Gerichtsvollzieher droht mit Gefängnis wegen künstlich erzeugter unechter Steuerschuld

Gerichtsvollzieher droht mit
Gefängnis wegen künstlich erzeugter unechter Steuerschuld !!!

Herr Stadmann kam mit viel Bargeld nach Deutschland. Betrügerein haben ihn
ruiniert.

Sein Gegner war ein Mittelsmann vom Fürst.

http://www.youtube.com/watch?v=5iTohkTxLps

Jetzt schätzte das Finanzamt arglistig erfundene Umsätze, die unbezahlbar sind.

Der Gerichtsvollzieher will wohl Ärger haben !

Artikel 1 – Verbot der
Freiheitsentziehung wegen Schulden:

Niemand darf die Freiheit
allein deshalb entzogen werden, weil er

nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen (auch nach
IP66 Art. 11)*

*IP66 = Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte und Pflichten (Staat
Unterzeichnung Ratifizierung

Inkrafttreten Deutschland 16/9/1963 1/6/1968,  1/6/1968)

Nach Protokoll Nr. 4 des Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechte ist
eine Inhaftierung

wegen zivilrechtlichen Ansprüchen unzulässig, auch für die Abgabe der
Eidesstattlichen Versicherung.

Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist eine zivilrechtliche
Angelegenheit und nicht mit Haft

erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung
unfreiwillig

abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK). Dies trifft auch für eine in
Haft erzwungene

Erklärung zu. Die Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung darf nur durch
einen Richter, nicht

aber durch einen beauftrage andere Person (Gerichtsvollzieher) erfolgen!

Immer verlass

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Zensur im Videoportal YouTube durch die BRD Regierung

Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=yrPgcjbquRU

Auf Regierungsanfrage hat man das Video gesperrt!

Hier ist das Video noch zu sehen: http://www.youtube.com/watch?v=1uK7NU8YtRM&feature=plcp&context=C4e706b6VDvjVQa1PpcFN9WzYpc_8CBCXlj1uenENloWmVP2giajw%3D

GG Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/GG/5.html