Rundfunkbeitrag : Neue Hoffnung für Vollstreckungsopfer

gezTV-Gebühren nicht zahlen? Was tun gegen GEZ? Millionen wehren sich gegen die
neue ARD-ZDF-Steuer. Angeblich gibt es Hundertausende Widersprüche gegen „ARD
ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Der Beitragsservice selbst aber auch
die Gerichte sind offenbar überlastet.

Laut Insidern gibt es derzeit :

– 60.000 Vollstreckungsversuche pro Monat
– Bis zu 2 Millionen Menschen verweigern angeblich immer noch die TV-Steuer.
– Bisher sind rund 15 Millionen Mahnbescheide rausgegangen.

Jetzt hat ein Gericht entschieden :

Viele Vollstreckungsversuche weisen offenbar einen gravierenden
Formfehler auf: Der Gläubiger ist nicht eindeutig spezifiziert.

Auf den Schreiben wird oft eine Rundfunkanstalt genannt und gleichzeitig der „ARD
ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Bei einer Zwangsvollstreckung muss der
Gläubiger aber eindeutig erkennbar sein. Und: es kann nur eine natürliche oder
juristische Person sein. (Also ein Mensch oder eine GmbH, AG, etc – leider auch
eine „öffentlich-rechtliche Anstalt“)

Problem beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“: Dieser Verein ist praktisch
nichts. Es ist eine nicht näher definierte Geldeintreibungs-Stelle der Anstalten.

Also klar keine natürliche Person aber auch keine juristische Person. Folge:

Der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ kann keine Zwangsvollstreckung betreiben,
weil der Verein keinen Gläubigerstatus hat. Gläubiger ist die Anstalt – so urteilten
zumindest die Tübinger Richter.

Sie monierten, dass auf den Zwangsvollstreckungsersuchen der Gläubiger
erstens nicht eindeutig erkennbar sei. (Anstalt oder Beitragsservice?).

Das allein reicht schon aus, um die Vollstreckung abzuweisen. Zweitens kritisierten
die Richter, dass der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ nicht rechtsfähig
sei. Und drittens wiesen die Richter darauf hin, dass die „Interpretation“ nicht
ausreiche, dass die Gläubigerin eine Anstalt sei.

Also im Klartext: Irgendwie ist nicht eindeutig erkennbar, wer das Recht auf die
Knete hat. Das ist aber bei einer Zwangsvollstreckung von entscheidender Wichtigkeit.

Ohne geht nichts!

Auf einem Zwangsvollstreckungsersuchen muss der Gläubiger eindeutig erkennbar
sein und so auch genannt werden, und zwar mit vollständiger, rechtsfähiger
Adresse. Außerdem bedarf es auch einer lesbaren Unterschrift.

Dies alles fehlte jedoch im verhandelten Fall.
Folge: Die Zwangsvollstreckung wurde zurückgewiesen.

Es reicht auch nicht, dass man „vermuten“ kann, dass
eine Rundfunkanstalt rechtmäßige Gläubigerin ist.

Klartext:

Wenn der WDR von dir die Knete haben will, kann
der nicht den „Beitragsservice“ vorschieben.

Dann muss der WDR direkt gegen dich klagen und den Gerichtsvollzieher losschicken.

Die öffentlich-rechtlichen Erpressungsgebiete sind bekanntlich klar abgesteckt:

In NRW ist es der WDR, der Forderungen stellen darf. In Berlin
ist es der RBB, im Südwesten der SWR, in Bayern der BR, usw.

Das Urteil könnte für die Anstalten folgenschwer sein. Denn so einfach lässt sich
der „Formfehler“ nicht beheben. Der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ ist
nun mal der offizielle Geldeintreiber und nicht die einzelne Rundfunkanstalt.

Diese hat gar keine Infrastruktur, das Geld einzutreiben.

Es dürfte deshalb spannend werden, wie ARD & ZDF darauf reagieren.

Auf einem ganz anderen Blatt steht natürlich, wenn neben Anstalten und Beitragsservice
auf den Zwangsvollstreckungsbescheiden auch noch Finanzämter oder irgendwelche
Stadtkassen oder Bürgermeister genannt werden, welche sich als „Gläubiger“ darstellen.

Das dürfte nach dem jüngsten Urteil auch völlig rechtswidrig sein, denn
Behörden oder Finanzämter haben bekanntlich nichts mit dem „ARD ZDF
Deutschlandradio Beitragsservice“zu tun.

Den ARD-ZDF-Opfern kann in der Zwischenzeit nur angeraten werden, sich
die Zwangsvollstreckung genau anzuschauen im im Zweifelsfall Widerspruch /
Beschwerde einzulegen.

Dazu braucht es offenbar nicht mal einen Anwalt (Amtsgericht). Wichtig
allein ist der Hinweis, dass der Gläubiger nicht genau spezifiziert ist.

Auch wenn Stadtkassen, Finanzämter oder Bürgermeister auf dem Schreiben draufstehen :

Sie alle haben nichts mit der „GEZ“ zu tun. Sie haben keinen Gläubiger-Status.

Also Widerspruch unter Hinweis, dass der Gläubiger nicht eindeutig erkennbar ist.

Dies aber ist Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.

Siehe folgendes Urteil des Landgerichts Tübingen.

Quelle : mmnews.de

Steuereinnahmen Rekord

Steuereinnahmen steigen auf Rekordhöhe. Mit 75,2 Milliarden Euro nahmen die Finanzämter im Dezember so viel Geld wie noch nie einem einzelnen Monat ein.

Die Steuereinnahmen sind im Dezember um 3,4 Prozent gestiegen. Mit 75,2 Milliarden Euro nahmen die Finanzämter so viel Geld wie noch nie einem einzelnen Monat ein. Das berichtet Handelsblatt (Freitagausgabe) unter Verweis auf Daten aus dem Bundesfinanzministerium. Insgesamt sei im abgelaufenen Jahr das Steueraufkommen leicht höher gewesen, als vom Arbeitskreis Steuerschätzungen Anfang November prognostiziert.
Nach dem eher schwachen dritten Quartal stiegen die Steuereinnahmen im Schlussquartal wieder stärker und übertrafen das Vorjahresniveau um 3,6 Prozent. Im dritten Quartal hatten Bund und Länder lediglich 2,8 Prozent mehr eingenommen; das gesondert erfasste und überwiegend den Kommunen zustehende Gewerbesteueraufkommen war sogar leicht gesunken.
Für 2014 gibt sich das Finanzministerium optimistisch. Alle Indikatoren signalisierten einen „günstige! n Einstieg in das neue Jahr“, hieß es im Ministerium. Es gebe „Anzeichen für eine Verbesserung des weltwirtschaftlichen Umfelds“. Dies dürfte die deutschen Exporte beflügeln.
Dreh- und Angelpunkt für die Staatsfinanzen bleibt aber der Arbeitsmarkt. Hier rechnet das Ministerium mit einem „leichten Rückgang“ der Arbeitslosigkeit sowie einem „weiteren Anstieg der Erwerbstätigkeit“. Ein stabiler Arbeitsmarkt würde vor allem das Lohnsteueraufkommen weiter steigen lassen. Im Dezember stieg das Aufkommen der zweitwichtigsten Einzelsteuer um sechs Prozent. Im Gesamtjahr zahlten die Arbeitnehmer 158,2 Milliarden Euro an den Fiskus – 6,1 Prozent mehr als 2012.
Abermals schwach entwickelte sich dagegen im Gesamtjahr 2013 die Umsatzsteuer. Ihr Aufkommen stieg nur um 1,1 Prozent und damit weniger als die Wirtschaftsleistung. Ein Grund könnte sein, dass die Verbraucher einen größeren Teil ihres Budgets für niedrig besteuerte Lebensmittel ausgaben. Diese hatten sich deutlich verteuert.

Das Märchen von der gültigen Abgabenordnung (AO)

(RFD, FD, Alexander Berg, 09.12.2012) Vermehrt tritt die Aussage auf, dass die Abgabenordnung von 1977 ungültig sein soll. Damit habe ich mich beschäftigt und mir sind einige Dinge aufgefallen, welche dies bestätigen.

  1. Der Abgabenordnung fehlt der räumliche Geltungsbereich. Zwar wird von einem Anwendungsbereich gesprochen, was aber mit Geltungsbereich nichts zu tun hat.
  2. Im § 415 AO finde ich bei „Inkrafttreten“ keinen Hinweis, wann sie in Kraft getreten sein soll.

An dieser Stelle muss man sich mit der Frage beschäftigen, wenn sie jemals in Kraft getreten wäre, dann müsste etwas bis dato Geltendes gleichzeitig außer Kraft gesetzt worden sein. Da bis Mitte der 70er Jahre, konkret bis zum 01.01.1977 die Reichabgabenordnung noch angewandt wurde, muss man sich nur einmal mit dem Einführungsgesetz der Abgabenordnung 1977 beschäftigen.

Bei Wikipedia fand ich dazu den ersten Hinweis zur Reichsabgabenordnung (RAO) http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsabgabenordnung (auf der rechten Seite) Artikel 96 des EGAO setzt die alte Reichsabgabenordnung zum 01.01.1977 außer Kraft. Dies galt es nun zu überprüfen unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/aoeg_1977/gesamt.pdf. Bei eingehender Prüfung musste ich jedoch feststellen, dass es keinen Artikel 96 gibt und die Reichabgabenordnung aus dem Deutschen Reich zwangsläufig angewandt werden muss.

Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz haben bei Prüfung keinen klar definierten, räumlichen Geltungsbereich. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, welches 1990 durch Streichung seines räumlichen Geltungsbereiches ungültig gemacht wurde, steht ebenfalls nichts von einer Steuerpflicht.

Das Einkommensteuergesetz ist in der Ausfertigung von 1934, also ein Gesetz der Nationalsozialisten. Es gab nie ein neues Gesetz, sondern stets nur Gesetzesänderungen.

Es ist noch zu erwähnen, dass die Finanzämter und Ministerien Unternehmen sind, woraus sich die Frage ergibt, welcher Vertrag besteht, der zu einer Forderung in Form einer Steuerzahlungspflicht führt, verbunden mit der Frage: Wonach orientieren sich die Zahlungshöhen, da des Öfteren auch von „Schätzungen“ gesprochen wird.

Auf die Frage auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Zahlen dann zustande kommen, bleibt unbeantwortet.

Zudem musste ich feststellen, dass Steuerzahlungen auf dem Schenkungsgesetz basieren, wenn man sich mit den AGBs der „Elster-Software“ beschäftigt.

Es stellt sich die Frage, ob man überhaupt Steuern zahlen sollte, in Anbetracht, dass damit Kriege finanziert werden, um Menschen zu töten, was ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann.

Abschließend bleibt die Frage: Wenn wir ca. 600 Mrd. Euro an Steuereinnahmen haben, warum wird von einer Neuverschuldung von ca. 300 Mrd. Euro gesprochen?

 

http://sommers-sonntag.de/?p=663