Verantwortlichkeit der fortgesetzten Greueltaten in der Bundesrepublik

2012_07_20_ IZMR zur Amerikanischen Botschaft wegen Art. 133-139 Korreektur GG

 

Liebe Menschenrechtsverteidiger,

ich möchte Euch bitten, die Anlage durchzulesen und zu verstehen, welche Wege uns zur Verfügung stehen.

Das deutsche Volk als Eigenschaft und das Deutsche Volk als Eigenname sind zwei verschiedene Völker, Bürger und Zu- und Angehörige!

Wir möchten gerne Vorträge und Veranstaltungen machen und den Fragen uns stellen. Wer vor Ort die Organisation übernehmen kann, soll sich bitte melden.

ausgezeichnet

selim

NS-Beseitigungs-Quellen:

  • Art. 139 GG, AHK-Gesetze

 

  • Gesetz Nr. 104 vom 05.03.1946 zur Befreiung von      Nationalsozialismus und Militarismus

geändert durch Gesetz Nr. 902 vom 23. Oktober 1947 (RegBl. S. 119)

Gesetz Nr. 922 vom 29. März 1948 (RegBl. S. 58)

Gesetz Nr. 923 vom 31. März 1948 (RegBl. S. 58)

  • Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12.01.1946 zur      Entfernung von Nationalsozialisten und Personen,

die den Bestrebungen der Alliierten feindlich gegenüberstehen,

aus Ämtern und verantwortlichen Stellungen

geändert am 16. November 1946 (ABl. S. 228, ber. S. 287)

für die Bundesrepublik Deutschland außer Wirkung gesetzt durch

Artikel 2 des Gesetzes Nr. A-37 der Alliierten Hohen Kommission

vom 5. Mai 1955 (ABl. AHK S. 3268)

(für die DDR außer Wirkung gesetzt durch Beschluß des Ministerrats

der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955)

 

ACHTUNG:

 

Nach Art. 139 GG bestehen die nationalsozialistischen Strukturen forthin, weil keine Entnazifizierung in Deutschland erfolgte. Rechtspositivismus kennt keinen Treu und Glauben als Voraussetzung der Entnazifizierung. Nach dem Gesetz Nr. 104, zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 05.03.1946,

 

geändert durch
Gesetz Nr. 902 vom 23. Oktober 1947 (RegBl. S. 119)
Gesetz Nr. 922 vom 29. März 1948 (RegBl. S. 58)
Gesetz Nr. 923 vom 31. März 1948 (RegBl. S. 58)

 

weil der Nationalsozialismus und Militarismus in Deutschland zwölf Jahre die Gewaltherrschaft ausgeübt, schwerste Verbrechen gegen das deutsche Volk und die Welt begangen, Deutschland in Not und Elend gestürzt und das Deutsche Reich zerstört haben. Die Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus ist eine unerläßliche Vorbedingung für den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Wiederaufbau. . Während der vergangenen Monate, die der Kapitulation folgten, hat die Amerikanische Militärregierung die Entfernung und den Ausschluß von Nationalsozialisten und Militaristen aus der Verwaltung und anderen Stellen durchgeführt.  Der Kontrollrat hat am 12. Januar 1946 für ganz Deutschland Richt-linien für diese Entfernung und den Ausschluß in der Anweisung Nr. 24 aufgestellt, die für die deutschen Regierungen und für das deutsche Volk verbindlich sind. Das Gesetz Nr. 8 der Militärregierung einschließlich seiner ersten Ausführungs-Verordnung hat die Befreiung auf das Gebiet der gewerblichen Wirtschaft ausgedehnt und das Vorstellungsverfahren durch deutsche Prüfungsausschüsse eingeführt.

 

Die Amerikanische Militärregierung hat nunmehr entschieden,

daß das deutsche Volk die Verantwortung für die Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus auf allen Gebieten mitübernehmen kann. Der Erfüllung der damit dem deutschen Volk übertragenen Aufgabe dient dieses Gesetz, das sich im Rahmen der Anweisung Nr. 24 des Kontrollrates hält.

Sommers Sonntag 4 – Erstes Bereinigungsgesetz

Tobias Sommer macht sich seine Gedanken über das
„Erste Bereinigungsgesetz“.

Was wäre, wenn die Arbeit an den BRD-Gerichten gesetzlicher
Grundlagen entbehrten? Wie demokratisch ist ein Staat, der
sich nicht an die eigenen Gesetze hält? Geht in der Justiz
alles noch mit rechten Dingen zu?

Sommers Sonntag 4 – Erstes Bereinigungsgesetz

Sommers Sonntag 4 – Erstes Bereinigungsgesetz

Tobias Sommer macht sich seine Gedanken über das „Erste Bereinigungsgesetz“.
Was wäre, wenn die Arbeit an den BRD-Gerichten gesetzlicher Grundlagen entbehrten?
Wie demokratisch ist ein Staat, der sich nicht an die eigenen Gesetze hält?
Geht in der Justiz alles noch mit rechten Dingen zu?

 

 

BGH – Pharmalobby darf Ärzte schmieren

Wenn Sie demnächst zu einem Arzt Ihres Vertrauens gehen und der Ihnen ein Rezept verschreibt, dann fragen Sie ihn doch mal, ob Sie von ihm eine Provision für das ausgestellte Rezept bekommen. Nach dem neuen BGH-Urteil (Az. GSSt 2/11) darf jeder Arzt von der Pharmalobby Geschenke annehmen. Warum sollen Sie nicht auch von diesen Geschenken etwas abgekommen?

Man kann dieses Urteil auch so interpretieren: Als Freiberufler dürfen Ärzte bestechlich sein und die Pharmalobby darf Ärzte bestechen. “Amtsträger”, wie der Ex-Bundespräsident Christian Wulff, verlieren aufgrund von Lobby-Geschenken ihren Job. So funktioniert eine Bananen-Republik. Geben Sie mal Ihrem Postzusteller oder dem Müllabfuhrteam ein kleines Präsent. Nehmen diese Leute Ihr Präsent an, müssten sie wegen Bestechlichkeit mit einer Abmahnung rechnen. Zu einer Bananen-Republik passt eben auch eine Bananen-Justiz.

Hat vielleicht die Pharma-Lobby auch den BGH bestochen? Nein, auf gar keinen Fall, denn die Richter vom BGH sind ja alle “Amtsträger”! Nun ja, Politiker sind bestechlich, wie der Fall Wulff gezeigt hat. Wobei Bestechungen von Politikern in der Vergangenheit schon häufiger vorkamen. Es ist kein Geheimnis, das Richter für hohe Staatsämter, z.B. für das BVG, den BGH … von Parteien ausgewählt werden. Wäscht hier nicht die eine Hand die andere? Was meinen Sie?

Die Bananen Republik Deutschland (BRD) soll ein Rechtsstaat sein? Träumen Sie weiter!

Hier ein Kommentar zum BGH-Urteil von Uhupardo

 

 

http://krisenfrei.wordpress.com/2012/06/23/bgh-pharmalobby-darf-arzte-schmieren/

ESM hat nichts mit dem Euro und der EU zu tun?

Die Bundesregierung: ESM und daher Euro haben nichts mit der EU zu tun!?!?

Der ESM ist ein verbrecherischer Vertrag. Zu ihm braucht man Nichts mehr zu sagen. Aber die Information, die uns heute erreichte (Dank an das Bündnis Bürgerwille), ist schon bemerkenswert, denn sie offenbart die völlige Verlogenheit der politischen und juristischen Führung der Bundesrepublik.

Aus einer offiziellen Stellungnahme der Bundesregierung zum ESM (Text):

“Die Bundesregierung teilt diese Ansicht (dass der Bundesrat am Gesetzgebungsverfahren zum ESM beteiligt werden muss, ADD) nicht. Beim ESM handelt es sich nicht um ein EU-Vorhaben gemäß Artikel 23 GG, sondern um einen völkerrechtlichen Vertrag, der bewusst außerhalb der EU konzipiert wurde. Für eine Anwendung des Artikel 23 GG besteht schon deswegen keine Grundlage. Abgesehen davon werden mit dem ESM-Vertrag weder Hoheitsrechte auf die EU übertragen noch erfolgt eine sonstige „Veränderung der textlichen Grundlagen des europäischen Primärrechts“ (Text von Art. 23, Grundgesetz, ganz unten am Ende des Texts)

Man muss sich die Bedeutung dieses Absatzes so richtig klar machen.

Die Bundesregierung erklärt offiziell gegenüber dem Bundesrat, dass der ESM nichts mit der EU zu tun hat:

“Beim ESM handelt es sich … um einen völkerrechtlichen Vertrag, der bewusst außerhalb der EU konzipiert wurde.”

Wohlbemerkt, der Euro und die Eurozone wurden im Rahmen der EU-Verträge geschaffen und bestehen im Rahmen der EU.

Der ESM hat den Zweck, den Euro und damit die Eurozone zu retten. Dies ist der einhellige Konsens von allem, was seitens der Regierung, des Bundestages und des Bundesverfassungsgerichts bisher der Öffentlichkeit erzählt wurde:

“Scheitert der Euro, scheitert Europa”

– von wem war das noch mal? Der Chefin der Bundesregierung etwa?

Nun erklärt die Bundesregierung, der ESM habe nichts mit der EU zu tun. Also darf er auch nichts mit dem Euro zu tun haben.

Die Haltung der Bundesregierung hat so offensichtlich keinen Bezug zur Realität, dass man nur noch fragen kann, was wirklich hinter dieser Argumentation steckt. Wir glauben: Verzweiflung. Die Bundesregierung und mit ihr die gesamte große Einheitspartei vonCDUbisGrüne hat sich hoffnungslos im Euro-Rettungswahnsinn verrannt. Sie haben Recht gebrochen, das Verfassungsgericht zum Hampelmann degradiert, das Vermögen der Bürger verspekuliert und die Rechte der Bürger ausverkauft.

Und trotzdem stehen sie vor dem Scheitern. Vor Griechenland, Spanien, Italien, die allesamt über kurz oder lang den Euro aufgeben werden.

Weil im Falschen jede Lüge nur zu noch größeren Lügen führt. Weil im Falschen jeder Rechtsbruch nur zu noch größerem Rechtsbruch führt.

Juristisch können wir die Haltung der Bundesregierung übrigens nachvollziehen. Allen, die sich auskannten, war von vorneherein klar, dass eine solch diktatorische Behörde wie der ESM nicht einmal unter EU-Recht zu bringen war. Deshalb wurde der ESM eben nicht zum Teil der EU gemacht – was aber nur ein weiterer Beweis für die völlige Verlogenheit und Unmoral der Einheitspartei vonCDUbisGrüne und ihrer Führer ist.

Unser Vorschlag ist: Nehmen wir die Bundesregierung doch einfach beim Wort: Der ESM darf nichts mit dem Euro und nichts mit der Eurozone zu tun haben! Prima, denn dann braucht es ihn ja gar nicht! Und zu Frau Merkel sagen wir: Scheitert der Euro-Rettungswahnsinn, dann befreit sich Europa!

Ansonsten gilt: Auf zu den Demos! Am 2.6. in München! Am 8.6. in Berlin! Am 16.6. in Karlsruhe!

Info & Kontakt: aktion-direkte-demokratie@email.de.

Text von Art. 23, Grundgesetz:

“(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet.

(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.

(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.

(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.

(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.”

Quelle: ADD

http://krisenfrei.wordpress.com/2012/05/29/der-esm-hat-nichts-mit-dem-euro-und-der-eu-zu-tun/

Eure Rechte!

Hier als PDF Format:    I.D.R. – MERKBLATT ÜBER IHRE RECHTE

Wegen Schulden in Erzwingungshaft?

Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!

Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und kann nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK): Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden „Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ (siehe auch IP66 Art. 11 (Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte))

Land BRD
Unterzeichnung 16/9/1963
Ratifizierung 1/6/1968
Inkrafttreten 1/6/1968

Das Grundgesetz mit dazu ziehen!
Artikel 25 GG Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
http://dejure.org/gesetze/GG/25.html

Was uns KRR-FAQ.NET, Anti-Reichsdeppenforum und Reichling´s Blog zu Art.146 GG verschweigen

Art. 146 GG a.F. sowie n.F. ist in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG zu verstehen. –

http://dejure.org/gesetze/GG/146.html

http://dejure.org/gesetze/GG/20.html


Art. 146 GG beinhaltet, jedenfalls in seiner alten Fassung (aber trotzdem auch in der neuen Fassung), NICHT NUR ein an den „pouvoir constitué“ (d.h. an die verfassten Staatsgewalten) gerichtetes Recht, sondern vielmehr eine Pflicht zur Vornahme des Verfassunggebungsaktes, und zwar im Wege einer Legitimierung durch eine Volksabstimmung, nämlich als Verfassungs(gebungs)auftrag, der in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG an das gesamte deutsche Volk gerichtet ist.
Einerseits der Wortlaut im Schlußabsatz der alten Präambel (die ausdrücklich an das „gesamte Deutsche Volk“ gerichtet wurde), sowie andererseits die Formulierung in Art. 146 GG a.F. sowie n.F. (wobei dem deutschen Volke „in freier Entscheidung“ ein – gemeinsamer – Beschluß über die neue Verfassung abverlangt wird)…
…weisen die verfassungsgebende Gewalt dem Volk als konstituierende Gewalt zu.
Die verfassungsgebende Gewalt ist eben gerade NICHT das Recht der Staatsgewalt als – bloße – konstituierte Gewalt.
konstituierende = gründende konstituierte = gegründete
Das Volk ist der Gründer!!! Die Staatsgewalt ist nur das, was durch das Volk gegründet wurde, um das Volk zu repräsentieren. Die Staatsgewalt muß durch das Volk gegründet (legitimiert) werden, nicht umgekehrt.
Man tut so, als „dürfe“, aber nicht „müsse“; dabei unterstellt man fälschlich, es stünde im Belieben der Staatsgewalt, dies dem Volk zu gewähren oder nicht. Diese Behauptung ist jedoch unsachlich, weil völlig „frei erfunden“, denn die Staatsgewalt („pouvoir constitué“) kann sich dies eben gerade NICHT aussuchen, weil die verfassungsgebende Gewalt („pouvoir constituant“) beim Volk liegt, d.h. beim demokratischen Souverän,…
…von dem „alle“ (!!!) Staatsgewalt ausgeht, vgl. Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG.
Das liegt NICHT im Ermessen einer obrigkeitsstaatlichen Autorität, eine demokratisch legitimierte Verfassung ist doch KEINE Ermessensentscheidung der Staatsgewalt (der gegründeten Gewalt: „pouvoir constitué“), die eine „ununterbrochende Legitimationeskette“ (*1) haben muß, um sich zu legitimieren!!!
*1 – Quelle: BVerfGE 47, 253 (275 f.); 77, 1 (40) sowie 83, 60 (72 f.) aus der Zeit nach der Wiedervereinigung.
Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes (“pouvoir constituant“) ist rechtlich NICHT zu binden, und damit auch NICHT durch irgendwelche – bloßen – Rechtsauslegungen!!!
Dieser Umstand läßt sich auch NICHT wegdiskutieren (weginterpretieren).

http://www.volksbetrug.net/forum/viewtopic.php?f=32&t=8572&sid=ffc76bf7fb9ec9b3eb6ec27cb86a7a07