Schöne neue Zeugenwelt ..

Zeugen sind künftig verpflichtet, Vorladungen der
Polizei Folge zu leisten und zur Sache auszusagen.

Bisher war das völlig anders. Mit der Polizei musste niemand reden, auch
wenn das landläufig vielleicht gar nicht so bekannt ist. Es gab keinerlei
Verpflichtung, sich auf Gespräche mit Polizeibeamten einzulassen.

Das galt völlig unabhängig davon, ob dem Zeugen darüber hinaus noch besondere
Zeugnisverweigerungsrechte (zum Beispiel Verwandtschaft mit dem Beschuldigten)
oder Aukunftsverweigerungsrechte (Gefahr der Selbstbelastung) zustehen.

Wer nicht mit der Polizei reden wollte, musste dies nicht. Die Polizei hatte
keinerlei Zwangsmittel, um nicht aussagebereite Zeugen zu Angaben zu zwingen.

Diese Zeiten sind nun vorbei, wenn auch mit gewissen Einschränkungen.

Der Wortlaut der neuen Vorschrift lautet wie folgt:

Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung von Ermittlungspersonen der
Staatsanwaltschaft zu erscheinen und auszusagen, wenn der Ladung
ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

Die große Frage in der Praxis wird zunächst sein, wie konkret dieser Auftrag
der Staatsanwaltschaft sein muss. Das Gesetz bleibt hier unglaublich – man
könnte auch sagen unverschämt – vage. Vom Wortlaut her würde es nämlich auch
reichen, wenn ein Staatsanwalt der örtlichen Polizei vorab den pauschalen
„Auftrag“ gibt, in allen seinen Verfahren die Zeugen zu laden und in eigener
Regie zu vernehmen.

Außerdem hat der Gesetzgeber darauf verzichtet, eine schriftliche Ladung oder
eine bestimmte Ladungsfrist einzuführen. So könnte es künftig tatsächlich möglich
sein, dass Polizeibeamte bei Ermittlungen an Ort und Stelle eine „Ladung“
aussprechen und versuchen, den ja bereits anwesenden Zeugen zu einer Aussage
zu bringen.

Das alles unterläuft das mittlerweile Gesetz gewordene Recht
jedes Zeugen, einen Anwalt als Beistand beizuzuiehen (§ 68b StPO).

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Law Blog

Die BRD Verwaltung – Hurra es ist Rechtsstaat ..

zitat-wo-das-volk-die-regierung-furchtet-herrscht-tyrannei-wo-die-regierung-das-volk-furchtet-thomas-jefferson-262773Angela Merkel hat den chinesischen Kommunisten während ihres aktuellen Staatsbesuches
einen kompetenten Vortrag über Demokratie und Rechtsstaat gehalten und die freundlichen
Chinesen haben brav nickend zugehört. Schließlich sind sie es gewöhnt, allen „großen
Vorsitzenden“ geduldig zuzuhören und am besten nicht zu widersprechen.

Trotzdem ist es geradezu grotesk, dass sich ausgerechnet die Chefin der BRD-NGO
dazuberufen fühlt, den Chinesen das Thema Rechtsstaat zu erklären. Genauer
betrachtet weiß Merkel doch selbst nicht, wie ein Rechtsstaat wirklich geht.

In der Merkel-Republikwird dieses Wort zwar fast Mantra artig herunter gebetet, kommt
aber leider selten bis gar nicht zur Anwendung. Wie sollte das auch möglich sein, wenn
staatliche Strukturen in diesem Land immer mehr abgeschafft und dafür an deren Stelle
Firmenstrukturen aufgebaut werden.

Während sich einige wenige Bürger über TTIP und die zahllosen anderen „Freihandelsabkommen“
aufregen, die in den Lizenzmedien zur Ablenkung breit getreten werden, schafft man nach guter
alter Junker-Manier Fakten im Hintergrund.

Wer immer noch glaubt, dass unsere Politiker ernsthaft für die Deutschen tätig sind, der
sollte sich mal etwas näher mit dem Verwaltungsrecht befassen. Dieses basiert nämlich wie
etliche andere Rechtsbereiche auf dem internationalen Handelsrecht UCC. Handelsrecht ist
jedoch nicht gleichzusetzen mit Staatsrecht. Die Regeln sind völlig anders und wer heute
vor Gericht steht, spricht mangels entsprechender Information fast immer die falsche Sprache.

Vor Gericht gilt Handel – nicht Staat. Deshalb wird „verhandelt“ und nicht Recht gesprochen.

Warum regen wir uns über TTIP immer noch auf? Man hat uns diesen
Dübel doch schon längst durch die Hintertür herein geschoben.

Im § 15 Gerichtsverfassunggesetz stand früher einmal der Satz

„Alle Gerichte sind Staatsgerichte“. Heute steht dort weggefallen.
In der BRD herrscht deshalb nur noch die „freiwillige Gerichtsbarkeit“.

Standgerichte, die eigentlich verboten sind, gaukeln uns eine heile Welt vor, die es längst
nicht mehr gibt. Das ist auch der Grund, warum Richter und so genannte Beamte nichts mehr
rechtsgültig unterschreiben. Die Staatshaftung wurde bereits 1982 abgeschafft. Aber wen juckt
das schon in Merkels bunter Republik?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2013 auch die Bundestagswahlen seit 1956 für ungültig erklärt.
Keine gültigen Wahlen bedeutet keine legalen Abgeordneten. Keine legalen Abgeordneten bedeutet
kein legales Parlament. Kein legales Parlament bedeutet keine legale Regierung und keine legale
Regierung bedeutet keine legalen Gesetze.

Der gesunde Menschenverstand legt also nahe, dass alle Gesetze seit 1956 ungültig sein müssen,
wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes einen echten Wert hätte. Aber schauen Sie doch
selbst, was passiert.

Wer sich nicht endlich mit diesen Themen und dem Rechtsstand der BRD beschäftigt wird
sich bald verwundert die Augen reiben, wenn in „seiner“ Immobilie auf dem BRD Pachtgelände
plötzlich ein anderer wohnt. Wer sich nicht mit den Themen Personenstand und Staatsangehörigkeit
beschäftigt,wird bald sein blaues Wunder erleben.

Spätestens wenn die angeblich eigene Hütte rechtlich ganz legal weg und der letzte
Euro vom Konto beschlagnahmt ist, wird das „Personal deutsch“ feststellen, in welcher
Lüge man es über 70 Jahre lang gehalten hat. Bis dahin werden Merkel und Co. noch alles
Menschenmögliche tun, um möglichst Viele von uns weiterhin im kollektiven Tiefschlaf
zu halten.

Denn Jeder der zu diesem Thema was sagt ist entweder Nazi,
Reichsbürger oder er wird einfach für verrückt erklärt.

Nur so geht Rechtsstaat noch in diesem Deutschland.

Quelle : Deutschland Pranger

Wer hat uns Verraten ? – Die Sozialdemokraten : Leiharbeit – Der angebliche „Durchbruch“ der Frau Nahles

leiharbeit_1935125Was die Bundesarbeitsministerin als „Durchbruch bei der Leiharbeit“ bezeichnet, ist
tatsächlich ein DURCHBRUCH: Alle bisher bekannten Grenzen beim Schutz der Arbeitnehmer
vor dem Mißbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen wurden durchbrochen.

1.)
Nach dem bisherigen § 1 AÜG erfolgt die ANÜ „vorübergehend“. Die bislang nicht geklärte
Frage ist die nach den Rechtsfolgen einer z u langen Überlassung. Der Gesetzentwurf von
Frau Nahles sieht hier keinerlei Regelungen vor. Weiterhin bleiben Verstöße gegen diese
„Grenze“ individualrechtlich ohne Folgen. Schlimmer: Nun sind Überlassungen von 18 Monaten
Dauer generell zulässig.

Mit Hilfe von Tarifverträgen (und abschlußwilligen Gewerkschaften, wie zB der DGB-
Tarifgemeinschaft Zeitarbeit) kann diese Grenze nach oben hin verschoben werden. Dabei
können sogar Überlassungen von mehr als 24 Monaten (!) zulässig sein. Noch schlimmer:
Abweichungen werden nun erstmals nicht nur durch VERSCHLECHTERNDE Tarifverträge erlaubt
sondern dort, wo keine Tarifverträge gelten, sogardurch Betriebsvereinbarungen mit Betriebsräten.

Sollten also die DGB-Gewerkschaften sich entgegen ihrer bisherigen Praxis nicht als
„Sozialpartner“ erweisen, so bliebe den Unternehmen immer noch die Installation willfähriger
Betriebsräte. Vor allem aber ignoriert das Projekt die empirische Tatsache, daß die Mehrzahl
der Leiharbeiter ohnehin nicht länger als 3 Monate „überlassen“ werden, sodaß schon deshalb
vermeintlicher „Schutz“ gar nicht erreicht werden kann und auch nicht erreicht werden soll.
2.)
Nach § 9 Nr.2 AÜG haben schon nach geltender Rechtslage Leiharbeiter Anspruch auf
gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Davon kann nur durch Tarifvertrag abgewichen werden.

Die DGB Tarifgemeinschaft
Zeitarbeit hätte längst ihren „abweichenden“ Tarifvertrag kündigen können. Ohne diesen
Tarifvertrag wären dann nämlich Leiharbeiter gleichgestellt. Frau Nahles führt auch hier
jetzt eine VERSCHLECHTERUNG ein, indem sie den Leiharbeitnehmern erst nach 9 Monaten (also
nicht wie nach dem bisherigen Gesetz ab sofort) gleichen Lohn gewähren will.

3.)
Leiharbeiter sollten ursprünglich gar nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen.

Nun hat Frau Nahles festgelegt, sie dürften eingesetzt werden,
sofern sie „keine Arbeiten von Streikenden“ verrichten.

Was aber sind mal ganz PRAKTISCH gefragt, überhaupt „Arbeiten während eines Streiks“ ?
Sie sind Streikbruch. Auch hier besteht der „Durchbruch“ der
Ministerin im, Durchbrechen aller bislang bekannten Grenzen.

4.)
Bei Scheinwerkverträgen ist Frau Nahles ebenfalls gegenüber den Forderungen von CDU/CSU
zurückgewichen. Während bislang mehr oder weniger klare Kriterien für die Abgrenzung von
Werkvertragsarbeit gegenüber Arbeiten für den Stammbetrieb vorgesehen waren, wird jetzt
nur noch eine Leerformel angewandt, die genauso unsicher ist, wie die jetzt von der
Rechtsprechung zugrunde gelegten Kriterien.

Fazit: Der angebliche „Durchbruch“ von Frau Nahles besteht in einer Verschlechterung der
Rechtslage der Leiharbeiter und der Werkvertragsarbeiter. Der Mißbrauch wird erleichtert
und sozusagen „legalisiert“. Zudem verstärkt das Projekt die Instrumentalisierung von
Gewerkschaften und Betriebsräten für die Ziele der Unternehmer. Das aber ist nichts anderes
als eine Auflösung des KERNBEREICHS des Arbeitsrechts.

von Rechtsanwalt Dr. Rolf Geffken

Marc-Uwe Kling : Wer hat uns verraten ?

 

Der Paragraph 130 Strafgesetzbuch und die Freiheit der Meinungsäusserung

28klvtfArtikel 5 des Grundgesetzes erlaubt den Menschen auf deutschem
Staatsgebiet, ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.

Eine Zensur findet nicht statt.

Folgt man den Ausführungen dieses Artikels, so können wir frei unsere
Meinung in der Öffentlichkeit äußern, auch wenn diese unbequem und gegen
herrschende Meinung oder „Political Correctness“ sein sollte.

Wer das tatsächlich tut, wird bald mit der Realität in diesem Lande konfrontiert
werden. Eine freie Meinungsäußerung ist nicht nur nicht erwünscht, sie wird auch
bestraft. Dass das geht und damit der Artikel 5 GG vollkommen wirkungslos ist,
dafür sorgt der Paragraph 130 StGB, der bestimmt, dass „Volksverhetzung“ unter
Strafe zu stellen ist.

Was einst als strafrechtliches Feigenblatt gedacht war, eine öffentliche
Diskussion des Holocaust zu verhindern (und damit auch die richtige Aufarbeitung
diesen Teils unserer Geschichte), hat sich zunehmend als Waffe gegen unliebsame
Meinungen entwickelt.

Immer mehr Menschen werden wegen angeblicher Volksverhetzung vor einen Richter
gezerrt, angeklagt – oder sollte ich besser sagen, denunziert, von einer geifernden,
selbstgerechten Meute von“ Gutmenschen“, die dumm genug sind, nicht zu merken, dass
sie damit Wegbereiter einer Diktatur sind.

Besonders beklagenswert ist die Rolle der Justiz, die diesen Unfug in zunehmendem
Umfang mitmacht und solche Verfahren nicht umgehend einstellt. Mich erinnert das
stark an die sehr dunkle Zeit in Deutschland, in der die Justiz ebenfalls eine
sehr unrühmliche Rolle gespielt hat.

Nicht ohne Grund gehörte der Berufsstand der Richter neben
den Lehrern zu der am meisten belasteten Berufsgruppe.

Was Volksverhetzung ist, wird im Paragraphen bestimmt, ist aber nicht
unbedingt nachvollziehbar, denn zum Verhetzen gehören zwei, einer der
hetzt und ein anderer, der sich verhetzen lässt.

Es ist schon eine Bankrotterklärung unseres Schul- und Ausbildungssystems, in
dem wir einst zu kritischen und mündigen Bürgern erzogen werden sollten, wenn
der Gesetzgeber der Meinung ist, dass wir mit Hetze nicht richtig umgehen können.

Verständlich wird das Ganze aber, wenn man in diesem Land nicht mehr kritische
Bürger haben will, sondern nur noch abgestumpfte Billiglohnsklaven, die für ein
neues Handy oder Auto mehr Interesse haben, als für Bürgerrechte und Freiheit!

Wenn wir weiterhin an die Demokratie in diesem Land glauben und sie stärken
wollen, damit Radikalismus, ob von links , von rechts oder aus religiösem Eifer
heraus, keinen Platz mehr hat, dann sollte dieser Paragraph schleunigst abgeschafft
werden und durch Aufklärung ersetzt werden!

Es scheint leider aber so zu sein, dass diejenigen, die uns regieren meinen zu
müssen, Angst vor kritischen Menschen haben, die nicht so leicht (ver)führbar
sind und sich der Willkürherrschaft widersetzen !

Von Ulrich Abramowski

Quelle : Journalistenwatch

Das Märchenbuch Staat ..

 

Stellt euch mal die Frage, ob der Personalausweis euch gehört.

Nun ja, man schaue im Personalausweisgesetz §4 Abs 2 und man lese :

„Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland“

Was liest man ? Der Ausweis gehört nicht dir.

Wir schaun mal weiter und zwar dein Name, ja dein Name, wem gehört er ?

Man schaue im Einführungsgesetz BGB Art. 10 Abs 1:

„Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört“

Beitragsservice (GEZ) | DER ANRUF | ✩ DAS ABWIMMEL-SYNDIKAT ✩ |

 

Wer arbeitet im „demokratischen Rechtsstaat“ eigentlich für wen ?

Sind uns die Grundprinzipien, nach denen wir laut
Grundgesetz & Merkel organisiert sind, eigentlich bekannt ?

Wie passen diese Prinzipien mit der Realität überein ?

Fehlende Unterschrift des Vorsitzenden Richters auf dem schriftlichen Urteil

Richterhammer und Österr. FahneIm vorliegenden, schon etwas älteren Fall hatte sich der 3. Strafsenat des
Bundesgerichtshofs mit dem absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 7 StPO
zu befassen. Die Vorsitzende hatte die Ausfertigung und Zustellung des
Urteils auf der Rückseite des Urteils schriflich angeordnet und unterschrieben.

Aus den Entscheidungsgründen

Ein vollständiges schriftliches Urteil liegt erst dann vor, wenn sämtliche
an ihm beteiligten Berufsrichter seinen Inhalt gebilligt und dies mit ihrer
Unterschrift bestätigt haben.

Die Vorsitzende der Strafkammer hat das Urteil nicht unterschrieben, es trägt
lediglich die Unterschrift der beisitzenden Richterin. Da die fehlende Unterschrift
auch nicht innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO nachgeholt wurde, ist
das Urteil nicht fristgerecht zur Akte gebracht worden.

Daran ändert auch nichts, dass die Vorsitzende noch innerhalb der Frist des § 275 Abs.
1 Satz 2 StPO auf der Rückseite des Urteils  die Ausfertigung des Urteils und dessen
Zustellung an die Verfahrensbeteiligten angeordnet und diese Verfügung unterschrieben
hat. Das in § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO formulierte Gebot, dass das Urteil von den
mitwirkenden Berufsrichtern zu unterschreiben ist, lässt es nicht zu, dass die den
Urteilstext abschließende Unterschrift durch eine an anderer Stelle der Akte befindliche
Unterschrift des mitwirkenden Richters ersetzt wird.

Durch die unter die Zustellverfügung gesetzte Unterschrift übernimmt die Richterin
nicht zweifelsfrei die Verantwortung für den Inhalt des in der Akte befindlichen,
an der vorgesehenen Stelle aber nicht von ihr unterschriebenen Urteils.

Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 7 StPO ist gegeben, weil das Urteil
innerhalb der in § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO bezeichneten Frist nicht vollständig
zu den Akten gebracht worden ist.

Gericht :

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.04.2010 – 3 StR 30/10

Quelle : Rechtsindex