Neue GEZ-Gebühren ab 01.01.2013 – So wehren Sie sich!

Neue GEZ-Gebühren ab 01.01.2013

Beitrag von Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer

So wehren Sie sich!
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die neuen GEZ-Gebühren sind im neuen Jahr 2013 fällig.
Kern der Änderung bei den Gebühren ist der Wegfall der Zweiteilung
nach Radio bzw. TV und neuartigem Rundfunkgerät.
Stattdessen werden pro Haushalt 17,98 € im Monat fällig, unabhängig
davon, ob der Haushalt tatsächlich Rundfunkgeräte bereit hält. Die
GEZ nimmt im Übrigen jetzt schon sage und schreibe 7,3 Milliarden
Euro pro Jahr an Geldern ein.
Meine Auffassung und auch die vieler anderer ist, dass das neue
Gesetz rechtswidrig zustande gekommen ist, da es sich bei der
GEZ-Abgabe bislang lediglich um eine Gebühr handelte, für die auch
Gegenleistung erbracht worden ist. Jedoch wird dieser Beitrag ab
2013 fällig, gleich ob der Haushalt die Leistung auch in Anspruch
nimmt oder nehmen kann.
Dies stellt eine Steuer dar, zu der die Länder allerdings keine
Befugnis haben. Ausschließlich der Bund darf Steuern erheben. Da die
Länder jedoch die Abgabe der GEZ-Gebühren regeln und der Bund
bislang keine Regelung getroffen hat, ist der Abgabebetrag derzeit
verfassungswidrig.

Des Weiteren verstößt die Gebühr gegen Artikel 3 GG, da jeder
Haushalt und jedes Unternehmen (in Abhängigkeit der Anzahl der
Mitarbeiter) gleiche Beiträge zu zahlen hat, unabhängig davon, ob er
diese Geräte nutzt. Die ursprüngliche Aufteilung zum Bereithalten
von Radio / Fernsehen und neuartigem Rundfunkgerät entfällt, sodass
zum Beispiel auch Studenten, die meist nicht einmal einen Fernseher
haben, die volle Gebühr bezahlen müssen. Eine Berufung auf das
Nichtvorhandensein dieser Geräte entfällt völlig.

Wehren können Sie sich, indem Sie gegen den Gebührenbescheid
innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung rechtzeitig Widerspruch
einlegen und gleichzeitig auch einen Antrag auf einstweilige
Verfügung vor dem Verwaltungsgericht stellen, da der Widerspruch
keine aufschiebende Wirkung besitzt. Das bedeutet, dass Sie bei
einem Widerspruch ohne gerichtlichem Verfahren zunächst erst noch
die Gebühren bezahlen müssten.

Ich bin entschiedener Gegner der GEZ und kann nur jedem empfehlen,
sich ebenfalls gegen dieses unfaire System mit größter
Gebührenverschwendung zu wehren.

Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt & Dozent