ACH WIE UNANGENEHM – 43.000 RENTENANTRÄGE AUS ISRAEL

ACH WIE UNANGENEHM – 43.000 RENTENANTRÄGE AUS ISRAEL:

Düsseldorfer Sozialrichter wundern sich: Aus Holocaust-Opfern werden Holocaust-Leugner – Von Klaus Hansen

Die neuerdings auch von hochrangigen Politikern außerhalb Deutschlands erhobene Forderung, Art und Umfang des sogenannten “Holocaust” von unabhängigen Wissenschaftlern überprüfen zu lassen, wird hierzulande regelmäßig abgeschmettert. Begründung: Es gebe nichts mehr zu untersuchen; die Fakten seien “offenkundig”. Hunderte, ja Tausende von Zeugenaussagen lägen vor. Wer dennoch Zweifel hegt, wird strafrechtlich verfolgt – oder muß in Staaten emigrieren, in denen die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit einen höheren Rang genießt.

Vor diesem Hintergrund gewinnt eine Nachricht aus Düsseldorf besondere Brisanz. Sie wurde am 17. Februar 2006 von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) verbreitet und von nahezu keinem Medium veröffentlicht. Eine der wenigen Ausnahmen bildete die “Berliner Zeitung”.

43 000 Rentenanträge aus Israel

Zum Sachverhalt: Mitte 2002 trat das Gesetz zur “Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto” in Kraft. Damit wurden Urteile des Bundessozialgerichts umgesetzt, wonach eine während des Zweiten Weltkriegs im Ghetto aufgenommene Tätigkeit als Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden kann. Präzedenzfall war eine Beschäftigung im Ghetto von Lodz (bis 1945: Litzmannstadt). Dort unterhielten deutsche Firmen im Krieg Produktionsstätten, in denen die Ortsansässigen arbeiten konnten – gegen Lohn und freiwillig. Solche Jobs wurden laut Bundessozialgericht durch den an der Ghetto-Spitze stehenden Judenrat vermittelt, “der einer eigenen Stadtverwaltung mit umfangreicher Verwaltungsbürokratie entsprach” ( 5 RJ 66/95 ).

Bis spätestens 30. Juni 2003, so das Gesetz, mußten Rentenanträge aus derartigen Beschäftigungsverhältnissen bei den deutschen Behörden eingehen. Innerhalb weniger Monate stellten mehr als 43.000 ehemalige Ghetto-Bewohner und Hinterbliebene Anträge auf Rentenzahlung. Wer damit nicht gleich durchdrang, wurde an das Düsseldorfer Sozialgericht verwiesen. Es hat die bundesweite Zuständigkeit für Antragsteller aus Israel.

Das Erstaunliche: Von den inzwischen mehreren tausend Klagen wurden mehr als 95 Prozent abgewiesen. Zwar habe das Gesetz “zu großer Euphorie und Hoffnungen in Israel geführt”, zitiert dpa den Düsseldorfer Sozialgerichtspräsidenten Peter Elling. Aber der Justiz fiel an den meisten Anträgen ein grundsätzlicher Makel auf: Sie deckten sich nicht mit den bisherigen Erzählungen, in denen es regelmäßig geheißen hatte, man sei von den Deutschen zu unentgeltlicher Sklavenarbeit gezwungen worden. Auf dieser Grundlage kam es nach 1945 zu erheblichen Wiedergutmachungszahlungen. Und auch die Geschichtsschreibung folgte solchen Darstellungen.

Das im Jahr 2002 erlassene Gesetz über Ghetto-Beschäftigungen knüpft jedoch die Rentenansprüche an freiwillige Arbeit gegen Entgelt. “Diese Vorgaben verführten die Betroffenen sogar dazu, den Holocaust zu beschönigen oder zu leugnen, um einen Rentenanspruch durchzusetzen”, verlautbarten die Düsseldorfer Richter gegenüber dpa. “Während Betroffene in den 50er Jahren über Gewalt, Zwangsarbeit und die drohende Deportation nach Auschwitz berichtet hätten, läsen sich die Angaben zu ihrer damaligen Lebenssituation in einigen Klageschriften nun deutlich anders.”

Man muß vorstehende Passage fast zweimal lesen, um ihre ganze Tragweite zu erfassen. Sodann drängen sich Fragen auf:
Was ist von Zeitzeugen zu halten, die mal diese, mal jene Erinnerung zum besten geben? Vor allem: Welche Version ist die richtige? Jede war und ist mit materiellen Überlegungen verknüpft. Zunächst ging es um Entschädigungen für Zwangsarbeit; dazu war es nötig, das eigene Verfolgungsschicksal in düstersten Farben zu malen. Jetzt erstrebt man zusätzliche Rentenzahlungen mit der Begründung, man habe sich damals doch freiwillig auf die deutschen Lohnlisten setzen lassen.

Würde es sich um Einzelfälle handeln, könnte man abwinken: Betrügereien gibt es überall. Doch das von dpa zitierte Gericht hat in Tausenden von Fällen unauflösbare Widersprüche festgestellt. Angesichts solcher Zahlen darf man von “System” sprechen. System ist es leider auch, daß solche Erkenntnisse von den Medien fast gänzlich verschwiegen oder nur am Rande notiert werden. Nirgendwo regt sich Empörung. Eigentlich müßte nach den Düsseldorfer Irritationen ein Gutachterausschuß eingerichtet werden, der den Unstimmigkeiten geschichtswissenschaftlich auf den Grund geht. Zumal die Lebenserfahrung dafür spricht, daß sich betrügerische Absicht keineswegs nur auf dem Feld der Ghetto-Renten austobt.

Holocaust-Leugnung auch in Israel verfolgen?

Und dann noch die delikate Frage, wie mit der von den Sozialrichtern festgestellten “Holocaust-Leugnung” der jüdischen Antragsteller weiter umgegangen wird? Greift hier nicht der Volksverhetzungsparagraph? Gerade erst hat eine israelische Lobbyisten-Gruppe namens “The Civil Coalition” den iranischen Staatspräsidenten Mahmud Ahmadinedschad wegen seiner kritischen Anmerkungen zur westlichen Zeitgeschichtsdogmatik bei der deutschen Generalbundesanwaltschaft angezeigt: Nach dem “Völkerstrafrecht” sei Deutschland befugt, “Holocaust-Leugnung” weltweit zu verfolgen. – Auch in Israel ?

Wie immer man die Vorgänge bewerten mag, es fällt auf, daß die mediale Empörung über Ahmadinedschad um ein Vielfaches größer war als die Reaktion auf die Düsseldorfer Gerichtsverlautbarungen. Letztere wurden überhaupt nicht kommentiert. Auch kein Politiker äußerte sich dazu – weder hierzulande noch in Israel. Darüber darf man sich wundern, ist doch der von deutschen Richtern erhobene Vorwurf, ganze Opferscharen des Holocaust würden selbigen verharmlosen oder sogar leugnen, um an deutsche Renten heranzukommen, von einer bislang nicht erreichten Originalität.

Zur Erinnerung: 1999 brachten deutsche Wirtschaft und deutscher Staat zusammen zehn Milliarden Mark (plus 500 Millionen Mark Spesen) auf, um jüdischen und osteuropäischen Arbeitern, die während des Krieges in deutschen Diensten standen, nachträglich die Löhne aufzustocken. Man nannte es “Zwangsarbeiter-Entschädigung”. Daß ein Teil der Begünstigten nun nicht mehr zwangsweise, sondern freiwillig für Deutschland gearbeitet haben will, spricht einmal mehr für die Notwendigkeit revisionistischer Forschung. Vielleicht sollten die Düsseldorfer Sozialrichter ihren Kollegen von der politischen Justiz einen entsprechenden Tipp geben. Nicht jeder liest die “Berliner Zeitung” oder “Nation & Europa”.

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Ereignisse der Geschichte zu verharmlosen oder zu übertreiben, könnte man als “wider besseren Wissens” u.U. noch entschuldigen. Wer aber Teile der Wahrheit wissentlich unterschlägt oder absichtlich unerwähnt lässt verbreitet Lügen – das ist Geschichtsklitterung! In der Geschichte kommt es nur darauf an wer die überzeugenden Fakten auch aufzeigt, sicher NICHT, wer als Experte oder Autorität gilt. Es ist daher völlig irrelevant von wem die Wahrheit stammt.

gefunden bei: http://terragermania.wordpress.com/