Die Rechtsordnung der „BRD“, das „Grundgesetz“, beginnt mit 7 Unwahrheiten (Lügen) !
Wenn man bei objektiver Würdigung und strenger Beachtung des Vorstehenden die aus nur drei Sätzen beste-hende Präambel des „GG“ genau und vor allem kritisch durchliest wird man zwangsläufig feststellen können, daß das als Rechtsordnung für die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“ (dem sich so bezeichnenden „Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung“) geltende „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, in diesen drei Sätzen allein sieben Unwahrheiten, sprich Lügen enthält !
Diese drei Sätze lauten auszugsweise:
1„Im Bewußtsein seiner Verantwortung …. hat sich das Deutsche Volk (Lüge 1) kraft seiner verfassung-gebenden Gewalt (Lüge 2) dieses Grundgesetz gegeben.
2Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg …. haben in freier Selbstbestimmung (Lüge 3) die Einheit (Lüge 4) und Freiheit (Lüge 5) Deutschlands vollendet.
3Damit gilt (Lüge 6) dieses Grundgesetz für das gesamte (Lüge 7) Deutsche Volk.“
1. Lüge und Beweis zu der m. E. unwahren Behauptung: „…. hat sich das Deutsche Volk …. dieses Grundgesetz gegeben.“.
Wie bereits auf Seite 15 ausgeführt, ist das „GG“ zwar von deutschen, aber von den 3 westl. Besatzungs-mächten ausgesuchten „Parlamentariern“ formuliert und geschrieben worden, aber nach deren strengen An-weisungen („Frankfurter Dokumente“) und mußte daher mehrfach geändert, anders formuliert werden. Erst nach dem es von diesen Besatzern insgesamt ausdrücklich genehmigt worden war, durfte es verkündet werden.
So ist das „GG“ im Mai 1949 dem militärisch wehrlosen Deutschen Volk, den Reichsbürgern, von den 3 westl. Besatzungsmächten kraft ihrer Waffengewalt aufgezwungen worden und war damit ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht, gegen den Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung ! Das Ganze war also ein rein militärischer Akt und hatte mit Demokratie absolut nicht das Geringste zu tun. Im Übrigen galt bzw. gilt dieses „GG“ nur für den Teil des Deutschen Volkes, welches 1949 im Bereich der westl. 3 Besatzungszonen lebte und heute in dem der OMF-„BRD“ lebt, nicht aber für das gesamte Deutsche Volk innerhalb des Territoriums des DR, also auch nicht für den Teil des Deutschen Volkes östlich der Oder-Neiße.
(OMF= Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, Prof. Dr. Carlo Schmidt, 08.09.1948)
Das Deutsche Volk, zum dem untrennbar auch die damals und heute noch in den reichsdeutschen Ostprovinzen lebenden deutschen Reichsbürger gehören, ist niemals zum „GG“ gefragt worden, war daran in keiner Weise beteiligt und hatte bis heute niemals auch nur die geringste Mitwirkungs- oder Entscheidungsmöglichkeit daran ! Das kann man auch daran erkennen, daß es heißt: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ und nicht: der ! Die Verwendung der Präposition „für“ dürfte auch als eindeutiges Indiz dafür zu werten sein, daß dieses „GG“ von einer über dem Deutschen Volk stehenden höheren Gewalt angeordnet worden ist.
Fazit: Also hat sich das Deutsche Volk dieses „Grundgesetz“ nicht gegeben, sondern es wurde im Gegenteil einem Teil des Volkes gegen dessen Willen von den 3 westl. Besatzungsmächten oktroyiert ! Diese Behauptung in der Präambel des „GG“ dürfte daher die Lüge Nr. 1 sein !
2. Lüge und Beweis zu der m. E. unwahren Behauptung: „…. kraft seiner verfassunggebenden Gewalt ….“.
Als Beweis für die nicht mehr vorhandene Freiheit und der daraus ableitbaren „verfassunggebenden Gewalt“, von der die sogenannten „Befreier“ das Deutsche Volk 1945 völkerrechtswidrig u. a. befreit haben, wurde ihm 1948/49 zu der von den 3 westl. Besatzungsmächten befohlenen Erarbeitung der Rechtsordnung „GG“ eine „verfassunggebende Gewalt“ eben nicht zugestanden, also verwehrt und hat diese bis heute im Jahre 2006 (60 Jahre nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht und Einstellung der Kampfhandlungen) immer noch nicht wieder zurückerhalten ! Daß das Deutsche Volk, entgegen der Behauptung im „GG“, auch heute im Jahre 2006 immer noch nicht über eine in einem „Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung“ übliche „verfassunggebende Gewalt“ verfügt kann man eindeutig auch daran erkennen, daß es dem Deutschen Volk, den Reichsbürgern, bis heute verwehrt worden ist, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, wie sich dieses auch aus Art. 146 „GG“ ergibt.
Wie vorstehend ausgeführt, ist die Rechtsordnung der OMF-„BRD“, das „GG“, den in den westlichen Besat-zungszonen lebenden Reichsbürgern, kraft der Waffengewalt der westl. Besatzungsmächte, völkerrechts-widrig aufgezwungen worden, hatte also mit Freiheit und Demokratie nicht das Geringste zu tun. Insofern
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dürfte auch die in den letzten Jahren von „bundesdeutschen Politkern“ vermehrt vorgetragene Behauptung, die „BRD“ sei ein „Rechtsstaat mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung“ der „reine Hohn“ sein und dürfte daher so wenig wahr sein wie wenn man sagen würde, der Atlantik sähe aus wie Apfelsaft und schmecke auch so. Auch wenn man dieses immer wieder wiederholen würde, so bliebe es dennoch die Unwahrheit. Freiheit und Demokratie hatten mit der völkerrechtswidrigen Errichtung der OMF-„BRD“ durch die westl. Besatzungsmächte, wie auch mit dem auf deren Anordnung und nach deren strengen Vorgaben geschaffenen „GG“, absolut nicht das Geringste zu tun und standen außen vor.
Im übrigen ist das „GG“ auch keine Verfassung, wie es von „bundesdeutschen Politkern“ einschließlich des „Bundespräsidenten“ immer wieder wahrheitswidrig, offenbar vorsätzlich irreführend behauptet wird, sondern lediglich ein mit demokratischem Anschein verbrämtes Besatzungsstatut der 3 westl. Besatzungsmächte, in Anlehnung an den Artikel 43 HLKO. Dieser lautet: „Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrecht-zuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze (also der des Deutschen Reiches! Anm. Weide).“
Dieses ergibt sich aus dem „GG“ selbst und findet noch zusätzlich seine Bestätigung in dessen Art. 146. Wenn es denn eine Verfassung wäre, hätte es nicht dieses Artikels 146 bedurft in dem es explizite heißt: „Dieses Grundgesetz …. verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Diese sich hieraus ergebende Aufforderung, diese freie Entscheidung ist dem Deutschen Volk, den Reichsbürgern, von den Besatzungs-mächten aber auch von den „bundesdeutschen Politkern“ bis heute leider verweigert worden. Kann man eine derart geführte Staatsform als demokratisch bezeichnen ?
Da also dem Deutschen Volk, den Reichsbürgern, von den Besatzungsmächten und offenbar auch von den diesen offenbar hörigen bzw. weisungsgebundenen „BRD-Politkern“ verwehrt worden ist und offensichtlich immer noch verwehrt wird, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, kann es in der OMF-„BRD“ auch keine „verfassunggebende Gewalt“ geben ! Auch die diesbezüglichen Behauptungen „bundesdeutscher Politiker“, das „GG“ sei inzwischen (seit der tatsächlich nicht stattgefundenen Wiedervereinigung) in einen Verfassungsrang erhoben worden, ist eindeutig unwahr, also gelogen, denn es gibt hierzu keinen ent-sprechenden Akt und auch kein genaues Datum, wann dieses denn geschehen sein soll (sh. oben Allegorie mit Atlantik + Apfelsaft). Darüber hinaus ist in einer echten, in einer wirklichen Demokratie eine Verfassung stets die freie Entscheidung eines souveränen Volkes ! Wie vorstehend dargestellt, trifft dieses aber eindeutig und zweifelsfrei keinesfalls auf das „GG für die BRD“ zu, denn das Deutsche Volk ist bis heute dazu nicht gefragt worden und konnte daher bis heute hierüber auch nicht frei entscheiden !
Daher verfügt das Deutsche Volk, seit es im Mai 1945 von den „Befreiern“ völkerrechtswidrig u.a. seiner Frei-heit beraubt wurde und damit auch seiner Souveränität – mangels der nicht mehr vorhandenen Souveränität – bis zum heutigen Tage auch nicht über die im Satz 1 der Präambel des „GG“ wahrheitswidrig behaupteten „verfassunggebenden Gewalt“ !
Kraft einer Gewalt ist das „GG“ der OMF-„BRD“ zwar gegeben (oktroyiert) worden, diese Gewalt war aber – entgegen der wahrheitswidrig und irreführend, Demokratie vortäuschenden behaupteten „verfassungsgebenden Gewalt“ – eindeutig nur die „Waffengewalt“ der westl. Besatzungstruppen, denn eine „verfassunggebende Gewalt“ geht – zumindest in einer echten Demokratie – stets von einem freien Volke aus ! Wie kann man da also ehrlichen Gewissens behaupten: „…. hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“ ?
Fazit: Somit dürfte also zweifelsfrei feststehen, daß diese Angabe im „GG“, kraft seiner verfassung-gebenden Gewalt, nicht der Wahrheit entspricht, also Lüge Nr. 2 sein dürfte !
3. Lüge und Beweis zu der m. E. wahrheitswidrigen Behauptung: „….in freier Selbstbestimmung….“.
Dieser zweite Satz der Präambel des „GG“ enthält m. E. nun sogar schon drei Lügen und dürfte daher mit dieser – nach meiner Auffassung wahrheitswidrigen Behauptung – eine äußerst dreiste Volksverdummung darstellen ! Wie kann man da also behaupten, die „BRD“ sei ein „Rechtsstaat mit einer freiheitlich demo-kratischen Grundordnung“ ? Entspricht das Ganze nicht eher einer Diktatur, wenn derartige Sätze mit den darin enthaltenen Unwahrheiten von der „Obrigkeit“ verfaßt und das Volk diese Unwahrheiten als wahr, als Tatsache hinzunehmen hat ?
Die Deutschen, also das gesamte Deutsche Volk selbst, der oft zitierte Souverän, kein Einziger von ihnen ist je gefragt worden und konnte daher auch nicht in freier Selbstbestimmung entscheiden, obwohl es nach Art. 29 Abs. 2 „GG“ sogar eines Volksentscheides bedurfte ! Dieser Artikel besagt: „Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf.“ Hat 1990 – bei der Neugliederung des Bundesgebietes – ein solcher Volksentscheid stattgefunden ??? Darf man dieses Unterlassen als einen eklatanten Verstoß seitens der damaligen „Bundesregierung“ gegen diese doch eindeutige Bestimmung des „GG“ bezeichnen ?
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Ein Plebiszit ist den Deutschen also versagt worden. Oder können Sie sich daran erinnern, daß Sie gefragt worden sind oder sich an einem Volksentscheid beteiligen durften, als es 1990 um die „Neugliederung des Bundesgebietes“ ging ? Entschieden haben ganz alleine die an der damaligen Regierung beteiligten, abhängigen „BRD-Politker“, aber ohne das Deutsche Volk zu fragen. Die damaligen „Oppositions-Politker“, die heute teilweise mit an der derzeitigen Regierung beteiligt sind, waren strikt gegen eine Wiedervereinigung. Der entschiedenste Gegner der im Herbst 1990 zwar möglichen, aber tatsächlich leider nicht zustande gekommenen Wiedervereinigung Deutschlands, war Oskar Lafontaine !
Kein einziger der Deutschen in den Ländern …. hat daher irgend etwas in freier Selbstbestimmung entschieden oder gar vollendet, weil diese es nicht konnten oder durften, es Ihnen verwehrt war !
Fazit: Damit dürfte auch hier zweifelsfrei feststehen, daß diese Behauptung „in freier Selbst-bestimmung“ nicht der Wahrheit entspricht, also gelogen und damit Lüge Nr. 3 sein dürfte !
4. Lüge und Beweis zu der m. E. wahrheitswidrigen Behauptung: „…. Einheit ….“.
Per 03.10.1990 erfolgte lediglich ein Zusammenschluß der 3 westl. Besatzungszonen mit der sowjet. Besat-zungszone, also nur von West- und Mitteldeutschland, allerdings ohne jegliche rechtlichen Grundlagen, da diese den beiden besatzungsrechtlichen Verwaltungsstrukturen, genannt „BRD“ und „DDR“, von deren jewei-ligen obersten Instanzen (USA + SU) bereits mit Wirkung zum 18.07.1990, 00:00 h, entzogen worden waren. Mit dem Zusammenschluß oder der Vereinigung der „BRD“ und der „DDR“ war aber keinesfalls die „Einheit“ Deutschlands, also des Deutschen Reichs vollendet worden, denn die Ostprovinzen waren nicht dabei !
Deutschland ist das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31.12.1937 und nicht die OMF-„BRD“ !
Mit ihrer „Vier-Mächte-Erklärung“ („Berliner Deklaration“) vom 05.06.1945 wurde das Deutsche Reich von den 4 Hauptsiegermächten (den späteren Besatzungsmächten) stets als ein „Deutschland als Ganzes“ betrachtet und behandelt und in verschiedenen Proklamationen und Verträgen auch offiziell so bezeichnet. Nach Nr. 46 des Kontrollratsgesetzes von 1946 gibt es nur einen deutschen Staat, das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937. Das Staatsgebiet des weiterhin existierenden Völkerrechtssubjekts Deutsches Reich war also gemäß den Bestimmungen und Entscheidungen der Alliierten festgestellt und auf das Gebiet innerhalb der Grenzen vom 31.12.1937 beschränkt, also auch einschließlich der zum Reich gehörenden Ost-provinzen Pommern, Preußen und Schlesien. Somit gehören auch die östlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen reichsdeutschen Ostprovinzen zu Deutschland, zum Deutschen Reich, auch wenn diese inzwischen zu einem kleineren Teil von zunächst der Sowjetunion und jetzt Rußland und zum größeren Teil von Polen, völkerrechtswidrig annektiert worden sind, dieses auch entgegen den damaligen Entscheidungen der vier Hauptsiegermächte nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht und der völkerrechtswidrigen Verhaftung der letzen reichsdeutschen Regierung unter dem Reichspräsidenten, Großadmiral Karl Dönitz.
Auch das „Bundesverfassungsgericht“ („BVerfG“) hat in mehreren Urteilen, u. a. 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973, festgestellt und entschieden: „…. Das Deutsche Reich existiert fort ….“
Damit dürfte zweifelsfrei feststehen, zu Deutschland, dem weiterhin existenten Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich gehören weiterhin auch die reichsdeutschen Ostprovinzen jenseits der Oder-Neiße-Linie (ca. 1/3 des Reichsgebiets !) mit den dort noch immer lebenden Millionen deutscher Reichsbürger, auch wenn diese Provinzen inzwischen völkerrechtswidrig annektiert worden sind.
Die „Einheit“ Deutschlands, also des Deutschen Reichs, ist demnach am 3. Okt. 1990 keinesfalls vollendet worden, wie es die geänderte Präambel des „GG“ wahrheitswidrig besagt und von den „bundesdeutschen Politkern“ den sogenannten „Bundesbürgern“ – die es de jure gar nicht gibt ! – seitdem wissentlich und vorsätzlich falsch vorgegaukelt wird. Die im Herbst 1990 tatsächlich möglich gewesene vollständige Wieder-vereinigung mit den besetzten und völkerrechtswidrig vom Deutschen Reich abgetrennten Ostprovinzen (Zustimmung der SU durch Gorbatschow lag vor), ist im Gegenteil von eben diesen „bundesdeutschen Politkern“ sogar vehement verhindert worden. Ein ganz entschiedener Gegner der möglichen Wiedervereinigung war Oskar Lafontaine ! Aber auch Schäuble war dagegen. Genscher soll damals sozusagen fast „auf den Knien gelegen“ und gefleht haben, man möge doch bitte nur einer Vereinigung mit der „DDR“ zustimmen, nicht aber mit den Gebieten östlich der Oder-Neiße. (Und diese Politiker wollen Vertreter des Volkes sein und dessen Interessen wahrnehmen, wie es auch deren Amtseid nach Art 56. „GG“ fordert ?)
Und nun noch etwas, eine Merkwürdigkeit, zu der sogenannten „Wiedervereinigung“ und dem rechtlichen Hintergrund. Wiedervereinigen kann sich doch nur etwas, was zuvor auch eine Einheit war. Die sowje-tische Besatzungszone in Mitteldeutschland, seit Oktober 1949 als „DDR“ bezeichnet und die westl. drei Besatzungszonen in Westdeutschland, seit Mai 1949 als „BRD“ bezeichnet, waren vor dem aber keine Einheit, sondern Fragmente eines völkerrechtswidrig zerteilten größeren Ganzen, nämlich des Deutschen Reichs. Das was am 03. Okt. 1990 zwischen der OMF-„BRD“ und der „DDR“ durchgeführt worden ist war also im wahrsten Sinne des Wortes keine Wiedervereinigung, sondern bestenfalls eine Vereinigung. Eine Wieder-vereinigung war es auch deshalb nicht, weil die nach wie vor zum Reich gehörenden Ostprovinzen östlich der Oder-Neiße, in denen immer noch Millionen reichsdeutscher Bürger leben, wegen des entschiedenen Wider-standes der „bundesdeutschen Politiker“ nicht mit einbezogen worden sind (!). Das Ganze war also nur ein Beitritt der Länder der „DDR“ zum Geltungsbereich des „GG“ nach dessen Art. 23 a. F., so wie es auch gesagt bzw. geschrieben wurde, also lediglich eine Vereinigung zweier staatsähnlicher Besatzungs-strukturen auf dem Territorium des Deutschen Reichs, dies allerdings ohne jegliche staatsrechtlichen Grundlagen, weil solche nicht vorhanden waren.
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Bezüglich des Art. 23 a. F. „GG“, welcher den Geltungsbereich des „GG“ definierte (sh. Ausgabe vor 1990), ist damals aber etwas Seltsames geschehen, welches der deutschen Öffentlichkeit offensichtlich vorsätzlich und bewußt verschwiegen bzw. vorenthalten wurde.
Im Sommer 1990 fanden die sogenannten „2 + 4 Verhandlungen“ statt mit dem Ziel der Wiedervereinigung Deutschlands mit seinen besetzten und abgetrennten Gebieten, wie es auch das „GG“ a. F. u. a. in der Präambel gefordert hat. Deutschland ist aber das Deutsche Reich und nicht die OMF-„BRD“ ! Anläßlich dieser Verhandlungen ist am 17.07.1990 in Paris vom damaligen Außenminister der Besatzungsmacht SU, Eduard Schewardnaze, die „Verfassung“ und die Staatsbürgerschaft der „DDR“ aufgehoben und im Gegenzuge vom damaligen Außenminister der Besatzungsmacht USA, James Baker, die Präambel des „GG“, dessen Art. 23 a. F. und damit auch dessen Geltungsbereich aufgehoben worden. Da die OMF-„BRD“ und die „DDR“ – seit ihrer völkerrechtswidrigen Errichtung im Jahre 1949 – niemals souveräne Staaten waren sondern lediglich besatzungsrechtliche Selbstverwaltungskonstrukte und deswegen nach wie vor der Oberhoheit ihrer Besat-zungsmächte und deren sich daraus ergebenden Vorbehaltsrechte unterlagen, nahmen die Vertreter der USA und SU sich auch das Recht zu diesen doch weitreichenden Maßnahmen, wie geschehen.
Mit der Aufhebung ihrer „Verfassung“ hatte die „DDR“ und mit der Aufhebung des Art. 23 a. F. „GG“ hatte auch die OMF-„BRD“ keine Rechtsgrundlage mehr. Damit waren beide besatzungsrechtlichen Selbst-verwaltungskonstrukte de jure erloschen, de facto agierten beide aber weiter, als sei nichts geschehen. Die „DDR“ bis zum 03.10.1990 und die OMF-„BRD“ noch heute. (Ist das nicht kurios ?)
Aus diesen „2 + 4 Verhandlungen“ ist dann u. a. der „Einigungsvertrag vom 31.08.1990“ entstanden. In dessen Art. 4, Ziffer 2 heißt es: „Artikel 23 („GG“) wird aufgehoben“. In Verbindung mit Art. 1 des „Einigungsgesetzes“ ist daher der Art. 23 a. F. „GG“ ersatzlos aufgehoben und im BGBl. II vom 23.09.1990, S. 885 ff amtlich bekannt gemacht worden.
Das „BVerfG“ hat mit seiner Entscheidung vom 31.07.1973, 2 BvF 1/73, u. a. auch festgestellt: „…. Sie (die OMF-„BRD“) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grund-gesetzes. ….“ Seit dem 18.07.1990, spätestens aber seit der Veröffentlichung im BGBl. am 23.09.1990, hat das “GG” jedoch keinen Geltungsbereich mehr ! Weil ein neuer Geltungsbereich bisher nicht definiert worden ist, gibt es daher seitdem auch kein Gebiet mehr, wo das „GG“ Gültigkeit hat oder angewendet werden kann ! Daher gibt es seitdem auch kein Gebiet mehr in welchem die OMF-„BRD“ – nach rechtsstaat-lichen Grundsätzen – eine Hoheitsgewalt auszuüben berechtigt ist. Nach dem Staats- und Völkerrecht ist sie daher zur Ausübung staatspolitischer Handlungen jeglicher Art seitdem auch nicht mehr legitimiert, weil sie keine gültige Rechtsgrundlage mehr hat. Die OMF-„BRD“ ist damit seitdem de jure erloschen, de facto aber noch existent, weil sie unter Mißachtung dessen seitdem ohne jegliche Rechtsgrundlage weiter gehandelt hat und noch immer handelt. Jede weitere staatspolitische Handlung seitens der OMF-„BRD“ dürfte daher seitdem als Ausfluß einer bestehenden Diktatur, aus der „normativen Kraft des Faktischen“ zu bewerten sein und mit Rechtsstaatlichkeit auf der Basis einer freiheitlich demokratischen Grundordnung – wie fälschlich immer wieder behauptet wird – absolut nicht das Geringste zu tun haben !
Zur sogenannten „Wiedervereinigung“ wurde regierungsseitig behauptet, auch von den Medien, die Länder der „DDR“ seien am 03.10.1990 dem Geltungsbereich des „GG“ nach dessen Art. 23 beigetreten ! Wie war das aber möglich, wo doch der Art. 23 (a. F.) „GG“ spätestens mit dem 23.09.1990 bereits aufgehoben war, also keine Gültigkeit mehr hatte ? Hinzu kommt noch, daß es am 03.10.1990 noch gar keine Länder der „DDR“ (Thüringen, Sachsen usw.) gab. Diese sollten erst noch durch das „Ländereinführungsgesetz“ der „DDR“ vom 22.07.1990, zum 14.10.1990 gebildet werden ! Wie kann also etwas noch nicht Existierendes etwas nicht mehr Existierendem beitreten ? Wie ist das möglich ? Ein Volksentscheid, wie es das „GG“ mit seinem Art. 29 Abs. 2 vorschreibt, wurde nicht durchgeführt, dem Deutschen Volk also grundgesetzwidrig vorenthalten !
Deutschland, das ganze Deutschland umfaßt also das gesamte Territorium des Deutschen Reichs, ein-schließlich seiner Ostprovinzen östlich der Oder-Neiße in den Grenzen vom 31.12.1937 und nicht in den Grenzen der OMF-“BRD“ ! So lange diese Ostprovinzen dem Deutschen Reich nicht wieder zurück gege-ben worden sind, so lange ist auch die Einheit Deutschlands, des Deutschen Reichs nicht vollendet !
Fazit: Es dürfte damit eindeutig und zweifelsfrei bewiesen sein, die Einheit Deutschlands, also des gesamten Deutschlands (sh. „GG“ a. F.), des Deutschen Reichs, in den Grenzen vom 31.12.1937, wie es national und international anerkannt und festgestellt worden ist, ist keinesfalls, also nicht vollendet worden und dürfte damit die Lüge Nr. 4 sein !
5. Lüge und Beweis zu der m.E. wahrheitswidrigen Behauptung: „…. Freiheit….“.
Als oberste Instanz für die sogenannte und nach wie vor unfreie „Bundesrep. Dtl.“ bestehen immer noch die Militärgesetze (SHAEF-Gesetzgebung) von 1945. Bestätigt wurde dieses durch die zwischen der OMF-„BRD“ und den westl. Besatzungsmächten am 28.07.1990 geschlossenen Vereinbarung (BGBl. 1990 II S.1386 ff). Die OMF–„BRD“ ist also weiterhin lediglich ein von den 3 westl. Besatzungsmächten geschaffenes und von diesen abhängiges Selbstverwaltungskonstrukt. Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. II 1990, S. 1274 + S. 1386 ff)), wurde dieses noch einmal ausdrücklich hervorgehoben und bestätigt. Gemäß den Restriktionen der immer noch geltenden Verträge und Gesetze
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der westl. Besatzungsmächte, ist die „OMF-BRD“ nicht souverän, sondern ein fremdgesteuertes und fremd-gebundenes Staatsgebilde – ein Vasallenstaat – auf einem Teil des Territoriums des DR. Ebenso gelten immer noch die sogenannten „Feindstaatenklauseln“ der UN-Charta in Bezug auf Deutschland, die Art. 53 und 107. Wie kann man da von Freiheit reden ? Als frei und souveränkann ein Staat doch nur dann gelten und sein, wenn er auch eine vom gesamten Staatsvolk frei gewählte Verfassung hat und über seine Belange frei und selbst entscheiden kann ! Eine solche Verfassung hat aber die sogenannte „Bundesrep. Dtl.“ bis zum heutigen Tage eindeutig nicht, sondern lediglich das 1949 von den westl. Besatzungsmächten völkerrechtswidrig oktroyierte „GG“, welches aber seit dem 23.09.1990 keinen Geltungsbereich mehr hat und damit de jure seitdem nirgendwo mehr staatsrechtliche Gültigkeit hat ! Das 1990 (widerrechtlich?) modifizierte „GG“ enthält nirgendwo eine Definition über dessen Geltungsbereich !
In diesem Zusammenhang dürfte auch von Bedeutung sein, daß auch heute immer noch im Art. 125 Abs. 1 des „GG“ steht: „…. soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt“. Danach ist doch ganz eindeutig Deutschland, das Deutsche Reich, immer noch besetztes Land ! Darf man da mit Fug und Recht sagen, die Freiheit Deutschlands sei vollendet worden ? Doch wohl nicht !
Fazit: Somit dürfte also auch hier zweifelsfrei feststehen, die Freiheit Deutschlands ist eindeutig nicht vollendet worden und dürfte daher als Lüge Nr. 5 festgestellt sein!
6. Lüge und Beweis zu der m. E. wahrheitswidrigen Behauptung: „…. gilt dieses Grundgesetz ….“.
Wie auf den Seiten 18, 19 + 22 meines Essays und vorstehend dargestellt, hat das „GG“ mit der Aufhebung seines Art. 23 a. F. keinen Geltungsbereich mehr und wurde damit de jure außer Kraft gesetzt ! Eine territoriale Abgrenzung, also ein neuer Geltungsbereich ist bisher eindeutig aber nicht definiert worden !
Fazit: Auf Seite 21 und vorstehend ist festgestellt, daß das „GG“ keine Verfassung eines souveränen und demokratischen Staates ist. Daher benötigt es zur Abgrenzung eines Hoheitsgebietes, wo es denn gelten soll, einer genauen Definition seines Erstreckungsgebietes ! Da eine solche Definition seit dem 23.09.1990 eindeutig und zweifelsfrei aber nicht mehr vorhanden ist,kann dieses Grundgesetz daher auch nirgendwo und für niemanden mehr gelten, ist also Lüge Nr. 6 !
7. Lüge und Beweis zu der m. E. wahrheitswidrigen Behauptung: „…. für das gesamte Deutsche Volk ….“.
Zum gesamten Deutschen Volk gehören auch jene Reichsbürger, die in den völkerrechtswidrig annektierten reichsdeutschen Ostprovinzen jenseits der Oder-Neiße leben ! Jene Reichsbürger, die seinerzeit insbesondere von den ehemaligen „Bundeskanzlern“ Brandt und Kohl m. E. „verraten und verkauft“ und damit aufgegeben und inzwischen vergessen worden sind ! Diese nach wie vor zum Deutschen Volk gehörenden Menschen sind hiermit eindeutig aber nicht mit einbezogen worden, weil sie zwangsweise außerhalb des ohnehin nicht mehr bestehenden Geltungsbereiches des „GG“ leben. Sie konnten also nicht mit einbezogen werden, sind auch nicht gefragt worden und konnten daher auch nicht in freier Selbstbestimmung mit entscheiden.
Fazit: Ergo kann das ohnehin unwirksame „GG“, weil es keinen Geltungsbereich mehr hat, auch nicht für das gesamte Deutsche Volk gelten, ist also Lüge Nr. 7 !
Die vorstehende Meinungsäußerung bezieht sich analog auch auf die 1990 (widerrechtlich?) vorgenommene Ergänzung im Art. 146 „GG“: „… das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Deutsche Volk gilt, …“. Auch dieses entspricht (wie vor) nicht der Wahrheit, die Ostdeutschen sind nicht mit einbezogen !
Hierbei mit zu berücksichtigen sind selbstverständlich auch die nach wie vor zum Deutschen Volke gehörenden Deutschen bzw. deren Abkömmlinge, die als Volksdeutsche bezeichnet werden und teilweise in Enklaven bzw. begrenzten Gebieten innerhalb der ehemaligen SU lebten oder noch leben.
Was ist also von einem derartigen „Staat“ zu halten, der „seine Bürger“ derart, offenbar schamlos belügt ? Darf sich ein derartiger „Staat“ als ein „Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung“ bezeich-nen ? Denken Sie darüber bitte einmal in Ruhe und gründlich nach. Informieren Sie sich möglichst umfassend und entscheiden Sie dann, bilden sich dann Ihre eigene Meinung.
Im übrigen dürfte bei der Ende 1990 vorgenommenen Modifikation des „GG“, von den damals entscheidenden „bundesdeutschen Politikern“ m.E. Hochverrat am gesamten Deutschen Volk begangen worden sein, in dem in der Ende 1990 neu gefaßten Präambel ersatzlos aufgegeben wurde: „…seine nationale und staatliche Einheit zu wahren“ und die beiden letzten Sätze: “Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“. Da die nach wie vor zum DR gehörenden deutschen Ostgebiete aber immer noch unter fremder Verwaltung stehen, völkerrechtswidrig annektiert worden sind, ist die Einheit und Freiheit Deutschlands, des Deutschen Reichs bis heute nicht vollendet worden und der diesbezügliche Auftrag aus dem „GG“ (a. F.) bisher nicht erfüllt, sondern (widerrechtlich) sogar aufgegeben worden ! Mit der m. E. gewissenlosen Aufgabe dieser doch eindeutigen Vorgaben, sind die immer noch zum DR gehörenden Ostgebiete von den „bundesdeutschen Politikern“ (den sogenannten „Volksvertretern“) doch aufgegeben und verraten worden ?
Ist das nicht Hochverrat ?