2012_07_20_ IZMR zur Amerikanischen Botschaft wegen Art. 133-139 Korreektur GG
Liebe Menschenrechtsverteidiger,
ich möchte Euch bitten, die Anlage durchzulesen und zu verstehen, welche Wege uns zur Verfügung stehen.
Das deutsche Volk als Eigenschaft und das Deutsche Volk als Eigenname sind zwei verschiedene Völker, Bürger und Zu- und Angehörige!
Wir möchten gerne Vorträge und Veranstaltungen machen und den Fragen uns stellen. Wer vor Ort die Organisation übernehmen kann, soll sich bitte melden.
ausgezeichnet
selim
NS-Beseitigungs-Quellen:
- Art. 139 GG, AHK-Gesetze
- Gesetz Nr. 104 vom 05.03.1946 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus
geändert durch Gesetz Nr. 902 vom 23. Oktober 1947 (RegBl. S. 119)
Gesetz Nr. 922 vom 29. März 1948 (RegBl. S. 58)
Gesetz Nr. 923 vom 31. März 1948 (RegBl. S. 58)
- Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12.01.1946 zur Entfernung von Nationalsozialisten und Personen,
die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenüberstehen,
aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen
geändert am 16. November 1946 (ABl. S. 228, ber. S. 287)
für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch
Artikel 2 des Gesetzes Nr. A-37 der Alliierten Hohen Kommission
vom 5. Mai 1955 (ABl. AHK S. 3268)
(für die DDR außer Wirkung gesetzt durch Beschluß des Ministerrats
der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955)
ACHTUNG:
Nach Art. 139 GG bestehen die nationalsozialistischen Strukturen forthin, weil keine Entnazifizierung in Deutschland erfolgte. Rechtspositivismus kennt keinen Treu und Glauben als Voraussetzung der Entnazifizierung. Nach dem Gesetz Nr. 104, zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 05.03.1946,
geändert durch
Gesetz Nr. 902 vom 23. Oktober 1947 (RegBl. S. 119)
Gesetz Nr. 922 vom 29. März 1948 (RegBl. S. 58)
Gesetz Nr. 923 vom 31. März 1948 (RegBl. S. 58)
weil der Nationalsozialismus und Militarismus in Deutschland zwölf Jahre die Gewaltherrschaft ausgeübt, schwerste Verbrechen gegen das deutsche Volk und die Welt begangen, Deutschland in Not und Elend gestürzt und das Deutsche Reich zerstört haben. Die Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus ist eine unerläßliche Vorbedingung für den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Wiederaufbau. . Während der vergangenen Monate, die der Kapitulation folgten, hat die Amerikanische Militärregierung die Entfernung und den Ausschluß von Nationalsozialisten und Militaristen aus der Verwaltung und anderen Stellen durchgeführt. Der Kontrollrat hat am 12. Januar 1946 für ganz Deutschland Richt-linien für diese Entfernung und den Ausschluß in der Anweisung Nr. 24 aufgestellt, die für die deutschen Regierungen und für das deutsche Volk verbindlich sind. Das Gesetz Nr. 8 der Militärregierung einschließlich seiner ersten Ausführungs-Verordnung hat die Befreiung auf das Gebiet der gewerblichen Wirtschaft ausgedehnt und das Vorstellungsverfahren durch deutsche Prüfungsausschüsse eingeführt.
Die Amerikanische Militärregierung hat nunmehr entschieden,
daß das deutsche Volk die Verantwortung für die Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus auf allen Gebieten mitübernehmen kann. Der Erfüllung der damit dem deutschen Volk übertragenen Aufgabe dient dieses Gesetz, das sich im Rahmen der Anweisung Nr. 24 des Kontrollrates hält.

