Erneute Festnahme eines Gerichtsvollziehers

Vorab ein großes Lob an dieser Stelle für die Polizeibediensteten des Polizeipräsidium Osthessen für Ihren schnellen, souveränen und stressfreien Einsatz vor Ort.

Da im Internet immer mehr Menschen über die Ausbeutung durch Besatzungsstatus, fehlende Rechtsgrundlage in der BRD und Zwangsüberführung in ein EU Konstrukt erfahren, werden Sie in Zukunft noch oft gebraucht.

Da kann das gezeigte Verhalten allen Kollegen als vorbildlich MENSCHLICH und Lösungsfördernd weiter empfohlen werden.

So wünschen wir uns Zusammenarbeit – von Mensch zu Mensch statt „Juristische Person“(Sklave nach Personalausweis). Danke. Danke Danke …..

Die Interessengemeinschaft Volksaufklärung Fulda

Zum Sachverhalt:

20.02.2013 gegen 13°° Uhr in Kleinlüder / Fulda:

Aufklärung eines sog. Gerichtsvollziehers unter Zuhilfenahme der Polizei über die tatsächlichen Rechtsgrundlagen in der BRD.

Vorgeschichte:

Einem Unterstützer der Interessengemeinschaft Fulda wurde von der „Ordnungsbehörde Fulda“ ein

Strafzettel zugestellt. Er soll auf einer Ausfallstraße nachts um 3 Uhr zu schnell gefahren sein.

Nach Überprüfung des Tatortes, wo die Geschwindigkeitsübertretung gemessen wurde, befinden sich auf dieser Strecke keinerlei Schilder, die den Tatvorwurf rechtsfertigen würden. Es wurden Lichtbilder als Beweismittel an das Regierungspräsidium Kassel gesandt.

Statt sachkundig und fachlich korrekt eine verbindliche Stellungnahme abzugeben wurde einfach ein Bußgeldbescheid erlassen. Dieser Bußgeldbescheid wurde zurückgewiesen.

Statt auf die ordentliche Zurückweisung fachlich und sachlich zu antworten, wurde vom Regierungspräsidium Kassel eine Zwangsvollstreckungssache unter dem Aktenzeichen: DR II 112/13 unter dem AZ: 978.962247.4 beim Amtsgericht Fulda eingeleitet.

Am 06.02.2013 wurde unser Untersützer schriftlich von Herrn Gerichtsvollzieher Thomas Halsch, wohnhaft in 36039 Fulda, Prof.-Siegmund-Str. 3 Tel. 0661 – 67926324 Fax -25, informiert, dass er am 20.02.2013 zwischen 12:00 Uhr – 15:00 Uhr eine Pfändung durchführen will.

Gegen 12:30 Uhr kam Herr Thomas Halsch zu unserem Unterstützer und wurde freundlichst hereingebeten.

Er setzte sich auf einen für ihn reservierten Stuhl und wurde von allen Anwesenden begrüsst.

Herr Halsch wurde aufgefordert sich entsprechend auszuweisen und gab seinen für Ihn gültigen Ausweis zur Prüfung bereitwillig ab. Wir mussten feststellen, dass Herr Halsch mit einem Dienstausweis und nicht mit einem Amtsausweis ausgestattet wurde. Wenn jemand hochheitliche Aufgabe vornehmen will, ist ein Amtsausweis zwingend erforderlich. Da Herr Halsch seit 01.08.2012 durch die Änderung der Gerichtsvollzieherverordnung als freischaffender privater Unternehmer für die Firma Amtsgericht Fulda seine Arbeit verrichtet, hat er sich nachfolgender Straftaten schuldig gemacht:

Amtsanmaßung § 132 StGB:
sachliche Zuständigkeit von Vollstreckungsbeamten wurde aufgehoben – siehe §1, § 24 GVO vom 01.08.2012
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB:
wenn ein Finanzbeamter(in) kein Beamter mehr ist (§1 GVO), so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB
Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB:
Vorlage von falschen Dokumenten
Urkundenfälschung § 267 StGB:
Gebrauch von gefälschten Urkunden, der Versuch ist strafbar

Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB:
Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde
Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen §276 StGB:
Vorlage von Dienstausweis mit Deklaration als Amtsausweis, dadurch Täuschung im Rechtsverkehr
Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB:
die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung zur Erschleichung von Leistungen ist strafbar
Betrug § 263 StGB:
Verschaffung von Vermögensvorteil durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar
Hochverrat gegen den Bund oder ein Land §81,82 StGB:
wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht Hochverrat

Weitere schwere Vorwürfe, die sich aus der Tatsache, dass der die Täter rechtlich grundgeschult ist sind, ergeben:

– vorsätzlicher Betrug
– vorsätzliche Täuschung
– vorsätzliche Amtsanmaßung
– vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB

– Anleitung zur vorsätzliche Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
– vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung §81 und §82 StGB

Daraus ist eine den Täter(in)n vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB in Betracht zu ziehen.

GV

Aufgrund dieser schweren Vorwürfe wurde der angebliche Gerichtsvollzieher gemäß § 127 StGB vorläufig von der freien Arbeits- und Interessengemeinschaft Volksaufklärung vorläufig festgenommen. Herr Halsch wurde ausführlich informiert und wir reichten und boten ihm belegte Brötchen und Kaffee an sowie konnte er über ein Festnetztelefon jederzeit telefonieren, da er sein Handy im Auto hat liegen lassen. Er nutzte die Möglichkeit des Telefons.

Herr Halsch bestätigte uns, dass er in keiner Weise von seimem Vorgesetzen Herr Dr. Liesching, Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Fulda über die Änderungen der Gerichtsvollzieher-verordnung informiert wurde.

Wir forderten eine Polizeistreife über die Rufnummer 110 an und nach kurzer Zeit war ein Streifenwagen der POLIZEI des Polizeipräsidium Osthessen mit die drei Polizeibediensteten vor Ort.

Wir klärten in ruhige Atmosphäre den Sachverhalt ausführlich auf und die Polizeibediensteten nahmen die persönlichen Daten des angeblichen Gerichtsvollzieher Halsch auf.

Hier der Link zur aktuellen Gerichtsvollzieherverordnung vom 01.08.2012:

 GERICHTSVOLLZIEHERVERORDNUNG 01.08.2012

Es wurde jetzt Strafanzeige, Strafantrag und Strafverfolgungsantrag aus allen rechtlichen Gründen beim Polizeipräsidium Osthessen gegen nachfolgende Privatpersonen:

A)    Herr Thomas Halsch, tätig als Gerichtsvollzieher, Prof.-Siegmund-Str. 3, 36039 Fulda,

im Verfahren DR II 112/13

B)     Herr Jörg Liesching, tätig als CEO Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Fulda,

Königstr. 38, 36037 Fulda im Verfahren DR II 112/13

C)     Herr Jörg Uwe Hahn, tätig als Der Minister der Justiz, für Integration und Europa und stellvertretende Ministerpräsident, der CEO Firma Hessisches Ministerium der Justiz, Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden

gestellt.

Kurz-Protokoll zur Abgabe eines Personalausweises

von Ralf Keser

Kurz-Protokoll zur Abgabe meines Personalausweises am Freitag 21.12.2012 um 11,40Uhr auf dem Landratsamt in Ludwigsburg Aussenstelle Vaihingen Enz  (obwohl ich in einem ganze andern Ort wohne und gemeldet bin!!) Bürgerbüro Landratsamt gleich an der Einganstür hinter Glaswänden für alle Besuche einsehbar Es sind zwei Mitarbeiterinnen /alter 50-60 Jahre) und zwei Kunden im Raum Als ich dran bin und sage: Lege ich meinen Personalausweis auf den Tresen und ein Papier wo draufsteht: Rückgabe meines Personalausweises Nr. …………… Hiermit gebe ich meinen Personalausweis zu meiner Entlastung zurück. Rückgabe bestätigt: Ich möchte meinen Personalausweis abgeben bitte bestätigen sie mir das auf diesem Papier. Fr Pechbrenner (60J) sagt das ist mir in 40 Jahren Tätigkeit hier noch nie unter gekommen, warum? 1.) Weil ich nicht länger Personal der BRD GmbH sein will, denn mit der Unterschrift auf dem Personalausweis geht jeder einen Vertrag nach Handelsrecht mit der BRD GmbH ein! 2.) schauen sie wie ist mein Name geschrieben? Sie: ganz in Grossbuchstaben    ich: nach Internationalem Namensrecht ist alles Großgeschriebene ein Juristische Person, ein Ding, eine Sache, ein Objekt 3.) schauen sie was bei Nationalität steht: Sie: deutsch  ich bin deutscher Staatsbürger nicht wenige rund nicht mehr 4.) will ich nicht länger einem Finanzamt, das eine GmbH nach Handelsrecht ist, in Frankfurt im Handelsregister, meine Steuern abführen, gerne Spende ich 10 oder 20% meines Einkommens aber dahin wo ich will (das weiss sie erstaunlicher weise) 5.) bin ich natürlicher Mensch und kein Objekt Sie ist unsicher: Ich weiss nicht ob ich den annehmen darf und ruft auf dem Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung an, (Ihr Mann sei dort ein hohes Tier, ihre ganze Familie arbeitet beim Staat und auf den Verwaltungen) Der Stadtangestellte sagt, ja nehmen sie Ihn an, im Zuge der Amtshilfe ist jede Behörde zur Annahme verpflichtet. Ja die von mir angeführten Punkte sind Ihm bekannt!! Sie: kann ich das auch quittieren? Er: ja alles was der Abgebende will!!! Sie ist begeistert und ruft alle Verfügbaren Kollegen herbei hört Euch an was dieser Mann sagt (unter anderem geht sie einen Stock höher und holt den einzig noch anwesenden Notarvertreter Herr Späth gleich mit dem Dienstsiegel, weil sie selbst ja nur einen Stempel vom Bürgerbüro hat): Sie begeistert: „weil wenn dann machen wir das offiziell!!“ Er kommt sofort mit dem Dienstsiegel (ca 45 Jahre 1,95 groß, sehr freundlich)  Er und Sie fragen nochmals wie ich darauf komme, ich : als ich vor kurzem in den Medien den Bericht des Bundesrechnungshofes las:… dass nur 48% unserer Steuern erklärt sind, und der Rest also 52 % unbekannt versickern habe ich mich schlau gemacht, ebenso als das BundesVerfassungsGericht am 25.7.2012  alle Wahlen seit 1953  als ungültig erklärte und somit alles ungültig ist, was seit 1953 in diesem Staate geschah, daraufhin habe ich recherchiert (verschiedene im Raum kennen das Urteil und stimmen mir zu!) der Beamte Späth sagte: ja das habe ich auch gelesen Sie fragten alle durcheinander  wo steht das: Ich: Vor allen Dingen auf der Seite das Rechtsanwaltes Lutz Schäfer, (das wirkte!!), denn wenn das falsch wäre dann würde der umgehend seine Lizenz verlieren! Ich kenne Ihn persönlich denn nach einigen Telefonaten habe ich mich mit Ihm zum offen Austausch getroffen. Jederzeit kann man dort anrufen und nach fragen. Sie schrieb es sich sofort auf (LutzSchäfer.com) Herr Späth  sagt schreiben sie es mir auch auf einen separaten Zettel!! Und auf der Seite des einstigen Polizisten Werner Peters in Freudenstadt der vor ca 10 Jahren als ca 50 jähriger gekündigt hat, weil er es nicht länger mitmachen konnte. Den ich auch persönlich kenne, bzw. einige Male gesprochen habe und mich mit Ihm traf. Auch bei Ihm   kann man persönlich anrufen und nachfragen. (das wirkte, dadurch ist das Ganze nicht mehr nur Anonym!! Und das hier im schwäbischen in FDS) Sie sagte unter anderm:  „ ja wir werden auf der ganzen Linie für dumm verkauft, weitere im Raum  pflichten bei Wo steht es:   Wemepes.ch   weil seine deutsche Seite abgestellt wurde……  Inzwischen ist es 12,15Uhr Sie schliesst ab und hat weitere Fragen, alle im Raum bleiben da: Herr Späth sagt nach einiger Zeit: Legen sie den Personalausweis mit auf seinen Zweizeiler machen sie Ihm eine Kopie Ich siegle das ganze und unterschreibe, dass dieser so rechtmäßig zurück gegeben wurde!! Ich:  aber bitte nicht durch den Stempel schreiben das ist Siegelbruch! Er: ja das ist mir bekannt, und Stempelt sofort nochmals!! Und im Übrigen noch meine Mailadresse und Telefonnummer … Falls sie Fragen haben (Alle verlangen Zettel und notieren sich meine Daten sowie sie beiden Internetseiten) Einige Personen sagen wir melden uns!! Gegen 12,35 verabschiede ich mich unter allgemeiner Zustimmung, durch die noch offene Hintertüre. Ein Mitstreiter (Name wird nicht ins Netz gestellt), ist aber persönlich bekannt.

Ihre Unterschrift

Die handschriftliche Unterschrift ist immer das „Zünglein an der Waage“. Da es sich bei allen Behördenschreiben & Co. um Vertragsangebote seitens der Behörden handelt, braucht man einzig und allein Ihre handschriftliche Unterschrift, um Sie als natürliche Person haftbar zu machen. Die von den Behörden geschaffene fiktive juristische Person kann als Ding, Sache, Gegenstand (Definition juristische Person) selbst keine Unterschrift leisten. Sobald Sie diesen Part übernehmen, haben Sie die Haftung übernommen und den Vertragsinhalt akzeptiert.
Grundsätzlich ist zu raten, überhaupt nicht auf das Vertragsangebot zu reagieren, da es sich bei allen Schreiben um rechtswidrige Verwaltungsakte handelt. Schließlich geben sich alle Behörden und Institutionen als Körperschaften des Öffentlichen Rechts aus, was sie jedoch auf Grund der fehlenden Staatlichkeit gar nicht sein können. Nur von einem Staat kann eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts verliehen werden. Woher sollte also die Urkunde für diese Körperschaft kommen? Von einer nichtlegitimierten Regierung oder vielleicht sogar von der EU???
Wenn Sie bereits auf die Schreiben reagiert haben, ist das „Kind in den Brunnen gefallen“. Der Behördenkrieg nimmt seinen Lauf. Man muß es also gleich beim ersten Schreiben abbiegen, ansonsten hat man verloren. Dabei hat man jedoch nur eine Chance, wenn man kein Personal mehr ist und somit den Sklavenstatus abgelegt hat, den man selbst mit Antrag zum Personalausweis beantragt und akzeptiert hat. Daß dieser Sachverhalt bei Beantragung des Personalausweises von den Behörden wissentlich unterschlagen wurde, steht auf einem anderen Blatt. Deshalb geben ja auch immer mehr Menschen den Personalausweis zurück und machen eine Personenstandserklärung zur natürlichen Person, denn die durch Antrag zum Personalausweis geschaffene juristische Person ist der Sklave der BRD und hat keine Rechte.
Es ist vollkommen egal, wie Sie auf Behördenschreiben reagieren, ob Widerspruch oder Zurückweisung, Sie akzeptieren generell mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift das Ihnen zugesandte Vertragsangebot. Da in unserem Land jede Behörde, jedes Gericht, Finanzamt etc. nach Firmen- und Vertragsrecht arbeitet, benötigt man nur Ihre Unterschrift, um die gewünschten Geldeinnahmen (und nur darum geht es der BRD) zu requirieren. Ihre Unterschrift ist also das Mittel zum Zweck, Sie fertig zu machen.
Wir empfehlen Ihnen nach Erhalt des ersten Schreibens von einer Behörde, unseren Mustertext „Verbot zur Belästigung durch BRD-Behörden“ zu nutzen. Datum noch eintragen und mit einer Kopie des Behördenschreibens an die Behörde zurücksenden. Das können Sie per Fax veranlassen, um Kosten zu sparen (Faxbericht mit aufbewahren).
Die Mustertexte können Sie auch handschriftlich unterschreiben, da sich in diesem Text keine Verbindung zum Vertragsangebot entnehmen läßt.
Mit dem Mustertext „Verbot zur Belästigung durch BRD-Behörden“ haben wir erfahrungsgemäß die größten Erfolge erreicht und nie wieder etwas daraufhin gehört. Die Behörden wissen vielleicht noch nicht so recht, wie sie darauf reagieren sollen.
Wenn es sich gar nicht vermeiden läßt und Sie zu einer Unterschrift unter ein Vertragsangebot (z.Bsp. Eidesstattliche Versicherung) gezwungen werden, empfehlen wir Ihnen, in Druckbuchstaben zu unterschreiben. Somit gehen Sie als natürliche Person (nur möglich, wenn Sie den Personalausweis zurückgegeben und eine Personenstandserklärung zur natürlichen Person abgegeben haben) keine Haftung ein und akzeptieren nicht das zugesandte Vertragsangebot. Sie persönlich sind nicht die von den Behörden angeschriebene juristische Person! Sie haben auch nie einen Auftrag erteilt, daß diese juristische Person in Ihrem Namen agieren soll.
Sollte eine EV bereits bei Ihnen erpresst worden sein, muß zwingend ein sofortiger Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei veranlasst werden. Ein Strafantrag ist nicht zu verwechseln mit einer Strafanzeige, denn einer Strafanzeige muß nicht zwangsläufig nachgegangen werden. Wenn Sie die Vorgangsnummer zum Strafantrag haben, widerrufen Sie die EV. Damit wird bis zur Klärung das Verfahren als schwebend gehalten (zumindest sollte es nach rechtstaatlichen Grundsätzen so sein…). Die EV hat in einem schwebenden Verfahren keine Rechtskraft. Das geht jedoch nur in den üblichen Fristen.
Diese ganze Prozedur ist aber auch wieder mit Vorsicht zu genießen, da bekanntlich auch die Gerichte keine staatlichen Gerichte sind und somit keine Legitimation zur Rechtsprechung besitzen. Lassen Sie sich dennoch auf die Gerichte ein, so muß Ihnen klar sein, daß Sie sich dem „Kapitän“ (Richter, Staatsanwalt etc.) und damit dem „Seerecht“ unterwerfen und seiner Rechtsauffassung ausgeliefert sind und das muß nicht zwangsläufig heißen, daß Sie Recht bekommen, wo es Ihnen zusteht. Ein Richter darf bekanntlich Deutsches Recht (Reichsrecht) nicht anwenden, da er den Eid auf das Grundgesetz der BRD geschworen hat und somit nichtiges BRD-Recht anwenden oder besser gesagt, interpretieren muß. Mit der fehlenden Unterschrift bestätigt Ihnen ja auch jeder Richter, daß er oder sie die Verantwortung für die fehlende Rechtskraft der sogenannten Urteile / Bescheide oder was auch immer zur Täuschung im Rechtsverkehr Ihnen so alles zugesandt wird, nicht übernimmt.
Wenn also die Gegenseite nicht unterschreibt, was sollte Sie dann dazu zwingen, der Gegenseite die gewünschte Unterschrift zu gönnen???

Griechenland: Bankgeschäfte nur mit Einkommensnachweis

In Griechenland müssen natürliche und juristische Personen zur Tätigung jeglicher Bankgeschäfte auch gegenüber den Banken ausnahmslos ihr Einkommen nachweisen.

In Griechenland sind fortan ausnahmslos alle Kunden der Finanz- und Kreditinstitute verpflichtet, ihre Einkommen auch gegenüber der Bank zu deklarieren, mit der sie zusammenarbeiten, und müssen aus diesem Grund das Original ihres Steuerbescheids des Finanzamts oder / und ihre Einkommensteuererklärung nebst dem Nachweis über die ordnungsgemäße Entrichtung ihrer Steuern vorlegen. Begründet wird diese Maßnahme mit dem Bestreben, auf Basis eines “Risikobewertungssystems” all jene Bankkunden und Transaktionen ausfindig machen zu wollen, bei denen anhand gewisser Indizien irgend eine Form eventueller Steuerhinterziehung oder Legalisierung unversteuerter Gelder vermutet werden könnte.

Da diese Maßnahme in Ergänzung zu den bereits geltenden allgemeinen Bestimmungen über die Identifizierungspflicht bei Banken in Griechenland selbst auf einmalige Schaltergeschäfte wie beispielsweise die Bareinzahlung eines Bagatellbetrags zur Anwendung kommt, fühlen sich viele Bürger wieder einmal sinnlos von der allgegenwärtigen griechischen Bürokratie gestriezt. Anlässlich der zahlreichen alltäglich von Kunden der Mitgliedsbanken erhaltenen Anfragen informierte nun der Griechische Bankenverband mit einer Bekanntmachung vom 05 Juni 2012 sogar auch selbst das Geschäftspublikum, dass bereits seit März 2012 gemäß der ausdrücklichen Anordnung der Griechischen Bank (Akt Nr. 2652/2012 des Präsidenten der Griechischen Bank) obligatorisch gilt:

Keinerlei Bankgeschäft in Griechenland ohne Einkommensnachweis

  • Die Einkommen des eine natürliche Person darstellenden Kunden sind der Bank durch die Vorlage des Einkommensteuerbescheids zu deklarieren, der im Original beizubringen ist.
  • Die Einkommen des eine juristische Person oder Gewerbetreibenden darstellenden Kunden sind durch Vorlage seiner originalen Einkommensteuererklärung nachzuweisen, zusammen mit der Bestätigung über deren Abgabe und den Nachweis über die Entrichtung der Steuer.

Wer wiederum nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss bei dem zuständigen Finanzamt eine eidesstattliche Erklärung nach Gesetz N. 1599/1986 abgeben und sich eine beglaubigte Kopie erteilen lassen, um diese bei der Bank vorzulegen.

Die Deklaration des Einkommens betrifft ausnahmslos alle Kunden der Banken, also sowohl Bestandskunden als auch Neukunden der Banken als auch jene, die sei es auch nur ein einziges einmaliges Bankgeschäft abzuwickeln haben.

Parallel müssen die Banken die Einkommen der natürlichen oder juristischen Personen verifizieren, sie mit den Steuererklärungen vergleichen und Archive führen.

Laut der Griechischen Bank zählen zu der Kategorie mit “hohem Steuerhinterziehungsrisiko” folgende Kundengruppen:

  • Freiberufler und Selbständige, welche Inhaber oder tatsächliche Berechtigte von Konten sind, auf denen während des vergangenen Kalenderjahrs Beträge von mehr als 200.000 eingingen, und
  • die juristischen Personen, auf deren Konten die gesamten Guthaben oder Barabhebungen während des vergangenen Kalenderjahrs 300.000 Euro überstiegen.

Wie in der Anordnung des Präsidenten der griechischen Zentralbank ausdrücklich angeführt wird, müssen die Banken den zuständigen Behörden jede “unübliche oder verdächtige Transaktion melden, die Indizien oder Verdachtsmomente bezüglich der Ausübung von Steuerhinterziehung oder Legalisierung eines Vermögensvorteils daraus enthält“.

Ergänzend sei angemerkt, dass in Griechenland ein Bankgeheimnis inzwischen praktisch nicht einmal mehr auf dem Papier besteht, da die Banken verpflichtet wurden, sämtliche Kundendaten, Kontostände und -bewegungen, Kredite, Wertpapiergeschäfte und sonstige Transaktionen dem Finanzministerium zu übermitteln (siehe auch Finanzministerium in Griechenland will gläsernen Bürger).

Quellen: Griechenland-Blog, Imerisia, Hellenic Bank Association

 

http://julius-hensel.com/2012/06/griechenland-bankgeschafte-nur-mit-einkommensnachweis/

The Corporation (Deutsch) Dokumentation

The Corporation hat als Plot die Frage nach der geistigen Gesundheit einer
Institution, die sich nur um Gewinn kümmert, und nicht um andere Aspekte:
Das Unternehmen, eine rechtliche Person ohne Körper, auf die Spitze getrieben.

Sachlich im Tonfall lässt der Film Insider zur Sprache kommen und enthüllt
so den absurden Wahnsinn, aber auch die erstaunlichen
Zwänge des grosswirtschaftlichen Alltags.