Einlagen , Versicherungen und Fonds

Einlagensicherung

Ein detaillierter Blick auf die Einlagensicherung

In der EU sind 100.000 Euro pro Sparer geschützt. Wenn das nicht reicht, dann haftet der
Staat, denn Merkel hat es versprochen.” Diesen Satz hört man in den Medien fast täglich.

Was ist die Einlagensicherung und Merkel´s Garantie wirklich wert? Eine Analyse.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einlagensicherung vom Staat

Wenn der Staat in diesem Fall bezahlt, dann tut er dies nur aus moralischen Gründen;
nicht aus juristischen. Merkel´s Versprechen wurde niemals in einem parlamentarischen
Gesetzgebungsverfahren als Gesetz niedergeschrieben.

Eine Garantiesumme auf alle deutschen Spareinlagen wäre
zirka 15 mal höher als ein Bundesjahreshaushalt.

Die Merkelgaratie ist nichts weiter als ein gewöhnliches Politikerversprechen.
Das Wort “Versprechen” kommt daher, dass man “sich verspricht”.

Das Einlagensicherungsgesetz §8 Absatz 1 sagt eindeutig:

“Die Mittel für die Entschädigung werden durch Beiträge der Institute erbracht”.

Vom Staat ist nicht die Rede.

Aber die 100.000 € sind ja gesetzlich gesichert, oder ?

Manchmal lohnt ein Blick in den Gesetzestext. Dort steht in §8 Absatz 10:

“Für die Erfüllung der Verpflichtungen haftet die Entschädigungseinrichtung nur
mit dem auf Grund der Beitragszahlungen (von den Banken) zur Verfügung stehenden Vermögens”.

In §4 wird die Erfüllung auf 100.000€ pro Person gedeckelt.

Jeder Anleger bekommt maximal 100.000€; aber nur, wenn das zur Verteilung stehende
Geld reicht. Wie lange wird das Geld reichen? Der Bundesverband der Banken sagt dazu:

“Die gesetzliche Absicherung ist nicht für den Einsatz von mehreren Pleiten gedacht”.

Die Absicherung berücksichtigt nur den Zusammenbruch
einer größeren Bank; für mehr reicht es nicht.

Im Falle von tatsächlichen Bankruns und Massenpaniken sind die Einlagen also nur bedingt
geschützt, oder wie das Bundesministerium für Finanzen auf seiner Homepage schreibt:

“In einem gewissem Umfang”.

Der Satz “In der Europäischen Union sind 100.000 Euro
pro Sparer geschützt” steht so in keinem Gesetz.

Einlagen bei Sparkassen und Volksbanken sind allerdings definitiv sicherer aufgehoben
als bei Privatbanken, die oftmals nur die gesetzliche Einlagensicherung bieten.

Regionalbanken haben zusätzlich noch Haftungsverbünde und eigene (freiwillige) Sicherungsfonds.

Diese kosten natürlich Geld, weshalb diese Banken
meist nur mit kleineren Sparzinsen am Markt agieren.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Jenny´s Blog