Niederlage für GEZ-Gegner: Beitrags-Service darf sich bei Meldeämtern bedienen

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat den GEZ-Gegnern eine Niederlage beigebracht: Der Beitragsservice, also die GEZ-Eintreiber, dürfen von den Meldeämtern sämtliche Daten übernehmen. Die Einwände von Datenschützern konnte das Gericht nicht überzeugen.

 

Die Meldeämter dürfen ihre Datensätze an den neuen Beitragsservice weiterleiten. Dazu gehören auch Informationen wie Familienstand und akademischer Grad. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)

Die Meldeämter dürfen ihre Datensätze an den neuen Beitragsservice weiterleiten. Dazu gehören auch Informationen wie Familienstand und akademischer Grad. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)

Die Meldebehörden sind auch weiterhin berechtigt, innerhalb der nächsten 15 Monate Bürgerdaten an den neu formierten Beitragsservice zu übermitteln. Da dieser seit Januar 2013 anstelle der GEZ für den bundesweiten Geldeinzug zuständig ist, selbst aber keine Datensätze hat, ist er auf die ca. 70 Millionen Datensätze angewiesen, die die deutschen Meldebehörden aktuell über volljährige Personen erfasst haben. Die Bürger sind seit der Beitragsreform pauschal zur Zahlung des Beitrags verpflichtet. Und das unabhängig davon, ob sie tatsächlich ein Empfangsgerät nutzen oder nicht.

Um die Zahlungen durchsetzen zu können, wurde der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geändert: Die Mitarbeiter des Beitragsservice dürfen auf bestimmte Daten zurückgreifen, die den Meldebehörden vorliegen. Neben Vor- und Zunamen, aktueller Adresse und Geburtsdatum werden der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt auch Informationen über den Doktorgrad, den Familienstand und über Adresse sowie Lage des letzten Wohnorts mitgeteilt. Diese Regelung ist dem Gesetz nach noch bis Ende 2014 gültig.

Gegen die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten an den für ihn zuständigen NDR hatte ein Bürger geklagt. Er sah sich durch die gesetzliche Regelung in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und hielt sie deswegen für verfassungswidrig. Das Verwaltungsgericht in Göttingen gab ihm am 6. September 2013 teilweise recht. Die Richter begründeten ihren Beschluss damit, dass insbesondere die Daten über Doktorgrad, Familienstand und den letzten Wohnort keinerlei erkennbare Bedeutung für den Beitragsservice hätten. Damit fehle es der Regelung zumindest in diesen Punkten an der Erforderlichkeit. Sie sei daher verfassungswidrig.

Der NDR legte unverzüglich Beschwerde gegen das Urteil ein. Am 10. September gab das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen der Beschwerde statt (Az. 4 ME 204 /13). Bei der Gesetzgebung sei alles mit rechten Dingen zugegangen, schließlich seien dabei auch Datenschützer zu Wort gekommen. Die Regelung sei deshalb rechtmäßig.

Der Richterspruch aus Niedersachsen reiht sich in die bundesdeutsche Rechtsprechung ein. Vor ihm hatten bereits zahlreiche Verwaltungsgerichte entschieden, dass an der Datennutzung nichts auszusetzen sei. Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof stimmte dem zu und maß dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein geringeres Gewicht zu als dem „Interesse an einer größeren Beitragsgerechtigkeit“. Letztere würde durch die Aussetzung des Datenabgleichs zumindest temporär leiden.

Damit dürfen auch weiterhin Daten an den Betragsservice übermittelt werden, deren Bedeutung für die Arbeit der Gebühreneinnehmer höchst fragwürdig erscheint.

Nicht entschieden hatten die norddeutschen Gerichte allerdings die Frage nach der generellen Verfassungswidrigkeit des neuen Gebührensystems. Diese wird derzeit von den Verfassungsgerichtshöfen in Bayern und Rheinland-Pfalz entschieden.

 

 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/12/niederlage-fuer-gez-gegner-beitrags-service-darf-sich-bei-meldeaemtern-bedienen/

Warnung in ganz Deutschland vor Wohnungseinbrüchen durch die STASI

LESERBRIEF:
Diese Nachricht sende ich Ihnen mit der Bitte der Veröffentlichung auf Ihrer Webseite, oder Weiterleitung an Freunde und Bekannte.
http://www.youtube.com/watch?v=J1WMXWPAHRs&feature=c4-overview&list=UU2ujhwH126-HgQpDS5h_nrQ
Bitte sehen Sie den Fim zum Leserbrief !

http://www.youtube.com/watch?v=J1WMXWPAHRs&feature=c4-overview&list=UU2ujhwH126-HgQpDS5h_nrQ

Leserbrief  von Herrn Zimmer

 

Ich bin entsetzt über die Ignoranz und die Toleranz der Verbrechen einiger Mitbürger! Sowie der Beteiligung einzelner staatlicher Organe. Wo man schon sagen muß, hier wird Verbrechensförderung mit Steuermitteln betrieben. Es genügen in diesem „Deutschland“ schon Verleumdungen eines ehemaligen Stasi Mitarbeiters und es tritt eine Maschinerie in Kraft, die einem Vergleich mit dem Dritten Reich in keinster Weise scheuen muß. Nicht nur jahrelange Verleumdungskampagnen, sondern auch jahrelanger ständiger Diebstahl und ständige Zerstörungswut an unserem Eigentum sind in diesem „Deutschland“ an der Tagesordnung. Mit Steuerlicher Verbrechensförderung, meine ich, das zum Beispiel: Angestellte eines Umzugsunternehmens, in Ihrer Arbeitszeit, ungestraft und ohne Kontrolle durch Ihren Chef, seelenruhig Einbrüchen nachgehen können. Und die Firma Kosten für Arbeitszeit und Kilometer beim Finanzamt noch in Rechnung stellen kann.
Des Weiteren ist die „Polizei“ Dein Freund und Helfer! Maßgeblich an diesen Denunziationen beteiligt. Wurde eben dieser Verbrecher, bei seinem Treiben beobachtet, und die „Polizei“ informiert, hieß es beispielsweise: Herr Stein, das kann nicht sein, der war bei…. Und es kamen irgendwelche Fadenscheinige Ausreden, die angeblich durch einige Bedienstete der Polizei bezeugt werden könnten. Ich habe mich oft gefragt, wie ist so etwas möglich? Woher kommen dieser Neid, dieser Hass und diese Missgunst? Aber wenn ich so Klug bin und ja alles kann und weiß, aber bin auf deutsch gesagt zu dämlich um einen einfachen Fräsborer zu benutzen, ja ist wahr. Nachdem ich Ihm das gezeigt habe, hat er mir zum Dank  alle Fräsbohrer geklaut. Ist auch eine Art des DANKES. Weiterhin verstehe ich nicht, er vergreift sich an unseren PKW, manipuliert Bremsen Radlager usw. und das, obwohl ER weiß wir haben des öfter unsere Enkelkinder im Auto!
Wie krank muß so ein Mensch sein, und wie bedauernswert, keinen anderen Sinn in seinem Leben zu finden, als Mitmenschen, die Ihm immer nur geholfen haben zu tyrannisieren und zu zerstören. Ja wenn man selbst zu dumm ist eigene Kinder zu zeugen, ist das wohl so! Die eigene Mutter erpresst und bestohlen. Ein Spruch von Ihm war: (zu seiner Mutter), Zitat: „Wenn Du das erzählst was ich mache, dann hänge ich mich auf, schließlich bin ich Dein Sohn“ Ja wer möchte schon so einen Sohn haben, und von Verwandtschaft ganz zu schweigen! Er ist mein Halbschwager!  Im Anhang eine Liste einiger gestohlener und zerstörter Gegenstände. Diese Liste läst sich noch um vieles erweitern, aber, es wird irgendwann langweilig und öde, in einer Welt, wo Menschen aufeinander zugehen sollten, sich gegenseitig helfen sollten, nur Bestohlen, Erpresst und Verleumdet zu werden. Dietmar Zimmer schrieb einen kleinen Teil seiner Erlebnisse, der letzten Jahre in diesem „ Deutschland“ Über seinen „Halbschwager“ Uwe Stein gefördert durch Behörden und private Gönner, wie zum Beispiel eines Herrn Wibbeler aus Spradow, der vor Verleumdungen eines Ihm unbekannten Menschen, weder beim Finanzamt noch bei der Volksbank und auch bei anderen nicht halt macht. Ja wie arm und wie dumm seid Ihr eigentlich?


Gestohlene und zerstörte Sachen: 1 Sehr wertvolle Ansichtskartensammlung mit Briefmarken entwendet. (Exemplare von 1873) 2 Wertvolle Biergläsersammlung entwendet. 3 Ausweiße wie Allergiepass und Versicherungsnachweiß (Straßenverkehrsamt) 4 Personalausweis Führerscheine (alt) Identitätsbescheinigung usw. 5 Medikamente Morphin und starke Schmerzmittel wurden entwendet. 6 Holz, Kanthölzer, ca. 180 qm Dielung (10 Jahre abgelagert) 7 Werkzeug aller Art (Bohrer Schrauben Nägel )  Schraubzwingen Schlüssel Hämmer Zangen. 8 Installationsmaterial: Kupfer Rohre, Bögen, Hähne, Fittings usw. Rohrschneider. 9 Elektromaschinen zerstört Sägeblätter gestohlen usw. 10 Waschbecken und Toilettenbecken zerschlagen. 11 Gussbilder (Geburtstagsgeschenke) Pumpen Schläuche, Gartenwerkzeug. 12 Schalplattensammlung (ca. 150 Stück) CD Sammlung (ca.300 Stück) 13 PC Teile und Programme sowie Betriebssysteme mit Key und gekauft Programme. 14 Rechnungen für Steuer komplette Kontoauszüge (Jahresordner) 15 Ausgefüllt Steuerformulare usw. Entwendet Kopiert usw. 16 Videokassetten mit Filmen gekauft wie bespielt. 17 Bürogegenstände Briefe Marken Notizblöcke usw. Schreibtisch aufgebrochen, Monitor durch alte Defekte ersetzt. 18 Bürostühle durch alte defekte ersetzt. Schalter und Steckdosen durch alten und billigen Schrott ersetzt. 19 Bücher (altes Märchenbuch) Muhe Mirl (1959) alte Brauerbücher mit Rezepten. 20 Rundfunkbastelbuch, Elektronikbastelbuch, Taschenbücher, usw. 21 Intakte Geräte gegen defekte ausgetauscht wie Sat Receiver Radio Kombianlagen, Stehlampe,   Kompressor, Elektroschweißgeräte. 22 Autos beschädigt wie Bremsen Radio Batterie usw. 23 Motoröl und Getriebeöle durch schädliche Zusätze zerstört. 24 An Bremsen und Getriebe gebastelt. Gurte zerstört. 25 Am Haus Klinker gesprengt (Kanthölzer) Dachdecker (unbekannt mit Ihnen gearbeitet). 26 Treppen zerstört und verbastelt, Dachpfannen und Solaranlage Isolierung entfernt und 27 Frostschutz entfernt, mit Überdruck Zellen versucht zu zerstören. 28 Tapeziertische, Weihnachtsbaumständer, Farben, Malerwerkzeuge, entwendet. 29 Düngemittel und Samen entwendet, Im Garten Pflanzen und Bäume mit Chemikalien vergiftet. dem Regenwasserbecken Chemikalien zugesetzt. 30 Pumpen, Schläuche, Kabel, Schalter und Steckdosen entwendet und Pumpen zerstört. 31 Umzugskartons ca. 200 Stück entwendet 31 Heizung Wasser mit Chemikalien versetzt und durch überdruck Rohre geweitet (Fußböden angehoben). 32 Dusch und Wascharmaturen durch alte defekte ersetzt. Abläufe von Dusche und Spüler zerstört. 33 Alle Fotos PC Sicherungen und Kontobeläge (ab 1999) entwendet bzw. vernichtet. 34 Mikrowelle, Spüler, Waschmaschine, Ceranfeld, Herd verkratzt, zerstört 35 Alte Ersatzteile wie Kontaktschleifer für Original Autorennbahn. 36 PC Betriebssysteme, Arbeitsspeicher, PC Karten, Prozessoren, Gerätekabel, PC Kabel und 37 Zusatzgerätekabel für Handys usw. Drückergarnituren der Türen gegen alte ersetzt. 38 Alle Schlüssel (PKW  Haus, Werkstadt, Holzhaus, nachgefertigt.
39 PKW Schneeketten gestohlen, PKW Sommer und Winterräder gegen alte abgefahrene ersetzt. 40 An den Pkws Motor Zerstörungen z.B. Öle und Kühlwasser durch Chemikalien verunreinigt, 41 Turbo beim Smart zerstört vom Smart Hilfskompressor entwendet Autoradios und Fernbedienungen zerstört 42 Allein die Schäden an den Autos gehen in die Zehntausende. 43 Alle Autos Lack zerkratzt, sogar kürzlich bei meiner Tochter. Rückleuchten (Toyota) und Scheinwerfer (Toyota) zerstört. 44 Es gibt keinen Bereich  indem er keine Zerstörungen hinterlassen hat. Dazu kommen noch ständige Verleumdungen und die Verbreitung von Lügen. Diese Liste läst sich noch fortsetzen, z.B. Zerstörung von Waschbecken und Toilettenbecken, Toilettenbrillen, usw.
Der Verlust  der Ansichtskartensammlung und CD Sammlung ca. 20000,00 Euro Klinker, und Treppenbeschädigung ca. ?? Tausend Euro. Fußböden Heizung und Solaranlage, ??? Tausende Euro.
Die Liste läst sich noch fortsetzen.  Dietmar Zimmer

Finanzgericht erklärt Soli für verfassungswidrig

Der Solidaritätszuschlag verstößt nach Ansicht des niedersächsischen Finanzgerichts gegen das Grundgesetz. Somit könnte sich bald das Bundesverfassungsgericht mit der Sonderabgabe beschäftigen.

 

http://www.welt.de/politik/deutschland/article119257750/Finanzgericht-erklaert-Soli-fuer-verfassungswidrig.html

Geltungsbereich – Ein Gesetz braucht einen Geltungsbereich! Bestätigung des Bundesministeriums der Justiz

BdJ

Quelle: http://hdr.bmj.de/page_c.5.html#an_361

Landgericht Leipzig – Willkür einer „angeblichen“ Richterin

Man beachte Seite 3 (rot unterstrichen)!

LG Leipzig_geschwärzt_Seite_1LG Leipzig_geschwärzt_Seite_2LG Leipzig_geschwärzt_Seite_3LG Leipzig_geschwärzt_Seite_4

Hier wird eine sofortige Beschwerde folgen. Die aktuelle Fassung der ZPO sagt:

„Vorschrift aufgehoben durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.07.2009 (PDF-Format BGBl. I S. 2258) m.W.v. 01.01.2013.“

LG Leipzig ZPO§900

Quelle: http://dejure.org/gesetze/ZPO/900.html

Das sind nun angebliche Juristen, die von erpressten Steuergeldern bezahlt werden!? Mein Tipp an euch, prüft die Schreiben von den angeblichen BRD Behörden. Lasst euch nicht verarschen. Erkennt die Wahrheit.

 

Hier findet Ihr die alte Fassung, die bis zum 31.12.2012 galt:

http://www.buzer.de/gesetz/7030/al36439-0.htm

 

 

Skandal: Vater will sein Kind beschützen und landet im Gefängnis

Melitta wohnt mit ihren Eltern bei Meschede, hat 7 Geschwister und besucht die 4. Klasse der Grundschule in Eslohe/Reiste. Von den Lehrern dieser Schule wird sie stets wegen ihres auffallend positiven Verhaltens gelobt. Als jedoch der Sexualkundeunterricht in ihrer Grundschule eingeführt wird, verlässt Melitta M. den Unterricht, da sie sich bei diesem Thema nicht mehr wohl fühlt. Dass ihr Verhalten nur nachvollziehbar ist, zeigen übrigens die jüngsten Vorfälle aus Borken, wo am 27.06.2013 acht Schüler der 6. Schulklasse kollabierten, als man ihnen Abbildungen von Geschlechtsorganen vorlegte. Melitta wurde schließlich, nach einem Gespräch mit der Schulleitung, von der Rektorin und einer weiteren Lehrerin, gewaltsam ins Klassenzimmer gezogen und musste wegen ihres Wiederstandes, den Rest der Stunde im Lehrerzimmer absitzen. In Anbetracht der Tatsache, dass wir an deutschen Schulen mittlerweile Alternativ-Unterricht für konfessionslose Kinder und an vielen Schulen sogar Islamunterricht für muslimische Schüler anbieten, um möglichst Tolerant zu wirken, ist diese intolerante und von unseren Gesetzgebern vorgegebene Vorgehensweise nicht nachvollziehbar. Schlimmer noch: Da dem Schulamt nämlich die Stunde im Lehrerzimmer sowie eine weitere Sexualkundestunde als Fehlstunden gemeldet wurden, kam die Maschinerie der Behörden in Gang: Nach einem Bußgeldbescheid, mit folgender Zahlungsverweigerung von Melittas Eltern, folgte eine Anklage vor Gericht, dann der Besuch des Gerichtsvollziehers und schließlich die Weiterleitung ans Oberlandesgericht, wo sich die Eltern nicht mehr selber verteidigen durften. Nach einer weiteren, letztmaligen Zahlungsaufforderung, wurde Melittas Vater Eugen M. Schließlich mitgeteilt, dass sowohl ihm, als auch seiner Ehefrau Luise, für einen Tag Erzwingungshaft angeordnet wird und sie sich bitte freiwillig bei der zuständigen JVA melden mögen. Da Eugen M. Von seiner Unschuld überzeugt war, kam er dem nicht nach und wurde darauf hin, von Justizvollzugsbeamten abgeführt und schließlich inhaftiert. Seine schwangere Ehefrau Luise bekam das gleiche Urteil und es bleibt abzuwarten, wie die Behörden, aufgrund ihrer Schwangerschaft weiter verfahren werden. Und hier stehen wir nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, wartend vor einem Gefängnis, nicht etwa um einen Mörder oder Vergewaltiger zu empfangen, sondern Eugen M. Ein vielfacher Vater, der um das Wohl seiner Kinder besorgt ist und dafür selbst einen Gefängnisaufenthalt in Kauf nimmt. Doch leider sprechen wir hier nicht von einem Einzelfall, denn es wurden in der jüngeren Vergangenheit mehrfach Eltern inhaftiert, die ihre Kinder vor derartigen Unterrichtsstunden bewahren wollten. Bereits im April 2010 berichtete der Kopp Verlag über mehrere Fälle, in denen Mütter und Väter wochenlang in Erzwingungshaft genommen wurden, weil sie ihre Kinder nicht in den Sexualkundeunterricht schickten. In den Massenmedien erschien über diese haarsträubenden Fälle übrigens so gut wie nichts, was uns umso mehr in die Pflicht nehmen sollte die Bevölkerung über diesen Missstand aufzuklären. Wenn wir nicht endlich aufhören, besorgte Eltern als unmündig abzustempeln, sondern ihnen jegliche Entscheidungsgewalt über ihre Kinder abnehmen, müssen wir uns nicht wundern, wenn der Geburtenrückgang weiterhin rasant zunimmt und Großfamilien, die die Säulen eines gesunden Landes bilden, unser Land verlassen. Das wäre faktisch unser Untergang. Wir hoffen nun, Eugen M. Nach seiner Entlassung für ein paar Fragen gewinnen zu können.

Quellen/Links:
http://info.kopp-verlag.de/hintergrue…
http://info.kopp-verlag.de/hintergrue…
http://info.kopp-verlag.de/hintergrue…
http://www.focus.de/panorama/welt/ket…

GEZ Musterschreiben – Bernd Höcker – Erste Erfolge gegen den Rundfunkbeitrag

Widerspruch gegen den        Beitragsbescheid

vom 1.6.2013 – Eingang        7.6.2013

Der bei mir am 7.6.2013 eingegangene Beitragsbescheid verletzt mich        in meinen Rechten und ist daher unwirksam.

Begründung

Nach dem Grundgesetz ist es mir erlaubt, mich aus frei zugänglichen        Medien zu informieren. Dieses Grundrecht besagt auch, dass es mir selbst obliegt zu        wählen, aus welchen Medien ich mich informiere und aus welchen nicht (letzteres ist die        negative Informationsfreiheit). Dieses Recht kann mir weder vom Gesetzgeber noch von einer        Landesrundfunkanstalt genommen werden. Es ist ein Grundrecht.

Da das Gesetz keine Befreiung wegen geringen Einkommens        vorsieht, verstößt es nicht nur wie erwähnt gegen den Artikel 5 Abs. 1 Satz 1, 2.        Halbsatz unseres Grundgesetzes, sondern auch noch gegen das Sozialstaatsprinzip der Art.        20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1. Das Sozialstaatsprinzip hat das Ziel, einen        Ausgleich der widerstreitenden Interessen herzustellen und erträgliche Lebensbedingungen        für alle zu ermöglichen. Es steht für soziale Gerechtigkeit und der Gewährung eines        menschenwürdigen Existenzminimums.

Sollten Sie mich tatsächlich erfolgreich zwingen können,        den von Ihnen geforderten Betrag an Sie zu bezahlen, könnte ich mir kein anderes Medium        mehr leisten und könnte dieses zentrale Grundrecht nicht in Anspruch nehmen!

Es ist bedauerlicher Weise festzustellen, dass der Gesetzgeber den        Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dahingehend nicht überprüft hat, bevor das Gesetz        verabschiedet wurde. Dies geht jedenfalls aus einer Äußerung des Medienpolitischen        Sprechers der Hamburger CDU-Fraktion, Andreas Wankum, hervor, die er mir gegenüber        schriftlich gemacht hat. Zitat:

„Insbesondere stellen Sie in Ihrer Mail auf soziale        Ungerechtigkeit ab. Nach wie vor gibt es aber die Möglichkeit der        Rundfunkgebührenbefreiung aus finanziellen Gründen. Insgesamt dürften durch die        Umstellung der GEZ-Gebühren die unteren Einkommensschichten mit der Haushaltsabgabe        besser gestellt sein.“

Dies ist, wie Sie selber wissen, falsch. Da Herr Wankum seine        Parteikollegen sicherlich beraten hat, waren die an der Gesetzgebung beteiligten        CDU-Politiker also falsch beraten. Auch die anderen Fraktionen in den Landesparlamenten        werden ebenso schlampig und willfährig an die Verabschiedung dieses        Rundfunkbeitragsstaatsvertrages herangegangen sein. Dazu gehören leider auch jene        Parteien, die scheinheilig mit dem Slogan der „Sozialen Gerechtigkeit“ wie        Fischmarktschreier lauthals Kunden bzw. Wähler anzulocken versuchen. Solche        Grundrechtsverstöße gegen die Freiheitsrechte und gegen die Werte der sozialen        Gerechtigkeit sind aber keine Kleinigkeit!

Auch die exorbitanten Gagen und Gehälter, die Sie Ihren        Mitarbeitern und Fernseh-„Stars“ gönnen, sind mit dem Sozialstaatsprinzip        unvereinbar, wenn auf der anderen Seite Menschen, denen Sie ihr Geld wegnehmen, unter dem        Existenzminimum leben müssen.

Nun zu einem ganz anderen Punkt: Sie verletzen fortwährend        den Rundfunkstaatsvertrag, der auch für Sie als Rundfunkmacher bestimmte Pflichten und        Nebenpflichten vorsieht. Einige dieser Nebenpflichten finden Sie in § 3 RfStV sowie § 10        RfStV, die ich Ihnen hiermit in Erinnerung bringen möchte:

§ 3: „Die in der Arbeitsgemeinschaft der        öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD)        zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), das        Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit verbreiteter Rundfunkprogramme haben in        ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen; die        sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.

§ 10: „Berichterstattung und        Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim        Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein.        Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf        Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu        trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.“

Gegen diese Bestimmungen haben Sie in der Vergangenheit mehrfach grob        verstoßen. Hierzu nur ein paar kurze Beispiele:

In Ihrer ZDF-Sendung „Frontal 21“ vom 4.8.2009 wurden die        beiden Studentinnen einer Bibelschule, Rita Stumpp (26) und Anita Grünwald (24) mit        Selbstmordattentätern verglichen. Nachzulesen ist dies mit einem kritischen Kommentar        u.a. bei:

http://www.bibubek-baden.de/html/aktuell.php?seite=ZDF0Sendung0verleumdete0christlicher0Mission0

Die beiden jungen Frauen waren im Jemen in einem Krankenhaus        beschäftigt und wurden während eines Ausfluges ermordet. Sie waren in diesem verarmten        Land, um den Menschen dort zu helfen und sie wurden vermutlich ermordet, weil sie helfen        wollten. Ihr Lohn für ihre Arbeit war die Freude und Dankbarkeit der Menschen, denen sie        geholfen hatten. – Bei Selbstmordattentätern ist es doch wohl ein kleines Bisschen        anders: Selbstmordattentäter wollen verstümmeln, morden und zerstören. Als Lohn        erhoffen sie sich 72 Jungfrauen, die ihnen in einem „Paradies“ zu Diensten sind.        Das glauben Sie nicht? Googeln Sie doch einmal nach „72        Jungfrauen“ (mit Anführungszeichen). Das, was die beiden Bibelschülerinnen        machten, ist gelebte Liebe im Zeichen des Kreuzes. Das, was Selbstmordattentäter tun, ist        gelebter Hass im Zeichen des auf den Kopf gestellten Kreuzes. Erkennen Sie den         „winzig kleinen“ Unterschied? Der Sender hatte es trotz Beschwerden nicht für        nötig befunden, sich zu für seine Entgleisung zu entschuldigen. Im Gegenteil, dieser        unsägliche Vergleich wurde von der ARD übernommen und trotzig wiederholt!

Ein weiteres Beispiel dazu: Ihre ZDF-Sendereihe „Götter        wie wir“ ist eine einzige Beleidigung gläubiger Juden, Christen und anderer        Gott-gläubiger Menschen. Gott wird darin als blöder Trottel dargestellt. Hier zum        nachschauen:

http://goetterwiewir.zdf.de/

http://www.youtube.com/watch?v=W6L5wKyCFk0

Was müssen Ihrer Darstellung nach Menschen, die an Gott glauben,        für dämliche Hohlköpfe sein, wenn sie auch noch zu so Jemanden aufschauen und beten?

Sie schmälern mit Ihrer Kommentierung das Ansehen derer in der        Bevölkerung, die an Gott glauben – und damit auch mein Ansehen!

Junge Menschen werden sich gar nicht erst Gott zuwenden, sondern es        cool finden, Juden und Christen wegen ihres Glaubens zu verspotten. Solche Diffamierungen        sind oft schon die Türöffner für Verfolgung, Demütigung und Vertreibung, wie dies in        verschiedenen europäischen Ländern bereits Wirklichkeit geworden ist. Daher fühle ich        mich von Ihren Sendern angefeindet und bedroht.

Gemäß RfStV haben Sie die Würde und die religiösen        Überzeugungen der Menschen zu achten und diese nicht niederzumachen und der        Lächerlichkeit preiszugeben. Ihre fortgesetzten Verstöße gegen den RfStV bezüglich        meiner religiösen Selbstbestimmung und Ausrichtung verletzen mich in meinen Rechten!

Ein weiterer Verstoß gegen den RfStV ist die falsche Verwendung von        Begriffen – in diesem Beispiel des Begriffs „Kunst“. Von Ihrem Sender        Deutschlandradio Kultur wurde mehrfach wiederkehrend um 22.25 Uhr, 5 Minuten lang ein         „Klangkunstwerk“ ausgestrahlt, das sich schlimmer anhörte, als Fluglärm,        Presslufthämmer und Musikantenstadl zusammen. Es geht mir hier nicht darum, dass dieses         „Klangkunstwerk“ eine unerträgliche Belastung für die Ohren und den Geist        darstellt – denn das könnte man unter dem Stichwort „Geschmackssache“ abtun.        Vielmehr handelt es sich bei diesen Geräuschen um einen bloßen technischen Mitschnitt        von elektronischen Lauten, die bei der maschinenmäßigen Übertragung von        Twittermeldungen entstehen. Also ein Zischen, Rauschen und Blubbern. Hier ist das Prinzip        nachzulesen:

http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/klangkunst/1628377/

So ein Machwerk, das Sie den Bürgern widerrechtlich als         „Kunst“ anpreisen, hat keinerlei erkennbare Schöpfungstiefe, die etwa im        Urheberrecht relevant ist. Das ist einfach eine extrem freche        Beitragszahler-Vergackeierung. Außerdem verleiden Sie damit insbesondere den jungen        Menschen generell die Kultur und die Kunst als solches!

Wenn Sie sich also nun anmaßen, von mir Geld gem. RfBStV zu fordern,        verlange ich im Gegenzug von Ihnen, dass Sie derartige Ausfälle, die mich persönlich        beleidigen sowie Falschdarstellungen künftig unterlassen. Sie haben Ihre eigenen        Pflichten aus dem RfStV endlich ernst zu nehmen! An einen Vertrag müssen sich nämlich        alle Vertragspartner halten und nicht nur die Schwächeren, die man leicht mit        Zwangsvollstreckungsandrohungen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren unter Druck setzen kann.

Geld, das ich Ihnen zur Verfügung stellen würde, käme nicht nur        mehr oder weniger einfältigen oder nervigen Sendungen zugute, sondern wird wohl auch        künftig für die sukzessive, schleichende, gut getarnte Abschaffung der Demokratie        missbraucht. Diese schwerwiegende Behauptung möchte ich Ihnen an ein paar Beispielen        erläutern:

Durch die Zwangsfinanzierung und dem Ihnen vom        Bundesverfassungsgericht vor vielen Jahren (als es z.B. noch kein Internet gab)        zugebilligten Bestands- und Entwicklungsgarantie, wird die Berichterstattung immer        ärmlicher und einheitlicher. Man könnte auch sagen, dass sie sich allmählich in        Richtung Gleichschaltung bewegt. Dies betrifft sowohl die Themenauswahl als auch deren        Gewichtung, Strukturierung, Darstellung und Kommentierung. Eine mögliche Vielfalt muss        mehr und mehr der Einfalt weichen, da private Verlage und Rundfunkanbieter kaum echte        Marktchancen haben. Ich habe zu diesem Thema zwei Artikel geschrieben, die Sie hier        nachlesen können:

http://www.gez-abschaffen.de/einfalt.htm

http//www.gez-abschaffen.de/Monopolstellung.htm

Insbesondere lässt sich Ihre Absicht, die Medien in Ihrem Sinne        gleichzuschalten sehr leicht erkennen, wenn man sich das Wesen der Tagesschau-App klar        macht und die Vehemenz, mit der Sie dieses Projekt durchgepeitscht haben. Dieses durch        Zwang finanzierte Angebot wird den Menschen kostenlos zur Verfügung gestellt. Sicherlich        zur Freude vieler Nutzer, die Sie damit auf Ihre Seite ziehen. Was können denn nun aber        private Anbieter anstellen, damit sie mit kostenpflichtigen Nachrichten-Apps im Markt        unterkommen? Ohne Einnahmen wird das auf Dauer nichts, d.h. es gibt bald nur noch einen        Monopolisten, der alles beherrscht: Sie.

Ein kurzer Blick auf den Zeitschriftenmarkt, der zum Glück noch        nicht von einem Monopolisten, wie Ihnen, verseucht ist, gibt Aufschluss, wie vielfältig        Fernsehen sein könnte, wenn sich das Spiel der Kräfte entfaltet: Allein zu den Themen         „Foto“ oder „Computer“ gibt es schier unendlich viele verschiedene        Leseangebote, die wöchentlich oder monatlich neu und frisch aktualisiert herausgegeben        werden. Die sonstigen Angebote reichen von Modelleisenbahn- über Pferde-, Esoterik- und        Wissenschaftsthemen bis hin zu diversen Mode- und Sportmagazinen – und nicht zuletzt        natürlich zu politisch unterschiedlich ausgerichteten Nachrichtenmagazinen oder bunten        Boulevarderzeugnissen. – Beim Fernsehen herrscht dagegen Ödness: nicht enden wollende        Kochshows, Musikantenstadl, Wettendass und Fußball. Dazwischen mitunter kurze Nachrichten        ohne jede Themenbreite und ohne Informationstiefe. Die Monopolisierung, Gleichschaltung        und Verdummung im Rundfunkbereich ist besorgniserregend!

Ganz schlimm ist auch die Tendenz der öffentlich-rechtlichen        Rundfunkanstalten, Kritiker mit übelsten Prozessen und Abmahnungen zu überziehen! Ich        selbst bin, wie Sie sich sicher noch erinnern können, davon betroffen worden. Der Blog „Meine        Zwangsanmeldung“ ist nur noch bruchstückhaft auf der Seite zu sehen. Er hatte        mal 136 Din-A4-Seiten Umfang und ging über mehrere Jahre. Dank NDR ist er nur noch ein        Skelett.

Solche Unterlassungsklagen, die sicherlich nicht zu Ihrem strengeren        Bildungsauftrag gehören, kosten Geld. Geld, das Sie mit Ihrem Beitragsbescheid nun auch        von mir verlangen. Irgendein sowjetischer Politiker sagte einmal sinngemäß: „Der        Klassenfeind hat den Strick, an dem wir ihn aufhängen, selber zu zahlen!“ Sie werden        Verständnis dafür haben, dass ich als Betroffener da nicht kampflos mitmache.

Ich habe in meinem Buch „Erfolgreich gegen den Rundfunkbeitrag        2013“ auf den Seiten 22 bis 28 in Originalzitaten zusammengefasst, was die        Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes lt. ihrem Bericht von den Regelungen        des damaligen noch im Entwurf befindlichen RBStV hielten. Um es kurz zu machen: Sie        hielten ihn für grob rechtswidrig. Die Datenschutzrechte der Bürger werden durch die        Regelungen des RBStV drastisch verletzt. Damit werden auch meine eigenen Rechte verletzt!

Trotz der dramatischen Einwände unserer deutschen        Datenschutzbeamten, haben die Politiker diese Missbilligungen ignoriert und das Gesetz so        verabschiedet, wie es der Entwurf vorsah: rechtswidrig und damit illegal!

Ich möchte Sie bitten, mir noch eine weitere Frist für meine        Begründung gegen diesen Bescheid einzuräumen, da die Monatsfrist für die juristische        Aufarbeitung aller Argumente nicht ausreicht. Insbesondere soll der Komplex des Begrifft         „Beitrag“ näher hinterfragt, und an den Begriffen „Steuer“,         „Gebühr“ und „Abgabe“ gemessen werden. Hierzu möchte ich mir noch        von Experten Rat holen und die Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thomas Koblenzer und Prof.        Dr. Christoph Degenhart durcharbeiten.

Ich bitte Sie daher dringend um die Einräumung einer weiteren        Frist von einem oder zwei Monaten sowie um eine diesbezügliche Bestätigung. Bitte haben        Sie für dieses Anliegen Verständnis!

Außerdem stelle ich einen

Antrag auf Aussetzung der        Vollstreckung

Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4        VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches. Grund: Ich kann mir die        Zahlung des Beitrages nicht leisten!

Bernd Höcker

WiderspruchsbescheidWiderspruchsbescheid-Seite2Widerspruchsbescheid-Umschlag

Quelle: http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#oben

movie4k: Achtung Polizei

Der movie4k.to Index umfasst ca. 20000 Filme, darunter auch die neuesten Kino-Hits. Angeblich werden einige User jetzt von der Polizei angerufen und darauf hingewiesen, dass sie illegale Streams schauen. Ist da was dran oder handelt es sich um einen neuen Trick der Abmahn-Mafia?

 

movie2k.to - Streaming legal oder illegal?
Plakat: Plumper Einschüchterungsversuch der Filmindustrie

 

Ist das Schauen von Filmen bei movie4k oder kinox.to illegal? Darüber scheiden sich die Geister. Download „nein“, gucken „ja“ – so wird die aktuelle Rechtssprechung interpretiert. Doch die Gretchenfrage lautet, werden Teile des Films in irgendeiner Weise auf dem Computer gespeichert – und diese Frage ist selbst bei Streaming mit „ja“ zu beantworten, weil Teile der Wiedergabe zwangsläufig zwischengespeichert werden müssen.

Das machen sich offenbar einige Abmahner und auch die Filmindustrie zu Nutze, indem sie User, die erwischt werden, mit fetten Geldstrafen überziehen. Wie die Abmahner an die Infos kommen, ist derzeit unbekannt. Es scheint fast so, also ob sie einfach jeden anschreiben bzw. abmahnen – in der Annahme, dass praktisch jeder schon mal auf einem Filmportal war und mal  einen Streifen dort gesehen hat.

Eine ganz neue Masche ist jetzt aber, dass die Abmahnmafia sich auch telefonisch meldet. Verschiedentlich gibt es Berichte, bei denen User darüber klagen, dass angeblich die Polizei angerufen hätte. Gerade in Haushalten mit Kindern und Jugendlichen sind die Eltern verblüfft und verunsichert, wenn sie so einenn Anruf erhalten.

 

Eine Mutter berichtet in einem Forum:

Diese Woche bekamen wir einen Anruf: Meine Tochter ging dran, es meldete sich ein Polizeibeamter, welcher mit mir reden wollte. Meine Tochter legte aber sofort auf. Am nächsten Tag rief ein anderer „Polizeibeamter“ an und wollte mit mir reden, meine Tochter ging dran. (ich war wieder nicht da). Er meinte zu meiner Tochter, es gehe um illegale Streams, die unser Haushalt geguckt hätte und, er wolle sich später melden.

 

Die Abmahntäter verlangen am Ende eine Summe X, die angeblich bis zu 1000 Euro betragen kann als Strafe für „illegales Streaming“.

Eines ist klar: Auf keinen Fall zahlen. Bei denn Anrufen handelt es sich angeblich um Fakes, die nur herauskriegen wollen, ob im Haushalt tatsächlich Streaming-Portale besucht werden. Deshalb sollte man bei solchen Anrufen auf keinen Fall irgendetwas sagen oder sogar etwas zugeben. Wenn man nämlich in irgendeiner Weise bestätigt, dass der Sohn oder die Tochter möglicherweise tatsächlich bei movie4k oder kinox.to vorbeigeschaut haben, flattert sofort der Abmahnbescheid ins Haus. Bester Tipp also: sofort auflegen.

Wichtig ist auch, Kinder und Jugendlich über dieses Vorgehen zu informieren. Denn diese werden von den Anrufern schnell um den Finger gewickelt und eingeschüchtert, gerade, wenn es heißt „hier ist die Polizei“. Hat man erst mal zugegeben, dass man auf Streamingportalen war, dann hat man schlechte Karten.

Als nächstes flattert dann nämlich ein Abmahnbescheid ins Haus – meist von irgendwelchen dubiosen Firmen, die angeben, angeblich im Auftrag der Filmindustrie zu handeln. Auch hier heißt es: Auf keinenn Fall zahlen! Auch nicht auf Mahnung oder Gerichtsandrohungen reagieren. Diese Abzocker arbeiten nämlich mit allen Mitteln. Einfach das Schreiben ignorieren. Am Ende wird alles im Sande verlaufen.

Eines steht fest: Die Methoden der Abmahnmafia werden immer abgebrühter und viele Unschuldige haben bereits riesige Summen gezahlt, aus Angst vor angedrohter Strafverfolgung oder sonstigen Erpressungen.

Es wurde auch schon berichtet, dass die Abmahner einfach flächendeckend Mahnbriefe mit Überweisungsformularen verschicken, ganz einfach in der Annahme, dass die meisten Internetuser auch irgendwann mal ein Streamingportal besucht haben. Oft haben diese Briefe einen offiziellen Charakter und auch hier wird wieder der Anschein erweckt, als ob die Filmindustrie hinter den Schreiben steckt. Auch hier lautet der Tipp: Immer ignorieren. Auch wenn man danach mit weiteren Mahnungen und sogar mit Gericht und Gefängnis bedroht wird.

Leider gehen die Behörden gegenn solcherlei Abzocke kaum vor. Ja es wird sogar stillschweigend geduldet, weil man die Streaming-User verunsichern will. Insofern arbeitet die Filmindustrie offenbar mit solchen miesen Abzockern zusammen. Beweisen kann man dies allerdings nicht.

Eines ist jedenfalls Fakt: Die Methoden, die Streaming-Gemeinde zu verunsichern und bei ihnen abzukassieren werden immer brutaler und ausgefuchster. Wer in die Fänge solcher Abzocker gerät sollte auf jeden Fall Ruhe bewahren und auf keinen Fall reagieren bzw. antworten. Das macht dann alles nur noch viel schlimmer. Auch hier lautet der Rat: Brief zerreissen oder falls es übers Telefon läuft: Auflegen!

 

http://www.mmnews.de/index.php/etc/14041-movie4k-achtung-polizei

Gesetze der Nationalsozialisten für die BRD-Staatssimulation

 

Nachfolgend sollen die Gesetze vorgestellt werden, die durch die Nationalsozialisten geschaffen oder geändert wurden und die trotz Nichtigkeit der genannten Gesetze für die BRD-Staatssimulation (BRD des Vereinigten Deutschlands=Rechtsnachfolger der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes) – zumindest in Teilen – fortgelten.

Das kastrierte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913

Die durch die Nazis durchgeführten Änderungen am RuStAG lebten auch nach dem Untergang der Ära der Nationalsozialisten fort, man war der Auffassung, daß die durch die Nationalsozialisten vorgenommenen Änderungen übernommen werden konnten. Diese Betrachtungsweise wurde auch dann angewendet, wenn die ändernden Gesetze selbst aufgehoben wurden. Die Änderungen durften nur nicht gegen die von den Alliierten aufgestellten Rechtsgrundsätze verstoßen. Ob diese ändernden Gesetze überhaupt verfassungsgemäß in der Zeit der Nationalsozialistischen Regierungszeit zustandegekommen waren, interessierte die BRD-Oberen damals nicht und diese Überlegungen interessieren offenbar auch heute noch niemanden. Es wurde sogar vom Bundes-Grundgesetz-Gericht (fälschlich: Bundesverfassungsgericht) geäußert, daß die von den Nationalsozialisten aufgestellten Verordnungen, Gesetze etc. und die von diesen geschlossenen Verträge fortgelten, so äußerte sich das Bundes-Grundgesetz-Gericht wohlwollend über den Nazi-Staat als Gesetzgeber beim Abschluß des sog. Reichskonkordats zwischen dem Deutschen Reich und dem heiligen Stuhl vom 20. Juli 1933.

Wikipedia schreibt hierzu:

Dabei stellte das Gericht zunächst fest, dass die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich ist (vgl. Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945). Da ungeachtet der massiven Vertragsverletzungen seitens des nationalsozialistisch regierten Deutschlands das Konkordat nie gekündigt worden sei, sondern vielmehr diese Verletzungen gerügt wurden, bestehe das Konkordat nach wie vor fort und binde die Bundesrepublik. Unschädlich sei, dass es auf Grundlage des nationalsozialistischen Ermächtigungsgesetzes abgeschlossen wurde und damit nicht im Verfahren zustande kam, das die Weimarer Reichsverfassung vorsah. Die nationalsozialistische Gewaltherrschaft habe sich zu diesem Zeitpunkt bereits faktisch durchgesetzt; wie bei anderem vorkonstitutionellem Recht sei die Art des Zustandekommens daher unschädlich.

So schreibt das Bundes-Grundgesetz-Gericht dann in seinem Urteil:

Die deutsche staatsrechtliche Grundlage für die Befugnis zum Abschluß des Reichskonkordats war das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (BGBl. I S. 141), das sogenannte Ermächtigungsgesetz. Sein Art. 4 lautet: 122

“Verträge des Reichs mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erläßt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.” 123

Der Reichspräsident vertrat nach Art. 45 Abs. 1 WRV das Reich völkerrechtlich und konnte im Namen des Reichs Bündnisse und andere Verträge mit auswärtigen Mächten schließen; auf Grund des Art. 4 des Ermächtigungsgesetzes bedurfte er nicht mehr der in Art. 45 Abs. 3 WRV vorgesehenen Zustimmung dem Reichstags für Verträge mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen. Es kann dahingestellt bleiben, ob die Zustimmung des Reichstags nach der Weimarer Verfassung für Konkordate erforderlich war, denn in jedem Fall beseitigte das Ermächtigungsgesetz dieses Erfordernis. Wenn das Ermächtigungsgesetz galt, dann können Einwendungen gegen die Gültigkeit des Abschlusses des Reichskonkordats aus der mangelnden Zustimmung des Reichstags nicht hergeleitet werden. 124

Gemessen an den Vorschriften der Weimarer Reichsverfassung war das sogenannte Ermächtigungsgesetz ungültig. Es bedarf hierüber jedoch keiner näheren Ausführungen, denn über seine Gültigkeit kann nicht nach den Bestimmungen dieser Verfassung entschieden werden. Das Ermächtigungsgesetz muß als eine Stufe der revolutionären Begründung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft angesehen werden. Es schuf anstelle der bisherigen eine neue Kompetenzordnung. Diese neue Kompetenzordnung hatte sich jedenfalls zur Zeit der Ratifikation des Konkordats (September 1933) tatsächlich durchgesetzt, und zwar nach innen und nach außen. Gemäß den Bestimmungen des Ermächtigungsgesetzes waren bereits vor dem Abschluß des Konkordats vom Deutschen Reich eine Reihe von völkerrechtlichen Verträgen geschlossen worden, vor allem der Viermächtepakt zwischen Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien vom 15. Juli 1933 (Politische Verträge, herausgegeben von Viktor Bruns, Bd. 1, Berlin 1936, S. 348). Die neue Kompetenzordnung war also international anerkannt. Sie funktionierte auch nach innen. 125

Man kann nicht die Existenz einer revolutionär gesetzten Kompetenzordnung bejahen, aber den unter dieser Kompetenzordnung gesetzten Staatsakten und Normen die Geltung versagen. Vielmehr führt die Anerkennung der Geltung einer Kompetenzordnung zwangsläufig zu der Folgerung, die Möglichkeit der Entstehung gültigen Rechts unter dieser Kompetenzordnung anzunehmen. (Vgl. auch BVerfGE 2, 248, 253; 3, 90, 94; 6, 132; BGHZ 5, 96 ff.). Mit der Anerkennung der neuen Kompetenzordnung ist noch nichts darüber ausgesagt, ob die auf ihrer Grundlage erlassenen Gesetze und Verordnungen als gültiges Recht anerkannt werden können. Dafür kommt es auf ihren Inhalt an. Sie können dann nicht als gültiges Recht anerkannt werden, wenn sie gegen das Wesen und den möglichen Inhalt des Rechts verstoßen. In dieser Hinsicht können Bedenken gegen das Reichskonkordat nicht erhoben werden.

Nach Aussage des Bundes-Grundgesetz-Gerichtes konnte also die nationalsozialistische Regierung rechtswirksame Gesetze und Verordnungen erlassen, weil sich die “Kompetenzordnung des auf Basis des Ermächtigungsgesetzes aufgebauten Diktaturstaates faktisch nach innen und außen durchgesetzt hatte”.

Schauen wir uns als nächstes das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1933 an:

Dessen Inhalt lautet:

Artikel 1

Die Volksvertretungen der Länder werden aufgehoben.

Artikel 2

(1) Die Hoheitsrechte der Länder gehen auf das Reich über. (2) Die Landesregierungen unterstehen der Reichsregierung.

Artikel 3

Die Reichsstatthalter unterstehen der Dienstaufsicht des Reichsministers des Innern.

Artikel 4

Die Reichsregierung kann neues Verfassungsrecht setzen.

Artikel 5

Der Reichsminister des Innern erläßt die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Artikel 6

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft.

Keiner dieser Artikel ist objektiv völkerrechtswidrig und jeder kann mit dem damaligen Zeitgeist erklärt werden, und doch beseitigt er die durch die Verfassung vom 11. August 1919 inDeutschland errichtete Demokratie. Die Verfassung wurde ja bereits durch das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 23./24.03.1933 faktisch außer Kraft gesetzt, usurpiert. Der Reichstag war de facto entmachtet, hatte bereits nichts mehr zu sagen, die Abgeordneten hatten sich selbst abgeschafft.

Hierzu lesen wir bei Wikipedia folgendes:

Mit den Gesetzen der 1920er Jahre, vor allem der Stresemannschen und Marxschen Ermächtigungsgesetze, waren gefährliche Vorbilder für den Verfassungsbruch geschaffen worden. Als Adolf Hitler zu Beginn des Jahres 1933 seine Diktatur zu festigen suchte, strebte er zielgerichtet auf ein Ermächtigungsgesetz zu. Sein Gesetz vom 24. März 1933 unterschied sich aber in entscheidenden Punkten von dem Marxschen aus dem Jahre 1923:[29]

  • 1933 entschieden die Abgeordneten nicht mehr frei, sondern waren durch den nationalsozialistischen Terror bereits eingeschüchtert.
  • Hitlers Regierung sollte nach seinem Ermächtigungsgesetz nicht nur Verordnungen, sondern Gesetze und auch Verträge mit dem Ausland beschließen können.
  • Die so beschlossenen Gesetze konnten von der Verfassung abweichen.
  • Die Regelung war thematisch nicht beschränkt und sollte vier Jahre dauern.
  • Weder ein Reichstagsausschuss noch der Reichsrat konnten Kontrolle ausüben bzw. wenigstens nachträglich die Aufhebung fordern.

Ein weiterer Unterschied besteht in der parlamentarischen Situation: Im Gegensatz zum Minderheitskabinett Marx hatte Hitler seit den Wahlen vom 5. März 1933 zusammen mit der DNVP eine absolute Mehrheit im Reichstag. [30] Hitlers Absicht war es, den Reichstag auszuschalten, die Verfassung de facto außer Kraft zu setzen und dennoch den Schein der Legalität zu wahren. Das Gesetz ist durch den Ausschluss der kommunistischen Abgeordneten, die illegal im Reichstag anwesenden bewaffneten und uniformierten SA- und SS-Angehörigen sowie die illegal durchgeführte Geschäftsordnungsänderung verabschiedet worden.

Der Verfassungsbruch ist aber nicht einfach nur eine nette Tatsache, über die man wohlfeine Diskussionen führen kann, sondern hat rechtlich die Nichtigkeit der entsprechenden Gesetze zur Folge. Es wurde ja nicht einfach nur gegen die Verfassung, sondern zudem wurde auch gegen zahlreiche Strafgesetze verstoßen. Immerhin wurde den Abgeordneten entsprechende Folgen im Falle der Ablehnung des Gesetzes angedroht, sie wurden körperlich an der Teilnahme zu den Abstimmungen gehindert, widerrechtlich verhaftet etc., der Verfassungs- und Rechtsverstoß ist also offensichtlich. Daß ein gegen die geltende Verfassung verstoßendes Gesetz dessen Nichtigkeit zur Folge hat, sollte einleuchtend sein. Nicht zuletzt daher haben die Alliierten auch nach 1945 zahlreiche Gesetze nochmals aufgehoben, nicht etwa, weil sie von deren bisheriger Gültigkeit ausgegangen waren, sondern um eventuelle Unklarheiten über die Geltung bei den Deutschen von vornherein auszuräumen, die noch von deren Gültigkeit ausgingen, hier eine Übersicht bei Wikipedia. Praktisch wurde die gesamte Rechtsordnung auf den Stand 30. Januar 1933, den Tag bevor Adaolf Hitler Reichskanzler wurde, zurückgestellt. Dies, um klar aufzuzeigen, daß die gesamten Gesetze, Verordnungen etc. nichtig, ungültig, unanwendbar waren.

Auf dem Gesetz über den Neuaufbau des Reiches basiert auch die Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit. Diese scheinbar einen Segen bringende Verordnung beseitigt die bisher durch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) definierten Staatsangehörigkeiten, die sich an den Bundesstaaten orientierten, die nach der neuen Verfassung vom 11. August 1919 als Reichsländer bezeichnet wurden. So gab es eben die Staatsangehörigkeit Preußen, die von Braunschweig, Oldenburg, Württemberg, Sachsen, Baden und so weiter. Nach der neuen Verordnung hieß es für kurze Zeit auf den Pässen “deutsch” für die vermeinlich nun existierende “deutsche Staatsangehörigkeit”, später wurde durchgängig “Deutsches Reich” verwendet, noch etwas später wurden hier sogar komplett neue Pässe gedruckt, die vorn nicht mehr den sechseckigen Reichsadler (weil die noch aus der Weimarer Republik stammten), sondern den mit ausgebreiteten Schwingen auf dem Kranz mit der Swastika sitzend verwendeten und auf der ersten Innenseite war statt dem Ausfüllfeld für die Staatsangehörigkeit hier bereits “Deutsches Reich” eingedruckt, damit es keine anderslautenden Staatsangehörigkeitsangaben mehr geben konnte.

Sehen Sie nachfolgend die unterschiedlichen Modelle:

Modell zur Zeit der Weimarer Republik (hier Staatsangehörigkeit: Sachsen):

  

Modell nach Einführung der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit, Angabe hier “Staatsangehörigkeit: deutsch”:

 

Modell mit eingedrucktem “Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich”, aber noch Weimarer Adler (Außeneinband wie zuvor, daher hier fortgelassen):

 

Modell nach 1937 (neue Außen- und Innengestaltung mit Nazi-Adler):

 

Die Bundesregierung und die Bundes”behörden” wenden jedoch, in derselben Manier, wie sie das seit 1990 ungültige, weil ohne Geltungsbereich nicht mehr anwendbare, Grundgesetz nach wie vor anwenden und auch noch als “Verfassung” bezeichnen, die Gesetze der Nationalsozialisten an. Andererseits werden Bürger, die die tatsächliche Rechtslage kennen und argumentieren, daß der Staat das Deutsche Reich ist und die Bundesrepublik Deutschland nur eine Verwaltung der besetzten Gebiete dieses Staates ist (was im übrigen völlig den Tatsachen entspricht und jederzeit nachgeprüft werden kann), als Nazis diffamiert, obwohl ganz offensichtlich die wahren Nazis in den Amtsstuben, den vermeintlichen “Parlamenten” und den “Gerichten” sitzen, die weiterhin die Anwendung von Nazi-Gesetzen und -Verordnungen praktizieren und der Bürger auch noch obendrein gezwungen wird, mit “Dokumenten” herumzulaufen und sie zu benutzen, die ihm eine in Wahrheit nicht existierende Staatsangehörigkeit “DEUTSCH” oder eben eine “deutsche Staatsangehörigkeit” attestieren, die jedoch ausnahmslos niemand haben kann, denn es gibt hierzu keinerlei gültiges Gesetz oder Verordnung.

An dieser Tatsache ändern auch die in der Nachkriegszeit erlassenen Änderungsgesetze nichts, da ersatzlos untergegangene Gesetze und Verordnungen nicht mit Hilfe von Änderungsgesetzen wieder Gesetzeskraft erlangen können. Auf diese Rechtslage hat mit bindender Wirkung für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen das Tribunal Gènèral de la Zone Francaise D`Occupation Rastatt als oberste Instanz auch für die übrigen Alliierten mit Urteil vom 06.01.1947 wie folgt hingewiesen:

Das vorerwähnte Urteil (red. Anmerkung: LG Offenburg vom 29.11.1946, 1 Js 980/46) wird infolgedessen aufgehoben unter besonderer Betonung, daß die vom Tribunal Gènèral geltend gemachten und tatsächlichen Entscheidungsgründe für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend sind.

Die tragenden Gründe für diese höchstrichterliche rechtsetzende Entscheidung lauten wie folgt:

„In weiterer Erwägung, daß das Gericht [red. Anmerkung: Landgericht Offenburg in seiner Entscheidung 1 Js 980/46] zu Unrecht behauptet hat, daß die Hitlerregierung bis zum 14.07.1933 verfassungsmäßig war, daß im Gegenteil feststeht, daß die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933 unter Umständen zustande gekommen ist, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, daß das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933 entgegen der Behauptung, daß es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, das infolge Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und daß es durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzt.

In der Erwägung, daß die Regierung Hitlers weder vor noch nach dem 21.03.1933 sich auf ein Vertrauensvotum eines ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments gestützt hat, ein Erfordernis, das von der damals geltenden Verfassung vom 11. August 1919 aufgestellt war.

Aus all diesen Gründen erläßt das Tribunal Gènèral de la Zone Francaise D’Occupation Rastatt als oberste Instanz folgendes Urteil:

Die Verordnung vom 21. März 1933 ist im Hinblick auf die Artikel 46, 49 und 68 (in ihrem ursprünglichen Wortlaut) der Verfassung vom 11. April 1919 verfassungswidrig.

Das erlassene Urteil [red. Anmerkung: LG Offenburg v. 29.11.1946 – 1 Js 980/46 in der Strafsache gegen Tillessen wegen Mordes] steht, da es geeignet ist, den Hitlergeist lebendig zu erhalten im Widerspruch mit der internationalen Rechtsordnung der Vereinten Nationen, ebenso wie mit der Rechtsordnung Deutschland selbst.

Das vorerwähnte Urteil wird infolgedessen aufgehoben unter besonderer Betonung, daß die vom Tribunal Gènèral geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend sind.”

Diese Rechtslage hat sich bis heute nicht geändert. Entscheidend ist das „Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007.“ Dort sind in Artikel 4 „Bereinigung des Besatzungsrechts“ unter § 3 die Folgen der Aufhebung eindeutig geregelt. Dort heißt es:

„Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages [vom 26.05.1952] fort.“

Gemäß Art. 139 Grundgesetz sind der Bundesgesetzgeber, die Bundesbehörden und die Gerichte einschließlich des “Bundesverfassungsgerichtes” auf Dauer gehindert, diese Rechtslage zu ändern oder aufzuheben.

Da die Feststellung des Tribunal Général vom 06.01.1947, daß sowohl der Reichstag als auch die Reichsregierung seit dem 05.03.1933 nicht von der Weimarer Reichsverfassung vom 11.08.1919 legitimiert waren, mit bindender gesetzlicher Kraft vom damaligen Souverän im deutschen Rechtssystem verankert worden ist, hat sie bis heute und weiterhin gemäß Artikel 139 Grundgesetz Bindewirkung für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen.

Das Tribunal Général hatte keine Veranlassung, neben den Gerichten und Verwaltungsbehörden auch den Gesetzgeber zu erwähnen, da er selbst gesetzgeberische Kraft hatte.

Die Verpflichtung des Bundesgesetzgebers in die vom Tribunal Général unwiderruflich ausgesprochene Bindewirkung der Feststellung, daß sowohl der Reichstag als auch die Reichsregierung seit dem 05.03.1933 nicht von der Weimarer Reichsverfassung vom 11.08.1919 legitimiert waren, ist erst im Überleitungsvertrag vom 26.05.1952 ergänzt worden.

In seiner gem. § 31 Abs. 1 BerfGG alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Behörden und Gerichte zwingend bindende Entscheidung vom 14.02.1968 BverfGE 23, 98 hat das BverfG sich zum „Unrecht, das gegen konstituierende Grundsätze des Rechts verstößt“, im 3. Leitsatz wie folgt geäußert (siehe hier):

„Einmal gesetztes Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grundsätze des Rechtes verstößt, wird nicht dadurch zu Recht, dass es angewendet und befolgt wird.“

Das bedeutet, daß das gesamte vom NS–Regime kodifizierte “Recht” Unrecht bleibt. Hierzu kommt, daß das gesamte vom NS–Regime kodifizierte “Recht” durch das für ganz Deutschland für verbindlich erklärte Urteil des Tribunal Général vom 16.01.1947 aufgehoben worden ist.

Hiervon sind natürlich nicht nur die oben bereits genannten Gesetze und Verordnungen betreffend die sog. “deutsche Staatsangehörigkeit” und die das RuStAG ändernden Gesetze und Verordnungen der Nazis betroffen, sondern alle Gesetze und Verordnungen, die die Nazis aufgestellt haben.

Eine kleine Aufstellung:

  • Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (vom 15. Mai 1935, am 17.05.1935 verkündet) Laut BGBl. III / FNA 102-1/1 in der ” BRD” gültig
  • Gesetz über die Auflockerung der Kündigungstermine bei Mietverhältnissen über Wohnräume (vom 24. März 1938, RGBl I 306)
  • Gesetz über die Haftpflicht der Eisenbahnen und Straßenbahnen für Sachschaden (vom 29. April 1940, RGBl I 691)
  • Bekanntmachung Änderung des Luftverkehrsgesetz vom 1. August 1922 (vom 27.09.1938, RGBl I 1246)
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (vom 26.1.1943, RGBl I 69)
  • Einkommensteuergesetz vom 24. Oktober 1934 (RGBl. I S. 1005) Neubekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, ber. S. 3862)
  • Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung (“Rechtsberatungsgesetz”) vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I, S. 1478)
  • Justizbeitreibungsordnung vom 11. März 1937 (RGBl. I S. 298) in der ” BRD” gültig als Bundesrecht – (BGBl. I S. 2258, 2270)
  • Gewerbesteuergesetz vom 1.Dezember 1936  (RGBl. I, S. 979), wird auch heute noch vollstreckt (Ergänzung von TS)
  • Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939, bis heute unverändert in Kraft!

Selbst wenn der sog. “Bundesgesetzgeber” heute das betreffende Gesetz bzw. die betreffende Verordnung aufheben und durch eine andere Verordnung oder ein anderes Gesetz ersetzen würde, so vermögen sie nicht die Staatsangehörigkeit “deutsch” oder die “deutsche Staatsangehörigkeit” abzuschaffen, die die Nazis eingeführt hatten und deren Verordnung seit mehr als 60 Jahren illegal angewendet wird. Tausende Ausländer, oder politisch korrekt “Bundesbürger mit Migrationshintergrund” haben in diesen 60 Jahren die vermeintlich existierende “deutsche Staatsangehörigkeit” verliehen bekommen, ohne daß diese Verordnung, auf der alles beruhte, auch nur eine logische juristische Sekunde in Kraft gewesen sei. Bis heute gilt das RuStAG in der Fassung vom 27. Juni 1924, also bis vor der Änderung durch die Nazis.

Millionen von Angestellten-, pardon, Personal-Ausweise und Reisepässe der Staatssimulation und Besatzungsordnung BRD mit nicht existierender Angabe der Staatsangehörigkeit “DEUTSCH” sind im Umlauf, und sicher auch Millionen von Einbürgerungen und Verleihungen dieser vermeintlichen “deutschen Staatsangehörigkeit”.

Nach § 4 RuStAG gilt heute noch:

Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind einer Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.

Selbst das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 08. Mai 1949, welches bis zum 29.09.1990 in Kraft war und seit der Aufgehung des Artikels 23 (Geltungsbereich des Grundgesetzes) durch Inkrafttreten des Einigungsvertragsgesetzes am 29.09.1990 unanwendbar geworden ist, ging von der nicht existierenden “deutschen Staatsangehörigkeit” in seinem Artikel 116 (1) aus.

Es erscheint dringend notwendig, daß der Staat Deutschland (= Deutsches Reich) handlungsfähig wird, daß das Besatzungsregime BRD nach seiner 1990 erfolgten juristischen Abschaffung auch faktisch abgeschafft wird und endlich die unsäglichen Nazi-Gesetze durch entsprechende der Reichsverfassung genügende Gesetze ersetzt werden.

Es gilt bis heute die Reichsverfassung vom 11. August 1919, entsprechende Rechtssätze der Alliierten oder der Besatzungsordnung “Bundesrepublik (in) Deutschland” können nur gelten, wenn die reichsrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Aus diesem Grunde ist auch das Gesetz zur Auflösung Preußens von 1947 nichtig, da es gegen die Weimarer Reichsverfassung verstößt und gemäß HLKO kein Gesetz ist, das die Ruhe und Ordnung im besetzten Gebiet gewährleistet. Der Artikel 43 der HLKO gestattet dem Besetzer zwar das Recht zum Erlaß von Gesetzen und Rechtssätzen, aber nur, wenn die Landesgesetze Berücksichtigung finden und es eine militärische Notwendigkeit dafür gibt. Hier stand der Auflösung des Staates Preußen die geltende Reichsverfassung als landesrechtlich zu beachtende Vorschrift im Sinne des Art. 43 HLKO entgegen:

Artikel 76 WRV: (1) Die Verfassung kann im Wege der Gesetzgebung geändert werden. Jedoch kommen Beschlüsse des Reichstags auf Abänderung der Verfassung nur zustande, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend sind und wenigstens zwei Drittel der Anwesenden zustimmen. Auch Beschlüsse des Reichsrats auf Abänderung der Verfassung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Soll auf Volksbegehren durch Volksentscheid eine Verfassungsänderung beschlossen werden, so ist die Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten erforderlich. (2) Hat der Reichstag entgegen dem Einspruch des Reichsrats eine Verfassungsänderung beschlossen, so darf der Reichspräsident dieses Gesetz nicht verkünden, wenn der Reichsrat binnen zwei Wochen den Volksentscheid verlangt.

Artikel 77 WRV: (1) Die zur Ausführung der Reichsgesetze erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften erläßt, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen, die Reichsregierung. Sie bedarf dazu der Zustimmung des Reichsrats, wenn die Ausführung der Reichsgesetze den Landesbehörden zusteht. So konnten die Alliierten nicht rechtswirksam Preußen als Staat auflösen, weil dem der Artikel 18 (1) Die Gliederung des Reichs in Länder soll unter möglichster Berücksichtigung des Willens der beteiligten Bevölkerung der wirtschaftlichen und kulturellen Höchstleistung des Volkes dienen. Die Änderung des Gebiets von Ländern und die Neubildung von Ländern innerhalb des Reichs erfolgen durch verfassungsänderndes Reichsgesetz.

Artikel 43 HLKO sagt aus:

[Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung]. Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Das Kontrollratsgesetz Nr. 46 (Auflösung des Staates Preußen) wurde für die sowjetische Besatzungszone 1955 außer Kraft (siehe hier) gesetzt, weil man die Nichtigkeit dieses Gesetzes und den Verstoß gegen die HLKO erkannt hatte.

Die Alliierten konnten aus einem zweiten Grunde nicht rechtswirksam Preußen auflösen: Sie hätten den dort lebenden und allen von den dort lebenden Personen abstammenden Kindern die Staatsangehörigkeit entzogen, da sie wußten (siehe Urteil oben), daß die “deutsche Staatsangehörigkeit” nicht wirklich existierte und die Preußen nach Auflösung des Staates Preußen eine Staatsangehörigkeit zu einem nichtexistierenden Staat gehabt hätten. Niemandem darf jedoch nach der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte”, Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 die Staatsangehörigkeit entzogen werden:

Artikel 15  1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. 2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.

Aus diesem Grunde besteht auch die Staatsangehörigkeit ebenso wie der Staat Preußen heute rechtlich fort, ebenso wie die anderen Reichsländer, da die Deutschen eben keine “Staatsangehörigkeit deutsch” oder “deutsche Staatsangehörigkeit” besitzen können, ebenso wie die Reichsverfassung mangels rechtswirksamer Aufhebung heute noch geltendes und anwendbares Recht ist, hingegen das Besatzungsinstrument namens “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland” trotz anderweitiger Bekundungen und mangels Geltungsbereich nicht mehr anwendbar ist. Aus dem gleichen Grunde gibt es auch keine Bundesländer, vielmehr bestehen alle Reichsländer gemäß der einzig geltenden deutschen Verfassung bis auf den heutigen Tage fort, da niemand sie hätte rechtswirksam (!) auflösen und an ihre Stelle hätte Bundesländer treten lassen können.

Das liegt letztendlich auch an der als Definition zu betrachtenden Aussage des “Bundes-Grundgesetz-Gerichtes” im Urteil vom 31.07.1973:

Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts “ Deutschland” (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet “ Deutschland” (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den “Geltungsbereich des Grundgesetzes” (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363) ….

Die obigen Ausführungen empfehlen wir Ihnen zur Verwendung in Antwortschreiben auf die verschiedenen Ansinnen und “Rechtssätze” der BRD-Staatssimulation, die Ihnen wahlweise einen Angestelltenausweis (“Personal-Ausweis”) oder eine “Staatsangehörigkeitsurkunde” ausstellen wollen, um damit die vermeintliche Geltung von Nazi-Gesetzen und Verordnungen zu demonstrieren, denn wenn Sie diese “Staatsangehörigkeitsurkunde” beantragen, bekommen Sie auch wieder lediglich ein Stück wertloses Papier, auf dem Ihnen “bescheinigt” wird, daß Sie die (in Wahrheit nicht existierende) “deutsche Staatsangehörigkeit” besitzen (wahlweise -Ausweis oder -Urkunde, aber Nazi-gemäß):

 

Was lehrt uns das Obengesagte? Die sogenannten “Nazis” sind nicht die, die heute auf das Fortbestehen der Reichsverfassung oder die Fortexistenz des Deutschen Reiches als der deutsche Staat hinweisen oder die, die monieren, daß die Abgabenordnung von 1977 und das Umsatzsteuergesetz, nach dem jeder Bürger seine 19% Obolus für die Besatzungsregierung bei jedem Einkauf bezahlen muß, nichtig sind, weil diese gegen das grundgesetzlich vorgeschriebene Zitiergebot verstoßen, sondern die eigentlichen Nazis sitzen in den Amtsstuben der Staatssimulation BRD, in deren “Gerichten” ohne Rechtsgrundlage, in dessen “Bundestag” und so weiter. Wir werden von diesen Nazis regiert. Das sollte endlich jedem aufrechten Deutschen klarwerden und er sollte endlich alles daran setzen, diesem Umstand ein Ende zu bereiten.

Wir sind dazu bereit. Machen Sie mit? Haben Sie den Mut, dem Nazi-Spuk endlich ein Ende zu machen?

Manfred Baumann, am 30. Januar 2012 (geboren in Grünberg / Preußische Provinz Niederschlesien, Staatsangehörigkeit: Preußen)

http://sommers-sonntag.de/?p=5597

NAZI-Gesetze im BRD Alltag

BRD Alltag / Der Führer ging, die Nazis sind geblieben
Es ist das jahr 2013 und es gibt immer noch Nazi-Gesetze die angewendet werden und das Täglich!

 

Ein vortreffliches beispiel hierfür ist die JBeitrO (Justizbeitreibungsordnung), welche im Täglichen gebrauch, bei Gerichtsvollziehern anwedung findet. Auszug:

(1) Nach dieser Justizbeitreibungsordnung werden folgende Ansprüche beigetrieben, soweit sie von Justizbehörden des Bundes einzuziehen sind:

 

1. Geldstrafen und andere Ansprüche, deren Beitreibung sich nach den Vorschriften über die Vollstreckung von Geldstrafen richtet;

 

2. gerichtlich erkannte Geldbußen und Nebenfolgen einer Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten;

 

2a. Ansprüche aus gerichtlichen Anordnungen über den Verfall, die Einziehung oder die Unbrauchbarmachung einer Sache;

 

2b. Ansprüche aus gerichtlichen Anordnungen über die Herausgabe von Akten und sonstigen Unterlagen nach § 407a Abs. 4 Satz 2 der Zivilprozeßordnung;

 

3. Ordnungs- und Zwangsgelder;

 

4. Gerichtskosten;

 

…..

 

Dabei sollte uns eins auffallen und Zwar die Eingangsformel, Zittat:

Auf Grund des Artikels 5 des Ersten Gesetzes zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16. Februar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 91) in Verbindung mit Artikel VII des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1470) wird folgendes verordnet: … (Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/jbeitro/eingangsformel.html) Zitat ende.

Wer in den letzten Jahren in Geschichte / Politik aufgepasst hat dem sollte aufgefallen sein ,dass es spätestens seit der Potsdammer Konferenz verboten ist NSDAP-Gesetze anzuwenden. Jedoch geschiet dies jeden Tag in der  BRD, ” im Namen des Volkes” , mit und durch sogenannte “Volksvertreter”.

 

Ich möchte folgendes Zitat einfügen:

Die auf der Potsdamer Konferenz beschlossene Entnazifizierung wird von den Alliierten umfassend in Angriff genommen: Die NSDAP und alle ihre Unterorganisationen werden verboten, alle NS-Gesetze aufgehoben, und jegliche Erinnerungen an das “Dritte Reich” wie zum Beispiel Straßenschilder, Bücher, Uniformen und Orden müssen aus der Öffentlichkeit verschwinden. Gegen die Spitzen des NS-Regimes wird seit dem 20. November 1945 vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg verhandelt….

( Quelle: http://www.hdg.de/lemo/html/Nachkriegsjahre/DieAlliierteBesatzun/en…)

 

Wie kann es dann sein, dass selbst im Jahre 2013 NAZI-Gesetze anwendung finden? Siehe Ausfertigungsdatum JBeitrO 11.03.1937 , wenn ich mich nicht verlese ist dies eindeutig zur “Blüte Zeit” der NSDAP, ausgegeben und angefertigt wurde.

Dies ist nur ein kleiner einblick in ein risiges Konglomerat von rechtverstößen und brüchen, die jeden Tag in der BRD begangen werden.

Wie soll es nun weiter gehen ?

Können wir das einfach zulassen?

Kannst du das zulassen?

Was ist mit deinen Kindern, sollen die schon als Sklaven geboren werden ?

Diese und mehr Fragen müssen wir uns stellen.

Du, ja genau, du kannst dem ganzen Abhilfe schaffen.

Du kannst den Wahlabgeordneten deines Vertrauens, darauf ansprechen.

Oder bei der Polizei mal nachfragen, Ordnungsamt, Bürgerbüro, Rathaus

oder einfach mal einen Richter aufsuchen und nachfragen.

Möglicherweise kommt die Bundeswehr auch in betracht da es sich um Millitärgesetze

handelt.

 

Öffentlichkeit schaffen ist die devise!

Autor: Gorgo alias Gorgo1337 (http://k0kiblog.hostingsociety.com/nazi-gesetze-im-brd-alltag/)

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