Merkblatt über Ihre Rechte

Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Bürger mit juristischen Fachbegriffen aus.
Die tatsächlich Verantwortlichen, wie Richter, Staatsanwälte undRechtspfleger
leisteten bisher auf Haftbefehlen, Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschriften,
wurden nur mit dem Familiennamen genannt und Justizangestellte wurden vorgeschoben,
um Beglaubigungen vorzunehmen.

Sie täuschten damit Rechtswirksamkeit vor. Die Polizei
und andere Behörden folgten bisher diesen nichtigen Verwaltungsakten.

Der Grund für die fehlenden Unterschriften der tatsächlich Verantwortlichen ist
in der fehlenden Staatshaftung zu suchen. Jeder „Beamte“ haftet danach persönlich
und mit seinem Privatvermögen nach § 839 BGB.

Es wundert also nicht, warum z.B. Richter Urteile, die weitreichende Folgen
haben können, nicht unterschreiben. Da diese Vorgehensweise aber nicht nur
im Einzelfall so gehandhabt wird, sondern grundsätzlich so gehandelt wird,
ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr,
die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die Originalunterschrift fehlt…

Das Merkblatt könnt Ihr hier herunterladen : I.D.R. – MERKBLATT ÜBER IHRE RECHTE