DPHW – Holger Fröhner „Festnahme eines Gerichtsvollzieher“

Dieser Teilausschnitt, stammt aus dem Interview, mit dem MDR (EXAKT), vom 03.03.13.
Das ganze Interview folgt in den nächsten Tagen.
Der richtige Titel, sollte lauten: „Wie der MDR manipuliert….“

DPHW – Presseerklärung zum Propagandasender MDR

Holger Fröhner (Pressesprecher DPHW)

Holger Fröhner (Pressesprecher DPHW)

Nachdem gestern (06.03.2013) in der Sendung „Exakt“ des MDR-Fernsehens wieder ein Beitrag über das DPHW gesendet wurde, welchen das DPHW im Vorfeld, z.B. durch ein längeres Interview mit dem Pressesprecher, welches über den Zeitraum von einer Stunde geführt wurde, unterstützte, müssen wir nun abermals feststellen, dass an einer wahrheitsgerechten Berichterstattung über das DPHW und dessen Intentionen kein Interesse besteht. Und da ich persönlich auch als Autor „verschwörungstheoretischer Bücher“, welche angeblich „Kultstatus in der Reichsdeutschen-Szene“ besitzen sollen, bezeichnet wurde, möchte ich an dieser Stelle auch nochmals persönlich dazu Stellung nehmen: Schon in meinem ersten Buch warnte ich vor den „Reichsdeutschen“, da sich hinter den meisten Vereinigungen dieser Natur lediglich Geschäftsmodelle verbergen, die persönlich vom Verkauf Pseudo-Dokumenten profitieren. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Und daher darf ich an dieser Stelle deutlich sagen, dass ich nicht Pressesprecher des DPHW geworden wäre, wenn das DPHW einer dieser Gruppen nahestehen würde! Doch wovon schreibe ich in meinen Büchern denn tatsächlich? Ich schreibe darüber, wie mit dem „Vertrag von Lissabon“ Demokratieabbau betrieben wurde; wie in Deutschland zur Schaffung einer politischen Kontrolle die Gewaltenteilung aufgeweicht wurde; wie Richter politisch motivierte Willkürurteile gegen Unschuldige fällen; wie Menschen zwangspsychiatrisiert werden, weil sie sich gegen Unrecht wehren; wie sich die Korruption unter deutschen Politikern ausbreitete; wie die Überwachung im Land immer weiter voran schreitet; wie Polizisten im Amt Straftaten begehen und Gewalt gegen Bürger ausüben und nicht zuletzt schreibe ich darüber, welche verwerflichen Handlungen deutsche Soldaten im Ausland begehen. Ja, das alles ist der BRD unbequem. Und daher werde ich immer wieder als „rechts gerichtet“ oder den „Reichsgruppen zugehörig“ bezeichnet, damit möglichst wenige Menschen meine Veröffentlichungen lesen. Doch überlegen sie selbst: Die Themen meiner Veröffentlichungen sprechen eine ganz andere Sprache: Ich sorge mich um unser Land und unser aller Zukunft. Denn wenn wir nicht viel mehr hinsehen, dann wird bald nichts mehr da sein, um das es sich zu kämpfen lohnt! Doch was hat das alles mit dem DPHW zu tun? Ganz einfach: Die Menschen, die das DPHW ins Leben gerufen und aufgebaut haben, haben genau die gleichen Befürchtungen: Sie sorgen sich um die immer weiter um sich greifende Willkür bei amtlichen Maßnahmen, bei denen niemand mehr die Verantwortung übernehmen will und Vorgänge nicht mehr unterschrieben werden! Der Satz „maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“ ist so oft wiederholt wurden, dass es die Menschen mittlerweile für ganz normal halten, dass nichts mehr unterschrieben wird. Aber das Gegenteil ist der Fall: Es gibt gesetzliche Vorschriften, die bestimmen, dass persönliche Unterschriften des Verantwortlichen zwingend erforderlich sind! Doch niemand hält sich daran, was zu gesetzwidrigem Handeln führt. Warum hat der MDR denn diese Thematik in seinem Beitrag nicht aufgegriffen? Ich selbst habe im Interview auf diese Dinge hingewiesen und genau darin liegt ja auch der Grund, warum es Bürgerbewegungen, wie das DPHW, geben MUSS! Da sagt ein Herr Rüdiger Zwickirsch (Mitarbeiter der Ermittlungsbehörde) im Beitrag:

„Das DPHW brauchen wir nicht. Wir sind als Polizei im Freistaat Sachsen, aber auchin den anderen Bundesländern, durchaus in der Lage, unsere Aufgaben zu erfüllen.“

Das klingt doch wie Hohn, wenn man andere Berichte des MDR in letzter Zeit verfolgt hat, in denen von der Polizei selbst beklagt wurde, dass durch massiven Stellenabbau nachts in vielen Regionen die Sicherheit nicht mehr garantiert werden kann, weil keine Einsatzkräfte vor Ort sind und Hilfe im Notfall mindestens eine Stunde Fahrzeit entfernt ist. Und vielleicht erklärt dieser Herr den Bewohnern der Kleinstadt Großkorbetha dann auch, warum sie nach einer nächtlichen Einbruchserie von bisher 20 Einbrüchen nun Angst haben und sich in einer Bürgerwehr organisieren müssen, wie die MZ berichtete!

Nein, an den tatsächlichen Intentionen des DPHW hat das MDR kein Interesse. An einer spektakulären Geschichte aber schon. Vielleicht denkt man beim MDR aber auch einmal an die Menschen, denen die Entwicklung im Land schon aufgefallen ist und die deshalb die Informationsveranstaltungen des DPHW besuchen, die Idee der Selbsthilfe und Kontrolle gut finden, sich organisieren und dann durch solche Beiträge bestenfalls als Spinner abgetan werden – wenn nicht sogar bald noch als Kriminelle. Haben Menschen, die sich in unserem Land auf der Basis des Grundgesetzes für Recht und Ordnung engagieren, so etwas verdient?!

Vielleicht kam aber in dem Beitrag auch zum Ausdruck, worum es hier wirklich geht:

So sagte Herr Roland Höhne vom „Gerichtsvollzieherverband Sachsen-Anhalt“:

„Mit Sicherheit ist das Problem nicht gelöst.“

Es ist also ein Problem, wenn Menschen hinschauen, sich engagieren und bei Rechtsverletzungen einschreiten, weil dann eben nicht einfach rechtswidrig weiter gehandelt werden kann?!

Und jetzt versteht vielleicht auch jeder den Unterschied zu den „Reichsgruppen“, die man seit mittlerweile mehr als 28 Jahren frei im Land agieren lässt, während man gegen das DPHW nach nur wenigen Monaten massiv vorgeht: Während die einen sagen, dass keine Gesetze mehr gelten, verlangen die anderen deren strikte Einhaltung. Was davon ist denn wohl für den Rechtsstaat gefährlicher?!

Denken Sie mal darüber nach!

H. Fröhner

Pressesprecher des DPHW

pressesprecher@dphw.de

Exakt Das Nachrichtenmagazin – DPHW

u. a. über folgende Themen:

Hilfspolizisten in Uniform. Wie dubiose Ordnungshüter Beamte bedrängen.

Sendezeit Mitwoch , 06.03.2013 – 20:15 Uhr

Dann schauen Wir mal , wie die GEZ Medien das Interview zurechtgeschnitten haben.

Als Vergleich zu dem MDR Beitrag bekommt Ihr das Orginal Video.

Quelle : http://www.mdr.de/tv/programm/sendung231440.html

DPHW – Bericht über das DPHW, im MDR „EXAKT“

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) wird in der Sendung „Exakt“, einen Bericht über das DPHW bringen. Jetzt sind die Macher, des DPHW zu Wort gekommen. Mitunter hat man ein Interview mit Holger Fröhner (DPHW Pressesprecher) geführt. Der voraussichtliche Sendetermin ist Mi, 06.03.2013 20:15 Uhr, im MDR.

HF

Holger Fröhner (DPHW Pressesprecher) 03.03.13

Erneute Festnahme eines Gerichtsvollziehers

Vorab ein großes Lob an dieser Stelle für die Polizeibediensteten des Polizeipräsidium Osthessen für Ihren schnellen, souveränen und stressfreien Einsatz vor Ort.

Da im Internet immer mehr Menschen über die Ausbeutung durch Besatzungsstatus, fehlende Rechtsgrundlage in der BRD und Zwangsüberführung in ein EU Konstrukt erfahren, werden Sie in Zukunft noch oft gebraucht.

Da kann das gezeigte Verhalten allen Kollegen als vorbildlich MENSCHLICH und Lösungsfördernd weiter empfohlen werden.

So wünschen wir uns Zusammenarbeit – von Mensch zu Mensch statt „Juristische Person“(Sklave nach Personalausweis). Danke. Danke Danke …..

Die Interessengemeinschaft Volksaufklärung Fulda

Zum Sachverhalt:

20.02.2013 gegen 13°° Uhr in Kleinlüder / Fulda:

Aufklärung eines sog. Gerichtsvollziehers unter Zuhilfenahme der Polizei über die tatsächlichen Rechtsgrundlagen in der BRD.

Vorgeschichte:

Einem Unterstützer der Interessengemeinschaft Fulda wurde von der „Ordnungsbehörde Fulda“ ein

Strafzettel zugestellt. Er soll auf einer Ausfallstraße nachts um 3 Uhr zu schnell gefahren sein.

Nach Überprüfung des Tatortes, wo die Geschwindigkeitsübertretung gemessen wurde, befinden sich auf dieser Strecke keinerlei Schilder, die den Tatvorwurf rechtsfertigen würden. Es wurden Lichtbilder als Beweismittel an das Regierungspräsidium Kassel gesandt.

Statt sachkundig und fachlich korrekt eine verbindliche Stellungnahme abzugeben wurde einfach ein Bußgeldbescheid erlassen. Dieser Bußgeldbescheid wurde zurückgewiesen.

Statt auf die ordentliche Zurückweisung fachlich und sachlich zu antworten, wurde vom Regierungspräsidium Kassel eine Zwangsvollstreckungssache unter dem Aktenzeichen: DR II 112/13 unter dem AZ: 978.962247.4 beim Amtsgericht Fulda eingeleitet.

Am 06.02.2013 wurde unser Untersützer schriftlich von Herrn Gerichtsvollzieher Thomas Halsch, wohnhaft in 36039 Fulda, Prof.-Siegmund-Str. 3 Tel. 0661 – 67926324 Fax -25, informiert, dass er am 20.02.2013 zwischen 12:00 Uhr – 15:00 Uhr eine Pfändung durchführen will.

Gegen 12:30 Uhr kam Herr Thomas Halsch zu unserem Unterstützer und wurde freundlichst hereingebeten.

Er setzte sich auf einen für ihn reservierten Stuhl und wurde von allen Anwesenden begrüsst.

Herr Halsch wurde aufgefordert sich entsprechend auszuweisen und gab seinen für Ihn gültigen Ausweis zur Prüfung bereitwillig ab. Wir mussten feststellen, dass Herr Halsch mit einem Dienstausweis und nicht mit einem Amtsausweis ausgestattet wurde. Wenn jemand hochheitliche Aufgabe vornehmen will, ist ein Amtsausweis zwingend erforderlich. Da Herr Halsch seit 01.08.2012 durch die Änderung der Gerichtsvollzieherverordnung als freischaffender privater Unternehmer für die Firma Amtsgericht Fulda seine Arbeit verrichtet, hat er sich nachfolgender Straftaten schuldig gemacht:

Amtsanmaßung § 132 StGB:
sachliche Zuständigkeit von Vollstreckungsbeamten wurde aufgehoben – siehe §1, § 24 GVO vom 01.08.2012
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB:
wenn ein Finanzbeamter(in) kein Beamter mehr ist (§1 GVO), so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB
Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB:
Vorlage von falschen Dokumenten
Urkundenfälschung § 267 StGB:
Gebrauch von gefälschten Urkunden, der Versuch ist strafbar

Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB:
Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde
Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen §276 StGB:
Vorlage von Dienstausweis mit Deklaration als Amtsausweis, dadurch Täuschung im Rechtsverkehr
Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB:
die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung zur Erschleichung von Leistungen ist strafbar
Betrug § 263 StGB:
Verschaffung von Vermögensvorteil durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar
Hochverrat gegen den Bund oder ein Land §81,82 StGB:
wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat

Weitere schwere Vorwürfe, die sich aus der Tatsache, dass der die Täter rechtlich grundgeschult ist sind, ergeben:

– vorsätzlicher Betrug
– vorsätzliche Täuschung
– vorsätzliche Amtsanmaßung
– vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB

– Anleitung zur vorsätzliche Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
– vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung §81 und §82 StGB

Daraus ist eine den Täter(in)n vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB in Betracht zu ziehen.

GV

Aufgrund dieser schweren Vorwürfe wurde der angebliche Gerichtsvollzieher gemäß § 127 StGB vorläufig von der freien Arbeits- und Interessengemeinschaft Volksaufklärung vorläufig festgenommen. Herr Halsch wurde ausführlich informiert und wir reichten und boten ihm belegte Brötchen und Kaffee an sowie konnte er über ein Festnetztelefon jederzeit telefonieren, da er sein Handy im Auto hat liegen lassen. Er nutzte die Möglichkeit des Telefons.

Herr Halsch bestätigte uns, dass er in keiner Weise von seimem Vorgesetzen Herr Dr. Liesching, Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Fulda über die Änderungen der Gerichtsvollzieher-verordnung informiert wurde.

Wir forderten eine Polizeistreife über die Rufnummer 110 an und nach kurzer Zeit war ein Streifenwagen der POLIZEI des Polizeipräsidium Osthessen mit die drei Polizeibediensteten vor Ort.

Wir klärten in ruhige Atmosphäre den Sachverhalt ausführlich auf und die Polizeibediensteten nahmen die persönlichen Daten des angeblichen Gerichtsvollzieher Halsch auf.

Hier der Link zur aktuellen Gerichtsvollzieherverordnung vom 01.08.2012:

 GERICHTSVOLLZIEHERVERORDNUNG 01.08.2012

Es wurde jetzt Strafanzeige, Strafantrag und Strafverfolgungsantrag aus allen rechtlichen Gründen beim Polizeipräsidium Osthessen gegen nachfolgende Privatpersonen:

A)    Herr Thomas Halsch, tätig als Gerichtsvollzieher, Prof.-Siegmund-Str. 3, 36039 Fulda,

im Verfahren DR II 112/13

B)     Herr Jörg Liesching, tätig als CEO Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Fulda,

Königstr. 38, 36037 Fulda im Verfahren DR II 112/13

C)     Herr Jörg Uwe Hahn, tätig als Der Minister der Justiz, für Integration und Europa und stellvertretende Ministerpräsident, der CEO Firma Hessisches Ministerium der Justiz, Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden

gestellt.

Gerichtsvollzieher droht mit Gefängnis wegen künstlich erzeugter unechter Steuerschuld

Gerichtsvollzieher droht mit
Gefängnis wegen künstlich erzeugter unechter Steuerschuld !!!

Herr Stadmann kam mit viel Bargeld nach Deutschland. Betrügerein haben ihn
ruiniert.

Sein Gegner war ein Mittelsmann vom Fürst.

http://www.youtube.com/watch?v=5iTohkTxLps

Jetzt schätzte das Finanzamt arglistig erfundene Umsätze, die unbezahlbar sind.

Der Gerichtsvollzieher will wohl Ärger haben !

Artikel 1 – Verbot der
Freiheitsentziehung wegen Schulden:

Niemand darf die Freiheit
allein deshalb entzogen werden, weil er

nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen (auch nach
IP66 Art. 11)*

*IP66 = Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte und Pflichten (Staat
Unterzeichnung Ratifizierung

Inkrafttreten Deutschland 16/9/1963 1/6/1968,  1/6/1968)

Nach Protokoll Nr. 4 des Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechte ist
eine Inhaftierung

wegen zivilrechtlichen Ansprüchen unzulässig, auch für die Abgabe der
Eidesstattlichen Versicherung.

Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist eine zivilrechtliche
Angelegenheit und nicht mit Haft

erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung
unfreiwillig

abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK). Dies trifft auch für eine in
Haft erzwungene

Erklärung zu. Die Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung darf nur durch
einen Richter, nicht

aber durch einen beauftrage andere Person (Gerichtsvollzieher) erfolgen!

Immer verlass

Scan0001

Scan0002

Scan0003

 

Neuerungen in der Zwangsvollstreckung ab 01.01.2013

Der Deutsche Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 18.06.2009 das

„Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“

beschlossen. Für die Umsetzung dieses Gesetzes sind umfassende
organisatorische und technische Vorbereitungen bei den Gerichten und Gerichtsvollziehern zu treffen,
so dass das Gesetz erst am 01.01.2013 in Kraft tritt.

Die beschlossene Reform soll den Gläubigern die Möglichkeit verschaffen,
bereits vor Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen umfangreiche Informationen über
den Schuldner und dessen Vermögen einzuholen, um dann entscheiden zu können, welcher Weg
eingeschlagen werden muss bzw. kann, um die bestehende Forderung zu realisieren.

Die Schwerpunkte der Reform sind:

– die Einholung einer Vermögensauskunft ohne vorherigen Sachpfändungsversuch
– die Anforderung von Fremdauskünften über das Schuldnervermögen
– die Modernisierung und Zentralisierung der Vermögensverzeichnisse
– die Modernisierung und Zentralisierung der Schuldnerverzeichnisse
– die Standardisierung der Vollstreckung durch Formularzwang
– die Förderung der gütlichen Einigung

Das komplette Anschreiben , das die Rechtsanwaltskanzlei mosler & hesse
an ihre Kunden versendet , könnt Ihr hier herunterladen : Neuerungen in der Zwangsvollstreckung ab 01.01.2013

Gerichtsvollzieher seit August 2012 keine Beamten mehr …

Die Gerichtsvollzieher waren bis Ende Juli 2012 i.S.d. alten Gerichtsvollzieherordnung,
§ 1 GVO, Beamte i.S.d. Beamtenrechts.

Doch dies hat sich laut Auskunft von Herrn Rechtsanwalt Torsten Ramm mit der Änderung der GVO
(Gerichtsvollzieherordnung) und ihrem Stand seit dem 1. August 2012 geändert. Denn § 1 GVO ist aufgehoben worden.
Dies bedeutet nach weiterer Auskunft von Herrn Rechtsanwalt Ramm, dass Gerichtsvollzieher nicht mehr Beamte i.S.d.
Beamtenrechts sind und somit nur noch als Privatpersonen und selbstständige Unternehmer handeln können.

Das wiederum hat zur Folge, dass keine Gerichtsvollzieherin und kein Gerichtsvollzieher rechtlich mehr dazu in der Lage ist,
noch irgendwelche Vollstreckungshandlungen vornehmen zu können und zu dürfen.

Zum Bereich der Vollstreckung gehören bzw. gehörten insbesondere die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung.
Privatpersonen und/oder selbständige Unternehmer sind jedoch nicht dazu befugt, direkte Vollstreckungshandlungen
vorzunehmen, insbesondere sind sie nicht dazu befugt, eidesstattliche Versicherungen abzunehmen.

Mit anderen Worten ist kein Mensch in Deutschland mehr dazu verpflichtet, gegenüber einer Gerichtsvollzieherin oder
einem Gerichtsvollzieher die „eidesstattliche Versicherung“ abzugeben bzw. sich von diesem Personenkreis die
eidesstattliche Versicherung abnehmen zu lassen.

Hinzuzufügen ist zudem, so Herr Rechtsanwalt Ramm, dass das Gesetz zur Umwandlung des Offenbarungseides, so war
es noch vor dem Beitritt der DDR zur BRD, in die „Eidesstattliche Versicherung“ mit Art. 53 des 1. Bundesbereinigungsgesetzes
im Zuständigkeitsbereich des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2006 gestrichen worden ist.

Danach stellt sich die Frage, ob die Aufforderung zur Abgabe einer „Eidesstattlichen Versicherung“ überhaupt noch zulässig ist.
Wenn zu keinem Zeitpunkt der Offenbarungseid rechtlich in eine „Eidesstattliche Versicherung“ umgewandelt worden ist,
so besteht wenn überhaupt nur die Pflicht, einen Offenbarungseid abzugeben, abgesehen davon, dass eine
„Eidesstattliche Versicherung“ und auch ein „Offenbarungseid“ nicht mehr von Gerichtsvollziehern abgenommen werden kann.

Was kann der Mensch in der Bundesrepublik in Deutschland nun tun. Er kann nicht nur Widerspruch gegen die Abnahme der
„Eidesstattlichen Versicherung“ und „Erinnerung“ gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung einlegen.
Er hat im Allgemeinen das Recht, eine derartige Erklärung nicht abgeben zu müssen.
Hierzu kann er sich auf Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz berufen und zivilen Ungehorsam leisten.

Auch andere Rechte von Gerichtsvollziehern bestehen nicht mehr. Steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür, verlangen Sie stets,
dass er sich ausweist, auch mit seinem Personalausweis. Zeigt er Ihnen einen „Dienstausweis“, so sorgen Sie für Zeugen und
rufen die Polizei. Ein Gerichtsvollzieher, der Ihnen jetzt noch einen Dienstausweis vorzeigt, begeht hier mehrere
Straftatbestände, angefangen ggf. von der Urkundenfälschung über den Betrug und möglicher weiterer Straftaten.

Darüber hinaus sind die Gerichtsvollzieher dazu verpflichtet, ihren Personalausweis mit sich zu führen und diesen auf
Verlangen vorzuzeigen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, rufen Sie ebenfalls die Polizei und erklären Sie die
Situation. Auch hier kommen ggf. mehrere Straftaten in Betracht.

Sorgen in jeden Fall, wenn möglich, immer für Zeugen. Lassen Sie sich nichts von einen Gerichtsvollzieher gefallen.
Denn eine Privatperson bzw. ein selbstständiger Unternehmer hat Ihnen gegenüber keine sog. hoheitlichen Rechte.
Er darf weder ihr Grundstück ohne ihre Erlaubnis betreten oder auch nur ihre Wohnung und den dazu gehörenden Flur.

Steht also die Gerichtsvollzieherin oder der Gerichtsvollzieher vor der Tür, so wehren Sie sich.
Bleiben Sie aber zunächst immer stets höflich und versuchen Sie, diesen Personenkreis über die Sachlage aufzuklären.

Der aller größte Teil der Gerichtsvollzieher kennt nämlich noch nicht die Rechtslage, auch ihm wird alles
durch die Exekutive und die Judikative verschwiegen. Holen Sie im Zweifel auf jeden Fall die Polizei hinzu.
Bleiben Sie aber auch der Polizei gegenüber stets höflich, denn auch die Polizei kennt noch nicht
alle Änderungen in diesem Rechtssystem.

Quelle : wahrheitskrieg.blogspot.de