Verteilen von politischen Flugblättern

Computertaste mit Paragraphenzeichen - key with the paragraph sign

„Das Verteilen von politischen Flugblättern auf innerörtlichen Straßen ist wegen
der überragenden Bedeutung des in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes garantierten
Grundrechts der freien Meinungsäußerung regelmäßig vom Gemeingebrauch gedeckt.

Landesrechtliche Regelungen des Gemeingebrauchs sind
verfassungskonform in diesem Sinne auszulegen.“

Oberverwaltungsgericht Lüneburg Az: IV OVG A 190/75