Staatsanwälte und ihre Vertuschung und Verheimlichung eigener Machenschaften

Die Bestechung da oben, interessiert mich nicht, die Weisung des Vorgesetzten, stört mich nicht, die Einflussnahme von oben, irritiert mich nicht, der Ladendiebstahl ist strafbar – nicht ?

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf der Annahme der rechtlichen Situation vor dem Mauerfall bzw. dem Einigungsvertrag, in dem das Grundgesetz und ggf. das Gerichtsverfassungsgesetz noch Bestand hatte.

Die Antwort auf die Frage, wie unabhängig Staatsanwälte sind, ist recht einfach….

Gar nicht !

Dieser Umstand hat damit zu tun, dass die Abhängigkeit gesetzlich geregelt ist, da z.B. Korruption oder andere Straftatbestände, die von (hohen) Amts- und Würdenträgern in Politik und Verwaltung nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Ein probates Mittel also Korruption zu verheimlichen und zu vertuschen, ohne dass irgendetwas ans Licht kommt.

Stattdessen gibt man sich nach Außen hin rechts- und gesetzestreu und macht den Bürgern dieses Landes vor, dass sie in einem Rechtsstaat leben, in dem Recht und Gesetz angeblich wichtige Güter dieser angeblich freien Demokratie sind, die es gilt, mittels Rechtsprechung , Strafverfolgung und durch exekutives Handeln zu schützen.

Dank des Internets weiß man heute um diese Dinge etwas mehr, als es den korrupten Beamten und Politikern eigentlich lieb sein könnte.

Denn Sie wollen ja um alles in der Welt wiedergewählt bzw. in Amt und Würden bleiben.

So wird die angebliche Rechtsprechung bei ihren organisierten Prozessbetrug mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse immer wieder aufs Neue entlarvt, so dass auch hier deutlich wird, dass eine Unabhängigkeit der angeblichen Rechtsprechung faktisch nicht besteht.

Dass darüber hinaus Beamte und Angestellte der Exekutive mittels Weisung eines Vorgesetzten an die Verwirklichung von Menschenrechten z.B. Artikel 7 Buchstabe b. UN Sozialpakt oder Artikel 6 EMRK (Scheinurteile u.a.) gehindert werden, ist kein Novum, sondern eine „nach oben hin“ abgekartete Sache, die von Organisationen, wie Transparency International teilnahmslos zur Kenntnis genommen wird, wobei TI über satte Spendengelder aus Bußgeldern finanziert wird.

Kein Zufall, dass Frau Edda Müller als Chefin von Transparency einmal Umweltminister in SH (meine ehem. Chefin) war, genauso wie es kein Zufall ist, dass der Chef vom Weißem Ring Uwe Döring auch Justizminister in SH war, wobei der Weisse Ring (außer im Schulbereich) Mobbingopfern kategorisch eine Abfuhr erteilt.

Warum unterscheidet der Weisse Ring zwischen Mobbingopfern aus dem Bereich der Schule einerseits und andererseits aus dem übrigen Bereich, wobei es im Unternehmen BRD mehr als 5 Millionen Opfer von Mobbing im nicht schulischen Bereich gibt ?

Fließen über solche Katalysatoren die Spendengelder besonders gut ?

Frau Müller schweigt.

Transparenz will Transparency Deutschland jedenfalls nicht walten lassen.

Ich hatte TI mehrfach angeschrieben, um in ihre Finanzierung durch Staatsgelder Einblick nehmen zu können.

Schweigen auf breiter Front !

Zurück zu den angeblichen Anwälten des Staates….

Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte ist (war) im Artikel 146 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Zitat:

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. – Quelle.

Um als Dritter bzw. als Bürger solchen Weisungen nicht auf die Spur zu kommen, hat man im Strafgesetzbuch die Mitteilung von diesen Weisungen an Dritte bzw. an die Bürger in § 353 b. StGB unter Strafe gestellt, wobei diese Weisungen als Dienstgeheimnis eingestuft sind.

Es kommt also nicht von ungefähr, dass Deutschland sich nach wie vor weigert, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren, da die Staatsanwälte dann möglicherweise in einem anderen Licht zu sehen wären.

Erwähnenswert ist, dass Körperverletzung durch Mobbing im öffentlichen Dienst strafrechtlich auf Anweisung nicht verfolgt wird, da Mobbing ein probates Mittel ist, Beschäftigte, die aufgrund ihrer Aufgaben (z.B. Überwachungsaufgaben Umweltschutz) unbewusst in die Nähe von korrupten Dunstkreisen in den eigenen Landes- und/oder Bundesbetrieben geraten, fachgerecht auszusondern und zwar nach den Methoden der angeblich ehemaligen DDR.

Vorgehensweise zur psychischen Zersetzung gemäß STASI-Richtlinie 1/76

Besonders schwer betroffen sind Whistleblower.

Nachfolgend ein entsprechender Vortrag des Herrn Dr. Winfried Maier (Richter am OLG München), Augsburg anlässlich der 6. Speyerer Demokratietagung der Hochschule Speyer zum Thema „Korruption in Politik und Verwaltung“ am 24. und 25. Oktober 2002.

http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2012/03/30/netzwerk-korruption-staatsanwalte-und-ihre-vertuschung-und-verheimlichung-eigener-machenschaften-oder-wie-unabhangig-sind-staatsanwalte/

Frühwald – Schittke – Ebel – Sürmeli – Fitzek und die Weimarer Reichsverfassung, sowie die Menschenrechte usw…

Seit bereits zwei Jahren ziehe ich mir nun diese ganzen Reichsbewegungen rein, und sehe das die meisten nur absoluten Unfug reden! Nach reichlicher Überlegung richte ich nun mal mein Wort offen an diese Personen. Ich kann diesen Blödsinn nicht mehr hören das die Weimarer Reichsverfassung die gültige Verfassung sei, das ist völliger Blödsinn!! Die Erklärung hierfür ist so einfach wie sie simpel ist:

1.  Max von Baden verkündete eigenmächtig unter Verfassungsbruch, die Abdankung des Kaisers! (Somit ist der Vorgang Nichtig!)

2.  Nach dem Kaiser Wilhelm der II unter Lebensgefahr in die Niederlande geflohen war, wird er dort am 28. November unter Mordandrohung genötigt die Abtrittserklärung zu unterzeichnen. (Sittenwidrig und Völkerrechtlich Nichtig!)

3. Ohne eine Verfassungsrechtliche Legitimation übertrug Max von Baden kurz darauf sein Amt an Friedrich Ebert, welcher die Mitgliedsstärkste Fraktion im Reichstag führte, die SPD. (Ebenfalls Nichtig!) Spruch: “Wer hat uns verraten? Sozial Demokraten!”

4.  Alle diese Vorgänge umfassen den Verfassungsbruch, den Tatbestand der Nötigung und Hochverrat nach Internationalem Völkerrecht! (Somit Nichtig!)

5.  Am 11 August 1919 unterzeichnet der nicht legitimierte Friedrich Ebert (die nicht vom Volk beschlossene) Weimarer Reichsverfassung in seinem Urlaubsort Schwarzburg.

6. Am 14 August 1919 wurde diese Verfassung ohne sie dem deutschen Volk zur Abstimmung vorzulegen verkündet, inklusive dem Versailler Diktat. (Als ob ein Volk sich selbst freiwillig ein Diktat geben würde… Und wo soll nun die angebliche Völkerrechtliche Legitimation sein?)

7. Die Behauptung das der EGMR entschieden habe das die WRV die gültige Verfassung sei ist völlig irrelevant weil das Deutsche Reich NIE dem EGMR beigetreten ist. Das Reich was zu dem Zeitpunkt schon Handlungsunfähig und hatte keine Regierung mehr!

8. Die Behauptung das Deutsche Volk hätte sich Kraft seiner Verfassungsgebendengewalt das Grundgesetz gegeben ist genauso eine lächerliche Aussage, wie die Behauptung das Deutsche Volk hätte sich selber die Weimarer Reichsverfassung und das Versailler Diktat gegeben.

An die Herren Frühwald, Schittke, Ebel, Sürmeli, Fitzek & Co., bitte hören sie auf den Menschen in diesem Land Geld abzunehmen für irgendeinen Humbug! Hören sie auf die Tausendste Ungültige Verfassung zu schreiben, denn die alte Verfassung wurde NIEMALS Völkerrechtlich negiert! Bitte hören sie auf den Leuten irgendeinen Blödsinn von Menschenrecht, UN-Recht und EU-Recht zu erzählen, wenn sie sich diese genau durchlesen, steht dort das diese Rechte NICHT für Feindstaaten gelten und das DEUTSCHLAND KEINEN Friedensvertrag hat. Es ist überhaupt nicht möglich für unter Kriegsrecht verwaltete Personen in einem Besetzen Staat eine Völkerrechtlich gültige Verfassung auszurufen!

Bitte in Gottes Namen, hören sie jetzt auf mit diesem ganzen Schwachsinn! Ich verstehe ja das es sich um ein Lukratives Geschäft handelt den Leuten solchen Unfug zu verkaufen, aber letzten Endes schaden sie den Menschen damit noch mehr.

 

http://www.eisenblatt.net/?p=5437