Gerichtsvollzieher droht mit
Gefängnis wegen künstlich erzeugter unechter Steuerschuld !!!
Herr Stadmann kam mit viel Bargeld nach Deutschland. Betrügerein haben ihn
ruiniert.
Sein Gegner war ein Mittelsmann vom Fürst.
http://www.youtube.com/watch?v=5iTohkTxLps
Jetzt schätzte das Finanzamt arglistig erfundene Umsätze, die unbezahlbar sind.
Der Gerichtsvollzieher will wohl Ärger haben !
Artikel 1 – Verbot der
Freiheitsentziehung wegen Schulden:
Niemand darf die Freiheit
allein deshalb entzogen werden, weil er
nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen (auch nach
IP66 Art. 11)*
*IP66 = Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte und Pflichten (Staat
Unterzeichnung Ratifizierung
Inkrafttreten Deutschland 16/9/1963 1/6/1968, 1/6/1968)
Nach Protokoll Nr. 4 des Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechte ist
eine Inhaftierung
wegen zivilrechtlichen Ansprüchen unzulässig, auch für die Abgabe der
Eidesstattlichen Versicherung.
Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist eine zivilrechtliche
Angelegenheit und nicht mit Haft
erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung
unfreiwillig
abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK). Dies trifft auch für eine in
Haft erzwungene
Erklärung zu. Die Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung darf nur durch
einen Richter, nicht
aber durch einen beauftrage andere Person (Gerichtsvollzieher) erfolgen!




