Betreff: Ihre Forderung im Zusammenhang mit dem so genannten „Rundfunkstaatsvertrag“
Sehr geehrte/r Frau/Herr Gerichtsvollzieher ___________________,
in ihrem Schreiben vom _________________________ fordern Sie mich unter
Androhung von diversen Zwangsmassnahmen auf, eine Zahlung zu leisten im
Zusammenhang mit dem so genannten „Rundfunkstaatsvertrag“.
Dazu möchte ich hiermit wie folgt Stellung nehmen :
1.)
Ihr Auftraggeber hat mir bisher keinen Vertrag vorgelegt, der seine Forderung rechtfertigt.
Tatsächlich bin ich mit Ihrem Auftraggeber zu keiner Zeit einen Vertrag eingegangen.
Sollte ich mich hierüber im Irrtum befinden, teilen Sie mir bitte mit,
wann und mit wem ich einen solchen Vertrag nachweislich geschlossen hätte.
2.)
Da der von Ihrem Auftraggeber behauptete „Rundfunkstaatsvertrag“, auf den sich seine
Forderung stützt, tatsächlich weder ein Vertrag im Rechtssinne ist, noch ein Gesetz,
besitzt er de facto keinerlei Rechtskraft, welche die Durchsetzung irgendeiner
Forderung gegen Dritte rechtfertigt.
3.)
Wie ich vor kurzem in Erfahrung bringen konnte, handelt es sich bei
Ihrem Auftraggeber um eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung.
4.)
Ihr Auftraggeber kann keinen Nachweis erbringen, daß es sich bei ihm um eine staatliche
Behörde handelt, daher verfügt er auch nicht über Hoheitsrechte und besitzt somit auch
keine Berechtigung, Dritte zu irgendeiner Zahlung oder einer Anmeldung zu einer Zahlung
oder zu einer Nachzahlung zu verpflichten.
5.)
Weil Ihr Auftraggeber über keine Hoheitsrechte verfügt, besitzt er keinerlei Recht
einen Staatsbeamten oder sonstige Dritte zur Durchsetzung seiner Forderung zu bemühen.
Aus diesem Grund machen sich sowohl der Auftraggeber als auch der Ausführende strafbar:
der Auftraggeber wegen Täuschung und der Ausführende wegen räuberischer Erpressung –
wenn auch in einem minderschweren Fall wegen der vorausgegangenen Täuschung.
6.)
Bis zum Erweis des Gegenteils muß davon ausgegangen werden, daß der behauptete
„Rundfunkstaatsvertrag“ rechtswidrig zwischen einer nicht rechtsfähigen
Gemeinschaftseinrichtung zu Lasten Dritter, geschlossen wurde, weswegen
es sich um ein sittenwidriges Rechtsgeschäft nach § 138 BGB handelt.
7.)
Es besteht der Verdacht, daß der so genannte „Rundfunkstaatsvertrag“ in betrügerischer
Absicht nach § 263 StGB geschlossen wurde, da reguläre Rechtsmittel zur staatlichen
Subvention unwirtschaftlicher Mediendienstleistungen nicht zur Verfügung stehen und
niemals zur Verfügung stehen werden!
Aus den oben genannten Gründen bitte ich Sie von weiteren Zahlungsaufforderungen
und/oder Vertragsangeboten Ihres Auftraggebers an mich abzusehen.
Vorsorglich weise ich Sie hiermit auf mögliche persönliche Rechtsfolgen hin :
1.)
Sollte meine obige Argumentation auch nur näherungsweise zutreffend sein, und
sollten Sie selbst im Auftrage Dritter in dieser Sache vollverantwortlich handeln,
dann sind Sie ein an diesem Vorgang maßgeblich Beteiligter und können wegen Beihilfe
jederzeit auch nachträglich juristisch belangt werden.
2.)
Für den Fall, daß meine Argumentation auch nur näherungsweise zutreffend sein sollte
und Sie in dieser Angelegenheit Maßnahmen ergreifen, die eine geschäftsschädigende
Auswirkung auf meinen Ruf nach sich ziehen, z.B. negativer Schufa-Eintrag, sonstige
negative interne und externe Bewertungen, Besuche von Gerichtsvollziehern in meinen
Geschäfts- oder Privaträumen, Verleumderische Informationen über mich mündlicher
oder schriftlicher Art, via Telefon oder vermittels sonstiger Medien an Dritte, etc.,
behalte ich mir den Rechtsweg zur Durchsetzung meiner Rechte sowie Schadensersatz vor.
Bitte haben Sie Verständnis, daß ich mir von nun an vorbehalte, jede weitere Eingabe
und jeden weiteren Vorgang in dieser Sache anwaltlich kostenbewehrt abwickeln zu lassen.
Mit Dank für Ihre Aufmerksamkeit und mit Hochschätzung für Ihre ehrenwerte
berufliche Tätigkeit verbleibe ich in der Hoffnung auf allseitige Einsicht
Mit freundlichen Grüssen
Max Mustermann