Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jbeitro/gesamt.pdf
Weitere Kommentare sind eigentlich überflüssig. Was sagt aber unser Grundgesetz dazu?
Art 139 Grundgesetz
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jbeitro/gesamt.pdf
Weitere Kommentare sind eigentlich überflüssig. Was sagt aber unser Grundgesetz dazu?
Art 139 Grundgesetz
Ein Gericht in Duisburg hat einem Mitarbeiter eines Online-Bewertungsportals mit Beugehaft gedroht, wenn er nicht den Namen eines Nutzers verrät. Die Drohung wirkte: Das Portal rückt die Anmelde-Daten des Nutzers heraus. Das Gefängnis wäre ein zu hoher Preis gewesen.
In diesem WAZ-Bericht erschien Rasmus Meyer noch als Held. Am Ende konnte er dem Druck der Justiz nicht standhalten: Aus Angst vor dem Gefängnis kooperiert er mit den Behörden und übergibt ihnen die Daten eines Users seiner Plattform.
Das Landgericht Duisburg kann einen Erfolg vermelden: Es hatte einem Online-Mitarbeiter eines Portals für Klinik-Bewertungen mit einer Beugehaft gedroht, wenn er nicht den Namen eines Nutzer herausrückt. Dieser Nutzer soll sich diffamierend über eine Ärztin geäußert haben. Die Aussicht auf eine Woche Knast hat den Mitarbeiter nun dazu gebracht, den Namen des Nutzers preiszugeben. Diesem wirft die Staatsanwaltschaft üble Nachrede vor.
Weil ein Nutzer der Seite Klinikbewertungen.de einen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft diffamierenden Kommentar über eine Ärztin hinterlassen hat, wird Online-Mitarbeiter Rasmus Meyer nun die Daten des Nutzers dem Gericht übermitteln. „Ich soll mich beugen“, sagte Meyer den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. Eine Ärztin hatte zuvor gegen Meyer geklagt und Recht bekommen. Weil Meyer sich jedoch auf das Zeugnisverweigerungsrecht beruft, weigerte er sich zunächst, die Identität des Kommentators preiszugeben.
Daraufhin hat das Landgericht Duisburg den Beschluss gefasst, Meyer müsse für fünf Tage ins Gefängnis, berichtet die WAZ. „Das werde ich nicht machen“, sagte Meyer. „In der Redaktion haben wir uns dazu entschieden, die Daten des Users, die wir besitzen, preiszugeben“, sagt Meyer den Deutschen Wirtschafts Nachrichten.
In den meisten Foren müssen sich User mit einer Emailadresse und einem Nutzernamen anmelden. Welche Daten die Redaktion darüber hinaus dem Landgericht Duisburg zur Verfügung stellt, wollte Meyer nicht sagen.
„Wir werden danach wieder Einspruch einlegen und hoffen, dass sich das Bundesverfassungsgericht des Falls annimmt.“
Einer der entscheidenden Punkte für das Urteil ist die Feststellung, dass es sich bei den Mitarbeitern des Portals nicht um Redakteure handelt. Die User können auf dem Portal selbstständig Kommentare einstellen. Das Portal wirkt in der Tat eher wie ein typisches Konsumenten-Portal. Die Tatsache, dass die Seite Bilder und Texte verwendet, macht sie noch nicht automatisch zu einem journalistischen Angebot. Auch fehlen ihr die typische Elemente eines Blogs oder anderer Formen von Journalismus.
In Fällen mit klassischen Medien haben Gerichte den Redakteuren ein Zeugnisverweigerungsrecht zugestanden. Bei der Augsburger Allgemeinen gab es einen Fall, indem die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl die Herausgabe von Nutzerdaten erzwang. Bislang gibt es zu dem Thema keine höchstrichterliche Entscheidung.
Die Beugehaft ist ein starkes Druckmittel. Denn die „Beugehaft kann auch wiederholt verhängt werden, wenn der Zeuge bei seiner Aussageverweigerung bleibt“, sagt Joachim Busch, stellvertretender Pressesprecher beim Amtsgericht Duisburg.
Das Höchstmaß betrage theoretisch sechs Monate. Die Vollstreckung der Beugehaft liegt derzeit in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Dortmund. Eine gängige Praxis scheint das Vorgehen gegen den Redakteur jedoch nicht zu sein: „Ich habe so etwas noch nicht erlebt“, sagte Busch. „Das ist eher selten.“
Tatsächlich ist festzuhalten: Der Druck wirkt. Es ist für einfache Mitarbeiter eines Online-Portals verständlicher Weise eine schreckliche Vorstellung, ins Gefängnis gehen zu müssen. Man kann ihnen nicht verdenken, dass sie dem Druck nachgaben, weil die Strafe einer Beugehaft in keinem Verhältnis zu dem steht, was sie machen.
Die Behörden können nach der spektakulären Hausdurchsuchung kürzlich bei einer Bloggerin wegen eines Scherzes in Dortmund (hier) damit einen weiteren Meilenstein verbuchen, wenn es um die Kontrolle des Internet geht. Die Bürger sollen dazu erzogen werden, sich kritische Äußerungen zweimal zu überlegen.
Im Bereich von tatsächlichen Straftatbeständen ist darin nichts Anstößiges zu finden.
Allerdings zeigt der Fall auch, dass der Traum von der freien Meinungsäußerung im Internet bald zu Ende sein dürfte: Denn es ist für den Gesetzgeber ein Leichtes, die Vorgaben so zu ändern, dass auch die unter freie Rede fallende Kritik strenger reguliert wird. Der Tatbestand der üblen Nachrede ist heute schon ein sehr schwammiger. Er kann eng oder weit ausgelegt werden. Erfahrungsgemäß sind Tendenzen der Einschränkung der Meinungsfreiheit dann in der Politik festzustellen, wenn herrschende Systeme um den Erhalt ihrer Macht kämpfen.
Besonders auffällig ist, dass die Behörden die Zeit und das Personal finden, sich mit solchen Fällen zu beschäftigen.
Wenn dagegen Milliarden der Steuerzahler verschwendet oder verzockt werden, findet sich keine Behörde der Welt, die solchen Taten nachgehen möchte. Auch das Verschweigen von Spendern wie seinerzeit von Bundeskanzler Helmut Kohl ist für die privilegierte Klasse der Politiker kein Problem – er wurde nie mit Beugehaft bedroht.
Der Vorteil dieses Systems liegt auf der Hand: Diejenigen, die die Gesetze machen, brauchen sich nicht daran zu halten. Es ist verständlich, wenn die, die von der Lage in hohem Maße profitieren, mit allen Mitteln für den Erhalt des Systems kämpfen.
Die Bestechung da oben, interessiert mich nicht, die Weisung des Vorgesetzten, stört mich nicht, die Einflussnahme von oben, irritiert mich nicht, der Ladendiebstahl ist strafbar – nicht ?
Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf der Annahme der rechtlichen Situation vor dem Mauerfall bzw. dem Einigungsvertrag, in dem das Grundgesetz und ggf. das Gerichtsverfassungsgesetz noch Bestand hatte.
Die Antwort auf die Frage, wie unabhängig Staatsanwälte sind, ist recht einfach….
Dieser Umstand hat damit zu tun, dass die Abhängigkeit gesetzlich geregelt ist, da z.B. Korruption oder andere Straftatbestände, die von (hohen) Amts- und Würdenträgern in Politik und Verwaltung nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen.
Ein probates Mittel also Korruption zu verheimlichen und zu vertuschen, ohne dass irgendetwas ans Licht kommt.
Stattdessen gibt man sich nach Außen hin rechts- und gesetzestreu und macht den Bürgern dieses Landes vor, dass sie in einem Rechtsstaat leben, in dem Recht und Gesetz angeblich wichtige Güter dieser angeblich freien Demokratie sind, die es gilt, mittels Rechtsprechung , Strafverfolgung und durch exekutives Handeln zu schützen.
Dank des Internets weiß man heute um diese Dinge etwas mehr, als es den korrupten Beamten und Politikern eigentlich lieb sein könnte.
Denn Sie wollen ja um alles in der Welt wiedergewählt bzw. in Amt und Würden bleiben.
So wird die angebliche Rechtsprechung bei ihren organisierten Prozessbetrug mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse immer wieder aufs Neue entlarvt, so dass auch hier deutlich wird, dass eine Unabhängigkeit der angeblichen Rechtsprechung faktisch nicht besteht.
Dass darüber hinaus Beamte und Angestellte der Exekutive mittels Weisung eines Vorgesetzten an die Verwirklichung von Menschenrechten z.B. Artikel 7 Buchstabe b. UN Sozialpakt oder Artikel 6 EMRK (Scheinurteile u.a.) gehindert werden, ist kein Novum, sondern eine „nach oben hin“ abgekartete Sache, die von Organisationen, wie Transparency International teilnahmslos zur Kenntnis genommen wird, wobei TI über satte Spendengelder aus Bußgeldern finanziert wird.
Kein Zufall, dass Frau Edda Müller als Chefin von Transparency einmal Umweltminister in SH (meine ehem. Chefin) war, genauso wie es kein Zufall ist, dass der Chef vom Weißem Ring Uwe Döring auch Justizminister in SH war, wobei der Weisse Ring (außer im Schulbereich) Mobbingopfern kategorisch eine Abfuhr erteilt.
Warum unterscheidet der Weisse Ring zwischen Mobbingopfern aus dem Bereich der Schule einerseits und andererseits aus dem übrigen Bereich, wobei es im Unternehmen BRD mehr als 5 Millionen Opfer von Mobbing im nicht schulischen Bereich gibt ?
Fließen über solche Katalysatoren die Spendengelder besonders gut ?
Frau Müller schweigt.
Transparenz will Transparency Deutschland jedenfalls nicht walten lassen.
Ich hatte TI mehrfach angeschrieben, um in ihre Finanzierung durch Staatsgelder Einblick nehmen zu können.
Schweigen auf breiter Front !
Zurück zu den angeblichen Anwälten des Staates….
Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte ist (war) im Artikel 146 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.
Zitat:
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. – Quelle.
Um als Dritter bzw. als Bürger solchen Weisungen nicht auf die Spur zu kommen, hat man im Strafgesetzbuch die Mitteilung von diesen Weisungen an Dritte bzw. an die Bürger in § 353 b. StGB unter Strafe gestellt, wobei diese Weisungen als Dienstgeheimnis eingestuft sind.
Es kommt also nicht von ungefähr, dass Deutschland sich nach wie vor weigert, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren, da die Staatsanwälte dann möglicherweise in einem anderen Licht zu sehen wären.
Erwähnenswert ist, dass Körperverletzung durch Mobbing im öffentlichen Dienst strafrechtlich auf Anweisung nicht verfolgt wird, da Mobbing ein probates Mittel ist, Beschäftigte, die aufgrund ihrer Aufgaben (z.B. Überwachungsaufgaben Umweltschutz) unbewusst in die Nähe von korrupten Dunstkreisen in den eigenen Landes- und/oder Bundesbetrieben geraten, fachgerecht auszusondern und zwar nach den Methoden der angeblich ehemaligen DDR.
Vorgehensweise zur psychischen Zersetzung gemäß STASI-Richtlinie 1/76
Besonders schwer betroffen sind Whistleblower.
Nachfolgend ein entsprechender Vortrag des Herrn Dr. Winfried Maier (Richter am OLG München), Augsburg anlässlich der 6. Speyerer Demokratietagung der Hochschule Speyer zum Thema „Korruption in Politik und Verwaltung“ am 24. und 25. Oktober 2002.



Wer sind wir?
Das DPHW ist das „Deutsche Polizei Hilfswerk“. Das DPHW ist ein Zusammenschluss rechtschaffender Menschen aus allen Bevölkerungsschichten. Diese haben sich dem Schutz von Recht und Ordnung und der strikten Einhaltung legitim gültiger Gesetze verpflichtet. Dafür, dass aufgrund des fortschreitenden Rechteabbaus über immer weiter um sich greifende Willkür bis hin zu klarer Gewalt gegen den Bürger überhaupt erst ein Schutz der Menschen notwendig wird, trägt das DPHW keine Verantwortung. Diese ist in der Politik und Justiz zu suchen, die diese Entwicklung voran treiben.
Der Satz „Du bist Deutschland“ wird von den Medien häufig benutzt. Diesen Aufruf greift das DPHW auf und setzt ihn um. Jeder kann seinen Beitrag leisten. Dieses Bewusstsein muss der eine oder andere für sich erst entwickeln. Diejenigen, die es schon haben, können jene dabei unterstützen, die noch auf dem Weg sind. Ausgestattet mit dem Bewusstsein, ist jeder Schritt, mag er noch so klein sein oder nicht unmittelbar seinen Erfolg abbilden, ein anfänglich kleiner, aber in seiner Folge, ein großer Schritt in die richtige Richtung. Gemeinsam, jeder in und mit seinen Möglichkeiten. Der Einzelne ist nicht allein, sondern eingebunden in die große Masse. Und diese Masse kann letztendlich den Ausschlag dafür geben, wie die Zukunft in unserem Land aussieht.
Das DPHW will das Gemeinschaftsgefühl stärken, die den einen oder anderen in die Lage versetzen soll, mitzuhelfen von „Du bist Deutschland“, zu „Ich bin Deutschland“ und „Wir sind Deutschland“. Nur gemeinsam können wir etwas verändern!
Was will das DPHW erreichen?
Das DPHW will die Einhaltung von Recht und Ordnung überwachen, rechtliche Verstöße aufzeigen und durch öffentliches Einschreiten abstellen. Die Nachbarschaftshilfe und das menschliche Miteinander sollen dabei wieder in den Vordergrund gerückt werden. Wir wollen nicht Gleiches mit Gleichem vergelten. Wir wollen als das, was wir sind, wahrgenommen werden, als Menschen, die eine Stimme haben und diese nutzen. Und auch wenn es vielleicht schwer fällt, werden wir genau jenen, die nicht bereit sind uns dies zu gewähren, diese Ideale vorleben.
Das DPHW weiß um die rechtlichen Grundlagen im Land. Jeder ist in der Lage, sich genau darüber zu informieren. Und die Schlüsse soll jeder selbst für sich ziehen. Das selbständige Denken ist dabei unser Anspruch. Denn die Erkenntnisse, die man sich selbst erarbeitet, denen wird man langfristig wohl am ehesten trauen.
Wir setzten uns für Ruhe, Ordnung, Frieden, Recht und ein Miteinander ein.
Wir beurteilen keinen Menschen wegen seiner religiösen oder ethnischen Herkunft oder materiellen Situation. Wir wollen eine Zukunft miteinander erreichen, die als obersten Wert die Achtung voreinander besitzt.
Infos zur Veranstaltung hier erfragen: info@dphw.de
An dieser Stelle haben wir die häufigsten Fragen beantwortet. Wenn auch Sie Fragen zu den Tätigkeiten des DPHW haben, dann senden Sie uns diese einfach an die Emailadresse pressesprecher@dphw.de. Die Antworten werden wir ebenfalls hier veröffentlichen, wenn sie von allgemeinem Interesse sind.
Was haben sie denn mit der Polizei zu tun? Das DPHW wurde von ehemaligen Polizisten mitbegründet. Unter den Mitgliedern finden sich zahlreiche ehemalige Polizisten. Zu aktiven Polizisten bestehen gute Kontakte, da diese der Zielsetzung des DPHW durchaus zustimmen.
Wer legitimiert Sie? Gemäß der Artikel 9 und 20 (2) des Grundgesetzes haben alle Menschen das Recht Vereinigungen zu bilden. Weiterhin bestimmt das Grundgesetz, dass alle Macht vom Volke ausgeht. Da das DPHW sich als Volksbewegung versteht und allen interessierten Menschen offensteht, erfährt das DPHW seine Legitimation direkt aus dem Volk heraus, da es schlussendlich auch dessen Interessen vertritt.
Wer überwacht ihr Tun? Das DPHW hat sich innerhalb seiner Strukturen der Selbstüberwachung unterworfen. Alle Mitglieder tragen zur Überwachung der Ziele und Vorgehensweisen des DPHW und seiner Mitglieder gleichberechtigt bei. Diese Selbstkontrolle soll verhindern, dass rechtswidrige Handlungen von Mitgliedern des DPHW begangen werden. Ein solcher Vorfall würde zu einem sofortigen Ausschluss des betreffenden Mitgliedes führen.
Was unterscheidet ihr Tun von Selbstjustiz? Selbstjustiz wird durch das DPHW ausdrücklich abgelehnt. Innerhalb der Tätigkeiten des DPHW handeln alle Mitglieder in Übereinstimmung mit geltendem Recht. So werden ausdrücklich nur Handlungen ausgeführt, die dem Schutz von Bürgerrechten dienen und Schaden von Mitmenschen fernhalten. Festgestellte Straftaten werden den entsprechenden Behörden mitgeteilt und eine Verfolgung der Angelegenheit überwacht.
Ein aus den Medien bekanntes Beispiel: Innerhalb eines Einsatzes wurde ein vermeintlicher Gerichtsvollzieher festgesetzt, welcher verschiedener Straftaten verdächtig war und sich bei der Feststellung durch Flucht entziehen wollte. Durch das DPHW wurde innerhalb dieser Aktion die Polizei hinzugezogen und der Festgesetzte mit der Erstattung von Anzeigen übergeben. Die Vornahme einer Festnahme war über die Vorschriften der Selbsthilfe nach § 229, § 230 und § 231 BGB gerechtfertigt. Nach § 229 BGB muss wenigstens der Verdacht zur Flucht bestehen. Dieser Tatbestand war erfüllt.
Wer hat das DPHW dazu aufgerufen, diese Aktionen zu starten? Angesichts der Situationen, dass einerseits durch immer weiter voran schreitenden Stellenabbau innerhalb der Polizei ein Schutz der Bevölkerung in einigen Regionen schon jetzt nicht mehr gewährleistet ist (siehe Link) und andererseits durch die Behörden selbst rechtswidrige Übergriffe stattfinden (siehe Link), fanden sich engagierte Bürger zusammen um diesem Trend entgegen zu wirken und Hilfe zur Selbsthilfe anzuregen. Die zahlreichen positiven Bekundungen aus der Bevölkerung, die sich mit den verschiedensten Hilfegesuchen an uns wenden, zeigen deutlich, wie sehr die Menschen nach Hilfe suchen, wie viel Handlungsbedarf besteht und dass andere Stellen dafür nicht existent sind oder sich dem Bürger gegenüber verantwortlich zeigen. Das Volk wird in Fragen des Schutzes und der Rechtssicherheit ignoriert.
Welches sind die tatsächlichen Intensionen des DPHW? Das Ziel des DPHW ist der Schutz von Recht und Ordnung und die Durchsetzung der strikten Einhaltung gültiger Gesetze. Dabei soll der Gemeinschaftsgedanke wieder gestärkt werden und Hilfe zur Selbsthilfe angeregt werden.
Wer steht hinter dem DPHW? Die Mitglieder und Unterstützer des DPHW, die sich sämtlich aus dem Volk rekrutieren. Somit ist das DPHW die demokratischste Vereinigung in Deutschland, weil jedes einzelne Mitglied eine Stimme hat und an der Gestaltung des DPHW aktiv mitwirken kann. Dabei ist das DPHW unpolitisch und völlig unabhängig. Selbstverständlich auch unabhängig von den Parteien, welche in Bürgerbewegungen nichts verloren haben. Denn wenn Parteien ihren eigentlichen Aufgaben und Verantwortungen nachkommen würden, dann bräuchten wir Organisationen wie das DPHW nicht.
An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal explizit darauf hinweisen, dass das DPHW, entgegen der wiederholten Behauptungen in den Medien, nichts mit obskuren Reichsbewegungen, rechtsradikalem Gedankengut oder sonstigen absonderlichen Gruppen zu tun hat! Diese Behauptungen sind Diffamierungen der rechtschaffenden Menschen, die Mitglieder des DPHW sind oder uns unterstützen. Daher weisen wir im Namen aller dieser Menschen diese Falschbehauptungen mit aller Entschiedenheit zurück!
Es gibt offensichtlich bei dem DPHW keine Rechtsgrundlage. Das DPHW nutzt die bestehenden rechtlichen Grundlagen für sein Handeln. Selbstverständlich wird nur in Übereinstimmung mit geltendem Recht gehandelt. Siehe dazu auch die Antwort auf die Frage „Was unterscheidet ihr Tun von Selbstjustiz?“.
Habt Ihr im Einsatz keine Probleme mit den einzelnen Landespolizeien wegen dem Schriftzug “Polizei” auf der Uniform?
Die Wortmarke „Polizei“ ist urheberrechtlich beim Marken- und Patentamt eingetragen und ausschließlich in Bayern geschützt. Und zwar in den Nutzerklassen „Registerkassen, Papier, Datendienste und Brillen”. In Verbindung mit dem Hoheitszeichen des Freistaates Bayern sind Personen- und Objektschutz und Ermittlungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Marke „Polizei“ im Dienstleistungsverzeichnis des Marken- und Patentamtes eingetragen.
Da das DPHW den Schriftzug „Polizei“ nur zusammen mit dem eigenen Logo verwendet und auf die Darstellung fremder hoheitlicher Zeichen verzichtet, begeht es weder Amtsanmaßung, noch handelt es widerrechtlich.
Hier können Sie nachlesen:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/302437827/DE http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/300942311/DE
Wie viele Mitglieder umfasst das DPHW zur Zeit?
Das DPHW ist im Begriff, eine Volksbewegung zu werden, die deutschlandweit agiert. Die Mitgliederzahl nimmt laufend zu. Ziel ist eine flächendeckende Abdeckung, ähnlich der Freiwilligen Feuerwehr.
Wie wird man Mitglied? Welche Aufnahmebedingungen gibt es?
Mitglied kann grundsätzlich jeder Interessierte werden. Beim DPHW gilt das Neutralitätsprinzip. Soziale Stellung und ethnische Herkunft sind dabei unerheblich. Die Menschen, die sich dem DPHW anschließen, haben Interesse an ihren Nachbarn und an der Durchsetzung von Recht und Ordnung unter Einhaltung gültiger Gesetze. Wer sich um seinen Ort, seine Region, sein Land und um seine Mitmenschen sorgt, der ist herzlich willkommen.
Prozessbeobachter für Regensburg gesucht!
Freitag den 31.05.2013 um 10:15 Uhr Sitzungssaal N1.15 Hauptgebäude Rossbachstr. 6 01008 Dresden
Prozessbeobachter in Dresden gesucht Es geht um das Meldegesetz §§ 1, 5 Ausweispflicht.
Geladener lehnt Ausweis der BR ab wegen falsch eingetragener Daten.
http://www.buzer.de/s1.htm?g=PAuswG&a=32 § 9 Ausstellung des Ausweises: „(3) In dem Antrag sind alle Tatsachen anzugeben, die zur Feststellung der Person des Antragstellers und seiner Eigenschaft als Deutscher notwendig sind. Die Angaben zum Doktorgrad und zu den Ordens- und Künstlernamen sind freiwillig. Die antragstellende Person hat die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Sie hat bei Beantragung schriftlich zu erklären, ob ihre Fingerabdrücke im Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeichert werden sollen. Entscheidet sich die antragstellende Person gegen die Aufnahme der Fingerabdrücke, so dürfen ihr daraus keine rechtlichen oder tatsächlichen Nachteile entstehen mit der Ausnahme, dass Verfahren zur Identitätsprüfung mit Fingerabdruckvergleich nicht genutzt werden können. Die antragstellende Person ist hierüber und über die Freiwilligkeit der Aufnahme der Fingerabdrücke schriftlich zu informieren. Soweit in den Personalausweis Fingerabdrücke aufzunehmen sind, sind diese der antragstellenden Person abzunehmen und nach Maßgabe von § 5 Abs. 9 elektronisch zu erfassen. Fingerabdrücke von Kindern sind nicht abzunehmen, solange die Kinder noch nicht sechs Jahre alt sind.“ http://www.buzer.de/gesetz/8806/a161504.htm Herliche Fiktion nun unterstellt man mir Falschangaben Nur weil ich einen Ausweis vom ICHR habe …