Verteidige dein Netz !!!

Willst Du auch in Zukunft finden, was Du suchst ?

Der Bundestag berät demnächst über ein Leistungsschutzrecht.
Dieses soll Verlagen gegenüber Suchmaschinen und anderen Diensten das Recht geben,
Suchergebnisse für Presseartikel zu verbieten oder von einer Zahlung abhängig zu machen.

Für Dich würde es damit deutlich schwerer, im Internet die Informationen zu finden, die Du suchst.

Verteidige Dein Netz gegen diesen weltweit einmaligen Eingriff,
misch‘ Dich ein und teile diese Seite mit Freunden!

Hier könnt Ihr mitzeichnen : google.de/campaigns/deinnetz/

Gedächtnisprotokoll von einer Gerichtsverhandlung, die keine war. – update v. 25.10.2012

Gedächtnisprotokoll Am 19. Oktober 2012, kurz nach 10 Uhr traf ich mich mit meinen Freunden vor dem Amtsgericht Tiergarten, Kirchstraße 6, da 30 Minuten später meine Verhandlung beginnen sollte.

Entgegen meinen ersten Gedankengängen im Sitzungssaal die gesamte Verhandlung durch stehen zu bleiben, um damit die freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht anzuerkennen, setzten wir dann etwas anderes um: Wir blieben draußen stehn!

Zirka 10:15 traf dann der vom AG Tiergarten mir beigeordnete Pflichtverteidiger ein, der von meinem Freund Mario und uns eine allumfassende Rechtsaufklärung erhielt, dass das, was hier mit mir passieren sollte glatter Parteienverrat war.

Es wurde erklärt, dass im so bezeichnete Amtsgericht Tiergarten Privatrecht herrscht, in das ich mich begeben hätte und damit mich diesem Privatrecht untergeordnet hätte, also schlicht unterworfen hätte, während auf der Straße v o r dem so bezeichnetem Amtsgericht das Alliiertenrecht (britischer Sektor) herrscht.

Ich schreibe hier aus dem Gedächtnis heraus folgende Punkte nieder, die erörtert wurden:

Wird er meine Rechte schützen ? Ablehnung des nicht gesetzlichen Richters/ Richterin Falls er das nicht tut, würde ich ihn für befangen erklären und ihn auffordern, sein Mandat niederzulegen.

Seine Antwort war, dass dies die Richter „anders sehen“ würden, was mitlerweile als Standartartwort der bundesrepublikanischen Justiz gelten dürfte.

Auch auf meine Aufforderung, dass die Richterin mir ihre Bestallungsurkunde, sowie ihren Amtsausweis zur Ansicht vorlegte, wurde sehr ausweichend reagiert.

Ich erwähnte ausdrücklich, dass ich ihre Amtsausweis und nicht ihren Dienstausweis sehen wollte.

Der Verteidiger nahm freundlicherweise meinen, im Falle meiner Verhaftung vorbereiteten Brief an die 4 Allierten Staaten entgegen, welche sofort nach Moskau, Peking, London und Washington abgeschickt würden, sowie den Esausegen, welcher zur Kenntnisnahme der Richterin meinen Akten beigelegt beigelegt werden sollte.

Nach knapp 10 bis 15 Minuten erschien der Verteidiger wieder mit einem Staatsanwalt, welcher mir 2 Minuten Bedenkzeit gab, entweder mit in das Gerichtsgebäude zu kommen „um die Sache ordentlich zu regeln“, oder aber es würde innert von 5 Minuten ein Haftbefehl von der Richterin ausgestellt, welcher meine sofortige Verhaftung zur Folge haben würde.

Ich stelle hier nur fest, dass ein Staatsanwalt auf die Straße kam, was vermutlich ein Novum in der bundesrepublikanischen Justizgeschichte darstellen dürfte.

Auf Marios Einwand, dass der Haftbefehl von der Richterin nicht unterschrieben wäre, reagierte der Staatsanwalt, der mir seinen Namen (auch nach meiner Aufforderung) nicht nannte und darauf verwies, dass er Staatsanwalt wäre und das als Antwort genügen sollte damit, dass „die Richterin den Haftbefehl unterschreibt“.

Nachdem wir ihm die tatsächliche Rechtsgrundlage erklärt hatten, meinte er zu mir, dass ich „noch 60 Sekunden hätte“ um mich zu entscheiden und er dann zwecks Ausstellung des Haftbefehls zur Richterin ginge.

Auf meine Frage, wohin ich im Falle meiner Verhaftung gebracht würde, reagierte der Staatsanwalt nicht !

Also ging er wieder in das Gebäude mit Privatrecht zurück, während der Verteidiger mir draußen auf der Straße erklärte, dass ich, falls ich in 5 Minuten immer noch hier vor dem Gebäude stünde, entweder hier vor Ort, oder aber später aus meiner Wohnung heraus verhaftet würde.

Es dauerte nochmals 15 Minuten, bis mir dann vom Verteidiger eröffnet wurde, dass „die Sache für heute gelaufen“ wäre und die Richterin einen Haftbefehl auf mich ausgestellt hätte.

Die gesamte Zeit standen wir v o r dem so bezeichnetem Amtsgericht Tiergarten, Kirchstraße 6 und haben dieses Gebäude nicht betreten!

Der Adler

Hätten wir das so bezeichnete Amtsgericht betreten, wäre folgendes passiert, dass ich Euch hier als Schutz der eigenen Person empfehle:

…im Gericht: stehen bleiben.. an alle Fragen die der „Richter“ stellt: Antwort: “…gehen wir einen Vertrag ein ?“ …und immer wiederholen.

Antwort JA : …iCH möchte mit Ihnen kein Geschäft eingehen, da iCH kein Personal bin.. iCH erinnere Sie an GG Art. 101. iCH habe KEINEN Personalausweis, der wurde eingeführt am 1.Jan.1951

Punkt 1: Ausnahmegerichte sind unzulässig, niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden

Punkt 2: Gerichte für besonderte Sachgebiete können nur durch Gesetze errichtet werden (die einzigen Sondergerichte, vom Alliiertenrat zugelassene Kontrollratsgesetz 35: sind Arbeits- und Schiedsgerichte.)

GVG § 15 (Staatsgerichte wurden gestrichen) also ist hier alles freiwillige Gerichtsbarkeit. Jedes Gesetz muß einen räumlichen Geltungsbereich definieren, gemäß BVerwGE, Titel 17,192 = DVBI 1964, 147 Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. BVerfGE – Titel: 3,288 (319 f):6,309 (338,363)

1. Bereinigungsgesetz vom 19. April 2006: Gültig 24.4.2006 – hier Einführungsgesetze

Änderungen: Artikel 14 – GverfG – weg (galt im ges. Reichs – 1.2.1877) Artikel 49 – ZPO – weg Artikel 67 – StPO – weg

….deswegen UNGÜLTIG – keine rechtl. Grundlage GG Artikel 20, Abs. 3 – die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung ….gebunden.

2. Bereinigungsgesetz Gültigkeit vom 30. Nov. 2007 Artikel 57 – OWiG – weg (Geltungsbereich, außer auf Schiffen und Flugzeugen)

Artikel 4 – Aufhebung der Aufhebung (!) EuGH (Az.: EGMR 75529/01 vom 8.6.2006) – Bundesgesetzblatt, Seite 2614

Haben sich die Besatzungsmächte mit Artikel 4, § 3, zu ihren Rechten und Pflichten bekannt.

….übrigens: dies alles wurde offiziell seitens der Richterschaft unterschrieben. (SHAEFT – (Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force = “oberste Behörde der Alliierten Streitkräfte”)

Bei Antwort des Richters NEIN: also lügt er……zeigen mir bitte Ihre Bestallungsurkunde und Legitimation (Amtsausweis)

Bonmot: Verfassungs- Artikel 137 Weimarer Verfassung vom 11. August1919, regelt die Kirche ihre Probleme selbst, auch zu erkennen im GG Artikel 140 (Päpstliche Bulle)

Ich sagte dem Verteidiger noch, dass sich diese Vorgehensweise in keinster Weise gegen ihn als Menschen richteten, sondern nur zum Schutze meiner Person.

Wichtiger Hinweis: Sollte es zu meiner Verhaftung kommen, gehen augenblicklich die Schreiben an Moskau, London, Washington und Peking raus, welche der Richterin auch vorliegen.

Größere Teile der Vorgehensweisen am Freitag wurden mit der Kamera mitgeschnitten und wurden zum Schutze meiner Person außerhalb meiner Wohnung hinterlegt.

Euer Adler

 

http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/10/24/gedachtnisprotokoll-von-einer-gerichtsverhandlung-die-keine-war/

Anonymous – Krieg gegen das System- Trete dem Widerstand bei!

Immer mehr Menschen verstehen , das in der Welt etwas  gewaltig falsch läuft !

Wir sind Anonymous !
Wir sind VIELE !
Wir vergessen Nicht !
Wir Vergeben Nicht !
Erwartet UNS !

Auferlegte Zensur bei Google durch die BRD Verwaltung

Was wir schon lange wissen, Google zensiert im Auftrag der Bundesregierung, äh besser gesagt von der Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes fleißig das Internet!

 

 

http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/06/43908/

 

 

 

Versucht es doch einfach mal selbst, und gebt bei Google zum Beispiel mal das Wort Zurückweisung ein:

 

Treffer eigentlich nur Grütze, wie „meine Frau/Mann weist Partner zurück“ u.s.w.

 

Aber keine unserer tausendfachen im Netz befindlichen Muster-Zurückweisungen als Ablehnung diverser (und meist illegaler) Handelsverträge.

Fußball EM 2012 – Innenminister schämt sich

Unser Innenminister Hans-Peter Friedrich, der oberfränkische Protestant, der für die BILD-Zeitung als Mann der leisen Töne gilt, schämt sich für deutsche Fussballfans, die in der Ukraine bei einem deutschen Fußballsieg „Sieg, Sieg“ gerufen haben sollen; „ausgerechnet in der im Zweiten Weltkrieg von Deutschen besetzten Ukraine“.

Damit es klar ist: ein Deutscher darf in Polen das Wort „Stahlhelm“ nicht in den Mund nehmen, in der Ukraine nicht das Wort „Sieg“. Oder überhaupt?

Wie ist es mit Frankreich, Dänemark, Norwegen, Holland usw.  Nie mehr „Sieg“ rufen dort?

Wie ist es mit Worten wie „Front“, „Angriff“ usw. in Fußballkommentaren in fremden Ländern?

Vorsicht vor der Wendung z.B. der Sturm sollte „Gas geben“ …. gefährlich, gefährlich!

Die Sprachzensur im vor- und nacheilenden Schuld- und Betroffenheitskult hat ja schon weird Formen angenommen. Und wer meint, „Autobahn“ könnte nicht mehr übertroffen werden, sieht sich getäuscht, es geht noch mehr. Demnächst darf der deutsche Fan in einschlägigen Ländern und überhaupt im Fußballstadion auch nicht mehr „Deutschland, Deutschland“ rufen. Denn Deutschland war irgendwann mal da und dort „einmarschiert“ und „Deutschland, Deutschland“ kann leicht assoziiert werden mit „über alles“.

Auf die angeblich rassistische Hetze gegen Mesut Özil im Internet hat der Innenminister mit „scharfen Worten“ reagiert. Er äußerte den Verdacht, dass es noch mehr solcher Hetze gibt. Und: „Der Fall Özil zeigt nur die Spitze des Eisbergs.“ Die Verwahrlosung der Umgangsformen im Internet sei „erschreckend“.

Da sind zwei Dinge zu betrachten: die „rassistische Hetze“ und die „Verwahrlosung der Umgangsformen im Internet“.

Ich bin mir bewusst, dass alles was ich hier dazu schreibe unter beide Verdikte fallen wird.

Özil ist deutscher Staatsangehöriger und Mitglied der deutschen Fußball-Nationalmannschaft. Dass er sich wirklich als Deutscher betrachtet, hat er noch nicht bekannt und ist nicht zu erkennen. Der verkniffene Mund beim Abspielen bzw. Singen der deutschen Nationalhymne drückt anderes aus. Sein türkischer Kollege Hamit Altintop warf ihm vor, sich für das „Business“ entschieden zu haben, weil er als Deutscher “mehr Lobby, einen höheren Marktwert haben und mehr Geld verdienen würde”. Özils Entscheidung hätte seiner Meinung nach „nichts mit Integration zu tun“.

Nicht über die „Verwahrlosung der Umgangsformen im Internet“ macht sich Friedrich wirklich Sorgen, sondern über den Umstand der Meinungsfreiheit und des freien Informationsaustauschs im Internet; in der Tradition seiner Vorgänger Schily und Schäuble. Das ist die Hauptsache, welche die Gegenwartspolitiker fürchten: die immer wieder Substanz annehmende Gedankenfreiheit. Unter dem Attribut der inneren Sicherheit und dem Kampf gegen den Terror soll dieses Medium, die Meinungs- und Gedankenfreiheit beschnitten bzw. total überwacht werden. Um von der schleichenden Aushöhlung der individuellen und kollektiven Freiheiten abzulenken, wurde z.B. medienwirksam der Salafisten-Popanz aufgebaut, um von den eigentlichen Problemen in diesem unserem Lande abzulenken. Abzulenken von den wahren Absichten im Sinne eines latenten  Staatsstreiches – legt man demokratische Maßstäbe an.

Heute ist zu lesen:

„Immer wenn ich ins Stadion gehe, verliert meine Mannschaft“, sagte der CSU-Politiker der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe). Als Beispiel nannte er die Niederlage des FC Bayern München im Champions-League-Finale und das Viertelfinal-Aus der deutschen Frauen bei der WM gegen Japan.

Da sollte sich der oberfränkische Protestant Hans-Peter Friedrich im „nationalen Interesse“ nicht nur jetzt, sondern überhaupt wieder nach Hof oder in den Frankenwald zurückziehen.

 

 

http://altmod.de/?p=1535