Akif Pirinçci vs. Staatsanwältin Bieber : Anklage Volksverhetzung

20160209_Karneval_Satire_Volksverhetzung_Justiz_MeinungsfreiheitAm Ende ihrer Anklageschrift bringt die Staatsanwältin Bieber, die
vorsichtshalber ihren Vornamen nicht preisgibt, folgenden denkwürdigen Satz:

„Der Angeschuldigte hat durch die Veröffentlichung seines Artikels eine Gefahrenquelle
geschaffen, die geeignet war, das gedeihliche Miteinander zwischen Asylbewerbern und
anderen Bevölkerungsgruppen empfindlich zu stören und das Vertrauen von Asylbewerbern
auf Rechtssicherheit zu beeinträchtigen“

Es geht um meinen Artikel „Freigabe des Fickviehs“, der eine Wutrede über den Ficki-
Ficki-Pogrom von muslimischen Sexverbrechern in der Silvesternacht zu Köln darstellt
und wegen dem ich nun wegen Volksverhetzung bestraft werden soll.

Während diejenigen Illegalen im Lande mit dem Aussehen und Verhalten von Sackläusen,
die erhobenen Schwanzes diese Widerwärtigkeiten verübten, von einem Ohr bis zum anderen
lachend als freier Mann den Gerichtssaal (Bewährung) verlassen, überschlägt sich die
Bonner Staatsanwaltschaft solche Kritiker wie mich in den Knast zu stecken.

Nichts, aber auch gar nichts darf auf die orientalischen Abspritzwütigen der
Silvesternacht kommen. Das Ganze war nämlich ein Lausbubenstreich. Kennen wir
doch alle selber, wie oft haben wir früher Frauen begrapscht und vergewaltigt,
und wurden dann total mißverstanden von diesen blöden Fotzen.

Nein, der wahre Feind ist irgendso ein „Hetzer“, der eine „Gefahrenquelle“
schafft, die „das gedeihliche Miteinander zwischen Asylbewerbern und anderen
Bevölkerungsgruppen empfindlich stören“ könnte. Er gehört weggesperrt.

Leider ist der „Tod durch den Strick“ nicht mehr erlaubt. Da mußte die Frau
Staatsanwältin Bieber bestimmt zweimal schlucken. Ist aber trotzdem nochmal
gut gegangen. Die deutsche Justiz endlich auf dem Niveau des Volksgerichtshofes.

Interessant, um nicht zu sagen brisant ist jedoch die Formulierung „… das
gedeihliche Miteinander zwischen Asylbewerbern und anderen Bevölkerungsgruppen …“,
damit bei den Erstgenannten das „Vertrauen“ „auf Rechtssicherheit“ nicht
beeinträchtigt werde.

Zudem ist auch die Frage zu stellen, weshalb Asylbewerber zuerst genannt werden
(und nicht das deutsche Volk) und was mit „anderen Bevölkerungsgruppen“ gemeint
ist. Sind es Hundebesitzer? Scherenschleifer? Nutten? Nudisten? Kegelbrüder?

Ich gehe davon aus, daß sie damit – und jetzt ganz tapfer sein und vorher einen
Schnaps bechern – die, also wie soll ich sagen, ähm … DEUTSCHEN meint. So, jetzt
ist es raus! Es ist wirklich zum Losprusten. Nachdem das Wort Volk beerdigt und
durch den anonymen Begriff Bevölkerung ersetzt worden ist, ist immer noch nicht
das Ende der Fahnenstange zu erblicken.

Jetzt unterteilt sich Deutschland in Bevölkerungsgruppen, morgen vielleicht in
Moleküle und Atome. Allein der heilige Asylbewerber mit seiner noch heiligeren
Rechtssicherheit, dessen eiffelturmlanger Schwanz insbesondere an Silvesternächten
und am Schwimmbadrand die deutsche Justiz zu lutschen hat, thront über das Land völlig
ganz und wie ein Monolith des Guten, sehr, sehr Guten. Mein Tipp an euch, ihr Asylis,
fickt sie alle! Sie haben es nicht anders verdient.

Amtsgericht Bonn
In der Sache Akif Pirincci
Amtsgericht Bonn
53105 Bonn
Aktenzeichen: 701 Ds-555 Js 54/16-154/16
Staatsanwältin Biber
Bearbeiter Frau Schramm
Telefon: 0228 702 0
Telefax: 0228 702 2906

Und hier mein Artikel : Freigabe des Fickviehs

Mit zweierlei Maß

justiz-lachenWundert sich eigentlich noch jemand, dass immer mehr „Flüchtlinge“
nach Deutschland strömen? Dieses Land zieht Kriminelle aus aller Welt
wie ein gigantischer Magnet an.

Den Grund erfahren wir hier :

Die Führung der Polizeidirektion Kiel und hochrangige Vertreter der Staatsanwaltschaft
haben sich Anfang Oktober 2015 darauf verständigt, Flüchtlinge ohne Ausweispapiere oder
behördliche Registrierung bei „einfachen/niedrigschwelligen Delikten“ wie Ladendiebstahl
und Sachbeschädigung regelmäßig nicht strafrechtlich zu verfolgen.

Das geht aus einem internen Polizeiprotokoll vor, das den Kieler Nachrichten vorliegt.
Ein Sprecher von Innenminister Stefan Studt (SPD) lehnte am Abend eine Stellungnahme ab.

Am 7. Oktober gab es dem Papier zufolge eine „gemeinsame Erörterung“ von Polizeidirektion
Kiel und Staatsanwaltschaft „hinsichtlich des Umgangs mit strafrechtlich auffälligen
Flüchtlingen, deren rechtmäßige Personalien nicht eindeutig feststehen“.

Es wird festgestellt, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt „Probleme in der polizeilichen
Praxis“ bei straffälligen Flüchtlingen gegeben hat, die nicht im Besitz eines
Personaldokuments waren und nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(Bamf) registriert wurden.

Es sei „regelmäßig problematisch“ zu beurteilen, ob „strafprozessuale Maßnahmen“ bei
einfachen Straftaten wie zum Beispiel Ladendiebstahl erforderlich seien. Deshalb sei
es zu der Besprechung gekommen, an der laut Papier neben Thomas Bauchrowitz, dem Chef
der Polizeidirektion Kiel, auch der Leiter der Kieler Staatsanwaltsschaft, Peter Schwab,
teilgenommen hat…

Kann man so einen Beschluss nicht als Einladung zu weiteren
Straftaten betrachten. Ist das vielleicht sogar schon Beihilfe?

Wenn es sich nicht um Flüchtlinge handelt, sondern
„nur“ um Deutsche, sieht das etwas anders aus :

Werdender Vater muss wegen Diebstahls ins Gefängnis

Es sei äußerst selten, dass er Ladendiebe zu Gefängnisstrafen verurteile,
gab Richter Joachim Filmer einem 30-Jährigen mit auf den Weg, den selbst
die Schwangerschaft der Freundin nicht vom Stehlen abgehalten hatte.

Müssen wir uns eigentlich wundern, wenn immer mehr Menschen
in diesem Land ob dieses politischen Wahninns ausrasten ?

Quelle : Journalistenwatch

Wahr und unwahr ..

thWahr ist, dass Generalbummsanwalt Harald “Prüfanwalt” Range auch
ermitteln kann. Zurzeit ermittelt er sogar wegen Landesverrats.

Unwahr ist hingegen, dass er gegen Angela Merkel, den BND oder gegen
irgendeinen Mitarbeiter eines Geheimdienstes der Vereinigten Staaten
eines Teils von Nordamerika ermitteln würde.

Zu derartigen Ermittlungen würde er als weisungsgebundener Generalbummsanwalt auch
niemals eine Weisung von Justizminister Heiko Maas (SPD) erhalten, denn dieser
Qualitätsdemokrat will ganz andere politische Prozesse in der BRD haben :

Existenzbedrohende und einschüchternde Prozesse gegen Blogger.

Quelle : Proll Blog

Wegen Asylkritik : Staatsanwaltschaft nimmt Unternehmer ins Visier

Stoecker-860x360Winfried Stöcker: Der Unternehmer ist wegen seiner Kritik an der Asylpolitik ins Visir der Justiz geraten

Die Staatsanwaltschaft Görlitz ermittelt gegen den Unternehmer Winfried
Stöcker wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Das bestätigte der
Sprecher der Behörde, Till Neumann, gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.

Hintergrund sind mehrere Anzeigen gegen Stöcker wegen dessen Äußerungen vom
vergangenen Dezember. Darin hatte er die Absage eines Benefizkonzert für
Asylbewerber gerechtfertigt. Ursprünglich hatte das Konzert im Görlitzer
Jugendstilkaufhaus stattfinden sollen, dessen Inhaber Stöcker ist.

Der 68 Jahre alte Unternehmer stellte das Kaufhaus aber als Veranstaltungsort
nicht zur Verfügung, weil er ein Zeichen gegen Asylmißbrauch in Deutschland
setzten wollte.Ermittlungen noch nicht abgeschlossen

Ermittlungen noch nicht abgeschlossen

Afrikaner aus sicheren Herkunftsländern sollten lieber in ihrer Heimat für
einen höheren Lebensstandard sorgen, sagte Stöcker. Außerdem wolle er „in
50 Jahren keinen Halbmond auf dem Kölner Dom“, begründete der promovierte
Mediziner seine Ablehnung damals.

Justiz-Sprecher Neumann wies Berichte zurück, nach denen bereits Anklage
gegen Stöcker erhoben worden sei. „Das ist falsch. Die Ermittlungen sind
noch nicht abgeschlossen.“ Zu Einzelheiten wollte sich Neumann mit Verweis
auf das laufender Verfahren nicht äußern. Die Staatsanwaltschaft ermittle
bereits seit Ende vergangenen Jahres.

Stöcker sei aber noch nicht angehört worden, erläuterte Neumann.
Er werde aber noch Gelegenheit bekommen, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Gegen den Unternehmer hatten unter anderem der Zentralrat der Afrikanischen
Gemeinden in Deutschland und die Türkischen Gemeinde Schleswig-Holstein
Strafanzeige gestellt. Letztere warf Stöcker vor, „seinen Status als Unternehmer
und Wissenschaftler“ auszunutzen, „um Angst in der Bevölkerung zu schüren“.
Seine Formulierungen offenbarten eine „zutiefst fremdenfeindliche Gesinnung“.

„Äußerungen sind rassistisch und menschenverachtend“

Die Türkische Gemeinde habe sich zum Ziel gesetzt, konsequent gegen Rassismus
und Diskriminierung vorzugehen. „Die Äußerungen von Herrn Stöcker gehen weit
über eine Meinungsäußerung heraus. Sie sind rassistisch und menschenverachtend
und könnten den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen.

Wir fordern, daß Herr Professor Stöcker gegebenenfalls angemessen bestraft
wird“, betonte der Landesvorsitzende der Vereinigung, Cebel Küçükkaraca.

An Stöckers Äußerungen hatte sich auch die Universität Lübeck gestört. Stöcker ist
dort Honorarprofessor für Labormedizin und seine Firma Euroimmun förderte mehrere
Projekte an der Hochschule. Universitätsrektor Hendrik Lehnert distanzierte sich
in einer öffentlichen Erklärung von Stöckers Gedankengut „auf das Nachdrücklichste“.

Als Reaktion auf die Kritik der Universität an ihm kündigte Stöcke vergangene Woche
an, die Hochschule so lange nicht mehr finanziell zu unterstützen, wie Rektor Lehnert
im Amt sei. Er lasse sich den Mund von niemandem verbieten, sagte Stöcker der JF.

„Von keinem Präsidenten, Journalisten oder Politiker. Es ist
mein Recht, meine Meinung zu sagen. Ich bin ein freier Mensch.“

Quelle : Junge Freiheit

Richter/innen und Beamte weigern sich ihre Urteile und Beschlüsse persönlich zu unterschreiben!

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Ohne richterliche Unterschrift ist kein Urteil rechtkräftig ist

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften findet Sie im § 126 BGB.
Das Fernsehen berichtete auch, dass ein Gerichtsurteil vom BGH wegen fehlender Richterschrift
ungültig an das verantwortliche Gericht verwiesen wurde !

Zur Schriftform gehört grundsätzlich ..

Das bedeutet, dass ohne Unterschrift nichts rechtkräftig ist! Unterschriften unter Urteilen
wie “gez. Müller, Justizangestellte” und dazu ein unlesbarer Krakel oder auf richterliche
Anordnung sind in echten Rechtsstaaten rechtsunwirksam, weil Müller auch der Hausmeister
als Justizangestellter sein kann und nicht nachvollzogen werden kann, wer das Urteil
tatsächlich erlassen hat !

Solche Urteilsentwürfe oder Scheinurteile ..

. werden auch von unwissenden Polizisten und Gerichtsvollziehern trotzdem vollstreckt und
dass obwohl für Richter die Schriftformerfordernisse in noch verschärfter Form gelten :

Gemäß § 275 (2) StPO ist ein Urteil oder Beschluss vom mitwirkenden bzw. verantwortlichem
Richter zu unterschreiben. Im Zivilrecht gilt alternativ der § 315 ZPO. Siehe auch die
nicht unterschriebenen Skandalurteile unter Justizskandal und unter Ravensburg-Skandale.

Die kommentierte Fassung ..

. der Prozessordnung sagt eindeutig: Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen
oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann.

Denn für den Zustellempfänger muss nachprüfbar sein, ob die Richter, die
an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben.

Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht. (vgl. RGZ 159,25,26, BGH,
Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6 & 65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB
1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972
– VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)

Drucken Sie sich diesen Text aus ..

. und drücken ihn genau dem in die Hand, der zum Beispiel pfänden
will, ebenso all seinen willfährigen Helfern und Richtern.

Quelle : rrredaktion.eu

BRD Justiz : Lacher der Woche

Lacher-der-Woche-4So so, zwei Wochen…

Siehe auch : http://sommers-sonntag.de/?p=7279

Anmerkung :

Wenn man gegen einen Strafbefehl rechtzeitig Einspruch
erhebt , kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.

Man muß den Strafbefehl nicht als gegeben hinnehmen.

Quelle : Sommers Sonntag

Ein Choleriker als Richter ..

Ein Choleriker als Richter ..

Es ging hierbei um eine angebliche Ordnungswidrigkeit zu 15 €.

Da das Gericht 6 Wochen vorher schon aufgefordert wurde , dass der
„Richter“ sich vorab legitimieren soll , war dieser natürlich „gewarnt“.

Die ganze Gerichtsshow dauerte ca. 3 Minuten.

Schaut euch mal das Video dazu an , wie dieser Mann sich im Gericht verhält.

Zur Info :

Anwesend waren 8 Prozessbeobachter. Der Richter forderte sofort nach Betreten
des Gerichtsaales die Anwesenden auf aufzustehen und danach sich zu setzen.

Ein Beobachter blieb stehen und hatte seinen Hut auf.

Schaut mal was diesem passiert.

Und so ein Choleriker nennt sich Richter.

Ein Roland Freissler lässt grüssen :-

Rechtsfrage Gerichtsvollzieher

thRechtsfrage

Ist die Privatisierung des Vollstreckungsorgans des Gerichtsvollziehers
im Zwangsvollstreckungsverfahren mit den tragenden Verfassungsgrundsätzen
des Bonner Grundgesetzes vereinbar ?

Tenor

Nach der verfassungswidrigen Neuregelung wird dem privatisierten Gerichtsvollzieher
als selbständigem Freiberufler von einem Vollstreckungsorgan eine Zwangsvollstreckung
zugewiesen. Es handelt sich also um eine typische Ersatzvornahme.

Die Zwangsvollstreckung unter Anwendung oder Androhung unmittelbaren Zwangs
ist auf selbständige Freiberufler gemäß Art. 33 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 1 GG
und Art. 20 Abs. 2 und 3 GG im Wege der Ersatzvornahme jedoch nicht übertragbar
und damit verfassungswidrig.

Expertise

Der Gerichtsvollzieher war bis zum 31.07.2012 Beamter der Justiz mit der Aufgabe,
Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken sowie (auch
außerhalb eines konkreten Gerichtsverfahrens) Schriftstücke zuzustellen.

Er unterstand in seiner Funktion als Landesbeamter dienstrechtlich seinen jeweiligen
Dienstvorgesetzten nach dem Beamtenrecht, als Kostenbeamter dienstrechtlich Beamten
der Landeskasse im Wege von regelmäßigen Überprüfungen und als eigenständiges
Vollstreckungsorgan formellrechtlich dem Vollstreckungsgericht, das über gegen seine
Vollstreckungshandlungen eingelegte Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe entscheidet.

Seit dem 01.08.2012 ist der Gerichtsvollzieher freiberuflich tätig (Beleihungssystem).

Die ausfühliche Expertise findet Ihr hier : Grundrechtepartei

Klammheimlich das Gesetz geändert

deutschland-scheisse

 

Normalerweise spricht man natürlich lieber über Erfolge. Aber im neuen stern war uns sogar eine gescheiterte Recherche eine Story wert.

Denn es geht um einen Fall, in dem bereits der Misserfolg ein Thema ist. Wir reden – immerhin – über mehr als 80 Millionen Euro. So viel bekommen die Fraktionen der im Bundestag vertretenen Parteien zusammen jährlich an Zuschüssen aus dem Staatshaushalt. Sie finanzieren damit wissenschaftliche Mitarbeiter und Reisen für die Abgeordneten, aber auch aufwendige Werbekampagnen und rechtlich fragwürdige Sonderzahlungen an um die 100 Abgeordnete mit höheren Fraktionsämtern.

Wie bei Mitteln aus dem Bundeshaushalt üblich, überprüft der Bundesrechnungshof (BRH) in Bonn, ob die Gelder ordentlich und rechtlich korrekt ausgegeben werden. Doch merkwürdig: Anders als sonst üblich hat der Bundesrechnungshof zumindest in den Jahren seit 1989 nie irgendwelche Beanstandungen an der Haushaltsführung der Fraktionen veröffentlicht – obwohl ihn das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil im Jahr 1989 ausdrücklich dazu aufforderte.

Der Rechnungshof bestätigte uns sogar, dass es wiederholt „Beanstandungen“ der Fraktionsfinanzen gegeben habe, die man aber nicht publik gemacht habe. Das liege im eigenen „Ermessen“, argumentierte die Prüfbehörde.

Bereits im März 2013 hatte ich beim Rechnungshof auf Basis des  Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Einsicht in Prüfunterlagen und Untersuchungsberichte zu den Fraktionen beantragt. Das erschien mir nicht chancenlos, denn im November 2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich bekräftigt, dass das IFG auch für den Rechnungshof gilt.

Um es kurz zu machen: Der Rechnungshof hat uns elf Monate lang warten lassen und dann am 7. Februar 2014 den Antrag abgelehnt. Erst mit diesem Negativbescheid erfuhren wir, dass der Bundestag in der Zwischenzeit die Gesetze so geändert hatte, dass ein Zugang zu internen BRH-Unterlagen nun nicht mehr möglich war.

Der Zeitablauf ist so merkwürdig, dass sich einige Fragen stellen. Unseren Antrag hatten wir, wie gesagt, im März 2013 gestellt. Am 18. April 2013 schrieb uns der Rechnungshof, dass man die Fraktionen – damals noch CDU/CSU, FDP, Grüne, Linke und SPD – um ihre Stellungnahme zu meinem Antrag bitten werde. Spätestens seit Ende April waren die Fraktionen also vorgewarnt.

Anfang Mai 2013 hatte der Bundesrat dem Bundestag gerade den Entwurf eines „Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes“ zugeleitet. In dem ging es nicht um den Rechnungshof, sondern um Zuschüsse für Hartz-IV-Empfänger in den ostdeutschen Bundesländern.

Mit einem Änderungsantrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen vom 12. Juni 2013 fügte der Haushaltsausschuss in diesen Gesetzentwurf dann plötzlich eine thematisch vollkommen sachfremde Änderung der Bundeshaushaltsordnung ein. Nach ihr sollte nun der Zugang zu internen Unterlagen des BRH nicht mehr möglich sein. Die Fraktion der Linken enthielt sich im Haushaltsausschuss bei der Abstimmung über den Änderungsantrag, trug das geänderte Gesetz als Ganzes aber hinterher mit.

Der Verdacht, dass diese Gesetzesänderung eine Antwort auf unseren Antrag war, ist wohl nicht ganz fernliegend. „Klammheimlich“ sei diese Änderung geschehen, sagt der Rechtsanwalt und IFG-Experte Christoph Partsch. Klammheimlich die Schotten dicht zu machen – das funktioniert dann, wenn sich im Bundestag alle einig sind, weil alle davon profitieren. Die Verlierer sind die Bürger.

Als uns der Rechnungshof im Februar diesen Jahres seinen Ablehnungsbescheid schickte, übernahm er darin übrigens auch noch fast eins zu eins Argumente der Fraktionen gegen die Offenlegung von Prüfberichten zu deren Finanzen.

So hatten die Fraktionen geltend gemacht, dass es ihnen auch um den „Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ gehe – als ob die Parlamentariergruppen Unternehmen seien.

Doch so absurd das auch klingen mochte, der Hof übernahm diese Begründung. „Die in den Prüfungsfeststellungen enthaltenen Ausführungen zur Personalausstattung, zum Beschaffungswesen und zur Bewirtschaftung von Mitteln“ der Fraktionen, so der Hof, könnten „durchaus in ihrer Vertraulichkeit mit ‚Unternehmensinterna’ vergleichbar sein“. Die „Konkurrenzsituation zwischen den Bundestagsfraktionen“ sei „in gewisser Weise auch mit der Konkurrenzsituation von Unternehmen vergleichbar“.

Daher könnte sich die Wettbewerbssituation zwischen den Fraktionen „verzerren, wenn zum Beispiel Prüfberichte über die eine Fraktion bekannt würden, über die anderen aber nicht“.

Mit der selben Begründung könnte man freilich ebenso verlangen, Strafurteile über einzelne Politiker geheim zu halten – oder Gerichtsentscheidungen gegen einzelne Unternehmen.

So ist es nun mal beim Wettbewerb: Fehlverhalten wird bestraft. Erst recht sollte das beim Umgang mit Steuergeldern gelten. Das gehört zu einer offenen Gesellschaft dazu, so funktioniert Demokratie.

Wirklich beunruhigend, dass ausgerechnet die Fraktionen im Bundestag mit diesem Gedanken so sehr fremdeln.

http://blogs.stern.de/hans-martin_tillack/klammheimlich-das-gesetz-geaendert/