Gerichtsvollzieher droht mit Gefängnis wegen künstlich erzeugter unechter Steuerschuld

Gerichtsvollzieher droht mit
Gefängnis wegen künstlich erzeugter unechter Steuerschuld !!!

Herr Stadmann kam mit viel Bargeld nach Deutschland. Betrügerein haben ihn
ruiniert.

Sein Gegner war ein Mittelsmann vom Fürst.

http://www.youtube.com/watch?v=5iTohkTxLps

Jetzt schätzte das Finanzamt arglistig erfundene Umsätze, die unbezahlbar sind.

Der Gerichtsvollzieher will wohl Ärger haben !

Artikel 1 – Verbot der
Freiheitsentziehung wegen Schulden:

Niemand darf die Freiheit
allein deshalb entzogen werden, weil er

nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen (auch nach
IP66 Art. 11)*

*IP66 = Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte und Pflichten (Staat
Unterzeichnung Ratifizierung

Inkrafttreten Deutschland 16/9/1963 1/6/1968,  1/6/1968)

Nach Protokoll Nr. 4 des Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechte ist
eine Inhaftierung

wegen zivilrechtlichen Ansprüchen unzulässig, auch für die Abgabe der
Eidesstattlichen Versicherung.

Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist eine zivilrechtliche
Angelegenheit und nicht mit Haft

erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung
unfreiwillig

abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK). Dies trifft auch für eine in
Haft erzwungene

Erklärung zu. Die Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung darf nur durch
einen Richter, nicht

aber durch einen beauftrage andere Person (Gerichtsvollzieher) erfolgen!

Immer verlass

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Wegen Schulden in Erzwingungshaft?

Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!

Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und kann nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK): Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden „Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ (siehe auch IP66 Art. 11 (Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte))

Land BRD
Unterzeichnung 16/9/1963
Ratifizierung 1/6/1968
Inkrafttreten 1/6/1968

Das Grundgesetz mit dazu ziehen!
Artikel 25 GG Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
http://dejure.org/gesetze/GG/25.html