Öffentl. Erklärung von Richter a. D. Dieter Reicherter

Zitat Staatsanwaltschaft Stuttgart durchsucht Wohnung eines pensionierten Kollegen!

Liebe Freundinnen und Freunde der Bürgerrechte,

der SPIEGEL wird in seiner Ausgabe vom kommenden Montag, 16.7.2012, über eine Aktion der Stuttgarter Ermittlungsbehörden berichten.

Vorabbericht verfügbar unter

www.spiegel.de/spiegel/vorab/stuttgart-21-hausdurchsuchung-bei-pensioniertem-richter-a-844401.html

Bisher weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat sich in einem 100–Seelen–Dorf im Schwäbischen Wald folgendes zugetragen:

Auf Grund eines Beschlusses des Amtsgerichts Stuttgart durchsuchten Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeikräfte mein Haus und beschlagnahmten zwei Computer sowie schriftliche Unterlagen.

Anlass für die Aktion war, dass ich mich am 24.2.2012 aus Sorge um die Missachtung der Bürgerrechte durch Sicherheitsorgane des Landes Baden – Württemberg und des Bundes an die Öffentlichkeit gewandt und darauf hingewiesen hatte, dass die neue grün – rote Landesregierung die Praxis der alten Regierung fortführt, im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 friedliche Bürgerinnen und Bürger unter Einschaltung des Verfassungsschutzes zu bespitzeln und in sogenannten Gefährdungslagebildern zu erfassen. Selbst Gottesdienste, aber auch Aktionen von Befürwortern des Projekts, werden samt den Daten der Veranstalter als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufgelistet.

Die näheren Einzelheiten können Sie aus dem beigefügten Schreiben vom 24.2.2012 (siehe unten) entnehmen. Wie schon bei der Abfassung dieses Schreibens bin ich weiterhin der Auffassung, die Polizei, der Verfassungsschutz und andere Sicherheitsdienste hätten Wichtigeres zu tun als friedliche Bürgerinnen und Bürger, seien sie nun für oder gegen ein Bahnprojekt, auszuspionieren. Angesichts der jüngsten Erkenntnisse zur Arbeit der Verfassungsschutz -behörden habe ich massive Zweifel daran, dass bei der im Rahmenbefehl angeordneten Bespitzelung alle Rechtsnormen beachtet werden.

Als ehemaliger Staatsanwalt und Richter im Ruhestand (zuletzt Vorsitzender einer Strafkammer des Landgerichts Stuttgart) bin ich am 30.9.2010 (sogenannter Schwarzer Donnerstag) Zeuge eines völlig überzogenen Polizeieinsatzes im Stuttgarter Schlossgarten  und dabei als Unbeteiligter auf einer Wiese inmitten einer friedlichen Menge Opfer eines Wasserwerferangriffs geworden. Meine damaligen Beobachtungen habe ich mit Hilfe zahlreicher Medien öffentlich gemacht. Dies hat dazu geführt, dass sich außer den Medien auch zahlreiche Betroffene sowie kritische Bürgerinnen und Bürger bei mir gemeldet und mir vertrauliche Berichte und Informationen überlassen haben. Seit Ende 2010 arbeite ich in verschiedenen Gruppen mit, um insbesondere eine Aufklärung der Geschehnisse des 30.9.2010 zu erreichen. Aus dieser Entwicklung ergab sich auch meine Sorge um die Beeinträchtigung der Bürgerrechte durch den Rahmenbefehl des Landespolizeipräsidenten.

Die Staatsanwaltschaft benötigte lediglich vier Monate, um aus meinem von ihr am 25.2.2012 auf der Website www.bei-abriss-aufstand.de entdeckten Schreiben den Verdacht abzuleiten, ein Amtsträger habe unbefugt an mich ein Geheimnis offenbart und dadurch wichtige Interessen gefährdet. Sie nahm an, sie könne dazu bei mir Beweismittel finden. Mir selbst werden keine Straftaten vorgeworfen, vielmehr bin ich Zeuge.

Die Durchsuchung bei mir erfolgte nicht in den Tagen nach dem Erlass des richterlichen Beschlusses, sondern erst zu einem Zeitpunkt, als den Strafverfolgungsbehörden bekannt war, dass meine Mutter unmittelbar davor verstorben war, ich mich für mehrere Tage wegen einer nicht aufschiebbaren Reise im Ausland aufhielt und am Tag nach meiner Rückkehr die Beisetzung stattfinden sollte. Meine Nachbarn wurden zu meiner Person ausgefragt und – wie sie berichten – wurde ihnen wahrheitswidrig erklärt, ich sei verschollen.

Obwohl die Durchsuchungskräfte wussten, dass sie sich an meine Tochter wenden konnten, deren Telefonnummer ihnen bekannt war, warteten sie deren Rückruf nicht ab, sondern erzwangen von Bekannten die Herausgabe meines Schlüssels mit der Drohung, andernfalls gewaltsam in mein Haus einzudringen. Als Legitimation diente eine Visitenkarte mit der Aufschrift „Dezernat 3.5 Amtsdelikte und Korruption“ mit der vorhersehbaren Folge, dass in meinem Ort der Verdacht entstand, ich hätte etwas mit Korruption zu tun. Dass jemand im Besitz eines Schlüssels war, war offenbar deswegen bekannt, weil ich im Nov 2010 bei einer Vernehmung durch die Kriminalpolizei als Geschädigter in einem völlig anderen Verfahren Angaben zu den Schlüsselverhältnissen gemacht hatte.

Nr. 11 a der Richtlinien für das Straf – und Bußgeldverfahren lautet:

„Durchsuchung und Beschlagnahme stellen erhebliche Eingriffe in die Rechte des Betroffenen dar und bedürfen daher im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einer sorgfältigen Abwägung.“

§ 106 der Strafprozessordnung schreibt vor:

„Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zuzuziehen.“

Eine nähere Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen fand offenbar nicht statt.

Obwohl keinerlei Eile bestand, wurde nicht meine Rückkehr von der Reise abgewartet, um mir eine freiwillige Herausgabe der gesuchten Beweismittel anzubieten (sogenannte Abwendungsbefugnis). Ebenso wenig wurde meiner Tochter Gelegenheit gegeben, an der Durchsuchung teilzunehmen, und auch einer anderen Person meines Vertrauens wurde dies nicht ermöglicht.

Die Durchsuchung fand somit ohne jegliche Kontrollmöglichkeit statt. Was die Durchsuchungskräfte während der etwa zweistündigen Aktion im Haus unternommen haben, ist ungeklärt. Jedenfalls lässt sich anhand der Spuren feststellen, dass auch vertrauliche ärztliche Unterlagen meiner noch nicht bestatteten Mutter, schriftliche Unterlagen meiner vor einem Jahr verstorbenen Schwester und persönliche Schriftstücke aus meinem Dienst beim Landgericht Stuttgart gesichtet wurden. Insbesondere aber wurden Unterlagen über meine Tätigkeiten beim Bürgertribunal zum 30.9., bei der Initiative 30.9., bei den Juristen zu Stuttgart 21 sowie Schriftwechsel mit Abgeordneten, anderen Mandatsträgern und Journalisten sowie vertrauliche Zeugenaussagen durchgesehen.

Schließlich wurden auch zwei Computer mitgenommen, die zahlreiche Dateien über Kontakte mit den vorgenannten Gruppen sowie mit Betroffenen des 30.9. und anderer polizeilicher Aktionen enthielten. Auch wurde eine „Klarsichthülle mit Dokumenten“ beschlagnahmt.

Bis heute weiß ich nicht, um welche Dokumente es sich handelt. Meine Schreiben an Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Stuttgart sowie meine vor zwei Wochen eingereichte Beschwerde blieben unbeantwortet. Ebenso wenig habe ich eine Niederschrift über die Durchsuchung bekommen, sodass ich noch nicht einmal weiß, welche Personen in meinem Haus waren.

Die beiden Computer habe ich zwar zurück erhalten. Was jedoch in der Zwischenzeit mit ihnen geschehen ist, weiß ich nicht. Zu befürchten ist, dass sämtliche gespeicherte Daten, darunter auch solche meiner Tochter und meiner verstorbenen Schwester, ausgespäht werden oder schon wurden. Ob darüber hinaus gegen mich Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden/wurden, wie dies der zitierte Rahmenbefehl nahe legt, weiß ich auch nicht.

Zu derartigen Befürchtungen hat Herr Oberstaatsanwalt Häußler in einem Aktenvermerk vom 9.11.2010, der sich in einer mich nicht betreffenden Akte (gegen den als „Prügelglatze bekannt gewordenen Polizeibeamten) befand, folgendes niedergelegt:

„Bei mir ist der Eindruck entstanden, dass Herr Reicherter eine Wahnvorstellung entwickelt hat.“

Wegen Verdachts auf Datenschutzverstöße durch den Herrn Oberstaatsanwalt hatte ich mich kurz vor der Durchsuchungsaktion an den Herrn Landesbeauftragten für den Datenschutz gewandt.

Die Durchsuchung beeinträchtigt mich immer noch erheblich. Das Gefühl, dass Fremde in meinen persönlichsten Bereich eingedrungen sind und mein Leben unkontrolliert ausgeschnüffelt haben, hat sich festgesetzt. Während meiner beruflichen Tätigkeit haben mir immer wieder Opfer von Straftaten diese schwerwiegende Folge geschildert. Zwar weiß ich, dass keine Strauchdiebe in mein Haus eingedrungen sind, sondern Durchsuchungskräfte mit richterlicher Erlaubnis, doch ändert dies an den psychischen Folgen nichts.

Es tut mir leid, dass zahlreiche Menschen, die mir Dinge anvertraut haben, in diesen Strudel hinein gezogen werden.

Wer einen Missbrauch seiner Daten befürchtet, könnte sich wenden an:

Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145, 70190 Stuttgart, Telefon 0711-921-4416

zum Aktenzeichen 5 UJs 1639/12

Polizeipräsidium Stuttgart, Dezernat 3.5, Hauptstätter Str. 112, 70178 Stuttgart, Telefon 0711-8990-6304 zum Aktenzeichen ST/0327159/2012

Innenminister Gall, Innenministerium BW, Dorotheenstr. 6, 70173 Stuttgart, Tel. 0711 231-4

Justizminister Stickelberger, Justizministerium BW, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-279-0

Landesbeauftragter für den Datenschutz BW, Königstr. 10 a, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-615541-0

Die bei mir durchgeführten Maßnahmen halte ich für um so erstaunlicher als gerade in der letzten Zeit laufend geheime Unterlagen veröffentlicht werden, beispielsweise zur EnBW – Affäre, ohne dass dies die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hätte.

Sofern Zweck der Durchsuchungs – und Beschlagnahmeaktion gewesen sein sollte, mich einzuschüchtern und von meiner Arbeit abzuhalten, möchte ich klarstellen, dass dies nicht gelingen wird. Im Gegenteil werde ich erst recht nachfragen, warum gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten, der inzwischen der Untreue verdächtig ist, nicht wegen einer möglichen Verantwortung für den 30.9. ermittelt wird, warum gegen Verantwortliche des Projekts Stuttgart 21 nicht wegen des Verdachts zahlreicher Gesetzesverstöße bis hin zur Täuschung des Landtags ermittelt wird und warum nicht aufgedeckt wird, welche Eingriffe in Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern in Befolgung des Rahmenbefehls erfolgt sind. Auch werde ich weiter nachfragen, ob im Untersuchungsausschuss des Landtags zum 30.9. die Wahrheit vertuscht wurde und wer dafür verantwortlich ist.

Immerhin hatte der damalige Innenminister Rech als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags behauptet, dass eine Beobachtung von Projektgegnern nur hinsichtlich extremistischer Aktivitäten erfolge, welche Aussage sich mit dem damals geltenden 1. Rahmenbefehl offensichtlich nicht in Einklang bringen lässt.

gez. Dieter Reicherter Zitatende

Hier noch das Schreiben um das es ging vom 24.02.12

 

 

 

http://schaeferweltweit.wordpress.com/2012/07/15/offentl-erklarung-von-richter-a-d-dieter-reicherter/

BRD-Systemlügen in Sachen “Neonazi-Morde” platzen

Die Geheimdienstmorde, die das System gerne als “Neonazi-Morde” oder “NSU-Morde” der nationalen Bewegung in die Schuhe zu schieben versucht, sind Gegenstand eines sogenannten parlamentarischen Untersuchungsschusses. Diese Theater-Aufführungen dienen einerseits dazu, die Verdummten noch dümmer zu machen und andererseits sollen solche Schauveranstaltungen die Verwicklungen des Systems in Verbrechen auf ewig zu kaschieren.

Am 24. Mai 2012 sagte der ehemalige bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein vor dem Untersuchungsausschuss aus (Türken nennen ihn “der vom Teufel Gezeugte”). Schließlich fielen fünf Morde in seinen Zuständigkeitsbereich. Aber außer seines hollywoodreifen Auftritts – mit Krokodilstränen für die Opfer in den Augen – wollte oder konnte Beckstein keinerlei Beitrag zu den Fragen liefern, warum die angeblichen “Neonazi-Mörder” nicht identifiziert und gefasst werden konnten.

Schlimmer noch, es war Beckstein selbst, der im Jahr 2000 die Mordhetze gegen sogenannte Neonazis begann: “Beckstein hatte im Jahr 2000 selbst den Verdacht geäußert, die Morde könnten einen rechtsextremen Hintergrund haben.” [1] Offenbar wussten das BKA und die Geheimdienste zu genau, wer hinter den Taten wirklich stand, weshalb eine Sonderkommission mit dem aussagekräftigen Namen “Bosporus” aufgestellt wurde. Das wundert wirklich nicht, denn die türkischen Ermittlungsbehörden waren schon frühzeitig davon überzeugt, dass die Täter aus dem kriminellen türkischen Drogenmillieu stammten. Die seriöse türkische Nachrichtenagentur Turkishpress.de informierte auf Basis der jahrelangen Ermittlungen der türkischen Behörden bereits im Jahr 2009 die deutschen Behörden wie folgt: “Dem Bericht der Zeitung ZAMAN vom Oktober 2007 zufolge, hatte das türkische Landeskriminalamt Ihre Ermittlungsergebnisse über die Döner-Morde an die ermittelnden Behörden in Deutschland übermittelt. In der Zusammenfassung dieses Berichts des türkischen Landeskriminalamts (KOM) an das Bundeskriminalamt in Deutschland, sah man einen Zusammenhang zwischen den ‘Döner-Morden’ sowie dem Drogenmillieu in Europa, mit einem Familienclan aus Diyarbakir. Dem Bericht zufolge wurden die 8 Opfer der ‘Döner-Morde’ zu Verteilern im Drogenmillieu gezählt. Die Opfer sollen zudem Schutzgelder an die PKK in Europa und dem Familienclan in Diyarbakir gezahlt haben.” [2]

Das deckt sich mit Becksteins Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss, wonach es nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür gab, dass hinter den Morden sogenannte Neonazis steckten. “Wir haben Millionen Daten von Funkzellen überprüft, wir haben Zigtausende von Videobildern gerastert. Wir haben Tausende von Spuren und Personen überprüft. Die Ermittler haben mit größtem Einsatz und außerordentlich kreativ gearbeitet. Es hat aber eben keine heiße Spur gegeben.” [3] Da es sich aber gemäß politischen Vorgaben neuerdings bei den Tätern um “Neonazis” handeln muss, wartete Beckstein auch sogleich mit einer völlig “plausiblen” Erklärung auf, warum es keinerlei Hinweise ins nationale Lager gab: “Die rechtsextreme Zelle ‘Nationalsozialistischer Untergrund’ (NSU) ist höchst konspirativ gewesen.” [4] Klar doch, 200 Beamte, sämtliche Geheimdienste, Millionen von Funkabhördaten konnten deshalb keine Hinweise liefern, weil sie konspirativ handelten, obwohl sie frei in der Bundesrepublik herumfuhren, mit Freunden verkehrten, die allesamt überwacht wurden. Sie konnten offenbar nicht ermittelt werden, weil sie ihre angeblichen Taten nicht in Flugblättern mitteilten. Vermutlich operierten sie sogar unter einer Tarnkappe aus der Nibelungenzeit. Nur wirkliche Hartkern-BRD-ler können eine solche Beleidung der menschlichen Intelligenz ohne Widerspruch hinnehmen.

Tatsache ist, dass sich die Geheimdienste die “Bosporus-Morde” aufsparten, um sie, je nachdem wie sich das politische Klima entwickeln würde, als Bluthetze gegen die Nationalen einzusetzen. Vor dem Geheimdienstmord an den beiden Beschuldigten (nur tote “Täter” nehmen die Lügen widerspruchslos auf sich), wurde bekannt, dass bei geheimen Umfragen die NPD bereits bei einer Wählergunst von über 15 Prozent angekommen war. Es bestand also dringender Handlungsbedarf, die Bewegung im Volk ächten zu lassen.

Durch die dann vom Stapel gelassene Bluthetze des Systems fielen die Umfragewerte der NPD wieder zurück auf unter EIN-Prozent. Damit dieser Wert gehalten werden kann, kocht das System tagtäglich neue Lügen von den sogenannten “Neonazi-Morden” unter immer einem anderen Vorwand neu auf. Und das, obwohl anfangs sogar die Wahrheit in Pressemeldungen zu finden war, dass der Geheimdienst die Morde koordinierte: “Die ‘Bild’ hat sogar Informationen, dass der Agent bei insgesamt sechs Morden in der Nähe war. Entgegen bisheriger Annahmen habe sich der Beamte zum Zeitpunkt des Mordes im Apr 2006 am Tatort aufgehalten, berichtet die FAZ unter Berufung auf Sicherheitskreise.” [5] Mehr noch, die Täter wurden für ihre Morde an den Ausländern sogar vom Verfassungsschutz bezahlt: “Der Vorwurf lautet, die Geheimdienste hätten die Täter über viele Jahre beobachtet, möglicherweise sogar bezahlt, ohne ihre Verbrechen zu verhindern.” [6] Wer also immer tötete, handelte im Staatsauftrag.

Tatsache ist auch, dass die Polizistin Michèle Kiesewetter unter Aufsicht der Geheimdienste, auch des BRD-Geheimdienstes, von dem Türken Mevlüt Kar erschossen wurde, der gemäß stern auch Beschaffer von Sprengzündern für die sogenannte Islamistengruppe “Sauerland” war. Mevlüt Kar arbeitet nach stern-Berichten für den türkischen Geheimdienst MIT mit Verbindungen zum US-Geheimdienst CIA wie auch zum BND. Der DIA-Bericht sagt klipp und klar, dass Mundlos und Böhnhard gar nicht am Tatort waren. [7] Dennoch erschallt täglich über alle BRD-Propaganda-Kanäle die Lüge, die beiden hätten die Polizistin erschossen.

Die dümmste aller System-Lügen, dass die der Morde bezichtigten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos von der sogenannten “Mitwisserin” Beate Zschäpe ermordet worden sei, wurde schon zu Beginn von Augenzeugen widerlegt. Diese Anwohner haben ganz andere Beobachtungen gemacht. “Die ‘Bild’-Zeitung berichtet, dass Zeugen einen dritten Mann gesehen haben wollen, der aus dem Reisemobil geflüchtet sei, in dem Mundlos und Böhnhardt tot aufgefunden wurden. Angeblich habe ein Nachbar berichtet, eine Person sei aus dem Führerhaus geklettert.” [8]

Die Wahrheit wird mit allen nur denkbaren despotischen Maßnahmen unterdrückt. Die wichtigsten Dokumente, die Beweisen würden, wer wirklich hinter den Morden steckt, sind entweder vernichtet worden oder bleiben 30 Jahre lang unter Verschluss. “Staatsanwaltschaft ließ Beweise vernichten.” [9] “Doch heute, fast ein Vierteljahr später, wird vertuscht, geleugnet, Aufklärung verhindert. Das klägliche Versagen der Geheimdienste dokumentiert dieses Dossier des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die peinlichen Details sollen noch 30 Jahre, bis zum Jahr 2041, geheim bleiben.” [10] Im Lügen, Fälschen und unter Verschluss halten hat das System ausreichend Erfahrung mit der “richtigen” Handhabung von Geschichtslügen gesammelt. Die Akte des Friedensfliegers Rudolf Hess wird in England für weitere 30 Jahre unter Verschluss gehalten, damit Hitlers Friedenspolitik nicht ans Licht der Öffentlichkeit gelangen kann.

Aber dann kam, dem Äußeren nach, eine unerwartete Wende: Am 25. Mai 2012 wurde einer der wichtigsten “Mittäter” der sogenannten “Zwickauer Terrorzelle” vom Bundesgerichtshof auf freien Fuß gesetzt. Wie soll das denn mit den vorausgegangenen Lügen zusammenpassen?

Holger G., wie der sogenannte Verdächtige in den Medien genannt wird (Holger Gerlach) wurde am 13. Nov 2011 in Lauenau bei Hannover mediengerecht festgenommen. Im Haftbefehl wurde ihm vorgeworfen, er habe den Ermordeten (Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos) im Jahr 2001 oder 2002 eine Pistole überbracht – und damit Beihilfe zu den von der “NSU” begangenen Morde und Banküberfälle geleistet. Das war eine Lüge, denn Holger Gerlach wurde am 25. Mai. 2012 aus der Haft entlassen: Der Haftbefehl gegen den als “Terrorhelfer” Beschuldigten wurde aufgehoben. “Die von ihm überbrachte Waffe soll bei den NSU-Taten keine Rolle gespielt haben,” urteilte der Bundesgerichtshof. [11]

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Aber selbst wenn diese Waffe bei den dem Trio untergeschobenen Morde keine Rolle gespielt haben soll, dann hätte Gerlach gemäß gängiger Rechtspraxis nie aus der Haft entlassen werden dürfen, da alleine die Beschaffung einer Waffe als willentliche Beihilfe zu den unterstellten Morden gilt. Darüber hinaus hatte Holger Gerlach dem vom Geheimdienst ermordeten Böhnhardt sogar seinen Reisepass  sowie seine AOK-Versicherungskarte zukommen lassen. Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe wird vorgeworfen, am 4. Nov 2011 eine Bank überfallen zu haben. Als Fluchtfahrzeug gilt der Wohnwagen, welcher mit dem Ausweis von Holger Gerlach angemietet wurde. Das allein würde schon in einem nichtpolitischen Verfahren ausreichen, Holger G wegen Beihilfe für lange Zeit hinter Gitter zu bringen. Bei sogenannten Rechten oder Neonazis reicht für gewöhnlich schon ein falsches Wort, um sie lebenslang hinter Gitter verschwinden zu lassen. Trotz dieser Tatsachen wird also Holger Gerlach vom höchsten Gericht aus der Haft entlassen???

Es gibt nur zwei Erklärungen für diese juristische Hochseil-Akrobatik: Entweder wollen sich die höchsten Richter nicht mehr länger für die Systemverbrechen missbrauchen lassen, [12] da sie das Verfallsdatum der BRD erahnen, oder Holger Gerlach arbeitete für den Inlandsgeheimdienst (Verfassungsschutz). Zumal er “wertvolle Aussagen” gemacht haben soll. Er belastete den NPD-Aktivisten Ralf Wohlleben, der ihm die Waffe für Mundlos und Böhnhardt gegeben hätte. Es könnte sich also um ein weiteres verbrecherisches Komplott gegen die NPD handeln. Es wird täglich spannender.

1 Sueddeutsche.de, 24.05.2012
2 turkishpress.de, 12.12.2009
3 Tagesschau.de, 24.05.2012
4 Sueddeutsche.de, 24.05.2012 5 Welt.de, 14.11.201
6 Welt, 15.11.2011, ‚S. 5
7 stern.de, 30.11.2011, unter Bezug auf DIA-Geheimdienstbericht (Militärischer Geheimdienst der USA)
8 Welt, 15.11.2011, S. 5
9 spiegel.de, 17.04.2012
10 ZDF Frontal21, 31.01.2012
11 taz.de, 25.05.2012
12 “Was die Bundesanwaltschaft den Unterstützern der Zwickauer Zelle bisher
nachweisen kann, wird bei einem Gerichtsprozess kaum für eine Verurteilung reichen”, sagt ein Mitglied des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag. (Welt.de, 25.05.2012)

http://globalfire.tv/nj/12de/verfolgungen/die_luege_von_der_zwickauer_zelle.htm

Muster – Zurückweisung zur Forderung von KFZ-Steuer

Familienname, Vorname Straße / Hausnummer PLZ Ort

„ Finanzamt“ xxx (Ort) Straße. Hausnummer PLZ Ort

Faxnr: xxx – xxxx

Kfz – Kennzeichen: xxx – xxx Ort, Datum

Betrifft: Zurückweisung der Steuererhebung, Entzug der Einzugsermächtigung Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Durchsicht meiner Fahrzeugpapiere musste ich feststellen, dass mir von der Zulassungs- Behörde Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ausgehändigt wurden, die bestätigen, dass ich nicht Eigentümer des Fahrzeuges bin. Zur Zulassung wurde noch meine Bankverbindung erpresst, da andernfalls keine Zulassung erfolgen könnte.

Unter Punkt C 4c mit folgendem Schriftsatz:

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen.

Sie wollen von mir sogenannte KFZ-Steuer für das Fahrzeug eines mir unbekannten Eigentümers einfordern. Jede Steuererhebung ist nach Rechtslage generell nichtig.

Sie erheben Steuern für eine Sache, die nicht in meinem Eigentum steht. Die Eigentumsverhältnisse sind prinzipiell ungeklärt. Auch die Ihres „eigenen“ Fahrzeuges!

Sie hätten wissen müssen, dass dies einen Betrug am Bürger darstellt und mit empfindlichen Strafen geahndet wird.

Darüber hinaus erpressen Sie jeden Fahrzeuganmelder völkerrechtswidrig mit der Herausgabe einer Bankverbindung zwecks Einfordern einer sogenannten Steuer von einer Person, die ein Fahrzeug gar nicht in seinem Eigentum hat.

Der Fahrzeugbrief ist das ultimative Dokument über den Eigentumsnachweis. Nicht ein eventueller Kaufvertrag, den ich ständig bei mir tragen müsste und den jeder nachmachen kann, somit der Kfz- Brief überflüssig wäre. Der Kfz- Brief war schon immer der Nachweis des Eigentums und er wird es immer sein. Ähnlich eines Grundbucheintrages, der in der erloschenen „OMF-BRdvD“ leider keine Bedeutung hat, gemäß gültiger BK/O 47/50.

Jetzt wird offensichtlich für jeden bestätigt, dass uns nichts gehört. Genau das haben wir zur Volksaufklärung gebraucht. Und das ist gut so.

Ich fordere die Klärung der Eigentumsverhältnisse, in einem Bereich, auf den die erloschene „OMF-BRdvD“ keinen Zugriff hat, weil die deutschen Strassen durch die Alliierten nach wie vor beschlagnahmt sind. Und weil dieser aufschlussreiche Satz im Kfz-Brief drin steht, wo er nichts zu suchen hat.

Das alles ist nicht das Problem des deutschen Volkes, sondern das Problem der Behörden.

Ich kündige daher die von Ihnen erpresste Angabe der Bankverbindung und verbiete Ihnen Gelder einzuziehen, von einer Sache, die nicht in meinem Eigentum steht.

Ich stelle alle Zahlungen ein, da ich laut dem von Ihnen ausgehändigten Kfz-Brief NICHT Eigentümer des Fahrzeugs bin oder sein kann.

Mit den entsprechenden Forderungen wenden Sie sich bitte an den Fahrzeugeigentümer und nicht an mich.

Für einen eventuellen Dialog, weisen Sie mir bitte die Eigentumsverhältnisse nach, da der Fahrzeug-Brief und das Fahrzeug ebenfalls mit diesem Zusatz wertlos ist.

Jede Uneinsicht oder belästigender Schriftverkehr Ihrerseits, wird nicht nur an die Hohen Kommissare der Alliierten weitergeleitet, sondern auch zur Anzeige an die Generalstaatsanwaltschaft in Moskau gebracht, da Ihnen scheinbar das geltende Kriegs- und Besatzungsrecht unbekannt ist.

Für Nachfragen zur KFZ-Steuer oder alliiertem Recht wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:

The MITRE Corporation WSEO/USEUCOM
Patch Barracks Support Office
70569 Stuttgart
 
Tel: 0711-6877568
Fax: 0711-6877799

Familienname, Vorname Weitere Informationen zur Celexnummer finden Sie hier: Teil 1Teil 2

 

 

 

http://dem-deutschen-volke.blogspot.it/2012/05/muster-widerspruch-zur-kfz-steuer.html