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GEZ besiegt: Doch kein Knast für alleinerziehende Mutter
Die alleinerziehende Mutter Kathrin Kathrin Weihrauch hat es geschafft, mit
Ihrer Zivilcourage den RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg) in die Knie zu zwingen.
Dieser nahm den Haftbefehl, der gegen Sie erlassen wurde, zurück.
Der Fall sorgte für große mediale Aufmerksamkeit.
Nachdem sie in den Mainstreammedien nicht alles
sagen durfte, hier bei uns unzensiert.
GEZ – Es reicht ! – Jetzt klagt Heiko Schrang + Wichtige Antragsformulare
Angeschossene Raubtiere sind besonders gefährlich, heißt es. ARD und ZDF agieren momentan
wie ein tödlich verwundeter Tiger, der in seiner Panik immer wilder um sich schlägt.
Grund dafür ist die rasant wachsende Bewegung der Beitragsverweigerer, die
ihre Zahlungen eingestellt haben. Wie lange können die öffentlich-rechtlichen
Zwangssender dem noch entgegenhalten?
Bereits jetzt schon verweigern 4,9 Million couragierte Bürger die Zahlungen an die
Landesrundfunkanstalten. Die Welle schwappt jetzt auch auf Prominente über. Jüngstes
Beispiel ist der Journalist Henryk M. Broder, der nach der Sendung „Anne Will“ in einem
Interview sagte:
„Schon lange habe ich mich über ARD und ZDF geärgert und trotzdem meinen Rundfunkbeitrag
bezahlt. Doch damit ist jetzt Schluss. Über Folter und Ehrenmorde gibt es nichts zu
diskutieren, Frau Will!“
Auch unter den Parteien gibt es inzwischen Widerstand. So verkündete die AfD via Livestream
den Rundfunkbeitrag ganz abschaffen zu wollen. Selbst das Heute-Journal kam nicht drum herum,
diese Meldung zu bringen.
Trotz des großen Widerstand glauben ARD und ZDF, dass dies alles keine Auswirkungen auf ihr
Selbstbereicherungssystem hat. Mehr noch: Der „Selbstbedienungsladen mit angeschlossenem
Fernsehstudio“ kennt in seiner Geldgier keine Grenzen. Man kann es kaum glauben, unverfroren
spricht man jetzt sogar von Beitragserhöhungen.
Das ist auch kein Wunder, denn wegen der drohenden Pensionsbombe und einer derzeitigen
Unterdeckung in der Pensionskasse von 2,1 Milliarden Euro laut KEF-Bericht, soll der
Rundfunkbeitrag 2021 auf 18,28 Euro und im Jahr 2025 auf 19,59 Euro erhöht werden.
Dies und noch mehr wurde bereits im Skandalbuch „Die GEZ-Lüge“ prophezeit.
Der angeschossene GEZ-Tiger zieht derzeit alle Register. So wird vermehrt mit Kontopfändung
und anderen Zwangsmaßnahmen gedroht. Darüber hinaus werden bei Kontopfändungen zum Beispiel
einfach mehrere hundert Euro dazu erfunden, um sich von den Konten der Betroffenen zu bedienen:
Siehe Bild:
GEZ : Immer mehr verweigern die Zwangsabgabe
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Macht Steuert Wissen
Mit modernen Kommunikationsmedien gegen die ARD-ZDF-GEZ-Belästigung
Das bloße Wohnen als ein Grundbedürfnis des menschlichen Daseins
darf von Verfassungs wegen nicht mit einer Abgabe belegt werden.
Ohne das Innehaben einer Wohnung kann kein Mensch leben und ein
menschenwürdiges Dasein führen. Deswegen darf das bloße Wohnen
ohne die Nutzung einer bestimmten Medienquelle aus dem weltweiten
redundanten Informations- und Unterhaltungspool nicht als Anknüpfungspunkt
für eine Abgabe bestimmt werden.
Dadurch, dass nunmehr bereits das bloße Wohnen als unverzichtbare
Grundlage eines menschenwürdigen Daseins mit einer Abgabe belegt wird,
findet ein unbegrenzter Zugriff auf unsere finanziellen Ressourcen statt.
Weitere Informationen findet Ihr hier : www.rundfunk-protest.de
ARD ZDF Beitragsservice (GEZ) – eine neue Masche
Die Staatsanwaltschaft Landshut ermittelt gegen den Beitragsservice.
Ihm werden eine Reihe an Straftaten vorgeworfen. In diesem Video gehe
ich mit euch den Strafantrag durch, damit wir die wunderhübsche
Bundesrepublik demnächst mit Strafanträgen pflastern können 😉 .
Dieser Strafantrag ist ein Meisterwerk. Da hat jemand genau den richtigen
Durchblick. Und deshalb taugt er als „Muster-Strafantrag“. Lasst uns eine
riesige Öffentlichkeit herstellen, sodass sich hier kein Staatsanwalt und
kein Richter traut, Bockmist zu machen. WIR SIND DIE 99% Leute 😉
Beitragsservice : Die Gerichtsvollzieherin …
.. die schnell wieder das Weite suchte !
Bezahlt ihr noch den Rundfunkbeitrag ?
Habt ihr noch Angst vor Gerichtsvollziehern ?
Warum das ganze, wenn ihr auch darauf verzichten könnt. Stoppt den
Wahnsinn und die Gier der „Öffentlich-Rechtlichen“-Rundfunkanstalten
und boykottiert die Zahlung des Rundfunkbeitrags !!!
Rundfunkbeitrag – Der Kirchhof – Attraktor
Der dem GEZ-Staat innewohnende sogenannte KIRCHHOF-ATTRAKTOR steuert einen Prozess,
andessen Ende ein Zustand herrscht, an dem so ziemlich alle BRD-Bewohner sich dem
Zahlungszwang beugen und dankbar sind, dafür nicht enteignet zu werden.
Kirchhof also, Deutschlands Chefgutachter für die Legalisierung krimineller
Finanzierungsmethoden, hat es geschafft, dass sämtliche Systemgerichte den
Rundfunkbeitrag lobpreisen. Sein Gutachten kostet natürlich Geld, das
letztlich der Beitragszahler bezahlt hat.
Denn Geld ist hier der einzige Antrieb, damit ein schmutziger
Geist ein noch viel schmutzigeres Pamphlet zur Welt bringt.
Reformation des ÖRR bzw. seiner kriminellen Finanzierungsmethode ?
Heutzutage reicht es nicht mehr, vergleichbar wie vor 500 Jahren, ein paar Thesen zur
Bekämpfung der staatlichen Rundfunkmacht an die Eingangstüren des ÖRR zu nageln, damit
der Inhalt von dort seine Runde macht und sich im Lande verteilen kann.
Nein, heutzutage müssen solche Thesen gegen Zwangsfinanzierung den Funktionären im
Rundfunkpalast an den Kopf genagelt werden! Und dann, wenn diese Thesen und Argumente
mit Funktionärsblut geflutet sind, haben wir wieder eine Chance auf mehr Freiheit.
Im Jagdgebiet des ÖRR sind die Opfer staatlicher Gewalt nicht mehr zählbar. Schauen wir
uns doch mal um. Das Internet ist voll von hochgeladenen Vollstreckungsbescheiden.
Endlich ist jedem klar, die machen Ernst. Medien- und Sozialfaschismus in der BRD
wird durch die zahlreichen Episoden der Verwaltungsgerichte heftig angereichert.
Der demütigende Rundfunkbeitrag sei verfassungsgemäß nicht zu beanstanden,
erklärt uns beispielsweise das Systemverwaltungsgericht Köln.
Der KIRCHHOF-ATTRAKTOR wirkt hier also bestimmungsgemäß nach seinen
teuflischen Absichten und hadert mit der Einsicht in die Gerechtigkeit.
Bevor jedoch der ÖRR an Einsicht gewinnt, schickt der lieber seine amtlichen Schänder
aus, um uns alle zu ruinieren. Vollautomatische Ignoranz jedes noch so guten logischen
und vernünftigen Arguments gegen den Rundfunkbeitrag lässt die Frage zu, ob Worte nicht
bald durch andere Mittel ersetzt werden müssen.
Solange der Staatsrundfunk unschuldige Menschen verfolgt und bedroht, solange ist
dieser Staat durch eine Maxime konstituiert, die auch an jedem Grenzübergang der
BRD als Warnschild aufgestellt werden muss :
Fernsehen macht frei !
Quelle : GEZ Boykott
Rundfunkbeitrag (GEZ) – Tips für den Klageweg
Wichig für eine Klage beim Verwaltungsgericht ist, dass man selbst persönlich
betroffen ist. Es ist also nicht möglich, allgemein über den Rundfunkbeitrag
zu schwadronieren, es muss konkret aufgezeigt werden, warum der Rundfunkbeitrag
im konkreten Fall ungerechtfertigt/ein Eingriff in persönliche Grundrechte ist.
Die in der Klage aufgeführten Gründe müssen für die
eigene, persönliche Situation zutreffend sein.
Klagegründe allgemein
Beiträge müssen dem Zahler Vorteile gewähren, was aber beim
Rundfunkbeitrag nicht der Fall ist, da allein das Innehaben
einer Wohnung oder einer Betriebsstätte keinen Vorteil gewährt.
Daher ist nur die Einordnung als Zwecksteuer gemäß § 3 Abs. 1 Abgabenordnung
möglich. Gerichte haben bis jetzt (August 2014) aber immer auf den vermeindlichen
Vorteil abgestellt, den der Rundfunk angeblich für alle haben soll und der den
Beitrag rechtfertigen soll. Weiter wird dabei oft die Vermutung aufgestellt,
dass Rundfunknutzung in den Wohnungen und Betriebsstätten stattfinden könnte.
Die Rechtsprechnung des BVerfG hat aber herausgearbeitet, dass zu Beiträgen
nur der herangezogen werden darf, der aus einem öffentlichen Unternehmen
einen Vorteil zu erwarten hat und daher an diesen Kosten beteiligt werden
soll (BVerfGE 14,312 317f.; BVerfGE 42,233 288).
Wenn alle nach Meinung von Gerichten einen Vorteil haben, gibt es keine
abgrenzbare Gruppe von Vorteilsempfängern und es kann daher keine Einordnung
als Beitrag erfolgen. Die Argumentation der Gerichte ist damit faktisch falsch.
Weiter ist die Vermutung der Rundfunknutzung durch die Gerichte irrelevant.
Im RBStV ist die Inhaberschaft einer Wohnung oder Betriebsstätte der Auslöser
der Zahlungspflicht, nicht die Rundfunknutzung. Die Inhaberschaft einer Wohnung
ist aber kein besonderes Merkmal, das eine besondere Abgrenzung einer Gruppe
erlaubt, denn eine Wohnung hat quasi jeder (für Betriebsstätten und
Betriebsstätteninhaber gilt das analog).
Dies ist für die Klassifizierung als Beitrag aber notwendig (BVerfG 9,291 297f.).
Der Vorteil, den der Rundfunk darstellen soll, ist auch von
keinem Gericht nachgewiesen, sondern immer nur behauptet worden.
Im Handbuchs des Staatsrechts, Band 5 findet sich
auf Seite 1139 eine eindeutige Aussage :
„Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag,
wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer
staatlichen Leistung heranzieht.”
Verfasser dieses Abschnitts war Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof, der auch
das Gutachten verfasst hat, das den Rundfunkbeitrag rechtfertigen soll, dieser
sich nach dem vorgenannten Ausführungen nur als Steuer einordnen lässt.
Eine Rundfunkfinanzierung über Steuern sei aber ausgeschlossen, wie uns immer
wieder gesagt wird. Es wird von gleicher Seite öfter das Argument gebracht,
dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer sein kann, weil Steuern nicht zweckgebunden
sein dürfen, sondern über den Haushalt verteilt werden müssen.
Ein Blick auf Absatz 64f der Entscheidung BVerfGE
65, 325 zur Zweitwohnungsteuer fördert folgendes zutage :
„Die Abgabe erfüllt nach ihrem maßgeblichen materiellen Gehalt (BVerfGE 49,
343 [353 ff.]) die Kriterien einer Steuer. Steuern im Sinne des Grundgesetzes
sind einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung
für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen
Gemeinwesen zur Erzielung von Einkünften allen auferlegt werden, bei denen
der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Diese Zweckbindung des Aufkommens der Abgabe steht dem Steuercharakter
nicht entgegen. Zwecksteuern stehen zwar im Gegensatz zu den allgemeinen
Steuern zu bestimmten Leistungen und Verwaltungszwecken des
Abgabeberechtigten in Beziehung.
Die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben, zu deren Finanzierung Zwecksteuern
dienen, hat aber nicht den Charakter einer Gegenleistung des Abgabeberechtigten
zugunsten des Abgabepflichtigen.
Der Kreis der Abgabepflichtigen ist darum bei den Zwecksteuern auch nicht
auf solche Personen begrenzt, die einen wirtschaftlichen Vorteil aus
dem öffentlichen Vorhaben ziehen (BVerfGE 49, 343 [353 ff.]).”
In der gleichen Entscheidung findet sich im Absatz 73 etwas zu Aufwandsteuern:
„Wie in den Entscheidungen BVerfGE 16, 64 (74) und 49, 343 (354) angeführt,
soll die Aufwandsteuer die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit treffen.”
Die Leistungsfähigkeit wird beim Rundfunkbeitrag nicht berücksichtigt, der
„Verbrauch von Rundfunk” soll gerade keine Rolle spielen. Der Rundfunkbeitrag
lässt sich also auch nicht in die Kategorie Verbrauchs- und Aufwandsteuern
nach Art. 105 Abs. 2a GG einordnen.
Wenn der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist, stellt sich weiter die Frage,
ob die Bundesländer berechtigt waren, eine solche Steuer zu beschließen
oder ob eine Kollision mit Bundesgesetzen vorliegt (Art. 74 GG).
Beispielsweise werden in § 9 RBStV Auskunftspflichten von Vermietern
und Verwaltern festgelegt. Deren Rechtsrahmen in Form von Mietrecht
und Wohnungseigentumgesetz basiert auf Bundesgesetzen.
Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen das Gleichheitsgebot
Ein Grundsatz der Typisierung ist, dass wesentlich
Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf.
Bei der Wohnungsabgabe werden Wohnungsinhaber mit Möglichkeit zum
Rundfunkempfang und solche ohne diese Möglichkeit als eine Gruppe
angesehen, das könnte aber noch in den Grenzen der Pauschalierung liegen.
Die Anzahl der Bewohner einer Wohnung wird nicht berücksichtigt,
dadurch ergibt sich, dass ein Single deutlich mehr zahlen muss.
Bei Betriebsstätten ist es gerade umgekehrt, hier ist nicht die Betriebsstätte
allein ausschlaggebend, es muss an dieser auch Arbeitsplätze geben und es
wird nach Anzahl der Mitarbeiter gestaffelt.
Kleine Betriebe zahlen so zwar absolut weniger, relativ pro Mitarbeiter
aber mehr. Das verletzt das Gleichheitsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG.
Mehr Informationen findet Ihr hier :
Oder hier :
GEZ Musterschreiben – Bernd Höcker
Erste Erfolge gegen den Rundfunkbeitrag
N23 – Aktuelle Nachrichten
NSU-Prozess: Systematische Beweismittelfälschung
durch Ermittlungsbehörden ?
Brandanschläge in Berlin : Mutmaßliche Linksextremisten
haben zahlreiche Autos angezündet!
Moskau fordert Reaktion auf Nazi-Symbole in Ukraine !
ARD Tagesschau gesteht Falschmeldungen !
Aufruf zum deutschlandweiten GEZ-Boykott !
Anonymous : Aufruf zum deutschlandweiten GEZ-Boykott
Ein Aufruf von Anonymous zum Boykott der ARD-ZDF-Zwangs-Propaganda-Abgabe legt offenbar
die GEZ lahm. Bis jetzt sind beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ schon
kistenweise Protestschreiben eingegangen. An der Aktion sollte jeder teilnehmen.
Unser Boykott-Aufruf wurde innerhalb der letzten 48 Stunden bereits 12.000 mal geteilt.
Jetzt erreichte uns die Meldung einer Mitaktivistin die als Sachbearbeiterin bei der
GEZ tätig ist, dass die Deutsche Post heute Vormittag mehrere Dutzend Kisten voller
Post in der GEZ-Zentrale angeliefert hat. Den Arbeitsaufwand der nötig ist
um diese Post abzuarbeiten schätzt man schon jetzt auf 3-4 Wochen. Lulz!
Anonymous zeigt dir wie du ganz EINFACH und LEGAL deine GEZ-Zahlungen einstellst
und alle bereits gezahlten Beiträge zurück forderst. Jeder der Rundfunkgebühren
zahlt finanziert nicht nur einen möglichen Krieg mit Russland, er unterstützt
diesen damit sogar aktiv!
Nachdem wir aufgrund der Kriegspropaganda gestern schon zum Boykott diverser
privater Medien aufgerufen haben, ruft Anonymous hiermit zum kollektiven und
deutschlandweiten Boykott der GEZ-Medien (Beitragsservice) und zur unverzüglichen
Einstellung sämtlicher Zahlungen auf.
Wir sind es leid, dass man die Ammenmärchen und Kriegspropaganda die man uns tagtäglich
auftischt auch noch mit den Rundfunkgebühren der Bürger finanziert. Ein Boykott bewirkt
nur etwas wenn es der boykottieren Institution GEZ finanziell erheblich weh tut.
Mit diesem kollektiven Zahlungsboykott verursachen wir einen gigantischen
Verwaltungsaufwand und bringen damit die GEZ von innen heraus zum totalen Zusammenbruch.
Bitte nutzt dazu das folgende Musterschreiben.
Bitte per Einschreiben, besser noch als Übergabeeinschreiben
versenden und den Nachweis gut aufbewahren !
Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen
ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen
zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen wird.
(A) Für Zwangsangemeldete
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige
ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service
keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden.
Es gilt der Grundsatz, dass eine vertraglicheVerpflichtung
stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.
Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus
Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung
innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.
Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung
hinfällig ist. Sollten Sie wider erwartend auf Ihre Forderung beharren, ergeht
unverzüglich Strafantrag gegen Sie.
(B) Für Gebührenzahler
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon
ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt.
Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt
sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu
meinen Lasten geschlossen wurde.
Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche
Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre
ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
(C) Gemeinsamer Teil
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig
eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung
bereits gezahlter Beiträge in Verzug. Rechtsbehelfsbelehrung :
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht
vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine
privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann.
Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig
nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht
möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
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Bitte teilt unbedingt diesen Aufruf zum Zahlungsboykott und
informiert eure Freunde und Bekannten über die genauen Gründe.
Was kann mir im schlimmsten Fall passieren ?
Im schlimmsten Fall streitet man sich für 105 Euro mit der GEZ kurz vor Gericht.
Wenn diesem Zahlungsboykott allerdings 10.000, 25.000 oder gar 50.000 Menschen
folgen sollten, wird die GEZ andere Lösungswege als eine gerichtliche
Auseinandersetzung suchen wollen.
Die 105 Euro sind nämlich nicht von dir zu zahlen sondern immer
vom Kläger, also von demjenigen der was von dir haben will.
Wir rechnen kurz :
105 Euro x 10.000 = 1.050.000 Euro
105 Euro x 25.000 = 2.625.000 Euro
105 Euro x 50.000 = 5.250.000 Euro
Die Zahlung dieser Gerichtsgebühren wird die GEZ nicht tätigen,
da dies wiederum eine Verschwendung von GEZ Beiträgen wäre.
Es ist zu bezweifeln, dass die GEZ die öffentliche
Debatte überlebt, die daraufhin einsetzen würde.
Weitere Informationen findet Ihr hier :