Spuren von Pestiziden in Brötchen entdeckt

Bei einem Test sind in Mehl, Brötchen und Haferflocken
Spuren des Pestizids Glyphosat entdeckt worden.

Auch Kartoffeln werden in großen Stil mit diesem Gift behandelt.

Die EU hatte, offenbar auf Druck von Lobbyisten, einen
Sicherheits-TÜV kurzerhand auf das Jahr 2015 verschoben.

Das Konsumenten-Magazin Ökotest hat bei einem Test in 14 von 20 untersuchten Lebensmitteln
Spuren des Pestizids Glyphosat entdeckt. Unter den Produkten befinden sich Mehrkornbrötchen,
Weizen, Weizenbrötchen, Vollkornmehl, Kronbrötchen und Haferflocken.

Der Grund für die Verseuchung :

Getreide wird in Deutschland nach wie vor massiv mit
dem Monsanto-Unkrautvernichtungsmittel Roundup behandelt.

Ökotest zur Wirkungsweise :

„Die Wirkweise von Glyphosat beruht auf der Hemmung eines Enzyms, das für den Aufbau
von Eiweißbausteinen zuständig ist. Fehlt es, kommt es zum Wachstumsstillstand und
die Pflanze stirbt ab. Weil Menschen und Tiere dieses Enzym nicht besitzen, galt
Glyphosat lange Zeit als unbedenklich.“

Das Magazin berichtet, dass Glyphosat bisher alle Prüfungen der EU „anstandslos“ überstanden hätte.

Obwohl neue Studien aus Frankreich und Argentinien jedoch ernste wissenschaftliche Zweifel an
der Unbedenklichkeit genährt hätten, hat die EU eine für 2012 vorgesehene „Risikoprüfung“
kurzerhand auf das Jahr 2015 verschoben. Ökotest urteilt, dies sei „angesichts sich mehrender
Hinweise, dass Glyphosat möglicherweise doch nicht so harmlos ist, ein Skandal“.

Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Deutsche Wirtschafts Nachrichten

stoersender.tv : Lobby-Fotobombing

Was soll man denn noch wählen ?

Überall Lobbyisten! Wo ist die LPD, die Lobbyisten-Partei Deutschlands ?

Das wäre immerhin transparent. Apropos Transparenz :

Durch die Störaktion Lobby-Fotobombing gibt es mehr davon. Macht mit!

Die Anleitung dazu gibt’s in dieser Episode von stoersender.tv .

Außerdem Wahltipps, die Vorhut bildet HG.Butzko, und, last noch least,
vor der Sommerpause: Ein Sonett von Dieter Hildebrandt.

Staatsanwälte und ihre Vertuschung und Verheimlichung eigener Machenschaften

Die Bestechung da oben, interessiert mich nicht, die Weisung des Vorgesetzten, stört mich nicht, die Einflussnahme von oben, irritiert mich nicht, der Ladendiebstahl ist strafbar – nicht ?

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf der Annahme der rechtlichen Situation vor dem Mauerfall bzw. dem Einigungsvertrag, in dem das Grundgesetz und ggf. das Gerichtsverfassungsgesetz noch Bestand hatte.

Die Antwort auf die Frage, wie unabhängig Staatsanwälte sind, ist recht einfach….

Gar nicht !

Dieser Umstand hat damit zu tun, dass die Abhängigkeit gesetzlich geregelt ist, da z.B. Korruption oder andere Straftatbestände, die von (hohen) Amts- und Würdenträgern in Politik und Verwaltung nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Ein probates Mittel also Korruption zu verheimlichen und zu vertuschen, ohne dass irgendetwas ans Licht kommt.

Stattdessen gibt man sich nach Außen hin rechts- und gesetzestreu und macht den Bürgern dieses Landes vor, dass sie in einem Rechtsstaat leben, in dem Recht und Gesetz angeblich wichtige Güter dieser angeblich freien Demokratie sind, die es gilt, mittels Rechtsprechung , Strafverfolgung und durch exekutives Handeln zu schützen.

Dank des Internets weiß man heute um diese Dinge etwas mehr, als es den korrupten Beamten und Politikern eigentlich lieb sein könnte.

Denn Sie wollen ja um alles in der Welt wiedergewählt bzw. in Amt und Würden bleiben.

So wird die angebliche Rechtsprechung bei ihren organisierten Prozessbetrug mittels Scheinurteile und Scheinbeschlüsse immer wieder aufs Neue entlarvt, so dass auch hier deutlich wird, dass eine Unabhängigkeit der angeblichen Rechtsprechung faktisch nicht besteht.

Dass darüber hinaus Beamte und Angestellte der Exekutive mittels Weisung eines Vorgesetzten an die Verwirklichung von Menschenrechten z.B. Artikel 7 Buchstabe b. UN Sozialpakt oder Artikel 6 EMRK (Scheinurteile u.a.) gehindert werden, ist kein Novum, sondern eine „nach oben hin“ abgekartete Sache, die von Organisationen, wie Transparency International teilnahmslos zur Kenntnis genommen wird, wobei TI über satte Spendengelder aus Bußgeldern finanziert wird.

Kein Zufall, dass Frau Edda Müller als Chefin von Transparency einmal Umweltminister in SH (meine ehem. Chefin) war, genauso wie es kein Zufall ist, dass der Chef vom Weißem Ring Uwe Döring auch Justizminister in SH war, wobei der Weisse Ring (außer im Schulbereich) Mobbingopfern kategorisch eine Abfuhr erteilt.

Warum unterscheidet der Weisse Ring zwischen Mobbingopfern aus dem Bereich der Schule einerseits und andererseits aus dem übrigen Bereich, wobei es im Unternehmen BRD mehr als 5 Millionen Opfer von Mobbing im nicht schulischen Bereich gibt ?

Fließen über solche Katalysatoren die Spendengelder besonders gut ?

Frau Müller schweigt.

Transparenz will Transparency Deutschland jedenfalls nicht walten lassen.

Ich hatte TI mehrfach angeschrieben, um in ihre Finanzierung durch Staatsgelder Einblick nehmen zu können.

Schweigen auf breiter Front !

Zurück zu den angeblichen Anwälten des Staates….

Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwälte ist (war) im Artikel 146 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt.

Zitat:

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. – Quelle.

Um als Dritter bzw. als Bürger solchen Weisungen nicht auf die Spur zu kommen, hat man im Strafgesetzbuch die Mitteilung von diesen Weisungen an Dritte bzw. an die Bürger in § 353 b. StGB unter Strafe gestellt, wobei diese Weisungen als Dienstgeheimnis eingestuft sind.

Es kommt also nicht von ungefähr, dass Deutschland sich nach wie vor weigert, die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu ratifizieren, da die Staatsanwälte dann möglicherweise in einem anderen Licht zu sehen wären.

Erwähnenswert ist, dass Körperverletzung durch Mobbing im öffentlichen Dienst strafrechtlich auf Anweisung nicht verfolgt wird, da Mobbing ein probates Mittel ist, Beschäftigte, die aufgrund ihrer Aufgaben (z.B. Überwachungsaufgaben Umweltschutz) unbewusst in die Nähe von korrupten Dunstkreisen in den eigenen Landes- und/oder Bundesbetrieben geraten, fachgerecht auszusondern und zwar nach den Methoden der angeblich ehemaligen DDR.

Vorgehensweise zur psychischen Zersetzung gemäß STASI-Richtlinie 1/76

Besonders schwer betroffen sind Whistleblower.

Nachfolgend ein entsprechender Vortrag des Herrn Dr. Winfried Maier (Richter am OLG München), Augsburg anlässlich der 6. Speyerer Demokratietagung der Hochschule Speyer zum Thema „Korruption in Politik und Verwaltung“ am 24. und 25. Oktober 2002.

http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2012/03/30/netzwerk-korruption-staatsanwalte-und-ihre-vertuschung-und-verheimlichung-eigener-machenschaften-oder-wie-unabhangig-sind-staatsanwalte/

Deutscher Bundestag entscheidet : Wasser ist kein Menschenrecht

Der Bundestag hat am 28. Februar Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (17/12394), der Linksfraktion (17/12482)
und der SPD (17/12519) abgelehnt, die zum Ziel hatten, eine Privatisierung der Wasserversorgung als Folge
von Vorgaben der EU zu verhindern. Die Grünen forderten die Bundesregierung auf, den EU-Richtlinienvorschlag
zu den Dienstleistungskonzessionen, zur sogenannten Inhouse-Vergabe von Kommunen und zur interkommunalen
Zusammenarbeit zu stoppen oder weitreichende Ausnahmen zu erwirken.

Ihren Antrag lehnten in namentlicher Abstimmung 291 Abgeordnete ab, 249 stimmten ihm bei acht Enthaltungen zu.
Die Linke hatte ebenfalls die Ablehnung des Richtlinienvorschlags verlangt. Auch sollten alle Versuche abgewehrt
werden, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu einer Liberalisierung oder Privatisierung der Wasserversorgung
führen können. In namentlicher Abstimmungvotierten 299 Abgeordnete gegen diesen Antrag, 122 befürworteten ihn,
es gab 124 Enthaltungen.

Die SPD hatte in ihrem nicht namentlich abgestimmten Antrag die Regierung aufgefordert, sich der Auffassung des
Bundesrates anzuschließen, dass es keiner europäischen Rechtsetzung zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen bedürfe
und diese abzulehnen sei. Mit einer Dienstleistungskonzession wird eine kommunale Aufgabe von der Kommune vertraglich
auf einen „Dritten“ übertragen, zum Beispiel auf ein kommunales Versorgungsunternehmen.

Brüssel plant nun eine Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen, was aus Sicht der SPD eine
„weitgehende Umorganisation der kommunalen Wirtschaft“ zur Folge hätte.

wasser_bundestag

Quelle : bundestag.de

Künstler legt GEMA mit Musik lahm

Der Künstler Johannes Kreidler hat ein Stück komponiert,
in dem 70.200 Samples verwendet werden. In einer Aktion gegen das bestehende Urheberrecht will er ebenso viele
Anmeldeformulare der GEMA übergeben.

Als elektronischer Komponist und Avantgarde-Musiker weiß
Johannes Kreidler, dass man Zitate geltend machen muss.
Das heißt etwa im Falle von Samples: Jedes Schnipselchen,
und sei es noch so klein, muss bei der GEMA angemeldet werden.

Doch was in der digitalen Welt das Eigene und was das Fremde an
einer schöpferischen Leistung ausmache, sei kaum mehr feststellbar, findet Kreidler:

„Jeder Künstler ist eine Verwertungsgesellschaft!“

Johannes Kreidler hat deswegen ein Stück komponiert, das zwar
nur 33 Sekunden dauert, aber trotzdem in rasender Geschwindigkeit satte 70.200 verschiedene Samples beinhaltet.

Dieses Musikstück will Kreidler am 12. September bei der GEMA einreichen,
um die erforderlichen Einzelnachweise für die im Stück verwendeten Referenzen
per Formular zu überbringen. Denn zuvor hatte er sich schon mal per Telefon
schlau gemacht und von einer entsetzten GEMA-Mitarbeiterin erfahren,
dass solche Mengen im Online-Formular der GEMA nicht vorgesehen sind.

Konsequenterweise marschiert er nun öffentlichkeitswirksam vor der
GEMA-Generaldirektion in Berlin auf, um sein Musikstück samt brav
ausgefülltem 70.200 Blätter starken Formularwald der Behörde zu übergeben.

„Ich möchte mit der „Materialisierung“ der Urheberrechtsfrage im digitalen
Zeitalter eigentlich eine Lösung erzwingen. Die haben dann ja ein handfestes
Problem, diese Formularberge abzuarbeiten“, erklärt Kreidler.

Die Zahl 70.200, so Kreidler, sei übrigens „reine Bescheidenheit“.
Es gehe nicht darum, die GEMA zu quälen, sondern das momentan geltende
Urheberrechtssystem visualisiert in Frage zu stellen.
Denn eigentlich seien pro Sekunde Musik bis zu 44100 Bits,
also auch verschiedene Samples möglich.

„Die heutigen Technologien ermöglichen es, Kulturgüter in gigantischen
Dimensionen zu verbreiten und kreativ weiterzuverarbeiten“,
findet Kreidler. Dem stehe leider das veraltete Urheberrecht im Weg.

Quelle : laut.de