HALLE (SAALE)/DESSAU-ROSSLAU/DPA. Wegen Urkundenfälschung und Strafvereitelung im Amt muss sich vom 3. September an ein Richter vor dem Landgericht Halle verantworten. Die Staatsanwalt-schaft wirft ihm vor, als Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau zwischen April 2005 und August 2007 in fünf Fällen Urteile in ihrer schriftlichen Form ergänzt und überarbeitet zu haben.
Das habe dazu geführt, dass Strafen später als im Urteil verkündet vollstreckt worden seien. Der Jurist habe sein Handeln eingeräumt, wie ein Gerichtssprecher am Montag weiter mitteilte. Er wurde des Dienstes enthoben und sei nicht mehr als Richter tätig. Im Falle einer Verurteilung drohten ihm mindestens ein Jahr Haft. Das Landgericht hat bis November Verhandlungstage anberaumt.
ich habe mal den „Veranstaltungskalender“ des LG Halle besucht und das Folgende hier gefunden:
Tag Uhrzeit 03.09.12 10:00 20.09.12 09:00 26.09.10 09:00 27.09.12 09:00 04.10.12 09:00 08.10.12 09:00 10.10.12 09:00 15.10.12 09:00 19.10.12 09:00 25.10.12 09:00 26.11.12 09:00 Raum 108 Str. der OdF 1 |
3 KLs 16/12
Dem im Januar 1951 geborenen Angeklagten werden Urkundenfälschung und Strafvereitelung im Amt in fünf Fällen zur Last gelegt. Der Angeklagte soll als Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau zwischen April 2005 und August 2007 in fünf Fällen Strafurteile vor Ablauf der gesetzlichen Urteilsabsetzungsfrist zur Geschäftsstelle gereicht haben und diese Urteile dann, nachdem die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle den Eingang des vollständigen Urteils in den Akten vermerkt hatte, noch ergänzt und überarbeitet haben. Dann soll er einige Seiten des ursprünglich zur Akte genommenen, unvollständigen Urteils wieder entnommen und durch die überarbeiteten Seiten ersetzt haben.
Dadurch soll er dadurch die ursprünglichen Urteile – Urkunden im Sinne des StGB – verfälscht haben. Weil durch die nachträgliche Urteilsüberarbeitung auch eine Verfahrensverzögerung eingetreten ist, soll schließlich auch der Tatbestand der Strafvereitelung durch Verzögerung der Strafvollstreckung erfüllt sein.
Die Anklage wurde im Dezember 2008 zunächst zum Landgericht Dessau erhoben. Die dortige Strafkammer lehnte jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens aus Rechtsgründen ab. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht Naumburg die Hauptverhandlung mit Beschluss vom 23.04.2012 vor einer Strafkammer des Landgerichts Halle eröffnet.
Der Angeklagte hat Handlungen, wie sie Gegenstand der Anklage waren, dem Grundsatz nach – wenn auch nicht konkret – eingeräumt. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Der Angeklagte wurde vorläufig des Dienstes enthoben und ist nicht als Richter tätig. Zu weiteren dienstrechtlichen Fragen werden von hier aus keinerlei weiteren Auskünfte erfolgen. |