Macht ohne Kontrolle – Die Troika

 

Um ihre Notkredite zu erhalten, mussten sich die Krisenstaaten der Eurozone den Vorgaben
Beamter beugen, die keinerlei parlamentarischer Kontrolle unterliegen: der Troika.

Rekrutiert aus den Institutionen IWF, EZB und Europäischer Kommission forderten
sie Einsparungen in verheerendem Ausmaß. Doch die positiven Auswirkungen der
Sparpolitik blieben für die meisten aus.

Nach seinem preisgekrönten Film „Staatsgeheimnis Bankenrettung“ geht der
Wirtschaftsjournalist und Bestseller-Autor Harald Schumann erneut einer
brisanten Frage auf den Grund: Was passiert mit Europa im Namen der Troika?

Beamte aus den drei Institutionen IWF, EZB und Europäischer Kommission – der Troika –
agieren ohne parlamentarische Kontrolle. Sie zwingen Staaten zu Sparmaßnahmen, die
das soziale Gefüge gefährden und tief in das Leben von Millionen Menschen eingreifen.

Harald Schumann reist nach Irland, Griechenland, Portugal, Zypern, Brüssel
und in die USA, und befragt Minister, Ökonomen, Anwälte, Bänker, Betroffene.

„Wer Geld hat, lebt, wer kein Geld hat, stirbt“, sagt der Arzt Georgios Vichas.
Er leitet eine Freiwilligen-Klinik in Athen, während staatliche Krankenhäuser leer stehen
müssen. Eine Begrenzung der Ausgaben im Gesundheitswesen führte dazu, dass rund ein Viertel
der Bevölkerung keine Krankenversicherung mehr hat und über 200 Kliniken landesweit geschlossen
wurden. Genauso absurd wie die Gesundheitspolitik ist die Mindestlohnpolitik, die die Troika
den verschuldeten Ländern abverlangt.

Dass Sparen so nicht funktionieren kann, erklärt der Nobelpreisträger Paul Krugman.

Die Armen werden ärmer und die Reichen reicher. Ist das Europas Politik? Leidenschaftlich
fordert Harald Schumann mehr Transparenz und Verantwortung für ein soziales Europa.

Dafür nimmt er seine Zuschauer mit auf eine packende Recherchereise, bei der er dem
Ursprung und den Auswirkungen konkreter Entscheidungen der Troika auf den Grund geht.

EU-Beamte: Parlament erhöht Gehälter rückwirkend für 2012

Die Europäischen Abgeordneten beschließen rückwirkend eine Gehaltserhöhung für das Jahr 2012. Die Mitgliedsstaaten müssen sich wieder die Kontrolle über die EU zurückerobern, um solche Vorgänge zu verhindern.

Spitzenkandidat für die EU-Kommission Martin Schulz: Unter seiner Ägide als Präsident genehmigte das EU-Parlament saftige Gehaltserhöhungen für die Beamten in Brüssel - rückwirkend für das Jahr 2012. (Foto: dpa)

Spitzenkandidat für die EU-Kommission Martin Schulz: Unter seiner Ägide als Präsident genehmigte das EU-Parlament saftige Gehaltserhöhungen für die Beamten in Brüssel – rückwirkend für das Jahr 2012. (Foto: dpa)

Von der Öffentlichkeit kaum beachtet, stimmte das Europäische Parlament vor wenigen Tagen für eine Erhöhung der Gehälter für EU-Beamte um 0,8 Prozent. Um genau zu sein, ist es eine rückwirkende Anpassung der Gehälter und Renten ab dem 1. Juli 2012.

Das stößt sauer auf. Nicht so sehr wegen dem absoluten Betrag. Die 3.000 Euro für EU-Kommissare sind Peanuts im Vergleich zum Mindestlohn von 180.000 Euro pro Jahr, die sie für die drei Jahre nach dem Ausscheiden erhalten (die Kommission gewährt jedem ehemaligen EU-Kommissar für drei Jahre 40 bis 65 Prozent seines Gehalts, um den „Übergang“ in die Welt der Sterblichen zu meistern. Der finanzielle Absturz soll so wenig schmerzhaft wie möglich gehalten werden).

Auch 1.000 Euro zusätzlich sind nicht mehr als ein Almosen für die Abgeordneten. Denn sie wissen, dass jeden Monat sowieso zusätzlich 4.000 Euro für „Aufwendungen aller Art“, wie Kopien oder Porto, zur Verfügung stehen. Für diese Aufwendungen muss kein Nachweis erbracht werden. Zusätzlich zu den 6.000 Euro netto pro Monat gibt es auch eine Erstattung von 300 Euro pro Tag.

Ein gewöhnlicher Eurokrat erhält im Durchschnitt 91.064 Euro brutto pro Jahr Gehalt, zumindest wenn sie (wie rund 70 Prozent), 16 Prozent mehr als „Expatriate“-Vergütung erhalten. Es sollte daher nicht überraschen, dass die Reaktion der Gewerkschaft der Arbeitnehmer in der EU folgendermaßen ausfiel: „So haben wir mit den Vorbereitungen rechtliche Schritte begonnen“. Hier ihre E-Mail :

 

„From: FFPE [ mailto: FFPE@europarl.europa.eu ]

Sent : 7. März 2014 12.42 Uhr

To: Parlement Européen Betreff : Adaption 2012 de 0,8 % et action en justice/2012 0,8 % ajustement and legal action

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie bereits prognostiziert, gelang es dem Vorsitz eine qualifizierte Mehrheit im AStV I an diesem Morgen zu bilden. Das EP kann daher nun über den vereinbarten Deal (0% für 2011 und 0,8% für 2012) nächste Woche abstimmen.

Deshalb können wir jetzt mit den Vorbereitungen zu einer Klage beginnen!

Der FFPE–Ausschuss“

(Für Liebhaber der Berichterstattung der EU-Gewerkschaften, klicken Sie hier)

Das eigentliche Problem ist nicht, dass die Löhne bereits so hoch sind. In einer idealen EU würden viele unnötige EU-Behörden und Beamten vor die Tür gesetzt werden. Aber die wenigen Beamten, die den Mitgliedstaaten bleiben würde, um die Einhaltung der Freihandelsabkommen zu kontrollieren, sollten – wenn es nach mir geht – zumindest gut bezahlt werden.

Ein erster Schritt wäre es, die übermäßigen Vorteile der Generation von EU-Beamten, die bereits vor dem Jahr 2004 tätig waren, zu begrenzen. Immerhin waren sie nicht bereit, mit Beamten aus den neuen EU-Ländern nach der „großen Expansion“ zu teilen. Eine Reform des Statuts der EU gilt ab 2004 sowohl über eine Reduzierung der übermäßigen Vorteile sowie die Aufrechterhaltung der bestehenden Leistungen und „erworbene Rechte“ für diejenigen, die bereits für die EU tätig waren. Die Kommission behauptet, dass sie bis zum Jahr 2020 acht Milliarden Euro einsparen will – das entspricht einem Viertel der 46.000 Beamten der Kommission. Fast jeder vierte EU-Beamte verdient mehr als 10.000 Euro brutto im Monat, so Inge Gräßle, Europaabgeordnete der CDU und Mitglied des Haushaltsausschuss. Das freut natürlich ältere Eurokraten, denn von den Löhnen hängen auch die besonders hohen Renten ab.

Als ich im vergangenen Jahr eine Debatte im Europäischen Parlament verfolgte, organisiert von SP MdEP Dennis de Jong, leistet eine Gruppe von EU-Beamten hervorragende Arbeit in Brüssel: Seltsamerweise unterstützten die Gruppe unter dem Namen „Generation 2004“ meine Kritik: Das Anpacken der „erworbenen Rechte“ durch die ältere, extrem überbezahlte Gruppe von EU-Beamten im Vergleich zu den 16 Prozent „Expatriate-Vergütung“ für einen begrenzten Zeitraum.

Das eigentliche Problem mit der Lohnerhöhung für 2012 ist zum x-ten Mal, dass die Europäische Union eine administrative Kaste ist, wo die wirklichen Eigentümer dieser Regierungsebene, nämlich die Mitgliedsstaaten, die Kontrolle verloren haben. Die Mitgliedstaaten haben fast alle Kosteneinsparungen im öffentlichen Sektor durchgeführt und ein Einfrieren der Löhne gefordert.

Im Jahr 2011 trat die Europäische Kommission an den Europäischen Gerichtshof heran. Nach einem langen Prozess hatte der Generalanwalt zunächst gemeint, dass die Kommission das Verfahren gewinnen sollte, dies war allerdings nur eine Empfehlung. Die Richter entschieden allerdings, dass die Mitgliedsstaaten Recht hatten.

Trotz des Sieges schafften es die Mitgliedsstaaten nicht vor dem Jahr 2012, ihren Wunsch nach einem Einfrieren der Gehälter der Beamten zum Ausdruck zu bringen.

Das Europäische Parlament wird zwar direkt gewählt, aber es reicht nicht, um auch eine legitime Vertretung der Bürger zu sein, die selbst wenig Vertrauen in die EU haben. In fast jeder Umfrage in fast jedem Staat sinkt das Vertrauen in die EU auf einen Tiefpunkt. Im vergangenen Jahr lag in Italien das Vertrauen der Bevölkerung gegenüber der EU bei nur 29 Prozent. Im Jahr 2000 waren es noch 57 Prozent. Der Euro hat mit dieser Entwicklung eine Menge zu tun. Das Scheitern des Euro untergräbt all die guten Aspekte der EU.

Die griechische Präsidentschaft kann theoretisch für alle Mitgliedsstaaten beschließen, der Kommission eine rückwirkende Lohnerhöhung von 0,8 % für das Jahr 2012 zu gestatten. Die Frage ist, inwieweit die griechische Präsidentschaft ein Mandat hat, um der Aufforderung zum Einfrieren der Löhne nachzukommen. Kleine Länder, die die Spitze des Rats einnehmen, werden von der Kommission oft stark in eine Richtung „gesteuert“. Die Mitgliedsstaaten sollen die Möglichkeit nutzen, um das Heft wieder in die Hand zu nehmen. Am 14. April müssen sie noch ihren letzten Segen geben. Sie können den Beamten der Kommission und den Abgeordneten ein Signal geben, dass sie die Kontrolle über die EU wieder zurückhaben wollen.

Wie die einzelnen Abgeordneten abgestimmt haben finden Sie hier unter „Vote 10“ ab Seite 24.

Pieter Cleppe ist Vertreter des unabhängigen Think Tanks „Open Europe“ in Brüssel.

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/03/18/eu-beamte-parlament-erhoeht-gehaelter-rueckwirkend-fuer-2012/

Staatsanwälte und ihre Vertuschung und Verheimlichung eigener Machenschaften

Die Bestechung da oben, interessiert mich nicht, die Weisung des Vorgesetzten, stört mich nicht, die Einflussnahme von oben, irritiert mich nicht, der Ladendiebstahl ist strafbar – nicht ?

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf der Annahme der rechtlichen Situation vor dem Mauerfall bzw. dem Einigungsvertrag, in dem das Grundgesetz und ggf. das Gerichtsverfassungsgesetz noch Bestand hatte.

Die Antwort auf die Frage, wie unabhängig Staatsanwälte sind, ist recht einfach….

Gar nicht !

Dieser Umstand hat damit zu tun, dass die Abhängigkeit gesetzlich geregelt ist, da z.B. Korruption oder andere Straftatbestände, die von (hohen) Amts- und Würdenträgern in Politik und Verwaltung nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Ein probates Mittel also Korruption zu verheimlichen und zu vertuschen, ohne dass irgendetwas ans Licht kommt.

Stattdessen gibt man sich nach Außen hin rechts- und gesetzestreu und macht den Bürgern dieses Landes vor, dass sie in einem Rechtsstaat leben, in dem Recht und Gesetz angeblich wichtige Güter dieser angeblich freien Demokratie sind, die es gilt, mittels Rechtsprechung , Strafverfolgung und durch exekutives Handeln zu schützen.

Dank des Internets weiß man heute um diese Dinge etwas mehr, als es den korrupten Beamten und Politikern eigentlich lieb sein könnte.

Denn Sie wollen ja um alles in der Welt wiedergewählt bzw. in Amt und Würden bleiben.

So wird die angebliche Rechtsprechung bei ihren organisierten Prozessbetrug mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse immer wieder aufs Neue entlarvt, so dass auch hier deutlich wird, dass eine Unabhängigkeit der angeblichen Rechtsprechung faktisch nicht besteht.

Dass darüber hinaus Beamte und Angestellte der Exekutive mittels Weisung eines Vorgesetzten an die Verwirklichung von Menschenrechten z.B. Artikel 7 Buchstabe b. UN Sozialpakt oder Artikel 6 EMRK (Scheinurteile u.a.) gehindert werden, ist kein Novum, sondern eine „nach oben hin“ abgekartete Sache, die von Organisationen, wie Transparency International teilnahmslos zur Kenntnis genommen wird, wobei TI über satte Spendengelder aus Bußgeldern finanziert wird.

Kein Zufall, dass Frau Edda Müller als Chefin von Transparency einmal Umweltminister in SH (meine ehem. Chefin) war, genauso wie es kein Zufall ist, dass der Chef vom Weißem Ring Uwe Döring auch Justizminister in SH war, wobei der Weisse Ring (außer im Schulbereich) Mobbingopfern kategorisch eine Abfuhr erteilt.

Warum unterscheidet der Weisse Ring zwischen Mobbingopfern aus dem Bereich der Schule einerseits und andererseits aus dem übrigen Bereich, wobei es im Unternehmen BRD mehr als 5 Millionen Opfer von Mobbing im nicht schulischen Bereich gibt ?

Fließen über solche Katalysatoren die Spendengelder besonders gut ?

Frau Müller schweigt.

Transparenz will Transparency Deutschland jedenfalls nicht walten lassen.

Ich hatte TI mehrfach angeschrieben, um in ihre Finanzierung durch Staatsgelder Einblick nehmen zu können.

Schweigen auf breiter Front !

Zurück zu den angeblichen Anwälten des Staates….

Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte ist (war) im Artikel 146 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Zitat:

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. – Quelle.

Um als Dritter bzw. als Bürger solchen Weisungen nicht auf die Spur zu kommen, hat man im Strafgesetzbuch die Mitteilung von diesen Weisungen an Dritte bzw. an die Bürger in § 353 b. StGB unter Strafe gestellt, wobei diese Weisungen als Dienstgeheimnis eingestuft sind.

Es kommt also nicht von ungefähr, dass Deutschland sich nach wie vor weigert, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren, da die Staatsanwälte dann möglicherweise in einem anderen Licht zu sehen wären.

Erwähnenswert ist, dass Körperverletzung durch Mobbing im öffentlichen Dienst strafrechtlich auf Anweisung nicht verfolgt wird, da Mobbing ein probates Mittel ist, Beschäftigte, die aufgrund ihrer Aufgaben (z.B. Überwachungsaufgaben Umweltschutz) unbewusst in die Nähe von korrupten Dunstkreisen in den eigenen Landes- und/oder Bundesbetrieben geraten, fachgerecht auszusondern und zwar nach den Methoden der angeblich ehemaligen DDR.

Vorgehensweise zur psychischen Zersetzung gemäß STASI-Richtlinie 1/76

Besonders schwer betroffen sind Whistleblower.

Nachfolgend ein entsprechender Vortrag des Herrn Dr. Winfried Maier (Richter am OLG München), Augsburg anlässlich der 6. Speyerer Demokratietagung der Hochschule Speyer zum Thema „Korruption in Politik und Verwaltung“ am 24. und 25. Oktober 2002.

http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2012/03/30/netzwerk-korruption-staatsanwalte-und-ihre-vertuschung-und-verheimlichung-eigener-machenschaften-oder-wie-unabhangig-sind-staatsanwalte/