Oder: Ausloten, welche Möglichkeiten der Wiedergutmachung es (noch) geben könnte.
Eine Satire von Claus Hiller
Wie informierte Kreise berichten, beabsichtigt die italienische Regierung,
Reparationsforderungen im Zusammenhang mit dem von germanischen Streitkräften
im Jahr 9 n. Chr. im Teutoburger Wald angerichteten Massaker, bei dem bis zu
20.000 Erkundungs-, Vermessungs- und Verwaltungskräfte des Römischen Reiches
grausam niedergemetzelt wurden, zu stellen.
Ein Vertreter der von Italien unter dem Namen „Saltus Teutoburgiensis“ eingesetzten
Kommission soll in diesem Zusammenhang ausdrücklich die in einem Interview vom 01. Mai
2015 mit der „Süddeutschen Zeitung“ gemachte Äußerung des deutschen Bundespräsidenten
Joachim Gauck gelobt haben, (es sei) “richtig, wenn ein geschichtsbewusstes Land wie
unseres auslotet, welche Möglichkeiten von Wiedergutmachung es geben könnte.”
Nach Ansicht der Kommission hat es sich bei den menschenverachtenden Verfehlungen
im Teutoburger Wald nicht um eine Auseinandersetzung im militärischen Sinne gehandelt,
wie dies fälschlich in deutschen Geschichtsbüchern dargestellt wird.
Als Beweis hierfür wird angeführt, dass das Personal des Römischen Reiches nicht
militärisch, sondern nur entsprechend dem damals üblichen und notwendigen Schutz
gegen die allgemeine Wegelagerei bewaffnet war.
Ein Sprecher: „Hier wurden Zivilisten von germanischen Truppen in einen Hinterhalt
gelockt und niedergemacht – einfach schändlich! Zudem, würde man dies vollkommen
unbegründet als militärische Auseinandersetzung werten, wäre es ein eklatanter
Verstoß gegen die seinerzeit verbindliche Kampfordnung gewesen, nach der sich Reiter,
Bogenschützen und Schleuderer frontal gegenüber zu stehen hatten.
Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass der Überfall allein wegen irreführender
germanischer Uniformierung sowie der höchst inhumanen Behandlung von Gefangenen
den Ansprüchen der Haager Landkriegsordnung an ein militärisches Gefecht nicht entsprach.“
Der Kommissionssprecher weiter: „Als Rechtsnachfolger Germaniens und damit verantwortlich
für die ohnehin unrühmliche deutsche Geschichte und Identität ist die Bundesrepublik
Deutschland hier klar in der Pflicht, Wiedergutmachung für die seinerzeit angefallenen
Witwen- und Waisenrenten, Veterinäraufwendungen und Rückführungskosten Verwundeter zu leisten!“
Wie weiter zu hören ist, soll es bei der Berechnung der Reparation
auf Seiten der Kommission ein Problem gegeben haben :
Von Italien in Respektierung der europäischen Solidargemeinschaft auf einen ideellen
Betrag von nur 1 Euro angesetzt , berechnet sich der Wert der Wiedergutmachungsleistung
bei einem Bestand der Forderungen seit 2.000 Jahren (9 – 2009 n.Chr.), einer
durchschnittlichen Verzinsung von 3,5% p.a. und nachschüssiger Zinsanrechnung auf
insgesamt EURO : 759.800.518.998.183.000.000.000.000.000,00.
Ausdrücklich soll betont worden sein, dass der Zinssatz für die Jahre 2010 – 2015
entsprechend der aktuellen Situation an den Finanzmärkten mit „Null“ angesetzt wurde.
Nach Einschätzung des mit der Forderungsabwicklung beauftragten amerikanischen
Bankhauses könnte ein Geldtransfer in dieser Höhe jedoch, hielte man sich an das
aktuelle Barzahlungsverbot der EU, das SEPA-Zahlungssystem überfordern und die
SWIFT-Datenübermittlung anderer europäischer Zahlungsvorgänge an die NSA stören.
Deshalb soll die Kommission vorgeschlagen haben, bei einer Übernahme des negativen
italienischen EZB-Target2-Saldos von Euro 149 Mrd. durch Deutschland auf weitere
Ansprüche in diesem Zusammenhang zu verzichten.
Allerdings wäre dies an die Bedingung geknüpft, dass sich höchste deutsche
Regierungsrepräsentanten im Herbst 2015 zum 2006-ten Gedenkjahr am Hermannsdenkmal
einfinden und es in einem feierlichen Akt mit Kranzniederlegung und Kniefall offiziell
in „Varusdenkmal“ umbenennen.
Dies wäre nach Ansicht der Kommission auch deswegen angemessen, weil Publius Quinctilius
Varus, Leiter der betroffenen römischen Verwaltungskräfte, sich nach dem schändlichen
Überfall das Leben nahm. Er soll befürchtetet haben, bei einer Rückkehr nach Rom wegen
unzureichender Personalaufsicht unberechtigt in die Kritik zu geraten.
Weiterhin soll die Kommission empfohlen haben, in Wertschätzung der großen
friedenstiftenden Gesamtidee der EU das Singen des besonders in vaterländisch
geprägten Burschenschaften beliebten Wander- und Trinkliedes . . .
„Als die Römer frech geworden
simserim simsim simsim
Zogen sie nach Deutschlands Norden
simserim simsim simsim
vorne mit Trompetenschall
Terätätätäterä
ritt der Generalfeldmarschall,
Terätätätäterä
Herr Quintilius Varus
Wau, wau, wau, wau, wau
Herr Quintilius Varus
Schnäde räng täng, Schnäde räng täng
Schnäde räng täng, de räng täng täng
In dem Teutoburger Walde
Huh! Wie pfiff der Wind so kalte
(f.f.)“
. . . in den öffentlich-rechtlichen Medien als „fremdenfeindlich“ einzuordnen
und betroffene Volksliedverlage anzuweisen, von der weiteren Veröffentlichung
diese Liedes abzusehen.
Das Bundespräsidialamt soll signalisiert haben, die Angelegenheit wohlwollend zu prüfen.
Quelle : Journalistenwatch