DEUTSCH ohne Heimat-LAND

Hans-Werner schaute auf seinen Ausweis und stutzte, was dort steht. Er versuchte eine Erklärung zu finden, statt dessen begann der Weg einer langen Odyssee …

Seit einiger Zeit gibt es nun die neuen Personalausweise. Besonders fälschungssicher sollen sie sein und teuer. Sicherheit hat hindrance ihren Preis, so sagt man. Aber sind sie auch immer stimmig? Und was sagen sie zur Staatszugehörigkeit des Inhabers aus? Offensichtlich nichts, was bei Hans-Werners Geschichte gleich sehr deutlich wird.

Hans-Werner wollte sich vor der Einführung des neuen Personalausweises noch schnell einen von der älteren Sorte besorgen, schon allein des Preises wegen. Und so schaute er sich alle Eintragungen seines alten Personalausweises nochmals ganz genau an, ob alles stimmt, was denn da so steht. Verdutzt blieb er bei der Eintragung zur Staatsangehörigkeit hängen, denn dort las er “deutsch”. Das war ihm bisher noch gar nicht so aufgefallen. “Deutsch”, was heißt das? Er überlegte, dachte aber in dem Moment überhaupt nicht daran, was ihm noch alles widerfahren würde.

Die Gedanken sind frei! Wer kann sie erraten? Sie fliehen vorbei wie nächtliche Schatten. Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger erschießen, es bleibet dabei: Die Gedanken sind frei! (Alte Schweizer Volksweise)

Nun folgt eine durch und durch wahre Geschichte … die da beginnt, wo Hans-Werner außerdem feststellte, daß in seinem bisherigen Personalausweis als Anschrift eine Hausnummer eingetragen war, die es überhaupt nicht gibt. Das war ihm bis dahin gar nicht aufgefallen, ging er doch davon aus, daß ein von den Behörden ausgestelltes Dokument nicht nur fälschungssicher ist, sondern daß es auch absolut stimmige Eintragungen enthält. Also fragte er bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt nach und bat um Aufklärung. Dort entgegnete man ihm erst einmal mit den üblichen Floskeln, daß das doch gar nicht sein könne und schließlich würden die Ausweise mit größter Sorgfalt in der Bundesdruckerei hergestellt, usw. usw.

Na ja, wie könnte eine Behörde überhaupt einen Fehler machen. Doch Hans-Werner blieb beharrlich. Und so wandte sich der städtische Bedienstete schließlich doch noch seinem Computer zu, gab Hans-Werners Namen ein und las den Eintrag vor.

Dann schaute er auf den Ausweis und stellte fest, daß die Daten mit denen in seinem Computersystem    übereinstimmen und somit alles richtig sei. Er könne keinen Fehler feststellen. Was Hans-Werner denn wolle…

Dann folgte für Hans-Werner ein hartes Stück Arbeit, diesen Bediensteten davon zu überzeugen, daß es dennoch nicht stimmt, weil es die Hausnummer gar nicht gibt. Das wollte der Bedienstete nicht auf sich sitzen lassen, denn eine Verwaltung macht keine falschen Eintragungen, so oder so ähnlich waren die Äußerungen des Bediensteten. Dennoch veranlaßte er eine Überprüfung, die dann auch mit aller Gründlichkeit durchgeführt wurde.

Eines Tages erschien vor Hans-Werners Tür ein Beamter vom Ordnungsamt und überprüfte, wo er denn tatsächlich wohnte, ob er es denn auch wirklich so sei, und ob es nicht doch ein Haus mit der in seinem Ausweis eingetragenen Hausnummer irgendwo gäbe. Lange noch stand der Beamte am Straßenrand und schaute alle Hausnummern der Umgebung an, bis er schließlich ging.

Nach einiger Zeit erhielt Hans-Werner eine Nachricht vom Herrn Oberbürgermeister seines Wohnortes. Er schrieb, daß man festgestellt habe, daß es die Hausnummer, die in Hans-Werners Personalausweis steht, tatsächlich nicht gibt. Man könne sich absolut nicht erklären, wie es zu dem Fehler gekommen sei, usw. usw. und daß somit sein Ausweis nicht stimme.

Damit war amtlich festgestellt worden, daß Hans-Werner von einer Behörde ein amtliches Dokument erhalten hatte, das falsche Angaben zu seinem Aufenthaltsort enthielt. Was also soll die ganze Fälschungssicherheit, wenn nicht einmal die Eintragungen korrekt sind und man nicht einmal weiß, wie die falschen Angaben entstanden sind, fragte sich Hans-Werner.

Als Abhilfe schlug die Behörde vor, die unstimmige Adresse in seinem Ausweis mit einem Papierstreifen zu überkleben und darauf die richtige Adresse einzutragen, was Hans-Wemer aus Gründen der dann nicht mehr gegebenen Fälschungssicherheit und möglichen Unannehmlichkeiten bei eventuellen Kontrollen ablehnte. Daraufhin bot man ihm an, auf Kosten der Stadt einen neuen Personalausweis anfertigen zu lassen. Das klingt gut, dachte Hans-Werner, dennoch bat er sich eine gewisse Bedenkzeit aus.

Erwar mißtrauisch geworden und überprüfte nun alle weiteren Eintragungen seines noch vorhandenen Ausweises etwas genauer. Dabei fiel ihm auf, daß bei Staatsangehörigkeit nur das Wort “deutsch” steht. Moment mal, dachte er, “deutsch” ist doch lediglich ein Adjektiv, aber ein Adjektiv wozu? Eine Staatsangehörigkeit kann damit keinesfalls benannt sein, so seine Folgerung.

Er nahm seinen davor geltenden Ausweis zur Hand, jenen früheren, der noch ein kleines Büchlein war. Dort steht “Der Inhaber dieses Ausweises ist Deutscher”. Das schien Hans-Werner schon eine etwas genauere Angabe zur Staatsangehörigkeit zu sein. Aber warum steht in dem derzeitigen Personalausweis, auf der Plastikkarte also, nicht einmal mehr, daß ich Deutscher bin, sondern nur “deutsch”? Irgendwie wußte HansWerner damit nichts anzufangen. Hans-Werner drängte es nach Gewißheit und Klärung. Zunächst fragte er erneut bei seinem zuständigen Paßamt der Stadtverwaltung nach, warum denn in seinem Personalausweis nicht stände, daß er Bürger der Bundesrepublik Deutschland sei, ja nicht einmal, daß er Deutscher sei. Man antwortete, daß das doch in seinem Ausweis stehen würde. Er fragte erneut, wo es denn stünde. Man antwortete, daß oben im Ausweis doch Bundesrepublik Deutschland gut lesbar stünde. Er entgegnete, daß das doch nichts über seine Staatszugehörigkeit aussage, nicht einmal, daß er Deutscher sei, sondern allein etwas darüber, wo der Ausweis ausgestellt wurde.

Nein nein, so die Antwort der Bediensteten der Stadt, in diesem Zusammenhang stehe doch, daß er deutsch sei. Wie, ich bin deutsch, entgegnete Hans-Werner erneut. Ich bin zunächst einmal ein Mensch und bin als solcher ein Bürger der Bundesrepublik Deutschland.

Nun wurde der Gesichtsausdruck der städtischen Bediensteten ernst und ernster. Der Wortwechsel dauerte noch eine Weile fort, aber Hans-Werner bekam weder eine konkrete Antwort noch kam es zu einer Klärung des Sachverhaltes. Und um diese nutzlose Diskussion zu beenden und um Klarheit zu schaffen, fragte Hans-Wemer schließlich, ob man ihm nicht auf einem Blatt Papier ganz einfach bescheinigen könne, daß er Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist, weil “deutsch” oder “Deutscher” nichts über seine Staatszugehörigkeit aussagt.

Genervt gab die städtische Bedienstete Hans-Werner zu verstehen, daß das ihre Kompetenz bei weitem übersteigen würde und man in der ganzen Verwaltung so etwas auch noch nicht gemacht habe. Hans-Werner merkte, daß diese ganze Diskussion nicht zu einem Ergebnis führen würde. Dennoch gab er der städtischen Bediensteten abschließend zu verstehen, daß nach seiner Meinung im Ausweis bei Staatsangehörigkeit zweifelsfrei “Bundesrepublik Deutschland” stehen müsse, so wie z.B. bei einem Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika “United States of Amerika” steht.

Worauf er noch die Antwort erhielt, daß das jeder Staat mache, wie er es für richtig hält, und hier in der Bundesrepublik sei es eben so und nicht anders.

Nun gut. Etwas verärgert kramte Hans-Werner zu Hause in seinen alten Unterlagen und fand etwas, was ihn stutzig machte. Es war etwas aus der ehemaligen DDR, die er lange vor der Wiedervereinigung verlassen hatte. Dort stand doch tatsächlich bei Staatsangehörigkeit “Deutsche Demokratische Republik”.

Moment mal, dachte Hans-Werner als ich noch in der DDR lebte, hatte ich eine echte Staatszugehörigkeit und jetzt nicht? Hatte ich die etwa mit meinem Weggang aufgegeben, und bin ich jetzt ohne staatszugehöngkeit? Hans-Werner wußte bald nicht, was er noch denken sollte.

Bisher glaubte er, gerade die Bundesrepublik Deutschland sei jener Rechtsstaat, für den man sich seitens der Politik selbst ausgibt. Sollte er sich irren? Und haben etwa all seine Freunde aus der ehemaligen DDR mit de Wiedervereinigung    ihre Staatszugehörigkeit   aufgegeben? Denn jetzt ist ihre Staatsangehörigkeit    laut Personalausweis auch nur noch “deutsch”.

Deutsch ohne Land und ohne Staat?

Und weil Hans-Werner weiterhin nach einer Klärung dieses gesamten Fragenkomplexes suchte, wandte er sich schriftlich an das Paßamt der Stadtverwaltung seines Wohnsitzes, mit der Frage, ob er nicht eine Bescheinigung haben könne, aus der eindeutig hervorgehe, daß er Bürger der Bundesrepublik Deutschland sei.

Sehr freundlich und umfassend erhielt er eine Antwort. Man schrieb ihm, daß das doch in seinem Ausweis stehe. Aber es gäbe auch einen sogenannten Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Staatsbürgerschaftsausweis,    den er beantragen könnte. Doch man gab ihm zugleich zu verstehen, daß darin zwar nicht “deutsch” als Staatsangehörigkeit stehen würde, sondern das dort steht, daß er als Inhaber dieser Urkunde Deutscher ist, was aber letztendlich das Gleiche wäre und somit eigentlich nicht seinem Wunsche entspräche.

Das ließ Hans-Werner aufhorchen. War da jemand in einer Behörde, der seine Anliegen verstanden hatte? Er las weiter. Und nun traute er seinen Augen nicht. Er las gleich mehrmals. Dort stand doch tatsächlich, daß es einer generellen Regelung bedürfe, im Personalausweis als Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen zu werden. Das aber könne nicht aufkommunaler Ebene geschehen, sondern müsse vom Gesetzgeber her erfolgen. Wie bitte?

Sofort griff Hans-Werner zum Telefon und fragte bei der Stadt nach, wo, d. h. in welchem Ministerium diese Zuständigkeit liege. Man verwies Hans-Werner an das Innenministerium des Bundes nach Berlin. Also rief er dort zunächst an, um zu klären, welche Stelle im Innenministerium dafür zuständig sei. Er wurde mehrmals kreuz und quer durch das Ministerium verbunden, weil niemand so recht weiterwußte, bis ihm schließlich ein Gesprächspartner klarmachte, daß dafür das Innenministerium des Landes seines Wohnsitzes zuständig sei.

Nun gut. Also rief Hans-Werner ebenfalls dort zunächst einmal an, um das Wie und Wo vorab zu klären, und traf auf eine offensichtlich “sehr kompetente” Bedienstete im Innenministerium des Landes, die ihm sehr beherzt klarmachte, daß er eine solche Bescheinigung nicht brauche, weil schließlich ja alles klipp und klar in seinem Personalausweis stehe. Auf seine Entgegnung, daß dort nur “deutsch” stehe und daß deutsch schließlich nur ein Adjektiv sei und nichts besage, wurde diese Bedienstete recht ungehalten und meinte quasi, wie doof er denn sei, schließlich stehe oben auf dem Ausweis deutlich Bundesrepublik Deutschland und damit sei die Staatsangehörigkeit eindeutig geklärt.

Wie bitte? Geklärt? Hatte man ihm nicht sogar seitens der Verwaltung seines Wohnortes mitgeteilt, daß eine solche Klärung prinzipiell noch aussteht? Um keinen weiteren Streit mit einer so kompetenten Person anzufangen, ver-abschiedete er sich besser und legte den Hörer auf.

Daraufhin schrieb er das Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland als die ihm von der Stadtverwaltung genannte zuständige Stelle an und trug dort sein Anliegen umfänglich vor.

Er wartete und wartete, denn selbst nach vier Wochen hatte er noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung seines Schreibens erhalten, um die er ausdrücklich um die er ausdrücklich gebeten hatte. Inzwischen nutzte HansWerner die Zeit, alles noch einmal gründlich zu überdenken.

Allmählich kamen bei ihm Zweifel auf, ob es vielleicht die Bundesrepublik Deutschland als solche möglicherweise gar nicht gibt und das man ihm deshalb auch keine solche Bescheinigung zur Staatsangehörigkeit geben kann. Denn mit dem Wort Bundesrepublik wird ja lediglich zum Ausdruck gebracht, daß es sich um eine Republik aus einem Verbund einzelner Länder oder Teile handelt. Und weil die Länder alle innerhalb von Deutschland liegen, ist es hindrance die Bundesrepublik Deutschland, deren oberste Stelle eine Art Zentralverwaltung der einzelnen Länder innerhalb Deutschlands darstellt.

Damit wäre die Bundesrepublik Deutschland vom Grundsatz her nur eine Art Verwaltungsgemeinschaft und kein eigentlicher Staat, so seine Logik, die einiges erklären würde.

Er steigerte sich immer tiefer in die Problematik hinein und überlegte, wozu es denn eines solchen Gebildes bedarf. Er überlegte weiter. War da nicht noch eine Sache im Jahre 1945? War es da nicht zu einer neuen Selbstverwaltung Deutschlands gekommen, nachdem der unselige Krieg verlorengegangen war und die Wehrmacht kapituliert hatte? Ja, nur die Wehrmacht, aber was war mit dem Staat selbst geschehen? Ist die Bundesrepublik Deutschland am Ende nur eine von den Siegermächten, den Alliierten also, geschaffene Verwaltungsgemeinschaft für die Teile des alten Staates und gar kein neuer Staat im eigentlichen Sinne?

Welch dumme Gedanken, die Hans-Werner da plagten! Und um die zu zerstreuen und um ein wenig Gewißheit zu bekommen, fragte er bei einigen Behörden nach und landete schließlich beim Kuratorium Wiedervereinigung Deutschland in Dresden.

Dort nun belehrte man ihn, daß seine Vermutungen falsch seien. Die Bundesrepublik Deutschland sei aufgrund der Pariser Verträge ein selbständiger, souveräner Staat.

Ein selbstständiger souveräner Staat?

Hans-Werner überlegt nachdem Gespräch noch lange. Ja, aber warum brauchte die Bundesrepublik für die Wiedervereinigung dann die Zustimmung von allen vier Siegermächten? Da hätte doch allein die Zustimmung der Sowjetunion gereicht, weil die doch stark mit der DDR “verbunden” war und viele militärische Anlagen und Streitkräfte dort unterhielt.

Doch Moment mal. Solche Streitkräfte gab und gibt es ja auch im westlichen Teil Deutschlands, ja eigentlich noch in der gesamten jetzigen Bundesrepublik Deutschland. Ach ja, stimmt, dachte er, wir haben ja gar keinen Friedensvertrag und befinden uns tatsächlich noch immer im Status des Waffenstillstandes. Und eine Verfassung haben wir ja auch nicht, nur eine gemeinsame Richtlinie, das Grundgesetz, für ein gemeinsames Handeln der einzelnen Bundesstaaten, woraus sich diese Bundesrepublik zusammensetzt.

Weg mit diesen Gedanken! Darf mal die überhaupt haben? Ach ja, dachte Hans-Werner, wenn ich sie nicht äußere, dann wohl schon, denn noch sind die Gedanken frei. Zudem war Hans-Werner noch immer in Erwartung der Antwort vom Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland auf seine Anfrage bzw. sein Begehren. Von dort aus würde sich schon alles klären, dachte er, auch daß die Bundesrepublik Deutschland ein souveräner Staat ist.

Doch die Ernüchterung folgte auf dem Fuße. Denn nach mehrmaliger Anmahnen einer Antwort und eines erneuten Einsenden seines Schriftsatzes, worum man gebeten hatte, weil der erste wohl irgendwie dort verlorengegangen oder nicht mehr auffindbar war, schrieb man ihm..

… daß mit der Bezeichnung “Staatsangehörigkeit” die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat gemeint ist, was im deutschen Recht so üblich sei und laut Grundgesetz die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zur Bundesrepublik Deutschland so als deutsche Staatsangehörigkeit bezeichnet ist.

So so, dachte Hans-Werner, und nahm sich nochmals das Grundgesetz zur Hand. Dort jedoch fand er im Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit nichts von Bundesrepublik Deutschland, lediglich, daß Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Das Grundgesetz sagt also nichts bezüglich einer Staatszugehörigkeit, geschweige denn zur Bundesrepublik Deutschland aus, sondern nur zu Deutschland. Also schrieb Hans-Werner das Ministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland erneut an und trug diesen Sachverhalt vor. Außerdem bat er darum, ihm wenigstens einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen, wo nicht, wie üblich, “Deutscher” eingetragen ist, sondern “Bürger der Bundesrepublik Deutschland”, und fragte, wo das Problem liege, einen solchen Eintrag zu bekommen, zumal es doch so ist.

Die Antwort des Innenministeriums der Bundesrepublik Deutschland war kurz. Man schrieb:

… Man könne ihm inhaltlich keine anderen Auskünfte geben. In allen Dokumenten der Bundesrepublik Deutschland sei die Staatsangehörigkeit als “deutsch” bezeichnet.

Das kann es doch wohl nicht sein, dachte Hans-Werner, warum wird mir eine Beurkundung, Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu sein, verweigert, obwohl es den Tatsachen entspricht?

Gibt es dafür einen Grund, den ich nicht kenne und weshalb man sich so intense weigert, mir das zu bestätigen? Und so schrieb Hans-Werner im Sep 2010 das Ministerium der Justiz der Bundesrepublik Deutschland an und trug sein Begehren auch dort schriftlich vor, weil er noch immer davon ausgeht, daß man sich zumindest dort mit dem Völkerrecht auskennt.

Schließlich hat jeder Mensch nach dem Völkerrecht einen Anspruch auf eine amtliche Feststellung seiner Zugehörigkeit zu einem Staat. Und die verweigert man ihm offensichtlich mit vielen Tricksereien und unstimmigen Redereien und Hinweisen.

Selbst nach mehrfachen Anfragen hüllt sich das Justizministerium der Bundesrepublik Deutschland in großes Schweigen. Nicht einmal eine Eingangsbestätigung auf seine vielen Nachfragen bekam er. Und so ist Hans-Werner heimat- und staatenlos, denn ohne eine schriftliche Bestätigung oder Beurkundung, woraus eindeutig die Zugehörigkeit zu einem Staat hervorgeht, besagt “deutsch” oder “Deutscher”, so wie es in seinem Ausweis steht, nach Völkerrecht gar nichts.

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Der unwürdige Kniefall vor Israel

Bundespräsident Gauck führt seine erste Auslandsreise außerhalb der EU nach Israel durch und tritt dabei das eigene Grundgesetz mit Füßen.

Im Artikel 3 (3) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heißt es unmissverständlich:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden…“

Man kann diesen Artikel des eigenen Grundgesetzes gegenüber der zionismushörigen Politikerkaste gar nicht oft genug wiederholen. Denn immer, wenn der Zionismus ins Spiel kommt, werden sämtliche eigene Maßstäbe nicht nur vergessen, sondern geradezu negiert.

Die Beurteilung der Reise Gaucks zum zionistischen Besatzungsregime soll nicht anhand von Medienberichten und -analysen beurteilt werden, sondern anhand der offiziellen Rede, die der Bundespräsident beim Empfang gehalten hat und die auf der Internetseite des Bundespräsidenten wiedergegeben ist. Er beginnt mit den Worten:

„Dies ist ein ergreifender Moment für mich: Sieben Jahrzehnte nach dem am jüdischen Volk begangenen Menschheitsverbrechen der Schoah komme ich als höchster Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zu Ihnen.“

Bereits in diesen einleitenden Worten gibt es historische Unwahrheiten und die Diskriminierung von über 25% der Bevölkerung Israelis! Wohin ist Gauck gereist?

Ist er in den heutigen von Deutschland anerkannten Staat Israel mit seiner gesamten Bevölkerung gereist (darunter weit über 25% Nichtjuden), dann ist er nicht nur zu Juden gereist, sondern auch zu Nichtjuden und seine Ansprache wäre eine Diskriminierung. Oder wollte er zu Juden reisen?

Dann hätte er auch in die USA reisen können, denn dort leben fast genauso viele Juden und zudem wäre dann ein Staatsbesuch unangebracht, denn ein Staat kann nur dann ein menschenwürdiger Staat sein, wenn er der Staat aller seiner Bürger ist und nicht über 25% der Menschen diskriminiert. Zudem wurden die Juden in Deutschland verfolgt, als es Israel noch nicht gab, und heute gibt es in Israel (wie in der ganzen Welt) kaum noch Juden, die damals gelebt haben. Gauck aber sagt klipp und klar: Ich komme zu Ihnen (den Juden)! Damit tritt er sein eigenes Grundgesetz mit Füßen. Das liegt nicht daran, dass Gauck – oder andere – das eigene Grundgesetz nicht kennen würden. Es liegt daran, dass die Konstruktion des Staates Israel schlicht und einfach rassistisch und damit unmenschlich ist.

Weiter heißt es in der Rede:

„Unsere beiden Länder haben nach Schoah und Krieg gemeinsam Historisches geschaffen: nicht für möglich gehaltene Versöhnung und Verständigung. Das wurde Wirklichkeit, weil Israel Deutschland Vertrauen geschenkt hat…“

Wieder macht der Bundespräsident unmissverständlich deutlich, dass er Israel als exklusiven Staat der Juden betrachtet und diskriminiert damit alle Nichtjuden im Land, darunter auch die israelischen Christen, eine äußerst pikante Vorgehensweise für einen Menschen, der seinen Amtseid ganz bewusst mit dem Gottesbezug geleistet hat und dem man zumindest ein gewisses christliches Grundwissen attestieren sollte aufgrund seiner Biographie.

Dann äußert der Bundespräsident seine angebliche Sorge:

„Was mich mit großer Sorge erfüllt, ist das iranische Nuklearprogramm. Es stellt angesichts der Äußerungen der iranischen Staatsführung nicht nur eine konkrete Gefahr für Israel, sondern auch für die Region und auch für uns in Europa eine potenzielle Bedrohung dar.“

Spätestens an dieser Stelle dient der Bundespräsident nicht mehr deutschen Interessen, sondern seine imperialistisch-kapitalistischen Interessen, die von den USA und Israel angeführt werden.

Ein Bundespräsident, der gleich bei der Eröffnungsrede eine solch einseitige Propaganda der Zionisten herausposaunt – wobei selbst einige zionistische Köpfe diese Sorge nicht teilen – missachtet seinen eigenen Amtseid. Der Bundespräsident ist besorgt über das iranische Atomprogramm, aber er hat keinerlei Sorgen über eine Mauer und über ein halbes Jahrhundert Besatzung und Unterdrückung der eigenen Glaubensgeschwister.

Welch ein unwürdiger Kniefall vor dem Unrecht!? Und die 200 Atomraketen, in deren Nähe er sich befindet und die keinerlei Kontrolle in dieser Welt unterliegen, bereiten dem Bundespräsidenten auch keine Sorge.

Der Bundespräsident behauptet sehr unverschämt:

„Deutschland und Israel sind enger als je zuvor verbunden: durch gemeinsame Werte…“

Die Werte Deutschlands werden nicht willkürlich von einem Bundespräsidenten festgelegt, sondern sind im Grundgesetz verankert. Deutschland hat den Wert, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Israel hat den Wert, dass jeder Jude irgendwo in der Welt mehr Rechte in Israel hat, als die einheimischen Christen und Muslime! Was ist daran gemeinsam?

Ganz nebenbei kommt der Bundespräsident – er mag es vergessen haben – als Vertreter der deutschen Bevölkerung, nicht als Vertreter einer in eine Parallelgesellschaft verschanzten Kaste von Politikern und Hofjournalisten. 70 Prozent der Deutschen werfen Israel vor, seine Interessen ohne Rücksicht auf andere Völker zu verfolgen, und 59 Prozent halten die israelische Politik für aggressiv. Die Mehrheit der Deutschen betrachtet Israel als eine ernsthafte Bedrohung für den Weltfrieden. Und der amtierende israelische Außenminister ist weltweit als übler Rassist verschrien. All das aber lässt Gauck beiseite und lächelt die Besatzer freundlich an, im Namen der Deutschen.

Bei solch einem Auftritt schämen sich sehr viele Deutsche, dass ihr Land so schwach vertreten wird. Die zionistisch geprägten Medien versuchen dass stets zu vertuschen. Aber es gelingt ihnen immer weniger. Tatsächlich ist der oberste Vertreter Deutschlands als Gefangener nach Israel gereist. Er kommt aus einem Land, das keine Atomenergie mehr möchte und dennoch nicht einmal in der Lage ist, darüber mitzubestimmen, dass keine Atomwaffen auf dem eigenen Boden gelagert werden. Die eigene deutsche Bevölkerung hat diesbezüglich nichts zu sagen!

Und er reist in einen Staat, der zu den Staaten mit den meisten Atomwaffen gehört und diese von niemandem kontrollieren lassen will. Er kommt von einer Bevölkerung, die keine Atomwaffen möchte zu einer Bevölkerung, die eine atombewaffnete Besatzungsmacht stützt. Er kommt von einem Staat, der seine Grenzen seit über einem halben Jahrhundert in Frieden gewahrt hat in einen Staat, der seit über einem halben Jahrhundert durch regelmäßige kriegerische Auseinandersetzungen das Staatsgebiet erweitert. Er kommt von einem Staat, der zwar seiner Bevölkerung keine selbstbestimmte Verfassung zubilligt aber immerhin über ein Grundgesetz mit Grundrechten verfügt, in einen Staats, der keine Staatsgrenzen angibt und keine Verfassung kennt.

Er kommt von einer Bevölkerung, die den Wahnsinn der “Reinrassigkeit“ zumindest mehrheitlich überwunden hat in einen Staat, in dem die “Reinrassigkeit“ Staatsdoktrin ist. Und er kommt als jemand, der behauptet, zumindest von Jesu Lehre schon einmal gehört zu haben in die Region, in der Jesus gelebt hat und heute seine Anhänger unterdrückt werden.

Der Bundespräsident glaubt, mit solch einer Reise dem Frieden zu dienen. Tatsächlich dient er der Aufrechterhaltung der Unterdrückung, Besatzung und Vertreibung. Und eines Tages wird ihn seine eigene Seele dafür zur Verantwortung ziehen und sich selbst anklagen.

Gottes Friede sei mit denen, die sich auf die Seite der Verfolgten, der Unterdrückten, der Besetzten und der Armen stellen und nicht auf die Seite der Unterdrücker und Besatzer.

Dr. Yavuz Özoguz (Wissenschaftlicher Leiter der Enzyklopädie des Islam – eslam.de) Schilfweg 53 D-27751 Delmenhorst e-Mail: yavuz@muslim-markt.de

 

http://german.irib.ir/analysen/kommentare/item/206867-der-unwuerdige-kniefall-vor-israel

Warum sind Verwaltungsakte nichtig?

Auf Grund der fehlenden Staatlichkeit verfügen die Behörden der BRD nicht über staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaftsrechte, denn staatlich-hoheitliche Gebietskörperschaften werden von einem Staat verliehen.

Nur bei Vorliegen dieser staatlich-hoheitlichen Gebietskörperschaftsrechte dürfen Verwaltungsakte gegen den Bürger ausgelöst werden.

Zusätzlich ist in keinem Gesetz, auf welche sich die BRD-Behörden in ihren Schreiben beziehen, ein Geltungsbereich zu finden. Ist kein Geltungsbereich vermerkt, kann nicht deklariert werden, wo das Gesetz gültig ist. Somit ist das Gesetz nirgendwo gültig und kann nicht gegen den Bürger angewendet werden. (BVerfG 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963)

Des Weiteren fehlt in den BRD-Gesetzen teilweise oder vollständig ein Hinweis auf die Grundrechte, welche durch den Verwaltungsakt eingeschränkt werden. Diese Einschränkung der Grundrechte sind in Art. 19 Grundgesetz geregelt und müssen lt. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zwingend zitiert sein. (Siehe BVerfGE 55, 100 bzw. 1BvR 668/04)

Somit sind ALLE Verwaltungsakte, die seit 8. Mai 1945 ausgelöst wurden, rechtswidrig. Eine Verjährung besteht nicht.

Alle Verwaltungsakte werden in unserem Land und zwischenzeitlich auch in vielen anderen Ländern nach dem Vorbild der USA durch Vertragsrecht ausgeführt. Den Bürgern wird jedoch ein staatlich-hoheitlicher Verwaltungsakt vorgetäuscht, den es nicht gibt.

Die Bürger werden mit den Schreiben von BRD-Behörden über diesen Sachverhalt Vertragsrecht nicht in Kenntnis gesetzt. Ein Vertrag erlangt jedoch nur Rechtsgültigkeit, wenn Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum bestehenden Sachverhalt ihre jeweilige Unterschrift geleistet haben und somit den Vertragsinhalt akzeptieren.

Ämter (staatliche Institutionen): sind weisungsbefugt, Entscheidungsträger, Rechtssubjekte mit Rechtsfähigkeit

Behörden: sind Aufgabenstellen der öffentlichen Verwaltung, Dienstleister ohne eigene Rechtsfähigkeit

Die Amtsanmaßung und Täuschung im Rechtsverkehr hat in unserem Land gravierende Ausmaße angenommen. Dies stellt jedoch schwerste Verbrechen gegen die Grund- und Menschenrechte dar.

Erschwerend kommt hinzu, daß seit Wegfall der Staatshaftung diese Verbrechen in Privathaftung übergegangen sind. (Siehe Urteil BVerfGE 61,149 vom 19. 10. 1982)

Die Vorgesetzten entziehen sich dieser Privathaftung, indem sie die Verwaltungsakte nicht selbst unterzeichnen sondern von den Angestellten unterzeichnen lassen. Jeder Sachbearbeiter beglaubigt mit seiner Unterschrift die nichtigen Verwaltungsakte und tritt somit bei nachfolgenden Klagen in die Privathaftung ein und erklärt sich mit der Unterschrift damit einverstanden.

Dieser Sachverhalt wird von den Vorgesetzten, welche über die wahre Rechtslage durchaus informiert sind, verheimlicht und bei Nachfragen intense bestritten.

Jeder darf sich über dieses Gebaren seine eigenen Gedanken machen und vor allem seine eigenen Schlußfolgerungen daraus ziehen.

Wir werden auch weiterhin die Menschen in unserem Land aufklären. Erkennt die Masse der Bevölkerung, in welchem Ausmaß jeder Einwohner unseres Landes seit 1945 abgezockt wurde, so ist es nur eine Frage der Zeit, wann die Klagewelle mit Strafschadensforderungen beginnt.

Klagen zu nichtigen Verwaltungsakten werden pro Verwaltungsakt mit 250.000 Euro geahndet, im Wiederholungsfall 750.000 Euro. Diese Summen sollten die Brisanz dieses Sachverhaltes deutlich machen.

Sofern sich der jeweilige Sachbearbeiter der Privathaftung entziehen will, so ist dies nur mit einer Selbstanzeige möglich. Wurden bereits Strafschadensforderungen oder Klagen eingeleitet, greift eine Selbstanzeige nicht mehr.

Sie möchten mehr über die illegale Firma Bundesrepublik Deutschland GmbH wissen? Dann klicken Sie hier, um die Klage von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Klaus Sojka zu lesen

 

http://dem-deutschen-volke.blogspot.it/2012/05/warum-sind-verwaltungsakte-nichtig.html