BIKER SCHÜTZEN KINDER – MC Germanen Mannheim europaweite Vorreiter

 

Veit Geiger hatte die Idee. Otto Höfler den Kontakt. Und Norbert Vilimek,
Präsident des MC Germanen Mannheim, war gleich dabei. Gemeinsam hat dieses
badisch-pfälzische Trio den Startschuss für die BIKERDEMO 2017 gegeben,
die inzwischen von Mannheim ausgehend in mehreren Städten Deutschlands
und auch in der Schweiz, in Österreich, in Holland und in Italien
stattfinden soll.

Am 08. Juli beginnen die Städte Berlin, Karlsruhe und Mannheim
mit den öffentlichen Kundgebungen zum Schutz der Kinder.

Im Zentrum stehen die Rechte der Kinder und der Familienerhalt.

Genau dafür steigen die Biker in ihre Sättel.

Rechtlich verankert seien die Kinderrechte in der UN-Konvention über die
Rechte des Kindes, in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und
im Grundgesetz,so äußerte sich der ehemalige Familienrichter und Rechtsanwalt
Hans-Christian Prestien auf Anfrage von ARCHEVIVA.

Zu benennen sind im Grundgesetz

Art. 1 Würdevolle Behandlung

Art. 2 Freie Entfaltung der Persönlichkeit und
körperliche und seelische Unversehrtheit und

Art. 6 das Recht auf Eltern.

In der EMRK Art. 7 sei das Recht auf Familie, in Art. 9,3 das Recht auf Kontakt
und Beziehungen, in Art. 16 der Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen Eingriffe
und Beeinträchtigungen, kein Kind dürfe willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen
in seinem Privatleben, Familie, Wohnung oder Schriftverkehr oder rechtswidrigen
Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden und in
Art. 37 das Verbot der Folter aufgeführt.

Die strikte Umsetzung dieser Rechte ist das Ziel der Biker.

BRD Diktatur : Merkel-Regime will Kritik an Asylpolitik mit Kindesentzug bestrafen

954800Wer „fremdenfeindliche“ Aussagen auf Facebook tätigt oder gegen „Flüchtlingsheime“
demonstriert, könnte demnächst sein Umgangsrecht mit seinem Kind verlieren, auch
wenn keine Straftat vorliegt, erklärt der Deutsche Anwaltverein. Eine Personalie
des Anwaltvereins weist ins linksextreme und zugleich linksrassistische Milieu.
Heiko Maas Kampf gegen missliebige Meinungen wird auf immer breiterer Front ausgefochten.

Wie das Magazin „Deutsche Anwaltsauskunft“ berichtet, kann ein „fremdenfeindliches“
Posting auf Facebook oder die Teilnahme an einer Demonstration gegen ein „Flüchtlingsheim“
zum Verlust des Umgangsrechts mit seinem eigenen Kind führen.

Im betreffenden Artikel heißt es, dass die „Diskussion um Aufnahme und Unterbringung
von Flüchtlingen einige angenehme, aber auch schockierende Seiten der Deutschen zutage
gefördert habe: Immer mehr Menschen äußern sich öffentlich ‚besorgt‘ bis offen
fremdenfeindlich oder demonstrieren gar gegen Flüchtlingsheime“.

Völlig undifferenziert heißt es dort weiter, dass es diesen „Menschen nicht
nur Facebook- und echte Freundschaften, sondern auch ihren Job kosten“ kann.

Damit jedoch nicht genug.

Missliebigem Ex-Partner das Kind entziehen

Auch das Umgangs- und Sorgerecht könne gefährdet sein. Und das „dürfte vor allem Mütter
und Väter interessieren, die ihr Kind gemeinsam mit einem fremdenfeindlich agierenden
Ex-Partner erziehen“, so das Magazin, da das Kind durch den „fremdenfeindlichen“ Elternteil
in „falsche Kreise“ gerät beziehungsweise die „falschen Werte“ vermittelt würden.

Dabei sei es zunächst auch unerheblich, ob der Elternteil sich mit seinen Äußerungen
oder Handlungen strafbar mache. Das Umgangsrecht soll dem Wohl des Kindes dienen, die
Eltern haben gemäß Paragraf 1684 Absatz 2 BGB eine Pflicht zum Wohlverhalten.

Ist das Umgangsrecht eines Pegida-Anhängers gefährdet?

Entscheidend sei der „gesunde Menschenverstand“. Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft
Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Eva Becker, weist darauf hin: „Wer einmal
sage, dass es ihm lieber wäre, wenn in seiner Nachbarschaft keine syrischen Flüchtlinge
wohnen würden, tangiere damit das Kindeswohl noch nicht.“

Spreche ein Vater oder eine Mutter hingegen vor dem Kind offen eine Drohung gegen
Flüchtlinge aus, überschreite das Elternteil damit deutlich die kritische Grenze.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Anonymous News

Staatsanwälte und ihre Vertuschung und Verheimlichung eigener Machenschaften

Die Bestechung da oben, interessiert mich nicht, die Weisung des Vorgesetzten, stört mich nicht, die Einflussnahme von oben, irritiert mich nicht, der Ladendiebstahl ist strafbar – nicht ?

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf der Annahme der rechtlichen Situation vor dem Mauerfall bzw. dem Einigungsvertrag, in dem das Grundgesetz und ggf. das Gerichtsverfassungsgesetz noch Bestand hatte.

Die Antwort auf die Frage, wie unabhängig Staatsanwälte sind, ist recht einfach….

Gar nicht !

Dieser Umstand hat damit zu tun, dass die Abhängigkeit gesetzlich geregelt ist, da z.B. Korruption oder andere Straftatbestände, die von (hohen) Amts- und Würdenträgern in Politik und Verwaltung nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Ein probates Mittel also Korruption zu verheimlichen und zu vertuschen, ohne dass irgendetwas ans Licht kommt.

Stattdessen gibt man sich nach Außen hin rechts- und gesetzestreu und macht den Bürgern dieses Landes vor, dass sie in einem Rechtsstaat leben, in dem Recht und Gesetz angeblich wichtige Güter dieser angeblich freien Demokratie sind, die es gilt, mittels Rechtsprechung , Strafverfolgung und durch exekutives Handeln zu schützen.

Dank des Internets weiß man heute um diese Dinge etwas mehr, als es den korrupten Beamten und Politikern eigentlich lieb sein könnte.

Denn Sie wollen ja um alles in der Welt wiedergewählt bzw. in Amt und Würden bleiben.

So wird die angebliche Rechtsprechung bei ihren organisierten Prozessbetrug mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse immer wieder aufs Neue entlarvt, so dass auch hier deutlich wird, dass eine Unabhängigkeit der angeblichen Rechtsprechung faktisch nicht besteht.

Dass darüber hinaus Beamte und Angestellte der Exekutive mittels Weisung eines Vorgesetzten an die Verwirklichung von Menschenrechten z.B. Artikel 7 Buchstabe b. UN Sozialpakt oder Artikel 6 EMRK (Scheinurteile u.a.) gehindert werden, ist kein Novum, sondern eine „nach oben hin“ abgekartete Sache, die von Organisationen, wie Transparency International teilnahmslos zur Kenntnis genommen wird, wobei TI über satte Spendengelder aus Bußgeldern finanziert wird.

Kein Zufall, dass Frau Edda Müller als Chefin von Transparency einmal Umweltminister in SH (meine ehem. Chefin) war, genauso wie es kein Zufall ist, dass der Chef vom Weißem Ring Uwe Döring auch Justizminister in SH war, wobei der Weisse Ring (außer im Schulbereich) Mobbingopfern kategorisch eine Abfuhr erteilt.

Warum unterscheidet der Weisse Ring zwischen Mobbingopfern aus dem Bereich der Schule einerseits und andererseits aus dem übrigen Bereich, wobei es im Unternehmen BRD mehr als 5 Millionen Opfer von Mobbing im nicht schulischen Bereich gibt ?

Fließen über solche Katalysatoren die Spendengelder besonders gut ?

Frau Müller schweigt.

Transparenz will Transparency Deutschland jedenfalls nicht walten lassen.

Ich hatte TI mehrfach angeschrieben, um in ihre Finanzierung durch Staatsgelder Einblick nehmen zu können.

Schweigen auf breiter Front !

Zurück zu den angeblichen Anwälten des Staates….

Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte ist (war) im Artikel 146 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Zitat:

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. – Quelle.

Um als Dritter bzw. als Bürger solchen Weisungen nicht auf die Spur zu kommen, hat man im Strafgesetzbuch die Mitteilung von diesen Weisungen an Dritte bzw. an die Bürger in § 353 b. StGB unter Strafe gestellt, wobei diese Weisungen als Dienstgeheimnis eingestuft sind.

Es kommt also nicht von ungefähr, dass Deutschland sich nach wie vor weigert, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren, da die Staatsanwälte dann möglicherweise in einem anderen Licht zu sehen wären.

Erwähnenswert ist, dass Körperverletzung durch Mobbing im öffentlichen Dienst strafrechtlich auf Anweisung nicht verfolgt wird, da Mobbing ein probates Mittel ist, Beschäftigte, die aufgrund ihrer Aufgaben (z.B. Überwachungsaufgaben Umweltschutz) unbewusst in die Nähe von korrupten Dunstkreisen in den eigenen Landes- und/oder Bundesbetrieben geraten, fachgerecht auszusondern und zwar nach den Methoden der angeblich ehemaligen DDR.

Vorgehensweise zur psychischen Zersetzung gemäß STASI-Richtlinie 1/76

Besonders schwer betroffen sind Whistleblower.

Nachfolgend ein entsprechender Vortrag des Herrn Dr. Winfried Maier (Richter am OLG München), Augsburg anlässlich der 6. Speyerer Demokratietagung der Hochschule Speyer zum Thema „Korruption in Politik und Verwaltung“ am 24. und 25. Oktober 2002.

http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2012/03/30/netzwerk-korruption-staatsanwalte-und-ihre-vertuschung-und-verheimlichung-eigener-machenschaften-oder-wie-unabhangig-sind-staatsanwalte/