Neue GEZ-Gebühren ab 01.01.2013 – So wehren Sie sich!

Neue GEZ-Gebühren ab 01.01.2013

Beitrag von Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer

So wehren Sie sich!
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die neuen GEZ-Gebühren sind im neuen Jahr 2013 fällig.
Kern der Änderung bei den Gebühren ist der Wegfall der Zweiteilung
nach Radio bzw. TV und neuartigem Rundfunkgerät.
Stattdessen werden pro Haushalt 17,98 € im Monat fällig, unabhängig
davon, ob der Haushalt tatsächlich Rundfunkgeräte bereit hält. Die
GEZ nimmt im Übrigen jetzt schon sage und schreibe 7,3 Milliarden
Euro pro Jahr an Geldern ein.
Meine Auffassung und auch die vieler anderer ist, dass das neue
Gesetz rechtswidrig zustande gekommen ist, da es sich bei der
GEZ-Abgabe bislang lediglich um eine Gebühr handelte, für die auch
Gegenleistung erbracht worden ist. Jedoch wird dieser Beitrag ab
2013 fällig, gleich ob der Haushalt die Leistung auch in Anspruch
nimmt oder nehmen kann.
Dies stellt eine Steuer dar, zu der die Länder allerdings keine
Befugnis haben. Ausschließlich der Bund darf Steuern erheben. Da die
Länder jedoch die Abgabe der GEZ-Gebühren regeln und der Bund
bislang keine Regelung getroffen hat, ist der Abgabebetrag derzeit
verfassungswidrig.

Des Weiteren verstößt die Gebühr gegen Artikel 3 GG, da jeder
Haushalt und jedes Unternehmen (in Abhängigkeit der Anzahl der
Mitarbeiter) gleiche Beiträge zu zahlen hat, unabhängig davon, ob er
diese Geräte nutzt. Die ursprüngliche Aufteilung zum Bereithalten
von Radio / Fernsehen und neuartigem Rundfunkgerät entfällt, sodass
zum Beispiel auch Studenten, die meist nicht einmal einen Fernseher
haben, die volle Gebühr bezahlen müssen. Eine Berufung auf das
Nichtvorhandensein dieser Geräte entfällt völlig.

Wehren können Sie sich, indem Sie gegen den Gebührenbescheid
innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung rechtzeitig Widerspruch
einlegen und gleichzeitig auch einen Antrag auf einstweilige
Verfügung vor dem Verwaltungsgericht stellen, da der Widerspruch
keine aufschiebende Wirkung besitzt. Das bedeutet, dass Sie bei
einem Widerspruch ohne gerichtlichem Verfahren zunächst erst noch
die Gebühren bezahlen müssten.

Ich bin entschiedener Gegner der GEZ und kann nur jedem empfehlen,
sich ebenfalls gegen dieses unfaire System mit größter
Gebührenverschwendung zu wehren.

Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt & Dozent

Kachelmann Skandal

Kachelmann: Unrecht durch „Freispruch 2. Klasse“. – Jörg und Miriam Kachelmann nennen ihr Buch „Recht und Gerechtigkeit“ ein „Märchen aus der Provinz“. Das Buch ist von beiden Autoren so anschaulich geschrieben, dass jedermann das Wunderliche des Geschehens leicht aufnehmen kann.

 

von Rolf Ehlers

Sagen Sie nur nicht: „Schon wieder Kachelmann! Ich kann es nicht mehr hören!“  Aber da hat doch  der Erfinder der munteren Wettervorhersage, Jörg Kachelmann, sogar ein Buch über seinen Fall geschrieben und behauptet, dass ihm von Seiten der deutschen Justiz bitter Unrecht geschehen sei. War er vom Vorwurf der schweren Vergewaltigung denn nicht nur frei gesprochen worden, weil die Aussage des Opfers und seine eigene sich so widersprachen, dass nicht festgestellt werden konnte, wer von beiden denn log?

 

Hatte ihm nicht das Landgericht Mannheim in der Begründung des Freispruchs ins Gebetbuch geschrieben, dass das Gericht nicht von seiner Unschuld und demgemäß auch nicht von einer Falschbeschuldigung durch das Opfer ausgehe. Nur wegen verbliebener Zweifel und wegen des Rechtsgrundsatzes „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) habe man ihn laufen lassen müssen. Was soll denn da das Gerede, dass ihm Unrecht geschehen sei?!

Wie Millionen Mitbürger habe ich die widersprüchlichen Geschichten aus den Medien über Kachelmanns angebliches Verbrechen von Anfang an mitbekommen. Als gelernter Jurist und ehemaliger Strafverteidiger versuchte ich, mich von außen in die Sache hinein zu denken, was auch für einen Rechtskundigen nur begrenzt möglich ist. Es gab aber einen Zeitpunkt, zu dem das Verfahren eigentlich praktisch beendet, bzw. im Sinne des Angeklagten entscheidungsreif war.  Dies ist der 29.7.2010, der Tag, an dem das Oberlandesgericht Karlsruhe mit absolut überzeugender Begründung den Haftbefehl des Amtsgerichts Mannheim vom 25.2.2010 und den ihn bestätigenden Beschluss der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim vom 1.7.2010 aufhob und Kachelmann auf freien Fuß setzte.

 

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte – anders als zuvor das Landgericht Mannheim – das akribisch verfertige Gutachten der Aussagepsychologin Prof. Dr. Greuel mit ihrer Beurteilung vorliegen, dass die einzige Kachelmann belastende Aussage, also die des angeblichen Opfers, selbst die Mindestanforderungen wie „Logik, Konsistenz, Detaillierung,  Konstanz und Strukturgleichheit“ nicht erfülle.

 

Das sei zwar nicht gleich der Nachweis einer Falschaussage, aber die Aussage ließe nicht einmal einen „Erlebnisbezug“ erkennen. Die dahinter stehende klare Meinung ist so fein verklausuliert, wie das einem oberen deutschen Gericht zusteht. In Normalsprache übersetzt heißt das ganz eindeutig, dass man auf die Aussage der einzigen Zeugin, der selbst am für Kachelmann nachteiligen Ausgang des Verfahrens höchst interessierten Anzeigenerstatterin und Nebenklägerin, nicht einen Pfifferling geben darf! Das OLG wies auch bereits darauf hin, dass der angebliche Tathergang und die angeblich dadurch entstandenen Spuren – besonders der Striemen am Hals nicht durch die Breite des kleinen angeblichen Tatmessers –  einfach nicht glaubhaft geschildert waren. Also nicht nur ein dringender Tatverdacht einer schweren Vergewaltigung (mit einer Waffe), sondern gar keine! Nur mit einer schweren Vergewaltigung ließ sich wenigstens im Ansatz der Haftbefehl gegen den mit 20 Lenzen in der Schweiz eingebürgerten vormalig deutschen Staatsangehörigen Kachelmann begründen, der inzwischen nach Kanada ausgewandert war und seine Wettersachen vorwiegend von dort aus erledigte.

Vom 29.7.2010 an hätte eigentlich alles sehr schnell gehen müssen. Staatsanwaltschaft und Gericht in Mannheim zogen aber einen  Monsterprozess mit über 8 Monate andauernder Hauptverhandlung auf, in dem nichts – aber auch rein gar nichts – geschah, was zu neuen Erkenntnissen im Sinne der Anklage auch nur hätte führen können! Was folgte, war eine systematische Demontage aller belastenden Momente, während Staatsanwaltschaft und Gericht im Trüben fischten und auf Wunder hofften, die ihnen die Schmach des Freispruchs hätten ersparen können.

Als bekannt wurde, dass das Landgericht vor der Anzeigenerstatterin und  Nebenklägerin, dem angeblichen Vergewaltigungsopfer,  erst monatelang alle erreichbaren früheren Bettgenossinnen anhören wollte, um mehr über seinen Charakter zu erfahren, schrieb ich als Bürgerjournalist in der Readers Edition am 14.9.2010 unter „Fragwürdiger Kachelmann-Prozess“, dass die Richter am Landgericht Mannheim offenbar einen „Zwergenaufstand“  gegen die obere Instanz probe (s. http://www.readers-edition.de/2010/09/14/fragwuerdiger-kachelmann-prozess/). Was diese Zwerge dann immerhin bewegen konnten, war ein unsinniger quälerischer Prozess mit einem Freispruch 2. Klasse für Kachelmann.

Gegen einen solchen Freispruch „mangels Beweises“ gibt es nach unserem Recht leider kein Rechtsmittel.  Zwar ist Kachelmann durch die Begründung des Urteils über das Fortbestehen des Tatverdachts rechtlich beschwert. Es entspricht aber der herrschenden Meinung und der durchgängigen obergerichtlichen Rechtsprechung, dass die Beschwer des Rechtsmittelführers sich aus dem Urteilsspruch (dem Rubrum) selbst ergeben müsse.

Jörg und Miriam Kachelmann nennen ihr Buch „Recht und Gerechtigkeit“ ein „Märchen aus der Provinz“. Das Buch ist von beiden Autoren so anschaulich geschrieben, dass jedermann das Wunderliche des Geschehens leicht aufnehmen  und sogar ohne juristische oder sonstige Vorbildung die tragenden rechtlichen Entscheidungen und die Stellungnahmen der vielen im Verfahren tätig gewesenen Gutachter verstehen und nachvollziehen kann.  Einen schnellen Zugang zu den harten Fakten des Falles bietet auch das Buch des Prozessbeobachters Thomas Knellwolf „Die Akte Kachelmann“, das ich mir vorbereitend vor der Lektüre des Kachelmann-eigenen Buches angetan habe. Obwohl Knellwolf gut schreibt und die Materie sehr kundig durchdrungen hat und obwohl sich aus seiner Darstellung sehr deutlich ablesen lässt, dass er dazu neigt, Kachelmann für unschuldig zu halten, macht er den Fehler, seine eigenen Überlegungen nicht zu Ende zu denken. Nach den unfairen Worten im freisprechenden Urteil des Landgerichts Mannheim und der künstlichen Verweigerung der persönlichen Entscheidung des Autors Knellwolf in der Schuldfrage kann es nicht verwundern, dass die Eheleute Kachelmann selbst an die Öffentlichkeit gegangen sind, um darauf hinzuweisen, dass ihm Unrecht getan wurde und wird. Wie ihm Teile der Presse, besonders „Bild“ mit Alice Schwarzer als Bild-Reporterin und „Focus“, auf das Hässlichste begegnet sind, ist ein anderes Kapitel.

Das Unrecht, gegen das Kachelmann sich zu Recht wehrt, ist der billige Verweis des Landgerichts darauf, dass auch am Ende des langen Verfahrens Aussage gegen Aussage stünde. Dabei sind alle Belastungsmomente von den gerichtlichen Gutachtern Greuel, Kröber, Mattern, Rothschild, Püschel und  Köhnken Punkt für Punkt entkräftet worden. Nachgewiesen war sogar, dass das angebliche Opfer, das blaue Flecken an den Innenseiten der Oberschenkel vorzeigte, sich Monate zuvor selbst solche Male zugefügt hatte, nach eigenen Angaben, weil sie es faszinierend fand zu sehen, wie sich solche Male bilden und zurückbilden! Nachgewiesen durch ihre eigenen unterschiedlichen Einlassungen ist, dass die Anzeigenerstatterin nach Recherchen und Kontaktaufnahmen im Internet ein ganzes Lügengebilde aufgebaut hatte, um den ihr abtrünnigen gewünschten Lebenspartner Kachelmann entweder doch noch auf ihre Seite zu zwingen oder ihn als Sexualtäter vorzuführen. Die gute Gutachterin Greuel hat an diesem Punkt leider versagt, worauf der renommierte Kieler Psychologe Prof. Dr. Günter Köhnken urteilte, dass  Greuels Schlussfolgerung des „nichts Genaues weiß man nicht“  eine „Bankrotterklärung bezüglich der von ihr festgestellten Aussagequalität“ sei und er dem Gericht  die Tatsache einer intentionalen Falschaussage durch die Anzeigenerstatterin nahe legte (s. Kachelmann, S. 256).

Die Staatsanwaltschaft, die seinerzeit die Anklage einreichte, obwohl das Kachelmann entlastende aussagepsychologische Gutachten Greuel erst unterwegs war, und die später gegen alle Vernunft den Psychiater Seidler, bei dem die Nebenklägerin in Behandlung war, als gerichtlichen Gutachter einbrachte, trieb bei ihrem Plädoyer neue Spielchen. Die Medien hätten ihm bereits sein Privatleben gestohlen, daher wolle sie seine Tat nur als minder schweren Fall der Vergewaltigung einstufen und verlangte die Verhängung von „nur“ 4 Jahren und drei Monaten Haft. Wie fühlt sich eigentlich solche ein Sitzungsvertreter, der im Brustton der Überzeugung von der Schuld des Angeklagten spricht und dann ein paar Minuten später vom Gericht hört, dass dort niemand diese Überzeugung teilt? Das,  wo er ja schon seit Monaten weiß, dass die klugen Richter der nächsthöheren Instanz das ganze Prozedere für falsch halten?!

Kachelmann wird jetzt billiger Weise vorgehalten, mit seinem Buch ginge es ihm nur ums Geld. Der Prozess hatte ihn zu Ausgaben von über 1 Million Euro und den Verkauf von Immobilien in Kanada und sonstwo veranlasst – wer weiß, ob er gegen die Macht von Staatsanwaltschaft und Gericht in Mannheim je durchgekommen wäre, wenn sein Anwalt Dr. Birkenstock nicht zur Verteidigung alle Register hätte ziehen können. Den Großteil der Kosten wird wohl am Ende die Staatskasse, also der Steuerzahler, getragen haben. Aber der wirkliche private Schaden des bis zum Vorfall so populären Wettermannes ist mit Geld kaum aufzuzwiegen. Da geht es um seinen Ruf, seine Ehre und den ganz normalen Respekt, den man ihm zollen sollte.

Dass Kachelmann im Umgang mit Frauen bis zum Vorfall ein absolut unreifer Mann war, der sich mit ständig wechselnden Frauen herumtrieb, ihnen allen Versprechungen machte und sie sämtlich – bis auf seine heutige Ehefrau –  schmählich fallen ließ, zählt in unserer seltsamen Gesellschaft kaum. Ein verlogener Weiberheld hat eben „Schlag“, er „kommt an bei den Frauen“ und ist „ein toller Hecht“. Dabei hat zweifellos er die Schuld daran, dass bei einer der vielen Frauen, die er ähnlich wie ein Heiratsschwindler hinterging, nach 11 Jahren des Hinhaltens die Leine riss,  sie ihm nachspionierte und ihm eine Falle stellte. Sein Fehlverhalten rechtfertigt das dieser Frau natürlich nicht. Es macht den unbeteiligten Betrachter aber auch nicht wirklich traurig darüber, dass sie nicht überführt wurde. Wie die Justiz sich in Mannheim aber in diese Ranküne hat hineinziehen lassen, und wie sie die Tatsachen und die Rechtslage verbogen hat, ist ein Skandal. Wir alle können uns nur glücklich schätzen, wenn wir im Leben nie so die Macht der Vierten Gewalt auf Provinzebene zu spüren bekommen. Ich habe es selbst wiederholt vor Gericht  erlebt, dass Untergerichte sich stur der bereits bekannten besseren Rechtserkenntnis der nächsthöheren Instanz verweigerten. So bedauerlich es oft ist, dass der lange Weg durch die Instanzen erst spät die endgültige Klärung von Rechtsproblemen möglich macht, so unerlässlich ist es aber, dass zumindest in wichtigen Fällen nicht bereits in der ersten Instanz das Endurteil fällt. Hätte es hier nicht die Haftprüfung durch das OLG Karlsruhe gegeben, wäre Kachelmann in erster Instanz ganz sicher zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden und hätte bis aufs letzte Hemd kämpfen müssen, diesen Makel wieder los zu werden.

Kachelmann hat durch sein Verfahren viel gelernt, insbesondere über unser Rechtssystem mit seinen Stärken und Schwächen. Was sein persönliches Verhalten und Denken angeht, hat er dagegen wenig gelernt, was er im Vorwort zum Buch deutlich macht. Er erklärt, dass er „über Jahre in Beziehungen nicht immer ehrlich“ gewesen sei, hätte „mehrere Geliebte auf einmal“ gehabt. Dann lässt er einen Satz ab, der nur erstaunen kann: „Einige von ihnen haben, um Rache zu üben, für Geld ihre Seele und die Wahrheit geopfert und mir damit letztendlich nur bewiesen, dass sie nie Liebe empfunden haben, sondern auch gezeigt, dass ich nicht so feige hätte sein müssen –mein Rat an alle in einer ähnlichen Situation: lieber das Ganze gleich beenden, dann muss man nicht mehr oder weniger lustige Räubergeschichten erfinden, nur um doch bitte selbst verlassen zu werden, weil das wirklich vor der Rache der Ex schützt.“ Was für ein erbärmliches Beziehungskonzept! Kein Wunder, dass Alice Schwarzer sich ihn als besonderen Feind ausgeguckt hat!

 

http://www.mmnews.de/index.php/etc/11135-kachelmann-skandal

Juristenverband: die BRD ist eine Betrügerrepublik

Der Sinn von Märchen war und ist ein erzieherischer. Als die Tugend des Vorlesens noch was galt, konnten die Botschaften dieser Märchen auch bei den Erwachsenen nicht in Vergessenheit geraten.

Im Zeitalter von Reizüberflutung, Handy, I-Pad, Fernseher und Videospiele und einer im Würgegriff gehaltenen Presse ist dies leider anders.

Eines dieser Märchen, das einer kontinuierlichen Erinnerung wert ist, ist:

“Des Kaisers neue Kleider” von Hans Christian Andersen.

Zwei begnadete Betrüger nutzten die Eitelkeit des Kaisers und seine Manie für schöne Kleider in raffinierter Weise aus. Sie behaupteten, die schönsten und kostbarsten Stoffe weben zu können und daraus einzigartige wertvollste Kleider schneidern zu können. Wer dies nicht zu erkennen vermag, ist für sein Amt unfähig oder schlicht zu dumm. Dem Kaiser gefiel der Gedanke, er erteilte den Auftrag und leistete eine hohe Anzahlung. Die Betrüger gaben vor angestrengt an den Stoffen zu weben. Das ganze Volk war daraufhin in angespannter Erwartung, diese Kleider zu sehen und zu erfahren wie dumm ihr Nachbar ist.

Durch die eingepflanzte Angst wollte sodann niemand als unfähig oder dumm dastehen. Dies verhinderte eine wahrheitsgetreue Übermittlung der eigenen Wahrnehmung, dass diese Betrüger gar keine Stoffe auf ihren Webstühlen hatten. So versagten alle Kontrollen. Diese Angst entwickelte sich eigendynamisch in einen kollektiven Selbstbetrug, die auch vor dem Kaiser nicht haltmachte. Er leistete weitere hohe Zahlungen. Die Betrüger gaben vor, die Kleider für den Auftritt des Kaisers in der Öffentlichkeit zu schneidern und halfen ihm gar, diese imaginären Kleider anzulegen. Das Volk huldigte dann auch der Pracht dieser Kleider, auf daß keiner von ihnen als dumm dastehe.

“Aber er hat ja gar nichts an!” sagte endlich ein kleines Kind. “Hört die Stimme der Unschuld!” sagte der Vater; und der eine zischelte dem andern zu, was das Kind gesagt hatte. “Aber er hat ja gar nichts an!” rief zuletzt das ganze Volk.

Wenn Ihr nicht werdet wie die Kinder, sprach schon Jesus. Wohl an!

Inhalt und die Aussage dieses Märchens ist eins zu eins auf die politische, wirtschaftliche und rechtliche Situation in der Bundesrepublik von Deutschland übertragbar.

Die Betrüger sagen, die BRD sei der Deutsche Staat, sie bleiben aber jede tragfähige Begründung für diese Behauptung schuldig und wer dies bestreitet, gilt als Nazi. Dabei ist sie aber doch nur die Verwaltung der alliierten Besatzungsmächte (Art 133 GG). Wer die Wahrheit sagen will, wird zur Einschüchterung als braun, ewiggestriger Psychopath oder Nazi stigmatisiert und diskriminiert und bis zur Zwangspsychatrisierung wegen seiner besseren Argumente mundtot gemacht. Unter uns Juristen und anderen Laien bricht angstvolle Panik aus bei dem Begriff Deutsches Reich. Und dies ist von Anbeginn auch so beabsichtigt gewesen.

Es sind die gleichen Betrüger, die sagen, die Bundesländer wären Staaten und sind dagegen doch nur alliierte Wirtschaftsverwaltungseinheiten, die sich Staat nennen dürfen. Es sind die gleichen Betrüger, die vorgeben die Interessen des Volkes zu vertreten, den ESM als alternativlos bezeichnen und dabei selbst nach BRD-Recht einen Putsch unternehmen.

Wir haben alliierte Institutionen und ihre Marionetten als Betrüger, die sich als Staat und Regierungen ausgeben ohne nach dem Völkerrecht irgendwelche Hoheitsrechte innezuhaben. Davon umfaßt ist die gesamte Politikerkaste der derzeitigen Bundesrepublik von Deutschland und der Bundesländer. Unsere aus Unwissenheit und Täuschung generierte Wahlbeteiligung mißbrauchen diese Betrüger zur Vorgauckelung einer hoheitlichen Legitimation, eines Mandats des Volkes und immer wenigere glauben dies. Konrad Adenauer:

“Wir haben kein Mandat des Volkes, wir sind die Vertreter der Alliierten”.

Wir haben einen gesamten Justizbetrieb, der zu feige ist, den Menschen die Wahrheit zu sagen und ihnen wirkliches Recht angedeihen zu lassen. Aus der persönlichen Feigheit heraus und einem alles überlagernden Egostreben werden stattdessen wider besseren Wissens den Menschen in diesem Land die grundlegendsten Menschenrechte vorenthalten.

Wir sind die Menschen in diesem Land, die durch diese Lügen derart traumatisiert und paralysiert wurden, dass wir Angst davor haben, den Betrug zu benennen und unsere Selbstbestimmung einzufordern.

Wir werden daher als die zur Pflicht Berufenen und unserer Berufsehre schuldig hier die Rolle des Kindes übernehmen und unter Vorlage von einschlägigen Quellenmaterial endlich die ganze Wahrheit sagen:

Die Bundesrepublik von Deutschland ist das Besatzungsrecht.

Immer mehr Leute im diesem Land erkennen das.

In Deutschland müssen endlich wieder die grundlegenden Fragen gestellt werden.

 

http://www.brd-schwindel.org/juristenverband-die-brd-ist-eine-betruegerrepublik/

„Dumme Leute braucht die Wirtschaft nicht“

Viele Ex-Politiker haben nach dem Ende ihrer Karriere in Unternehmen und Kanzleien Unterschlupf gesucht. Doch Personalberater Thorborg schätzt die Chancen für Norbert Röttgen sehr gering ein.

Welt Online: Herr Thorborg, Norbert Röttgen galt als Goerge Clooney des Rheinlands und als Mama (Merkel)s Bester. Geholfen hat ihm all das nicht.

Heiner Thorborg: Die Verantwortung dafür trägt nur er selbst. Jeder Manager weiß: Um erfolgreich zu sein, muss man mit ganzem Herzen bei der Sache sein. So halbherzig wie Röttgen an den Wahlkampf in NRW herangegangen ist, musste ihm klar sein, dass das in die Hose gehen würde.

Welt Online: Und was macht ein Herr Röttgen nun? Würden Sie ihm in der Wirtschaft Chancen einräumen?

Thorborg: Ehrlich gesagt wüsste ich nicht, was man mit so jemandem in der Wirtschaft anfangen sollte.

Welt Online: Röttgen ist Jurist, hat in der Politik höchste Ämter besetzt und ihm wurden gar Chancen auf das Kanzleramt eingeräumt. Der ehemalige Ministerpräsident von Hessen, Roland Koch, konnte doch auch an höchster Stelle, bei Bilfinger Berger, anknüpfen.

Thorborg: Ja, aber Röttgen ist nun mal kein Roland Koch. Koch hat als Ministerpräsident einen sehr guten Job gemacht und über Jahre hinweg erstklassige Führungs- und Managementfähigkeit unter Beweis gestellt. Ein bisschen Erfahrung in der Politik allein, wie sie Röttgen vorweisen kann, selbst ein Ministeramt helfen in Unternehmen wenig weiter. Die schlechteste Empfehlung hat er sich selbst ausgestellt – durch sein Verhalten in NRW. Die Halbherzigkeit, mit der er dort vorgegangen ist, war nicht nur blauäugig, sie war dumm. Und dumme Leute braucht die Wirtschaft nicht.

 

http://www.welt.de/wirtschaft/article106329276/Dumme-Leute-braucht-die-Wirtschaft-nicht.html