Der Fall Mollath – „Ich bin die politische Spitze dieses Hauses“

Beate Merk sagt vor Untersuchungsausschuss aus – Menschenkette für Mollath geplant.

Dicke Luft im Sitzungssaal 3 des Bayerischen Landtags: Die Bayerische Justizministerin Beate Merk
hat heute vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags ausgesagt und dabei ging es teilweise recht rau zur Sache.

Beate Merk hat in ihren Ausführungen alle Vorwürfe, die gegen sie im Fall des Zwangspsychiatrisierten
Gustl Mollath erhoben wurden, zurückgewiesen und gab Mollath eine Mitschuld an der gegenwärtigen Situation,
in der er sich befindet.

Merk habe betont, so die Süddeutsche Zeitung, dass sie Gustl Mollath einen Weg eröffnet habe, indem für
ihn die Chance bestanden hätte, sich von einem neuen Gutachter untersuchen zu lassen. Da Mollath eine
Begutachtung abgelehnt habe, habe das Gericht auf ein altes Gutachten zugreifen müssen.

Merk musste auch Stellung zu der eidesstattlichen Versicherung von Mollaths Freund Edward Braun nehmen,
der bereits im November in einem Schreiben direkt an Justizministerin Merk wichtige Hinweise zum Fall Mollath
gegeben hatte. Merk erklärte, dass sie dieses Schreiben nie persönlich erreicht hätte. Auf Nachfrage der
SPD-Abgeordneten Inge Aures, warum Merk auf einen direkt an sie adressierten Brief nicht reagiert habe, sagte Merk:

„Ich bin nicht die Staatsanwaltschaft. Solche Schreiben gehen an die Stelle, die dafür zuständig ist.“

In einem Satz, an dem Sigmund Freund wahrscheinlich seine Freude gehabt hätte, äußerte sich Merk auch zu den
Vorwürfen, dass der Fall Mollath sie menschlich nicht berühre: „In meinen Einlassungen und Argumentationen zu
diesem Fall wurde nicht erkennbar, dass mich menschlich und persönlich das Schicksal eines Menschen, der seit
nun bald sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht ist, bewegt.“

Florian Streibl von den Freien Wählern wollte von Merk wissen, warum den Anzeigen von Mollath so wenig
Beachtung geschenkt wurde, doch Merk antwortete auf ihre gewohnte Weise, Verantwortung von sich zu schieben.
Laut Live-Ticker der SZ sagte Merk, dass sie sich an das halte, was
ihr hochqualifiziertes Spitzenpersonal entschieden habe:

„Ich bin keine Sachbearbeiterin. Das sage ich jetzt ironiefrei. Ich bin die politische Spitze dieses Hauses.“

Erika Lorenz-Löblein, die Anwältin von Mollath, hat gegenüber Telepolis darauf verwiesen, dass ihr Mandat
in einem Gespräch von heute mit ihr die Frage aufgeworfen habe, wer eigentlich für die Protokolle des
Untersuchungsausschusses verantwortlich ist.

Mollath habe am Dienstag im Untersuchungsausschuss gehört, dass der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses,
Florian Herrmann (CSU), am Dienstag gesagt habe, nach dem Schreiben würden die Bänder gelöscht.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Telepolis

Beate Merk – Endlich Rechtsstaat 2.0

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Den dazugehörigen Artikel findet Ihr hier :

Der Fall Mollath : Polizeibesuch bei CSU-Mitglied nach kritischem Tweet

Gefunden bei : proll.wordpress.com

Der Fall Mollath – Landgericht ordnet weitere Unterbringung an

Gutachter verweigert Gutachten aus Angst um seine Gesundheit,
Reifenstecherei wird faktisch als Tödungsdelikt betrachtet.

Das Landgericht Bayreuth hat entschieden: Gustl Mollath darf nicht aus der Forensischen Psychiatrie
in Bayreuth entlassen werden. In einer Pressemitteilung von heute Morgen, teilt das Gericht mit,
von Mollath gehe noch immer eine Gefahr aus.

Das Landgericht Bayreuth hatte die Aufgabe, vorzeitig zu überprüfen, ob Mollath aufgrund der aktuellen
Entwicklung, insbesondere auch im Hinblick auf die beiden Wiederaufnahmeanträge, weiterhin untergebracht
werden muss oder ob eine vorzeitige Entlassung angeordnet werden kann.

Der routinemäßige Termin für die Überprüfung der Unterbringung wäre im Juli dieses Jahres gewesen.

In der Pressemitteilung heißt es, das Landgericht stütze seine Voraussage auf das Gutachten von
Klaus Leipziger, Leiter der Forensischen Psychiatrie in Bayreuth, sowie auf die Gutachten
von Hans-Ludwig Kröber und Friedemann Pfäfflin.

Das Landgericht argumentiert, dass eine weitere Unterbringung „angesichts der Anlassdelikte und der vom
Untergebrachten ausgehenden Gefahr auch verhältnismäßig“ sei. Außerdem müsse beachtet werden, dass die
„körperliche Unversehrtheit und das Leben eines Menschen…eines der höchsten Rechtsgüter überhaupt“ darstellten.

Das Landgericht führt auch die angeblich von Mollath begangenen Sachbeschädigungen an. Die „Reifenstechereien“,
so die Meinung des Landgerichts, „gingen weit über das Maß ’normaler‘ Tatbestandserfüllung hinaus. Zumindest
teilweise seien die ‚Reifenstechereien‘ so raffiniert durchgeführt worden, dass die Luft nicht sogleich,
sondern erst während der nachfolgenden Fahrt entwichen ist.“

Eigentlich sollte neben dem umstrittenen Gutachten von Leipziger noch ein weiteres Gutachten eingeholt werden,
doch der vom Gericht bestellte Gutachter verweigerte den Auftrag. Als Begründung sagte der Sachverständige
gegenüber dem Gericht, dass er seit seinem ersten Gutachten für die Kammer des Landgerichts im Fall Mollath
„wellenartig in übelster Weise als Verbrecher beschimpft werde“.

Dem Gericht gegenüber hat er angegeben, dass „diese Aktionen…für ihn extrem beeinträchtigend“
seien, und dass er „darin einen schwerwiegenden Angriff auf seine Gesundheit“ sehe.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Telepolis

Der Fall Mollath – Der Strick, an dem ein Leben hing

Die Bilder sind ein Gau für das Bezirkskrankenhaus in Bayreuth
und für die Klinik für Forensische Psychiatrie.

Hier findet Ihr die Fotos : www.sueddeutsche.de

Ein altes Seil zusammengebunden zu einem Strick, der in einem tristen Badezimmer an einer Duschstange
festgemacht ist und herunter baumelt, ein alter Schuh, eine „Badelatsche“, die nur noch von einem
provisorisch angebrachten Pflaster zusammengehalten wird.

Das zeigen Fotos, die der Süddeutschen Zeitung von einem ehemaligen Insassen der
Forensischen Psychiatrie in Bayreuth zugespielt wurden.

Es sind Bilder, die auf schonungslose Weise einen Einblick hinter die Façaden der Klinik zeigen.

Laut SZ sei normalerweise das Fotografieren innerhalb der Klinik untersagt, der ehemalige Patient habe
die Bilderaber dennoch aufgenommen. Kontrastiert man das Foto, das die vergammelte Badelatsche zeigt,
mit der Pressemitteilung,die das Bezirkskrankenhaus am 22. Mai dieses Jahres veröffenlicht hat, klingen
die folgenden Zeilen, die in der Pressemitteilung zu finden sind, wie blanker Hohn:

„Außerdem erhalten mittellose Patienten, wenn sie Bedarf an Kleidung haben,
vom Bezirkskrankenhaus die erforderliche Kleidung gestellt…

Kein Patient muss über Jahre hinweg nur mit dem auskommen, was er auf dem Leib trägt.“

Am späten Nachmittag waren weder der Chefarzt der Forensischen Psychiatrie, Dr. Klaus Leipziger,
noch ein Sprecher der Bezirkskliniken für eine Stellungnahme zu erreichen.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Telepolis

Der Fall Mollath : Anzeige von TOP Anwalt Gerhard Strate gegen .

.. den Richter am Amtsgericht Nürnberg und den Leiter der
Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth.

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt Nerlich!

Mit der beiliegenden Vollmacht zeige ich an, dass ich Herrn Gustl Ferdinand Mollath, zur
Zeit einsitzend in der Klinik fur Forensische Psychiatrie in Bayreuth, in der Vorbereitung des
von ihm angestrebten Wiederaufnahmeverfahrens gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth
vom 8.8.2006 (7 KLs 802 Js 4743/03) vertrete und verteidige.

Dies geschieht gemeinsam mit der bisher schon tätigen Münchener Kollegin.
Im Interesse der Aufklärung der Umstände, die zu dem Verfahren gegen Gustl Mollath und zu
seiner Verurteilung geführt haben, erstatte ich Strafanzeige gegen den 2004 als Richter am Amtsgericht
Nürnberg tätig gewesen Herrn . E (Beschuldigter zu 1) sowie den damals wie heute als Leiter der Klinik
fur Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus in Bayreuth tätigen Herrn Dr. l L , _ (Beschuldigter zu 2)
wegen Verdachts der schweren Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB).

Damit hat es die folgende Bewandtnis :

Gustl Mollath war in der Zeit vom 30.6. bis zum 7.7.2004 in der Klinik am Europakanal in Erlangen und
dann nochmals in der Zeit zwischen dem 14.2.2005 bis zum 21.3.2005 in der Forensischen Klinik am
Bezirkskrankenhaus Bayreuth zwangsweise untergebracht.

Dies geschah auf der Grundlage richterlicher Anordnungen des Beschuldigten zu 1, welche dieser am 22.4.2004
und am 16.9.2004 getroffen hatte. Diese Anordnungen widersprachen eindeutigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
zur Auslegung des § 81 StPO, die dem Beschuldigten zu 1 bekannt gewesen sein müssen, die er aber dennoch ignorierte.

Sie waren verfassungswidrig. Die während der erzwungenen Unterbringung erfolgten Befragungen des Gustl Mollath,
seine fortdauernde Beobachtung sowie die Dokumentation aller seiner Äußerungen und seines Verhaltens durch Ärzte
und Pflegepersonal stellen sich der Sache nach dar als verbotene Vernehmungsmethoden im Sinne des § 136a StPO.

Spätestens, nachdem der Beschuldigte zu 2 durch den Aufnahmearzt der Forensischen Klinik am 14.2.2005 unterrichtet
worden war, dass Gustl Mollath auch weiterhin nicht bereit ist, sich explorieren zu lassen und an weiteren
Untersuchungen teilzunehmen, hätte der Beschuldigte zu 2 dies sofort dem zuständigen Richter mitteilen und auf
eine Beendigung der zwangsweise erfolgten Unterbringung hinwirken müssen.

Anstatt die eindeutige Erklärung des Gustl Mollath ernst zu nehmen und ein Ende der Einsperrung des Gustl Mollath
herbeizuführen, hat er die formell fur die Dauer von funfWochen angeordnete Zwangsunterbringung des Gustl Mollath
missbräuchlich dazu genutzt, um ihn wiederholt – zuletzt am 18.3.2005 – zu einer Exploration zu bewegen.

Dies geschah in der – letztlich nicht bestätigten – Hoffnung, dass Mollath durch die Zwangssituation mürbe gemacht
und zur Aufgabe seiner Weigerungshaltung gebracht werde.

Die komplette Anzeige könnt hier hier als PDF Datei herunterladen : strate.net

ZDF Frontal21 – Der Fall Gustl Mollath

Die Geschichte klingt ein bisschen so, als habe sie sich in einemm Unrechtsstaat zugetragen.
Es ist aber nur Bayern. Dort sitzt seit fast sieben Jahren ein Mann in der Psychiatrie.

Plötzlich lauter Zweifel, wie geisteskrank Gustl Mollath denn wirklich ist.
Wie verlässlich das Gutachten, das ihn in die geschlossene Anstalt brachte?

Das sind Fragen, die sich in vielen ähnlichen Fällen genauso stellen.
Wer einmal für verrückt erklärt wird, hat den Stempel weg.

Wie schnell das passieren kann – berichtet Herbert Klar.

PS :

Auch wenn Petitionen (Bittgesuche) an die Obrigkeit fragwürdig sind.
In diesem Fall ist es besser als gar nichts.

Hier findet Ihr die Petition :  www.openpetition.de

Polizeikontrolle – Wie schütze ich mich vor illegaler Durchsuchung

Das Arbeitsklima in den Polizeibehörden unseres Landes ist nicht anders als das Arbeitsklima in der freien Wirtschaft. Es herrscht Beförderungsdruck und Mobbing. Die einzige Möglichkeit seinen Vorgesetzten zu beeindrucken ist durch gute Zahlen, außerdem will man vor den Kollegen und Vorgesetzten natürlich nicht blöd da stehen.

Die Wurzel allen Übels findet sich somit mal wider im System selbst. Um dem Leistungsdruck gerecht zu werden ist es bei vielen Polizisten daher Gang und Gebe es mit der Gesetzestreue nicht allzu genau zu nehmen. Ob der Kiffer mit dem kleinen Tütchen Betäubungsmitteln jetzt mit legalen oder illegalen Methoden zur Strecke gebracht wurde ist der Statistik egal, es geht den Polizisten darum “Beute” zu machen!

Für den Betroffenen ist es daher extrem wichtig auf legale und friedliche weise Widerstand zu leisten. Durch genaue Kenntnis der geltenden Gesetze ist es möglich einer willkürlichen Durchsuchung zu entgehen. Die Nachfolgenden beiden Fälle beschreiben die genaue Vorgehensweise und sollen das Rechtswissen vermitteln um wirkungsvoll Widerstand zu leisten.

1. Fall: Die Polizei führt eine Personenkontrolle bei einem Fußgänger durch:

Bei einer Personenkontrolle ist man lediglich verpflichtet seinen Ausweis vorzuzeigen. Tut man dies nicht so können die Beamten sich auf § 163b StPO berufen, die Durchsuchung und erkennungsdienstliche Behandlung einer Verdächtigen Person. Jedoch normalerweise gilt in Bayern erst einmal das PAG (Polizeiaufgabengesetz), Artikel 13, nachdem die Polizei lediglich berechtigt ist die Identität einer Person festzustellen (Identitätsfeststellung), mehr dürfen die Beamten nicht!!!

Da die Polizisten es jedoch gewohnt sind, es mit unwissenden Opfern zu tun zu haben wird an dieser Stelle versucht ein Einverständnis zu einer Durchsuchung zu erschleichen indem man einfach mal flapsig sagt:

“Wir durchsuchen Sie jetzt!”.

Ab diesem Zeitpunkt sollte man als informierter Bürger sofort sagen

“Nein, damit bin ich nicht einverstanden!”

oder

“Nein, das dürfen Sie nicht!”

sagt man nichts, so gilt dies automatisch als Zustimmung zur Durchsuchung.

Grundsätzlich darf eine Durchsuchung nur durchgeführt werden wenn zureichende fundierte juristische Beweise vorliegen das bedeutet das man Strafmittel (Werkzeuge einer Straftat) bei sich führt. Dies würde beispielsweise bedeuten, der Polizist hat konkret das Gras gesehen das jemandem zugesteckt wurde, dann kann die Polizei nach § 102 StPO “Verdächtige Person” oder § 103 StPO “Durchsuchung einer unverdächtigen Person” eine Durchsuchung durchführen. Nicht aber wenn die Polizei nur jemanden verdächtigt Gras zu besitzen, hier spricht das Gesetz eindeutig von Beweisen, eine Durchsuchung ist unzulässig!

Anders Formuliert, redet der Polizist davon das man glasige, rote Augen hat ist dies kein Beweis! Sollte er darauf hin gegen meinen willen eine Durchsuchung durchführen oder mir gar drohen mich mit auf die Wache zu nehmen so macht er sich Strafbar gemäß den folgenden Straftatbeständen:

– § 239 StGB Freiheitsberaubung – § 240 StGB Nötigung, Absatz 4 Besonders schwerer Fall da Sie als Amtsinhaber ihre Befugnisse missbrauchen – § 340 StGB Körperverletzung im Amt – § 343 StGB Aussageerpressung – § 344 StGB Verfolgung Unschuldiger

Wenn man die Beamten nun mit diesem Wissen konfrontiert hat, werden diese versuchen das runter zu spielen. Sie werden versuchen dich durch lachen psychologisch unter Druck zu setzen und so etwas sagen wie

“Ja, dann probieren Sie das doch mal, Sie werden schon sehen wie wenig Sie damit erreichen.”

oder

“Glauben Sie wenn Sie zur Polizei gehen und uns anzeigen passiert was?”.

Hiervon sollte man sich nicht beeindrucken lassen, die bluffen nur. Man sollte nun auch lachen, um Sie ebenfalls zu verunsichern, und es ist wichtig das man dann betont das man bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige und Strafantrag stellt. Man muss dies bei der Staatsanwaltschaft tun, denn Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten getrennt voneinander, die Staatsanwaltschaft ist als einzige in der Lage ein Verfahren gegen die Polizei zu eröffnen.

Wenn ein Polizeibeamter eine Straftat begeht, so hat dies extreme Auswirkungen für ihn, da er eine Anzeige im System “Mitteilung von Strafsachen” (MiStra) bekommt, entscheidend für den Beamten ist hierbei nicht eine Verurteilung, sondern die Länge des Verfahrens, da der Beamte während das Verfahren läuft weder Gehaltserhöhungen noch Beförderungen zu erwarten hat. Polizisten werden in der Regel alle zwei Jahre Befördert, dauert das Verfahren länger als zwei Jahre kann man also davon ausgehen das dem Polizisten gehörig die Muffe geht, da dies für ihn das Karriereende bedeutet. Hat ein Beamter schon mehrere Strafanzeigen laufen so addieren sich diese, ein Aufstieg ist für ihn dann absolut unwahrscheinlich!

2. Fall: Allgemeine Verkehrskontrolle im Straßenverkehr

Nach § 36 StVO, Absatz 5 ist es der Polizei erlaubt eine “Überprüfung auf Verkehrstüchtigkeit” vorzunehmen. Nicht erlaubt ist es ihr dagegen die “Fahrtüchtigkeit” zu prüfen, dies darf nur die Führerscheinstelle. Unzulässig sind auch Aufforderungen zu Urintests, Schweißtests (Wischtest) oder die Aufforderung zu sogenannten physiopathologischen Untersuchungen wie “Finger zur Nase führ”-Übungen, auf einer Linie gehen oder sich mit einer Taschenlampe in die Augen leuchten zu lassen. Man sollte daher hierzu auf keinen Fall, weder aktiv noch passiv sein Einverständnis geben indem man sagt:

“Nein, damit bin ich nicht einverstanden!”.

Auch sollte man sich nicht in den Kofferraum sehen lassen, der clevere Fahrzeugführer hat Warndreieck und Verbandskasten in der Fahrgastzelle, so das er diese jederzeit zur Überprüfung aushändigen kann.

Die typische Situation ist dann, man wird des nachts von einem Streifenwagen angehalten oder kommt in eine Kontrollstelle. Nehmen wir mal an du siehst etwas fertig aus, Heuschnupfen oder so. In der Regel wird man aufgefordert das Auto zu verlassen. Wichtig ist man muss den Haltesignalen auf jeden Fall folge leisten und man ist dazu verpflichtet das Fahrzeug zu verlassen. Aber! Wird man gefragt ob man Betäubungsmittel genommen hat kann man die Aussage dazu verweigern indem man sagt:

“Dazu mache ich keine Angaben!”.

Was die ultimative Bremsung für die Polizisten bedeutet, da Sie versuchen im normalen Gespräch Dinge zu erfahren die Sie einem Als Straftat anlasten können. Selbst wenn man nur zugeben würde das man vor einigen Jahren mal einen Joint geraucht hat würde das vor dem Gesetz als Schuldeingeständnis gelten und darauf hinweisen das man auch jetzt noch Drogen konsumiert, es ist also Wichtig sich nicht selbst zu beschuldigen!

Natürlich wird der Polizist nicht locker lassen und damit drohen dich zur Blutabnahme mit auf die Wache zu nehmen. Hierbei würde er sich, wie im ersten Fall bereits erwähnt jedoch Strafbar (nach § 239, 240, 340, 343, 344 StGB) machen, wenn man sich vorher jedoch selbst beschuldigt hat dürfen Sie einen mitnehmen. Eine Blutabnahme ist eine körperliche Untersuchung nach § 81a StPO und ein so schwerwiegender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, das darüber ein Richter entscheiden muss. Steht kein Richter zur Verfügung da möglicherweise gerade keiner im Dienst ist, so muss der Staatsanwalt benachrichtigt werden (von denen zu jeder Tageszeit einer in Bereitschaft sein muss). Der Staatsanwalt wird wiederum nach zureichenden fundierten juristischen Beweisen fragen, die der Polizei hier fehlen, da glasige, rote Augen kein Beweis sind! Um eine Maßnahme nach 81a StPO zu rechtfertigen muss man einer Tat jedoch konkret beschuldigt sein und nicht nur verdächtig, daher gilt:

“Ich versage ihnen die Mitwirkung an dieser Maßnahme!”.

Die Straftatbestände § 239, 240, 340, 343, 344 StGB sind Offizialdelikte, das heißt der Staatsanwalt muss ermitteln, ob er will oder nicht. Das bedeutet kein Polizist wird so blöd sein den Staatsanwalt überhaupt anzurufen. Die einzige Außnahme hierbei ist, wenn man nach Alkohol riecht. Verweigert man hier noch das pusten kann man zu einem Bluttest mitgenommen werden, und wenn Sie erst einmal das Blut auf Alkohol testen finden Sie in der Regel auch den Rest!

– Fazit – Wenn man die Polizei durch Kenntnis der Rechtslage in die Enge drängt hat man sehr gute Chancen unbeschadet aus einer Solchen Situation herauszukommen. Haben die Beamten erst einmal erkannt das Sie es nicht mit “leichter Beute” zu tun haben werden Sie schnell aufgeben und sich ein anderes Opfer suchen. Sie denken sich, na wenn der Typ schon so viel weiß dann macht der uns nur ärger und lassen von dir ab.

Den größten Fehler den man begehen kann ist aktiv der Polizei zu zu arbeiten indem man passiv bleibt.

“Damit bin ich nicht einverstanden!”,

“Das dürfen Sie nicht!”

“Ich versage meine Mitwirkung!”

und

“Dazu mache ich keine Angaben!”

sind die vier Sätze die man zum richtigen Zeitpunkt parat haben sollte. Mann sollte variabel auf das Gespräch eingehen, sagen die Beamten beispielsweise

“Wir machen jetzt eine Drogenkontrolle!”

so kann man antworten

“Bei mir machen Sie diese nicht!!!”.

Will der Beamte einem mit der Taschenlampe in die Augen leuchten oder ähnliches, kann man sagen:

“Nein, das ist ein physiopathologische Untersuchung, diese ist nicht Teil einer Überprufung der Verkehrstüchtigkeit nach § 36 StVO”.

Man kann Sie beispielsweise auch schocken indem man die interne Polizeidienstvorschrift zitiert, in deren Vorwort eindeutig festgelegt ist, das Generalprävention verboten ist! Die Kenntnis über solche Interna wird Sie davon überzeugen das man alles andere als ein Schlafschaf ist.

Wenn du von der Problematik betroffen bist, sorge für die Verbreitung dieses Artikels entweder durch Verlinkung in Foren oder durch copy paste auf deinem eigenen Blog, oder durch Twitter, Farcebook etc.

Lerne deinen Text, geh die Situation mit Freunden durch, sei kein Opfer!!! LERNE DIE PARAGRAPHEN UND SCHLAGE SIE MIT IHREN EIGENEN WAFFEN ZURÜCK!

Quelle: www.youtube.com/watch?v=ZYhqboyoRh8

 

 

http://fresh-seed.de/2012/polizeikontrolle-wie-schutze-ich-mich-vor-illegaler-durchsuchung/