Regierung will Proteste in Ost-Ukraine „mit Gewalt“ auflösen

Die ukrainische Übergangs-Regierung droht den pro-russischen Separatisten im Osten mit dem Einsatz von Gewalt. Der Protest werde innerhalb von 48 Stunden aufgelöst, so der Innenminister.

Pro-Russische Demonstranten sollen „mit Gewalt“ vertrieben werden. (Foto: dpa)

Die ukrainische Regierung hat den pro-russischen Separatisten im Osten des Landes mit dem Einsatz von Gewalt gedroht. Der Protest werde innerhalb von 48 Stunden aufgelöst, sagte Innenminister Arsen Awakow am Mittwoch am Rande einer Kabinettssitzung in Kiew. Sollten Verhandlungen scheitern, werde Gewalt eingesetzt. Bei den konfliktbereiten Kräften handelt es sich nach seinen Worten um eine Minderheit.

Demonstranten halten Behördengebäude in mindestens zwei Städten im Osten der Ukraine besetzt. In Luhansk nahe der russischen Grenze sind sie in eine Zweigstelle des Inlandsgeheimdienstes SBU eingerückt. Bei der Besetzung erbeuteten die Oppositionellen nach eigener Darstellung auch Maschinengewehre. Sie fordern Volksabstimmungen über eine Unabhängigkeit von der Übergangsregierung in Kiew (mehr hier). Im Osten der Ukraine leben viele ethnische Russen, die die neue Regierung in Kiew ablehnen.

Russland rief die ukrainische Regierung auf, nicht militärisch gegen die Demonstranten vorzugehen. Moskau warnt vor einem Bürgerkrieg (hier). Das Land relativierte die Aussagen des Westens, ein Militäreinsatz in der Ukraine vorzubereiten. „Die USA und die Ukraine haben keinen Grund zur Sorge“, erklärte das Außenministerium in Moskau. Es gebe an der Grenze zum Nachbarland keine ungewöhnlichen Aktionen, die von militärischer Bedeutung seien.

US-Außenminister John Kerry hatte zuvor erklärt, Russland könnte einen Militäreinsatz wie auf der Krim im März vorbereiten.

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/04/09/regierung-will-proteste-in-ost-ukraine-mit-gewalt-aufloesen/

Linke Gewalt – Die Mobilmachung

Krawalle um die sogenannte „Roten Flora“: Angriff auf Rechtsstaat und Gewaltmonopol Foto: picture alliance / dpaKrawalle um die sogenannte „Roten Flora“: Angriff auf Rechtsstaat und Gewaltmonopol Foto: picture alliance / dpa

Sturmangriffe auf Polizeiwachen, brennende Autos und Straßenschlachten mit Dutzenden verletzten Beamten, offene Aufrufe zum Schußwaffengebrauch gegen die Staatsmacht – der Pestgeruch des Bürgerkriegs liegt in diesen Wochen über Hamburg. Die Krawalle um das sogenannte „linksalternative Kulturzentrum“ namens Rote Flora markieren nicht nur einen neuen Höhepunkt der organisierten linksextremen Gewalt gegen Staat, Gesellschaft und Rechtsordnung, sondern auch der gewollten und gezielten medial-politischen Begünstigung. Das groteske Mißverhältnis zwischen eigener Wahrnehmung und offiziellem Herunterspielen führt zu unerwarteten Solidarisierungen aus der Bürgerschaft – nicht mit den Allmachtsphantasien des linken Krawallpöbels, sondern mit den zu Prügelknaben degradierten und im Stich gelassenen Polizeibeamten.

Während in Münchner Gerichtssälen mühselig darum gerungen wird, die Existenz und Staatsgefährlichkeit einer vor fast acht Jahren abgeschalteten mutmaßlichen rechtsextremen Terrorzelle zu belegen, wirft der Teppich, unter den der alltägliche linksextreme Straßenterror gekehrt wird, allmählich Beulen von Mittelgebirgsformat. Man braucht bei der Presseschau gar nicht erst die Begriffe „links“ mit „rechts“ oder „Autonome“ gegen „Neonazis“ zu vertauschen, um die Absurdität des öffentlichen Umgangs mit der linken Gewalt greifbar zu machen. Feuerwerkskörper auf Polizeibeamte – denen nur zu oft Steine oder Flaschen folgen – werden als „Protestfolklore“ abgetan; militante Angriffe auf die Staatsmacht finden sich zu „Ausschreitungen“ verniedlicht, als seien die Schwarzvermummten im Grunde ja brave Demokraten, bei denen nur einzelne Hitzköpfe mal über die Stränge schlagen; Dutzende schwerverletzter Polizisten werden nüchtern und achselzuckend als Quasi-„Kollateralschäden“ akzeptiert. Kein Ruf nach hartem Durchgreifen oder gar „Antifa“-Verbot, keine Terror-Ermittlungen, selbst wenn Sympathisanten im Internet ganz offen über Schußwaffengebrauch und „Bürgerkrieg“ räsonieren.

Angriff auf Rechtsstaat und Gewaltmonopol

Bürgerkrieg ist es in der Tat, den die militante linke Szene im Hamburger Schanzenviertel, bei den Berliner Maikrawallen, in Leipzig, Dresden und an vielen anderen Orten proben. Die Bürgerkriegsdrohung steckt schon in der scheinbar harmlosen und kritiklos nachgeplapperten Selbstbezeichnung der Gewalttäter als „Autonome“: Lossagung von und Angriff auf Rechtsstaat und Gewaltmonopol und der Anspruch, per Faustrecht das Privateigentum anderer zu beschlagnahmen, die Durchsetzung von Recht und Gesetz zu vereiteln und ganze Territorien unter eigene Kontrolle zu bringen.

Aufgehen kann diese Strategie nur dank willfähriger Helfershelfer in Politik und Medien. Letztere haben die linksextremistische Bürgerkriegsrhetorik bis weit in die sogenannte „bürgerliche“ Presse hinein verinnerlicht. Wenn in stereotyper Nachrichten-Stanzsprache „schwere Ausschreitungen zwischen Polizei und Demonstranten“ gemeldet werden, die sich „Straßenschlachten geliefert“ hätten, werden staatliche Hoheitsträger und gewalttätige Angreifer implizit auf dieselbe Legitimitätsstufe gestellt. Das ist nichts anderes als der innere Abschied vom staatlichen Gewaltmonopol als Grundlage des Rechtsstaates und von der Akzeptanz moderner staatlicher Ordnung überhaupt.

Produkte eines ideologisierten Bildungssystems

Linksextremisten in Hamburg: Produkte eines ideologisierten Bildungssystems Foto: picture alliance / dpa

Linksextremisten in Hamburg: Produkte eines ideologisierten Bildungssystems Foto: picture alliance / dpa

Die medialen Handlanger der linksextremen Gewalt sind, wie der Politikwissenschaftler Claus Wolfschlag zutreffend festgestellt hat, Produkte eines ideologisierten Bildungssystems unter grün-linker kultureller Hegemonie. Der Redakteur im vom Bürger zwangsfinanzierten Staatssender, der einen ehemaligen K-Gruppen-Aktivisten endlos unwidersprochen darlegen läßt, daß die Polizei an der linken „Gegengewalt“ selbst schuld sei, die grünen und linken Lokalpolitiker, die nicht in den Gewaltexzessen ihrer Gesinnungsgenossen, sondern in den Versuchen der Polizei zur Wiederherstellung der Ordnung eine Gefahr für die Rechte und Freiheiten der Bürger sehen – sie setzen Denkmuster und Reflexe um, zu denen sie bereits in Schulprojekten, Uniseminaren und Hochschulgruppen konditioniert worden sind.

Die realen Bürgerkriegsszenarien auf der Straße spiegeln den ideologischen Bürgerkrieg des „Kampfs gegen Rechts“. In der Logik der linken Inhaber der kulturellen Hegemonie ist es daher nicht paradox, sondern folgerichtig, wenn die frischgebackene zuständige Ministerin Manuela Schwesig (SPD) unter dem Pulverdampf linksextremer Krawalle ankündigt, sie wolle künftig staatlich subventionierten linken „Antifaschisten“ nicht mehr zumuten, einen Revers ihrer Verfassungstreue zu unterzeichnen.

Die Akzeptanz des Bürgers schwindet

Die Akzeptanz für solche Propaganda-Kapriolen schwindet allerdings in dem Maße, wie linke Systemumsturz-Phantasien die salonradikale Diskutierzirkel-Atmosphäre verlassen und zur handfesten Bedrohung für größere Teile der Bürgerschaft werden. Selbst die „alte Tante“ Zeit, die kürzlich jammerte, durch die Ausweisung der Hamburger Innenstadt als „Gefahrengebiet“ mit verschärften Polizeikontrollen würden „50.000 Hamburger unter Generalverdacht“ gestellt, mußte sich von ihren sonst so betulichen Lesern anhören, daß die Facebook-Seite „Solidarität mit den Beamten der Davidwache“ in wenigen Tagen noch weit mehr Unterstützer gefunden habe.

Daß Bürger sich spontan mit den an der Front alleingelassenen Polizisten solidarisieren, daß Medien die linke Gewalt kritischer zu betrachten beginnen und Politiker ein offeneres Ohr für die Forderungen der Beamten zeigen, die sie sonst aus Feigheit vor den Diskursherren gern im Regen stehen lassen, ist ein ermutigendes Zeichen, dem weitere folgen müssen. Denn der von links angezettelte reale Bürgerkrieg auf den Straßen wird erst dann in den Griff zu bekommen sein, wenn der vom Staat mit geschürte und finanzierte geistige Bürgerkrieg beendet wird.

 

http://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2014/die-mobilmachung/

Brutaler Angriff: Südländer treten Bewusstlosen auf den Kopf

+++ Polizei sucht mit Fahndungsfoto nach den Schlägern +++

 Fahndungsfoto

Am Abend des 26. April wurde ein 28-jähriger Münchner auf dem Frühlingsfest
brutal zusammengeschlagen – jetzt sucht die Polizei mit einem öffentlichen
Fahndungsfoto nach den Schlägern. Norman D. feierte an jenem Freitag im
Hippodrom und verließ gegen 22 Uhr das Zelt, um eine Zigarette zu rauchen.

Dort forderte eine Gruppe Südländer Zigaretten von ihm. Dieses „Bitten um eine
Zigarette“ ist eine von Südländern häufig verwendete Methode, um eine Schlägerei
zu provozieren. In Erwartung der gleich stattfindenden Eskalation filmte einer
der Schläger das Opfer mit seinem Handy, um wahrscheinlich später mit den
Aufnahmen angeben zu können, „wie cool man einen Deutschen plattgemacht“ habe.

Wie erwartet eskalierte die Situation. Norman D. forderte den Mann auf,
mit dem Filmen aufzuhören. Der filmte aber weiter.

Es entwickelte sich ein Streit, der zu einem Handgemenge führte.

Daraufhin holte der gut durchtrainierte Mann aus und verpasste dem 28-jährigen
Münchner einen wuchtigen Schlag aufs Kinn. Norman D. stützte bewusstlos zu Boden.

Als er schon ohnmächtig am Boden lag, trat ihm einer der Schläger mit voller Wucht
auf den Kiefer. Die Diagnose: Doppelter Kieferbruch, fünf beschädigte Zähne, bleibende Schäden.

Norman D. wurde mittlerweile operiert, der Kiefer blieb jedoch schief.
In seinem Kinn wurden zwei Platten verschraubt. Seine Aussprache ist
seit dem undeutlich, er lispelt ein wenig.

Seit dem Überfall ist er ständig beim Zahnarzt, um die kaputten Zähne
wiederherstellen zu lassen. Die Kosten muss er wohl selbst übernehmen,
da die Täter entkommen konnten.

Zwei Schläger tauchten in der Menge unter, die anderen beiden flüchteten Richtung U-Bahn.
Im Weglaufen soll einer der vier Schläger noch geschrien haben:

„Ich hoffe, daß er daran verreckt.” Ein mutiger 30-jähriger Münchner verfolgte die
Schläger bis in die Nähe des Goetheplatzes, dann verlor er sie aus den Augen.

Nur wenige Minuten nach der Tat hat die Überwachungskamera zwei der Beteiligten
aufgenommen.  Rechts ist laut Polizei der Schläger zu sehen, der gefilmt hatte,
links ein Unbeteiligter aus der Gruppe.

Die Polizei geht mit den Überwachungsbildern nun an die Öffentlichkeit und bittet um Zeugenhinweise.

Quelle : kompakt-nachrichten.de

Ein Europa ohne Bevormundung aus Brüssel – Antworten eines Bürgers zur EU-Umfrage

Hat das gegenwärtige Konstrukt EU, eine Chance zu überleben?

Nein, Europa steuert in eine Diktatur der Banken und Finanzinstitute, über kurz oder lang wird es zu Unruhen und Bürgerkriegsszenarien kommen. In der Geschichte der Menschheit hat noch nie ein Vielvölkerstaat ohne Gewalt funktioniert (z. B. Römisches Reich, Sowjetunion, alle Kolonialreiche, usw.). Die Menschen in Europa wollen diesen aufgezwungenen Großstaat nicht (siehe EU Referendum Dänemark und Irland), Bürgerproteste in Spanien, Griechenland und anderen EU Staaten.

Was sollte sich Ihrer Meinung nach grundlegend in Europa ändern?

Abschaffung der EU, Negierung der Maastricher- und Lissabon Verträge. Jeder Staat sollte seine volle staatliche Souveränität mit eigener Währung und Gesetzgebung wiedererhalten, ohne Bevormundung durch Brüssel. Sollte der Wunsch nach einer engeren Bindung, egal ob wirtschaftlich oder staatlich, an einen anderen Staat bestehen, ist ein Volksentscheid notwendig und bindend. Der Austausch von Kultur und Lebensweise sollte stark ausgebaut werden, damit wir besser einander verstehen und kennen lernen.

Wie stehen Sie zur Europäischen Finanzkrise? Wie zum Euro?

Die Finanzkrise ist ein künstliches Konstrukt aus Gier und Machtstreben der Finanzelite, damit Kontrollmechanismen und Gesetzesänderungen ohne große Probleme etabliert werden können. Ähnlich wie der Reichtagsbrand und das Ermächtigungsgesetz. Der Euro ist nur Mittel zum Zweck, die staatliche Souveränität aufzuweichen und letztendlich abzuschaffen.

Wie stehen Sie zu Schuldenländern wie Griechenland oder Spanien?

Ganz banal gesagt: Diese Länder sind die ersten Opfer der Finanzelite. Mit relativ schwachen Volkswirtschaften, immer knapp am Limit des Staatsbankrotts, wurden diese Länder recht früh “sturmreif” geschossen. Nur eine eigene Währung kann die Lage in diesen Ländern zumindest etwas mildern. Finanzhilfen seitens Deutschlands oder der EU verschlimmern die Situation noch weiter. Besonders wenn Deutschland sich rühmt, sich “Exportweltmeister” zu nennen, werden diese Länder mit Waren regelrecht geflutet, und die heimische Wirtschaft in diesen Ländern leidet darunter. Besser wäre, eine ausgeglichene Export/Import-Bilanz zu haben, wobei stark darauf geachtet werden muß, daß die Produkte und Dienstleistungen im Land erwirtschaftet werden (keine Billiglohnländer Importe, keine prekäre Beschäftigung im Land selber), damit möglichst viele Menschen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben, Steuern zahlen und konsumieren können.

Haben Sie Ihr eigenes Konsumverhaltens seit Krisenbeginn geändert?

Ja, haltbare Konserven, Kerzen, Streichhölzer und sonstige Dinge des täglichen Lebens werden auf Lager gelegt.

Wird innerhalb Europas der Familienpolitik genug Beachtung geschenkt?

Nein, es ist ein erklärtes Ziel dieser Finanzeliten, das traditionelle Familienbild abzuschaffen, damit der Einfluss bis in das kleinste Element eines Staates (die Familie) hineinreicht (siehe Gender Mainstream).

Fühlen Sie sich in Europa wirklich frei bzw. sicher?

Ich fühle mich weder frei noch sicher. Der Kontrollapparat der Regierung hat beängstigende Ausmaße bekommen (Vorratsdatenspeicherung, Hartz 4, Lissabon Vertrag, Online-Durchsuchung, usw.). Der Bürger wird unter Generalverdacht gestellt. Meine Sicherheit wird in keiner weise damit gesteigert, weil die Bedrohung durch Staatswillkür steigt. Die rechtsstaatliche Ordnung wird dem monetären Prinzip geopfert.

Europa zu verändern, bedeutet aktive Teilnahme, wenn auch im kleinen Rahmen. Was wäre folglich Ihr Vorschlag, Ihre Idee für ein Europa souveräner Mitgliedsstaaten? Wo sollten Gemeinsamkeiten entstehen? Welche Werte gilt es, als Land zu bewahren?

Jeder Staat sollte selbst entscheiden durch Volksabstimmung, ob und wie eine Bindung an einen anderen Staat zustande kommt. Die große Gemeinsamkeit Europas ist die Vielfalt der Kulturen und der Austausch von Ideen und Lebensweisen (z. B. Ernährung wie Pizza, Döner, Crepes, Knödel, usw.). Wenn die Menschen in Europa die Eigenarten anderer Kulturen kennen, ist es kein Problem, mit diesen umzugehen. Die Herkunft, eigene Identität und Verantwortung gegenüber dem anderen gilt es zu bewahren.

Könnte Europa die Weltpolitik positiv und nachhaltig verändern?

Sicher, dies wäre allerdings mal was ganz neues für Europa. Bis jetzt konnte Europa nur negativ nachhaltig verändern (Kolonisation, Inquisition, Weltkriege, Religionskriege, usw.). Sicherlich gab es auch Lichtblicke, wie z.B. Martin Luther oder der Code Civil von Napoleon Bonaparte, aber dies sind nur Ausnahmen.

Wie lautet Ihre Botschaft an Mitmenschen im Bezug auf Europa?

Cui bono? Nichts passiert rein zufällig. Alles lesen, immer hinterfragen

Sven Paronz Boschian

Bürgerumfrage: Europas Zukunft

 

 

http://www.buergerstimme.com/Design2/2012-08/ein-europa-ohne-bevormundung-aus-bruessel-antworten-eines-buergers-zur-eu-umfrage/

Anleitung zur Versklavung

Freiheit, Eigentum, Selbstbestimmung, Wahlen, Mitbestimmung das alles sind schöne
Worte. Aber die Realität verändert sich nicht alleine dadurch, dass zu ihrer Beschreibung
einfach nur schöne Worte benutzt werden. Schönfärberei, rhetorische Tricks und
schillernde Begriffe halten uns davon ab, die Dinge so zu sehen, wie sie sind.

Der voluntaristische Blick auf die Welt ist sehr einfach: Es gibt kein links,
kein rechts, kein rot, kein grün, kein schwarz, kein gelb und jetzt neu mit der
Piratenpartei auch kein orange.
Es gibt entweder Gewalt und Zwang oder Freiheit und Freiwilligkeit.

Beide Seiten schließen sich gegenseitig aus. Bei der Lösung gesellschaftlicher
Probleme wird entweder das eine eingesetzt oder das andere.

Den Sklaven der Jones-Plantage wird die Freiheit geschenkt und es wird ihnen
die Möglichkeit gegeben, freiwillig auf der Plantage weiterzuarbeiten.

Das ist schön. Oder doch nicht?

Schaut es euch an und urteilt selbst.

Nachricht an das Stimmvieh

Die „Mächtigen“ spielen keine Rolle. Sie sind der Mehrheit hoffnungslos unterlegen.
Die eigentliche Macht wird von denjenigen ausgeübt, die die „Mächtigen“
legitimieren. Es sind die vielen Menschen, die in blinder Obrigkeitshörigkeit
ihre Stimme abgeben und anschließend stumm zusehen,
wie in ihrem Namen Leid und Elend verbreitet werden.

Die meisten haben dabei nicht einmal ein ungutes Gefühl dabei.
Viele applaudieren auch noch und verteidigen die Verbrechen,
die Staat und Regierung in ihrem Namen begehen.

Der Philosoph und Freiheitsaktivist Larken Rose sucht schon seit Jahren nach den
Ursachen für dieses absurde Verhalten. Er macht das Konzept der Autorität dafür
verantwortlich. Von Kindesbeinen an werden die meisten Menschen dazu konditioniert,
nicht mehr auf ihr eigenes Herz zu hören, wenn es darum geht, zwischen richtig und
falsch zu unterscheiden. Als erwachsene Menschen bezeichnen sie diejenigen,
die sich blind beliebigen Autoritäten unterordnen als „gute Menschen“.

Und dafür dass sie selbst zu solchen werden können, ist ihnen jedes Mittel recht
vor allem gegen diejenigen vorzugehen, die für wahre Freiheit eintreten.

Larken Rose fasst es in einem Satz zusammen:

Das Problem sind nicht die Regierungen und die Politiker,
sondern es sitzt zwischen deinen Ohren.“

Polizei – Prügelnde Staatsgewalt

Namensschilder für Polizisten? In der Regel ist es die Polizei,
die uns vor Straftätern schützt.

Die Polizei als „Freund und Helfer“.

Was aber, wenn Polizeibeamte selbst als mögliche Straftäter in
Verdacht geraten? Opfer von Polizeigewalt haben vor Gericht oft
kaum eine Chance. In vielen Fällen können sie die beschuldigten
Beamten nicht einmal identifizieren.

Betroffene und Kritiker fordern deshalb endlich die
Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte.

Polizei – Prügelnde Staatsgewalt

7 Lügen in der Präambel ( Grundgesetz f. d. Bundesrepublik Deutschland )

Die Rechtsordnung der „BRD“, das „Grundgesetz“, beginnt mit  7  Unwahrheiten (Lügen) !

Wenn man bei objektiver Würdigung und strenger Beachtung des Vorstehenden die aus nur drei Sätzen beste-hende Präambel des „GG“ genau und vor allem kritisch durchliest wird man zwangsläufig feststellen können, daß das als Rechtsordnung für die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“ (dem sich so bezeichnenden „Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung“) geltende „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, in diesen drei Sätzen allein sieben Unwahrheiten, sprich Lügen enthält !

Diese drei Sätze lauten auszugsweise:

1Im Bewußtsein seiner Verantwortung …. hat sich das Deutsche Volk (Lüge 1)  kraft seiner verfassung-gebenden Gewalt (Lüge 2) dieses Grundgesetz gegeben.

2Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg …. haben in freier Selbstbestimmung (Lüge 3) die Einheit (Lüge 4) und Freiheit (Lüge 5) Deutschlands vollendet.

3Damit gilt (Lüge 6) dieses Grundgesetz für das gesamte (Lüge 7) Deutsche Volk.“

1. Lüge und Beweis zu der m. E. unwahren Behauptung: „…. hat sich das Deutsche Volk …. dieses Grundgesetz gegeben.“.

Wie bereits auf Seite 15 ausgeführt, ist das „GG“ zwar von deutschen, aber von den 3 westl. Besatzungs-mächten ausgesuchten „Parlamentariern“ formuliert und geschrieben worden, aber nach deren strengen An-weisungen („Frankfurter Dokumente“) und mußte daher mehrfach geändert, anders formuliert werden. Erst nach dem es von diesen Besatzern insgesamt ausdrücklich genehmigt worden war, durfte es verkündet werden.

So ist das „GG“ im Mai 1949 dem militärisch wehrlosen Deutschen Volk, den Reichsbürgern, von den 3 westl. Besatzungsmächten kraft ihrer Waffengewalt aufgezwungen worden und war damit ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht, gegen den Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung ! Das Ganze war also ein rein militärischer Akt und hatte mit Demokratie absolut nicht das Geringste zu tun. Im Übrigen galt bzw. gilt dieses „GGnur für den Teil des Deutschen Volkes, welches 1949 im Bereich der westl. 3 Besatzungszonen lebte und heute in dem der OMF-„BRD“ lebt, nicht aber für das gesamte Deutsche Volk innerhalb des Territoriums des DR, also auch nicht für den Teil des Deutschen Volkes östlich der Oder-Neiße.

(OMF= Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, Prof. Dr. Carlo Schmidt, 08.09.1948)

Das Deutsche Volk, zum dem untrennbar auch die damals und heute noch in den reichsdeutschen Ostprovinzen lebenden deutschen Reichsbürger gehören, ist niemals zum „GG“ gefragt worden, war daran in keiner Weise beteiligt und hatte bis heute niemals auch nur die geringste Mitwirkungs- oder Entscheidungsmöglichkeit daran ! Das kann man auch daran erkennen, daß es heißt: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ und nicht: der ! Die Verwendung der Präposition „für“ dürfte auch als eindeutiges Indiz dafür zu werten sein, daß dieses „GG“ von einer über dem Deutschen Volk stehenden höheren Gewalt angeordnet worden ist.

Fazit:  Also hat sich das Deutsche Volk dieses „Grundgesetznicht gegeben, sondern es wurde im Gegenteil einem Teil des Volkes gegen dessen Willen von den 3 westl. Besatzungsmächten oktroyiert ! Diese Behauptung in der Präambel des „GG“ dürfte daher die Lüge Nr. 1 sein !

2. Lüge und Beweis zu der m. E. unwahren Behauptung: „…. kraft seiner verfassunggebenden Gewalt ….“.

Als Beweis für die nicht mehr vorhandene Freiheit und der daraus ableitbaren „verfassunggebenden Gewalt“, von der die sogenannten „Befreier“ das Deutsche Volk 1945 völkerrechtswidrig u. a. befreit haben, wurde ihm 1948/49 zu der von den 3 westl. Besatzungsmächten befohlenen Erarbeitung der Rechtsordnung „GG“ eine „verfassunggebende Gewalt“ eben nicht zugestanden, also verwehrt und hat diese bis heute im Jahre 2006 (60 Jahre nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht und Einstellung der Kampfhandlungen) immer noch nicht wieder zurückerhalten ! Daß das Deutsche Volk, entgegen der Behauptung im „GG“, auch heute im Jahre 2006 immer noch nicht über eine in einem „Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung“ übliche „verfassunggebende Gewalt“ verfügt kann man eindeutig auch daran erkennen, daß es dem Deutschen Volk, den Reichsbürgern, bis heute verwehrt worden ist, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, wie sich dieses auch aus Art. 146 „GG“ ergibt.

Wie vorstehend ausgeführt, ist die Rechtsordnung der OMF-„BRD“, das „GG“, den in den westlichen Besat-zungszonen lebenden Reichsbürgern, kraft der Waffengewalt der westl. Besatzungsmächte, völkerrechts-widrig aufgezwungen worden, hatte also mit Freiheit und Demokratie nicht das Geringste zu tun. Insofern

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dürfte auch die in den letzten Jahren von „bundesdeutschen Politkern“ vermehrt vorgetragene Behauptung, die „BRD“ sei ein „Rechtsstaat mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung“ der „reine Hohn“ sein und dürfte daher so wenig wahr sein wie wenn man sagen würde, der Atlantik sähe aus wie Apfelsaft und schmecke auch so. Auch wenn man dieses immer wieder wiederholen würde, so bliebe es dennoch die Unwahrheit. Freiheit und Demokratie hatten mit der völkerrechtswidrigen Errichtung der OMF-„BRD“ durch die westl. Besatzungsmächte, wie auch mit dem auf deren Anordnung und nach deren strengen Vorgaben geschaffenen „GG“, absolut nicht das Geringste zu tun und standen außen vor.

Im übrigen ist das „GG“ auch keine Verfassung, wie es von „bundesdeutschen Politkern“ einschließlich des „Bundespräsidenten“ immer wieder wahrheitswidrig, offenbar vorsätzlich irreführend behauptet wird, sondern lediglich ein mit demokratischem Anschein verbrämtes Besatzungsstatut der 3 westl. Besatzungsmächte, in Anlehnung an den Artikel 43 HLKO. Dieser lautet: „Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrecht-zuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze (also der des Deutschen Reiches! Anm. Weide).“

Dieses ergibt sich aus dem „GG“ selbst und findet noch zusätzlich seine Bestätigung in dessen Art. 146. Wenn es denn eine Verfassung wäre, hätte es nicht dieses Artikels 146 bedurft in dem es explizite heißt: „Dieses Grundgesetz …. verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Diese sich hieraus ergebende Aufforderung, diese freie Entscheidung ist dem Deutschen Volk, den Reichsbürgern, von den Besatzungs-mächten aber auch von den „bundesdeutschen Politkern“ bis heute leider verweigert worden. Kann man eine derart geführte Staatsform als demokratisch bezeichnen ?

Da also dem Deutschen Volk, den Reichsbürgern, von den Besatzungsmächten und offenbar auch von den diesen offenbar hörigen bzw. weisungsgebundenen „BRD-Politkern“ verwehrt worden ist und offensichtlich immer noch verwehrt wird, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, kann es in der OMF-„BRD“ auch keine „verfassunggebende Gewalt“ geben ! Auch die diesbezüglichen Behauptungen „bundesdeutscher Politiker“, das „GG“ sei inzwischen (seit der tatsächlich nicht stattgefundenen Wiedervereinigung) in einen Verfassungsrang erhoben worden, ist eindeutig unwahr, also gelogen, denn es gibt hierzu keinen ent-sprechenden Akt und auch kein genaues Datum, wann dieses denn geschehen sein soll (sh. oben  Allegorie mit Atlantik + Apfelsaft). Darüber hinaus ist in einer echten, in einer wirklichen Demokratie eine Verfassung stets die freie Entscheidung eines souveränen Volkes ! Wie vorstehend dargestellt, trifft dieses aber eindeutig und zweifelsfrei keinesfalls auf das „GG für die BRD“ zu, denn das Deutsche Volk ist bis heute dazu nicht gefragt worden und konnte daher bis heute hierüber auch nicht frei entscheiden !

Daher verfügt das Deutsche Volk, seit es im Mai 1945 von den „Befreiern“ völkerrechtswidrig u.a. seiner Frei-heit beraubt wurde und damit auch seiner Souveränität – mangels der nicht mehr vorhandenen Souveränität – bis zum heutigen Tage auch nicht über die im Satz 1 der Präambel des „GG“ wahrheitswidrig behaupteten „verfassunggebenden Gewalt!

Kraft einer Gewalt ist das „GG“ der OMF-„BRD“ zwar gegeben (oktroyiert) worden, diese Gewalt war aber – entgegen der wahrheitswidrig und irreführend, Demokratie vortäuschenden behaupteten „verfassungsgebenden Gewalt“ – eindeutig nur die „Waffengewalt“ der westl. Besatzungstruppen, denn eine „verfassunggebende Gewalt“ geht – zumindest in einer echten Demokratie – stets von einem freien Volke aus ! Wie kann man da also ehrlichen Gewissens behaupten: „…. hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben?

 

Fazit: Somit dürfte also zweifelsfrei feststehen, daß diese Angabe im „GG“, kraft seiner verfassung-gebenden Gewalt, nicht der Wahrheit entspricht, also Lüge Nr. 2 sein dürfte !

3. Lüge und Beweis zu der m. E. wahrheitswidrigen Behauptung: „….in freier Selbstbestimmung….“.

Dieser zweite Satz der Präambel des „GG“ enthält m. E. nun sogar schon drei Lügen und dürfte daher mit dieser – nach meiner Auffassung wahrheitswidrigen Behauptung – eine äußerst dreiste Volksverdummung darstellen ! Wie kann man da also behaupten, die „BRD“ sei ein „Rechtsstaat mit einer freiheitlich demo-kratischen Grundordnung“ ? Entspricht das Ganze nicht eher einer Diktatur, wenn derartige Sätze mit den darin enthaltenen Unwahrheiten von der „Obrigkeit“ verfaßt und das Volk diese Unwahrheiten als wahr, als Tatsache hinzunehmen hat ?

Die Deutschen, also das gesamte Deutsche Volk selbst, der oft zitierte Souverän, kein Einziger von ihnen ist je  gefragt worden und konnte daher auch nicht in freier Selbstbestimmung entscheiden, obwohl es nach Art. 29 Abs. 2 „GG“ sogar eines Volksentscheides bedurfte ! Dieser Artikel besagt: „Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf.“ Hat 1990 – bei der Neugliederung des Bundesgebietes – ein solcher Volksentscheid stattgefunden ???  Darf man dieses Unterlassen als einen eklatanten Verstoß seitens der damaligen „Bundesregierung“ gegen diese doch eindeutige Bestimmung des „GG“ bezeichnen ?

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Ein Plebiszit ist den Deutschen also versagt worden. Oder können Sie sich daran erinnern, daß Sie gefragt worden sind oder sich an einem Volksentscheid beteiligen durften, als es 1990 um die „Neugliederung des Bundesgebietes“ ging ? Entschieden haben ganz alleine die an der damaligen Regierung beteiligten, abhängigen „BRD-Politker“, aber ohne das Deutsche Volk zu fragen. Die damaligen „Oppositions-Politker“, die heute teilweise mit an der derzeitigen Regierung beteiligt sind, waren strikt gegen eine Wiedervereinigung. Der entschiedenste Gegner der im Herbst 1990 zwar möglichen, aber tatsächlich leider nicht zustande gekommenen Wiedervereinigung Deutschlands, war Oskar Lafontaine !

Kein einziger der Deutschen in den Ländern …. hat daher irgend etwas in freier Selbstbestimmung entschieden oder gar vollendet, weil diese es nicht konnten oder durften, es Ihnen verwehrt war !

Fazit: Damit dürfte auch hier zweifelsfrei feststehen, daß diese Behauptung „in freier Selbst-bestimmungnicht der Wahrheit entspricht, also gelogen und damit Lüge Nr. 3 sein dürfte !

 

 

4. Lüge und Beweis zu der m. E. wahrheitswidrigen Behauptung: „…. Einheit ….“.

Per 03.10.1990 erfolgte lediglich ein Zusammenschluß der 3 westl. Besatzungszonen mit der sowjet. Besat-zungszone, also nur von West- und Mitteldeutschland, allerdings ohne jegliche rechtlichen Grundlagen, da diese den beiden besatzungsrechtlichen Verwaltungsstrukturen, genannt „BRD“ und „DDR“, von deren jewei-ligen obersten Instanzen (USA + SU) bereits mit Wirkung zum 18.07.1990, 00:00 h, entzogen worden waren. Mit dem Zusammenschluß oder der Vereinigung der „BRD“ und der „DDR“ war aber keinesfalls die „Einheit“ Deutschlands, also des Deutschen Reichs vollendet worden, denn die Ostprovinzen waren nicht dabei  !

Deutschland ist das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31.12.1937 und nicht die OMF-„BRD!

Mit ihrer „Vier-Mächte-Erklärung“ („Berliner Deklaration“) vom 05.06.1945 wurde das Deutsche Reich von den 4 Hauptsiegermächten (den späteren Besatzungsmächten) stets als ein „Deutschland als Ganzes“ betrachtet und behandelt und in verschiedenen Proklamationen und Verträgen auch offiziell so bezeichnet. Nach Nr. 46 des Kontrollratsgesetzes von 1946 gibt es nur einen deutschen Staat, das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937. Das Staatsgebiet des weiterhin existierenden Völkerrechtssubjekts Deutsches Reich war also gemäß den Bestimmungen und Entscheidungen der Alliierten festgestellt und auf das Gebiet innerhalb der Grenzen vom 31.12.1937 beschränkt, also auch einschließlich der zum Reich gehörenden Ost-provinzen Pommern, Preußen und Schlesien. Somit gehören auch die östlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen reichsdeutschen Ostprovinzen zu Deutschland, zum Deutschen Reich, auch wenn diese inzwischen zu einem kleineren Teil von zunächst der Sowjetunion und jetzt Rußland und zum größeren Teil von Polen, völkerrechtswidrig annektiert worden sind, dieses auch entgegen den damaligen Entscheidungen der vier Hauptsiegermächte nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht und der völkerrechtswidrigen Verhaftung der letzen reichsdeutschen Regierung unter dem Reichspräsidenten, Großadmiral Karl Dönitz.

Auch das „Bundesverfassungsgericht“ („BVerfG“) hat in mehreren Urteilen, u. a. 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973, festgestellt und entschieden: „…. Das Deutsche Reich existiert fort ….“

Damit dürfte zweifelsfrei feststehen, zu Deutschland, dem weiterhin existenten Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich gehören weiterhin auch die reichsdeutschen Ostprovinzen jenseits der Oder-Neiße-Linie (ca. 1/3 des Reichsgebiets !) mit den dort noch immer lebenden Millionen deutscher Reichsbürger, auch wenn diese Provinzen inzwischen völkerrechtswidrig annektiert worden sind.

Die „Einheit“ Deutschlands, also des Deutschen Reichs, ist demnach am 3. Okt. 1990 keinesfalls vollendet worden, wie es die geänderte Präambel des „GG“ wahrheitswidrig besagt und von den „bundesdeutschen Politkern“ den sogenannten „Bundesbürgern“ – die es de jure gar nicht gibt ! – seitdem wissentlich und vorsätzlich falsch vorgegaukelt wird. Die im Herbst 1990 tatsächlich möglich gewesene vollständige Wieder-vereinigung mit den besetzten und völkerrechtswidrig vom Deutschen Reich abgetrennten Ostprovinzen (Zustimmung der SU durch Gorbatschow lag vor), ist im Gegenteil von eben diesen „bundesdeutschen Politkern“ sogar vehement verhindert worden. Ein ganz entschiedener Gegner der möglichen Wiedervereinigung war Oskar Lafontaine ! Aber auch Schäuble war dagegen. Genscher soll damals sozusagen fast „auf den Knien gelegen“ und gefleht haben, man möge doch bitte nur einer Vereinigung mit der „DDR“ zustimmen, nicht aber mit den Gebieten östlich der Oder-Neiße. (Und diese Politiker wollen Vertreter des Volkes sein und dessen Interessen wahrnehmen, wie es auch deren Amtseid nach Art 56. „GG“ fordert ?)

Und nun noch etwas, eine Merkwürdigkeit, zu der sogenannten „Wiedervereinigung“ und dem rechtlichen Hintergrund. Wiedervereinigen kann sich doch nur etwas, was zuvor auch eine Einheit war. Die sowje-tische Besatzungszone in Mitteldeutschland, seit Oktober 1949 als „DDR“ bezeichnet und die westl. drei Besatzungszonen in Westdeutschland, seit Mai 1949 als „BRD“ bezeichnet, waren vor dem aber keine Einheit, sondern Fragmente eines völkerrechtswidrig zerteilten größeren Ganzen, nämlich des Deutschen Reichs. Das was am 03. Okt. 1990 zwischen der OMF-„BRD“ und der „DDR“ durchgeführt worden ist war also im wahrsten Sinne des Wortes keine Wiedervereinigung, sondern bestenfalls eine Vereinigung. Eine Wieder-vereinigung war es auch deshalb nicht, weil die nach wie vor zum Reich gehörenden Ostprovinzen östlich der Oder-Neiße, in denen immer noch Millionen reichsdeutscher Bürger leben, wegen des entschiedenen Wider-standes der „bundesdeutschen Politiker“ nicht mit einbezogen worden sind (!). Das Ganze war also nur ein Beitritt der Länder der „DDR“ zum Geltungsbereich des „GG“ nach dessen Art. 23 a. F., so wie es auch gesagt bzw. geschrieben wurde, also lediglich eine Vereinigung zweier staatsähnlicher Besatzungs-strukturen auf dem Territorium des Deutschen Reichs, dies allerdings ohne jegliche staatsrechtlichen Grundlagen, weil solche nicht vorhanden waren.

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Bezüglich des Art. 23 a. F. „GG“, welcher den Geltungsbereich des „GG“ definierte (sh. Ausgabe vor 1990), ist damals aber etwas Seltsames geschehen, welches der deutschen Öffentlichkeit offensichtlich vorsätzlich und bewußt verschwiegen bzw. vorenthalten wurde.

Im Sommer 1990 fanden die sogenannten „2 + 4 Verhandlungen“ statt mit dem Ziel der Wiedervereinigung Deutschlands mit seinen besetzten und abgetrennten Gebieten, wie es auch das „GG“ a. F. u. a. in der Präambel gefordert hat. Deutschland ist aber das Deutsche Reich und nicht die OMF-„BRD! Anläßlich dieser Verhandlungen ist am 17.07.1990 in Paris vom damaligen Außenminister der Besatzungsmacht SU, Eduard Schewardnaze, die „Verfassung“ und die Staatsbürgerschaft der „DDR“ aufgehoben und im Gegenzuge vom damaligen Außenminister der Besatzungsmacht USA, James Baker, die Präambel des „GG“, dessen Art. 23 a. F. und damit auch dessen Geltungsbereich aufgehoben worden. Da die OMF-„BRD“ und die „DDR“ – seit ihrer völkerrechtswidrigen Errichtung im Jahre 1949 – niemals souveräne Staaten waren sondern lediglich besatzungsrechtliche Selbstverwaltungskonstrukte und deswegen nach wie vor der Oberhoheit ihrer Besat-zungsmächte und deren sich daraus ergebenden Vorbehaltsrechte unterlagen, nahmen die Vertreter der USA und SU sich auch das Recht zu diesen doch weitreichenden Maßnahmen, wie geschehen.

Mit der Aufhebung ihrer „Verfassung“ hatte die „DDR“ und mit der Aufhebung des Art. 23 a. F. „GG“ hatte auch die OMF-„BRD“ keine Rechtsgrundlage mehr. Damit waren beide besatzungsrechtlichen Selbst-verwaltungskonstrukte de jure erloschen, de facto agierten beide aber weiter, als sei nichts geschehen. Die „DDR“ bis zum 03.10.1990 und die OMF-„BRD“ noch heute. (Ist das nicht kurios ?)

Aus diesen „2 + 4 Verhandlungen“ ist dann u. a. der „Einigungsvertrag vom 31.08.1990“ entstanden. In dessen Art. 4, Ziffer 2 heißt es: „Artikel 23 („GG“) wird aufgehoben“. In Verbindung mit Art. 1 des „Einigungsgesetzes“ ist daher der Art. 23 a. F. „GG“ ersatzlos aufgehoben und im BGBl. II vom 23.09.1990, S. 885 ff amtlich bekannt gemacht worden.

Das „BVerfG“ hat mit seiner Entscheidung vom 31.07.1973, 2 BvF 1/73, u. a. auch festgestellt: „…. Sie (die OMF-„BRD“) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grund-gesetzes. ….“ Seit dem 18.07.1990, spätestens aber seit der Veröffentlichung im BGBl. am 23.09.1990, hat das “GG” jedoch keinen Geltungsbereich mehr ! Weil ein neuer Geltungsbereich bisher nicht definiert worden ist, gibt es daher seitdem auch kein Gebiet mehr, wo das „GG“ Gültigkeit hat oder angewendet werden kann ! Daher gibt es seitdem auch kein Gebiet mehr in welchem die OMF-„BRD“ – nach rechtsstaat-lichen Grundsätzen – eine Hoheitsgewalt auszuüben berechtigt ist. Nach dem Staats- und Völkerrecht ist sie daher zur Ausübung staatspolitischer Handlungen jeglicher Art seitdem auch nicht mehr legitimiert, weil sie keine gültige Rechtsgrundlage mehr hat. Die OMF-„BRD“ ist damit seitdem de jure erloschen, de facto aber noch existent, weil sie unter Mißachtung dessen seitdem ohne jegliche Rechtsgrundlage weiter gehandelt hat und noch immer handelt. Jede weitere staatspolitische Handlung seitens der OMF-„BRD“ dürfte daher seitdem als Ausfluß einer bestehenden Diktatur, aus der „normativen Kraft des Faktischen“ zu bewerten sein und mit Rechtsstaatlichkeit auf der Basis einer freiheitlich demokratischen Grundordnung – wie fälschlich immer wieder behauptet wird – absolut nicht das Geringste zu tun haben !

Zur sogenannten „Wiedervereinigung“ wurde regierungsseitig behauptet, auch von den Medien, die Länder der „DDR“ seien am 03.10.1990 dem Geltungsbereich des „GG“ nach dessen Art. 23 beigetreten ! Wie war das aber möglich, wo doch der Art. 23 (a. F.) „GG“ spätestens mit dem 23.09.1990 bereits aufgehoben war, also keine Gültigkeit mehr hatte ? Hinzu kommt noch, daß es am 03.10.1990 noch gar keine Länder der „DDR“ (Thüringen, Sachsen usw.) gab. Diese sollten erst noch durch das „Ländereinführungsgesetz“ der „DDR“ vom 22.07.1990, zum 14.10.1990 gebildet werden ! Wie kann also etwas noch nicht Existierendes etwas nicht mehr Existierendem beitreten ? Wie ist das möglich ? Ein Volksentscheid, wie es das „GG“ mit seinem Art. 29 Abs. 2 vorschreibt, wurde nicht durchgeführt, dem Deutschen Volk also grundgesetzwidrig vorenthalten !

Deutschland, das ganze Deutschland umfaßt also das gesamte Territorium des Deutschen Reichs, ein-schließlich seiner Ostprovinzen östlich der Oder-Neiße in den Grenzen vom 31.12.1937 und nicht in den Grenzen der OMF-“BRD! So lange diese Ostprovinzen dem Deutschen Reich nicht wieder zurück gege-ben worden sind, so lange ist auch die Einheit Deutschlands, des Deutschen Reichs nicht vollendet !

Fazit: Es dürfte damit eindeutig und zweifelsfrei bewiesen sein, die Einheit Deutschlands, also des gesamten Deutschlands (sh. „GG“ a. F.), des Deutschen Reichs, in den Grenzen vom 31.12.1937, wie es national und international anerkannt und festgestellt worden ist, ist keinesfalls, also nicht vollendet worden und dürfte damit die Lüge Nr. 4 sein !

 

5. Lüge und Beweis zu der m.E. wahrheitswidrigen Behauptung: „…. Freiheit….“.

Als oberste Instanz für die sogenannte und nach wie vor unfreie „Bundesrep. Dtl.“ bestehen immer noch die Militärgesetze (SHAEF-Gesetzgebung) von 1945. Bestätigt wurde dieses durch die zwischen der OMF-„BRD“ und den westl. Besatzungsmächten am 28.07.1990 geschlossenen Vereinbarung (BGBl. 1990 II S.1386 ff).  Die OMFBRD“ ist also weiterhin lediglich ein von den 3 westl. Besatzungsmächten geschaffenes und von diesen abhängiges Selbstverwaltungskonstrukt. Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. II 1990, S. 1274 + S. 1386 ff)), wurde dieses noch einmal ausdrücklich hervorgehoben und bestätigt. Gemäß den Restriktionen der immer noch geltenden Verträge und Gesetze

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der westl. Besatzungsmächte, ist die „OMF-BRD“ nicht souverän, sondern ein fremdgesteuertes und fremd-gebundenes Staatsgebilde – ein Vasallenstaat – auf einem Teil des Territoriums des DR. Ebenso gelten immer noch die sogenannten „Feindstaatenklauseln“ der UN-Charta in Bezug auf Deutschland, die Art. 53 und 107. Wie kann man da von Freiheit reden ? Als frei und souveränkann ein Staat doch nur dann gelten und sein, wenn er auch eine vom gesamten Staatsvolk frei gewählte Verfassung hat und über seine Belange frei und selbst entscheiden kann ! Eine solche Verfassung hat aber die sogenannte „Bundesrep. Dtl.“ bis zum heutigen Tage eindeutig nicht, sondern lediglich das 1949 von den westl. Besatzungsmächten völkerrechtswidrig oktroyierte „GG“, welches aber seit dem 23.09.1990 keinen Geltungsbereich mehr hat und damit de jure seitdem nirgendwo mehr staatsrechtliche Gültigkeit hat ! Das 1990 (widerrechtlich?) modifizierte „GG“ enthält nirgendwo eine Definition über dessen Geltungsbereich !

In diesem Zusammenhang dürfte auch von Bedeutung sein, daß auch heute immer noch im Art. 125 Abs. 1 des „GG“ steht: „…. soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt“. Danach ist doch ganz eindeutig Deutschland, das Deutsche Reich, immer noch besetztes Land ! Darf man da mit Fug und Recht sagen, die Freiheit Deutschlands sei vollendet worden ? Doch wohl nicht !

Fazit: Somit dürfte also auch hier zweifelsfrei feststehen, die Freiheit Deutschlands ist eindeutig  nicht vollendet worden und dürfte daher als Lüge Nr. 5 festgestellt sein!

6. Lüge und Beweis zu der m. E. wahrheitswidrigen Behauptung: „…. gilt dieses Grundgesetz ….“.

Wie auf den Seiten 18, 19 + 22 meines Essays und vorstehend dargestellt, hat das „GG“ mit der Aufhebung seines Art. 23 a. F. keinen Geltungsbereich mehr und wurde damit de jure außer Kraft gesetzt ! Eine territoriale Abgrenzung, also ein neuer Geltungsbereich ist bisher eindeutig aber nicht definiert worden !

Fazit: Auf Seite 21 und vorstehend ist festgestellt, daß das „GGkeine Verfassung eines souveränen und demokratischen Staates ist. Daher benötigt es zur Abgrenzung eines Hoheitsgebietes, wo es denn gelten soll, einer genauen Definition seines Erstreckungsgebietes ! Da eine solche Definition seit dem 23.09.1990 eindeutig und zweifelsfrei aber nicht mehr vorhanden ist,kann dieses Grundgesetz daher auch nirgendwo und für niemanden mehr gelten, ist also Lüge Nr. 6 !

7. Lüge und Beweis zu der m. E. wahrheitswidrigen Behauptung: „…. für das gesamte Deutsche Volk ….“.

Zum gesamten Deutschen Volk gehören auch jene Reichsbürger, die in den völkerrechtswidrig annektierten  reichsdeutschen Ostprovinzen jenseits der Oder-Neiße leben ! Jene Reichsbürger, die seinerzeit insbesondere von den ehemaligen „Bundeskanzlern“ Brandt und Kohl m. E. „verraten und verkauft“ und damit aufgegeben und inzwischen vergessen worden sind ! Diese nach wie vor zum Deutschen Volk gehörenden Menschen sind hiermit eindeutig aber nicht mit einbezogen worden, weil sie zwangsweise außerhalb des ohnehin nicht mehr bestehenden Geltungsbereiches des „GG“ leben. Sie konnten also nicht mit einbezogen werden, sind auch nicht gefragt worden und konnten daher auch nicht in freier Selbstbestimmung mit entscheiden.

Fazit: Ergo kann das ohnehin unwirksame „GG“, weil es keinen Geltungsbereich mehr hat, auch nicht für das gesamte Deutsche Volk gelten, ist also Lüge Nr. 7 !

Die vorstehende Meinungsäußerung bezieht sich analog auch auf die 1990 (widerrechtlich?) vorgenommene Ergänzung im Art. 146 „GG“: „… das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Deutsche Volk gilt, …“. Auch dieses entspricht (wie vor) nicht der Wahrheit, die Ostdeutschen sind nicht mit einbezogen !

Hierbei mit zu berücksichtigen sind selbstverständlich auch die nach wie vor zum Deutschen Volke gehörenden Deutschen bzw. deren Abkömmlinge, die als Volksdeutsche bezeichnet werden und teilweise in Enklaven bzw. begrenzten Gebieten innerhalb der ehemaligen SU lebten oder noch leben.

Was ist also von einem derartigen „Staat“ zu halten, der „seine Bürger“ derart, offenbar schamlos belügt ? Darf sich ein derartiger „Staat“ als ein „Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung“ bezeich-nen ? Denken Sie darüber bitte einmal in Ruhe und gründlich nach. Informieren Sie sich möglichst umfassend und entscheiden Sie dann, bilden sich dann Ihre eigene Meinung.

Im übrigen dürfte bei der Ende 1990 vorgenommenen Modifikation des „GG“, von den damals entscheidenden „bundesdeutschen Politikern“ m.E. Hochverrat am gesamten Deutschen Volk begangen worden sein, in dem in der Ende 1990 neu gefaßten Präambel ersatzlos aufgegeben wurde: „…seine nationale und staatliche Einheit zu wahren“ und die beiden letzten Sätze: “Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“. Da die nach wie vor zum DR gehörenden deutschen Ostgebiete aber immer noch unter fremder Verwaltung stehen, völkerrechtswidrig annektiert worden sind, ist die Einheit und Freiheit Deutschlands, des Deutschen Reichs bis heute nicht vollendet worden und der diesbezügliche Auftrag aus dem „GG“ (a. F.) bisher nicht erfüllt, sondern (widerrechtlich) sogar aufgegeben worden ! Mit der m. E. gewissenlosen Aufgabe dieser doch eindeutigen Vorgaben, sind die immer noch zum DR gehörenden Ostgebiete von den „bundesdeutschen Politikern“ (den sogenannten „Volksvertretern“) doch aufgegeben und verraten worden ?

Ist das nicht Hochverrat ?

Polizeigewalt gegen Spanische Demonstranten

Bitte bedenkt , die Menschen in Spanien gehen zu Recht auf die Straße.
Die ganze Kohle bekommen die Banken – Nicht das Volk in Spanien !!!

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