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ARD / ZDF Beitragsservice – Fallbeispiele
Wie wir alle nun gelernt haben, ist der Beitragsservice vom I.Zivilsenat des BVerfG dazu
ermächtigt worden, unmittelbar vollstreckbare Titel zu generieren, ohne jemals einen Brief
oder Bescheid oder sonstige Schreiben abgeschickt haben zu müssen.
Auch die Abwehrklage nach ZPO – wenn der Vollzieher vor der Tür steht – gilt als
inzwischen verbraucht, da die Verwaltungsgerichte regelmäßig auf das BVerfG abstellen.
Im gängigen Rechtsstaatsverständnis besitzt die GEZ damit auf Knopfdruck für jeden Datensatz,
den sie von den Einwohnermeldeämtern erhält, einen Anspruch auf alle Jahresgebühren seit 2013.
Die GEZ muss nicht nachweisen, ob oder wie sie jemandem etwas zugestellt hat. Sie muss
auch nicht nachweisen, dass sie auf Widersprüche reagiert hat. I.d.R. wird hier behauptet,
dass der Versender vielleicht einen Brief verschickt habe, aber dessen Inhalt strittig wäre.
Selbst ein Widerspruch per Einschreiben wird inhaltlich vor Gericht angegriffen.
Die Gier nach Meldungen des Einwohnermeldeamtes, zwei Beispiele :
Die Türkin Kadriye Birner-Cevizici lebt in Nürnberg in einer Wohnung in der Reindelstraße,
zusammen mit ihrem Mann und einem ihrer Söhne. Am 1. November landete nicht eine
Zahlungsaufforderung des Beitragsservice in ihrem Briefkasten, sondern drei.
Ein Brief ist an sie adressiert, einer an den bei ihr lebenden Sohn. Auf das dritte Schreiben
konnte sie sich gar keinen Reim machen. Das ist an eine Hamide Cevizici gerichtet.
Doch eine solche Person gibt es hier gar nicht. Hamide hieß lediglich eine ihrer
Freundinnen, die im Jahre 2002 zwei Monate lang in der Wohnung lebte, aber im
vergangenen Jahr in der Türkei verstarb.
Sie trug allerdings einen anderen Nachnamen. Die Familie geht davon aus, dass der
Beitragsservice mit Sitz in Köln die Freundin meint. „Sie kam aus der Türkei, um
uns zu besuchen“, berichtet Birner-Cevizicis Sohn Cemal Yasin.
Die Frau habe sich nach der Ankunft beim Einwohneramt angemeldet und kurz vor der Rückreise
in die Türkei dort auch abgemeldet. „Das hatten uns die Behörden empfohlen“, sagt der Sohn.
Und jetzt, mehr als zwölf Jahre später, kommt die Zahlungsaufforderung. Der Beitragsservice
will von der verstorbenen Frau 413,54 Euro. Cemal Yasin hat im Auftrag seiner Mutter mehrfach
versucht, dort anzurufen. Fehlanzeige. Er ärgert sich: „Egal, wann man anruft, die Leitungen
sind belegt.“
Auch Petra Q. (Name geändert) hat mit dem neuen Beitragsservice keine guten Erfahrungen
gemacht. Sie zog zu ihrem Lebenspartner nach Igensdorf im Landkreis Forchheim. Mehrfach
habe sie geschrieben, dass sie mit ihm in einer Wohnung lebe und er die Gebühr bezahle.
„Das hat die aber gar nicht interessiert.“ P. erhielt immer wieder Zahlungsaufforderungen.
Erst nach einem halben Jahr habe der Beitragsservice auf die Schreiben reagiert und die
Forderung zurückgenommen. Doch eine Frage treibt P. noch um: „Woher haben die meine neue
Adresse? Ich habe sie dort nicht angegeben. Was ist denn mit dem Datenschutz?“
Der spielt in diesen Fällen keine Rolle, erklärt Olaf Kuch, Leiter des Nürnberger
Einwohneramtes. „Es gibt einen automatisierten Datenabgleich“, sagt er. Auf der
Grundlage des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags müssen Städte und Gemeinden
in regelmäßigen Abständen Anschriften, Namen und Alter der Einwohner liefern.
Dass in einem Briefkasten mehr als eine Zahlungsaufforderung landet, das komme immer
wieder vor, so Beitragsservice-Sprecher Christian Greuel. „Besonders, wenn ein Paar
verschiedene Nachnamen trägt. Ein Herr Meier und eine Frau Müller können ja in einem
Haus, aber auch in zwei verschiedenen Wohnungen leben“, sagt er.
Im Zweifel geht die Behörde davon aus. Selbst Ehepaare, die unterschiedliche Nachnamen
haben, müssen mit Doppelforderungen rechnen. Schleichen sich Fehler ein wie im Fall der
verstorbenen Freundin von Kadriye Birner-Cevizici, wird empfohlen, den Beitragsservice
zu informieren, um weitere Scherereien zu vermeiden.
Doch wie soll das funktionieren, wenn die Hotline unbrauchbar ist und auf schriftlichem
Weg nicht geantwortet wird? Inzwischen steht längst die Vollstreckung ins Haus, das Geld
ist weg. Die Anstalten nehmen das billigend in Kauf, da sie eben zu keinem ordnungsgemäßen
Rechtsverkehr verpflichtet sind.
Die von uns „gewählte“ Minderheit der Parteien hat dies angezettelt (schaut in die Berichte
der Länderausschüsse zur Sache Rundfunkstaatsvertrag). Angezettelt, weil sie es als Stütze
braucht. Nirgendwo sonst werden diese Gesichter den Massen so deutlich als Leitfiguren verkauft.
Die Richter haben diese Anzettelei ohne Gegenleistung und Chance auf Gegenwehr totalitär
legitimiert. Sie haben die Anstalten ermächtigt, in eigenem Gutdünken Menschen auszurauben.
Und Du, Leser dieser Seite, Du hast nun die Pflicht zu zahlen. Nicht fürs Programm, sondern
für Lebenssofortenten, für Klüngelei und Filz, deutlich überhöhte Gehälter und dafür, dass
dies immer so bleiben wird, für die Chance, dass es noch schlimmer wird.
Im Neusprech heißt dies: Demokratieabgabe.
PEGIDA / LEGIDA 15. Abendspaziergang und Information zum Volksbegehren in Sachsen
Volksbegehren in Sachsen zur Abschaffung des Rundfunkbeitrages
Hier könnt ihr teilnehmen (Nur für Bürger aus Sachsen): http://volksbegehren-sachsen.de
82 Jahre Volksempfang von 1933 bis 2015
Der Masse ins Gehirn kriechen. Große Mengen von Menschen erreichen. Ziele der
Politische Agitation, die nicht nur rational, sondern auch emotional wirken soll.
Auf vielen Kanälen, allgegenwärtig, alltäglich sein. Nur so entfaltet
Propaganda ihre volle Wirkung. So schreibt Sven Felix Kellerhoff :
„Als Anfang 1933 die erste Regierung Hitler ins Amt kam, gab es in ganz Deutschland
etwas über vier Millionen registrierte Rundfunkhörer. Selbst wenn man ihre Familien
mitrechnet, erreichte das erst zehn Jahre alte Medium also höchstens ein Viertel der
damaligen Bevölkerung. Viel zu wenig für die Zwecke von Hitlers Chefpropagandist.
Der wichtigste Grund für die relativ geringe Verbreitung von Radios waren die Kosten :
Neben der freiwilligen monatlichen Gebühr von zwei Reichsmark, die bei einem
durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen um 200 RM schon erheblich war, fielen
vor allem Anschaffungskosten für den Hörfunkempfänger an. Für die Geräte, die
bis 1933 auf dem Markt waren, lagen die Preise bei 300 bis hinauf zu 600 RM.
Anderthalb bis drei durchschnittlich Monatsbruttolöhne für ein Radio? Das konnten sich
gerade jene Bevölkerungsschichten nicht leisten, an die die Regierung mit ihrer Propaganda
unbedingt heran wollte: die vormaligen Anhänger und Wähler der Arbeiterparteien SPD und KPD.
Deshalb lag es nahe, dass Goebbels unmittelbar nach dem ersten Schritt, der
Gleichschaltung der ohnehin staatlichen zehn deutschen Sendeanstalten, einen
einfachen und damit preisgünstigen Empfänger in Auftrag gab.
Schon seine Typbezeichnung „VE-301“ zeigte die propagandistische Stoßrichtung :
„VE“ stand für „Volksempfänger und „301“ für den 30. Januar 1933, den Tag
der Machtübernahme der Nazis. Vor 80 Jahren, als Höhepunkt der 10. Großen
Funkausstellung auf dem Berliner Messegelände, wurde das Modell der deutschen
Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Radiofabrik Seibt AG hatte den Apparat in wenigen Wochen entwickelt.
Fest eingestellt auf einen bestimmten Propagandasender war der Volksempfänger
dagegen nicht: Genau wie jedes andere Radio konnte auch der „VE-301″ auf
verschiedene Frequenzen abgestimmt werden.
Das musste er schon deshalb sein, weil Goebbels in der Ausschreibung verlangt hatte,
das mit dem Volksempfänger mindestens zwei verschiedene Radioprogramme zu empfangen
sein müssten. Da aber die lokalen Sender und der nationale Deutschlandsender auf
unterschiedlichen Frequenzen ausstrahlten, musste die Einstellung möglich sein.
Bis 1939 hatte sich die Zahl der registrierten Hörfunknutzer in Deutschland praktisch
verdoppelt. Weil auch viele Gemeinschaftsräume mit Empfänger ausgestattet worden waren,
konnte nun praktisch jeder Deutsche Radio hören. Die Gebühren allerdings waren nicht
gesenkt worden, entgegen einem Wahlversprechen der Regierenden.“
Angekommen in 2015 zahlt auch heute der Normalverdienende noch 1 bis 2% seines
Nettomonatsgehaltes für den staatlichen Hörfunk. Um die Akzeptanz gerade in den
unteren, breiten Schichten zu fördern, an die die Volksparteien heranwollen,
wird dieser Rundfunkdienst verordnet und der Gebühreneinzug vollstreckt.
„Öffentliche Anstalten“ mit einer „Abgabe“ statt „Steuer“, sollen
den Eindruck der Volksnähe und Unabhängigkeit sichern, wie schon 1933.
Ebenso sind die Geräte nicht festeingestellt oder gar verschlüsselt, sondern
suggerieren mit Hilfe der alternativen, privat finanzierten Sender, einmal mehr
„Unabhängigkeit“. Scheinfreiheit. Scheinvolkssender. Propagandasender.
Auch die Umstellung auf das nouvellierte „Beitragssystem“ hat alles andere als
den Beitrag senken lassen. Wieder wurden Versprechen der Politik nicht gehalten.
Viele Menschen, vor allem Gewerbetreibende, zahlen inzwischen doppelt oder dreifach.
Das Demokratieverständnis einer Partei liegt eben darin, Menschen für ihre
Ziele gewinnen zu müssen. Vielmehr sprechen wir heute nichtmehr von Parteien
oder dem Staat als Verwaltung, sondern von Interessensphären.
In Deutschland überwiegen hier offensichtlich die Interessen der USA. Und
die Propaganda ist nun einmal rein technisch das beste Mittel, Ideen zu sähen.
Wer länger ARD und ZDF sieht, ist hierbei längst nicht mehr unabhängig,
wurde vermutlich bereits propagandistisch bekehrt, zumindest beeinflusst.
Der Masse wird ins Gehirn gekrochen – mit ARD und ZDF!
Deutsche Anwaltshotline : Kostenlose Beratung zum Thema Rundfunkgebühren (GEZ)
Nachdem 2013 die GEZ in „Rundfunkgebührenanstalt“ umbenannt und damit auch
das Modell der Rundfunkgebühren geändert wurde, ist die Empörung über die
von vielen als Zwangsabgabe gesehene Gebühr nicht abgeklungen.
Ganz im Gegenteil: Deutschlandweit gibt es Widerstand, auch aus der Region
Nürnberg, Fürth und Umgebung. Die „Initiative bayerische Rundfunkabgabe
fair-ändern“, sammelt Unterschriften, um die Politik dazu zu bewegen,
die Kritik der Bürger, Datenschützer, Medienpolitiker ernst zu nehmen.
Die Deutsche Anwaltshotline engagiert sich, informiert über die Rechtslage
und bietet Ratsuchenden (eine begrenzte Zeit lang) kostenlose telefonische
Rechtsberatung. Wir diskutieren dieses Thema gerne mit Ihnen.
Rufen Sie einfach unter der Festnetznummer 0911 / 517-9999-4 an und lassen
Sie sich kostenlos von einem fachkundigen Rechtsanwalt zum Thema Rundfunkbeitrag
beraten. Wir übernehmen die Beratungsgebühren des Rechtsanwalts für Sie!
Die Termine für die jeweils einstündige Rechtberatung sind :
Mittwoch, den 24.06.2015, 14:00 Uhr
Mittwoch, den 01.07.2015, 14:00 Uhr
Mittwoch, den 08.07.2015, 16:00 Uhr
Mittwoch, den 15.07.2015, 16:00 Uhr
Da wir einen großen Andrang erwarten, kann es durchaus sein, dass einige Anrufer
nicht durchkommen. Dies hängt auch damit zusammen, dass wir für die Rechtsberatung
nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung stellen können. Wir bitten um Nachsicht,
falls nicht alle Anrufer beraten werden können.
Nach der 2013 in Kraft getretenen Reform muss nun jeder Haushalt eine Rundfunkgebühr
zahlen. Ausnahmen werden nur bei Personen gemacht, die folgende Leistungen beziehen:
– Sozialhilfe
– Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung
– ALGII oder Sozialgeld
– Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
– Ausbildungsförderung nach BAföG (nicht mehr bei Eltern wohnend)
– Berufsausbildungshilfe (nicht mehr bei Eltern wohnend)
– Ausbildungsgeld
Außerdem können unter anderem Sonderfürsorgeberechtigte, Volljährige, die im
Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben, taubblinde
Menschen und Empfänger von Blindenhilfe von der Rundfunkgebühr befreit werden.
Blinde oder sehbehinderte Menschen sowie behinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad
von mindestens 80% können eine Ermäßigung beantragen. Bei bestimmten Härtefällen
kann auch eine Rundfunkabgabenbefreiung beantragt werden.
Quelle : Deutsche Anwaltshotline
GEZ und Bürgerperformance zur Rettung des Bargelds
Die Spatzen pfeifen es von den Dächern Europas. Auch in Deutschland denkt manch
einer laut über die Abschaffung des Bargeldes nach – Vordenker wie Rogoff und
Bofinger haben die Bargeld-SAU unlängst durch D-Dorf getrieben.
Die Argumente dafür entbehren jedweder Wissenschaftlichkeit. Wieder
einmal wird klar, dass akademische Titel und Ämter nicht mit Wissenschaft
gleichzusetzen sind, aber Schavan drüber … Gutt iss.
Diese unselige Symbiose ist längst auf der Liste bedrohter (Spiel)Arten und damit
in bester Gesellschaft. Es scheint geradezu einen Trend zu geben, das auszurotten,
was vor kurzem noch als gesunder Menschenverstand galt.
So mussten wir zuerst einmal unsere Gesundheit opfern, damit das Hamsterrad des
Wirtschaftswachstums auch schön in Schwung blieb, dann noch unser Menschsein auf
dem Ha®tz-IV-Altar opfern – zuletzt auch noch den Verstand versenken, der dank
Tittitainment auch den letzten KonsumEnten die Luft zum Denken nimmt.
Nun soll es also auch dem Bargeld an den Kragen gehen.
Jetzt gilt es ein Zeichen zu setzen!
Längst ist den Wirtschaftsweisen und -halbw@isen, gemeinhin als Politiker bezeichnet,
klar geworden, dass unser Geldsystem mit den derzeitigen Mitteln nicht mehr zu retten
ist. Die Umverteilung von unten nach oben gerät nachhaltig ins Stocken, aber bei der
Bezahlung unbestellter Unterhaltung können wir endlich die (Widerstands)Kunst wirken
lassen. Dabei reicht uns die Bundesbank die Hand, denn da steht etwas geschrieben:
Gesetz über die Deutsche Bundesbank in §14 Abs. 1
Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige
unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.
Wie soll mit einer derart überholten gesetzlichen Regelung ein negativer Zins der
(gemeinen) Bevölkerung schmackhaft gemacht werden, damit die Umverteilung weiter
wuchern kann? Jeder Klardenker (Prösterchen) wird doch seine damit zum Schwundgeld
degenerierten Werte sofort bei der Bank abholen um sie diesem Effekt zu entziehen.
Wie soll dem verbleibenden RestVerstand eingehämmert werden, dass
uns nur der ungehemmte Konsum ein glückliches, sorgenfreies Leben
ermöglicht, wo die Hütte bereits lichterloh brennt ?
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : QPress
Rundfunkgebühr (GEZ) : Befreiungsantrag mit Begründung der Verfassungswidrigkeit
Wer kein Empfangsgerät besitzt hat nun eine wirkliche Chance auf Befreiung vom
GEZ Beitrag. Mehrere Gericht haben eine fehlende Befreiungsmöglichkeit aufgrund
nicht vorhanderer Empfangsmöglichkeit als Verfassungwidrig eingestuft.
Also schreibt eurer Landesrundfunkanstalt einen Brief.
Kostet nur 62 Cent und 15 Minuten Arbeit.
Musterschreiben an die Landesrundfunkanstalt
Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren der Landesrundfunkanstalt,
bekanntlich mehren sich in der Rechtssprechung die Stimmen nach einer
verfassungsrechtlichen Korrektur der bisher unwiderleglichen Annahme
durch den RBStV, dass in jeder Wohnung eine Rundfunknutzung erfolge.
Bereits der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg erwog eine Verfassungswidrigkeit
der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe wegen des Fehlens einer gesetzlich
vorgesehenen Widerlegungsmöglichkeit für die durch den RBStV erfolgte Annahme
der Rundfunknutzungdurch alle (Beschl. v. 19.8.2013, 1 VB 65/13, juris Rz. 13).
Sodann betonte das Verwaltungsgericht Osnabrück, dass der RBStV nur dann verfassungsgemäß
sei, wenn im Wege der verfassungskonformen Auslegung eine Nachweismöglichkeit für den Fall
geschaffen wird, dass jemand kein Rundfunkempfangsgerät bereithält, um dann einen
Befreiungsantrag stellen zu können.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hob hervor, dass der Bürger ohne ein
Rundfunkgerät rein tatsächlich aus objektiven Umständen keinen Rundfunk
empfangen könne (Urt. v. 1.4.2014, 1 A 182/13, juris Rz. 45 – 46).
Danach erkannte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 12.3.2015,
2 A 2423/14, juris Rz. 55), dass es sehr wohl Fälle gibt, in denen die typisierende
Annahme der Rundfunknutzung durch alle Wohnenden nicht zutrifft und dass hierauf
rechtlich reagiert werden muss.
Diese rechtliche Reaktion besteht laut Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen darin,
dass in den Fällen des nachweislichen tatsächlichen Unterbleibens des Rundfunkempfangs
in einer Wohnung eine Befreiungsmöglichkeit nach § 4 (6) S. 1 RBStV besteht.
Zuletzt betonte das Verwaltungsgericht Berlin im Urt. v. 22.4.2015 (VG 27 K 310.14, juris Rz. 65),
dass es für Wohnungsinhaber, die keinerlei Rundfunkempfangsgeräte bereithalten, im Wege
verfassungskonformer Auslegung eine Befreiungsmöglichkeit wegen eines besonderen Härtefalls geben muss.
Das VG Berlin stellte eindeutig klar, dass bei Haushalten, in denen keinerlei Empfangsgeräte
bereitgehalten werden, die typisierende Annahme der Rundfunknutzung nicht zutrifft (Rz. 50).
Ich beantrage hiermit, mich von der Pflicht zur Zahlung der Wohnungs-
und Betriebsstättenabgabe zu befreien.Ich halte in meiner Wohnung kein
Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit und empfangefolglich keine Rundfunksignale.
Deshalb kann ich aus rein objektiven Umständen keinen Rundfunk empfangen.
In meiner Person liegt ein besonderer Härtefall vor. Soweit allen Wohnenden
durch den RBStV unterstellt wird, dass sie Rundfunksignale empfangen würden
bzw. könnten, triftt dieses auf mich nicht zu.
Zum Beweis für die vorgenannte Tatsache ist nach § 1 (1) NVwVfG i.V.m. § 26 (1) Nr. 4
VwVfG (Bund) der Augenschein in meiner Wohnung einzunehmen. Ich bitte um Mitteilung des
Augenscheineinnahmetermins, damit ich Ihnen Zutritt zu meiner Wohnung gewähren kann.
Damit mir keine Nachteile entstehen, bitte ich darum, innerhalb der
Dreimonatsfrist des § 75 S. 2 VwGO über meinen Antrag zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen ,
Max Mustermann
Bundesweite Aktion gegen den Beitragsservice (GEZ) : Ab jetzt wird bar bezahlt !
Das Freiheitsinstitut Prometheus ruft zum bundeseiten
Boykott der ARD-ZDF-Zwangsgebühr per Barzahlung auf.
Der Trick: Die öffentlich-rechtlichen Propaganda-Anstalten müssen Bares
annehmen, können es aber nicht, weil ihnen die Infrastruktur fehlt.
Die Aktion findet immer mehr Freunde.
In § 14 Bundesbankgesetz steht, dass “in Deutschland … auf Euro lautende
Banknoten das einzige unbeschränkt gesetzliche Zahlungsmittel” sind. Das
bedeute, dass Barzahlungen in Deutschland nicht abgelehnt werden dürfen.
Derzeit gibt es allerdings keine Möglichkeit, diese “Schickschuld”
gegenüber dem Beitragsservice in bar zu begleichen.
Widerrufen Sie jetzt Ihre Einzugsermächtigung und schreiben sie
dem Beitragsservice, dass Sie fortan Ihrer Zahlungsverpflichtung
in bar nachkommen möchten!
So kann man die staatliche Willkür mit ihren eigenen Waffen schlagen: Zum
einen unterläuft man den schleichenden Trend zur Diskriminierung von Bargeld.
Und zum anderen drückt man damit seinen Protest gegen den Zwangsbeitrag aus
ohne in Zahlungsverzug zu kommen. Denn allein 60.000 Vollstreckungsbescheide
pro Monat erwirkt der “Beitragsservice” aktuell gegen säumige Zahler.
Ihnen droht im Zweifel dann schon einmal eine Wegfahrsperre am Auto oder
die Erzwingungshaft. Wer diesen mühsamen Weg nicht gehen will, sollte den
rechtsstaatlichen Weg gehen – die Barzahlung.
Gelingt es, zehntausend, hunderttausend oder vielleicht sogar eine Million
Zwangsbeitragszahler zu bewegen, ihre Einzugsermächtigung zu widerrufen und
die Barzahlung anzubieten, dann kommt etwas ganz Großes in Bewegung – eine
breite Diskussion über den Sinn und Unsinn der Zwangsbeiträge für den teuersten
Rundfunk der Welt.
Es wäre der Anfang vom Ende staatlicher Willkür.
Musterschreiben an den Beitragsservice
Für eine größere Darstellung bitte auf das Bild klicken
Quelle : mmnews.de
Unabhängigkeitserklärung der Zuschauer an die Lügenpresse
Mit Münzen und Scheinen gegen den Rundfunkbeitrag
Bargeld ist laut Gesetz „das einzige unbeschränkte gesetzliche
Zahlungsmittel“ – dennoch akzeptiert die ehemalige GEZ es nicht
als Zahlung. Dürfen die das? Ein Handelsblatt-Redakteur
wollte es genauer wissen.
Dem Bargeld soll es an den Kragen gehen. In Dänemark will die Regierung den Zwang,
Bargeld zu akzeptieren, teilweise abschaffen. In Frankreich dürfen die Bürger ab
Herbst nur noch bis 1000 Euro bar bezahlen und nur noch wenig Bargeld mit sich führen.
Auch in Spanien und Italien gibt es bereits ähnliche Obergrenzen für das Bezahlen
mit Bargeld, in Griechenland liegt die Grenze sogar bei nur noch 500 Euro.
Und renommierte Ökonomen, wie Willem Buiter, Chefvolkswirt der Citigroup,
oder Kenneth Rogoff von der Harvard Universität, fordern, Bargeld gleich oder
mittelfristig ganz abzuschaffen, damit die Notenbanken leichter negative Zinsen
durchsetzen können, ohne dass die Sparer sich in Bargeld flüchten.
Und in Deutschland? In Deutschland wird zwar noch viel mehr bar gezahlt als in
vielen anderen Ländern. Aber das Finanzamt will kein Bargeld akzeptieren.
Und die frühere GEZ, die jetzt Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio
heißt, auch nicht. Handelsblatt-Redakteur Norbert Häring hat im Selbstversuch
die Probe aufs Exempel gemacht und erklärt, warum er wissen will :
Darf der Beitragsservice das ?
Den kompletten Artikel findet ihr hier : Handelsblatt
Und ja , es lohnt diesen Artikel zu lesen ! 😉
Zitat :
Diese Rechtsauffassung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:
Ein Staatsvertrag und Satzungen der Rundfunkanstalten stehen also
nicht nur über dem Bundesbankgesetz, das ist schon fragwürdig,
sie stehen auch über dem europäischen Primärrecht.