
Inzwischen sind mehrere Strafanzeigen gegen die Grünen bei
der zuständigen Staatsanwaltschaft in München eingegangen.
Das folgende Muster wurde uns zugespielt:
*Absender = Meldeadresse*
An die
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München
*Ort*, den 07.12.2013
*Vorlage Betreff*
Strafanzeigen gegen
Frau Katharina Schulze und Herrn Dr. Sepp Dürr,
beide Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Bayerischen Landtag,
aufgrund öffentlicher Äußerungen und der sich daraus ergebenden möglichen Straftatbestände der
Volksverhetzung nach § 130 StGB, der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nach §189 StGB
sowie der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung nach §§ 185,186 und187 StGB.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie mir *Zeitpunkt eintragen* per Internetmedien bekannt wurde, wurde das Denkmal
für Trümmerfrauen und der Aufbaugeneration in München, beschriftet mit den Sätzen
„Den Trümmerfrauen und der Aufbaugeneration
Dank und Anerkennung
München nach 1945
Im Wissen um die Verantwortung“
durch die beiden genannten Personen durch ein braunes Tuch mit der weißen Aufschrift
„Den Richtigen ein Denkmal, nicht den Alt-Nazis.
Gegen Spaenles Geschichtsklitterung.“
verhüllt, welches eindeutig mit dem Emblem der Grünen gekennzeichnet war.
Weiterhin waren bei der Verhüllungsaktion Vertreter der Presse anwesend,
so dass von einer geplanten Aktion ausgegangen werden kann.
Nach Recherche des Begriffes „Alt-Nazi“ und der Recherche der Lebensläufe der beiden
erwähnten Abgeordneten muss ich Sie auffordern, Ermittlungen, soweit möglich, hinsichtlich
möglicher Straftaten nach den oben erwähnten Paragraphen aufzunehmen.
Zur Erläuterung:
Herr Dr. Dürr gab laut Internetquellen wörtlich an:
„Trümmerfrauen gab es fast keine – aber rund 1300 Alt-Nazis, die zu den Aufbauarbeiten
verpflichtet wurden.“ Weiterhin ist die Angabe recherchierbar, dass Herr Dr. Dürr zusätzlich
angab, dass ca. 90 % der Männer und Frauen, die später zu Trümmerfrauen stilisiert wurden,
zwangsverpflichtete Alt-Nazis gewesen seien nach seinen Recherchen.
Wie auch aus den Lebensläufen von Frau Schulze und Herrn Dr. Dürr zu erkennen ist, haben
diese die fachliche Kompetenz, eigenständig Recherchen hinsichtlich historischer Ereignisse
und gebräuchlicher Bezeichnungen für Personengruppen, durchzuführen. Herr Dr. Dürr studierte
deutsche Literatur, während Frau Schulz Politikwissenschaften studierte.
Meine kurze Internet-Recherche hinsichtlich des Begriffes „Alt-Nazi“ ergab zwei gebräuchliche
Verwendungen des Begriffes, wovon a) eher als allgemein gebräuchlich angesehen werden kann:
a) Altnazi, manchmal auch Alt-Nazi geschrieben, ist eine meist abwertend gebrauchte
Bezeichnung für Personen, die bereits während des Nationalsozialismus überzeugte
Anhänger des Nationalsozialismus waren und Führungspositionen eingenommen haben.
b) In den 1960er bis 1980er Jahren wurde der Ausdruck Altnazi für Nationalsozialisten
verwendet, die auch schon vor 1945 politisch aktiv gewesen waren.
Die Formulierung nach b) wurde für ehemalige Mitglieder der NSDAP verwendet, welche sich
nach Kriegsende den neu gegründeten Parteien in der Bundesrepublik Deutschland anschlossen.
Durch die auf dem braunen Tuch aufgebrachte Aufschrift wird durch Frau Schulze und
Herrn Dr. Dürr die Aussage gemacht, dass die Trümmerfrauen und die Aufbaugeneration
vorwiegend oder gänzlich dem Personenkreis angehörig gewesen sei, die durch die
Formulierung nach a) beschrieben ist.
Dies ist sachlich nachweisbar falsch und ist damit eine Verleumdung. Die Aussage der
verwendeten Aufschrift widerspricht auch der mündlichen Aussage von Herrn Dr. Dürr,
die sich lediglich auf Männer und Frauen bezog, wobei ein Zeitraum nicht angegeben wurde.
Zu dem Personenkreis „Trümmerfrauen und die Aufbaugeneration“ gehörten sowohl
Frauen, als auch alte Männer, Kinder und Jugendliche. Insbesondere letzteren,
zum Teil heute noch am Leben, werden durch die Aussagen und die Bezeichnung
„Alt-Nazis“ verleumdet, nicht nur eine Anhängerschaft zum Nationalsozialismus,
wie eine Mitgliedschaft in der NSDAP beispielsweise, sondern sogar eine „überzeugte“
Anhängerschaft unterstellt, weswegen auch §§ 185,186 und 187 anwendbar sind.
Weiterhin wird das Andenken der bereits Verstorbenen aus der Aufbaugeneration
durch die Unterstellung seitens der beiden Abgeordneten, welche durch den Ausdruck
Alt-Nazis zum Ausdruck gebracht wurde, verunglimpft nach § 189.
Die von Frau Schulz und Herrn Dr. Dürr verwendete Formulierung und damit
verbundene Aussage ist personenübergreifend und unspezifisch und unterstellt
dem gesamten Personenkreis „Trümmerfrauen“ und „Aufbaugeneration“ die in
Formulierung a) vorhandenen Attribute, so dass damit die Unterstellung und
Verleumdung begangen wurde, der gesamte Personenkreis bestünde aus
„überzeugten Anhängern der Nationalsozialisten“.
Für jede einzelne Person, die zu dem Personenkreis „Trümmerfrauen“ und
„Aufbaugeneration“ zu zählen ist, gilt: Unabhängig von einer Mitgliedschaft
in der NSDAP und der Art der Anhängerschaft darf allein anhand der Anwesenheit
an diesem Ort nicht unterstellt werden, „überzeugte“ Anhänger des Nationalsozialismus
gewesen zu sein.
Die Aussage von Herrn Dr. Dürr und Frau Schulze wäre nur belegt, wenn jede Person
des betreffenden Personkreises zu Lebzeiten entsprechende Aussagen gemacht hätten.
Da dies sehr zu bezweifeln ist, kann hinsichtlich der öffentlichen
Aussage, die durch Frau Schulze und Herrn Dr. Dürr gemacht wurde,
§130 Absatz 1, Satz 2 in Betracht gezogen werden.
Da die Verhüllungsaktion von Frau Schulze und Herrn Dr. Dürr offensichtlich geplant
war, liegt vorsätzliches Handeln und Absicht vor. Trotz der fachlichen Kompetenz und
der Möglichkeit, eigene Recherchen durchzuführen, wurde die Verhüllungsaktion in dieser
Form durchgeführt, also entgegen recherchierbarem Sachstand und daraus zu schließender
Schlussfolgerungen über die Wirkung der verwendeten Formulierung und sich daraus ergebender
Beschuldigungen und Unterstellungen.
Die Toten können sich nicht wehren gegen Verleumdungen und Unterstellungen.
Wenn wir nicht ihre Rechte wahrnehmen und schützen, wer sonst soll dies tun?
Es ist unsere Pflicht das zu tun, unabhängig davon, welchem Vorwurf diese ausgesetzt sind.
Mit freundlichen Grüßen
PS :
Bei der Anzeige einen Antrag auf Strafverfolgung stellen.
Dann muß der Staatsanwalt seinen „Arsch“ bewegen und seine Ablehnung begründen. !!!!
Also bei einer Anzeige , einfach drunterschreiben :
Hiermit stelle ich einen Antrag auf Strafverfolgung.
*Name*
Quelle : Ehrt die Trümmerfrauen (Facebook)
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