16-jähriger Schwarzfahrer: 3 Jahre Gefängnis

Wenn’s um wirklich Wichtiges geht, fährt die deutsche Justiz zur Hochform auf. In Magdeburg wurde jetzt ein armer Jugendlicher zu fast drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er zu oft schwarz gefahren ist.

 

Ein 16-Jähriger, der wegen notorischen Schwarzfahrens per Haftbefehl gesucht wurde, ist in Sachsen-Anhalt festgenommen worden. Der junge Mann muss nun eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verbüßen, wie die Bundespolizei Magdeburg am Dienstag mitteilte.
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Ein 16-Jähriger, der wegen mehrmaligen Schwarzfahrens per Haftbefehl gesucht wurde, ist in Sachsen-Anhalt festgenommen worden. Er sitzt mittlerweile im Gefängnis und dort wird er wohl noch fast drei jahre bleiben müssen.

Menschen, die den fast noch kindlichen wirkenden 16-jährigen kannten, sprachen davon, dass er aus einem zerrütteten Elternhaus stammte und praktisch kein Geld hatte. Um sich fort zu bewegen, ist er zwangsläufig ab und zu schwarz gefahren und wurde dabei mehrmals erwischt.

Nun trifft das Kind die volle Härte der deutschen Justiz. Die WAZ berichtet von dem Vorfall, der sich bereits Ende Januar ereignete und urteilt: „Schwarzfahren ist eben kein Kavaliersdelikt: Er wurde noch am Montagabend ins Gefängnis gebracht. Eine Streife hatte den Jugendlichen am Montag gegen 18.00 Uhr auf dem Bahnhof Magdeburg-Buckau kontrolliert. Dabei habe sich dann herausgestellt, dass der 16-Jährige wegen exzessiven Schwarzfahrens per Haftbefehl gesucht wurde. Beamte der Bundespolizei brachten ihn daraufhin gegen 20 Uhr in die Justizvollzugsanstalt Magdeburg.“

Der junge Mann muss nun eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verbüßen, wie die Bundespolizei Magdeburg am Dienstag mitteilte.
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Der junge Mann muss nun eine Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verbüßen, wie die Bundespolizei Magdeburg mitteilte.

Ähnliche Erfahrungen musste eine arme 87-jährige Rentnerin aus Wuppertal machen. Sie kam kurz vor Weihnachten in Untersuchungshaft – ebenfalls wegen Schwarzfahrens. Die Betagte musste nebenher noch putzen gehen, weil die Rente zum Lebensunterhalt nicht reichte. Ins Gefängnis wurde sie gesteckt, weil sie einem Gerichtstermin fern blieb und deshalb mit Haftbefehl gesucht wurde.

 

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Verleumdet und verurteilt : Unschuldig im Gefängnis

Steht Aussage gegen Aussage, kommt es gerade bei Vergewaltigungsvorwürfen
immer wieder zu Falschanschuldigungen und Fehlurteilen.

Doch auf eine Entschuldigung warten die Justizofer vergeblich.

Systemversagen des bundesdeutschen Rechtsstaats – 90.000 Hafttage sind pro Jahr zu entschädigen

Rund 90.000 Hafttage müssen in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) pro Jahr entschädigt werden, weil angeklagte Bürger durch Fehlurteile der Justiz unschuldig im Gefängnis gesessen haben. Das teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach am Mittwochabend in der ARD-Fernsehdiskussion “Sind Justizirrtümer wirklich Ausnahmen ? – Jahre hinter Gittern” mit. Er gestand ein, dass es sich angesichts der hohen Zahl unschuldig Verurteilter nicht um Einzelfälle, sondern um ein Systemversagen handelt. Als Lösungsvorschlag für die seit Jahrzehnten bestehende Misere nannte er eine neue Kodifizierung des Staatshaftungsrechts. Derzeit sei es versteckt und nur “verstreut in einzelnen Paragraphen” zu finden. Wesentlich deutlicher formulierte die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin das besorgniserregende, im Justiz- und Polizeiapparat herrschende Dilemma. Angesichts der Tatsache, dass es pro unschuldig hinter Gittern verbrachtem Tag nur 25 Euro Entschädigung gebe, handele es sich um eine klare Verletzung der Menschenrechte. Hinzu kämen nämlich noch die kaum ermessbaren Nicht-Vermögensschäden wie gravierende Nachteile im Beruf, in der Familie und bei der Wohnungssuche, die an den Betroffenen meist lebenslänglich kleben bleiben.

Zum Vergleich zu den lächerlichen Entschädigungsbeträgen für unberechtigten Freiheitsentzug wurde das Reiserecht bemüht. Wenn jemandem durch den Tourismus-Veranstalter der Urlaub vermiest wird, erhält er im Durchschnitt eine Entschädigung von 75 Euro pro Tag. Auf noch gigantischere Diskrepanzen wies der ehemalige Vorsitzende Richter am Landgericht Frankfurt am Main, Heinrich Gehrke, hin. Auch wenn ein unschuldig hinter Gitter Gekommener mit 100 Euro entschädigt werden würde, sei es längst nicht genug. In Amerika würde ein derart der Freiheit Beraubter mit Summen bis in den Millionen-Bereich bedacht.

Aufhänger der Debatte war das Schicksal von Harry Wörz aus Baden-Württemberg, der vier Jahre und sechs Monate unschuldig im Gefängnis saß. Er war durch ein Komplott der Pforzheimer Polizei, einseitige Ermittlungen und schlampiges Agieren der Staatsanwalt in einem strafrechtlichen Verfahren rechtskräftig zu elf Jahren Haft verdonnert worden. Erst als die eigentlichen Drahtzieher des Tötungsdelikts übermütig wurden und gegen den Unglücklichen noch einen Schadenersatzanspuch in Höhe von 300.000 DM geltend machen wollten, flog erst im folgenden zivilrechtlichen Verfahren das von der Polizei- und Justizbürokratie errichtete Lügengebäude wie ein Kartenhaus zusammen. Jetzt ist Wörz zwar frei, aber ein physisch und psychisch gebrochener Mann, der seiner Arbeit, Gesundheit und Familie verlustig gegangen ist. Um ihn als Opfer kümmert sich in dem ageblichen Rechtsstaat Bundesrepublik keiner. Noch schlimmer findet Wörz, der selbst an der Diskussion teilnahm, dass nach den wirklichen Tätern des ihm ursprünglich angelasteten Verbrechens nicht mehr gesucht wird. Die Ermittlungen gegen die unter Verdacht stehenden Polizeibeamten wurden eingestellt.

 

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