Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jbeitro/gesamt.pdf
Weitere Kommentare sind eigentlich überflüssig. Was sagt aber unser Grundgesetz dazu?
Art 139 Grundgesetz
Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.



