Arabische Länder bieten Finanzierung der US-Operation in Syrien an

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Arabische Länder haben laut US-Außenamtschef John Kerry angeboten, die
Finanzierung der geplanten US-Militäroperation in Syrien zu übernehmen.

„Dieses Angebot wird geprüft“, sagte er am Mittwoch bei der Anhörung zu
Syrien im auswärtigen Ausschuss des Repräsentantenhauses des US-Kongresses.

„Einige von ihnen haben mitgeteilt, sie würden die Ausgaben übernehmen.
So treu sind sie uns gegenüber. Dies steht zwar nicht im Plan, und
niemand spricht davon, sie meinen das aber ernst“, fügte er hinzu.

Die Arabische Liga hatte Syrien aus ihren Reihen ausgeschlossen. Einige Staaten,
in denen der sunnitische Islam dominiert, liefern Waffen an Regimegegner in Syrien.
Besonders aktiv wird die bewaffnete Opposition von Saudi Arabien und Katar unterstützt.

Quelle : de.rian.ru

Raketen-Abwehr: Israel bestätigt Test-Abschuss im Mittelmeer

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Die israelische Regierung bestätigte einen Test seines Raketen-Abwehrsystems,
bei dem zwei Raketen in Richtung des östlichen Mittelmeeres abgefeuert wurden.

Das russische Radar-System entdeckte die beiden Geschosse.

Das Pentagon hat unterdessen zugegeben, von den Tests informiert worden zu sein.

Unklar ist, ob die Amerikaner an den Tests mitgewirkt haben.
Israel hat am Dienstagvormittag sein Raketenabwehr-System getestet.

Das israelische Verteidigungsministerium sagte, es werde zu einem späteren
Zeitpunkt mehr Details veröffentlichen. Die Tests wurden nicht angekündigt.
Die USA haben unterdessen bestätigt, von den Tests gewusst zu haben.
Inwieweit die Amerikaner an den Tests beteiligt gewesen sind, ist unklar.

Zunächst hatte das Pentagon behauptet, nichts von den Tests gewusst zu haben.

In Israel herrscht große Sorge vor einem Militärschlag der USA.

Die israelische Militärführung befürchtet, dass ein Angriff der Amerikaner
den Iran auf den Plan rufen könnte. Daher vermuten Beobachter, dass Israel
mit dem Test ein Zeichen setzen wolle, um mögliche Angriffe gegen Israel
im Keim zu ersticken. Vergangene Woche hatte die Regierung Gasmasken an
die Zivilbevölkerung verteilen lassen .

In einem Statement teilte das israelische Verteidigungsministerium mit,
dass der Testabschuss innerhalb der israelischen Hoheitsgewässer
stattgefunden habe. Es wurde eine neue Rakete vom Typ Sparrow getestet.

Der Test verlief laut Angaben aus Jerusalem erfolgreich.

Der Test verlief laut Angaben aus Jerusalem erfolgreich.

Das russische Überwachungssystem spürte den Abschuss zweier Raketen
im Nahen Osten auf. Der Flugbahn zufolge seien die Raketen in die
Richtung des östlichen Mittelmeers abgefeuert worden. Das berichtete
der russische Verteidigungsminister Sergei Shoigu Präsident Putin,
meldete das russischen Staatsfernsehens RIA.

Die Raketen fielen ins Wasser, berichtet RIA und beruft sich dabei auf
eine anonyme Quelle in Damaskus. Eine offizielle Stellungnahme des
russischen Verteidigungsministeriums gibt es bislang nicht.

Quelle : Deutsche Wirtschafts Nachrichten

Ron Paul : Giftgas-Angriff in Syrien war ‘False Flag Operation’

Ron Paul glaubt nicht an die angeblichen Beweise für einen Giftgas-Angriff
syrischer Soldaten auf die Zivilbevölkerung und unterstellt den von den
USA unterstützten Kampftruppen in Syrien eine False Flag Operation, um
eine Intervention der Vereinigten Staaten herbeizuführen.

“Wir sind nicht wirklich sicher, wer den Gas-Angriff durchgeführt hat”, so Paul
gegenüber Fox News. Die einzigen Profiteure seien die militanten Gruppen, “sie
setzen das Gas ein, einige Menschen sterben und dann hängen sie es Assad an.”

Paul fügte hinzu, dass die Geschichte dem Vorgehen im Irak im Jahr 2003 ähnele.

Damals hatte man dem irakischen Staatspräsident Hussein ebenfalls den Einsatz
von Massenvernichtungswaffen vorgeworfen, was sich nach dessen Hinrichtung durch
die USA als falsch herausstellte. ”Schauen Sie wie viele Lügen uns im Vorfeld
der Aktion erzählt wurden, mehr Propaganda, es ist immer wieder der Fall.

Ich denke es war eine False Flag Operation”, fügte Paul hinzu.

Die US-Regierung hat verkündet, dass US-Geheimdiensten Beweise für einen
Gas-Angriff der syrischen Regierungstruppen gegen Zivilisten vorliegen.

Dies würde einen Verstoß gegen die Chemiewaffenkonvention darstellen, ein
internationales Übereinkommen von Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen.

Für einen Angriff gegen Syrien gibt es bislang kein UN-Mandat.

Quelle : gegenfrage.com

Historische Blamage : Meuterei der US-Militärs zwang Obama zum Rückzug

 

US-Präsident Barack Obama musste den geplanten Militärschlag gegen Syrien
offenbar wegen einer gewaltigen Meuterei in der US-Militärführung abblasen.
Die Soldaten konnten keine Strategie des Präsidenten erkennen – und äußerten
massive Bedenken gegen die Aktion.

Noch nie haben die Soldaten in Amerika einem Präsidenten
derart offen die Gefolgschaft verweigert.

Der überraschende Rückzieher von US-Präsident Barack Obama von seinen Syrien-Plänen
ist offenbar auf eine massive Meuterei in der US-Armee zurückzuführen.

Die Washington Post berichtet, dass von den vier-Sterne-Generälen bis zu den einfachen
Soldaten kaum einer den Nutzen der von Obama vorangetriebenen Militär-Aktion erkennen konnte.

Die Post berichtet, dass den Soldaten vor allem eine klare Strategie fehlt, was denn nach
den geplanten Militärschlägen geschehen solle. Viele US-Soldaten haben schlechte Erfahrungen
mit den Einsätzen im Irak und in Afghanistan gemacht. Zunächst wurden ihnen heroische Ziele
versprochen. Doch kaum waren die Interventionen im Gang, wurden die Truppen in stets neue
Abenteuer geschickt. In beiden Fällen gab es keine Exit-Strategie.

Die Ankündigungen zum Rückzug aus den Kampfzonen
waren widersprüchlich und zogen sich in die Länge.

Im Falle Syriens ist es Obama nicht gelungen, die Militärs vom
Sinn einer militärischen Operation zu überzeugen.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Deutsche Wirtschafts Nachrichten

USA erklären Syrien den Krieg

US-Außenminister John Kerry teilte am Freitagabend mit, dass die USA Beweise hätten, dass das Regime von Präsident Assad am 21. August Chemiewaffen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt habe. Das Weiße Haus sei entschlossen zu handeln, man habe die historische Verpflichtung, gegen die Gräueltaten einzugreifen. Früher nannte man eine solche Ankündigung eine Kriegserklärung.

Angela Merkel sagt nicht die Wahrheit über die deutsche Souveränität

Bei einer Veranstaltung in Stuttgart hat Bundeskanzlerin Merkel gesagt, mit der Aufhebung einer Vereinbarung zum G10 Gesetz sei volle Souveränität Deutschlands wiederhergestellt. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Wegen der Nato-Mitgliedschaft und der bis heute geltenden Ausrufung des Bündnis-Falls nach dem 11. September 2001 ist die Souveränität Deutschlands unverändert eingeschränkt. Die „verbal note“, mit der die Bundeskanzlerin versuchte, die Wogen wegen des NSA-Skandals zu glätten, ist völlig unerheblich. Der Fall ist ein Muster für die Unehrlichkeit in der Politik.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (hier mit Ronald Profalla, bei der Kabinetts-Sitzung im Kanzleramt in Berlin) sagte: Deutschland ist eigentlich souverän - doch das stimmt nicht, und die Kanzlerin müsste es wissen. (Foto: DWN/Laurence Chaperon)

Bundeskanzlerin Angela Merkel (hier mit Ronald Profalla, bei der Kabinetts-Sitzung im Kanzleramt in Berlin) sagte: Deutschland ist eigentlich souverän – doch das stimmt nicht, und die Kanzlerin müsste es wissen. (Foto: DWN/Laurence Chaperon)

Ist Deutschland souverän?

Es ist erstaunlich, dass man sich diese Frage heute noch stellen muss.

Kann oder will Bundeskanzlerin Angela Merkel auf diese Frage eine Antwort geben?

In Stuttgart hat die Kanzlerin vergangene Woche dazu Stellung bezogen.

Das Ergebnis ist ernüchternd.

Der Anlass für diese Debatte: Im Zuge des NSA-Spionage-Skandals war der Bundesregierung ein Gesetz in Erinnerung gekommen, welches die rechtliche Grundlage für das völlig freie Schalten der amerikanischen Geheimdienste regelt.

Im sogenannten G10 Gesetz wird den Amerikanern das Recht eingeräumt, alle Fernmeldeaktivitäten in Deutschland anzuzapfen. Demnach hat Deutschland weitgehende Rechte an seiner Souveränität abgetreten.

In einer Diskussion in Stuttgart wurde Merkel am 21. August 2013 gefragt, ob denn nun die deutsche Souveränität existiere oder nicht.

Merkels Antworten (siehe Video am Ende des Artikels, ab 1:01:44) waren gewohnt schwammig. In diesem Fall hat die Bundeskanzlerin jedoch schlicht nicht die Wahrheit gesagt. Ob wissentlich oder unwissentlich tut im Grund nichts zur Sache.

Denn die Bundeskanzlerin sollte in einer so wesentlichen Frage wie der Souveränität ihres Landes die Gesetze kennen.

Merkel sagte, dass die deutsche Souveränität „eigentlich“ mit dem Zwei-Plus-Vier-Abkommen zur deutschen Wiedervereinigung hergestellt worden sei. Nach dem Auftreten von Edward Snowden „haben wir jetzt festgestellt“, dass es noch spezielle Absprachen mit den Alliierten gab. Hier habe man Absprachen gefunden, „die darauf hingedeutet haben, dass in bestimmten Fällen die, sag ich mal, Souveränität unseres Geheimdienstes nicht voll gewährleistet wäre“.

Merkel:

„Wir haben jetzt die ganzen Diskussionen um die Zusammenarbeit der Dienste genutzt, um diese alten 68er-Vereinbarungen mit Frankreich, Großbritannien und den USA zu beenden – ganz formell durch Verbalnoten-Austausch.“

Merkel wörtlich:

Damit ist auch in diesem letzten Bereich unsere Souveränität hergestellt. Und ich glaube, damit haben wir eigentlich das Problem gelöst.“

Wenn das wirklich stimmt, dann wäre die Souveränität Deutschlands in ihrer Bedeutung weit unter der Krümmung von Gurken oder der Fischerei-Quote mit den Färöer-Inseln anzusiedeln. Während über diese Probleme monate-, ja jahrelang verhandelt und gefeilscht wird, soll die deutsche Souveränität also dadurch „hergestellt“ werden, dass die Bundesregierung wegen eines US-Whistleblowers ein altes Gesetz findet, dass sie dann aufhebt, indem sie den Amerikanern in einer „verbal note“ mitteilt, dass Deutschland nun eben wieder souverän sei.

Tatsache ist jedoch, dass Merkel die Wähler hier bewusst in die Irre führt.

Denn bei dem sogenannten G10 Gesetz handelt es sich, wie der Freiburger Historiker Josef Foschepoth bereits am 2. August in einem Interview erklärte, um eine „Ausführungsbestimmungsvereinbarung“ zu einem Gesetz.

Die Grundlage dieser Bestimmung ist der Artikel 3, Absatz 2 des „Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut“ vom 3. August 1959.

In dem Abkommen heißt es:

Die in Absatz (1) vorgesehene Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere

(a) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie den Schutz des Vermögens der Bundesrepublik, der Entsendestaaten und der Truppen, namentlich auf die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten, die für diese Zwecke von Bedeutung sind; (b) auf die Förderung und Wahrung der Sicherheit sowie auf den Schutz des Vermögens von Deutschen, Mitgliedern der Truppen und der zivilen Gefolge und Angehörigen sowie von Staatsangehörigen der Entsendestaaten, die nicht zu diesem Personenkreis gehören.

Foschepoth erklärt, dass das Weiterbestehen dieses Artikels nichts anderes bedeute, als dass die Überwachungsmaßnahmen, die in Deutschland von den Amerikanern weiterhin durchgeführt werden, auf vollständig legale Weise erfolgen.

Im Artikel 60 des Abkommens ist unter anderem festgelegt, dass die von den amerikanischen Truppen errichteten „Fernmeldeanlagen“ „an die öffentlichen Fernmeldenetze der Bundesrepublik angeschlossen werden“ können.

Das bedeutet: Die Amerikaner können bis zum heutigen Tage völlig legal alle Telefongespräche in Deutschland anzapfen. Was sie damit machen, unterliegt keiner Kontrolle – schon gar nicht der durch den Souverän und seinen Vertreter, den Deutschen Bundestag.

Es ist anzunehmen, dass diese eigentlich für den Schutz der in Deutschland stationierten Truppen gedachten Möglichkeiten längst dem Internet-Zeitalter angepasst sind. Es ist anzunehmen, dass die Amerikaner, in Weiterentwicklung des Artikel 60, auch längst das Recht haben, deutsche Server anzuzapfen.

Erfahren werden die Bürger das nie – denn alle Vereinbarungen sind Vereinbarungen im Rahmen eines Militärbündnisses und daher streng geheim.

Foschepoth sagt, dass es „weitere Vereinbarungen zwischen den Alliierten gibt, die wir nicht kennen.“ Diese würden die Möglichkeiten der Überwachung im Internet einbeziehen. Der Historiker geht davon aus, dass es dazu Gesetze gibt – von denen die Deutschen eben nichts wissen. Denn im luftleeren Raum hätten die Geheimdienste nicht agiert und würden es auch heute nicht tun: „Ohne rechtliche Grundlage, so ist das jedenfalls die Erfahrung von 60 Jahren Geschichte Bundesrepublik Deutschland, ist das nie gemacht worden.“

Rechtliche Grundlage heißt: Die Bundesregierung hat über Jahrzehnte Vereinbarungen getroffen, mit denen sie Teile der deutsche Souveränität aufgibt.

Dass der Bürger, den eine solche Aufgabe seiner Rechte ja doch interessieren könnte, davon nichts erfahren hat, liegt in der Natur des militärisch-nachrichtendienstlichen Komplexes. Foschepoth verweist in diesem Zusammenhang auf das Nato-Zusatzabkommen: „Da steht auch drin, dass alle Informationen strengstens geheimgehalten werden müssen.“

Zu diesem Zusatzabkommen gibt es noch weitere rechtliche Grundlagen, die die deutsche Souveränität einschränken.

Foschepoth:

„Es gibt noch eine weitere Dokumentation, ein weiteres wichtiges Dokument. Das ist eine Note vom 27. Mai 1968 aus dem Auswärtigen Amt, wo nachdrücklich den Alliierten bescheinigt wird, dass sie unabhängig von Nato-Recht, von dieser Zusatzvereinbarung zum Nato-Truppenstatut oder auch eines Notstandes in der Bundesrepublik berechtigt sind, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung der Streitkräfte die angemessenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Gefahr zu beseitigen. Und das ist diese typische Klausel, die immer verwendet wird, wenn nachrichtendienstliche Tätigkeit gemeint ist.“

Diese Regelung hat nach dem 11. September 2001 ihre Bedeutung voll entfaltet.

Denn nach dem Anschlag auf das World Trade Center wurde von Präsident George W. Bush der Nato-Bündnisfall ausgelöst und der Krieg gegen den Terror erklärt.

Auch das geschah auf rechtlicher Grundlage, wenngleich auch diesmal wieder „streng geheim“.

Die Zeitschrift German Foreign Policy schreibt:

„Völlig ungeklärt ist nach wie vor die Rolle einer ebenfalls streng geheim gehaltenen NATO-Vereinbarung vom 4. Oktober 2001. Der Schweizer Liberale und ehemalige Sonderermittler des Europarats Dick Marty hat mehrmals darauf hingewiesen, dass das Kriegsbündnis unmittelbar nach der offiziellen Ausrufung des Bündnisfalls an diesem Tag eine Geheimsitzung abhielt, auf der die Geheimdienste, geführt von der CIA, faktisch freie Hand im “Anti-Terror-Krieg” erhielten – die Verschleppung von Verdächtigen mutmaßlich inklusive. Der Bündnisfall ist, wie der Deutsche Bundestag zuletzt am 13. Dezember 2012 bestätigte, weiterhin in Kraft.“

Es kann angenommen werden, dass Angela Merkel das alles weiß. Denn sowohl bei den Nato-Abkommen als auch beim Krieg gegen den Terror handelt es sich ja nicht um irgendwelche untergeordneten Verwaltungsvorschriften über die Größe von Briefmarken oder Steckdosen.

Es ist bemerkenswert, welche Dimension der Desinformation die Bundesregierung in dieser existentiell wichtigen Frage betreibt: Bei der PK in der Bundespressekonferenz Anfang Juli war dies mit Händen zu greifen, als die Journalisten eine verblüffende Auswahl von Nichtigkeiten, Halbwahrheiten und ehrlicher Ahnungslosigkeit präsentiert erhielten (zum Nachlesen bei der Bundesregierung).

In jedem Fall ist die deutsche Souveränität massiv beschränkt – und bleibt es auch. Es gibt Gesetze dafür, die die Einschränkung der nationalen Rechte der Deutschen legitimieren. An eine Änderung dieser Gesetze ist nicht gedacht, im Gegenteil: Diesen rechtlich verbindlichen Regelungen haftet der substanzielle Mangel an, dass sie grundsätzlich geheim sind. Die Bürger erfahren also nicht einmal, in welchem Ausmaß ihre Souveränität bereits verkauft und verraten wurde. Sie können sich auch nicht rechtmäßig verhalten. Denn die Amerikaner haben mit dem Krieg gegen den Terror ihre eigenen Gesetze erlassen, die über diese Vereinbarungen auch in Deutschland gelten. Den Deutschen wurden diese Gesetze jedoch nicht bekanntgemacht, weil es für militärische Gesetze keine Regeln zur ordnungsgemäßen Bekanntmachung gibt.

Dass die Bundeskanzlerin das alles nicht weiß, ist äußerst unwahrscheinlich.

Viel wahrscheinlicher ist, dass die Abgabe der deutschen Souveränität durch die Anti-Terror-Maßnahmen bereits so weit fortgeschritten ist, dass man eigentlich davon sprechen kann, dass die Deutschen im Zustand des immerwährenden Kriegsrechts leben. Gregor Gysi hat es Besatzungsrecht genannt und dessen Aufhebung gefordert.

In diesem Umfeld eine Bundestagswahl abzuhalten hat schon fast folkloristischen Charakter.

Die Handlungsspielräume der deutschen Parlamentarier sind offenkundig marginal.

Die politische Wirkung der Wahl ist weitgehend unerheblich. Die Abkehr vieler Deutschen von der Politik kann unter der Rubrik „Weisheit des Volkes“ verbucht werden: Es herrschen andere, und nicht das Volk.

Das Volk kann froh sein, wenn es wenigstes erahnt, welche Gesetze in diesem Land gelten.

Jedenfalls wissen wir jetzt, dass mit Angela Merkel eine Politikerin für das Amt des Bundeskanzlers kandidiert, die die eigenen Bürger über die wesentlichste Frage der Nation – nämlich die der Souveränität der Nation – in die Irre führt, anlügt oder aber für dumm verkauft.

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/08/30/angela-merkel-sagt-nicht-die-wahrheit-ueber-die-deutsche-souveraenitaet/

Syrien : Russland droht mit Militärschlag gegen Saudi Arabien

Wie im Laufe des gestrigen Tages bekannt wurde, und aus inneren Kreml-Kreisen heraus
sickerte, droht Russland im Falle eines Angriffes auf Syrien durch die USA, UK,
Frankreich und Israel mit einem Vergeltungsschlag gegen Saudi Arabien.

Ein “Dringlichkeitsmemorandum” war gestern von der russischen Regierung veröffentlich
worden, welches einen “massiven Militärschlag” gegen Saudi Arabien vorsieht, sollte der
Westen Syrien angreifen. Grund dafür sei die Drohung der Saudis gegenüber Russland
während der olympischen Winterspiele in Sochi 2014 mittels tschetschenischen Terroristen,
welche unter saudischer Kontrolle stünden, “Tod und Chaos” zu verursachen.

Bei einem Treffen Anfang August mit Wladimir Putin soll der saudische Prinz Bandar bin Sultan
damit gedroht haben, wenn Russland im Falle Syrien nicht einlenke. Der britische Telegraph
zitiert den saudischen Prinzen Bandar bin Sultan mit den folgenden Worten:

“I can give you a guarantee to protect the Winter Olympics next year. The Chechen groups that
threaten the security of the games are controlled by us,” – “Ich kann ihnen die Garantie geben
die Winter Olympiade nächstes Jahr zu schützen.

Die Tschetschenischen Gruppen, welche die Sicherheit der Spiele bedrohen, werden
von uns kontrolliert. Wir benutzen sie im Angesicht des syrischen Regimes, aber
sie werden keine Rolle in der Zukunft Syriens spielen.”

Die Russen sollen darauf sehr verärgert reagiert haben. Bereits im Januar waren dem russischen
Geheimdienst FSB Emails der britischen Firma Britam Defence (einer der führenden Söldnerfirmen
der Welt) in die Hände gefallen. Aus dem Schriftverkehr war zu entnehmen, dass das “Obama Regime
vorbereite eine Serie von Attacken gegen Syrien und Iran zu entfesseln.”

In einer der Mails hieß es:

“Wir haben ein neues Angebot. Es geht nochmal um Syrien. Die Katarer schlagen uns ein attraktives
Geschäft vor und schwören, dass die Idee von Washington genehmigt ist. Wir müssen eine chemische
Waffe nach Homs ausliefern, eine “G-Shell” sowjetischen Ursprungs aus Libyen, ähnlich denen
die Assad haben sollte.”

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : www.gegenfrage.com