Jobcenter Geheimdienst zeigt : TOP SECRET Lehrfilm für Spitzel

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Inhalt des Videos ist frei erfunden.

Ob das auch in Zukunft so bleibt, dafür kann keine Garantie Übernommen werden.

Übereinstimmungen mit heutigen Ereignissen sind rein zufällig.

„Sie bespitzeln ihre Mitbürger gerne!

Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Wir bieten einen Krisensicheren Job. Melden Sie sich!“

PS :

So ganz frei erfunden ist es dann doch nicht :

Rechtswidrige Observierung von Hartz IV Empfängern

Hartz IV : Ältere Dame sollte Straße pflastern

Barbara K. freute sich nach einer längeren Zeit in der Arbeitslosigkeit auf
eine neue Tätigkeit. Doch was die 56 Jährige erwartete, war der blanke Horror.

„Die Finger waren kaputt, die Knie und der Rücken schmerzten.
Ich kam nach einer kurzen Zeit nicht mehr hoch.
Diese Arbeit schaffe ich nicht“.

Noch heute ist sie wütend und traurig, wenn sie an die Zeit denkt.

Bei dem Vorstellungsgespräch in der Blankenhofer Sanitär- und Heizungsinstallationsfirma
wurden ihr in ihrer Erinnerung gesagt, dass Garten- und Reinigungsarbeiten zu verrichten seien.

Doch stattdessen sollte sie später dann pflastern, „ohne Handschuhe und Knieschutz“.

Weil das körperlich nicht lange gut ging, musste Frau K. den Job nach einer kurzen Zeit aufgeben.

Doch was dann kam, war schier unglaublich. Weil sie selbst kündigte, kürzte das Jobcenter
die Leistungen um 30 Prozent. Als Strafe wegen „Arbeitsverweigerung“. 20 Jahre lang habe
sie alle Jobs angenommen, die seitens der Behörde verordnet wurden. Nie habe sie
irgendetwas in Frage gestellt. Noch zu DDR-Zeiten habe sie in einem Hotel gearbeitet.

Als die Wende kam, gab es keine Arbeit mehr. So musste sie sich mit kurzweiligen Tätigkeiten
und Ein-Euro-Jobs über Wasser halten. Noch am Tag der Kündigung habe sie im Jobcenter angerufen
und Bescheid gegeben, dass sie die Stelle nicht weiter fortführen könne.

Es sei in diesem Alter einfach nicht mehr zu machen, Straßen zu pflastern.

Doch das Jobcenter Neubrandenburg sieht das anders. Man habe schließlich geprüft, ob die Hartz
IV Bezieherin die zugedachten Arbeiten verrichten könne, hieß es in einem Regionalblatt auf Anfrage.

Schließlich habe der Arbeitgeber zugesichert, auch Arbeitshandschuhe zur Verfügung
zu stellen. Frau K. hat nun einen Widerspruch gegen die Sanktionen eingelegt.

Petition : Abschaffung aller Hartz IV Sanktionen

Quelle : gegen-hartz.de

Jobcenter rechtfertigt Sanktionen gegen Schüler

Sanktionen

Das Jobcenter Nienburg droht minderjährigen Schülern
mit Hartz IV Sanktionen bei „Pflichtverstößen“.

Wir berichteten in diesem Zusammenhang über den Fall zweier Schüler, die trotz Vorlage
einer Schulbescheinigung regelmäßig zu Beratungsgesprächen beim Jobcenter geladen werden.

Obwohl beide Jungen Abitur machen wollen, werden sie unter Androhung von Leistungskürzungen
dazu aufgefordert, Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf und Zeugnisse bei der Behörde vorzulegen.

Der Fall löste bundesweit große Empörung aus. Die Zeitung „Junge Welt“ (jW) sprach
mit der Bereichsleiterin Daniela Meyer über Sanktionierungen von Minderjährigen.

Kinder aus Familien, die Hartz IV beziehen, werden ab ihrem 15. Geburtstag zu „Klienten“
des Jobcenters, da sie ab diesem Zeitpunkt als erwerbsfähig gelten und sich grundsätzlich
dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen, erläuterte Meyer gegenüber der „jW“.

Dennoch werde kein Druck auf Schüler ausgeübt, die Schule vorzeitig zu veranlassen,
um zu arbeiten. Die Einladungen ins Jobcenter würden dem Zweck dienen, die Jugendlichen
beim Erreichen ihres Schulabschlusses zu unterstützen. Zudem müsse einmal pro Jahr
überprüft werden, ob das Kind noch zur Schule gehe.

Die Einladungen der Jobcenter seien verpflichtend. Der Hinweis auf eine Leistungskürzung in Höhe
von zehn Prozent des Regelsatzes bei einmaliger Nichteinhaltung sei deshalb rechtskonform, so Meyer.

Im Fall der beiden Brüder aus Nienburg sollte die existenzsichernde Leistung um 28,90 Euro
gekürzt werden, wenn sie den Einladungen keine Folge leisten. Die Jugendlichen seien jedoch
nicht dazu verpflichtet, Zeugnisse beim Amt vorzulegen, ergänzte die Bereichsleiterin.

Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes äußerte sich gegenüber der Zeitung sehr kritisch
über die Verfahrensweise des Jobcenters mit Schülern. Jugendliche seien Schutzbefohlene,
„ihre Grundbedürfnisse müssen gesichert sein, sonst ist das Kindeswohl gefährdet,
und wir müssen eingreifen“, sagte sie der „jW“.

Quelle : gegen-hartz.de

Wenn der Mindestlohn kommt , ist er unter 10 Euro

Anmerkung, aus meiner Sicht hat die Regierung „nicht“ vor, die bisherigen
geschaffenen Verhältnisse sowie Hartz 4 zu beseitigen sondern eher auszuweiten.
Schliesslich hat es Reform-Bemühungen gegeben, die uns hierhin verfrachtet haben.

Demzufolge und am aktuellen Verhalten ist eindeutig zu erkennen, der Wagon wird auf
der vorbereiteten Schiene richtung Abgrund rauschen. Das spricht übrigens für fast
jede faschistische amtierende Regierung, weltweit. Schulden wachsen genauso wie die
Enteignung und die Privatisierung oder aber die Armut. (Zwei-Klassen-Gesellschaft)

Hartz IV-Behörde wollte Psychotherapie erzwingen

Das Jobcenter Schleswig-Flensburg versuchte einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB
II (Hartz IV) per Eingliederungsbescheid unter Sanktionsdrohung dazu zu zwingen, sich
psychiatrisch behandeln zu lassen. Dass dies Grundrechte verletzt, meint auch das
Sozialgericht Schleswig. Gestern traf hier vorab per Fax die Entscheidung im Eilverfahren
gegen den Eingliederungsbescheid ein. (Beschluss SG Schleswig S 16 AS 158-13 ER)

Das Sozialgericht argumentiert darin wie folgt :

Für den Erfolg einer psychiatrischen Behandlung sei Freiwilligkeit ausschlaggebend, weshalb
Zwang durch das Jobcenter nicht einmal geeignet sei jemandens Leistungsfähigkeit zu bessern.

Außerdem habe auch wer Hartz 4 bekommt das Recht, selbst zu entscheiden ob bzw. wann
er sich ärztlich oder psychiatrisch behandeln lässt. Zwangsbehandlung zur Verbesserung
der Leistungsfähigkeit und damit Verbesserung der Eingliederung in Arbeit sei
unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.

Sollte das Jobcenter versuchen, Sie dazu zu zwingen, sich
ärztlich oder therapeutisch gegen Ihren Willen behandeln
zu lassen, so lassen Sie sich nicht darauf ein!

Unterschreiben Sie keine Eingliederungsvereinbarung und holen Sie sich anwaltliche Hilfe,
um gegen einen etwaigen Eingliederungsbescheid (auch genannt: “Die Eingliederungsvereinbarung
ersetzender Verwaltungsakt”) außergerichtlich sowie gerichtlich vorzugehen.

Anwaltliche Hilfe steht auch denen zu, die diese sich nicht leisten können.

Quelle : gegen-hartz.de

7 Millionen Euro für Hartz IV-Kinder verschwunden

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Von den insgesamt 10 Millionen Euro für das Bildungs- Teilhabepaket für Kinder
aus Essener Sozialhilfe- oder Hartz IV Familien sind gerade einmal drei Millionen
zweckgemäß ausgegeben worden.

Damit bleibt eine Haben-Differenz von rund sieben Million Euro.

Das Pikante: Angeblich weiß niemand wo das Restgeld geblieben ist.

Unter der Führung der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wurde ein
bürokratisches Monstrum namens „Bildungspaket“ geschaffen. Mit aufwendigen Antragsformalien
wurde es Eltern erschwert, überhaupt Leistungen für ihre anspruchsberechtigten Kinder zu beantragen.

Und wenn die Anträge dann genehmigt wurden, standen die Leistungen kaum im Verhältnis
zu dem aufwendigen Prozedere. So blieben vielerorts die Fördergelder ungenutzt, weshalb
hohe Millionenbeträge übrig blieben.

Doch in Essen weiß offenbar niemand, wo diese Überschüsse hin geflossen sind.

Janina Herff (Die Linke) wollte hier aber nicht Ruhe geben und stellte immer wieder den Essener
Stadtoberen unbequeme Fragen. Von 10.267.199,70 Euro, die zur Finanzierung des Hartz IV Bildungspaket
vom Bund nach Essen flossen, wurden 2011 gerade einmal 2.747.731,07 Euro ausgegeben.

So jedenfalls die Antwort des Rathauses.

Nun bleibt die Frage, wo denn der große Rest geblieben ist. Wurden hierfür etwa Projekte
gefördert, um Kinder aus einkommensarmen Familien zu fördern? Fehlanzeige, wie Herff vermutet.

„Das Geld ist vermutlich im Haushaltsloch verschwunden“.

Doch: „Man hat versucht, mich für dumm zu verkaufen.“

Erst nach fortwährenden Nachfragen hieß es lapidar:

„Das Sozialdezernat konnte nicht mehr nachhalten, wo das Geld geblieben ist“. Ein Skandal.

So oder so ähnlich sieht es leider in vielen Städten und Kommunen aus.

Das Geld, das eigentlich für die Kinder vorgesehen war,
wird dazu genutzt, die Haushaltslöcher zu stopfen.

Im gleichen Atemzug werden die Gelder dann aber sozialen Projekten, wie der Arbeitslosenberatung,
gekürzt oder gar ganz gestrichen. So ist das Bildungspaket der Frau von der Leyen in erster Linie
ein Sanierungsprojekt für die knappen Kassen der Städte.

Quelle : www.gegen-hartz.de