In seinem jüngsten Urteil gegen ARD-ZDF-Gebühren-Kläger stellt das
NRW-Oberverwaltungsgerichts die Tatsachen auf den Kopf, spricht von
der Verfassungsmäßigkeit des Beitragsservice. Bis jetzt hat noch kein
Gericht in Deutschland den Klägern Recht gegeben.
Wie unbefangen sind deutsche Gerichte?
Jedem normalen Menschen ist klar, dass der Rundfunkbeitrag als Zwang
und angeblich nicht als Steuer gegen alle möglichen Gesetze verstößt.
Schon allein die Datenweitergabe durch die Bürgerämter an die nichtrechtsfähige
Gemeinschaftseinrichtung Rundfunkbeitragsservice ist eine Verhöhnung der Bürger.
Dann die ununterschriebenen Schreiben, diese Gemeinschaftseinrichtung
absondert und jedem der eine Wohnung hat ungefragt zuschickt sind eine
weitere rechtswidrige Frechheit.
Und das diese nichtrechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung dann noch
aufbrechen läßt, wenn ARD und ZDF sowie Deutschlandradio nicht bezahlt
werden, nennen nur Idioten „Lupenreine Demokratie.“
Der ARD-ZDF-Gebührenterror mit einhergehender Verletzung der Privatsphäre
durch politisch legitimierte Schnüffelei bei den Meldeämtern verstößt
gleich mehrfach gegen geltendes Recht. Doch Klagen scheint zwecklos.
Bisher hat noch kein einziges Gericht in Deutschland den Klägern Recht gegeben.
Die Richter übernehmen die Argumentation des „ARD-ZDF Beitragsservice“
wonach jeder, der eine Wohnung hat, auch die öffentlich-rechtlichen
Propaganda-Anstalten schaut. Ausschlaggebend sei die „Empfangsmöglichkeit“.
Deshalb müssen auch Firmen die Zwangsabgabe abdrücken, weil
man in Fabriken ja tatsächlich auch theoretisch TV glotzen kann.
Wie absurd eine solche Begründung ist, wissen die Richter sicherlich auch.
Doch kein Gericht hat dies bisher infrage gestellt. Sogar zwei Verfassungsgerichte
kommen zu dem Schluss, die ARD-ZDF-Zwangsgebühr sei rechtens.
Sind das noch Urteile im Namen des Volkes? Sicherlich nicht. Es mag
zwar sein, dass einzelne Richter der fragwürdigen Begründung der GEZ
folgen. Auffällig aber ist, dass bisher kein einziges Gericht den
Klägern auch nur ansatzweise Recht gegeben hat.
Diese Einseitigkeit der Urteile muss alarmieren. Denn bekanntlich urteilen
Richter in allen anderen Angelegenheit sehr unterschiedlich. Bisher gibt es
bei kaum einer Rechtsfrage durchgängig gleiche Urteile.
Beim ARD-ZDF Beitragsservice ist dies jedoch anders.
Hier kommt es sogar zu Massenabweisungen gleich mehrerer Kläger mit
unterschiedlichen Argumentationen, auf welche sich die Gerichte noch
nicht mal genötigt sehen, einzugehen.
Das Urteil lautet immer: Klage abgewiesen!
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