stoersender.tv exklusiv: neuer HVB-Skandal – Rudolf Schmenger im Interview

Demo in München am 2.8.13, 16-18 Uhr am Justizpalast – Mahnwache Gustl Mollath.

Mollath ist einer der schillerndsten in einem Meer von Einzelfällen.

Wer den Banken und den Steuerdieben, die bei ihnen das Geld vor dem Fiskus
verstecken, zu nahe kommt, wird entweder bestochen oder aus dem Weg geräumt.

Der ehemalige Steuerfahnder des Landes Hessen wurde aus dem Weg geräumt, weil
er eine Beförderung ausschlug. Eine Beförderung, die ihm zuteil gekommen wäre,
wenn er seine Arbeit als Steuerfahnder NICHT gemacht hätte, sondern über seine
Erkenntnisse geschwiegen hätte. Klingt verrückt? Ist es auch.

Aber ganz normal in dem Land.

Mittlerweile versucht die HVB sogar ihre Kunden zu psychiatrisieren.

Schmenger schildert diesen Fall erstmals einem Medium in diesem Sommerinterview von stoersender.tv.

Mehr Infos gibt’s hier:

http://rudolf-schmenger.de/
http://www.wirtschaftsverbrechen.de/
http://www.gabv.org/
http://www.attac.de/aktuell/bankwechsel

Die Petion zur Freilassung von Gustl Mollath findet hier hier : openpetition.de

Aktueller Stand  :

54.212 Unterzeichner von 100.000 benötigten.

Nur noch 39 Tage Zeit !!!

ZDF Frontal21 zum Fall Gustl Mollath

gustl.mollath

Die Petion zur Freilassung von Gustl Mollath findet Ihr hier : openpetition.de

Aktueller Stand :

53.842 Unterzeichner von 100.000 benötigten.

Zeit = nur noch 40 Tage !!!

Andre Brandes : Wieder ein Beweis, für die Existenz bezahlter Forentrolle im Internet, im Auftrag der BRD

Und wieder hat uns die BRD zugespielt, daß Sie bezahlte Forentrolle besitzt. Man erinnere an unseren letzten Beitrag: https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2012/08/25/andre-brandes-enttarnt-bezahlte-forentrolle-der-brd-im-internet/

Hat man nach der letzten Enthüllung nichts dazu gelernt? Warum schreibt man von einer IP der „Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung“?

Troll7

Es geht um den aktuellen Beitrag:

https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2013/07/25/unterschriftspflicht-die-gilt-nur-fur-das-volk-nicht-fur-die-erfullungsgehilfen-des-systems/

Troll5

Troll6

Wer soll die Macher folgender Seiten noch ernst nehmen, die ständig versuchen Desinformationen zu streuen. Diese Betreiber sind bezahlte Schreiberlinge, der Nazi BRD.

http://sonnenstaatland.wordpress.com/

http://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/

http://reichling.xobor.de/

http://www.krr-faq.net/

http://reichling.wordpress.com/

Seht selbst aber selbst, was die IP Adresse verrät:

Troll1

Troll3

Troll4

An euch bezahlte Forentrolle, so wird das nichts! Wir geben Desinformationen keine Chance.

Kinderschänder : Interview mit Sachsensumpf-Opfer Mandy Kopp

Was Mandy Kopp als Minderjährige erlebte, kann man sich kaum vorstellen.

Gefangengehalten und zur Prostitution zu gezwungen. Heute steht Mandy Kopp
selbst vor Gericht wegen Verleumdung. Ihr Vergehen: Sie hatte damalige
Täter identifiziert. Darunter Immobilienmakler, Juristen, ja sogar Richter
und Anwälte sollen unter den Tätern gewesen sein.

Unglaublich, aber wahr. Die damaligen Opfer werden zu Tätern gemacht,
während die wirklichen Täter von höchster Ebene aus geschützt werden.

PS :

Und einer der bei der Vertuschung geholfen hat , ist heute Verteidigungsminister in der BRD Verwaltung : Thomas de Maizière

Der Fall Mollath : Oberlandesgericht verwirft Beschwerde

gustl.mollath

Befangenheitsantrag von Strafverteidiger Gerhart Strate gescheitert –
Mollath-Freund widerspricht Darstellung des Regensburger Landgerichts.

„Mich überrascht hier gar nichts mehr“, sagte der Hamburger Strafverteidiger Gerhart Strate
am Montag als Reaktion auf die Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) in Nürnberg.

Das Gericht hatte gestern eine Beschwerde, die Strate im Fall seines Mandanten Gustl Mollath
gestellt hat, verworfen. Vorangegangen war der Beschwerde beim OLG bereits eine Ablehnung von
Strates Befangenheitsantrag gegen einen Richter durch das Landgericht in Regensburg.

Der Befangenheitsantrag richtet sich gegen einen Richter der 7. Strafkammer, der in einem
möglicherweise anstehenden Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath eine Rolle spielt.

Der in der Kritik stehende Richter war es, der Mollath-Freund Edward Braun einen umstrittenen
Kostenbescheid zukommen ließ. Braun trat im November 2011 mit einem Schreiben an die
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mit der Bitte um Veranlassung eines Wiederaufnahmeverfahrens heran.

Der Zahnarzt verwies in dem Schreiben auf die Aussagen von Mollaths Ex-Frau, wonach diese ihm
gegenüber gesagt habe, dass sie ihrem Mann etwas anhängen werde, wenn Mollath keine Ruhe gibt.

Die Staatsanwaltschaft bewertete Brauns Schreiben jedoch als einen eigenen Wiederaufnahmeantrag
und teilte diese Entscheidung der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg mit. Die Strafkammer
verwarf im Januar 2012 Brauns Antrag als unzulässig, da Braun nicht antragsberechtigt und der
Antrag außerdem nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form eingereicht worden sei.

Die Entscheidung aus Regensburg erzürnt Mollaths Verteidiger. Strate wirft dem Richter vor,
das Schreiben von Braun umgedeutet zu haben. Dieser habe eben nicht einen eigenen Antrag auf
Wiederaufnahme stellen wollen, sondern Braun habe die Staatsanwaltschaft lediglich aufgefordert,
selbst aktiv zu werden.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Telepolis

Die Petion zur Freilassung von Gustl Mollath findet Ihr hier : openpetition.de

Aktueller Stand  :

46.388 Unterzeichner von 100.000 benötigten. Noch 47 Tage Zeit

Interessant sind die Ausführen von Gustl Mollaths Verteidiger , Herrn Strate :

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Nuernberg-2013-07-18.pdf

Der Fall Mollath – Horstopheles

gustl.mollath

Kein Zweifel: Es ist hohe Zeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens Mollath.
Nur ist Horstopheles alias Seehofer der falsche Mann, der Justiz Beine zu machen.

Es möchte kein Hund länger so leben, ächzt es aus den Amtsstuben der bayerischen Justiz.
Ein Mephistopheles namens Horst Seehofer sitzt den Staatsanwälten und Richtern im Nacken,
die mit dem Fall des Gustl Mollath befasst sind. Er bläst ihnen in die Ohren, was die
Bevölkerung erwarte – eine „zügige Behandlung“, sprich einen kurzen Prozess, an dessen Ende
Mollath auf freien Fuß kommt. Letzteres sagt Seehofer natürlich nicht, er ist schließlich
kein politischer Novize. Im gleichen Atemzug, in dem er eine „zeitnahe Überprüfung“ anmahnt,
versichert er, wie außerordentlich teuer ihm die richterliche Unabhängigkeit sei.

Nur zu teuer darf sie ihm nicht werden am 15. September, dem Tag der Landtagswahl.

Ein, zwei, drei Prozentpunkte könnten den Ausschlag dafür geben, ob die CSU das verteufelte
Wort „Koalition“ wieder aus ihrem Vokabular streichen darf.

Um Missverständnisse auszuschließen: Gustl Mollath ist Unrecht widerfahren.

Er war 2006 angeklagt, seine Frau misshandelt und Reifen zerstochen zu haben.
Sein Verzweiflungsschrei, nichts davon sei wahr, er werde vor Gericht gezerrt, weil er
Schwarzgeldschiebereien anprangere, in die seine Frau, eine Bankangestellte, verstrickt sei,
wurde als Wahn abgetan. Später wurde ein Bankbericht bekannt, der seine Hinweise auf dubiose
Geldtransfers in die Schweiz bestätigte. Das Urteil, mit dem er als geisteskranker Gewalttäter
in die geschlossene Psychiatrie geschickt wurde, verdient diesen Namen nicht.

Es ist ein Machwerk, in dem Grundregeln des juristischen Handwerks missachtet werden.

Den kompletten Artikle findet Ihr hier : www.faz.net

Die Petition zur Freilassung von Gustl Mollath findet Ihr hier : openpetition.de

Aktueller Stand :

46.137 Unterzeichner von 100.000 benötigten. Zeit noch 48 Tage

Gezielte Vertuschung im Fall Mollath

gustl.mollath

Eine Woche vor der Bundestagswahl finden in Bayern am 15. September Landtagswahlen statt.
Daher ist die bayerische Landesregierung sehr bemüht den Fall Gustl Mollath unter
Kontrolle zu halten. Vor allem soll nicht bekannt werden, wer in Wirtschaft und Politik
in die Schwarzgeldgeschäfte verwickelt ist, die er aufgedeckt hat.

Bisher hatten Justiz und Politik alles unternommen, um Mollath hinter Gittern zu halten.
Nachdem aber immer mehr Einzelheiten bekannt werden, die deutlich machen, dass seine
Vorwürfe über Schwarzgeldgeschäfte und Geldwäsche kein Hirngespinst sind, sondern
sehr reale Grundlagen haben, wird nach Wegen gesucht, ihn schrittweise freizulassen
und trotzdem unter Kontrolle zu halten.

Seit mehr als sieben Jahren sitzt der 56-Jährige Mollath unschuldig in der geschlossenen
Abteilung diverser forensischer Einrichtungen in Bayern. Er hatte 2001/02 versucht,
die illegalen Transfers von Geldern in die Schweiz zu stoppen, die seine damalige
Ehefrau in Namen der Hypo-Vereinsbank tätigte. In enger Zusammenarbeit von Mittätern,
Freunden und Bekannten seiner Ex-Frau mit Bank, Regierung und Justizapparat wurde
dafür gesorgt, dass er weggesperrt wurde.

Viele der Machenschaften sind inzwischen aufgedeckt, so z. B: dass der Richter
Otto Brixner, der ihn 2006 zwar von einer angeblichen Körperverletzung an seiner
Frau und Sachbeschädigung freisprach, aber wegen der „Wahnvorstellungen“ bezüglich
er Schwarzgeldgeschäfte in die Psychiatrie sperren ließ, mit dem damaligen
Freund und jetzigen Ehemann von Mollaths Exfrau befreundet war.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : www.wsws.org

Die Petion zur Freilassung von Gustl Mollath findet Ihr hier : openpetition.de

Aktueller Stand :

46.004 Unterzeichner von 100.000 benötigten. Zeit = 49 Tage

Gesetze der Nationalsozialisten für die BRD-Staatssimulation

 

Nachfolgend sollen die Gesetze vorgestellt werden, die durch die Nationalsozialisten geschaffen oder geändert wurden und die trotz Nichtigkeit der genannten Gesetze für die BRD-Staatssimulation (BRD des Vereinigten Deutschlands=Rechtsnachfolger der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes) – zumindest in Teilen – fortgelten.

Das kastrierte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913

Die durch die Nazis durchgeführten Änderungen am RuStAG lebten auch nach dem Untergang der Ära der Nationalsozialisten fort, man war der Auffassung, daß die durch die Nationalsozialisten vorgenommenen Änderungen übernommen werden konnten. Diese Betrachtungsweise wurde auch dann angewendet, wenn die ändernden Gesetze selbst aufgehoben wurden. Die Änderungen durften nur nicht gegen die von den Alliierten aufgestellten Rechtsgrundsätze verstoßen. Ob diese ändernden Gesetze überhaupt verfassungsgemäß in der Zeit der Nationalsozialistischen Regierungszeit zustandegekommen waren, interessierte die BRD-Oberen damals nicht und diese Überlegungen interessieren offenbar auch heute noch niemanden. Es wurde sogar vom Bundes-Grundgesetz-Gericht (fälschlich: Bundesverfassungsgericht) geäußert, daß die von den Nationalsozialisten aufgestellten Verordnungen, Gesetze etc. und die von diesen geschlossenen Verträge fortgelten, so äußerte sich das Bundes-Grundgesetz-Gericht wohlwollend über den Nazi-Staat als Gesetzgeber beim Abschluß des sog. Reichskonkordats zwischen dem Deutschen Reich und dem heiligen Stuhl vom 20. Juli 1933.

Wikipedia schreibt hierzu:

Dabei stellte das Gericht zunächst fest, dass die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich ist (vgl. Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945). Da ungeachtet der massiven Vertragsverletzungen seitens des nationalsozialistisch regierten Deutschlands das Konkordat nie gekündigt worden sei, sondern vielmehr diese Verletzungen gerügt wurden, bestehe das Konkordat nach wie vor fort und binde die Bundesrepublik. Unschädlich sei, dass es auf Grundlage des nationalsozialistischen Ermächtigungsgesetzes abgeschlossen wurde und damit nicht im Verfahren zustande kam, das die Weimarer Reichsverfassung vorsah. Die nationalsozialistische Gewaltherrschaft habe sich zu diesem Zeitpunkt bereits faktisch durchgesetzt; wie bei anderem vorkonstitutionellem Recht sei die Art des Zustandekommens daher unschädlich.

So schreibt das Bundes-Grundgesetz-Gericht dann in seinem Urteil:

Die deutsche staatsrechtliche Grundlage für die Befugnis zum Abschluß des Reichskonkordats war das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (BGBl. I S. 141), das sogenannte Ermächtigungsgesetz. Sein Art. 4 lautet: 122

“Verträge des Reichs mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften. Die Reichsregierung erläßt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vorschriften.” 123

Der Reichspräsident vertrat nach Art. 45 Abs. 1 WRV das Reich völkerrechtlich und konnte im Namen des Reichs Bündnisse und andere Verträge mit auswärtigen Mächten schließen; auf Grund des Art. 4 des Ermächtigungsgesetzes bedurfte er nicht mehr der in Art. 45 Abs. 3 WRV vorgesehenen Zustimmung dem Reichstags für Verträge mit fremden Staaten, die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen. Es kann dahingestellt bleiben, ob die Zustimmung des Reichstags nach der Weimarer Verfassung für Konkordate erforderlich war, denn in jedem Fall beseitigte das Ermächtigungsgesetz dieses Erfordernis. Wenn das Ermächtigungsgesetz galt, dann können Einwendungen gegen die Gültigkeit des Abschlusses des Reichskonkordats aus der mangelnden Zustimmung des Reichstags nicht hergeleitet werden. 124

Gemessen an den Vorschriften der Weimarer Reichsverfassung war das sogenannte Ermächtigungsgesetz ungültig. Es bedarf hierüber jedoch keiner näheren Ausführungen, denn über seine Gültigkeit kann nicht nach den Bestimmungen dieser Verfassung entschieden werden. Das Ermächtigungsgesetz muß als eine Stufe der revolutionären Begründung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft angesehen werden. Es schuf anstelle der bisherigen eine neue Kompetenzordnung. Diese neue Kompetenzordnung hatte sich jedenfalls zur Zeit der Ratifikation des Konkordats (September 1933) tatsächlich durchgesetzt, und zwar nach innen und nach außen. Gemäß den Bestimmungen des Ermächtigungsgesetzes waren bereits vor dem Abschluß des Konkordats vom Deutschen Reich eine Reihe von völkerrechtlichen Verträgen geschlossen worden, vor allem der Viermächtepakt zwischen Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien vom 15. Juli 1933 (Politische Verträge, herausgegeben von Viktor Bruns, Bd. 1, Berlin 1936, S. 348). Die neue Kompetenzordnung war also international anerkannt. Sie funktionierte auch nach innen. 125

Man kann nicht die Existenz einer revolutionär gesetzten Kompetenzordnung bejahen, aber den unter dieser Kompetenzordnung gesetzten Staatsakten und Normen die Geltung versagen. Vielmehr führt die Anerkennung der Geltung einer Kompetenzordnung zwangsläufig zu der Folgerung, die Möglichkeit der Entstehung gültigen Rechts unter dieser Kompetenzordnung anzunehmen. (Vgl. auch BVerfGE 2, 248, 253; 3, 90, 94; 6, 132; BGHZ 5, 96 ff.). Mit der Anerkennung der neuen Kompetenzordnung ist noch nichts darüber ausgesagt, ob die auf ihrer Grundlage erlassenen Gesetze und Verordnungen als gültiges Recht anerkannt werden können. Dafür kommt es auf ihren Inhalt an. Sie können dann nicht als gültiges Recht anerkannt werden, wenn sie gegen das Wesen und den möglichen Inhalt des Rechts verstoßen. In dieser Hinsicht können Bedenken gegen das Reichskonkordat nicht erhoben werden.

Nach Aussage des Bundes-Grundgesetz-Gerichtes konnte also die nationalsozialistische Regierung rechtswirksame Gesetze und Verordnungen erlassen, weil sich die “Kompetenzordnung des auf Basis des Ermächtigungsgesetzes aufgebauten Diktaturstaates faktisch nach innen und außen durchgesetzt hatte”.

Schauen wir uns als nächstes das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1933 an:

Dessen Inhalt lautet:

Artikel 1

Die Volksvertretungen der Länder werden aufgehoben.

Artikel 2

(1) Die Hoheitsrechte der Länder gehen auf das Reich über. (2) Die Landesregierungen unterstehen der Reichsregierung.

Artikel 3

Die Reichsstatthalter unterstehen der Dienstaufsicht des Reichsministers des Innern.

Artikel 4

Die Reichsregierung kann neues Verfassungsrecht setzen.

Artikel 5

Der Reichsminister des Innern erläßt die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Artikel 6

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft.

Keiner dieser Artikel ist objektiv völkerrechtswidrig und jeder kann mit dem damaligen Zeitgeist erklärt werden, und doch beseitigt er die durch die Verfassung vom 11. August 1919 inDeutschland errichtete Demokratie. Die Verfassung wurde ja bereits durch das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 23./24.03.1933 faktisch außer Kraft gesetzt, usurpiert. Der Reichstag war de facto entmachtet, hatte bereits nichts mehr zu sagen, die Abgeordneten hatten sich selbst abgeschafft.

Hierzu lesen wir bei Wikipedia folgendes:

Mit den Gesetzen der 1920er Jahre, vor allem der Stresemannschen und Marxschen Ermächtigungsgesetze, waren gefährliche Vorbilder für den Verfassungsbruch geschaffen worden. Als Adolf Hitler zu Beginn des Jahres 1933 seine Diktatur zu festigen suchte, strebte er zielgerichtet auf ein Ermächtigungsgesetz zu. Sein Gesetz vom 24. März 1933 unterschied sich aber in entscheidenden Punkten von dem Marxschen aus dem Jahre 1923:[29]

  • 1933 entschieden die Abgeordneten nicht mehr frei, sondern waren durch den nationalsozialistischen Terror bereits eingeschüchtert.
  • Hitlers Regierung sollte nach seinem Ermächtigungsgesetz nicht nur Verordnungen, sondern Gesetze und auch Verträge mit dem Ausland beschließen können.
  • Die so beschlossenen Gesetze konnten von der Verfassung abweichen.
  • Die Regelung war thematisch nicht beschränkt und sollte vier Jahre dauern.
  • Weder ein Reichstagsausschuss noch der Reichsrat konnten Kontrolle ausüben bzw. wenigstens nachträglich die Aufhebung fordern.

Ein weiterer Unterschied besteht in der parlamentarischen Situation: Im Gegensatz zum Minderheitskabinett Marx hatte Hitler seit den Wahlen vom 5. März 1933 zusammen mit der DNVP eine absolute Mehrheit im Reichstag. [30] Hitlers Absicht war es, den Reichstag auszuschalten, die Verfassung de facto außer Kraft zu setzen und dennoch den Schein der Legalität zu wahren. Das Gesetz ist durch den Ausschluss der kommunistischen Abgeordneten, die illegal im Reichstag anwesenden bewaffneten und uniformierten SA- und SS-Angehörigen sowie die illegal durchgeführte Geschäftsordnungsänderung verabschiedet worden.

Der Verfassungsbruch ist aber nicht einfach nur eine nette Tatsache, über die man wohlfeine Diskussionen führen kann, sondern hat rechtlich die Nichtigkeit der entsprechenden Gesetze zur Folge. Es wurde ja nicht einfach nur gegen die Verfassung, sondern zudem wurde auch gegen zahlreiche Strafgesetze verstoßen. Immerhin wurde den Abgeordneten entsprechende Folgen im Falle der Ablehnung des Gesetzes angedroht, sie wurden körperlich an der Teilnahme zu den Abstimmungen gehindert, widerrechtlich verhaftet etc., der Verfassungs- und Rechtsverstoß ist also offensichtlich. Daß ein gegen die geltende Verfassung verstoßendes Gesetz dessen Nichtigkeit zur Folge hat, sollte einleuchtend sein. Nicht zuletzt daher haben die Alliierten auch nach 1945 zahlreiche Gesetze nochmals aufgehoben, nicht etwa, weil sie von deren bisheriger Gültigkeit ausgegangen waren, sondern um eventuelle Unklarheiten über die Geltung bei den Deutschen von vornherein auszuräumen, die noch von deren Gültigkeit ausgingen, hier eine Übersicht bei Wikipedia. Praktisch wurde die gesamte Rechtsordnung auf den Stand 30. Januar 1933, den Tag bevor Adaolf Hitler Reichskanzler wurde, zurückgestellt. Dies, um klar aufzuzeigen, daß die gesamten Gesetze, Verordnungen etc. nichtig, ungültig, unanwendbar waren.

Auf dem Gesetz über den Neuaufbau des Reiches basiert auch die Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit. Diese scheinbar einen Segen bringende Verordnung beseitigt die bisher durch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) definierten Staatsangehörigkeiten, die sich an den Bundesstaaten orientierten, die nach der neuen Verfassung vom 11. August 1919 als Reichsländer bezeichnet wurden. So gab es eben die Staatsangehörigkeit Preußen, die von Braunschweig, Oldenburg, Württemberg, Sachsen, Baden und so weiter. Nach der neuen Verordnung hieß es für kurze Zeit auf den Pässen “deutsch” für die vermeinlich nun existierende “deutsche Staatsangehörigkeit”, später wurde durchgängig “Deutsches Reich” verwendet, noch etwas später wurden hier sogar komplett neue Pässe gedruckt, die vorn nicht mehr den sechseckigen Reichsadler (weil die noch aus der Weimarer Republik stammten), sondern den mit ausgebreiteten Schwingen auf dem Kranz mit der Swastika sitzend verwendeten und auf der ersten Innenseite war statt dem Ausfüllfeld für die Staatsangehörigkeit hier bereits “Deutsches Reich” eingedruckt, damit es keine anderslautenden Staatsangehörigkeitsangaben mehr geben konnte.

Sehen Sie nachfolgend die unterschiedlichen Modelle:

Modell zur Zeit der Weimarer Republik (hier Staatsangehörigkeit: Sachsen):

  

Modell nach Einführung der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit, Angabe hier “Staatsangehörigkeit: deutsch”:

 

Modell mit eingedrucktem “Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich”, aber noch Weimarer Adler (Außeneinband wie zuvor, daher hier fortgelassen):

 

Modell nach 1937 (neue Außen- und Innengestaltung mit Nazi-Adler):

 

Die Bundesregierung und die Bundes”behörden” wenden jedoch, in derselben Manier, wie sie das seit 1990 ungültige, weil ohne Geltungsbereich nicht mehr anwendbare, Grundgesetz nach wie vor anwenden und auch noch als “Verfassung” bezeichnen, die Gesetze der Nationalsozialisten an. Andererseits werden Bürger, die die tatsächliche Rechtslage kennen und argumentieren, daß der Staat das Deutsche Reich ist und die Bundesrepublik Deutschland nur eine Verwaltung der besetzten Gebiete dieses Staates ist (was im übrigen völlig den Tatsachen entspricht und jederzeit nachgeprüft werden kann), als Nazis diffamiert, obwohl ganz offensichtlich die wahren Nazis in den Amtsstuben, den vermeintlichen “Parlamenten” und den “Gerichten” sitzen, die weiterhin die Anwendung von Nazi-Gesetzen und -Verordnungen praktizieren und der Bürger auch noch obendrein gezwungen wird, mit “Dokumenten” herumzulaufen und sie zu benutzen, die ihm eine in Wahrheit nicht existierende Staatsangehörigkeit “DEUTSCH” oder eben eine “deutsche Staatsangehörigkeit” attestieren, die jedoch ausnahmslos niemand haben kann, denn es gibt hierzu keinerlei gültiges Gesetz oder Verordnung.

An dieser Tatsache ändern auch die in der Nachkriegszeit erlassenen Änderungsgesetze nichts, da ersatzlos untergegangene Gesetze und Verordnungen nicht mit Hilfe von Änderungsgesetzen wieder Gesetzeskraft erlangen können. Auf diese Rechtslage hat mit bindender Wirkung für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen das Tribunal Gènèral de la Zone Francaise D`Occupation Rastatt als oberste Instanz auch für die übrigen Alliierten mit Urteil vom 06.01.1947 wie folgt hingewiesen:

Das vorerwähnte Urteil (red. Anmerkung: LG Offenburg vom 29.11.1946, 1 Js 980/46) wird infolgedessen aufgehoben unter besonderer Betonung, daß die vom Tribunal Gènèral geltend gemachten und tatsächlichen Entscheidungsgründe für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend sind.

Die tragenden Gründe für diese höchstrichterliche rechtsetzende Entscheidung lauten wie folgt:

„In weiterer Erwägung, daß das Gericht [red. Anmerkung: Landgericht Offenburg in seiner Entscheidung 1 Js 980/46] zu Unrecht behauptet hat, daß die Hitlerregierung bis zum 14.07.1933 verfassungsmäßig war, daß im Gegenteil feststeht, daß die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933 unter Umständen zustande gekommen ist, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, daß das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23.03.1933 entgegen der Behauptung, daß es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, das infolge Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und daß es durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzt.

In der Erwägung, daß die Regierung Hitlers weder vor noch nach dem 21.03.1933 sich auf ein Vertrauensvotum eines ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments gestützt hat, ein Erfordernis, das von der damals geltenden Verfassung vom 11. August 1919 aufgestellt war.

Aus all diesen Gründen erläßt das Tribunal Gènèral de la Zone Francaise D’Occupation Rastatt als oberste Instanz folgendes Urteil:

Die Verordnung vom 21. März 1933 ist im Hinblick auf die Artikel 46, 49 und 68 (in ihrem ursprünglichen Wortlaut) der Verfassung vom 11. April 1919 verfassungswidrig.

Das erlassene Urteil [red. Anmerkung: LG Offenburg v. 29.11.1946 – 1 Js 980/46 in der Strafsache gegen Tillessen wegen Mordes] steht, da es geeignet ist, den Hitlergeist lebendig zu erhalten im Widerspruch mit der internationalen Rechtsordnung der Vereinten Nationen, ebenso wie mit der Rechtsordnung Deutschland selbst.

Das vorerwähnte Urteil wird infolgedessen aufgehoben unter besonderer Betonung, daß die vom Tribunal Gènèral geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Entscheidungsgründe für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend sind.”

Diese Rechtslage hat sich bis heute nicht geändert. Entscheidend ist das „Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007.“ Dort sind in Artikel 4 „Bereinigung des Besatzungsrechts“ unter § 3 die Folgen der Aufhebung eindeutig geregelt. Dort heißt es:

„Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages [vom 26.05.1952] fort.“

Gemäß Art. 139 Grundgesetz sind der Bundesgesetzgeber, die Bundesbehörden und die Gerichte einschließlich des “Bundesverfassungsgerichtes” auf Dauer gehindert, diese Rechtslage zu ändern oder aufzuheben.

Da die Feststellung des Tribunal Général vom 06.01.1947, daß sowohl der Reichstag als auch die Reichsregierung seit dem 05.03.1933 nicht von der Weimarer Reichsverfassung vom 11.08.1919 legitimiert waren, mit bindender gesetzlicher Kraft vom damaligen Souverän im deutschen Rechtssystem verankert worden ist, hat sie bis heute und weiterhin gemäß Artikel 139 Grundgesetz Bindewirkung für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen.

Das Tribunal Général hatte keine Veranlassung, neben den Gerichten und Verwaltungsbehörden auch den Gesetzgeber zu erwähnen, da er selbst gesetzgeberische Kraft hatte.

Die Verpflichtung des Bundesgesetzgebers in die vom Tribunal Général unwiderruflich ausgesprochene Bindewirkung der Feststellung, daß sowohl der Reichstag als auch die Reichsregierung seit dem 05.03.1933 nicht von der Weimarer Reichsverfassung vom 11.08.1919 legitimiert waren, ist erst im Überleitungsvertrag vom 26.05.1952 ergänzt worden.

In seiner gem. § 31 Abs. 1 BerfGG alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Behörden und Gerichte zwingend bindende Entscheidung vom 14.02.1968 BverfGE 23, 98 hat das BverfG sich zum „Unrecht, das gegen konstituierende Grundsätze des Rechts verstößt“, im 3. Leitsatz wie folgt geäußert (siehe hier):

„Einmal gesetztes Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grundsätze des Rechtes verstößt, wird nicht dadurch zu Recht, dass es angewendet und befolgt wird.“

Das bedeutet, daß das gesamte vom NS–Regime kodifizierte “Recht” Unrecht bleibt. Hierzu kommt, daß das gesamte vom NS–Regime kodifizierte “Recht” durch das für ganz Deutschland für verbindlich erklärte Urteil des Tribunal Général vom 16.01.1947 aufgehoben worden ist.

Hiervon sind natürlich nicht nur die oben bereits genannten Gesetze und Verordnungen betreffend die sog. “deutsche Staatsangehörigkeit” und die das RuStAG ändernden Gesetze und Verordnungen der Nazis betroffen, sondern alle Gesetze und Verordnungen, die die Nazis aufgestellt haben.

Eine kleine Aufstellung:

  • Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (vom 15. Mai 1935, am 17.05.1935 verkündet) Laut BGBl. III / FNA 102-1/1 in der ” BRD” gültig
  • Gesetz über die Auflockerung der Kündigungstermine bei Mietverhältnissen über Wohnräume (vom 24. März 1938, RGBl I 306)
  • Gesetz über die Haftpflicht der Eisenbahnen und Straßenbahnen für Sachschaden (vom 29. April 1940, RGBl I 691)
  • Bekanntmachung Änderung des Luftverkehrsgesetz vom 1. August 1922 (vom 27.09.1938, RGBl I 1246)
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (vom 26.1.1943, RGBl I 69)
  • Einkommensteuergesetz vom 24. Oktober 1934 (RGBl. I S. 1005) Neubekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, ber. S. 3862)
  • Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung (“Rechtsberatungsgesetz”) vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I, S. 1478)
  • Justizbeitreibungsordnung vom 11. März 1937 (RGBl. I S. 298) in der ” BRD” gültig als Bundesrecht – (BGBl. I S. 2258, 2270)
  • Gewerbesteuergesetz vom 1.Dezember 1936  (RGBl. I, S. 979), wird auch heute noch vollstreckt (Ergänzung von TS)
  • Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939, bis heute unverändert in Kraft!

Selbst wenn der sog. “Bundesgesetzgeber” heute das betreffende Gesetz bzw. die betreffende Verordnung aufheben und durch eine andere Verordnung oder ein anderes Gesetz ersetzen würde, so vermögen sie nicht die Staatsangehörigkeit “deutsch” oder die “deutsche Staatsangehörigkeit” abzuschaffen, die die Nazis eingeführt hatten und deren Verordnung seit mehr als 60 Jahren illegal angewendet wird. Tausende Ausländer, oder politisch korrekt “Bundesbürger mit Migrationshintergrund” haben in diesen 60 Jahren die vermeintlich existierende “deutsche Staatsangehörigkeit” verliehen bekommen, ohne daß diese Verordnung, auf der alles beruhte, auch nur eine logische juristische Sekunde in Kraft gewesen sei. Bis heute gilt das RuStAG in der Fassung vom 27. Juni 1924, also bis vor der Änderung durch die Nazis.

Millionen von Angestellten-, pardon, Personal-Ausweise und Reisepässe der Staatssimulation und Besatzungsordnung BRD mit nicht existierender Angabe der Staatsangehörigkeit “DEUTSCH” sind im Umlauf, und sicher auch Millionen von Einbürgerungen und Verleihungen dieser vermeintlichen “deutschen Staatsangehörigkeit”.

Nach § 4 RuStAG gilt heute noch:

Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind einer Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.

Selbst das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 08. Mai 1949, welches bis zum 29.09.1990 in Kraft war und seit der Aufgehung des Artikels 23 (Geltungsbereich des Grundgesetzes) durch Inkrafttreten des Einigungsvertragsgesetzes am 29.09.1990 unanwendbar geworden ist, ging von der nicht existierenden “deutschen Staatsangehörigkeit” in seinem Artikel 116 (1) aus.

Es erscheint dringend notwendig, daß der Staat Deutschland (= Deutsches Reich) handlungsfähig wird, daß das Besatzungsregime BRD nach seiner 1990 erfolgten juristischen Abschaffung auch faktisch abgeschafft wird und endlich die unsäglichen Nazi-Gesetze durch entsprechende der Reichsverfassung genügende Gesetze ersetzt werden.

Es gilt bis heute die Reichsverfassung vom 11. August 1919, entsprechende Rechtssätze der Alliierten oder der Besatzungsordnung “Bundesrepublik (in) Deutschland” können nur gelten, wenn die reichsrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Aus diesem Grunde ist auch das Gesetz zur Auflösung Preußens von 1947 nichtig, da es gegen die Weimarer Reichsverfassung verstößt und gemäß HLKO kein Gesetz ist, das die Ruhe und Ordnung im besetzten Gebiet gewährleistet. Der Artikel 43 der HLKO gestattet dem Besetzer zwar das Recht zum Erlaß von Gesetzen und Rechtssätzen, aber nur, wenn die Landesgesetze Berücksichtigung finden und es eine militärische Notwendigkeit dafür gibt. Hier stand der Auflösung des Staates Preußen die geltende Reichsverfassung als landesrechtlich zu beachtende Vorschrift im Sinne des Art. 43 HLKO entgegen:

Artikel 76 WRV: (1) Die Verfassung kann im Wege der Gesetzgebung geändert werden. Jedoch kommen Beschlüsse des Reichstags auf Abänderung der Verfassung nur zustande, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend sind und wenigstens zwei Drittel der Anwesenden zustimmen. Auch Beschlüsse des Reichsrats auf Abänderung der Verfassung bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Soll auf Volksbegehren durch Volksentscheid eine Verfassungsänderung beschlossen werden, so ist die Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten erforderlich. (2) Hat der Reichstag entgegen dem Einspruch des Reichsrats eine Verfassungsänderung beschlossen, so darf der Reichspräsident dieses Gesetz nicht verkünden, wenn der Reichsrat binnen zwei Wochen den Volksentscheid verlangt.

Artikel 77 WRV: (1) Die zur Ausführung der Reichsgesetze erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften erläßt, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen, die Reichsregierung. Sie bedarf dazu der Zustimmung des Reichsrats, wenn die Ausführung der Reichsgesetze den Landesbehörden zusteht. So konnten die Alliierten nicht rechtswirksam Preußen als Staat auflösen, weil dem der Artikel 18 (1) Die Gliederung des Reichs in Länder soll unter möglichster Berücksichtigung des Willens der beteiligten Bevölkerung der wirtschaftlichen und kulturellen Höchstleistung des Volkes dienen. Die Änderung des Gebiets von Ländern und die Neubildung von Ländern innerhalb des Reichs erfolgen durch verfassungsänderndes Reichsgesetz.

Artikel 43 HLKO sagt aus:

[Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung]. Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.

Das Kontrollratsgesetz Nr. 46 (Auflösung des Staates Preußen) wurde für die sowjetische Besatzungszone 1955 außer Kraft (siehe hier) gesetzt, weil man die Nichtigkeit dieses Gesetzes und den Verstoß gegen die HLKO erkannt hatte.

Die Alliierten konnten aus einem zweiten Grunde nicht rechtswirksam Preußen auflösen: Sie hätten den dort lebenden und allen von den dort lebenden Personen abstammenden Kindern die Staatsangehörigkeit entzogen, da sie wußten (siehe Urteil oben), daß die “deutsche Staatsangehörigkeit” nicht wirklich existierte und die Preußen nach Auflösung des Staates Preußen eine Staatsangehörigkeit zu einem nichtexistierenden Staat gehabt hätten. Niemandem darf jedoch nach der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte”, Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 die Staatsangehörigkeit entzogen werden:

Artikel 15  1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. 2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.

Aus diesem Grunde besteht auch die Staatsangehörigkeit ebenso wie der Staat Preußen heute rechtlich fort, ebenso wie die anderen Reichsländer, da die Deutschen eben keine “Staatsangehörigkeit deutsch” oder “deutsche Staatsangehörigkeit” besitzen können, ebenso wie die Reichsverfassung mangels rechtswirksamer Aufhebung heute noch geltendes und anwendbares Recht ist, hingegen das Besatzungsinstrument namens “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland” trotz anderweitiger Bekundungen und mangels Geltungsbereich nicht mehr anwendbar ist. Aus dem gleichen Grunde gibt es auch keine Bundesländer, vielmehr bestehen alle Reichsländer gemäß der einzig geltenden deutschen Verfassung bis auf den heutigen Tage fort, da niemand sie hätte rechtswirksam (!) auflösen und an ihre Stelle hätte Bundesländer treten lassen können.

Das liegt letztendlich auch an der als Definition zu betrachtenden Aussage des “Bundes-Grundgesetz-Gerichtes” im Urteil vom 31.07.1973:

Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts “ Deutschland” (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet “ Deutschland” (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den “Geltungsbereich des Grundgesetzes” (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363) ….

Die obigen Ausführungen empfehlen wir Ihnen zur Verwendung in Antwortschreiben auf die verschiedenen Ansinnen und “Rechtssätze” der BRD-Staatssimulation, die Ihnen wahlweise einen Angestelltenausweis (“Personal-Ausweis”) oder eine “Staatsangehörigkeitsurkunde” ausstellen wollen, um damit die vermeintliche Geltung von Nazi-Gesetzen und Verordnungen zu demonstrieren, denn wenn Sie diese “Staatsangehörigkeitsurkunde” beantragen, bekommen Sie auch wieder lediglich ein Stück wertloses Papier, auf dem Ihnen “bescheinigt” wird, daß Sie die (in Wahrheit nicht existierende) “deutsche Staatsangehörigkeit” besitzen (wahlweise -Ausweis oder -Urkunde, aber Nazi-gemäß):

 

Was lehrt uns das Obengesagte? Die sogenannten “Nazis” sind nicht die, die heute auf das Fortbestehen der Reichsverfassung oder die Fortexistenz des Deutschen Reiches als der deutsche Staat hinweisen oder die, die monieren, daß die Abgabenordnung von 1977 und das Umsatzsteuergesetz, nach dem jeder Bürger seine 19% Obolus für die Besatzungsregierung bei jedem Einkauf bezahlen muß, nichtig sind, weil diese gegen das grundgesetzlich vorgeschriebene Zitiergebot verstoßen, sondern die eigentlichen Nazis sitzen in den Amtsstuben der Staatssimulation BRD, in deren “Gerichten” ohne Rechtsgrundlage, in dessen “Bundestag” und so weiter. Wir werden von diesen Nazis regiert. Das sollte endlich jedem aufrechten Deutschen klarwerden und er sollte endlich alles daran setzen, diesem Umstand ein Ende zu bereiten.

Wir sind dazu bereit. Machen Sie mit? Haben Sie den Mut, dem Nazi-Spuk endlich ein Ende zu machen?

Manfred Baumann, am 30. Januar 2012 (geboren in Grünberg / Preußische Provinz Niederschlesien, Staatsangehörigkeit: Preußen)

http://sommers-sonntag.de/?p=5597

Eine Auswahl Deutscher Nazi-Karrieren nach 1945

Die Mörder des „Dritten Reichs“

Als wäre nichts geschehen, als hätten sie nicht kurz zuvor noch 6 Millionen Juden und eine halbe Million Sinti und Roma gemeuchelt und gemordet, als hätten sie nicht die schlimmsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte begangen, machten sie nach 1945 in der jungen Bundesrepublik wieder Karriere: Die Mörder des „Dritten Reichs“. Gedeckt und protegiert wurden sie – unter anderem – von der deutschen Justiz, welche die Strafen, die von den alliierten Gerichten zuvor verhängt worden waren, herabsetzte, die Anklagen verschleppte und die Mörder freisprach. Lebensläufe wurden schamlos geschönt und gefälscht und die braunen Flecken in der Firmengeschichte getilgt. Die braunen Seilschaften garantierten Karrieren in Wirtschaft, Justiz und Politik.

Deutsche im Widerstand gegen die Nazibarbarei galten in der jungen Bundesrepublik und auch in späteren Jahren als Vaterlandsverräter, man verhöhnte die Opfer, indem man für die Täter offen Sympathie bekundete. Die Mörder bezogen und beziehen fette Pensionen – sie fehlen heute in den Rentenkassen – während viele Opfer leer ausgingen oder mit lächerlichen sogenannten „Wiedergutmachungen“ abgespeist wurden. Die jüdischen Funktionäre vom Zentralrat der Juden in Deutschland und mit ihnen einige Gemeindevorstände hingegen wurden von der deutschen Politik hofiert, man strich ihnen den Honig ums Maul, verlieh ihnen das Bundesverdienstkreuz, erkaufte sich ihr Stillhalten und sie machten „gute Miene zum üblen Spiel“.

Doch es gab in Deutschland und Österreich auch andere Juden, jene die gegen das Unrecht, gegen das, was der jüdische Schriftsteller Ralph Giordano die „Zweite deutsche Schuld“ nannte, anschrieben und anschrieen: die Schriftsteller Jean Améry, alias Hans Mayer, der Publizist Kurt Hirsch, der als „Nazijäger“ bekannte Simon Wiesenthal und andere Unbestechliche mehr. Sie wurden von den jüdischen Funktionären in Deutschland in ihrem Kampf allein gelassen, denn anders als diese, waren sie nicht bestechlich, bekamen keine Bundesverdienstkreuze verliehen. Sie ließen sich nicht – wie es der jüdische Schriftsteller und Journalist Henryk M. Broder im Jahre 1980 treffend formulierte – „missbrauchen und korrumpieren durch die Teilnahme an allerlei gesellschaftlichem Schnickschnack, der ihnen die Illusion vom Dazugehören und Anerkanntwerden vermittelte, die Vorzeigejuden eines judenfreien Deutschland, das die Ermordeten zum zweitenmal missbraucht.“

Den Opfern der Nazi-Barbarei und der Wahrheit verpflichtet, gräbt der Autor in dieser hochbrisanten Dokumentation die bislang versteckten Leichen aus, stürzt Denkmäler und Legenden, berichtigt falsche Lebensläufe, packt heiße Eisen an und bricht den Mantel des Schweigens auf. Auch die Rolle der jüdischen Funktionäre in Deutschland vor, während und nach der Nazi-Barbarei wird hinterfragt: Wie zum Beispiel konnte es dazu kommen, dass für Holocaust-Opfer bestimmte Gelder vom Zentralrat der Juden in Deutschland veruntreut worden sind?

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Der Führer ist gegangen, die Nazis sind geblieben

Adenauer, Konrad (Dr.) und sein Kabinett der braunen Schergen

Konrad Adenauer, geboren 1876, gestorben 1967, Mitbegründer der CDU, von 1949 bis 1963 Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Frage: Dürfen wir jemanden, der eine Mörderorganisation wie die SS rechtfertigt und deren Mitglieder als „anständige Leute“ bezeichnet, einen Schweinehund schimpfen? Meine Antwort: Wir dürfen! Frage: Dürfen wir es auch, wenn der derart Gescholtene Dr. Konrad Adenauer heißt? Nein? Dann nennen Sie uns einen Grund, weshalb wir es nicht dürfen!

Dr. Konrad Adenauer. Er bestückte sein Kabinett mit ehemaligen ranghohen Nazis: Hans Globke, Theodor Oberländer, Waldemar Kraft, Franz-Josef Strauß, Karl Maria Hettlage usw..Was waren die Gründe? Nach meinen Recherchen gibt es zwei plausible Erklärungen:

Der Lebenslauf des Dr. Konrad Adenauer war wie so viele Lebensläufe geschönt, wies braune Flecken auf. Dr. Konrad Adenauer war der Meinung, dass die Nazis die besseren Deutschen und die wahrhafte Patrioten seien, im Gegensatz zu jenen Deutschen die im Widerstand waren oder während der Nazizeit emigrierten. Auf die Nazis konnte man sich verlassen, wenn es darum ging, Entschädigungsansprüche zu minimieren und besetzte Gebiete wieder einzugliedern. Adenauer hegte stets große Sympathien für die Mörderbanden der SS. Dies geht aus den nachfolgenden Dokumenten zweifelsfrei hervor. So schrieb im Oktober 1955 Bundeskanzler Dr. Adenauer an den FDP-Abgeordneten General a.D. von Manteuffel, der sich, wie seine Fraktionskollegen, für die Angehörigen der SS-Verbände einsetzte:

„Ich weiß schon längst, dass die Soldaten der Waffen-SS anständige Leute waren. Aber solange wir nicht die Souveränität besitzen, geben die Sieger in dieser Frage allein den Ausschlag, so dass wir keine Handhabe besitzen, eine Rehabilitierung zu verlangen… Machen Sie einmal den Leuten deutlich, dass die Waffen-SS keine Juden erschossen hat, sondern als hervorragende Soldaten von den Sowjets gefürchtet war…“

gezeichnet: Dr. Konrad Adenauer, Bundeskanzler

Carstens, Karl (Prof. Dr.) (NSDAP/CDU)

Geboren 1914, gestorben 1992. NSDAP-Mitglied von 1940 bis 1945. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland von 1979 bis 1984. 1940 trat Carstens in die NSDAP ein, 1955 trat er in die CDU ein. Als Beate Klarsfeld am 8. November 1968 den Nazi und damaligen Bundeskanzler Kiesinger ohrfeigte, erklärte sie ihre bemerkenswerte Tat wie folgt:

„Wenn man die Nazis aus dem öffentlichen Leben entfernen will, muss man mit dem einflussreichsten Mann im Staate anfangen. Wenn Kiesinger zurücktritt, werden wir nie wieder einen Nazi als Kanzler haben. Es wird der Beginn einer Entnazifizierung sein“.

Beate Klarsfeld irrte. Kiesinger trat nicht zurück, dafür trat jedoch zehn Jahre später der Nazi Karl Carstens sein Amt als Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland an. Carstens war von 1973 bis 1976 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, von 1976 bis 1979 Präsident des Deutschen Bundestages. Am 23. Mai 1979 wurde Carstens zum 5. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Carstens ist ein Beispiel dafür, wie gut die braunen Seilschaften nach dem Kriege funktionierten. Selbst gerade entnazifiziert, verhalf er auch anderen Parteifreunden aus der NSDAP mit falschen Gutachten zu einem Persilschein. Seinem früheren Rechtslehrer Bernhard Hinrichs, der während des „Dritten Reichs“ Richter am Sondergericht Bremen war – das Sondergericht Bremen war mit seinen menschenverachtenden Urteilen eines der gefürchtetsten Instrumente des Nazi-Terrors – stellte Carstens ein Gefälligkeitsgutachten aus, zweifelsohne eine Straftat vergleichbar mit einer uneidlichen Falschaussage. Bernhard Hinrichs machte dann auch, dank seines Schützlings Karl Carstens, Karriere als Präsident des Oberverwaltungsgerichts Bremen. (Quellen: u.a. Doktorarbeit von Gabriele Rohloff: „Ich weiß mich frei von irgendeiner Schuld …“)

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Filbinger, Hans (Dr. Prof.) (NSDAP/CDU – Ehrenvorsitzender der CDU)

Filbinger, der furchtbare Nazi-Richter, der kurz vor der deutschen Kapitulation noch Menschen wegen Fahnenflucht in den Tod beförderte und später, im Jahre 1978, als Ministerpräsident meinte: „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“, war 1933 bis 1936 Mitglied des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB) und von 1934 bis 1937 Mitglied der SA. 1937 trat Filbinger in die NSDAP ein. 1951 trat er in die CDU ein. Unter seinem Ex-NSDAP-Parteifreund und damaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Kurt Georg Kiesinger (NSDAP/CDU), wurde Filbinger Innenminister.

Als Kiesinger 1966 Bundeskanzler wurde, trat Filbinger die Nachfolge Kiesingers als Ministerpräsident von Baden-Württemberg an. 1978 trat er von seinem Amt zurück, blieb jedoch Mitglied des Bundesvorstandes der CDU bis zum Jahre 1981. 1979 ernannte ihn die baden-württembergische CDU zu ihrem Ehernvorsitzenden. Während seiner Amtszeit protegierte und förderte Filbinger zahlreiche Freunde und ehemalige Parteigenossen aus Hitlers NSDAP. 1979 gründete er das rechte Studienzentrum Weikersheim, das er auch einige Zeit leitete und in dem sich Alt- und Neo-Nazis die Türklinke in die Hand geben. Siehe hierzu auch: Professor Dr. jur. Dres. h.c. Filbingers Wahrheiten und Selbstbeweihräucherungen: Eine Verlogenheit zum Speien und Knochenkotzen.

Im Jahr 2003, anlässlich seines 90. Geburtstages, wurde Filbinger von dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten, Erwin Teufel (CDU), in einem Festakt mit Empfang auf Schloss Ludwigsburg und sehr viel Tschingderassassa geehrt, während draußen, vor den Toren, die Demonstranten gegen die Huldigungen des CDU-Ehrenvorsitzenden und furchtbaren Juristen Filbinger protestierten. In den Jahren 1959, 1969, 1974, 1979, 1994, 1999 und 2004 war Filbinger, auf Vorschlag der CDU, Wahlmann für die Wahl des Bundespräsidenten. In das Wahlmännergremium, das den Bundespräsidenten wählt, werden verdiente Persönlichkeiten berufen, die Berufung gilt als besondere Auszeichnung und Ehre. Im Jahre 2004 kam es wegen der Berufung Filbingers in das Wahlmännergremium zu Protesten seitens der PDS, der Schriftstellervereinigung P.E.N Deutschland und des Zentralrats der Juden in Deutschland. Auch Teile der SPD und der Grünen schlossen sich dem Protest an, allerdings hatten die Grünen und die SPD Baden-Württembergs zuvor der Wahl Filbingers in das Wahlmännergremium zugestimmt.

Globke, Hans

Geboren 1898, gestorben 1973, Kommentator der Nürnberger Rassengesetze. Nach dem Krieg zuerst Vizepräsident des nordrhein-westfälischen Landesrechnungshofes, 1949 Ministerialdirigent im Bundeskanzleramt, 1950 Leiter der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten. Trotz heftiger Proteste seitens der Opposition und einem Teil der deutschen Presse wegen seiner Nazi-Vergangenheit beruft Bundeskanzler Konrad Adenauer ihn 1953 zu seinem Staatssekretär und hält trotz wiederholter Rücktrittsforderungen an ihm fest. Globke ist einer der wichtigsten Regierungsbeamten und engsten Mitarbeiter Adenauers in der jungen Bundesrepublik. 1963 wurde Globke in der DDR in Abwesenheit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Auf Grund dieses Urteils tritt er 1963 zurück.

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Hettlage, Karl Maria

Geboren 1902, gestorben 1995, SS-Hauptsturmführer (SS-Mitgliednummer 276309). Er war Generalreferent der „Mittelbau GmbH“, einer Speer unterstehenden Tochtergesellschaft der „Rüstungskontor GmbH“, war Finanzfachmann für KZ-Rüstungsprojekte im Rüstungsministerium und Vorstandsmitglied der Commerzbank, die für die Nazi-Rüstungsprojekte mehr als 3 Millionen Reichsmark an Krediten zur Verfügung stellte und – dank der Sklavenarbeit der KZ-Häftlinge – mehr als 74 Millionen Reichsmark an Gewinn erwirtschaftete. Unter seiner Leitung wurden die von Juden bewohnten Mitwohnungen katalogisiert, die Kartei diente später der Gestapo als Grundlage für die Judendeportations-Listen.

Er war mitverantwortlich für den Tod von mehr als 20 000 KZ-Häftlingen, die in der Rüstungsindustrie unter den elendsten Bedingungen krepierten. Bis 1951 war Hettlage weiterhin im Vorstand der Commerzbank und nutzte dort die Gelegenheit, um zahlreiche belastende Akten zu vernichten und die Kriegsgewinne der Commerzbank aus den Bilanzen verschwinden zu lassen. 1956 Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Mainz, 1959 Staatssekretär in der Bundesregierung Adenauers. Mitglied in zahlreichen Gremien, Vorstand und Aufsichtsratsmitglied, Wissenschaftlicher Beirat des Bundesministeriums der Finanzen. Vorsitzender des Verwaltungsrates der Treuhandverwaltung, Vorstand der Wirtschaftsberatungs-AG, Beirat der Fritz-Thyssen-Stiftung, stellv. Vorstandsvorsitzender der Treuhand-Vereinigung AG usw. 1967 Staatssekretär im Finanzministerium unter Strauß. 1967 Wie so viele ehemalige Nazis wurde auch dieser Verbrecher von der Bundesrepublik Deutschland mit Lametta reichlich dekoriert und erhielt das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband.

Heusinger, Adolf (Nazi-General)

Der General der Nazi-Wehrmacht, Adolf Heusinger, war zusammen mit Nazi-General Hans Speidel erster Befehlshaber der Bundeswehr und ab 1957 erster Generalinspekteur der Bundeswehr.

Kiesinger, Kurt Georg (NSDAP/CDU)

Geboren 1904, gestorben 1988, deutscher Bundeskanzler von 1966 bis 1969. Kurt Georg Kiesinger, ehemals ranghohes Mitglied der NSDAP, war Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland von 1966 bis 1969. Er trat bereits vor 1933 der NSDAP bei, von 1940 bis 1945 war er Propaganda-Chef der Rundfunkpolitischen Abteilung im Auswärtigen Amt. Nach Kriegsende verbüßte Kiesinger eine mehrmonatige Haftstrafe im Internierungslager für NS-Verbrecher in Ludwigsburg. Wegen seiner Nazivergangenheit bekam er von Beate Klarsfeld eine Ohrfeige.

Kraft, Waldemar (NSDAP/ CDU)

Kraft trat 1943 in die NSDAP ein, war Ehren-Hauptsturmführer der SS. Nach dem Krieg wurde er Mitglied im „Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE)“, dessen Bundesvorsitzender er 1951 wurde. 1956 trat er in die CDU ein. Kraft war stellvertretender Ministerpräsident, Finanzminister und geschäftsführender Justizminister des Landes Schleswig-Holstein. Am 20. Oktober 1953 holte ihn Adenauer in sein Kabinett als Bundesminister für besondere Aufgaben.

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Oberländer, Theodor (Professor Dr.) (NSDAP/ CDU)

Oberländer trat am 1.5.1933 in die NSDAP ein, war SA-Obersturmbannführer in Pommern. Nach dem Kriege war er zuerst Mitglied der FDP, dann Mitbegründer und Landesvorsitzender des revanchistischen „Bundes der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE)“ in Bayern. 1955 tritt er in die CDU ein. 1957 beruft ihn Adenauer in sein Kabinett als Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte. Während dieser Zeit als Bundesminister im Kabinett Adenauer unterstützt und fördert er mit erheblichen Summen seine ehemaligen Parteigenossen aus der NSDAP sowie deren Nazi-Organisationen. Oberländer ist Mitbegründer der rechtsextremistischen Gesellschaft für freie Publizistik (GfP), der laut Verfassungsschutzbericht „bedeutendsten rechtsextremistischen kulturpolitischen Vereinigung“. Die „Gesellschaft für Freie Publizistik (GFP)“ hetzt gegen Juden, verharmlost den Holocaust, stellt die Ermordung von 6 Millionen Juden in Frage und verbreitet unablässig rechtsextremistisches Gedankengut. Er war Mitbegründer der Einheit „Nachtigall“ und deren Berater, wenn nicht gar deren Kommandant. Seine genaue Rolle in dieser verbrecherischen Einheit, die im ukrainischen Lemberg vom 30. Juni bis zum 7. Juli 1941 grauenhafte Massaker an der dortigen jüdischen Bevölkerung verübte, bleibt bis zum heutigen Tage undurchsichtig. Oberländer wird 1960 in Abwesenheit vom obersten Gericht der DDR wegen Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt. Auf Grund der gegen ihn erhobenen Anschuldigungen und des Urteils tritt Oberländer 1960 auf Anraten Adenauers von seinem Posten als Vertriebenenminister mit hohen Abfindungen und fetten Pensionen zurück. Am 18. Juni 1986 verleiht Franz Josef Strauß dem überzeugten Antisemiten und Nazi Oberländer den Bayerischen Verdienstorden als „Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung“.

Schiller, Karl (NSDAP/SPD)

Geboren 1911, gestorben 1994, Bundeswirtschaftsminister und Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen (Superminister). Bis zum heutigen Tage (September 2006) verschweigt die SPD, die so genannte Sozialdemokratische Partei Deutschlands, die Nazimitgliedschaft ihrer prominenten Mitglieder. Schiller wurde SA-Mitglied, trat später der NSDAP bei und war Mitglied im Nationalsozialistischen Dozentenbund. 1946 trat er in die SPD ein, war von 1956 bis 1958 Rektor der Universität Hamburg, von 1964 bis 1972 Mitglied des Vorstandes der SPD und unter Kiesinger von 1966 bis 1971 Bundeswirtschaftsministers in der Großen Koalition. Wie so viele ehemalige Nazis wurde auch er von der Bundesrepublik Deutschland mit Lametta reichlich dekoriert und erhielt den höchsten Orden der Bundesrepublik Deutschland, den Großen Bundesverdienstorden mit Stern und Schulterband.

Seiboth, Frank (NSDAP/SPD)

Geboren 1912, gestorben 1994. Eintritt 1939 in die NSDAP, SS-Hauptsturmführer, Gauhauptstellenleiter, Gauschulungsleiter, Leiter des NS-Schulungslagers, HJ-Gebietsführer im Sudetenland und Mitglied der NSDAP-Gauleitung Reichenberg. 1962 Direktor der Hessischen Lotto-Treuhandgesellschaft, 1967 Eintritt in die SPD, Staatssekretär im Hessischen Wirtschaftsministerium, SPD- Abgeordneter im Deutschen Bundestag

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Speidel, Hans (Nazi-General)

Der General der Nazi-Wehrmacht, Hans Speidel, war in den 50er und 60er Jahren zusammen mit Nazi-General Adolf Heusinger erster Befehlshaber der Bundeswehr.

Strauß, Franz Josef (CSU)

Nazi-Oberleutnant, Ministerpräsident in Bayern, mehrmals Bundesminister. Franz Josef Strauß war Mitglied im Nationalsozialistischen Studentenbund NSDStB, 1937 war er Mitglied des Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps NSKK. Er war Referent für nationalsozialistische Ideologie beim Sturm 23/M 6 in München. 1943 wurde er zum Oberleutnant befördert und war Chef der Stabsbatterie und „Offizier für wehrgeistige Führung“. Strauß zeigte auch während seiner Amtszeit immer wieder Sympathien für die SS (Die SS wurde vom internationalen Militärtribunal in Nürnberg zur verbrecherischen Organisation erklärt)

Strauß-Zitate:

„Wie ich persönlich über die Leistungen der an der Front eingesetzt gewesenen Verbände der Waffen-SS denke, wird Ihnen bekannt sein. Sie sind selbstverständlich in meine Hochachtung vor dem deutschen Soldaten des letzten Weltkrieges einbezogen.“, (Strauß in einem Artikel in der Zeitschrift „Der Freiwillige – Kameradschaftsblatt der HIAG (SS-Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit)“, Osnabrück, April 1959)

„Ein Volk, das diese wirtschaftlichen Leistungen erbracht hat, hat ein Recht darauf von Auschwitz nichts mehr hören zu wollen.“, (Strauß im Jahre 1961).

Im Jahre 1986 verleiht er dem überzeugten Nazi und Antisemiten, Theodor Oberländer, den Bayerischen Verdienstorden als „Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung“.

Weizsäcker, Ernst Freiherr von

Geboren 1882, gestorben 1951, rechtskräftig verurteilter Kriegsverbrecher. Ernst Freiherr von Weizsäcker war im „Dritten Reich“ unter den Ministern Konstantin Freiherr von Neurath und Joachim von Ribbentrop Staatssekretär im Auswärtigen Amt (1938 bis 1943) und anschließend Botschafter im Vatikan (1943 bis 1945). Er wurde vom Nürnberger Kriegsverbrechertribunal 1949 wegen Kriegsverbrechen zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt, jedoch bereits 1950 vorzeitig aus der Haft entlassen. Verteidigt wurde er bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen unter anderem von seinem Sohn, dem späteren Bundespräsidenten Richard Freiherr von Weizsäcker. Dieser war im Zweiten Weltkrieg zuerst Soldat und dann Hauptmann der Reserve.

Quelle: LIGA GEGEN RASSISMUS – League Against Racism – Ligue contre la discrimination raciale

DER SPIEGEL VOR 50 JAHREN

Nazis im Amt

Gleich in zwei Artikeln beschäftigte sich der SPIEGEL Ende August 1958 mit ehemaligen Nazis, die in der Bundesrepublik weiter  in hohen Ämtern aktiv waren. Politiker wie der designierte bayerische Landtagsabgeordnete Peter Prücklmayer oder der „Landgerichtsdirektor“ Adolf Paulus sahen kein Problem darin, auch 13 Jahre nach Kriegsende trotz ihrer offenkundigen Verstrickung in den Unrechtsstaat des Dritten Reichs erneut auf höherer Ebene Verantwortung zu übernehmen. Es waren keine Einzelfälle: „Je mehr das Tausendjährige Reich dem Gedächtnis der Bundesbürger entschwindet, desto größer wird die Zahl der Würdenträger jener Epoche, die in das Gefüge der jungen Bonner Republik eindringen und dort beharrlich emporklimmen“, urteilte der SPIEGEL.

Vor allem den „sogenannten bürgerlichen Parteien“ warf der SPIEGEL vor, „ehemalige Chargen der NSDAP und ihrer Gliederungen  mannigfach in der Verwaltung unterzubringen oder in die diversen Parlamente vom Gemeinderat bis zum Bundestag zu delegieren“. Doch ausgerechnet einen „leibhaftigen KZ-Wachmann zum Volksvertreter zu erklären“, das war dann doch neu. Auch die CSU hatte offenbar Bedenken, den Hopfenbauer und Viehhändler Peter Prücklmayer als Landtagskandidat zu nominieren, da er als KZ-Aufseher im Konzentrationslager Mauthausen gedient hatte. Das hatte Prücklmayer selbst zugegeben, doch er sei „immer herzensgut zu den Insassen von Mauthausen gewesen, das habe er schriftlich“, verwies er auf einen „Persilschein“ eines im Dritten Reich verurteilten Kommunisten, der aus dem gleichen Dorf wie er kam. Und „dass zu der Zeit Juden erschossen wurden, wussten wir doch alle, seien wir ehrlich“, gab der Landtagskandidat zu Protokoll.

„Auf den Gedanken, dass es zumindest eine politische Geschmacklosigkeit sondergleichen ist, auch den anständigsten aller  KZ-Bewacher zum Volksvertreter zu machen, ist die CSU offenbar nicht gekommen“, kommentierte der SPIEGEL. Schließlich galt das KZ Mauthausen im heutigen Oberösterreich nach Aussage des britischen Historikers Gerald Reitlinger als das „mörderischste aller Konzentrationslager“, Ziel war die „Vernichtung durch Arbeit“. Sicher ist auch, dass zu Prücklmayers Mauthausen-Zeit von den Bewachern „niemand gegen seinen Willen zu derartigen Diensten gezwungen wurde“, so der Vorsitzende der Lagergemeinschaft Mauthausen, Otto Wahl. Es sei „die schlimmste Epoche der ganzen  Mauthausen-Historie überhaupt“ gewesen. Doch Prücklmayer war als Hopfenbauer und Vieh- und Pferdedehändler in seiner Heimat, der Region Hallertau, bestens vernetzt und hätte der CSU daher viele Stimmen beschert. Nicht zuletzt aufgrund der SPIEGEL-Veröffentlichung verzichtete Peter Prücklmayer am Ende auf seine Kandidatur, was die CSU-Delegierten des Stimmkreises Kelheim-Mainburg nicht daran hinderte, dem Mann das „einmütige und ausdrückliche Vertrauen“ auszusprechen.

Im zweiten Fall ging es um einen Richter, der 1958 ausgerechnet einen KZ-Aufseher – wenngleich nicht Herrn Prücklmayer – zu  „lebenslänglich Zuchthaus“ verurteilt hatte. Landgerichtsdirektor Adolf Paulus hatte auch schon 1943 seinen Dienst verrichtet  – damals als „Erster Staatsanwalt“ am Landgericht Nürnberg-Fürth. Als Mitglied eines Sondergerichts setzte er sich für die Hinrichtung des ukrainischen Landarbeiters Johann Petlikowski ein, der sich in einem Streit mit einem deutschen Bauern in Bayern geprügelt hatte. Der Fremdarbeiter – heute hieße das Arbeitsmigrant – sollte zudem die Bäuerin mit einer Mistgabel bedroht haben, was er jedoch bestritt. Das Sondergericht begründete sein hartes Urteil damit, dass Petlikowski „zu jenen Ostelementen“ gehöre, „die dann, wenn sie entsprechend herausgefüttert und warm geworden sind und die Gutmütigkeit der deutschen Umgebung erkannt haben, darauf ausgehen, die deutsche Bevölkerung zu drangsalieren, sich an keine Zucht und Ordnung halten und gegebenenfalls zu Widersätzlichkeiten und schweren Gewaltakten schreiten“.

Auch Paulus war kein Einzelfall: Der SPIEGEL listete bereits damals ein halbes Dutzend bundesrepublikanische Richter auf, die  im NS-Regime am Unrechtssystem mitgewirkt hatten. 1978 rückte der Fall des damaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger die Rolle der Juristen im nationalsozialistischen Deutschland in den Mittelpunkt des Interesses. Filbinger war vermutlich der letzte noch lebende Vertreter einer Spezies, für die der Schriftsteller Rolf Hochhuth die Gattungsbezeichnung „furchtbare Juristen“ geprägt hat. Sie hatten im Dritten Reich dem Führer gedient, also Staatsterror als Recht exekutiert, und sie hatten anschließend in der Bundesrepublik auf dem Boden der  freiheitlich-demokratischen Grundordnung weiter Recht gesprochen oder dem Staat in hoheitlichen Funktionen dienen dürfen. Es waren vor allem Juristen, konstatierte SPIEGEL-Redakteur Henryk M. Broder später, „die für eine ungebrochene Kontinuität im Öffentlichen Dienst sorgten, also das „Dritte Reich“ mit der Bundesrepublik personell verzahnten“. Detailliert analysierten SPIEGEL-Redakteure 1990 auch die sogenannten Sondergerichte, die im Dritten Reich fast 10.000 Menschen wie jenen Johann Petlikowski wegen geringer Delikte hinrichten ließen.

http://www.gelsenzentrum.de/deutsche_nazi_karrieren.htm

sonnenstaatland.wordpress.com – Nazi-BRD Desinformationsseite bietet 1.000.000€ für Offenkundigkeiten

SSL

Quelle: http://sonnenstaatland.wordpress.com/2013/06/08/1-000-000-euro-reichsdeppen-rechtslage-deutschland-gewinnspiel/

1.000.000€ ? Für Offenkundigkeiten! Selbst die Politik und die BRD Medien bestätigen, die BRD ist kein souveräner Staat.

Wer soll die Macher folgender Seiten noch ernst nehmen? Betreiber sind bezahlte Schreiberlinge, der Nazi BRD.

http://sonnenstaatland.wordpress.com/

http://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/

http://reichling.xobor.de/

http://www.krr-faq.net/

http://reichling.wordpress.com/

Was sagen Politik und Medien zu einer Souveränität der BRD:

http://youtu.be/qUvu8O3vGR4

http://youtu.be/-iZyljQzWoc

http://youtu.be/pvPb-os0WKc

http://youtu.be/gheyYkGUAMg

Holt euch die 1.000.000€, von diesen Volksverhetzern – im Auftrag der BRD!