Wie wir alle nun gelernt haben, ist der Beitragsservice vom I.Zivilsenat des BVerfG dazu
ermächtigt worden, unmittelbar vollstreckbare Titel zu generieren, ohne jemals einen Brief
oder Bescheid oder sonstige Schreiben abgeschickt haben zu müssen.
Auch die Abwehrklage nach ZPO – wenn der Vollzieher vor der Tür steht – gilt als
inzwischen verbraucht, da die Verwaltungsgerichte regelmäßig auf das BVerfG abstellen.
Im gängigen Rechtsstaatsverständnis besitzt die GEZ damit auf Knopfdruck für jeden Datensatz,
den sie von den Einwohnermeldeämtern erhält, einen Anspruch auf alle Jahresgebühren seit 2013.
Die GEZ muss nicht nachweisen, ob oder wie sie jemandem etwas zugestellt hat. Sie muss
auch nicht nachweisen, dass sie auf Widersprüche reagiert hat. I.d.R. wird hier behauptet,
dass der Versender vielleicht einen Brief verschickt habe, aber dessen Inhalt strittig wäre.
Selbst ein Widerspruch per Einschreiben wird inhaltlich vor Gericht angegriffen.
Die Gier nach Meldungen des Einwohnermeldeamtes, zwei Beispiele :
Die Türkin Kadriye Birner-Cevizici lebt in Nürnberg in einer Wohnung in der Reindelstraße,
zusammen mit ihrem Mann und einem ihrer Söhne. Am 1. November landete nicht eine
Zahlungsaufforderung des Beitragsservice in ihrem Briefkasten, sondern drei.
Ein Brief ist an sie adressiert, einer an den bei ihr lebenden Sohn. Auf das dritte Schreiben
konnte sie sich gar keinen Reim machen. Das ist an eine Hamide Cevizici gerichtet.
Doch eine solche Person gibt es hier gar nicht. Hamide hieß lediglich eine ihrer
Freundinnen, die im Jahre 2002 zwei Monate lang in der Wohnung lebte, aber im
vergangenen Jahr in der Türkei verstarb.
Sie trug allerdings einen anderen Nachnamen. Die Familie geht davon aus, dass der
Beitragsservice mit Sitz in Köln die Freundin meint. „Sie kam aus der Türkei, um
uns zu besuchen“, berichtet Birner-Cevizicis Sohn Cemal Yasin.
Die Frau habe sich nach der Ankunft beim Einwohneramt angemeldet und kurz vor der Rückreise
in die Türkei dort auch abgemeldet. „Das hatten uns die Behörden empfohlen“, sagt der Sohn.
Und jetzt, mehr als zwölf Jahre später, kommt die Zahlungsaufforderung. Der Beitragsservice
will von der verstorbenen Frau 413,54 Euro. Cemal Yasin hat im Auftrag seiner Mutter mehrfach
versucht, dort anzurufen. Fehlanzeige. Er ärgert sich: „Egal, wann man anruft, die Leitungen
sind belegt.“
Auch Petra Q. (Name geändert) hat mit dem neuen Beitragsservice keine guten Erfahrungen
gemacht. Sie zog zu ihrem Lebenspartner nach Igensdorf im Landkreis Forchheim. Mehrfach
habe sie geschrieben, dass sie mit ihm in einer Wohnung lebe und er die Gebühr bezahle.
„Das hat die aber gar nicht interessiert.“ P. erhielt immer wieder Zahlungsaufforderungen.
Erst nach einem halben Jahr habe der Beitragsservice auf die Schreiben reagiert und die
Forderung zurückgenommen. Doch eine Frage treibt P. noch um: „Woher haben die meine neue
Adresse? Ich habe sie dort nicht angegeben. Was ist denn mit dem Datenschutz?“
Der spielt in diesen Fällen keine Rolle, erklärt Olaf Kuch, Leiter des Nürnberger
Einwohneramtes. „Es gibt einen automatisierten Datenabgleich“, sagt er. Auf der
Grundlage des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags müssen Städte und Gemeinden
in regelmäßigen Abständen Anschriften, Namen und Alter der Einwohner liefern.
Dass in einem Briefkasten mehr als eine Zahlungsaufforderung landet, das komme immer
wieder vor, so Beitragsservice-Sprecher Christian Greuel. „Besonders, wenn ein Paar
verschiedene Nachnamen trägt. Ein Herr Meier und eine Frau Müller können ja in einem
Haus, aber auch in zwei verschiedenen Wohnungen leben“, sagt er.
Im Zweifel geht die Behörde davon aus. Selbst Ehepaare, die unterschiedliche Nachnamen
haben, müssen mit Doppelforderungen rechnen. Schleichen sich Fehler ein wie im Fall der
verstorbenen Freundin von Kadriye Birner-Cevizici, wird empfohlen, den Beitragsservice
zu informieren, um weitere Scherereien zu vermeiden.
Doch wie soll das funktionieren, wenn die Hotline unbrauchbar ist und auf schriftlichem
Weg nicht geantwortet wird? Inzwischen steht längst die Vollstreckung ins Haus, das Geld
ist weg. Die Anstalten nehmen das billigend in Kauf, da sie eben zu keinem ordnungsgemäßen
Rechtsverkehr verpflichtet sind.
Die von uns „gewählte“ Minderheit der Parteien hat dies angezettelt (schaut in die Berichte
der Länderausschüsse zur Sache Rundfunkstaatsvertrag). Angezettelt, weil sie es als Stütze
braucht. Nirgendwo sonst werden diese Gesichter den Massen so deutlich als Leitfiguren verkauft.
Die Richter haben diese Anzettelei ohne Gegenleistung und Chance auf Gegenwehr totalitär
legitimiert. Sie haben die Anstalten ermächtigt, in eigenem Gutdünken Menschen auszurauben.
Und Du, Leser dieser Seite, Du hast nun die Pflicht zu zahlen. Nicht fürs Programm, sondern
für Lebenssofortenten, für Klüngelei und Filz, deutlich überhöhte Gehälter und dafür, dass
dies immer so bleiben wird, für die Chance, dass es noch schlimmer wird.
Im Neusprech heißt dies: Demokratieabgabe.