Ist “Verfassungsfeinlichkeit” ein Privileg” der “radikalen Randgruppen” ?
Wann auch immer Linke, Mitte oder Rechte-Ideologien in neuen Parteien in Deutschland auftauchen oder als “alteingesessene” plötzlich Stimmen erhalten, die bisher den “Großen” von CDU-CSU-SPD-Grünen und früher auch FDP, vorenthalten waren, geht ein Schrei durch den deutschen Mainstream, inszeniert vom “demokratischen” Parteienkartell.
Was sind diese “Neuen” nur für radikale Rattenfänger !
Am lautesten wird dann nach der Verfassungstreue gebrüllt. Die “Neuen” haben radikales Gedankengut in sich, die “Neuen” die sind Nazis, die “Neuen” die wollen den Kommunismus einführen, die “Neuen” gefährden die demokratische Grundordnung, die “Neuen” sind Verfassungsfeindlich und kriminell.
Doch stellt sich diese Frage nur bei den “Neuen” ?
Da gibt es den
“§ 80 StGB “Vorbereitung eines Angriffskrieges”
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Die Bundestagsparteien(außer den Linken) haben sich am Angriffskrieg gegen Afghanistan beteiligt. Sie unterstützten die Invasion von Libyen. Sie unterstützen die NATO beim geplanten Angriffskrieg, gegen den Iran und Syrien.
Da gibt es noch den
“§ 80a StGB “Aufstacheln zum Angriffskrieg”
Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.”
Mit den Plenarsitzungen im Bundestag, in denen die Teilnahme an den Angriffskriegen beschlossen wurde, und die Weitergabe dieser “Reformen” an den Mainstream, wurde dieser damit nicht erfüllt ?
Besonders interessant wird es beim:
“§ 81 StGB “Hochverrat gegen den Bund”
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder 2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.”
Sind damit nicht alle “Deutschlandabschaffer” (auch EU-Befürworter genannt) im Bundestag, ausnahmslos alle vertreten Parteien, dabei, Hochverrat zu begehen ?
Wo ist der Aufschrei der Verfassungstreuen, die sich dagegen wehren, wenn Schäuble und Konsorten das Grundgesetz an die meistbietende Bank oder Konzern verjubeln ?
Wenn Schäuble nach einer neuen Verfassung ruft, eine für Europa, “die er schon in naher Zukunft kommen sieht” fordert er damit nicht gleichzeitig die Abschaffung des Deutschen Grundgesetzes ?
Ist ein vom Parteikartell legitimierter Störer der verfassungsmäßigen Ordnung in Deutschland kein Hochverräter ?
Wird mit der, vom Parteienkartell geforderten, Übertragung von mehr “Kompetenzen” an EUROPA, nicht der Bestand der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt ?
Sind mit diesen Forderungen nicht alle “Volksvertreterparteien” kriminell im Sinne vom StGB ?
Verfassungsfeindlichkeit fängt aber in dieser “Demokratie” nur damit an, das man die Verlogenheit der Machthabenden kritisiert.
Dann berufen sich diese, auf die nicht vorhandene deutsche Verfassung und das Grundgesetz, welches die Verfassung ersetzen soll, obwohl sie diese für die EU abschaffen wollen.
Wo und wer sind denn nun wirklich die kriminellen Verfassungsbrecher ?
Es ist unsere Staatsgewalt, die sie nutzen und ihre “Demokratie” hinter der sie sich mit parlamentarischer Immunität verstecken.
Oder was ist es, wenn Deutsche Abgeordnete noch mehr Deutsches Recht, an die EU überträgt, die es dann zu seinem Zweck abwandelt ?
“§ 82 StGB Hochverrat gegen ein Land
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt 1. das Gebiet eines Landes ganz oder zum Teil einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einzuverleiben oder einen Teil eines Landes von diesem abzutrennen oder 2. die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern”
Bin ich jetzt “Verfassungsfeindlich”, weil ich diese Fragen stelle ?
Quellen: StGB der Noch-Bundesrepublik Deutschland
http://luegenmaul.blogspot.com/2012/06/wo-fangt-verfassungsfeindlich.html