Wer „fremdenfeindliche“ Aussagen auf Facebook tätigt oder gegen „Flüchtlingsheime“
demonstriert, könnte demnächst sein Umgangsrecht mit seinem Kind verlieren, auch
wenn keine Straftat vorliegt, erklärt der Deutsche Anwaltverein. Eine Personalie
des Anwaltvereins weist ins linksextreme und zugleich linksrassistische Milieu.
Heiko Maas Kampf gegen missliebige Meinungen wird auf immer breiterer Front ausgefochten.
Wie das Magazin „Deutsche Anwaltsauskunft“ berichtet, kann ein „fremdenfeindliches“
Posting auf Facebook oder die Teilnahme an einer Demonstration gegen ein „Flüchtlingsheim“
zum Verlust des Umgangsrechts mit seinem eigenen Kind führen.
Im betreffenden Artikel heißt es, dass die „Diskussion um Aufnahme und Unterbringung
von Flüchtlingen einige angenehme, aber auch schockierende Seiten der Deutschen zutage
gefördert habe: Immer mehr Menschen äußern sich öffentlich ‚besorgt‘ bis offen
fremdenfeindlich oder demonstrieren gar gegen Flüchtlingsheime“.
Völlig undifferenziert heißt es dort weiter, dass es diesen „Menschen nicht
nur Facebook- und echte Freundschaften, sondern auch ihren Job kosten“ kann.
Damit jedoch nicht genug.
Missliebigem Ex-Partner das Kind entziehen
Auch das Umgangs- und Sorgerecht könne gefährdet sein. Und das „dürfte vor allem Mütter
und Väter interessieren, die ihr Kind gemeinsam mit einem fremdenfeindlich agierenden
Ex-Partner erziehen“, so das Magazin, da das Kind durch den „fremdenfeindlichen“ Elternteil
in „falsche Kreise“ gerät beziehungsweise die „falschen Werte“ vermittelt würden.
Dabei sei es zunächst auch unerheblich, ob der Elternteil sich mit seinen Äußerungen
oder Handlungen strafbar mache. Das Umgangsrecht soll dem Wohl des Kindes dienen, die
Eltern haben gemäß Paragraf 1684 Absatz 2 BGB eine Pflicht zum Wohlverhalten.
Ist das Umgangsrecht eines Pegida-Anhängers gefährdet?
Entscheidend sei der „gesunde Menschenverstand“. Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft
Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Eva Becker, weist darauf hin: „Wer einmal
sage, dass es ihm lieber wäre, wenn in seiner Nachbarschaft keine syrischen Flüchtlinge
wohnen würden, tangiere damit das Kindeswohl noch nicht.“
Spreche ein Vater oder eine Mutter hingegen vor dem Kind offen eine Drohung gegen
Flüchtlinge aus, überschreite das Elternteil damit deutlich die kritische Grenze.
Den kompletten Artikel findet Ihr hier : Anonymous News