B.
Nr. 2: Deutsche Gerichte; Art.V9: Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden. Wer davon hat heute diese Genehmigungen?
Nr. 52: Sperre und Kontrolle von Vermögen z.B. in Verbindung mit BK/O 1947/50 wonach Gerichte und Grundbuchämter nicht ohne Genehmigung der Militärregierung entscheiden dürfen. Sind Privatisierungen der Beschlagnahmten Deutschen Reichsbahn und Reichspost als Deutsche Bahn AG, Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG ohne Militärregierung rechtmäßig?
Nr. 61: Währungsgesetz DM Einführung in Westbesatzungszonen und
Nr. 67: Währungsgesetz DM Einführung in den drei Westbesatzungszonen der Gebietskörperschaft Groß Berlin. Und bei dieser Sachlage Abschaffung der D-Mark 2001 und Einführung €uro und Europäische Zentralbank ohne Zustimmung des US-Hochkommisariat für Deutschland/Europa in Stuttgart ?
Nr.76: Post, Fernsprech- und Rundfunkwesen; Sind die Änderungen von 4- auf 5-stellige Postleitzahlen in 1995/96 oder die sog. Rundfunkgebühren- und die GEZ-Verträge seit 1991 rechtmäßig genehmigt?
Und was in der Reichshauptstadt Berlin gilt, gilt auch im Reich.
Weiter ist festzustellen, der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen Reiches ist in Kraft getreten und der kennt kein Gesetz für Ordnungswidrigkeiten nach StVO. Es gibt auch kein rechtmäßiges Verkehrszentralregister in Flensburg mehr; für Fahrerlaubnisangelegenheiten und Geldbußen ist in Fortführung des im Juli 1945 verstorbenen Reichsverkehrsminister Dr. Julius Dorpmüller dessen heutiger reichsverfassungsrechtlicher Nachfolger zuständig. Nach der geltenden Reichsverfassung müssen sog. Radaranlagen, Fotos und Messungen entsprechend dem Eichwesen geeicht sein, folglich müssen Sie mir die richtige reichsrechtliche Genehmigungsgrundlage dafür nennen, der Privatleute wie Sie oder gar Beamte dazu entsprechend legitimiert.
Die oben genannten kommissarischen Regierungen erklären unabhängig von den von mir dargelegten Rechtsgrundlagen und Völkerrechtlichen Verträgen folgendes:
.… Pässe, Personalausweise ….. sowie alle seitdem erlassenen Gesetze, Wahlen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften etc. der „Bundesrepublik Deutschland“ sind NICHTIG für Bürger des Staates Deutsches Reich ….
Alle Beamte und Vertreter der ’Bundesrepublik Deutschland’ begehen Landesverrat bzw. Hochverrat gegenüber dem Deutschen Volk und dem real existierenden Staat Deutsches Reich!
Alle natürlichen und juristischen Personen in Deutschland, die für die Beseitigung dieses Mißstandes kämpfen, können, dürfen und müssen sich auf ihre Exterritorialität n.§ 20 GVG gegenüber der „Bundesrepublik Deutschland berufen.“
„Jeder Verwaltungsakt, der von den deutschen Behörden der seit dem 18.07.1990 erloschenen ’Bundesrepublik Deutschland’ an den Bürgern des Staates Deutsches Reich und deren Eigentum durchgeführt worden ist, ist ein rechtswidriger Übergriff bzw. eine Souveränitätsverletzung und daher schadenersatzpflichtig.
Dieser Schadenersatz ist von den Personen zu leisten, welche die Anordnung für einen Bescheid o.ä. unterschreiben, denn die sog. Amtspersonen der ’Bundesrepublik Deutschland’ sind seit dem 17.7.1990 keine Amtspersonen mehr. Sie sind lediglich als Privatpersonen zu betrachten, welche sich anmaßen, ohne von der rechtmäßigen Regierung des Staates Deutsches Reich legitimiert worden zu sein, Bescheide und ähnliche Maßnahmen gegen Bürger des Staates Deutsches Reich durchzusetzen.
Diese Privatpersonen, die sich als Amtspersonen ausgeben, ohne definitiv welche zu sein, müssen beim US-Justizministerium Abt.German-Branch, Minister J. Ashcroft, 950 Pennsylvania Ave,Washington DC/USA wegen terroristischer Handlungen gegen die Interessen der USA angezeigt werden ….“
„ … Es ist den Behörden der untergegangenen ’Bundesrepublik Deutschland’ seit dem 18.7.1990 nicht mehr möglich, rechtswirksam Briefe mit hoheitlichem Inhalt (Bescheide o.ä.) zuzustellen. Es bedarf einer Amtsperson, um Briefe mit hoheitlichem Charakter zuzustellen. Derzeitig haben die Behörden/Gerichte usw. der ’Bundesrepublik Deutschland’ nur die Möglichkeit sich der privatisierten Deutschen Post-AG bzw. anderer privater Zusteller zu bedienen.
Da auch Gerichtsvollzieher gar keine Amtspersonen sind,, ist es den sog. Behörden der ’Bundesrepublik Deutschland’ auch unmöglich, über diesen Weg rechtswirksam Briefe zuzustellen.“
Sollten Sie, sehr geehrte Damen und Herren, dieser genannten Rechtsauffassung der kommissarischen Regierung des Staates Deutsches Reich nicht folgen können oder wollen, und ein Zwangsverfahren gegen mich als Staatsbürger des Deutschen Reiches einleiten, so begehen Sie fortgesetzt strafbare Rechtsverstöße.
Dies hat zur Folge, daß ich Ihr strafbares Verhalten auch bei den in Berlin ansässigen Strafverfolgungsbehörden des Deutschen Reiches zur Anzeige bringen muß.
Halten Sie Ihr staatliches Handeln für rechtmäßig, so müßten Sie als sog. betroffene Behörde dafür Sorge tragen, daß die kommissarische Regierung es unterläßt, Staatsbürger des Deutschen Reiches zu ermuntern oder gar anzustiften, gegen die nach Ihrer Ansicht rechtmäßig bestehenden BRD-Gesetze zu verstoßen und vorzugehen.
Das führt dann zwangsläufig zur Annahme, daß das Verhalten der kommissarischen Regierung – zumindest nach Ihrer Rechtsauffassung – gegen die entsprechenden Bestimmungen des StGB (Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland) verstößt. Eine Mitteilung an die zuständige Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde ist dann zwingend geboten. Unterlassen Sie – aus welchen Gründen auch immer – eine solche Strafanzeige, gehe ich davon aus, daß die Argumentation der kommissarischen Regierung tatsächlich mit meinen Darlegungen zutreffen und auf geltendem Völkerrecht basieren.
Für den Fall, daß Sie weiterhin von einer de jure existierenden BRD ausgehen und trotzdem nicht gegen die kommissarische Reichsregierung vorgehen, muß juristisch geprüft werden, ob Sie durch Ihr Unterlassen nicht sogar den Tatbestand eines Amtsdeliktes (Begünstigung, Strafvereitelung) erfüllen und sich somit nach Ihrem eigenen – vermeintlich geltenden – BRD-Strafrecht strafbar machen.
Fakt ist, daß eine solche kommissarische Regierung in Berlin besteht, mit Amtssitz, Dienstsiegeln, per Urkunde ernannten Beamten und Ministern, Personalausweisen, Führerscheinen, Reisepäßen usw. Da stellt sich doch automatisch die Frage, wie eine solche Institution über Jahre hinweg existieren und tätig sein kann, ohne von BRD- oder Alliierten Behörden behelligt zu werden.
Sollten Sie sich dennoch entschließen, nach erfolgter Aufklärung einen sog. Bußgeldbescheid oder Ähnliches zu erlassen, wird in dieser Angelegenheit eine gerichtliche Entscheidung Klarheit bringen müssen. Auch Sie haben zu akzeptieren, daß der Status von Berlin von den alliierten Westbesatzungsmächten, so wie oben dargelegt, völkerrechtlich verbindlich festgestellt worden ist. In diesem Zusammenhang sei auf Art. 25 des Grundgesetzes verwiesen, der unmißverständlich feststellt: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor …“
Zu diesem Grundgesetzartikel hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 6, 309 (363) entschieden: „Art. 25 GG bewirkt, daß die allgemeinen Völkerrechtsregeln ohne ein Transformationsgesetz, also unmittelbar, Eingang in die deutsche Rechtsordnung finden und dem innerstaatlichen Recht vorgehen.“ In einer weiteren Entscheidung (vgl. BVerfGE 23, 288 (316) heißt es ferner: „Der Sinn der unmittelbaren Geltung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts liegt darin, kollidierendes innerstaatliches Recht zu verdrängen oder seine völkerrechtskonforme Anwendung zu bewirken.“
Legt man diese Maximen zugrunde, so kollidierten die in Ihren Bescheiden/Schreiben erwähnten Rechtsnormen, auf die sich die Bescheide/Schreiben und ihr Tun stützen würde, mit völkerrechtlichem und damit höherrangigem Recht. Als Normen aus deutscher Rechtsquelle, die hinter den völkerrechtlichen Regeln zurückblieben bzw. die diesen widersprächen, müßten jene Rechtsnormen zurücktreten und könnten nicht angewandt werden. Ihr weiteres Vorgehen bewegt sich daher nur dann im Gesetzkonformen Bereich, wenn Sie von Ihrem Vorhaben Abstand nehmen, einen amtsanmaßenden sog Verwaltungsakt auf Basis der genannten Ermächtigungsgrundlage zu erlassen.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Ihnen bekannten Vorgänge 546 Js 28549/99 4.1.2000 Staatsanwaltschaft Stralsund/Staatsanwältin Stolte bzw. 430 Js 64602/99 3.3.2000 Staatsanwaltschaft Mühlhausen/Staatsanwalt Gröll wegen Entschädigungen für Beschlagnahme und Strafverfolgungsmaßnahmen n. StrEG bezüglich des Personalausweises Deutsches Reich. (siehe Anlagen)
Sie sind weiterhin nicht befugt, Bürgern des Deutschen Reiches eine Frist zu setzen, zu durchsuchen und sicher zustellen, „vorzuladen“, „zu verhaften“ oder ähnliche private Maßnahmen gegen mich durchzuführen. Reichsverfassungs-, reichsländerverfassungs- und provinzialverfassungsrechtlich ist dies ein strafbarer Akt, solange Sie mir keine gültige Aktivlegitimation vorlegen.
Ich teile Ihnen mit, mir zu benennen, wer Sie reichsverfassungs-, preußisch reichslandesverfassungs- und preußisch reichlandesgesetzlichen Rechtsordnung, so auch zur preußisch provinzialverfassungsrechtlichen und preußisch provinzialgesetzlichen Rechtsordnung in Ihre Funktion als Polizisten bei der sog. Bezirksregierung Arnsberg, Autobahnpolizeiinspektion Süd, Autobahnpolizeihauptwache Hagen der Polizei im sog. erloschenen Land “NRW“ bestellt und damit zugelassen hat. Das gilt auch für die vier an dem Vorfall beteiligten Personen, die mir bis heute nicht genannt und so unbekannt sind, aber in den sog. Tage- und Einsatzbüchern erkennbar sind.
Ich setze Ihnen dafür eine Frist von 21 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist oder bei Zuwiderhandlungen werde ich auch dem Präsidenten des Reichsgerichtes Meldung über Ihr ungesetzliches und amtsanmaßendes Tun machen.
Für die Zusendung meines Eigentums (Reichspersonalausweis und Führerschein) sowie der Aushändigung der gemachten Fotos und der dazugehörigen Negative setze ich ihnen eine Frist von 7 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist oder bei Zuwiderhandlungen werde ich auch dem Präsidenten des Reichsgerichtes Meldung über Ihr ungesetzliches und amtsanmaßendes Tun machen.
Für den Fall von Zuwiderhandlungen Ihrer Person gegen meine Aufforderung, Abstand von weiteren kriminellen Handlungen gegen meine Person zu nehmen oder meine Forderung nicht ordnungsgemäß zu bearbeiten, drohe ich hiermit weitere Schadensersatzansprüche in Höhe von 500 000,00 in der Währung, die am Tage des in Kraft tretenden Friedensvertrages zwischen Deutschland und dem Alliierten Okkupationsmächten des II. WK in Deutschland geltendes Zahlungsmittel ist, gegen Sie und/oder weitere an dem räuberisch-habgierigen und betrügerisch privaten Vorhaben beteiligte natürliche Personen aus deren Privatvermögen geltend zu machen.
Ich weise Sie darauf hin, daß alle Ihre schriftlichen Zusendungen, wie der Aufhebung sowie Ihre Mitteilung über die zukünftige Einstellung Ihrer ungesetzlichen Tätigkeiten in solchen sog. Verfahren, unterzeichnet sein müssen, da auch maschinell erstellte Schreiben ohne Unterschrift Reichsrechtlich rechtsunwirksam sind.
Ebenfalls weise ich Sie abschließend darauf hin, daß jegliche Verwirkungsfristen, Verjährungsfristen oder sonstige Hemmungsfristen auf Forderungen von Staatsbürgern und Behörden des Deutschen Reiches oder dessen Gliederungen ohne Friedensvertrag der UN-Kriegsalliierten, zu denen seit 1967 auch die BRD zählt, mit dem Deutschen Reich nicht existieren. Die BRD verhält sich nicht nur nach UN-Logik als Kriegsgegner des Deutschen Reiches und seines eigenen Volkes. Aber niemand geht ohne Warnung in sein Verderben.
Seit dem 18.5.2003 sind 70 Tage vergangen und ich berechne für den bisher entstandenen Gesamtschaden Eigentumsentzug, Bedrohung, Amtsanmaßung, Einschüchterung; ev. Landes- und Hochverrat wird von anderer Stelle entschieden, eine Entschädigung von täglich 100 €. Einen entsprechenden Verrechnungsscheck über 7.000 € senden Sie zusammen mit einer schriftlichen und eigenhändig unterschriebenen Entschuldigung an meine Ihnen bekannte Adresse. Den Betrag, den ich dann an eine Obdachlosen Initiative gebe, können sie auch direkt dorthin gegen den mir zu erbringenden Spendenzahlnachweis geben. (Anlage Staatsanwaltschaft Stralsund+Mühlhausen 2000)
Ich erlaube mir, Ihnen für den hier betriebenen Lehr-Aufwand weitere 600,00 € in Rechnung zu stellen.
Einen entsprechenden Verrechnungsscheck senden Sie an meine Ihnen bekannte Adresse, den ich dann an eine Obdachlosen-Initiative gebe oder Sie spenden den Betrag an eine Obdachlosen-Initiative gegen den von Ihnen mir zu erbringenden Spendenzahlnachweis.
Ich kann mir Ihren Konflikt und dessen durch den BRD-Lohn abhängig krankmachendes Potential vorstellen, aber seien Sie sicher, in Deutschland geht es vielen so, die sich z.B. in der Kartei für Landes- und Hochverrat und Berlinstatusbruch sog. Bundesbeamter als Deutsche Reichsstaatsbürger gegen das Deutsche Reich befinden.
War Hitler ein Diktator? Verfasst 1977. Veröffentlicht: Kritik: Die Stimme des Volkes, Folge Nr. 86; Nordwind-Verlag ©1994. Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg-Lippe (mit dessen Enkel habe ich 1981/82 Abitur gemacht),Seite11/33
…… In diesem Zusammenhang erwähnte ich, daß ich nach dem Krieg – 1948/49 – Herrn Bormann in Buchloe auf dem Bahnhof gesehen hätte. Diese Bemerkung löste eine Lawine aus und eine führende deutsche Illustrierte bat mich um eine Unterredung. Ich erklärte mich dazu bereit, wenn zuvor eine eindeutige Antwort auf folgende, mich damals ganz besonders interessierende Frage gegeben würde: „Ist es richtig, wenn ich annehme, daß die offizielle Version von Hitlers Ende teilweise der Wahrheit nicht entspricht? Unter ‚teilweise‘ verstehe ich ‚zu einem wesentlichen Teil‘. Die Herren der Illustrierten-Redaktion zogen sich zu einer kurzen Beratung zurück und erklärten dann, es sei so, sie sei in wesentlichen Teilen unzutreffend. Darauf sagte ich, es sei mir völlig unerfindlich, wieso eine große Illustrierte sich ein solch enormes Verdienst entgehen lassen und jahrelang schweigen könne. Die Antwort lautete: „Jedes Ding zu seiner Zeit, lieber Prinz!“…
Hochachtungsvoll
Dipl.-Betriebswirt Ralph Fröhner