Beitragsservice : Die Gerichtsvollzieherin …

 

.. die schnell wieder das Weite suchte !

Bezahlt ihr noch den Rundfunkbeitrag ?

Habt ihr noch Angst vor Gerichtsvollziehern ?

Warum das ganze, wenn ihr auch darauf verzichten könnt. Stoppt den
Wahnsinn und die Gier der „Öffentlich-Rechtlichen“-Rundfunkanstalten
und boykottiert die Zahlung des Rundfunkbeitrags !!!

An die POLIZEI: Nehmt Euch endlich selbst in die Verantwortung !

 

Ihr wendet Euch gegen die Vernunft, gegen uns und damit gegen Euch
selbst, gegen Eure Familien, in wessen Auftrag tut ihr das ?

Ich werde es Euch sagen …

Der schlimmste Feind im Land – Journalisten und Staatsdiener

 

Was in den Medien für Hetzkampagnen losgetreten werden erinnert an das
tiefste Mittelater zur Zeit der Hexenverfogung. Dabei kamen bereits vor
200 Jahren von hier die Rechtsgrundsätze die Willkür verhindern sollten.

Wir sind gesellschaftlich weit zurückgefallen und es zeichnet
sich ab, dass dieses bald zum Positiven geändert wird.

Wussten Sie , dass .. ?

para1.)
Es in Deutschland, bis auf den Stimmenkauf, keinen
Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung gibt ?

2.)
Es in Deutschland keinen Straftatbestand der Folter gemäß Art. 1
der UN-Antifolterkonvention gibt trotz Rechtsbefehl gemäß Art. 4
des Übereinkommens an die Nationalstaaten ?

3.)
Ihre Einkommen- und Lohnsteuern auf der Grundlage des von Adolf
Hitler erlassenen Einkommensteuergesetzes vom 16.10.1934 durch
das bundesdeutsche Finanzamt eingezogen werden ?

4.)
Ein Finanzbeamter, der Steuern im Veranlagungs- und/oder Einspruchsverfahren
bewusst falsch festsetzt, keine Rechtsbeugung begeht (BGHSt 24, 326) ?

5.)
Es nicht die vordringlichste Aufgabe eines Finanzbeamten
ist, sich an das Recht zu halten (OLG Celle 3 Ws 176/86) ?

6.)
Beamte per Gesetz vorsätzlich rechtswidrig Gebühren und Abgaben von Ihnen
zugunsten des Staates rauben dürfen, ohne dafür bestraft zu werden (§ 353 StGB) ?

7.)
Beamte per Gesetz vorsätzlich rechtswidrig Ihre staatlichen Leistungen
zugunsten des Staates kürzen dürfen, ohne dafür bestraft zu werden (§ 353 StGB) ?

8.)
Ein Verwaltungsakt nicht deshalb schon nichtig ist,
weil er der Gesetzesgrundlage entbehrt (BFH IV B 13/81) ?

9.)
Auch eine rechtswidrig (verfassungswidrig) zustande gekommene
Entscheidung vollstreckt werden kann (LG Stade 11c Qs 65/11) ?

10.)
Beamte durch nichtige nationalsozialistische
Gesetze das Grundgesetz außer Anwendung setzen ?

11.)
Das Bundesverfassungsgericht die Anwendung von
nichtigen nationalsozialistischen Gesetze zulässt ?

12.)
Das Bundesverfassungsgericht die Anwendung
verfassungswidriger/ungültiger Gesetze zulässt ?

13.)
Das Bundesverfassungsgericht (nicht nur) die Hartz-IV-Gesetze verfassungswidrig
Ihre Grundrechte verletzen lässt und die entsprechenden Schutzvorschriften des
Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 1 GG), aufgrund deren diese Gesetzgebung eigentlich
nichtig ist, nicht anwendet ?

14.)
Das Bundesverfassungsgericht Ihre Verfassungsbeschwerden nicht zu bearbeiten
braucht, obwohl Sie gemäß Art. 19 Abs. 4 GG ein Grundrecht auf Rechtsschutz
gegen die öffentliche Gewalt haben ?

15.)
Sie Ihre Klagen und Beschwerden vor den Gerichten gegen die öffentliche
Gewalt wegen der Verletzung Ihrer Grundrechte selbst bezahlen müssen ?

16.)
Die juristische Ausbildung heute noch auf
nationalsozialistischen Rechtslehren basiert ?

17.)
Die Strafermittlungsbehörden die Opfer staatlicher
Gewalt anklagen und nicht die Täter ?

18.)
Deutsche Gerichte nicht nur nationalsozialistische Verbrecher schützen,
sondern auch heute noch Opfer staatlicher Verbrechen verurteilen ?

19.)
Die Gerichte Gebühren von Ihnen auf der verfassungswidrigen Grundlage nicht
mehr gültiger nationalsozialistischer Gesetze mit Zwang und Gewalt erheben
und notfalls mittels Zwangshaft und Ihrem »bürgerlichen Tod zu Lebzeiten«
beitreiben lassen (vgl. JBeitrO) ?

20.)
Widerstand gegen rechtswidrigen Missbrauch staatlicher Gewalt
immer öfter mit dem Entzug der Lebensgrundlagen, Zwangsbetreuung
und Zwangspsychiatrisierung bestraft wird ?

21.)
Alle Bundestagsparteien Geldwaschmaschinen für Steuer- und
Schwarzgelder sind und durch keine Behörde kontrolliert werden ?

22.)
Es keine Möglichkeit gibt, Wahlmanipulationen und -fälschungen zu beweisen ?

23.)
Die Innenminister entscheiden, welche Parteien zu Wahlen zugelassen werden ?

24.)
Jeder Beamte das Grundgesetz und einfaches
Gesetz brechen darf , wenn es opportun ist ?

25.)
Die Bindung der öffentlichen Gewalt an die unmittelbar wirkenden
Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) sowie an Gesetz und Recht
(Art. 20 Abs. 3 GG) faktisch aufgehoben ist ?

26.)
Die Verwertungsmasse des deutschen Volkes beamtete Hochverräter
dafür bezahlt, seiner Würde, seiner Freiheit, seiner Rechte und
seines Eigentums beraubt zu werden ?

27.)
Demokratie und Rechtsstaat auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes
für die öffentliche Gewalt absolut keine Bedeutung haben ?

28.)
Es in Deutschland keinen Straftatbestand des Amtsmissbrauchs gibt ?

29.)
Diese Zustände nur die Spitze eines Eisbergs
sind und SIE jeden Tag zu- bzw. wegschauen ?

Quelle : Sommers Sonntag

BRiD : Willkür-Exorzismus für Fortgeschrittene

Hier findet der geübte Willkür-Exorzist sein Werkzeug :

http://www2.fzs.de/uploads/unsozialpakt.pdf

Spüret den Dämon auf, und tuet Recht.

OPPT- One People’s Public Trust – Die DAK Krankenkasse

 

DAKAusfallzeiten bei der DAK Krankenkasse werden hoch
bestraft,dafür braucht es kein Gerichtsverfahren.

So wurden mir Schulden generiert.

Ich bin selbstständig und konnte durch finanzielle Not meine Krankenkassenbeiträge
nicht mehr bezahlen. Dadurch kam es 2008 zu Ausfallzeiten in denen ich nicht
krankenversichert war. Mein damaliges Einkommen bestand aus einer Tätigkeit
im Büro (400 € Job) und Einkommen durch selbstständige Tätigkeit und reichte
nicht zum leben und ich war eine Zeit lang nicht Krankenversichert.

Die DAK hat mir für die Ausfallzeiten den höchsten Satz für Selbstständige berechnet,
Weil ich durch meine Selbstständige Arbeit mehr verdiente als im Büro. Um weiter
versichert zu sein habe ich der DAK seit 2008 bis auf 22.82 €, in Raten 2300 € überwiesen.

Ich habe 2011 & 2012 die 8 € Zusatzbeitrag nicht bezahlt.
Außerdem habe ich die 2300 € zurückgefordert.

Die DAK, die eine Firma ist und die keine hoheitlichen Rechte eines Staates besitzt,
sie konnte mir keine Körperschaftsrechte nachweisen, hat die Zwangsvollstreckung
eingereicht und 2012 wieder zurückgezogen, da der Gerichtsvollzieher erfolglos
wieder gehen musste, da ich Körperschaftsrechte verlangte.

Es geht also um die Vollstreckung der letzte Rate der Ausfallzeiten und um die 8 €
Zusatzbeitrag, insgesamt 208 €, den die DAK im Jahr 2012 (Schreiben vom Zollamt
kam am 21.02.2012) schon einmal durch den Gerichtsvollzieher Werner Rosin eintreiben
wollte. Die Vollstreckung wurde, so sagte mir ein Angestellter der DAK-Geschäftsstelle
Lünen, zurückgezogen, nachdem der Herr Rosin bei mir war und den Betrag nicht erhalten
hat, da ich einen richterlichen Beschluss ausgehändigt haben wollte.

Der Gerichtsvollzieher kam März 2012, es war ein Dienstag, an das genaue Datum
kann ich mich nicht mehr erinnern, laut schreiend meinen Flur hoch. Er hat ganz
laut „Gerichtsvollzieher“ gerufen um mich vor meinen Nachbarn zu demütigen.

Nachdem ihm klar war, das er nicht in meine Wohnung konnte, weil ich auf einen
richterlichen Beschluss bestand, hat er mir wütend gesagt, „Den hol ich mir!“,
er kam aber nie wieder. Zum Schluss drohte er noch meine Tür aufzubrechen.

Danach habe ich nichts mehr gehört, bis am 25.03.2013
wieder eine Vollstreckungsankündigung kam.

Fazit

Ich habe mit der DAK sehr viele Briefe gewechselt, was ich mir heute sparen würde,
denn alles, was von deren Seite kam war anonym, teilweise mit Häkchen unterschrieben
oder ohne Unterschrift. Immer wieder wollte ich wissen wer ihnen Körperschaftsrechte
verliehen hat, das haben sie nie beantworten können, weil sie ja keine haben.

Damals habe ich vieles nicht gewusst und so war es für mich auch
ein Lernprozess. Ich würde für Ausfallzeiten nicht mehr zahlen.

Außerdem werde ich keine Luftnummern von irgendwelchen Versicherungen,
Behörden oder sonstigen NGOs, wie z. B. der GEZ, zahlen.

Fazit: die DAK hat keine hoheitliche Legitimation, keine Körperschaftsrechte, sie ist
nicht berechtigt irgendwelche Forderungen oder Zwänge auszuüben, doch genau das wird
gemacht. Man versetzt die Menschen in Angst und Schrecken. Wenn du das und das nicht
bezahlst, bist du nicht mehr Versichert und der Vollstrecker wird deine Sachen Pfänden.

Ihr Menschen da draußen, das sind Märchen!

Hohe Zahlungen von Menschen für Auszallzeiten zu fordern, ist gegen das Grundgesetz
(oder was immer davon noch übrig ist) und gegen die Menschenrechte, die wir alle
durch Geburt haben, da braucht es auch kein Papier. Zusatzversicherungen zu Versicherungen
zu erzwingen, ist gegen Gesetz und gegen Menschenrechte.

Das falsche System funktioniert nur, weil die Menschen mitmachen.

Wir sollen für alles den Zahlmichel spielen und weil momentan eine Finanzkrise um sich
greift, erfindet man eine Luftnummer nach der anderen um die Bürger (Bürgen) abzugreifen.

Das wird nun beendet werden. Die Menschen wachen auf.

Und für alle Menschen, die den Gerichtsvollzieher erwarten: Das ist nichts weiter als ein
Geschäftsangebot. Ohne einen richterlichen Beschluss brauchst du niemanden in die Wohnung
lassen und auch nichts bezahlen. Du hast ein Hausrecht, davon machst du gebrauch. Sollte
der GV unangemeldet vor der Tür stehen, lass dir unbedingt die Zahlungsaufforderung geben,
denn da steht sein Name und sein Unterschriftskringel drauf und sage ihm anschließend,
er soll dir den richterlichen Beschluss vorbeibringen.

Im Jahr 2012 wurde dieser Fall auf Eis gelegt, weil ich einen Richterbeschluss verlangte.

2013 der selbe Fall, das gleiche Spiel. Der erste Brief vom Zollamt kam im März und der
GV kam im November. Wahrscheinlich kommen sie mit ihren Fällen nicht mehr nach. 😉

Sie wollen die Menschen weichklopfen und überzeugen, damit sie am GV-Tag vor
lauter Angst zahlen, also auf das Angebot freiwillig eingehen. Nun haben sie
diesmal das Vollstreckungsverfahren beendet. Ich vermute, kein Richter will
für so einen Fall die Verantwortung übernehmen.

Zwangsvollstreckung zurückgenommen

2013.12.05-EndeFür eine größere Ansicht bitte auf das Bild klicken

Quellen :

Forum Volksbetrug

Petra Timmermann

Rechtsfrage Gerichtsvollzieher

thRechtsfrage

Ist die Privatisierung des Vollstreckungsorgans des Gerichtsvollziehers
im Zwangsvollstreckungsverfahren mit den tragenden Verfassungsgrundsätzen
des Bonner Grundgesetzes vereinbar ?

Tenor

Nach der verfassungswidrigen Neuregelung wird dem privatisierten Gerichtsvollzieher
als selbständigem Freiberufler von einem Vollstreckungsorgan eine Zwangsvollstreckung
zugewiesen. Es handelt sich also um eine typische Ersatzvornahme.

Die Zwangsvollstreckung unter Anwendung oder Androhung unmittelbaren Zwangs
ist auf selbständige Freiberufler gemäß Art. 33 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 1 GG
und Art. 20 Abs. 2 und 3 GG im Wege der Ersatzvornahme jedoch nicht übertragbar
und damit verfassungswidrig.

Expertise

Der Gerichtsvollzieher war bis zum 31.07.2012 Beamter der Justiz mit der Aufgabe,
Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken sowie (auch
außerhalb eines konkreten Gerichtsverfahrens) Schriftstücke zuzustellen.

Er unterstand in seiner Funktion als Landesbeamter dienstrechtlich seinen jeweiligen
Dienstvorgesetzten nach dem Beamtenrecht, als Kostenbeamter dienstrechtlich Beamten
der Landeskasse im Wege von regelmäßigen Überprüfungen und als eigenständiges
Vollstreckungsorgan formellrechtlich dem Vollstreckungsgericht, das über gegen seine
Vollstreckungshandlungen eingelegte Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe entscheidet.

Seit dem 01.08.2012 ist der Gerichtsvollzieher freiberuflich tätig (Beleihungssystem).

Die ausfühliche Expertise findet Ihr hier : Grundrechtepartei

Gerichtsvollzieher treibt Forderung in Schufa-Zentrale ein

schufa-ag

Am 28. Januar entschied der Bundesgerichtshof, dass die Kreditauskunft Schufa das
genaue Zustandekommen der „Scores“, mit denen Banken und andere Unternehmen die
Kreditwürdigkeit von Verbrauchern beurteilen, nach § des 34 Bundesdatenschutzgesetzes
auch dann nicht offenlegen muss, wenn es zu einer offensichtlichen Fehleinschätzung kam.

Dieses Urteil heißt jedoch nicht, dass sich eine Klage gegen die Schufa nicht
lohnen würde, wie der Fall des Friedrichsfehner Kaufmanns Rolf Bartels zeigt.

Der 69-Jährige hatte vor zwei Jahren beim Kauf einer Wohnung zufällig festgestellt,
dass die Schufa Banken und Telekommunikationsdienstleistern die falsche Auskunft
erteilte, er sei mit einem Bonitätswert von 36 Prozent nicht sehr kreditwürdig.

Auf Anfrage erfuhr Bartels, dass dies an Insolvenzen lag, mit denen er gar nichts zu tun
hatte. Er ging deshalb von einer Namensverwechslung aus, was sich als zutreffend herausstellte.

Damit die Kreditauskunft das zur Kenntnis nahm, beauftragte er den Oldenburger Rechtsanwalt
Heinrich Enneking, der erreichte, dass die Auskunftei ihren Eintrag abänderte und alle Personen
und Unternehmen, die Bartels Kreditwürdigkeit abgefragt hatten, über die Richtigstellung informierte.

Allerdings wollte die Schufa Bartels das Rechtsanwaltshonorar nicht erstatten.

Deshalb musste der Kaufmann vor die Amtsgerichte Westerstede und Wiesbaden ziehen und
die 718,40 Euro über einen Gerichtsvollzieher in der Unternehmenszentrale eintreiben lassen.

Bei der Schufa heißt es dazu, man habe die Anwaltskosten „zunächst“ nicht bezahlt, weil
man das Ergebnis einer möglichen Berufung abwarten wollte. Die darauf hin erfolgte
„unmittelbare Einbeziehung eines Gerichtsvollziehers“ sei absolut unüblich.

Zur Frage, wie dieser Gerichtsvollziehertermin den Schufa-Score der
Schufa beeinflusste, blieb eine Antworten des Dienstleister bislang aus.

Die Schufa-Pressestelle entschuldigt dies damit, dass diese Frage nur die „Fachkollegen“
beantworten könnten, die „im Moment sehr viele Presseanfragen bekommen“.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Telepolis

Amtsgericht Fulda : Volksaufklärer vor Gericht

Am 07. Januar 2014 wurde im Amtsgericht Fulda ein Fall verhandelt, bei dem
es laut Anklage offiziell um den Tatbestand der „Freiheitsberaubung“ ging.

Das große Medieninteresse und die Tatsache, dass der Gerichtssaal wegen Überfüllung
geschlossen werden musste, deuten jedoch an, dass sich Größeres hinter dem Fall verbirgt.

Um die Hintergründe zu klären, hat ExtremNews zwei der insgesamt
acht Angeklagten in die Sendung „Ihr Thema …“ eingeladen.

Im Gespräch stellte sich heraus, dass der Sachverhalt, der zu der vermeintlichen
Freiheitsberaubung führte, jeden Bürger interessieren sollte.

Anmerkung der ExtremNews Redaktion :

Gehen Sie neutral an diese Thematik heran. Lassen Sie sich nicht vom Mainstream
oder sogenannten „Troll Kommentaren“ im Internet verunsichern, die leider zu oft
Männer und Frauen, die die aktuell angewandte rechtliche Situation in diesem Land
hinterfragen,als Spinner verurteilen oder gar diffamieren.

Machen Sie sich bitte ihr eigenes Bild. In der Sendung „Ihr Thema …“:
Volksaufklärer vor Gericht“ werden einige Punkte genannt, bei denen sie
selbst ganz einfach mit der Recherche beginnen können.

Gerne bietet ExtremNews auch Politikern und Juristen die Möglichkeit, sich zu
diesem Thema zu äußern, insofern sie eindeutige Fakten vorlegen können und nicht
nur irgendwelche altbekannten vorgefertigten Meinungen kundtun, die keine Klärung bringen.

Die Sache ist viel zu wichtig, um sie von welcher Seite auch immer mit
Schubladendenken zu behandeln. Es geht um die Freiheit und das Recht Aller.

Werden Sie jetzt aktiv, bevor es vielleicht irgendwann wirklich zu spät ist.

Weitere Informationen findet Ihr hier : www.extremnews.com

Das Einwurfeinschreiben – Ein Unsicheres Beweismittel

Computertaste mit Paragraphenzeichen - key with the paragraph sign

Zugang einer Willenserklärung bei Einwurfeinschreiben fraglich

Das Oberlandesgericht Koblenz (Az. : 11 WF 1013/04) hat in einem Unterhaltsverfahren
per Beschluss am 29.11.2005 entschieden, dass das Einwurfeinschreiben nicht als Beweis
für die Zustellung eines Schreibens ausreicht. Anders als das Übergabeeinschreiben,
werde das Einwurfeinschreiben nur in den Briefkasten eingelegt.

Die Entscheidung ist für die Praxis äußerst wichtig.

Einführung

Die Deutsche Post AG hat 1997 das so genannte Einwurfeinschreiben eingeführt.

Beim Einwurfeinschreiben wird die Einlegung des Schreibens in den Briefkasten
des Empfängers mit Datum- und Zeitangabe sowie die Unterschrift des Zustellers
auf einem Auslieferungsbeleg eingetragen. Auf der Homepage der Deutschen Post,
kann man nach einigen Tagen den Zeitpunkt des Einwurfs erfragen und ausdrucken.

Seit jeher war aber der Beweiswert des Einwurfeinschreibens umstritten.

Denn mit dem Einwurf war nicht zwingend festgestellt, dass das Schreiben
in die Hand des Empfängers – sondern nur in den Briefkasten – gelangt ist.

Für welche Fälle ist der Nachweis wichtig ?

Gemäß § 130 Abs. 1 BGB wird eine Willenserklärung, die einem anderen abzugeben
ist, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem anderen zugeht. Gerade in den
Fällen, in denenWillenserklärungen, z.B. Kündigungen, Widerrufe, Anfechtungen,
abgegeben werden,kann es in einem Prozess zwingend vorgeschrieben sein, dass
man den Zugang der Willenserklärung nachweisen kann.

Dies gilt v.a. auch in den Fällen, in denen Fristen eingehalten werden müssen.

Denn dieBeweislast für den Zugang dieser Erklärungen trägt immer derjenige, der
sich darauf beruft. Behauptet z.B. der Arbeitgeber, dass er dem Arbeitnehmer
gekündigt hat, so muss er dies im Zweifelsfalle beweisen können.

Rechtsprechung

Ein Teil der Rechtsprechung lehnte den Nachweis des
Zugangs der Schreiben aus verschiedenen Gründen ab.

Sie argumentierten ähnlich wie das Oberlandesgericht Koblenz am 29.11.2005.

Es gibt aber auch Entscheidungen, die für den Nachweis des Zuganges genügen lassen,
dass das Schreiben in den Briefkasten eingeworfen und dies durch den Postzusteller
dokumentiert wird. Sie arbeiteten u.a. mit der Rechtsfigur des so genannten Anscheinsbeweis
(auch sog. prima – facie Beweis). Der Beleg des Zustellers lasse in der Regel darauf hindeuten,
dass das Einschreiben ordnungsgemäß abgesandt und auch zugegangen sei (vgl. AG Paderborn in:
NJW 2000, S. 3722 f., ArbG Karlsruhe Urteil vom 09.03.2004, Az. : 6 Ca 569/03 zitiert
nach:www.arbeitsgerichte.landbw.de).

Es reiche aus, dass der Einlieferungsbeleg und der
Auslieferungsbeleg vorgelegt werden (ArbG Karlsruhe a.a.O.)

Einige Gericht – wie z.B. das Landesarbeitsgericht Hamm – hören den jeweiligen
Zusteller als Zeugen an. Hier besteht natürlich das Risiko, dass sich der Zusteller
aufgrund der Vielzahl der Aufträge nicht mehr an die jeweilige Zustellung erinnert.
(vgl. LAG Hamm in: LAGReport 2003, S. 8 ff.)

Konsequenzen

Das Einwurfeinschreiben ist aus rechtlicher Sicht nur unzureichend zu gebrauchen.

Zwar gibt es einige Gerichte, die das Einwurfeinschreiben aus verschiedenen
Gründen als ausreichend ansahen. Aber nach dem Urteil des Oberlandesgerichtes
wird diese Zahl geringer werden.

Daher müssen sichere Möglichkeiten gesucht werden.

Diese sind :

1.) das Einschreiben mit Rückschein
2.) die persönliche Übergabe des Schreibens unter Zeugen und schriftlicher Empfangsbestätigung
3.) die Zustellung des Schreiben mit Gerichtsvollzieher

Problematisch ist das Einschreiben / Rückschein nur dann, wenn der Empfänger nicht
anzutreffen ist. Dann wird zwar eine Benachrichtigung in den Briefkasten hinterlegt,
doch hier stellt sich dann die Frage, ob und wann das Schreiben dann zugegangen ist :

mit der Benachrichtigung über die Hinterlegung des Schreibens
bei der Post oder erst mit der Abholung des Schreibens bei der Post.

Sichere Methoden sind daher die persönliche Übergabe des Schreibens unter Zeugen mit
schriftlicher Empfangsbestätigung oder die Zustellung des Schreibens per Gerichtsvollzieher.

Dies sollte beachtet werden.