BRD – Ein Staat ohne Legitimation

Nach einem halben Jahrhundert europäischer Integration hat Deutschland gänzlich andere politische Strukturen, als sie das Grundgesetz verfasst hat. Die Republik ist keine Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr. Sie ist kein Rechtsstaat mehr, in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die Grundrechte gesichert sind. Sie ist kein Sozialstaat mehr, sondern unselbstständiger Teil einer Region des globalen Kapitalismus. Sie ist auch kein Bundesstaat mehr, weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit eingebüßt haben. Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes, welche die Integration in die Europäische Union nach dessen Artikel 23 Absatz 1 respektieren muss, sind entwertet. In einer solchen Union darf Deutschland nach seiner Verfassung nicht Mitglied sein.

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Demokratie ist die politische Form der allgemeinen Freiheit. Die Gesetze müssen der Wille aller Bürger sein. Wenn sie nicht das Volk unmittelbar durch Abstimmungen beschließt, müssen sie im Parlament (eingebettet in den öffentlichen Diskurs) beraten und beschlossen werden. Die meisten Rechtssätze, die in Deutschland gelten, sind aber von den exekutiven Organen der Union als Richtlinien und Verordnungen beschlossen worden, insbesondere im Wirtschaftsrecht. Das Europäische Parlament hat nur begrenzten Einfluss auf diese Rechtsetzung, vor allem aber ist es kein wirkliches Parlament, das die demokratische Legitimation auch nur stärken könnte. Das Stimmgewicht seiner Wähler weicht krass voneinander ab. Die Rechtsetzung der Union kann nicht von den nationalen Parlamenten verantwortet werden, um dem demokratischen Prinzip zu genügen; denn deren Abgeordnete können die Unionspolitik schlechterdings nicht voraussehen. Das demokratische Defizit der Rechtsetzung der Union ist nicht behebbar.

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Die Union hat, wie alle zentralistischen Bürokratien, ihre Befugnisse auf alle wirtschaftlich wichtigen Bereiche ausgedehnt, vielfach entgegen dem Text der Verträge. Das ist vor allem das Werk der Kommission und des Europäischen Gerichtshofs, welche die Verträge nicht etwa eng, wie es das Subsidiaritätsprinzip gebietet, handhaben, sondern denkbar weit, oft ohne Rücksicht auf den Wortlaut, aber im Interesse der Integration. Verschiedentlich haben die Mitgliedsstaaten, die „Herren der Verträge“, Texte nachgereicht, um den „gemeinschaftlichen Besitzstand“ zu festigen.

Die Judikatur der unmittelbaren Anwendbarkeit der Grund- oder Marktfreiheiten hat die an sich völkerrechtlichen Pflichten der Mitgliedsstaaten zu subjektiven Rechten der Unternehmen gewandelt, gewissermaßen zu Grundrechten. Das hat die Gemeinschaft der Sache nach schon 1963 zum Staat gemacht, ein Staat freilich ohne legitimierendes Staatsvolk. Die Mitgliedsstaaten haben sich gegen diesen Umsturz nicht gewehrt, auch nicht deren Gerichte. Seither ist der mächtigste politische Akteur der Europäische Gerichtshof. Sein Leitbegriff ist das Gemeinschaftsinteresse. Die Mitgliedsstaaten können ihre Interessen nur behaupten, wenn der Gerichtshof diese als zwingend anerkennt. Das tut er fast nie. Diese Judikatur hat die weitreichende Deregulierung erzwungen, auch der Daseinsvorsorge (Energie usw.). Der Wettbewerb soll Effizienz und Wohlstand steigern, wird aber von der Kommission ohne rechtsstaatsgemäßen Maßstab, meist im Kapitalinteresse administriert. Marktmächtige Oligopole sollen weltweit wettbewerbsfähig sein. Das Sozialprinzip hat keine Entfaltungschance mehr. Die Gerechtigkeit soll ausgerechnet der Markt herstellen – ohne soziale Ordnung ein globales Ausbeutungsszenario.

Das Herkunftslandprinzip, vom Gerichtshof entgegen dem Vertrag entwickelt, ist ein wesentlicher Hebel der Entdemokratisierung und Entmachtung der Völker. Die Gesetze aller Mitgliedsstaaten entfalten in allen Mitgliedsstaaten Geltung und Wirkung, im Lebensmittelrecht, im Arbeitsrecht, im Gesellschaftsrecht usw. Die Völker können ihre Politik nicht mehr durchsetzen, vielmehr müssen sie ihre Standards nach unten anpassen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren. Die Handhabung der Niederlassungsfreiheit etwa macht es möglich, der deutschen Unternehmensmitbestimmung auszuweichen.

Der Gerichtshof hat die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft dekretiert, Abkommen mit dritten Staaten über den Handel mit Waren und Dienstleistungen zu schließen. Nach dem Vertrag sollte die Gemeinschaft lediglich „einheitliche Grundsätze“ der „gemeinsamen Handelspolitik“ gestalten. Die Folgen sind verheerend. Handelspolitik kann nicht allein dem Freihandel oder allein der Protektion verpflichtet sein. Sie muss der Lage einer Volkswirtschaft gerecht werden.

Die Zuständigkeitspolitik der Union macht die Völker gegenüber der Globalisierung wehrlos. Hinzu kommt die grenzenlose Kapitalverkehrsfreiheit, welche seit 1994 gilt. Sie ermöglicht im Verbund mit den Verträgen der Welthandelsordnung den rücksichtslosen Standortwechsel der Unternehmen in Billiglohnregionen und damit den Verlust von Arbeitsplätzen und des erwirtschafteten Kapitals, das woanders investiert wird.

Die wettbewerbsverzerrende Währungsunion nimmt zudem den Euroländern die Hoheit über die Auf- oder Abwertung ihres Geldes, durch welche sie sich leistungsgerecht am Binnen- und am Weltmarkt behaupten könnten. Im Übrigen leistet Deutschland erheblichen finanziellen Transfer in die Euroinflationsländer, denen wiederum durch die notwendig undifferenzierte Währungspolitik der Europäischen Zentralbank die Wettbewerbsfähigkeit verloren geht.

Die Gewaltenteilung, welche gegen die übermäßige Machtentfaltung der Exekutive gerichtet ist, ist im Unionsstaat nicht verfasst, wenngleich der Vielheit der Mitgliedsstaaten gewisse machthemmende Wirkungen nicht abgesprochen werden können. Die eigentliche Macht haben außer den Staats- und Regierungschefs die Kommission und der Gerichtshof, beide ohne demokratische Legitimation. Im Gerichtshof judizieren Richter, von denen allenfalls einer eine mehr als schmale Legitimation aus seinem Land hat. Diese mächtigen und hoch bezahlten Richter werden ausgerechnet im Einvernehmen der Regierungen ernannt, auch nur für sechs Jahre, aber mit der Möglichkeit der Wiederernennung. Das schafft keine Unabhängigkeit. Einen größeren Tort kann man dem Rechtsstaat kaum antun, zumal diese Richter alle rechtlichen Grundsatzfragen für etwa 500 Millionen Menschen entscheiden. Der Grundrechteschutz leidet schwere Not, seitdem die Gemeinschaftsordnung unser Leben weitestgehend bestimmt. Seit seinem Bestehen hat der Gerichtshof, der, gedrängt vom Bundesverfassungsgericht, die Grundrechteverantwortung an sich gezogen hat, nicht ein einziges Mal einen Rechtssatz der Gemeinschaft als grundrechtswidrig erkannt.

Der Verfassungsvertrag, der in Frankreich und in den Niederlanden gescheitert ist, den die Bundeskanzlerin als Ratspräsidentin aber wieder beleben will, hat den Wechsel der Union von der völkerrechtlichen Organisation, dem Staatenverbund, zum Bundesstaat mit fast allen existenziellen Staatsbefugnissen auch textlich vollzogen. Er benutzt die Sprache des Staatsrechts, nicht mehr die des Völkerrechts. Freilich wird die demokratische Legitimation, die nur ein existenzieller Staat, nämlich ein Staatsvolk, einer solchen Staatsgewalt geben könnte, nicht gestärkt, weil es das Volk „Europas“ nicht gibt. Ohne Referenden aller beteiligten Völker kann ein europäisches Volk nicht entstehen. Diese Referenden aber fürchtet die „Elite“ der Parteipolitiker, welche die Union führt, mehr denn je. Der Vertrag hat die Kompetenz-Kompetenzen der Union noch über die geltenden Generalklauseln hinaus ausgeweitet. Die Staats- und Regierungschefs können gar im vereinfachten Änderungsverfahren durch Europäischen Beschluss die Verfassung der „internen Politikbereiche“ ganz oder zum Teil ändern, ohne dass der Bundestag und der Bundesrat zustimmen müssten. Betroffen wären die gesamte Wirtschafts-, Währungs- und Sozialpolitik, aber auch der „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. Das ist der Versuch eines neuen Ermächtigungsgesetzes. Dass der Vertrag „in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr“, aber auch, um „einen Aufruhr oder einen Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“, die Todesstrafe wieder ermöglicht, ist kaum bekannt. Sonst hätten unsere Abgeordneten sicher nicht mit Begeisterung zugestimmt.

Wer das Recht verteidigen will, muss aus der Union ausscheiden. Das gäbe die Chance, durch neue Vereinbarungen eine Rechtsgemeinschaft zu begründen, ein europäisches Europa.

Der Autor ist Professor für Öffentliches Recht an derUniversität Nürnberg-Erlangen

Gerichtsvollzieher – Spannender Einsatz in Langenbieber

Fuldaer Gerichtsvollzieherin kommt in Begleitung von sechs Polizeibediensteten, um 70,60 Euro zu vollstrecken. Die Arbeits- und Interessengemeinschaft „Volksaufklärung“, Außenstelle Fulda, mit dreizehn Menschen vor Ort bezeugt, dass die GV sich nicht ordnungsgemäß legitimieren konnte.

Der Einsatzverantwortliche der Polizeistation Hilders veranlasste eine umfangreiche Personalienaufnahme, unter Hinzuziehung weiterer Kollegen, so dass gegen Ende ca. 20 Polizisten vor Ort „Präsenz“ zeigten und sich spannende Diskussionen entwickelten. Insgesamt waren, mit Zivilfahrzeugen ca. 10 Fahrzeuge vor Ort.

Wir bedanken uns herzlich bei allen beteiligten Polizeibediensteten und Wachpolizisten für den spannenden Einsatz.

P.S. Geld gab’s aufgrund fehlender Legitimation keins. Fortsetzung folgt.

 

http://blog.berg-kommunikation.de/?p=4880

Juristenverband: die BRD ist eine Betrügerrepublik

Der Sinn von Märchen war und ist ein erzieherischer. Als die Tugend des Vorlesens noch was galt, konnten die Botschaften dieser Märchen auch bei den Erwachsenen nicht in Vergessenheit geraten.

Im Zeitalter von Reizüberflutung, Handy, I-Pad, Fernseher und Videospiele und einer im Würgegriff gehaltenen Presse ist dies leider anders.

Eines dieser Märchen, das einer kontinuierlichen Erinnerung wert ist, ist:

“Des Kaisers neue Kleider” von Hans Christian Andersen.

Zwei begnadete Betrüger nutzten die Eitelkeit des Kaisers und seine Manie für schöne Kleider in raffinierter Weise aus. Sie behaupteten, die schönsten und kostbarsten Stoffe weben zu können und daraus einzigartige wertvollste Kleider schneidern zu können. Wer dies nicht zu erkennen vermag, ist für sein Amt unfähig oder schlicht zu dumm. Dem Kaiser gefiel der Gedanke, er erteilte den Auftrag und leistete eine hohe Anzahlung. Die Betrüger gaben vor angestrengt an den Stoffen zu weben. Das ganze Volk war daraufhin in angespannter Erwartung, diese Kleider zu sehen und zu erfahren wie dumm ihr Nachbar ist.

Durch die eingepflanzte Angst wollte sodann niemand als unfähig oder dumm dastehen. Dies verhinderte eine wahrheitsgetreue Übermittlung der eigenen Wahrnehmung, dass diese Betrüger gar keine Stoffe auf ihren Webstühlen hatten. So versagten alle Kontrollen. Diese Angst entwickelte sich eigendynamisch in einen kollektiven Selbstbetrug, die auch vor dem Kaiser nicht haltmachte. Er leistete weitere hohe Zahlungen. Die Betrüger gaben vor, die Kleider für den Auftritt des Kaisers in der Öffentlichkeit zu schneidern und halfen ihm gar, diese imaginären Kleider anzulegen. Das Volk huldigte dann auch der Pracht dieser Kleider, auf daß keiner von ihnen als dumm dastehe.

“Aber er hat ja gar nichts an!” sagte endlich ein kleines Kind. “Hört die Stimme der Unschuld!” sagte der Vater; und der eine zischelte dem andern zu, was das Kind gesagt hatte. “Aber er hat ja gar nichts an!” rief zuletzt das ganze Volk.

Wenn Ihr nicht werdet wie die Kinder, sprach schon Jesus. Wohl an!

Inhalt und die Aussage dieses Märchens ist eins zu eins auf die politische, wirtschaftliche und rechtliche Situation in der Bundesrepublik von Deutschland übertragbar.

Die Betrüger sagen, die BRD sei der Deutsche Staat, sie bleiben aber jede tragfähige Begründung für diese Behauptung schuldig und wer dies bestreitet, gilt als Nazi. Dabei ist sie aber doch nur die Verwaltung der alliierten Besatzungsmächte (Art 133 GG). Wer die Wahrheit sagen will, wird zur Einschüchterung als braun, ewiggestriger Psychopath oder Nazi stigmatisiert und diskriminiert und bis zur Zwangspsychatrisierung wegen seiner besseren Argumente mundtot gemacht. Unter uns Juristen und anderen Laien bricht angstvolle Panik aus bei dem Begriff Deutsches Reich. Und dies ist von Anbeginn auch so beabsichtigt gewesen.

Es sind die gleichen Betrüger, die sagen, die Bundesländer wären Staaten und sind dagegen doch nur alliierte Wirtschaftsverwaltungseinheiten, die sich Staat nennen dürfen. Es sind die gleichen Betrüger, die vorgeben die Interessen des Volkes zu vertreten, den ESM als alternativlos bezeichnen und dabei selbst nach BRD-Recht einen Putsch unternehmen.

Wir haben alliierte Institutionen und ihre Marionetten als Betrüger, die sich als Staat und Regierungen ausgeben ohne nach dem Völkerrecht irgendwelche Hoheitsrechte innezuhaben. Davon umfaßt ist die gesamte Politikerkaste der derzeitigen Bundesrepublik von Deutschland und der Bundesländer. Unsere aus Unwissenheit und Täuschung generierte Wahlbeteiligung mißbrauchen diese Betrüger zur Vorgauckelung einer hoheitlichen Legitimation, eines Mandats des Volkes und immer wenigere glauben dies. Konrad Adenauer:

“Wir haben kein Mandat des Volkes, wir sind die Vertreter der Alliierten”.

Wir haben einen gesamten Justizbetrieb, der zu feige ist, den Menschen die Wahrheit zu sagen und ihnen wirkliches Recht angedeihen zu lassen. Aus der persönlichen Feigheit heraus und einem alles überlagernden Egostreben werden stattdessen wider besseren Wissens den Menschen in diesem Land die grundlegendsten Menschenrechte vorenthalten.

Wir sind die Menschen in diesem Land, die durch diese Lügen derart traumatisiert und paralysiert wurden, dass wir Angst davor haben, den Betrug zu benennen und unsere Selbstbestimmung einzufordern.

Wir werden daher als die zur Pflicht Berufenen und unserer Berufsehre schuldig hier die Rolle des Kindes übernehmen und unter Vorlage von einschlägigen Quellenmaterial endlich die ganze Wahrheit sagen:

Die Bundesrepublik von Deutschland ist das Besatzungsrecht.

Immer mehr Leute im diesem Land erkennen das.

In Deutschland müssen endlich wieder die grundlegenden Fragen gestellt werden.

 

http://www.brd-schwindel.org/juristenverband-die-brd-ist-eine-betruegerrepublik/

Frühwald – Schittke – Ebel – Sürmeli – Fitzek und die Weimarer Reichsverfassung, sowie die Menschenrechte usw…

Seit bereits zwei Jahren ziehe ich mir nun diese ganzen Reichsbewegungen rein, und sehe das die meisten nur absoluten Unfug reden! Nach reichlicher Überlegung richte ich nun mal mein Wort offen an diese Personen. Ich kann diesen Blödsinn nicht mehr hören das die Weimarer Reichsverfassung die gültige Verfassung sei, das ist völliger Blödsinn!! Die Erklärung hierfür ist so einfach wie sie simpel ist:

1.  Max von Baden verkündete eigenmächtig unter Verfassungsbruch, die Abdankung des Kaisers! (Somit ist der Vorgang Nichtig!)

2.  Nach dem Kaiser Wilhelm der II unter Lebensgefahr in die Niederlande geflohen war, wird er dort am 28. November unter Mordandrohung genötigt die Abtrittserklärung zu unterzeichnen. (Sittenwidrig und Völkerrechtlich Nichtig!)

3. Ohne eine Verfassungsrechtliche Legitimation übertrug Max von Baden kurz darauf sein Amt an Friedrich Ebert, welcher die Mitgliedsstärkste Fraktion im Reichstag führte, die SPD. (Ebenfalls Nichtig!) Spruch: “Wer hat uns verraten? Sozial Demokraten!”

4.  Alle diese Vorgänge umfassen den Verfassungsbruch, den Tatbestand der Nötigung und Hochverrat nach Internationalem Völkerrecht! (Somit Nichtig!)

5.  Am 11 August 1919 unterzeichnet der nicht legitimierte Friedrich Ebert (die nicht vom Volk beschlossene) Weimarer Reichsverfassung in seinem Urlaubsort Schwarzburg.

6. Am 14 August 1919 wurde diese Verfassung ohne sie dem deutschen Volk zur Abstimmung vorzulegen verkündet, inklusive dem Versailler Diktat. (Als ob ein Volk sich selbst freiwillig ein Diktat geben würde… Und wo soll nun die angebliche Völkerrechtliche Legitimation sein?)

7. Die Behauptung das der EGMR entschieden habe das die WRV die gültige Verfassung sei ist völlig irrelevant weil das Deutsche Reich NIE dem EGMR beigetreten ist. Das Reich was zu dem Zeitpunkt schon Handlungsunfähig und hatte keine Regierung mehr!

8. Die Behauptung das Deutsche Volk hätte sich Kraft seiner Verfassungsgebendengewalt das Grundgesetz gegeben ist genauso eine lächerliche Aussage, wie die Behauptung das Deutsche Volk hätte sich selber die Weimarer Reichsverfassung und das Versailler Diktat gegeben.

An die Herren Frühwald, Schittke, Ebel, Sürmeli, Fitzek & Co., bitte hören sie auf den Menschen in diesem Land Geld abzunehmen für irgendeinen Humbug! Hören sie auf die Tausendste Ungültige Verfassung zu schreiben, denn die alte Verfassung wurde NIEMALS Völkerrechtlich negiert! Bitte hören sie auf den Leuten irgendeinen Blödsinn von Menschenrecht, UN-Recht und EU-Recht zu erzählen, wenn sie sich diese genau durchlesen, steht dort das diese Rechte NICHT für Feindstaaten gelten und das DEUTSCHLAND KEINEN Friedensvertrag hat. Es ist überhaupt nicht möglich für unter Kriegsrecht verwaltete Personen in einem Besetzen Staat eine Völkerrechtlich gültige Verfassung auszurufen!

Bitte in Gottes Namen, hören sie jetzt auf mit diesem ganzen Schwachsinn! Ich verstehe ja das es sich um ein Lukratives Geschäft handelt den Leuten solchen Unfug zu verkaufen, aber letzten Endes schaden sie den Menschen damit noch mehr.

 

http://www.eisenblatt.net/?p=5437

Ehm. Vizepräsident des BVerfG: “Legitimation der BRD durch Zusammenleben”

Im Interview: Winfried Hassemer – Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts über die Leistungen und Vorzüge des Grundgesetzes und über die Bedeutung des Artikels 146. Erschienen am 13. Aug 2008.

Professor Winfried Hassemer, Jahrgang 1940, gilt als einer der profiliertesten Juristen Deutschlands. Seit 1996 war er Richter am Bundesverfassungsgericht, ab 2002 bis zu seiner Pensionierung im Mai 2008 als Vizepräsident und Vorsitzender des Zweiten Senats.

Im Herbst 1948 begannen im Parlamentarischen Rat die Arbeiten zum Grundgesetz. Was hat im Rückblick das Grundgesetz geleistet?

Winfried Hassemer: Es gab viele grundlegende Entwicklungen, die den Zustand unseres Staatswesens nach dem Zweiten Weltkrieg geformt haben. Das Grundgesetz war nur ein Faktor — freilich ein sehr gewichtiger, betrachtet man einmal die Wirkungen von “Verfassung” für das Gemeinwesen in unserer Geschichte und bei unseren Nachbarn. So wird man sagen können, dass innerer Friede, Stabilität der Institutionen und der Stellenwert von “Gerechtigkeit” in der Bundesrepublik sich auch dem Grundgesetz verdanken.

Sind auch Versäumnisse festzustellen ? Hätte es etwa nach der Wiedervereinigung einer Grundreform bedurft ?

Hassemer: Das Grundgesetz hat die künftige Entwicklung erstaunlich gut vorausgesehen — bis auf bestimmte Bereiche, etwa in der Wirtschaft. Die Wiedervereinigung war deshalb eher ein Anlass für eine feierliche Bestätigungdes Grundgesetzes im vereinigten Deutschland als für eine Grundreform. Ich habe aber Verständnis für diejenigen, die fürchten, eine Entscheidung einer so komplexen Grundfrage könnte — wie wir das auch derzeit in “Europa” sehen — aus den falschen Gründen negativ ausfallen. Dennoch: Schade.

Über das Grundgesetz ist nie vom Volk direkt abgestimmt worden. Ist das ein Geburtsfehler ?

Hassemer: Nein. Natürlich liegt es nahe und ist es demokratisch selbstverständlich, über eine Verfassung direkt abzustimmen, bevor sie in Kraft tritt; das ist auch meine Meinung. Andererseits gibt es gerade bei einer Verfassung so etwas wie eine “Legitimation durch Zusammenleben”:

durch die alltägliche, auf einem breiten Konsens beruhende, im öffentlichen Streit über Einzelheiten immer wieder bestätigte Zustimmung zur Verfassungswirklichkeit.

Warum behält sich das Grundgesetz in Artikel 146 vor, durch Volksabstimmung eine neue Verfassung zu beschließen ?

Hassemer: Das Bonner Grundgesetz ist auch durch Vorläufigkeit und Offenheit gekennzeichnet; gerade das hat ihm nach meiner Meinung eine lebendige und belastbare Stabilität verliehen. Sieht man das so, dann lässt sich Artikel 146 als feierliche und öffentliche Erinnerung daran verstehen, dass auch die gelebte Verfassung der förmlichen Zustimmung des Volkes bedarf und bis dahin eben vorläufig ist. Mehr sollte ein Verfassungstext nicht anordnen.

 

http://suboptimales.wordpress.com/2012/06/04/legitimation-brd-durch-zusammenleben/

Ein „Staat BRD“ ohne Legitimation

Nach einem halben Jahrhundert europäischer Integration hat Deutschland gänzlich andere politische Strukturen, als sie das Grundgesetz verfasst hat. Die Republik ist keine Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr. Sie ist kein Rechtsstaat mehr, in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die Grundrechte gesichert sind. Sie ist kein Sozialstaat mehr, sondern unselbstständiger Teil einer Region des globalen Kapitalismus. Sie ist auch kein Bundesstaat mehr, weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit eingebüßt haben. Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes, welche die Integration in die Europäische Union nach dessen Artikel 23 Absatz 1 respektieren muss, sind entwertet. In einer solchen Union darf Deutschland nach seiner Verfassung nicht Mitglied sein.

Demokratie ist die politische Form der allgemeinen Freiheit. Die Gesetze müssen der Wille aller Bürger sein. Wenn sie nicht das Volk unmittelbar durch Abstimmungen beschließt, müssen sie im Parlament (eingebettet in den öffentlichen Diskurs) beraten und beschlossen werden. Die meisten Rechtssätze, die in Deutschland gelten, sind aber von den exekutiven Organen der Union als Richtlinien und Verordnungen beschlossen worden, insbesondere im Wirtschaftsrecht. Das Europäische Parlament hat nur begrenzten Einfluss auf diese Rechtsetzung, vor allem aber ist es kein wirkliches Parlament, das die demokratische Legitimation auch nur stärken könnte. Das Stimmgewicht seiner Wähler weicht krass voneinander ab. Die Rechtsetzung der Union kann nicht von den nationalen Parlamenten verantwortet werden, um dem demokratischen Prinzip zu genügen; denn deren Abgeordnete können die Unionspolitik schlechterdings nicht voraussehen. Das demokratische Defizit der Rechtsetzung der Union ist nicht behebbar.

Die Union hat, wie alle zentralistischen Bürokratien, ihre Befugnisse auf alle wirtschaftlich wichtigen Bereiche ausgedehnt, vielfach entgegen dem Text der Verträge. Das ist vor allem das Werk der Kommission und des Europäischen Gerichtshofs, welche die Verträge nicht etwa eng, wie es das Subsidiaritätsprinzip gebietet, handhaben, sondern denkbar weit, oft ohne Rücksicht auf den Wortlaut, aber im Interesse der Integration. Verschiedentlich haben die Mitgliedsstaaten, die „Herren der Verträge“, Texte nachgereicht, um den „gemeinschaftlichen Besitzstand“ zu festigen.

Die Judikatur der unmittelbaren Anwendbarkeit der Grund- oder Marktfreiheiten hat die an sich völkerrechtlichen Pflichten der Mitgliedsstaaten zu subjektiven Rechten der Unternehmen gewandelt, gewissermaßen zu Grundrechten. Das hat die Gemeinschaft der Sache nach schon 1963 zum Staat gemacht, ein Staat freilich ohne legitimierendes Staatsvolk. Die Mitgliedsstaaten haben sich gegen diesen Umsturz nicht gewehrt, auch nicht deren Gerichte. Seither ist der mächtigste politische Akteur der Europäische Gerichtshof. Sein Leitbegriff ist das Gemeinschaftsinteresse. Die Mitgliedsstaaten können ihre Interessen nur behaupten, wenn der Gerichtshof diese als zwingend anerkennt. Das tut er fast nie. Diese Judikatur hat die weitreichende Deregulierung erzwungen, auch der Daseinsvorsorge (Energie usw.). Der Wettbewerb soll Effizienz und Wohlstand steigern, wird aber von der Kommission ohne rechtsstaatsgemäßen Maßstab, meist im Kapitalinteresse administriert. Marktmächtige Oligopole sollen weltweit wettbewerbsfähig sein. Das Sozialprinzip hat keine Entfaltungschance mehr. Die Gerechtigkeit soll ausgerechnet der Markt herstellen – ohne soziale Ordnung ein globales Ausbeutungsszenario.

Das Herkunftslandprinzip, vom Gerichtshof entgegen dem Vertrag entwickelt, ist ein wesentlicher Hebel der Entdemokratisierung und Entmachtung der Völker. Die Gesetze aller Mitgliedsstaaten entfalten in allen Mitgliedsstaaten Geltung und Wirkung, im Lebensmittelrecht, im Arbeitsrecht, im Gesellschaftsrecht usw. Die Völker können ihre Politik nicht mehr durchsetzen, vielmehr müssen sie ihre Standards nach unten anpassen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren. Die Handhabung der Niederlassungsfreiheit etwa macht es möglich, der deutschen Unternehmensmitbestimmung auszuweichen.

Der Gerichtshof hat die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft dekretiert, Abkommen mit dritten Staaten über den Handel mit Waren und Dienstleistungen zu schließen. Nach dem Vertrag sollte die Gemeinschaft lediglich „einheitliche Grundsätze“ der „gemeinsamen Handelspolitik“ gestalten. Die Folgen sind verheerend. Handelspolitik kann nicht allein dem Freihandel oder allein der Protektion verpflichtet sein. Sie muss der Lage einer Volkswirtschaft gerecht werden.

Die Zuständigkeitspolitik der Union macht die Völker gegenüber der Globalisierung wehrlos. Hinzu kommt die grenzenlose Kapitalverkehrsfreiheit, welche seit 1994 gilt. Sie ermöglicht im Verbund mit den Verträgen der Welthandelsordnung den rücksichtslosen Standortwechsel der Unternehmen in Billiglohnregionen und damit den Verlust von Arbeitsplätzen und des erwirtschafteten Kapitals, das woanders investiert wird.

Die wettbewerbsverzerrende Währungsunion nimmt zudem den Euroländern die Hoheit über die Auf- oder Abwertung ihres Geldes, durch welche sie sich leistungsgerecht am Binnen- und am Weltmarkt behaupten könnten. Im Übrigen leistet Deutschland erheblichen finanziellen Transfer in die Euroinflationsländer, denen wiederum durch die notwendig undifferenzierte Währungspolitik der Europäischen Zentralbank die Wettbewerbsfähigkeit verloren geht.

Die Gewaltenteilung, welche gegen die übermäßige Machtentfaltung der Exekutive gerichtet ist, ist im Unionsstaat nicht verfasst, wenngleich der Vielheit der Mitgliedsstaaten gewisse machthemmende Wirkungen nicht abgesprochen werden können. Die eigentliche Macht haben außer den Staats- und Regierungschefs die Kommission und der Gerichtshof, beide ohne demokratische Legitimation. Im Gerichtshof judizieren Richter, von denen allenfalls einer eine mehr als schmale Legitimation aus seinem Land hat. Diese mächtigen und hoch bezahlten Richter werden ausgerechnet im Einvernehmen der Regierungen ernannt, auch nur für sechs Jahre, aber mit der Möglichkeit der Wiederernennung. Das schafft keine Unabhängigkeit. Einen größeren Tort kann man dem Rechtsstaat kaum antun, zumal diese Richter alle rechtlichen Grundsatzfragen für etwa 500 Millionen Menschen entscheiden. Der Grundrechteschutz leidet schwere Not, seitdem die Gemeinschaftsordnung unser Leben weitestgehend bestimmt. Seit seinem Bestehen hat der Gerichtshof, der, gedrängt vom Bundesverfassungsgericht, die Grundrechteverantwortung an sich gezogen hat, nicht ein einziges Mal einen Rechtssatz der Gemeinschaft als grundrechtswidrig erkannt.

Der Verfassungsvertrag, der in Frankreich und in den Niederlanden gescheitert ist, den die Bundeskanzlerin als Ratspräsidentin aber wieder beleben will, hat den Wechsel der Union von der völkerrechtlichen Organisation, dem Staatenverbund, zum Bundesstaat mit fast allen existenziellen Staatsbefugnissen auch textlich vollzogen. Er benutzt die Sprache des Staatsrechts, nicht mehr die des Völkerrechts. Freilich wird die demokratische Legitimation, die nur ein existenzieller Staat, nämlich ein Staatsvolk, einer solchen Staatsgewalt geben könnte, nicht gestärkt, weil es das Volk „Europas“ nicht gibt. Ohne Referenden aller beteiligten Völker kann ein europäisches Volk nicht entstehen. Diese Referenden aber fürchtet die „Elite“ der Parteipolitiker, welche die Union führt, mehr denn je. Der Vertrag hat die Kompetenz-Kompetenzen der Union noch über die geltenden Generalklauseln hinaus ausgeweitet. Die Staats- und Regierungschefs können gar im vereinfachten Änderungsverfahren durch Europäischen Beschluss die Verfassung der „internen Politikbereiche“ ganz oder zum Teil ändern, ohne dass der Bundestag und der Bundesrat zustimmen müssten. Betroffen wären die gesamte Wirtschafts-, Währungs- und Sozialpolitik, aber auch der „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. Das ist der Versuch eines neuen Ermächtigungsgesetzes. Dass der Vertrag „in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr“, aber auch, um „einen Aufruhr oder einen Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“, die Todesstrafe wieder ermöglicht, ist kaum bekannt. Sonst hätten unsere Abgeordneten sicher nicht mit Begeisterung zugestimmt.

Wer das Recht verteidigen will, muss aus der Union ausscheiden. Das gäbe die Chance, durch neue Vereinbarungen eine Rechtsgemeinschaft zu begründen, ein europäisches Europa.

Der Autor ist Professor für Öffentliches Recht an derUniversität Nürnberg-Erlangen

http://www.welt.de/welt_print/article779393/Ein-Staat-ohne-Legitimation.html