Die BRD bedient sich dreist an Nazigesetzen

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Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jbeitro/gesamt.pdf

 

Weitere Kommentare sind eigentlich überflüssig. Was sagt aber unser Grundgesetz dazu?

 

Art 139 Grundgesetz

Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.