“In der Europäischen Union sind 100.000 Euro pro Sparer
geschützt. Wenn das nicht reicht, dann haftet der Staat.”
Wirklich? Diese Aussage liest und hört man immer wieder. Sie ist falsch.
Ich fange mit dem zweiten Teil der Behauptung an. Viele Sparer gehen davon aus, dass
zunächst die Einlagensicherung haftet und dann der Staat. Es gibt keinen Rechtsanspruch
auf Entschädigung vom Staat. Wenn der Staat in diesem Fall bezahlt, dann tut er dies
nur aus moralischen Gründen; nicht aus juristischen.
Auch die mysteriöse “Garantie auf alle Spareinlagen” von Merkel und Steinbrück hat
keinen rechtlichen Halt, wie Steinbrück selbst erklärt. Das Gesetz, §8 Absatz 1 sagt
eindeutig: “Die Mittel für die Entschädigung werden durch Beiträge der Institute erbracht”.
Vom Staat ist nicht die Rede.
Der erste Teil ist etwas kuriöser. Viele Anleger gehen davon aus, dass ihre Guthaben
bis 100.000 € gesetzlich gesichert sind. Bei manchen Banken (z.B. Sparkassen) werden
durch Instituts- und Verbandssysteme auch weitaus höhere Beträge gesichert.
Das Gesetz spricht in §4 davon, dass Guthaben bis 100.000€ gesichert sind.
Mit was ?
Dies steht in §8 Absatz 10: “Für die Erfüllung der Verpflichtungen haftet die
Entschädigungseinrichtung nur mit dem auf Grund der Beitragszahlungen (von den
Banken) zur Verfügung stehenden Vermögens”.
Das heißt: Jeder Anleger bekommt maximal 100.000 €; aber nur, wenn das zur Verteilung
stehende Geld reicht. Wie lange wird das Geld reichen? Die Absicherung berücksichtigt
nur den Zusammenbruch EINER größeren Bank; für mehr reicht es nicht.
Im Falle von tatsächlichen Bankruns und Massenpaniken sind die Einlagen also nur bedingt
geschützt, oder wie das Bundesministerium für Finanzen schreibt: “In einem gewissem Umfang”.
Es gibt stand heute keine staatliche Garantie auf Einlagen in Höhe von 100.000 €.
Diese Lüge hat sich als Hoax ziemlich weit verbreitet. Trotzdem ist der Schutz inzwischen
sehr gut und es drohen auch keine Bankruns. Aber eine staatliche Garantie gibt es nicht.
Quelle : Jennys Blog