Die Grünen – Enteignungen deutscher Bürger für Asylanten in Köln geplant

Der Kölner Stadt Anzeiger titelt:

Dezernentin verspricht eigene Bäder

Die Sozialdezernentin Henriette Reker (Die Grünen) hat sich über die Unterbringung von Flüchtlingen geäußert. Demnach soll es sich um abgeschlossene Wohnungen mit Küche und Bad handeln. Wo sich die Unterkünfte befinden, bleibt ein Geheimnis.

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Wo die Standorte liegen, will die Stadt nicht bekanntgeben. „Ich kann nicht ausschließen, dass wir zur Flüchtlingsunterbringung Grundstücke und Gebäude beschlagnahmen werden“, sagte Reker.

Quelle: http://www.ksta.de/koeln/unterbringung-fuer-fluechtlinge-dezernentin-verspricht-eigene-baeder,15187530,25977798.html

Anmerkung:

Die Tiefgarage, den Whirpool, die S-Klasse ….. bitte nicht vergessen!

Erste Bürgerwehr in Köln nimmt ihren Dienst auf

gauckler

Ich bin 34 Jahre alt. Ich bin ein Kind der 80er und 90er Jahre und manchmal fällt
mir auch gar nicht auf, wie sehr sich Deutschland schon zum Schlechten verändert
hat,weil es scheinbar ist wie bei dem berühmten Frosch, der sich einfach kochen
lässt, wenn man die Temperatur unter dem Kochtopf langsam hochdreht, aber aus dem
heißen Wasser springen würde, wenn man ihn plötzlich hineinschmeißt.

Ich möchte etwas dazu erzählen, wie ich dazu gekommen bin, die erste Bürgerwehr
in Köln zu initiieren, die heute ihren ersten Tag im Dienst hatte und warum ich
einen Aufruf verbreite, der anregt, sich diese Bürgerwehren in allen Städten
und betroffenen Gebieten zu etablieren.

Vor einigen Tagen bin ich durch einen inzwischen vermüllten, vernachlässigten,
heruntergekommen und multikulturellen Stadtteil hier in Köln, nämlich Mülheim,
gelaufen-ich nenne es ab jetzt Müllheim:

Casinos, Wettstuben, Dönerläden, Supermärkte, Videoverleihgeschäfte, Billigshops
und viele Menschen aus der Unterschicht der deutschen Gesellschaft, aber vor allem
muslimische Einwanderer und solche aus dem Zigeunermillieu ganz Europas prägen das
Bild hier – auf dem Wiener Platz in Müllheim empfängt einen eine kalte, unbestimmbare,
aber definitiv unangenehme Atmosphäre. Dabei sollte es doch fröhlich und bunt sein,
wenn alle Kulturen sich vermischen? Hier ist jedenfalls nichts davon zu spüren.

Ich laufe durch das Viertel und bin in Gedanken und schaue so in die Auslage eines
Geschäftes hinein. Ein deutsches Geschäft für Gardinen, Jalousien und Badzubehör, etc.

Die Auslage ist hell, freundlich und ordentlich. Es sieht ein bisschen aus, wie vor 20 Jahren.

Auf einem Aufsteller in den Fensterscheiben ist eine freundlich blickende Brünette zu sehen,
die irgendwas anpreist. Alles ist schön drapiert, sorgfältig und wie aus einer anderen Welt,
denn der Rest der Straße wirkte eher so, als könnte sie eine riesige Reinigungsmaschine
gebrauchen, die einfach alles wieder in Ordnung bringt, doch so einfach ist es nicht.

Und als ich so an diesem Geschäft vorbeigehe und die in die Auslage sehe, überkommt mich
plötzlich eine große Traurigkeit. Wehmut spüre ich oft, aber jetzt bin ich traurig, denn
ich weiß von Vierteln in anderen Städten, wo die deutschen Ladenbesitzer mit Androhung von
Gewalt aus ihren Läden verdrängt werden, sobald das Viertel türkisiert, bzw. islamisiert wird.

Ich bin traurig, weil mir niemand jemals diese Zeit zurückgeben kann, in der unsere Städte
nochweniger multikulturell im negativen Sinn waren. Ich komme auf den komischen Gedanken,
dass ich gerne nochmal diese 20 Jahre zurückgehen würde und einfach in diesen Folgejahren
altern, um zu vermeiden, was sich im überfremdeten, in der Islamisierung begriffenen
Deutschland alles anzubahnen droht und was man auch heute schon an schlimmen Nachrichten
mitbekommt, wenn man richtig hinschaut im Internet.

Die Medien schweigen über die Vergewaltigungen, die Morde, die Prügelorgien von meist
muslimischen Ausländern und ihren Kindern meist gegen Deutsche, aber auch gegen andere,
die nicht in das enge Schema passen, das ihre Kultur ihnen als „akzeptabel“ vermittelt.

Die überwiegende Masse an Verbrechen passiert aus dem islamischen Kulturkreis, was
sich mit der islamischen Ideologie erklären lässt. Wer sie auch nur schief anschaut,
kann schon Opfer werden. Die Gesellschaft begegnet dem ganzen mit Galgenhumor und
so kennt jeder den Ausspruch “Was guckst Du?”, wenn es um diese Banden geht.

Sogar eine humoristische Fernsehsendung gab es mal mit diesem Titel, so als ob an dem
Hintergrund dieses aggressiven Spruches irgendwas Lustiges zufinden wäre. Natürlich habe
ich auch immer gelacht über Kaya Janar, aber Banden, die herumlungern, um einen dumm
anzumachen mit Sprüchen wie „Was guckst Du?!“-sind die wirklich mit Humor wegzulachen?

Ist ein Volk nicht irgendwie sehr gedemütigt, wenn es übelste Gewalttaten mit
einem lustigen Spruch weglacht, ohne dass man an der Sache selber etwas ändert?

Ich bin Sohn eines Italieners, der hierhergekommen war, um zu studieren, zu
heiraten,mit den Deutschen zu leben und der später Lehrer an einer Hauptschule war.

Er war immer sehr beliebt überall, ein offener, freundlicher, geselliger Mann.

Meine Eltern hatten Freunde aus allen möglichen Kulturen, mein bester Freund in Kindheitstagen
war ein Türke. Aufgewachsen bin ich in einem ziemlich sozial schwachen Viertel, in Augsburg-
Lechhausen und das war vor 30 Jahren schon fast so “kulturell bereichert”, wie heute viele
Viertel in Deutschlands Städten. Ich habe meine Zeit als kleiner Junge mit Zigeunern verbracht,
mit deutschen Asozialen usw. und hatte Glück,dass ich gebildete Eltern hatte, denn ich lebte
nicht in so einem Hochauskomplex, sondern in einem Mehrfamilienhaus, das quasi die Grenze
markierte zu dem Teil Lechhausens, in dem die Deutschen wohnten.

Damals gab es irgendwie auch noch Grenzen bezüglich dieses Zusammenlebens von
Einwanderern und Deutschen im moralischen Sinn,doch die sind längst verschwunden.

Später bin ich dann auf´s Dorf gezogen und oft in die Stadt gefahren. Als ich in der Kleinstadt
Gersthofen auf das Gymnasium gegangen bin, wurden wir schon vor 20 Jahren drangsaliert von Türken,
die auf die gegenüberliegende Hauptschule gingen. Einmal wurde dort eine Lehrerin mit dem Messer
bedroht, was mich damals einigermaßen schockierte und wir alle hatten Angst vor einem Kerl namens
“Trunshei”, der die Hauptschule “besuchte” und uns heimsuchte.

Wir nannten ihn Turnschuh. Ich bin dort vor Ort mehrfach bedroht und beleidigt worden, habe mich
aber mit einer harten “Mutprobe” mit 12 Jahren genau jenem Trunshei entzogen, vor dessen Augen
ich mir eine Zigarette auf dem Handrücken ausgedrückt habe, die Narbe ziert mich noch heute.
Das war vielleicht doof, aber er ließ mich dann in Ruhe, jedoch andere nicht.

Ich selber ein bisschen aus wie ein Türke, aber vielleicht noch nicht genug? Werden wir Deutschen
denn genug integriert sein in der bunten Gesellschaft, wenn wir so aussehen, dass wir nicht mehr
dumm angemacht werden? Was müssen wir noch genau tun, wieviel Geld investieren, wieviele Schläge
kassieren, wieviel Hetze ertragen, bis bestimmte Einwanderergruppen hier zufrieden sind?

Ich war 15 Jahre alt, als ich dann das erste Mal ziemlich heftig und ohne jede Provoktion im
Augsburger Stadtteil Oberhausen von einer Bande Türken in der Straßenbahn verprügelt wurde.

Sie unterstellten mir und meinen Freunden, dass wir ihre Freundinnen angeschaut hätten.

Wir hatten überhaupt niemanden gesehen , mal abgesehen davon, dass diese Typen
wohl so was wie freiwillige Freundinnen wahrscheinlich nicht gehabt haben und
sie suchten natürlich nur einen Grund, den sie vorbringen konnten.

Suchten sie diesen Grund für sich selber, um sich
zu belügen über ihre eigene Rohheit und Dummheit?

Ergeben und pazifistisch, so wie mich die verfluchte 68er Generation erzogen hatte, ließ
ich die Prügel über mich ergehen, schließlich waren es sehr viele und wir „nur“ zu dritt
und eben so eingestellt, dass wir mit Aggressionen in der Form nicht umgehen konnten.

Bei ihrer Flucht aus der Straßenbahn trat mir einer dieser armen Menschen noch gegen den
Kopf. Ich bin danach zur Polizei gegangen, die mir lapidar erklärte : “Das nutzt nix, die
anzuzeigen mdie finden wir eh nicht.” Wohlgemerkt: Das war alles im tiefsten CSU-Bayern
der 90er Jahre, nicht in Berlin-Neukölln, wo es heute No-Go-Areas für Polizisten oder Schwule
gibt und wo sich die Polizei verprügeln lässt, wie in einemFall vor kurzem festzustellen war!

Einem meiner Freunde, die mit mir an jenem Tag in Augsburg in der Straßenbahn saßen, ist
übrigens das Gleiche bald danach nochmal passiert, er wurde nochmal attackiert. Und wir
wurden bis heute trotzdem nicht ausländerfeindlich in unserer Haltung, ich wunderte mich
nur immer über den Hass, der mir von so vielen Türken entgegenschlug. Erst später konnte
ich mir diesen erklären, als ich die islamische Kultur, Geschichte und die Gegenwart der
von dieser Lehre beeinflussten Gesellschaften verstehen lernte.

Heute sind solche Vorfälle allerdings Standard. Ganz offiziell (natürlich nicht in den
Propagandamedien,die uns Multikulti in dieser Form als alternativlos anpreisen) ist nun
bekannt, dass es alleine in der Stadt Nürnberg im ersten Halbjahr 2013 sage und schreibe
46 Fälle von “Kopftreten”gegeben hat.

Kopftreten scheint ein neuer Sport unter zumeist muslimischen Gangs zu sein, die, um
einer Mordanklage zu entgehen, dem Opfer oft zu fünft oder zu noch mehreren auf den Kopf
springen,bis es tot ist. Es gab übrigens etliche Todesfälle in den letzten Jahren, die
diesem Phänomen zuzurechnen sind, nicht nur Jonny K. aus Berlin und Daniel Siefert aus
Kirchwheye, wovon letzterer in den Medien ebenfalls unterging.

Die Täter kommen dann, wenn sie denn überhaupt erwischt
werden, mit einer “Körperverletzung mit Todesfolge” davon.

Wir lesen von Vergewaltigern, die mit Bewährung davongekommen. Wir lesen von 70-80% türkischen
Vergewaltigern in Köln. Wir lesen im Internet beinahe täglich von Raub, Mord, Vergewaltigung
und von deutschenfeindlichen Verbrechen.”Scheiß Deutsche”- das habe ich selber vor kurzem erlebt.

In einer U-Bahn-Haltestelle in Köln pöbelten zwei Türken jeden an,den sie finden konnten.

Sie fühlen sich sicher, denn wenn jemand die Stimme in diesem Land erhebt, wird er als Rassist
oder Nazi diffamiert und wer möchte das schon? Und niemand hat was gesagt-auch ich nicht, denn
ich habe alles auf Video aufgenommen, das war mir in dem Moment wichtiger.

Ich belasse es aber nicht dabei, traurig zu werden oder wütend, weil mich die Ungerechtigkeit
wahnsinnig macht, wenn ich diese Dinge höre und lese. Und ich habe viel gelesen. Ich lese
täglich über die Verbrechen, die vornehmlich am naiven, weichen Deutschen begangen werden, der
nicht aufmuckt und der die dritte und vierte Wange hinhält und Sozialarbeiter schickt und und und.

Ich lese von Richtern, die sogar Mörder auf Bewährung wieder laufen lassen.

Die Tatsache, dass Politik, Medien und dann in der Folge auch die Polizei die Menschen
in diesem Land irgendwo alleine lassen, also ihr eigenes Volk verraten, hat mich schon
vor ein paar Jahren motiviert, eine Bürgerwehr zu begründen.

Und heute, am 25.09.2013 nahm die erste Kölner Bürgerwehr ihren Dienst auf!

Wir besprachen einiges Organisatorisches und die Bürgerwehr wird eine feste Einrichtung werden.

Und ich rufe hiermit auch alle gesetzestreuen und heimatliebenden, nächstenliebenden
Menschen dazu auf, auch in ihrer Stadt eine Bürgerwehr zu begründen, um Menschen zu
schützen und nicht mehr nur zu jammern und zu klagen, wenn wir vom nächsten Opfer hören!

Schauen wir nicht mehr weg-setzen wir uns ein! Es geht darum, zu helfen, zu beschützen,
die Polizei einzuschalten und den Frieden und die Ordnung ein bisschen mehr bewahren zu helfen.

Aufruf : Bürgerwehren in allen deutschen Städten !

Sicherheitsverwahrung mal anders

Polizeifahrzeuge in Frischhaltefolie gewickelt

In bemerkenswerter Weise unterstützen die Bürger Kölns derzeit die Hüter
von Recht und Ordnung. In der nächtlichen Stadt werden Polizeifahrzeuge
feinsäuberlich mit Frischhaltefolie eingewickelt.

Das ist gut damit der Lack frisch bleibt und sichert zusätzlich den Innenraum.

Hinter der Aktion wird der Street-Artist SPY vermutet.

Leider gibt es noch keine Fotos, die die Freude beim Auspacken belegen.

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Gefunden bei schleckysilberstein.com

WDR entsendet Mitarbeiterin, damit sie Stadt Köln bei GEZ-Bürokratie hilft

Absurdes Theater: Die Stadt Köln hat mit dem WDR darauf geeinigt, dass eine Mitarbeiterin
des Senders in die Stadtverwaltung kommt und der Kommune erklärt, wie sie die GEZ richtig zahlt.
Bezahlt wird dieser innovative Einsatz aus GEZ-Geldern vom Steuerzahler.

Die Stadtverwaltung Köln hatte die Zahlung der Rundfunkbeiträge mit der Begründung gestoppt,
der Aufwand bei der komplizierten Berechnung der Gebühr sei Steuerverschwendung (mehr hier).

Dem WDR ist diese Kritik in die Knochen gefahren. Der Mediendienst DWDL berichtet, dass der Sender

bemüht ist, die Wogen zu glätten – vor allem aus Sorge, aus dem Widerstand der Kölner
könnte sich ein Flächenbrand entwickeln.

Die Lösung, die die beiden Streithähne getroffen haben, wir vom Steuerzahler bezahlt:

Denn nun soll der WDR eine Mitarbeiterin in die Stadtverwaltung schicken, die der Stadt Köln bei
der korrekten Abwicklung der komplizierten Gebühr behilflich ist.

Auf diesen Kompromiss haben sich Stadtdirektor Guido Kahlen und WDR-Verwaltungsdirektor
Hans W. Färber in längeren Gesprächen geeinigt.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Deutsche Wirtschafts Nachrichten

Hartz IV: Gericht erlaubt Bevollmächtigung

Die 11. Kammer des Sozialgerichts in Köln entschied am 6. November 2012 zu Gunsten einer Aktivistin der Kölner
Erwerbslosengruppe KEA und gegen das Kölner Jobcenter. Es ging um die Zurückweisung als Bevollmächtigte.
Das Gericht konnte „keinen erkennbaren Grund“ für die Zurückweisung entdecken.
Damit haben Die KEAs bzw. einzelne Mitglieder binnen zweier Monate den vierten Prozess in Folge mit Erfolg bestanden.

Diesmal sogar mit einem Urteil!

Offenbar legt es das Kölner Jobcenter darauf an, jeden erdenklichen Versuch zu unternehmen, die Rechte
Betroffener und ihrer Begleiter, Beistände oder Bevollmächtigter zu untergraben. Selbst dann, wenn die Sache
gesetzlich klar geregelt und sogar durchschaubar erscheint. Anstelle interner Fortbildungen setzt die
Jobcenter-Geschäftsführung offenbar auf die erzieherische Instanz (sich selbst gegenüber) der Gerichte.

Das kostet dann das Jobcenter, respektive Steuerzahler, etwas mehr, aber sorgt immerhin für Rechtssicherheit.
Erneut hat sich das Jobcenter Köln einen Prozess geleistet, dessen Ausgang die KEAs fachkompetent voraussagen
hätten können.

Oder kalkuliert das Jobcenter mit der Tatsache, dass die meisten Betroffenen ohnehin nicht vor Gericht gehen?

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : gegen-hartz.de

Steuerfahnder im U-Bahnhof

Grundsätzlich ist es richtig, wenn die Polizei Präsenz auf unseren Straßen zeigt.
Statt jedoch auf regelmäßige – und kostenträchtige – Streifen in den Stadtteilen zu setzen
oder gar den guten alten Bezirksbeamten zu reaktivieren, scheint auch hier Aktion vor Kontinuität zu gehen.

Ein Beispiel ist Köln. Dort kontrollierte die Polizei gestern hunderte Personen in einer Großaktion.

Der komplette U-Bahnhof Rudolfplatz war gegen 23 Uhr abgeriegelt worden, berichtet der Kölner Stadtanzeiger.
Niemand durfte raus, bevor er sich nicht dreifach hat überprüfen lassen. Zuerst die normale Polizei, dann
Fahrscheine und schließlich die Steuerfahndung. Mit mobilen Lesegeräten ausgestattete Finanzbeamte prüften
nach dem Bericht, ob die Angehaltenen Steuerschulden haben.

Wenn ja, sollen Pfändungen an Ort und Stelle gedroht haben. Außerdem soll es zahlreiche mobile Kontrollen
im Stadtgebiet gegeben haben, an denen sich ebenfalls Finanzbeamte beteiligten.

Dass das Finanzamt sich an allgemeinen Personenkontrollen auf öffentlichen Plätzen beteiligt, ist für mich neu.
Zwar ist die Steuerfahndung zur Identitätsfeststellung berechtigt. Allerdings stellt sich schon die Frage,
ob das auch uneingeschränkt bei verdachtsunabhängigen Kontrollen zulässig und verhältnismäßig ist.

Immerhin sind die Menschen ja mit der U-Bahn unterwegs und nicht mit dem Auto. Bei Autofahrern kann man
wegen der Kfz-Steuer mit einiger Anstrengung noch einen Anknüpfungspunkt für steuerliche Kontrollen sehen.
Aber so einfach mal jeden Passanten ohne jeden Bezug zu einem steuerlichen Vorgang unter die Lupe nehmen,
finde ich schon stark.

Vielleicht findet sich ja ein Mutiger, der dagegen klagt.

Den kompletten Artikel finet ihr hier : lawblog.de

Hartz IV-Front : Moralischer Sieg über Jobcenter Köln perfekt

Das Jobcenter hat den Schwanz eingezogen und will sich dem ursprünglich für den November
angesetzten Prozess gegen die KEA nun doch nicht stellen . Juristisch-taktisch hat der
Rückzug des Jobcenters leider einen größeren politischen Durchbruch verhindert:

Es hat vermieden, dass ein gerichtliches Urteil gegen seine Drangsalierung und Demütigung
von Arbeitslosen gesprochen wird. Weitere Kämpfe werden nötig sein, um die prekarisierten
Hartz IV-Opfer und andere Arbeitslose zu solidarisieren und in der
Öffentlichkeit zu ihrem Recht zu bringen.

Die Arbeitslosen-Initiative KEA vermutet, dass das Jobcenter großes Interesse daran habe,
Urteile (gegen sich) und Präzedenzfälle (für Betroffene) zu vermeiden:
“Wir wissen von zahlreichen Fällen – auch in Leistungsangelegenheiten -, wo das Jobcenter
quasi im letzten Moment die Rolle rückwärts macht und den Kläger klaglos stellt.”

Dadurch beseitigt das Jobcenter durch Einlenken den Grund der Klage, indem es dem Kläger
außergerichtlich Recht gibt. Der Kläger hat dann zwar gewonnen, aber nicht vor Gericht:

Der Vorteil des Jobcenters ist dabei, dass kein Urteil gesprochen wurde.
Ein Urteil würde aber Tausend anderen Betroffenen zu gleichem Recht und zu
gleichen Ansprüchen verhelfen können.

Ein Urteil kann man veröffentlichen, kann man ausdrucken und kann man bei Bedarf auch
dem Jobcenter auf den Tisch legen. Ein Urteil in einem juristischen Einzelfall kann
zudem plötzlich für eine ganze Betroffenengruppe bedeutsam werden.
Das nennt man dann einen Präzedenzfall.

Eine Aktivistin der KEA, der Intitiative “Kölner Erwerbslose in Aktion”,
siegte am 20. September 2012 vor dem Verwaltungsgericht in Köln.
Die Prozessbevollmächtige des Jobcenters Köln erkannte die Rechtswidrigkeit eines
ausgesprochenen Hausverbots an, der Prozess wurde eingestellt.
Kosten gehen zu Lasten des Jobcenters.
Die Aktivistin hatte ein Hausverbot für zwölf Monate wegen des Verteilens des
Überlebenshandbuchs der KEAs in der Wartezone des Jobcenters Köln-Kalk bekommen.

Botschaft: Wer sich engagiert, für sich selbst und für andere einsetzt soll drangsaliert
und weggemobbt werden. Selbsthilfe ist unerwünscht, es geht um Verwaltung im Dienste
einer ideologisch auf Neoliberalismus und Sozialdarwinismus gepolten Machtelite.

Einer wildgewordenen inhumanen Bürokratie  geht es dabei offenbar immer öfter  um
die Schaffung eines Klimas der Angst bei den unteren 50 Prozent der Bevölkerung.

Dabei fehlt es nicht an netten Ermahnungen wie diesen 10 Geboten zu
menschenwürdigem Verhalten der Jobcenter-Mitarbeiter.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Jasminrevolution

Doch keine Warteschlangen-Steuer in Köln

Vorhin konnte ich noch im Auto hören, wie der Leiter des Kölner Ordnungsamtes im
Interview mit 1Live eine denkbar schlechte Figur machte. Er hatte allerdings auch
eine undankbare Aufgabe, denn er sollte die neueste Steuer-Idee der Stadtverwaltung
rechtfertigen. Diese plante ernsthaft, Warteschlangen vor Diskotheken, Geschäften,
Kinos, Eisdielen und sogar Büdchen zu besteuern.

Der hörbar überforderte Beamte ließ sich sogar darauf ein, seelenruhig aus seinem
neuen Tarifverzeichnis rauszusuchen, was künftig eine Zwei-Meter-Schlange vor einem
Kiosk kostet (Moderator: “Ich habe alle Zeit der Welt”).

So erfuhren wir immerhin, dass per Meter abgerechnet werden wird und schon eine
ganze Stange Geld rumkommen kann.

Außendienstler, so kündigte der Beamte an, würden erst messen und dann Rechnungen
schreiben, wenn sie auf Warteschlangen stoßen. Es stehe jedem ehrlichen Büdchenbesitzer
aber auch frei, selbst einen Antrag auf nachträgliche Steuerzahlung einzureichen,
sofern sich das Publikum bei ihm mal bis auf den Bürgersteig gestaut habe.

Eine Verrechnung mit der Zeit, die man als Bürger auf Kölner Ämtern vertrödelt,
sei nicht drin, beschied der Beamte auf Nachfrage des glucksenden Moderators.
“Natürlich nicht.”

Das war schon witzig, aber sicher ist spätestens in diesem Augenblick die
Notbremse gezogen worden. Oberbürgermeister Jürgen Rothers, berichtet nun der WDR,
schaltete sich aus dem Urlaub ein und kippte höchstpersönlich die am Morgen
bekanntgewordene Warteschlangen-Steuer. Diese hat jetzt womöglich die Chance,
als Eintagessteuer in die Geschichte einzugehen.

Quelle : Udo Vetter – lawblog.de

GEZ Abmeldung – Musterschreiben

Teilnehmer – Nummer: 000 000 000 ABMELDUNG vom dortigen Zwangsgebühren- Erhebungssystem _
Sehr geehrte  ‚ GEZ ‚ “.
Hiermit melde ich mich und meine Familie mit sofortiger Wirkung von Ihrem Zwangsgebühren-Erhebungs-system ab und widerrufe gleichzeitig meine Ihnen seinerzeit gegebene Einzugsermächtigung.
Begründung: Sie nennen sich  ‚ Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland ‚ “ und berufen sich auf einen mit dieser geschlossenen  ‚ Rundfunkgebührenstaatsvertrag ‚ “. Staatsverträge sind internationale Verträge zwischen mindestens zwei Staaten. Sie, die GEZ, sind aber kein Staat und mit Ihnen ist auch kein Vertrag geschlossen worden. Andererseits ist die  ‚ Bundesrepublik Deutschland ‚ “ ( ‚ BRD ‚ “) selbst auch kein Staat, dazu mangelt es ihr nach Staats- und Völkerrecht an drei entscheidenden Kriterien, nämlichen an einem eigenen Staatsvolk, an einem eigenen Territorium und an einer von einem souveränen Volk in freier Entscheidung beschlossenen eigenen Verfassung!
Diese drei entscheidenden Kriterien treffen aber eindeutig auf die  ‚ BRD ‚ “ nicht zu! Die hier im Lande lebenden Deutschen sind keine  ‚ Bundesbürger ‚ “, wie diese immer wieder wahrheitswidrig bezeichnet werden, sondern insgesamt Reichsbürger und haben als solche ausschließlich die Staatsangehörigkeit des nach wie vor exis-tenten Staates (2.) DEUTSCHES REICH gemäß § 1 RuStAG! Die Existenz des Staates Deutsches Reich ergibt sich u.a. auch aus BVerfGE 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973. Also sind die hier lebenden Deutschen insgesamt das Staatsvolk des Staates (2.) DEUTSCHES REICH und keinesfalls das der  ‚ BRD ‚ “! Somit verfügt die  ‚ BRD ‚ “ über kein eigenes Staatsvolk! Auch ich, der Unterzeichner, habe seit meiner Geburt ausschließlich und allein die Staatsangehörigkeit (2.) DEUTSCHES REICH!
Das Territorium des nach wie vor existenten Völkerrechtssubjekts DEUTSCHES REICH erstreckt sich in seinen Grenzen vom 31.12.1937, wie dieses seinerzeit die Besatzungsmächte festgelegt haben und sich u.a. auch aus Art. 116 Abs. 1  ‚ GG ‚ “ ergibt. Hingegen befand sich das Gebiet der  ‚ BRD ‚ “, in welchem das  ‚ Grundgesetz ‚ “ ( ‚ GG ‚ “) bis zum 17.07.1990 Gültigkeit hatte, lediglich im westlichen Teil des Territoriums des Staates DEUTSCHES REICH. Da auf dem selben Territorium jeweils nur ein Staat existieren kann und die Existenz des Staates DEUTSCHES REICH von den Besatzungsmächten und auch völkerrechtlich anerkannt ist und auch das  ‚ Bundes-verfassungsgericht ‚ “ in mehreren Urteilen entsprechend entschieden hat, gibt es nur einen Deutschen Staat, nämlich das DEUTSCHE REICH in seinen Grenzen vom 31.12.1937! Weil dessen letzte Regierung am 23.05.1945 völkerrechtswidrig verhaftet und teilweise hingerichtet worden ist, ist das DEUTSCHE REICH seit dem nach wie vor zwar handlungsberechtigt aber  ‚¬â€œ mangels vorhandener Administration – nicht handlungsfähig. Daraus ergibt sich, die sogenannte  ‚ BRD ‚ “ verfügt über kein eigenes Staatsgebiet, sie ist belegen auf dem westlichen Territorium des Staates DEUTSCHES REICH!
Die  ‚ BRD ‚ “ hat auch nie über eine Verfassung verfügt und hat eine solche bis heute nicht, auch wenn dieses von  ‚ bundesdeutschen Politkern ‚ “ immer wieder wahrheitswidrig behauptet wird. Eine Verfassung nach rechts-staatlichen Grundsätzen ist die freie Entscheidung eines souveränen Volkes und beinhaltet die Rechtsnormen, die Aufbau und Tätigkeit des Gemeinwesens regeln. Eine derartige Verfassung hat die  ‚ BRD ‚ “ aber eindeutig nicht. Die  ‚ BRD ‚ “ hatte als Rechtsgrundlage lediglich das  ‚ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ‚ “, welches kraft der Waffengewalt der 3 westlichen Besatzungsmächte dem militärisch wehrlosen, in den 3 westlichen Besatzungszonen lebenden Teil des Deutschen Volkes aufgezwungen worden war. Es war also
ein Diktat der westlichen Besatzungsmächte und eindeutig keine freie Entscheidung eines souveränen Volkes. Souverän ist das Deutsche Volk bis heute noch nicht, wie es sich zweifelsfrei u.a. auch aus Art. 125  ‚ GG ‚ “ ergibt, wo es unter Ziffer 1 heißt:  ‚ soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt ‚ “. Danach bestehen also heute noch im DEUTSCHEN REICH Besatzungszonen! Bis zum heutigen Tage ist es dem Deutschen Volk verwehrt worden, an dem  ‚ Grundgesetz ‚ “ in irgendeiner Form mitzuwirken, hierüber zu entscheiden. Danach mangelt es der sogenannten  ‚ BRD ‚ “ auch an dem dritten Kriterium, um ein Staat zu sein. Die  ‚ BRD ‚ “ ist also seit ihrer völkerrechtswidrigen Errichtung auf dem westlichen Territorium des Staates DEUTSCHES REICH im Mai 1949 durch die 3 westlichen Besatzungsmächte, nichts anderes als ein besatzungs-rechtliches Selbstverwaltungskonstrukt mit staatsähnlichem Charakter, ein Pseudostaat!
Damit ist festgestellt, daß die  ‚ BRD ‚ “ im völkerrechtlichen Sinne kein Staat ist und dem gemäß auch keine rechtsverbindlichen Staatsverträge schließen kann. Das bezieht sich auch auf den von Ihnen in Anspruch genommen sogenannten  ‚ Rundfunkgebührenstaatsvertrag ‚ “.
Hinzu kommt noch, daß der Pseudostaat  ‚ BRD ‚ “, die sogenannte  ‚ Bundesrepublik Deutschland ‚ “ seit dem 18.07.1990, 00:00 h, keine Rechtsgrundlage mehr hat. Sie ist seit dem, nach Staats- und Völkerrecht, nicht mehr handlungsberechtigt und damit de jure erloschen! Die Grundlage für diesen Tatbestand ist, daß am 17.07.1990 bei den  ‚ 4 + 2-Gesprächen ‚ “ in Paris, den als solche bezeichneten  ‚ Wiedervereinigungsverhand-lungen ‚ “, die im tatsächlichen Ergebnis aber keine waren, folgendes geschehen war.
Vom obersten Exekutivorgan der  ‚ BRD ‚ “, der Besatzungsmacht USA, vertreten durch deren damaligen Außenminister James Baker, wurde dem damaligen Außenminister der  ‚ BRD ‚ “, Hans-Dietrich Genscher, mitgeteilt, daß die Präambel und der Art. 23 a.F. der bis dahin geltenden Rechtsgrundlage der  ‚ BRD ‚ “, dem  ‚ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ‚ “, mit Wirkung zum 18.07. 1990, 00:00 h, aufgehoben sei. Zuvor hatte das oberste Exekutivorgan der  ‚ DDR ‚ “, die UdSSR, vertreten durch deren damaligen Außen-minister Eduard Schewardnaze, dem damaligen Außenminister der  ‚ DDR ‚ “, Markus Meckel, mitgeteilt, daß die Staatsangehörigkeit zur  ‚ DDR ‚ “ und deren Verfassung zum 18.07.1990, 00:00 h, aufgehoben sei.
Mit der ersatzlosen Streichung des Art. 23 a.F. am 17.07.1990, des unter westlicher Besatzungshoheit ent-standenen  ‚ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ‚ “ (BGBl. II vom 23.09.1990, S. 885 ff), war in dem Moment auch der territoriale Geltungsbereich des  ‚ GG ‚ “ erloschen und damit aber auch die Basis für die Ausübung der Hoheits- und Staatsgewalt der sogenannten  ‚ Bundesrepublik Deutschland ‚ “! Durch den Fortfall seiner Rechtsgrundlage, dem  ‚ GG ‚ “, war – nach Staats- und Völkerrecht – das provisorische, besatzungs-rechtliche Selbstverwaltungskonstrukt, der Pseudostaat  ‚ BRD ‚ “, seit dem Moment de jure erloschen! Ein Grundgesetz ohne Angabe seines territorialen Erstreckungsgebietes gilt aber nirgendwo! Das  ‚ Bundesver-fassungsgericht ‚ “ hatte u.a. mit seiner Entscheidung 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973 festgestellt, daß sich die Hoheitsgewalt der  ‚ BRD ‚ “ auf den Geltungsbereich des  ‚ GG ‚ “ erstreckt, wie dieser in seinem Artikel 23 definiert worden war. Da ein Geltungsbereich des  ‚ GG ‚ “ in diesem aber nicht mehr angegeben ist, gibt es seit dem auch kein Gebiet mehr, wo es gilt. Damit gibt es seit dem 18.07.1990 auch kein Gebiet mehr, in welchem eine  ‚ Regierung ‚ “ der  ‚ BRD ‚ “ zu staatspolitischen Handlungen jeglicher Art berechtigt wäre, eine Hoheitsgewalt auszuüben. Demzufolge haben sämtliche Organe der  ‚ BRD ‚ “, zu denen auch  ‚ Körperschaften des öffentlichen Rechts ‚ “ wie die GEZ gehören, keine Rechtsgrundlage mehr!
Beim Geltendmachen der von Ihnen geforderten Gebühren berufen Sie sich auf den vorstehend angeführten, mit der  ‚ BRD ‚ “ geschlossenen  ‚ Rundfunkgebührenstaatsvertrag ‚ “. Aus diesem ergibt sich aber an keiner Stelle, daß Ihre Institution – die GEZ – legitimiert ist, Gebühren für den Empfang von Rundfunksendungen zu erheben und auch zu kassieren. Eine entsprechende Legitimation haben Sie mir gegenüber bisher nicht nachgewiesen. Mangels dieser Legitimation haben Sie also in der Vergangenheit ohne rechtlichen Grund von mir Gebühren verlangt und erhalten. Unter Berücksichtigung der Verjährungsvorschriften nach dem BGB fordere ich diese von mir zu Unrecht gezahlten Gebühren gem. § 7 Abs. 4, Satz 1 RGebStV von der GEZ daher zurück.
Sollten Sie der Auffassung sein, daß meine Ausführungen unzutreffend sind treten Sie bitte den Beweis an, daß Sie zu Recht (nach welchem gültigen Recht?) von mir Gebühren erheben dürfen. Sollte ich bis zum 00.00.2006* bei mir eingehend nichts von Ihnen hören, werde ich dieses als nonverbale Bestätigung der Richtigkeit meiner Ausführungen Ihrerseits werten und dann davon ausgehen, daß Sie meine Abmeldung akzeptiert haben sich die Sache damit insgesamt erledigt hat. (Quid tacet, consentire videtur.)
Mit freundlichem Gruß
Mustermann
Mustermann

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Sehr geehrter xxxxxx,
hiermit zeige ich Ihnen die rechtliche Vertretung von Herrn xxxxx xxxxx an.
Zur allgemeinen Feststellung: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Mittlerweile sollte es auch Ihnen nicht entgangen sein, daß Sie keinerlei Rechte auf Zahlung von Gebühren haben. Sie wissen das Zwangsmitgliedschaften verboten sind.
Sie berufen sich auf einen Staatsvertrag und ich fordere Sie hiermit auf, mir diesen angeblichen Staatsvertrag vorzulegen.
Sie sollten wissen, daß die BRD nie ein Staat darstellte. Sie war lediglich ein Wirtschaftskonstrukt von 1947. Seit dem 18. 07.1990 ist die BRD ein Unternehmen und stellt nur eine marode Firma dar, eingetragen im Handelsregister Frankfurt a. M. unter HRB 51411.
Mit wem wollen Sie also einen Staatsvertrag geschlossen haben. Die BRD war nie ein Staat, ist keiner und wird nie einer werden.
Somit möchte ich klar stellen: Mein Mandant hat mit Ihnen keinerlei Vertrag und schon gar nicht auf freier Basis geschlossen. Der Juristische Trick-Betrug, auf dem Ihr Unternehmen offenbar ausgerichtet ist, kann niemals als rechtskräftig bezeichnet werden.
Sie haben keinerlei Recht Bürger zu einer Zahlung von Gebühren zu erpressen. Und sollten Sie meinen Mandanten auch nur noch einmal mit einem Schreiben, geschweige denn mit einer Forderung, belästigen, nötigen oder versuchen diese einzuschüchtern, wird der hier anhängige Täter-Opfer-Schadensersatzausgleich (Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, BGB 823/839) über den zuständigen Recht(s)weg der englischen Alliierten sofort rechtskräftig und vollstreckbar.
Des weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, sollten Sie, in welcher Form auch immer, Verträge vorweisen können, so wären auch diese, da sie auf Grund einer arglistigen Täuschung von Ihnen erschlichen wurden, von Anbeginn null und nichtig. Sie erhalten hier eine weitere Erklärung warum und weshalb Deutschland kein Staat darstellen kann. Sie sollten mir das glaubhaft widerlegen und unter Beweis stellen bevor Sie weiterhin Gebühren fordern oder abverlangen.
Sollten Sie mir nicht bis spätestens zum 00.00.10 entweder einen Beweis liefern können, der das Staatsgebilde BRD eindeutig bestätigt, oder sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, verlange ich von Ihnen eine schriftliche Bestätigung, in der Sie erklären mich nicht weiter zu belästigen und keinerlei Gebühren mehr abzuverlangen, da eine Gebühren-Pflicht rechtlich nicht nachgewiesen werden kann.
Ich mache Sie noch mal darauf aufmerksam, daß der Opfer-Täter-Schadensersatzausgleich (Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, BGB 823/839) auch dann sofortige Rechtskraft und Vollstreckbarkeit erlangt, wenn Sie mir eine schriftliche Stellungsnahme in oben geforderter Form verweigern.
In der BRD ist kein Recht gewollt, denn die BRD existiert von Rechts wegen nicht.
Die Alliierten haben sich in dem von ihnen bestellten Grundgesetz, das vom Deutschen Volk selbst aber nie bestätigt wurde, einen Vorbehalt eingeräumt, zur Wahrung ihrer Rechte beliebig in die Rechtsprechung der BRD eingreifen zu können. Aus diesem Grunde existiert die BRD nach den Regeln des Völkerrechts nicht. Seit 1949 besteht die BRD lediglich als faktische Kolonie der Alliierten in der Form eines dem besiegten deutschen Volke vorgetäuschten Staatsgebildes.
Zum Bestand der BRD fehlt, völkerrechtlich unabdingbar, deshalb der notwendige innerstaatliche Organisationsakt, sich als Staatsvolk innerhalb des der eigenen Volksherrschaft unterworfenen Staatsgebiets zu einer Nation durch mehrheitliche Annahme einer gemeinsamen Verfassung in einer fairen und wirksamen Volksabstimmung rechtswirksam zusammenzuschließen.
Deshalb sind alle seither von den diversen Bundestagen beschlossenen Gesetze nach Völkerrecht wirkungslos.
Da auch die heutige Bundesregierung ausschließlich durch die NATO fremdbestimmt ist, hat das nach dem BVerfG bestätigte Urteil vom 31. Juli 1973 unverändert volle Gültigkeit.
Danach besteht das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31.12.1937 rechtlich unverändert weiter, die BRD hat aber bisher nicht die Rechtsnachfolgeschaft angetreten. Es fehlt hierzu die freiwillig erteilte Zustimmung des Deutschen Volkes per allgemeiner Volksabstimmung über eine entsprechend formulierte neue Verfassung.
Das Bundesverfassungsgericht stellte mit Urteil vom 31.07.1973 fest: Es wird daran festgehalten, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.
Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des deutschen Reiches. Die Geschäftsführerin der  ‚ BRD-Finanzagentur GmbH ‚ “ Frau Angela Merkel, wurde im Januar 2009, vor dem Europäischen Gerichtshof in Den Haag, als Rechtsnachfolger abgewiesen. Eine Firma besitzt keine eigene Judikative.
(Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363).
Ihrer Nachricht sehe ich entgegen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen

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An die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Postfach 110363 50403 Köln GEZ – Teilnehmernummer: Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem beigefügten, ausgefüllten Formular zeige ich Ihnen die Abmeldung meiner Rundfunkgeräte zum dort angegebenen Datum an. Zugleich widerrufe ich hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für die Abbuchung meiner Rundfunkgebühren. Sollten noch ein Guthaben bestehen, bitte ich um dessen umgehende Erstattung auf das Ihnen bekannte Konto. Ich verweise ausdrücklich darauf, daß ich meine beigefügte Abmeldung korrekt entsprechend der Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) und Ihrer Formularanforderungen vorgenommen habe. Den Hinweis am Schluß Ihres Abmeldeformular, daß nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben. Gegenteilige Unterstellungen hätten keinerlei Rechtsgrundlage. Ich darf vorsorglich darauf aufmerksam machen, daß es sich bei dem beiliegenden Formular um eine ..Abmeldung“ handelt und keinesfalls um einen  ‚ Antrag auf Abmeldung“, über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann. Nach §3.Art.4 Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) habe ich nur meine Abmeldung zu begründen sowie sonstige einfache Angaben zu machen, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind. Ich teile die Meinung der Landesdatenschutzbeauftragten und anderer, daß die GEZ rechtswidrig agiert. Wenn sie nach einer formgerechten GEZ-Abmeldung ehemaliger Rundfunkteilnehmer die Anerkennung dieser Abmeldung verweigert. Wenn die GEZ Abmeldende unter Druck setzt, um die näheren Abmeldeumstände zu erfahren. Wenn die GEZ dabei die Herausgabe von Personen- und Adressendaten Dritter verlangt, Wenn die GEZ Nachweise dafür fordert, bei wem und wo in welchem Zustand die bisher bereitgehaltenen Rundfunkgeräte verblieben sind. Sollten Sie meine beiliegende Abmeldung nicht anerkennen oder von mir ähnliche Angaben oder Nachweise erzwingen wollen, werde ich den Vorgang umgehend meinen Rechtsanwalt übergeben. Die Anwaltsgebühren werden Ihnen dann in Rechnung gestellt. Nur rein vorsorglich erinnere ich daran, daß Versuche des Rundfunkgebühreneinzugs durch Zahlungsaufforderungen oder Kontoabbuchungen für zukünftige Monatszeiträume, für die ich bereits abgemeldet und daher nicht mehr gebührenpflichtig bin, den Straftatbestand der Gebührenerhöhung nach § 352 StGB erfüllen könnten. Ich darf Sie höflichst darum bitten, mir binnen der nächsten 14 Tage den Eingang und die formale Richtigkeit der beigefügten Abmeldung schriftlich zu bestätigen, und ebenso, daß Sie die gesetzlich vorgeschriebene Löschung meiner bei Ihnen gespeicherten Personaldaten als Rundfunkteilnehmer vorgenommen haben. Mit freundlichen Grüßen Anlage: ausgefülltes, unterzeichnetes GEZ-Formular zur Abmeldung als Rundfunkteilnehmer J E Z – Die erfolgreiche Abmeldung! 1. Einzugsermächtigung kündigen bei der Bank 2. Abmeldeformular ausfüllen (Grund der Abmeldung: Rundfunkgeräte werden nicht mehr bereitgehalten, auf Flohmarkt verkauft!) 3. Kündigung per Einschreiben mit Rückschein 4. ab jetzt kann rechtlich, gerichtlich oder finanziell nichts mehr passieren, es wird versucht. einfach nicht antworten, niemanden in die Wohnung lassen. GEZler haben keine Polizeibefugnis 5. nicht einschüchtern lassen 7. die GEZ ist verfassungswidrig !!!

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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich ihnen mitteilen, dass ich auf dem Gebiet der „Bundesrepublik Deutschland“ keine Empfangsgeräte mehr zum Empfang bereit halte. Daher melde ich mich nun bei ihnen ab.
Eine eventuell erteilte Einzugermächtigung entziehe ich ihnen hiermit ausdrücklich. Zukünftig haben Einziehungen zu unterbleiben.
Bitte bestätigen sie mir meine Abmeldung schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung:
Die GEZ ist automatisiert und wird in der Folge 5 Schreiben versenden, die Sie wieder zu einer Anmeldung motivieren sollen!

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Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie zu folgendem auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten (außer der oben aufgeführten Adresse) Sie über meine durch diesen Namen / diese Adresse identifizierte Person gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1 und 3 BDSG)
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffender Daten ebenfalls unverzüglich offen zu legen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)
3. Sie haben sämtliche meine Person / meine Adresse betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG)
4. Ich untersage Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw. meine Adresse betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG)
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren,
ihre gegen mich im Rahmen der Amtshilfe für die GEZ durchgeführten Vollstreckungsmaßnahmen waren klar rechtswidrig, wie ich ihnen bereits vor Beginn der Maßnahme mitteilte, indem ich Einwendungen erhob. Einwendungen gegen die Vollstreckung sind alle Einwendungen, die sich gegen die Recht-mäßigkeit der Vollstreckung im Einzelfall und nicht der einzelnen Vollstreckungs-maßnahme wenden. Die Vollstreckung ist nicht rechtmäßig, wenn die Einleitung, die Art und Weise oder deren Gestaltung rechtswidrig ist und damit gegen eine für sie maßgebende Rechtsnorm verstößt. Dieser Sachverhalt wurde von ihnen klar erfüllt, da ich ihnen im Vorfeld mitteilte, dass die Forderungen gegen mich nicht bestehen. Den tatsächlichen Beweis einer wie auch immer gearteten und entstandenen Gebührenschuld und somit für die Rechtmäßigkeit der Forderungen (wozu die GEZ im übrigen verpflichtet ist (VG Hamburg mit Urteil vom 22.06.04 – 8 K 2332 /03)), hat die GEZ nicht erbracht. Ihnen war also vor der Einleitung der Vollstreckunsgmaßnahmen die Rechtswidrigkeit derselben bekannt!
Damit war der Verwaltungsakt gemäß § 44 VwVfG nichtig und unwirksam.
Gemäß § 63 BBG tragen sie für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung!
Daher halte ich die gestellten Forderungen des vorherigen Schreibens aufrecht und erwarte – letztmalig auf diesem Weg – die Erstattung der unrechtmäßig gepfändeten Beträge!
Mit freundlichen Grüßen

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Information zu Ihrem Schreiben vom 00.00. 2011 *Die GEZ widerspricht der Internationale Gesetzesgrundlage*
Beweis:
§ 1 Grundgesetz für die BRD (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Daraus gilt für jede Einrichtung, Behörde oder sonstiger Verein in dieser „BRD“ die MRK (Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten). Dies ist ein Völkerrecht und steht über dem GG oder irgendeinem Staatsvertrag den irgendwelche Partner abgeschlossen haben.
§ 20 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (MRK) (2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Dieser §20 Abs.2 entzieht der GEZ jede Grundlage.
Die GEZ ist durch kein Gesetz legitimiert, noch kann sie eine
/*Urkunde ihrer Körperschaft nach deutschem Recht*/
gem. § 99 VwGO vorweisen, wozu hiermit eine sofortige Aufforderung ergeht, eine beglaubigte Kopie ihrer Körperschaftsurkunde vorzulegen.
Ist es Ihnen nicht möglich diese Urkunde -laut internationaler Frist von 21 Tagen- vorzulegen, haben sie auch keine Körperschaftsrechte und sind somit nicht berechtigt diese Handlung durchzuführen, woraus resultiert, daß Sie meine Daten aus Ihrem System löschen müssen, wozu Ich Sie hiermit auffordere.
Weitere Anschreiben ihrerseits, welche wiederholte Aufforderungen zur o.g. Straftat beinhalten, werden kommentarlos entsorgt, bis sie eine Rechtmäßigkeit wirklich nachweisen können.
Aufgrund der Anwendung aufgehobener Gesetze laut Bundesanzeiger BgBl durch Sie, verstoßen Sie gegen die verfassungsmäßige Ordnung der BRD und somit ist der Verdacht auf Hochverrat gemäß § 81/2 StGB gegeben. Zu Beachten sind ebenfalls die §§ 823 in Verb. mit 839 BGB.

Unterschrift/Name Ort, Datum

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Noch ein kleiner Tip:

BGB § 241a

Unbestellte Leistungen. (1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
Quelle; http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html

 

 

http://www.volksbetrug.net/forum/viewtopic.php?f=125&t=409&sid=27853038aa0f6d09279d1796b4841926