Remonstrationspflicht

Computertaste mit Paragraphenzeichen - key with the paragraph sign

„Nach den Vorschriften muss der Mitarbeiter seine dienstlichen Handlungen auf
ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung,
so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen
die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte
die Anweisung und sind die Bedenken des Mitarbeiters nicht ausgeräumt, so muss sich der Mitarbeiter an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden.

Der Mitarbeiter hat hier keinen Ermessensspielraum.

Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten
des remonstrierenden Mitarbeiters) die Anordnung, so muss der Mitarbeiter
sie unter Rechenschaft gegenüber dem Betroffenen ausführen.

Diese Gehorsamspflicht trifft den Mitarbeiter allerdings dann nicht, wenn er durch
die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde.

Der Mitarbeiter kann sich durch dieses Vorgehen vor Disziplinarverfahren
schützen, wenn später die Rechtswidrigkeit der Anordnung festgestellt wird.

Anmerkung :

Die Remonstrationspflicht ist im Alltag leider ein nur selten genutztes Recht,
da ein Remonstrant häufig befürchtet, als Querulant abgestempelt zu werden.

Obergerichtsvollzieher Hoffmann

Hier eine Aufnahme bei einem OGV im Amtsgericht Husum zwecks Abnahme einer Vermögensauskunft 🙂

Habe ihn nett und höflich auf die Rechtslage hingewiesen.

Der GV beantwortet keine direkten Fragen und weicht permanent aus.

Ebenso das nur ein gesetzlich vorgeschriebener Richter eine
Vermögensauskunft abnehmen darf laut GG Artikel 101 .

Bei meiner Aufforderung eine eidesstattliche Versicherung auszufüllen, das der nette Herr
nun ein Richter ist konnte er es ja nun nicht machen 🙂 Na ja, hört mal rein und ihr
erkennt wie er verzweifelt versucht wirklich die absurdesten Ausreden zu finden.

Es wird jetzt eine Strafanzeige eingeleitet werden wegen Täuschung im Rechtsverkehr § 267
und § 270 STGB, Amtsanmaßung § 132 STGB Urkundenfälschung § 270 STGB Nötigung § 240 STGB
und Erpressung § 253 STGB. Ebenso Verstoß gegen §138 ZPO ( Er hätte mich aufklären müssen,
das er keine OE aufnehmen darf, da er ja eben kein gesetzlicher Richter ist )

Schluß mit Wärme

»Kälte Nothilfe« in Berlin-Wedding geräumt:

Bezirksbürgermeister will das Projekt nicht ­unterstützen. Wohnungsunternehmen läßt keinen Kompromiß zu

In der Wohnung des kommunalen Wohnungsunternehmens Gesobau lebten bis kurz vor der Räumung
fünf Obdachlose, darunter ein Paar mit einem sechsjährigen Sohn. Als um Punkt zehn Uhr der Gerichtsvollzieher
erschien, war die Wohnung bereits leer.

Die fünf Personen hätten die Räume am Vorabend verlassen, berichtete eine Nachbarin.

Die dreiköpfige Familie soll bereits in eine andere Wohnung der Gesobau gezogen sein.
Zwei Personen stehen vorerst auf der Straße.

Die »Kälte Nothilfe« der Initiative »Wärme mit Herz« war mit der Zielsetzung gegründet worden, auch
Obdachlose zu unterstützen, die in anderen Notunterkünften abgewiesen werden – so etwa Personen mit Tieren.

Sie sollten selbstbestimmt und ohne Aufsicht leben und nicht am nächsten Morgen wieder gehen müssen.
Die Gesobau wirft dem Initiator Zoltan Grass­hoff vor, unprofessionell zu agieren.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : jungewelt.de

PS :

Diese Menschenverachtene Scheiße kotzt euch an !?

Solltet Ihr in der Nähe von Krefeld wohnen , dann rauß auf die Straße !

https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2013/06/06/zwangsraumung-in-krefeld-aufruf-zur-blockade/

Zwangsräumung in Krefeld: Aufruf zur Blockade

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Das Bündnis “Zwangsräumung Verhindern NRW” ruft zur friedlichen Blockade der Zwangsräumung
von Michael P. aus Krefeld auf. Bitte kommt am 18. Juni um 7 Uhr nach Krefeld!

Zwangsräumung verhindern!
Menschenrechte schützen!
Solidarität zeigen!

Nach den ersten öffentlichkeitswirksamen und erfolgreichen Aktionen in Berlin ist der
Widerstand gegen Zwangsräumungen in NRW angekommen: Michael P. aus Krefeld soll im Juni aus
seiner Wohnung geräumt werden. Sein Vermieter Dagobert Allhorn, ehemaliger Polizeidirektor,
terrorisiert seine Mieter bereits seit Jahren.

Zwangsräumungen verstoßen gegen die Menschenrechte. Sie sind eine Folge von steigenden Mieten
und dem Trend zur Gentrifizierung, die “Aufwertung” bestimmter Stadtteile und die
Verdrängung alteingesessener Bewohner.

Dieses Problem betrifft uns alle. Deswegen rufen wir dazu auf, sich mit Michael P. und anderen
Betroffenen zu solidarisieren. Wir werden diese Zwangsräumung nicht unbehelligt stattfinden lassen!

Unsere gemeinsame Blockade am Dienstag, 18. Juni, soll die Räumung verhindern, Öffentlichkeit
schaffen und die Verantwortlichen unter Druck setzen. Treffpunkt: Krefeld Hbf, 7 Uhr.

Quelle und weitere Informationen findet Ihr hier : zrvnrw.wordpress.com

bb

Aufstand gegen Bußgeldbescheide : Immer mehr Bürger lehnen Zahlung ab

Dürfen die Behörden der BRD überhaupt Bußgeldbescheide erteilen? Oder sind sie dazu gar nicht
berechtigt – nämlich weil es gar keinen Staat namens Bundesrepublik Deutschland (mehr) gibt? Verschicken
Ämter also reihenweise unwirksame Bescheide, insbesondere Bußgeldbescheide? Immer mehr Behörden müssen
sich mit derartigen Fragen befassen.

Erstmals räumte der Leiter einer Bußgeldstelle erhebliche Probleme mit solchen Einwänden ein…

Junge, Junge – in der Haut dieser Beamtin möchte man nicht stecken: »Sehr geehrte Frau B.«, antwortete ein
mutmaßlicher Verkehrssünder auf einen Bußgeldbescheid der Polizei Brandenburg: Da der Bescheid »keinerlei
Unterschrift« trage, »werte ich das Schreiben nur als Entwurf und ein unverbindliches Vertragsangebot, an
dem ich als natürliche Person jedoch nicht interessiert bin und das ich ablehne«.

Der Bescheid sei auch nicht – wie angegeben – eine Ausfertigung.

Denn darunter verstehe man in Deutschland »eine beglaubigte Abschrift der Urschrift einer Urkunde«,
die »zwingend mit einem Ausfertigungsvermerk zu versehen (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz)« sei.

Laut Absatz 2 des Beurkundungsgesetzes solle der Ausfertigungsvermerk »den Tag und den Ort der Erteilung angeben,
die Person bezeichnen, der die Ausfertigung erteilt wird, und die Übereinstimmung der Ausfertigung mit der
Urschrift bestätigen«. Außerdem müsse die Ausfertigung »unterschrieben und mit dem Siegel der erteilenden Stelle
versehen sein«. Kriterien, die der Bescheid offenbar nicht erfüllte.

Die Wahrheit über Radarkontrollen

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : info.kopp-verlag.de

 

Staatsanwälte und ihre Vertuschung und Verheimlichung eigener Machenschaften

Die Bestechung da oben, interessiert mich nicht, die Weisung des Vorgesetzten, stört mich nicht, die Einflussnahme von oben, irritiert mich nicht, der Ladendiebstahl ist strafbar – nicht ?

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf der Annahme der rechtlichen Situation vor dem Mauerfall bzw. dem Einigungsvertrag, in dem das Grundgesetz und ggf. das Gerichtsverfassungsgesetz noch Bestand hatte.

Die Antwort auf die Frage, wie unabhängig Staatsanwälte sind, ist recht einfach….

Gar nicht !

Dieser Umstand hat damit zu tun, dass die Abhängigkeit gesetzlich geregelt ist, da z.B. Korruption oder andere Straftatbestände, die von (hohen) Amts- und Würdenträgern in Politik und Verwaltung nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Ein probates Mittel also Korruption zu verheimlichen und zu vertuschen, ohne dass irgendetwas ans Licht kommt.

Stattdessen gibt man sich nach Außen hin rechts- und gesetzestreu und macht den Bürgern dieses Landes vor, dass sie in einem Rechtsstaat leben, in dem Recht und Gesetz angeblich wichtige Güter dieser angeblich freien Demokratie sind, die es gilt, mittels Rechtsprechung , Strafverfolgung und durch exekutives Handeln zu schützen.

Dank des Internets weiß man heute um diese Dinge etwas mehr, als es den korrupten Beamten und Politikern eigentlich lieb sein könnte.

Denn Sie wollen ja um alles in der Welt wiedergewählt bzw. in Amt und Würden bleiben.

So wird die angebliche Rechtsprechung bei ihren organisierten Prozessbetrug mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse immer wieder aufs Neue entlarvt, so dass auch hier deutlich wird, dass eine Unabhängigkeit der angeblichen Rechtsprechung faktisch nicht besteht.

Dass darüber hinaus Beamte und Angestellte der Exekutive mittels Weisung eines Vorgesetzten an die Verwirklichung von Menschenrechten z.B. Artikel 7 Buchstabe b. UN Sozialpakt oder Artikel 6 EMRK (Scheinurteile u.a.) gehindert werden, ist kein Novum, sondern eine „nach oben hin“ abgekartete Sache, die von Organisationen, wie Transparency International teilnahmslos zur Kenntnis genommen wird, wobei TI über satte Spendengelder aus Bußgeldern finanziert wird.

Kein Zufall, dass Frau Edda Müller als Chefin von Transparency einmal Umweltminister in SH (meine ehem. Chefin) war, genauso wie es kein Zufall ist, dass der Chef vom Weißem Ring Uwe Döring auch Justizminister in SH war, wobei der Weisse Ring (außer im Schulbereich) Mobbingopfern kategorisch eine Abfuhr erteilt.

Warum unterscheidet der Weisse Ring zwischen Mobbingopfern aus dem Bereich der Schule einerseits und andererseits aus dem übrigen Bereich, wobei es im Unternehmen BRD mehr als 5 Millionen Opfer von Mobbing im nicht schulischen Bereich gibt ?

Fließen über solche Katalysatoren die Spendengelder besonders gut ?

Frau Müller schweigt.

Transparenz will Transparency Deutschland jedenfalls nicht walten lassen.

Ich hatte TI mehrfach angeschrieben, um in ihre Finanzierung durch Staatsgelder Einblick nehmen zu können.

Schweigen auf breiter Front !

Zurück zu den angeblichen Anwälten des Staates….

Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte ist (war) im Artikel 146 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Zitat:

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. – Quelle.

Um als Dritter bzw. als Bürger solchen Weisungen nicht auf die Spur zu kommen, hat man im Strafgesetzbuch die Mitteilung von diesen Weisungen an Dritte bzw. an die Bürger in § 353 b. StGB unter Strafe gestellt, wobei diese Weisungen als Dienstgeheimnis eingestuft sind.

Es kommt also nicht von ungefähr, dass Deutschland sich nach wie vor weigert, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren, da die Staatsanwälte dann möglicherweise in einem anderen Licht zu sehen wären.

Erwähnenswert ist, dass Körperverletzung durch Mobbing im öffentlichen Dienst strafrechtlich auf Anweisung nicht verfolgt wird, da Mobbing ein probates Mittel ist, Beschäftigte, die aufgrund ihrer Aufgaben (z.B. Überwachungsaufgaben Umweltschutz) unbewusst in die Nähe von korrupten Dunstkreisen in den eigenen Landes- und/oder Bundesbetrieben geraten, fachgerecht auszusondern und zwar nach den Methoden der angeblich ehemaligen DDR.

Vorgehensweise zur psychischen Zersetzung gemäß STASI-Richtlinie 1/76

Besonders schwer betroffen sind Whistleblower.

Nachfolgend ein entsprechender Vortrag des Herrn Dr. Winfried Maier (Richter am OLG München), Augsburg anlässlich der 6. Speyerer Demokratietagung der Hochschule Speyer zum Thema „Korruption in Politik und Verwaltung“ am 24. und 25. Oktober 2002.

http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2012/03/30/netzwerk-korruption-staatsanwalte-und-ihre-vertuschung-und-verheimlichung-eigener-machenschaften-oder-wie-unabhangig-sind-staatsanwalte/

Spannender Einsatz in Langenbieber

GV ohne Rechtsgrundlagen mit der Polizei im Rücken, will nicht unterschriebene Beschlüsse durchdrücken.
Filmen einer Straftat. Rechtstäuschung, Amtsanmaßnung, Landes- und Hochverrat.

Es geht bei diesem Einsatz um 70,60 Euro.

Gerichtsvollzieher – Spannender Einsatz in Langenbieber

Fuldaer Gerichtsvollzieherin kommt in Begleitung von sechs Polizeibediensteten, um 70,60 Euro zu vollstrecken. Die Arbeits- und Interessengemeinschaft „Volksaufklärung“, Außenstelle Fulda, mit dreizehn Menschen vor Ort bezeugt, dass die GV sich nicht ordnungsgemäß legitimieren konnte.

Der Einsatzverantwortliche der Polizeistation Hilders veranlasste eine umfangreiche Personalienaufnahme, unter Hinzuziehung weiterer Kollegen, so dass gegen Ende ca. 20 Polizisten vor Ort „Präsenz“ zeigten und sich spannende Diskussionen entwickelten. Insgesamt waren, mit Zivilfahrzeugen ca. 10 Fahrzeuge vor Ort.

Wir bedanken uns herzlich bei allen beteiligten Polizeibediensteten und Wachpolizisten für den spannenden Einsatz.

P.S. Geld gab’s aufgrund fehlender Legitimation keins. Fortsetzung folgt.

 

http://blog.berg-kommunikation.de/?p=4880